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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2004 - 5 Sa 389/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7790
LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2004 - 5 Sa 389/04 (https://dejure.org/2004,7790)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.08.2004 - 5 Sa 389/04 (https://dejure.org/2004,7790)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. August 2004 - 5 Sa 389/04 (https://dejure.org/2004,7790)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Judicialis

    ArbGG § 69 Abs. 2; ; BAT § 70; ; BGB §§ ... 145 ff.; ; BGB § 151; ; BGB § 242; ; BGB § 286; ; BGB § 288; ; BGB §§ 305 ff.; ; BGB § 305 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 307; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 309 Nr. 13; ; BGB § 310 Abs. 4 Satz 2; ; BGB § 310 Abs. 4 Satz 2 - Halbsatz 1 -; ; BGB § 611 Abs. 1

  • IWW

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch aus Gesamtzulage des Arbeitgebers über eine Sonderzahlung sowie über eine Gehaltserhöhung; Annahme eines Angebots des Arbeitgebers bezüglich einer Gesamtzulage; Voraussetzungen für die Verwirkung eines Rechts; Auswirkungen einer kurzen Verjährungsfrist auf die ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 242
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • ArbG Frankfurt/Main, 13.08.2003 - 2 Ca 5568/03

    Ausschlußfrist im Arbeitsvertrag auch bei Formular zulässig?

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2004 - 5 Sa 389/04
    Nach näherer Maßgabe seiner Rechtsprechung verlangte das BAG - abgesehen von der angemessenen Länge der Frist - im Wesentlichen lediglich, dass die Vereinbarung nicht überraschend gestaltet wurde und für den Arbeitnehmer transparent war, - wobei die Eigenschaft derartiger Klauseln als rechtsbeseitigende Verfallsfristen angesichts der Üblichkeit derartiger Regelungen im Arbeitsleben allein nicht als überraschend gewertet wurde (vgl. dazu die Nachweise im Urteil des ArbG Frankfurt vom 13.08.2003 - 2 Ca 5568/03 = MDR 2004, 339).

    Eine dreimonatige Frist für die vorgerichtliche Geltendmachung hält - bei der gebotenen Berücksichtigung der in § 310 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 1 BGB genannten Besonderheiten - dem Maßstab von § 307 BGB - gerade noch - stand, sofern sie - wie vorliegend der Fall - sich auf Ansprüche bezieht, deren Entstehen und Höhe für den Arbeitnehmer leicht zu überblicken ist (vgl. dazu - für eine zweimonatige Geltendmachungsfrist -: ArbG Frankfurt vom 13.08.2003 a.a.O.).

    Die etwaige Unwirksamkeit der zweiten Stufe des § 14 des Arbeitsvertrages schlägt aber nicht auf die erste Stufe durch (- ähnlich ArbG Frankfurt vom 13.08.2003 a.a.O.).

  • BAG, 02.03.2004 - 1 AZR 271/03

    Betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung - einseitige …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2004 - 5 Sa 389/04
    Sie ist gedeckt vom Prinzip der Vertragsfreiheit (BAG vom 02.03.2004 - 1 AZR 271/03 - dort unter Ziffer VI 2.).
  • LAG Köln, 09.04.1999 - 11 Sa 1366/98

    Anspruch auf tariflich vorgesehene Weihnachtszuwendung einer Friseurin; …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2004 - 5 Sa 389/04
    Gerichtsbekannter Weise existieren - von der Rechtsprechung gebilligt - mehrere Tarifverträge, in denen - ähnlich wie hier in § 14 des Arbeitsvertrages - die Rechtsfolge des Verfalls bzw. des Erlöschens nicht ausdrücklich, sondern nur mittelbar durch die Überschrift oder sonst in ähnlicher Weise angeordnet wird (vgl. dazu beispielsweise § 17 MTV Nr. 3 für das Friseurhandwerk vom 03.07.1991 und dazu das Urteil des LAG Köln vom 09.04.1999 - 11 Sa 1366/98 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 21.05.2013 - 2 Sa 398/12

    Equal-Pay, CGZP, Leiharbeitnehmer, Sonderzahlung, Weihnachtsgeld, …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 25.05.2005 - 5 AZR 572/04 - EzA BGB 2002 § 202 Nr. 1) und der Landesarbeitsgerichte (LAG Rheinland-Pfalz vom 17.08.2004 -5 Sa 389/04 - NZA_RR 2005, 242) müssen Ausschlussfristen in den Individualverträgen eine Mindestfrist zur Geltendmachung von drei Monaten vorsehen.
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