Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 28.01.2026 - 5 LC 61/23 |
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Kein Zahlungsanspruch auf höhere Besoldung des Beamten während des Erholungsurlaubs in einer Teilzeitbeschäftigung für in Vollzeit erworbene Erholungsurlaubstage; Kein synallagmatisches Verhältnis von Leistung und Gegenleistung für Beamte; Pflichtgemäßes Ermessen des ...
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Teilzeitbeschäftigung; Vollzeitbeschäftigung; Besoldung; Erholungsurlaub; Urlaubsentgelt; Hinweispflicht; Hinweispflichten; Pro-rata-temporis-Grundsatz; beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch; Unionsrechtlicher Haftungsanspruch; Merkblatt; Zahlungsanspruch auf höhere ...
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Teilzeitbeschäftigung; Vollzeitbeschäftigung; Besoldung; Erholungsurlaub; Urlaubsentgelt; Hinweispflicht; Hinweispflichten; Pro-rata-temporis-Grundsatz; beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch; Unionsrechtlicher Haftungsanspruch; Merkblatt; Zahlungsanspruch auf höhere ...
Verfahrensgang
- VG Stade, 01.06.2023 - 3 A 609/20
- OVG Niedersachsen, 28.01.2026 - 5 LC 61/23
Papierfundstellen
- NVwZ 2026, 760
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (48)
- EuGH, 22.04.2010 - C-486/08
Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols - Sozialpolitik - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2026 - 5 LC 61/23
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 22. April 2010 (- C-486/08 [Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols] -, juris Rn. 33) eine nachträgliche Anwendung des Pro-rata-temporis-Grundsatzes auf Erholungsurlaub, der während einer Vollzeitbeschäftigung erworben worden ist, für unzulässig erklärt.§ 4 Nr. 2 der Rahmenvereinbarung ist dahin gehend auszulegen, dass er einer nationalen Bestimmung entgegensteht, nach welcher bei einer Änderung des Beschäftigungsausmaßes eines Arbeitnehmers das Ausmaß des noch nicht verbrauchten Erholungsurlaubs in der Weise angepasst wird, dass der von einem Arbeitnehmer, der von einer Vollzeit- zu einer Teilzeitbeschäftigung übergeht, in der Zeit der Vollzeitbeschäftigung erworbene Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, dessen Ausübung dem Arbeitnehmer während dieser Zeit nicht möglich war, reduziert wird oder der Arbeitnehmer diesen Urlaub nur mehr mit einem geringeren Urlaubsentgelt verbrauchen kann (EuGH, Urteil vom 22.4.2010 - C-486/08 [Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols] -, juris Rn. 35).
Einschränkend weist der Europäische Gerichtshof ausdrücklich darauf hin, dass dies nur gilt, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich nicht die Möglichkeit hatte, diesen Anspruch auszuüben (EuGH, Urteil vom 10.9.2009 - C-277/08 [Francisco Vicente Pereda] -, juris Rn. 19: Urteil vom 22.4.2010 - C-486/08 [Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols] -, juris Rn. 34;… Beschluss vom 13.6.2013 - C-415/12 [Brandes] -, juris Rn. 32).
Dies gilt auch unter der Berücksichtigung, dass mit dem Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bezweckt wird, es dem Arbeitnehmer zu ermöglichen, sich zu erholen und über einen Zeitraum für Entspannung und Freizeit zu verfügen sowie dass diese Ruhezeit ihre Bedeutung nicht dadurch verliert, dass sie nicht im Bezugszeitraum, sondern zu einer späteren Zeit genommen wird (EuGH…, Urteil vom 6.4.2006 - C-124/05 - [Federatie Nederlandse Vakbeweging], juris Rn. 30; Urteil vom 22.4.2010 - C-486/08 [Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols] -, juris Rn. 30), weil es in der freien Entscheidung des Klägers gelegen hat, den Urlaub nicht im Bezugszeitraum, sondern zu einem späteren Zeitpunkt zu nehmen.
- EuGH, 18.01.2024 - C-218/22
Ein Arbeitnehmer, der nicht seinen gesamten Jahresurlaub nehmen konnte, bevor er …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2026 - 5 LC 61/23
In der unionsrechtlichen Rechtsprechung zur finanziellen Abgeltung von Erholungsurlaub ist ebenfalls geklärt, dass eine solche - nach Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (RL 2003/88/EG) darf der bezahlte Mindestjahresurlaub außer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht durch eine finanzielle Vergütung ersetzt werden - nur dann ausgezahlt wird, wenn es dem Arbeitnehmer unmöglich gewesen ist, den Erholungsurlaub in Anspruch zu nehmen (vgl. nur EuGH…, Urteil vom 6.11.2018 - C-684/16 [Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften] -, juris Rn. 24 m.w.N.; Urteil vom 18.1.2024 - C-218/22 [Comune di Copertino] -, juris Rn. 33).Nichts anderes ergibt sich im Ergebnis aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 18. Januar 2024 - C-218/22 [Comune di Copertino] -.
Hier hat der Gerichtshof zu einem weiteren Fall der finanziellen Abgeltung von vor dem Eintritt in den Ruhestand auf Antrag nicht genommenen Erholungsurlaubs nochmals klargestellt, der Arbeitgeber - und nicht der Arbeitnehmer selbst - hat nachzuweisen, dass er mit aller gebotenen Sorgfalt gehandelt hat, um dem Arbeitnehmer tatsächlich in die Lage zu versetzen, seinen Jahresurlaub zu nehmen (vgl. EuGH, Urteil vom 18.1.2024 - C-218/22 juris [Comune di Copertino] -, juris Rn. 50).
- BVerwG, 15.06.2018 - 2 C 19.17
Kein Schadensersatz wegen Nichtbeförderung bei Verstoß des Beamten gegen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2026 - 5 LC 61/23
Als im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis wurzelndes und insofern "quasivertragliches" Institut gewährleistet der beamtenrechtliche Schadensersatzanspruch Sekundärrechtsschutz für Pflichtverletzungen aus dem Beamtenverhältnis, wie dies § 280 Abs. 1 BGB für vertragliche Schuldverhältnisse vorsieht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.6.2018 - BVerwG 2 C 19.17 -, juris Rn. 9 m. w. N.).Der beamtenrechtliche Schadensersatzanspruch war ursprünglich auf Verletzungen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn nach §§ 78 BBG, 45 BeamtStG bezogen, ist in der Rechtsprechung nachfolgend aber auf andere Pflichtverletzungen ausgedehnt worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.6.2018 - BVerwG 2 C 19.17 -, juris Rn. 10).
Es gilt der allgemeine Verschuldensmaßstab des § 276 Abs. 1 BGB, nach welchem er für Vorsatz und Fahrlässigkeit haftet (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.6.2018 - BVerwG 2 C 19.17 -, juris Rn. 19).
- BVerwG, 11.02.1977 - VI C 105.74
Militärische Ausbildung - Studium - Ehemaliger Berufssoldat - Offizier auf Zeit - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2026 - 5 LC 61/23
Generell obliegt dem Dienstherrn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur BVerwG…, Urteil vom 13.8.1973 - BVerwG VI C 26.70 -, juris Rn. 41; Urteil vom 11.2.1977 - BVerwG VI C 105.74 -, juris Rn. 30;… Urteil vom 30.1.1997 - BVerwG 2 C 10.96 -, juris Rn. 16;… Beschluss vom 29.6.2016 - BVerwG 2 B 118.15 -, juris Rn. 11) keine aus der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht abzuleitende allgemeine Pflicht zur Belehrung über alle für die Beamten einschlägigen Vorschriften.Dies gilt vor allem dann nicht, wenn es sich um rechtliche Kenntnisse handelt, die zumutbar bei jedem Beamten vorausgesetzt werden können oder die sich der Beamte unschwer selbst verschaffen kann (BVerwG, Urteil vom 11.2.1977 - BVerwG VI C 105.74 -, juris Rn. 30; BVerwG…, Urteil vom 21.4.1982 - 6 C 34.79 -, juris Rn. 24;… Urteil vom 30.1.1997 - BVerwG 2 C 10.96 -, juris Rn. 16).
Eine Hinweispflicht besteht aber dann, wenn diese gesetzlich ausdrücklich angeordnet ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 27.12.2016 - BVerwG 2 B 3.16 -, juris Rn. 9) oder wenn besondere Umstände vorliegen, die im jeweiligen Einzelfall eine Belehrungspflicht ausgelöst haben, etwa weil der Betreffende um Auskunft gebeten hat (BVerwG, Urteil vom 11.2.1977 - BVerwG VI C 105.74 -, juris Rn. 30).
- BAG, 20.03.2018 - 9 AZR 486/17
Urlaubsentgelt nach Verringerung der Teilzeitquote
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2026 - 5 LC 61/23
Entgegen der Auffassung des Klägers sei die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 20. März 2018 - 9 AZR 486/17 -) auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, weil der Anspruch auf Urlaubsentgelt bei Beamten anders als bei Arbeitnehmern aufgrund des Alimentationsprinzips nicht zum Zeitpunkt des Entstehens des Urlaubs entstehe, sondern erst bei Antritt des Urlaubs.Hieran ändert das vom Kläger herangezogene Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. März 2018 (- 9 AZR 486/17 -, juris) im Ergebnis nichts.
Denn selbst danach wäre ein Anspruch auf höhere Bezüge abzulehnen, weil auch das Bundesarbeitsgericht in Anwendung der Grundsätze der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die Möglichkeit der Inanspruchnahme des in Vollzeit erworbenen Erholungsurlaubs noch während der Vollzeitbeschäftigung als einschränkende Voraussetzung zugrunde legt (vgl. BAG, Urteil vom 20. März 2018 - 9 AZR 486/17 -, juris Rn. 21).
- BVerwG, 23.09.2010 - 2 C 27.09
Teilzeitbeschäftigung; Lehrer; Mehrarbeit; Ungleichbehandlung; ausgleichsfreie …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2026 - 5 LC 61/23
Die RL 97/81/EG und die Rahmenvereinbarung beanspruchen gegenüber den Mitgliedstaaten Geltung und nach Ablauf der Umsetzungsfrist gegebenenfalls auch unmittelbare Anwendung im innerstaatlichen Rechtsraum (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25.3.2010 - BVerwG 2 C 72.08 -, juris Rn. 17; Urteil vom 23.9.2010 - BVerwG 2 C 27.09 -, juris Rn. 19).Im Hinblick auf Ansprüche von Beamten auf finanziellen Ausgleich von Mehr-/Zuvielarbeit hat dies beispielsweise zur Folge, dass auch eine Mehrleistung grundsätzlich mit den Dienstbezügen abgegolten ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29.4.2004 - BVerwG 2 C 9.03 -, juris Rn. 10; Urteil vom 23.9.2010 - BVerwG 2 C 27.09 - , juris Rn. 22 f.; Nds. OVG…, Beschluss vom 29.4.2013 - 5 LA 186/12 -, juris Rn. 12).
cc) Bei der Prüfung, ob eine diskriminierende Ungleichbehandlung im Verhältnis zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten vorliegt, ist regelmäßig eine umfassende Beurteilung der Gesamtheit aller Aspekte der nationalen Regelung erforderlich (BVerwG, Urteil vom 23.9.2010 - BVerwG 2 C 27.09 -, juris Rn. 21).
- BVerwG, 30.01.1997 - 2 C 10.96
Abfindung einer Beamtin - Belehrung über befristete Rückzahlungsmöglichkeit bei …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2026 - 5 LC 61/23
Generell obliegt dem Dienstherrn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur BVerwG…, Urteil vom 13.8.1973 - BVerwG VI C 26.70 -, juris Rn. 41;… Urteil vom 11.2.1977 - BVerwG VI C 105.74 -, juris Rn. 30; Urteil vom 30.1.1997 - BVerwG 2 C 10.96 -, juris Rn. 16;… Beschluss vom 29.6.2016 - BVerwG 2 B 118.15 -, juris Rn. 11) keine aus der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht abzuleitende allgemeine Pflicht zur Belehrung über alle für die Beamten einschlägigen Vorschriften.Dies gilt vor allem dann nicht, wenn es sich um rechtliche Kenntnisse handelt, die zumutbar bei jedem Beamten vorausgesetzt werden können oder die sich der Beamte unschwer selbst verschaffen kann (BVerwG…, Urteil vom 11.2.1977 - BVerwG VI C 105.74 -, juris Rn. 30; BVerwG…, Urteil vom 21.4.1982 - 6 C 34.79 -, juris Rn. 24; Urteil vom 30.1.1997 - BVerwG 2 C 10.96 -, juris Rn. 16).
- OVG Niedersachsen, 29.04.2013 - 5 LA 186/12
Gewährung von Mehrarbeitsvergütung gem. § 60 Abs. 3 S. 3 NBG ohne Ausgleich der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2026 - 5 LC 61/23
Dagegen wird etwa eine Abrechnung nach Arbeitsstunden, auch wenn sie über die regelmäßige Dienstzeit hinaus anfallen, nicht von der Leitvorstellung umfasst, wonach die Besoldung die vom Staat festgesetzte Gegenleistung dafür ist, dass sich der Beamte ihm mit seiner ganzen Persönlichkeit zur Verfügung stellt und gemäß den jeweiligen Anforderungen seine Dienstpflichten nach Kräften erfüllt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 29.4.2013 - 5 LA 186/12 -, juris Rn. 12).Im Hinblick auf Ansprüche von Beamten auf finanziellen Ausgleich von Mehr-/Zuvielarbeit hat dies beispielsweise zur Folge, dass auch eine Mehrleistung grundsätzlich mit den Dienstbezügen abgegolten ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29.4.2004 - BVerwG 2 C 9.03 -, juris Rn. 10;… Urteil vom 23.9.2010 - BVerwG 2 C 27.09 - , juris Rn. 22 f.; Nds. OVG, Beschluss vom 29.4.2013 - 5 LA 186/12 -, juris Rn. 12).
- BVerwG, 29.06.2016 - 2 B 118.15
Hinweispflicht des Dienstherrn bei möglichen Auswirkungen der Bewilligung von …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2026 - 5 LC 61/23
Generell obliegt dem Dienstherrn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur BVerwG…, Urteil vom 13.8.1973 - BVerwG VI C 26.70 -, juris Rn. 41;… Urteil vom 11.2.1977 - BVerwG VI C 105.74 -, juris Rn. 30;… Urteil vom 30.1.1997 - BVerwG 2 C 10.96 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 29.6.2016 - BVerwG 2 B 118.15 -, juris Rn. 11) keine aus der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht abzuleitende allgemeine Pflicht zur Belehrung über alle für die Beamten einschlägigen Vorschriften.Zu den Ansprüchen aufgrund beamtenrechtlicher Regelungen zählt neben dem - insoweit naheliegenden - Anspruch auf Dienstbezüge auch der Anspruch auf jährlichen Erholungsurlaub (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.6.2016 - BVerwG 2 B 118.15 -, juris Rn. 10).
- OVG Saarland, 23.09.2015 - 1 A 219/14
Ausgleich für verfallenen Resturlaub; Verletzung der Hinweispflicht des § 83 Abs. …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2026 - 5 LC 61/23
Beurlaubungen und Teilzeitbeschäftigungen können - abgesehen von den damit einhergehenden Vorteilen - mit Nachteilen für den Beamten verbunden sein, sodass die Vorschrift aufgrund der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gerechtfertigt ist und den Beamten vor unüberlegten und für ihn unter Umständen unerkannt nachteiligen Entscheidungen schützen soll (OVG Saarl., Urteil vom 23.9.2015 - 1 A 219/14 -, juris Rn. 35 zur Hinweispflicht bei Urlaub ohne Dienstbezüge nach § 83 Abs. 7 Saarl.Die Hinweispflicht dient dem Schutz weniger rechtskundiger Beamter und macht das Bestehen der Hinweispflicht tatbestandlich nicht davon abhängig, dass die Sach- und/oder Rechtslage so verworren ist, dass der Beamte selbst die partiell nachteiligen Folgen der beantragten Beurlaubung nicht hätte erkennen können (OVG Saarl., Urteil vom 23.9.2015 - 1 A 219/14 -, juris Rn. 36).
- BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98
Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I
- BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 72.08
Ruhegehalt; Ruhegehaltssatz; ruhegehaltfähige Dienstzeiten; Ausbildungszeiten im …
- BVerwG, 19.11.2015 - 2 C 3.15
Abgeltung; Altersteilzeit; Arbeitnehmerbegriff; Beamter; Beendigung des …
- EuGH, 19.11.1991 - C-6/90
Francovich und Bonifaci / Italien
- OVG Niedersachsen, 11.03.2020 - 5 LB 49/18
Arbeitszeit; beamtenrechtlicher Ausgleichsanspruch; Bereitschaftsdienst; …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 29.11
Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu …
- EuGH, 25.11.2010 - C-429/09
Fuß - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - …
- BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 23.15
Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch …
- BVerwG, 19.04.2018 - 2 C 40.17
Freizeitausgleich für verlängerte Arbeitszeit bei der Leipziger Feuerwehr
- BVerwG, 16.07.2020 - 2 C 7.19
Kürzung und Rückforderung von Dienstbezügen wegen der Anrechnung anderweitiger …
- EuGH, 06.04.2006 - C-124/05
DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DEM ENTGEGEN, DASS BEZAHLTER MINDESTJAHRESURLAUB IM …
- BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 26.14
Unionsrechtlicher Haftungsanspruch; unionsrechtswidrige Zuvielarbeit; …
- BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 34.79
Antrag auf Umzugskostenvergütung - Beschränkung auf Teilleistungen - …
- EuGH, 10.06.2010 - C-395/08
Bruno u.a. - Richtlinie 97/81/EG - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit - …
- BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 9.03
Alimentation; Arbeitszeit; Bereitschaftsdienst; Gemeinschaftsrecht; …
- BVerwG, 13.08.1973 - VI C 26.70
Dienstunfall bei Teilnahme an einem Faustballspiel - Einladung zu einem Spiel als …
- BVerwG, 17.11.2017 - 2 A 3.17
Beamter; Befristung; Bestandskraft; Ermessensentscheidung; Funktionsamt; …
- BVerwG, 27.12.2016 - 2 B 3.16
Informationspflicht des Dienstherrn bei Dienstherrnwechsel; Dienstherrnwechsel …
- BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe ohne vorläufige Weiterzahlung von …
- BVerwG, 30.10.2002 - 2 A 2.01
Altersteilzeit - Blockmodell - unplanmäßiger Verlauf - Unmöglichkeit des …
- EuGH, 05.11.2014 - C-476/12
Österreichischer Gewerkschaftsbund - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- OVG Niedersachsen, 16.04.2024 - 5 LC 48/21
Streit um die Gewährung eines finanziellen Ausgleichs für Besatzungsmitglieder …
- EuGH, 07.07.2022 - C-377/21
Zone de secours Hainaut - Centre - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik …
- BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvL 4/18
Richterbesoldung im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 in …
- EuGH, 13.06.2013 - C-415/12
Brandes - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub
- BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 10.12
Urlaubsanspruch; Urlaubsabgeltungsanspruch; Krankheit; Dienstunfähigkeit; …
- BVerfG, 05.05.2015 - 2 BvL 17/09
R 1-Besoldung der Jahre 2008 bis 2010 in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig
- EuGH, 03.05.2012 - C-337/10
Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle …
- EuGH, 16.03.2006 - C-131/04
EIN IN DEN STUNDEN- ODER TAGESLOHN EINBEZOGENES ENTGELT FÜR DEN JAHRESURLAUB …
- BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03
Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen; …
- EuGH, 01.03.2012 - C-393/10
O'Brien - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit - Begriff "Teilzeitbeschäftigte, …
- EuGH, 10.09.2009 - C-277/08
Vicente Pereda - Richtlinie 2003/88/EG - Arbeitszeitgestaltung - Anspruch auf …
- BVerwG, 02.05.2024 - 2 C 13.23
Bei Eintritt in den Ruhestand nicht abgebaute Zeitguthaben auf …
- EuGH, 22.12.2010 - C-444/09
Gavieiro Gavieiro und Iglesias Torres - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - …
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2020 - 4 B 7.18
Anerkennung von Erfahrungszeiten bei der erstmaligen Festsetzung der …
- BVerwG, 17.05.2010 - 2 B 63.09
Vergütung von Teilzeitbeschäftigung und unzulässige indirekte Diskriminierung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2011 - 3 A 750/10
Ein amtsunabhängiges Mindestruhegehalt i.S.d. § 14 Abs. 4 S. 2 BeamtVG ist trotz …
- EuGH, 22.12.2010 - C-456/09
Iglesias Torres
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2026 - 1 A 2489/22 Rn. 42 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 2 B 118/15 -, juris, Rn. 11; Urteil vom 11. Februar 1977 - VI C 105.74 -, juris, Rn. 30; Nds. OVG, Urteil vom 28. Januar 2026 - 5 LC 61/23 -, juris, Rn. 57; Battis, in: Battis., BBG, 6. Aufl. 2022, § 94 Rn. 2.
Rn. 44 Vgl. Nds. OVG, Urteil vom 28. Januar 2026 - 5 LC 61/23 -, juris, Rn. 59 zu § 66 NBG; OVG Saarland, Urteil vom 23. September 2015 - 1 A 219/14 -, juris, Rn. 36 zu § 83 SBG.
Rn. 48 Vgl. Nds. OVG, Urteil vom 28. Januar 2026 - 5 LC 61/23 -, juris, Rn. 60.
Rn. 53 Vgl. Nds. OVG, Urteil vom 28. Januar 2026 - 5 LC 61/23 -, juris, Rn. 60 zu § 66 NBG m. w. N.
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