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Rechtsprechung
   BGH, 20.02.2025 - 5 StR 134/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,4603
BGH, 20.02.2025 - 5 StR 134/24 (https://dejure.org/2025,4603)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2025 - 5 StR 134/24 (https://dejure.org/2025,4603)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2025 - 5 StR 134/24 (https://dejure.org/2025,4603)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 2 AMG; § 1 Abs. 2 Nr. 2 NpSG
    Für den illegalen Handel bestimmtes Ketamin als Arzneimittel; Vorrang des Arzneimittelgesetzes

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 AMG, § 25 AMG, § 1 Abs 2 Nr 2 NpSG, § 29 BtMG, § 29 ff BtMG

  • IWW

    § 154a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 1 Abs. 1, § 2 Nr. 1 NpSG, § 1 Abs. 2 Nr. 2 NpSG, § 4 NpSG, § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2a AMG, § 1 Nr. 1 AMVV, § 25 AMG, § 2 Abs. 4 Satz 1 AMG, § 2 Abs. 4 Satz 2 AMG, § 2 Abs. 2 AMG, § 2 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3a AMG, § 154a Abs. 2 StPO, § 337 Abs. 1 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 2 Abs. 3 StGB, § 354a StPO, § 265 StPO, § 52 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 30a Abs. 3 BtMG, §§ 73 Abs. 1, 73c Satz 1 StGB, § 73 Abs. 1 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schuldspruch wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Cannabis und wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2025, 210
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.11.2024 - 3 StR 219/24

    Abgrenzung zwischen Arzneimittelgesetz (AMG) und dem …

    Auszug aus BGH, 20.02.2025 - 5 StR 134/24
    a) Obschon der Gesetzgeber vor wenigen Jahren die Stoffgruppe der von Arylcyclohexylamin abgeleiteten Verbindungen, wozu auch Ketamin zählt (…vgl. BR-Drucks. 403/21, S. 27), in den Anwendungsbereich des NpSG nach § 1 Abs. 1, § 2 Nr. 1 NpSG aufgenommen hat (…2. Verordnung zur Änderung der Anlage des NpSG vom 28. Juni 2021, BGBl. I 2021, S. 2231), um dessen zunehmende Verwendung zu Missbrauchszwecken zu unterbinden, könnte der in § 1 Abs. 2 Nr. 2 NpSG geregelte Anwendungsvorrang des Arzneimittelgesetzes einer Bestrafung gemäß § 4 NpSG wegen Handeltreibens mit Ketamin entgegenstehen (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 2024 - 3 StR 219/24 Rn. 12 und demgegenüber: BGH, Urteil vom 8. August 2024 - 3 StR 20/24; Beschluss vom 5. Juni 2024 - 5 StR 631/23, die dieses Problem nicht ansprechen).

    Hierfür bedürfte es weitergehender Feststellungen durch das neue Tatgericht, gegebenenfalls auf Grundlage einer ergänzenden Untersuchung der sichergestellten Substanz durch einen Sachverständigen (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 2024 - 3 StR 219/24 Rn. 14).

  • BGH, 14.08.2024 - 5 StR 226/24

    Korrektur der Einziehungsentscheidung

    Auszug aus BGH, 20.02.2025 - 5 StR 134/24
    Dass die Urteilsgründe zu dieser sich aufdrängenden Frage schweigen, stellt einen Erörterungsmangel dar; gegebenenfalls wäre das Bargeld, auf das der Angeklagte verzichtet hat, in Abzug zu bringen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. August 2024 - 5 StR 226/24;… vom 6. August 2022 - 5 StR 131/22 Rn. 3).

    Schließlich hat sich die Strafkammer auch insoweit nicht zu der sich aufdrängenden Frage verhalten, ob die bei den Wohnungs- und Personendurchsuchungen aufgefundenen und im zeitlichen Zusammenhang mit der Tat sichergestellten Bargelder (in einem Lüftungsschacht versteckte 30.000 Euro sowie diverse weitere Bargeldbeträge), auf die die Angeklagten verzichtet haben, Teile der Erlöse des verfahrensgegenständlichen Handeltreibens gewesen sind, die in Abzug zu bringen wären (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. August 2024 - 5 StR 226/24;… vom 6. August 2022 - 5 StR 131/22 Rn. 3).

  • BGH, 16.08.2022 - 5 StR 131/22

    Korrektur der Einziehungsentscheidung durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 20.02.2025 - 5 StR 134/24
    Dass die Urteilsgründe zu dieser sich aufdrängenden Frage schweigen, stellt einen Erörterungsmangel dar; gegebenenfalls wäre das Bargeld, auf das der Angeklagte verzichtet hat, in Abzug zu bringen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. August 2024 - 5 StR 226/24; vom 6. August 2022 - 5 StR 131/22 Rn. 3).

    Schließlich hat sich die Strafkammer auch insoweit nicht zu der sich aufdrängenden Frage verhalten, ob die bei den Wohnungs- und Personendurchsuchungen aufgefundenen und im zeitlichen Zusammenhang mit der Tat sichergestellten Bargelder (in einem Lüftungsschacht versteckte 30.000 Euro sowie diverse weitere Bargeldbeträge), auf die die Angeklagten verzichtet haben, Teile der Erlöse des verfahrensgegenständlichen Handeltreibens gewesen sind, die in Abzug zu bringen wären (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. August 2024 - 5 StR 226/24; vom 6. August 2022 - 5 StR 131/22 Rn. 3).

  • EuGH, 10.07.2014 - C-358/13

    Kräutermischungen, die synthetische Cannabinoide enthalten und als Ersatz für …

    Auszug aus BGH, 20.02.2025 - 5 StR 134/24
    Die Entscheidung des EuGH zu synthetischen Cannabinoiden (Urteil vom 10. Juli 2014 - C-358/13 und C-181/14, NStZ 2014, 461) steht der rechtlichen Einordnung von Ketamin als Funktionsarzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2a AMG damit nicht entgegen.
  • BGH, 04.09.2012 - 1 StR 534/11

    BGH hebt Freispruch im Münchener Apotheker-Fall auf

    Auszug aus BGH, 20.02.2025 - 5 StR 134/24
    Es weist bereits alle Eigenschaften eines Arzneimittels auf (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2012 ? 1 StR 534/11, NJW 2012, 3665 Rn. 21 ("Gemzar")) und bedarf soweit ersichtlich keines weiteren, wesentlichen Bearbeitungs- oder Aufbereitungsschrittes mehr (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17. August 2017 - 3 C 18.15, NVwZ 2018, 83 Rn. 26 ff. (Import von Blutegeln)).
  • BVerwG, 17.08.2017 - 3 C 18.15

    Zur Arzneimitteleigenschaft von Import-Blutegeln

    Auszug aus BGH, 20.02.2025 - 5 StR 134/24
    Es weist bereits alle Eigenschaften eines Arzneimittels auf (vgl. BGH…, Urteil vom 4. September 2012 ? 1 StR 534/11, NJW 2012, 3665 Rn. 21 ("Gemzar")) und bedarf soweit ersichtlich keines weiteren, wesentlichen Bearbeitungs- oder Aufbereitungsschrittes mehr (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 2017 - 3 C 18.15, NVwZ 2018, 83 Rn. 26 ff. (Import von Blutegeln)).
  • BGH, 03.12.1997 - 2 StR 270/97

    Begriff des Arzneimittels (Designer-Drogen); Verhältnis zwischen …

    Auszug aus BGH, 20.02.2025 - 5 StR 134/24
    Entscheidend ist allein, ob die Tatbestandsmerkmale des § 2 Abs. 1, Abs. 2 oder Abs. 3a AMG erfüllt sind; eine einzelhandelstypische Verpackung oder Bezeichnung, ein Beipackzettel oder eine besondere Vertriebsform sind nicht vorausgesetzt (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1997 - 2 StR 270/97, NJW 1998, 836;… Patzak/Fabricius/Huth, BtMG, 11. Aufl., Vorbemerkungen zum AMG Rn. 38).
  • BGH, 08.08.2024 - 3 StR 20/24

    Betäubungsmittelstrafrecht; Handeltreiben mit neuen psychoaktiven Stoffen …

    Auszug aus BGH, 20.02.2025 - 5 StR 134/24
    a) Obschon der Gesetzgeber vor wenigen Jahren die Stoffgruppe der von Arylcyclohexylamin abgeleiteten Verbindungen, wozu auch Ketamin zählt (…vgl. BR-Drucks. 403/21, S. 27), in den Anwendungsbereich des NpSG nach § 1 Abs. 1, § 2 Nr. 1 NpSG aufgenommen hat (…2. Verordnung zur Änderung der Anlage des NpSG vom 28. Juni 2021, BGBl. I 2021, S. 2231), um dessen zunehmende Verwendung zu Missbrauchszwecken zu unterbinden, könnte der in § 1 Abs. 2 Nr. 2 NpSG geregelte Anwendungsvorrang des Arzneimittelgesetzes einer Bestrafung gemäß § 4 NpSG wegen Handeltreibens mit Ketamin entgegenstehen (vgl. BGH…, Urteil vom 28. November 2024 - 3 StR 219/24 Rn. 12 und demgegenüber: BGH, Urteil vom 8. August 2024 - 3 StR 20/24; Beschluss vom 5. Juni 2024 - 5 StR 631/23, die dieses Problem nicht ansprechen).
  • BGH, 05.06.2024 - 5 StR 631/23

    Umstellung des Schuldspruchs bei Verurteilung zu Beihilfe zum Handeltreiben mit …

    Auszug aus BGH, 20.02.2025 - 5 StR 134/24
    a) Obschon der Gesetzgeber vor wenigen Jahren die Stoffgruppe der von Arylcyclohexylamin abgeleiteten Verbindungen, wozu auch Ketamin zählt (…vgl. BR-Drucks. 403/21, S. 27), in den Anwendungsbereich des NpSG nach § 1 Abs. 1, § 2 Nr. 1 NpSG aufgenommen hat (…2. Verordnung zur Änderung der Anlage des NpSG vom 28. Juni 2021, BGBl. I 2021, S. 2231), um dessen zunehmende Verwendung zu Missbrauchszwecken zu unterbinden, könnte der in § 1 Abs. 2 Nr. 2 NpSG geregelte Anwendungsvorrang des Arzneimittelgesetzes einer Bestrafung gemäß § 4 NpSG wegen Handeltreibens mit Ketamin entgegenstehen (vgl. BGH…, Urteil vom 28. November 2024 - 3 StR 219/24 Rn. 12 und demgegenüber: BGH, Urteil vom 8. August 2024 - 3 StR 20/24; Beschluss vom 5. Juni 2024 - 5 StR 631/23, die dieses Problem nicht ansprechen).
  • BGH, 21.05.2024 - 5 StR 53/24

    Verurteilung wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nach …

    Auszug aus BGH, 20.02.2025 - 5 StR 134/24
    Der Umgang mit Cannabis unterfällt danach nicht mehr dem BtMG, sondern allein dem - hier milderen - KCanG (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Mai 2024 - 5 StR 53/24, StV 2024, 586).
  • BGH, 19.05.2026 - 5 StR 214/26
    Denn insoweit ist unklar geblieben, ob das Ketamin dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) oder dem Arzneimittelgesetz (AMG) unterfällt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2025 - 5 StR 134/24; vom 10. März 2026 - 5 StR 27/26).
  • BGH, 16.06.2026 - 5 StR 175/26
    Insoweit bleibt - auch unter Berücksichtigung der hierzu dargelegten Erwägungen des Landgerichts - unklar, ob das verfahrensgegenständliche Ketamin dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz oder dem Arzneimittelgesetz unterfällt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2025 - 5 StR 134/24; vom 10. März 2026 - 5 StR 27/26).
  • BGH, 26.03.2026 - 5 StR 9/26

    Beschränkung des Revisionsverfahrens auf Straftatbestände des BtMG und KCanG aus …

    Damit ist die tateinheitliche Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit neuen psychoaktiven Stoffen ausgeschieden, weil nach den Urteilsgründen unklar bleibt, ob das verfahrensgegenständliche Ketamin überhaupt dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) unterfällt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2025 - 5 StR 134/24; zur Frage eines Sachverständigengutachtens in solchen Fällen BGH, Urteil vom 28. November 2024 - 3 StR 219/24).
  • BGH, 24.06.2025 - 3 StR 161/25

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tenorierung im Urteil); Urteilsformel …

    Rn. 3 2. Auf die Sachrüge hat der Senat mit Zustimmung des Generalbundesanwalts gemäß § 154a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO das gewerbsmäßige Handeltreiben mit neuen psychoaktiven Stoffen (Ketamin) betreffend Fall II. 25 der Urteilsgründe von der Verfolgung ausgenommen (zum Anlass vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2025 - 5 StR 134/24, juris Rn. 3;… Urteil vom 28. November 2024 - 3 StR 219/24, juris Rn. 11 ff.).
  • BGH, 10.03.2026 - 5 StR 27/26
    Damit ist die tateinheitliche Verurteilung wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit neuen psychoaktiven Stoffen ausgeschieden, weil nach den Urteilsgründen unklar bleibt, ob das verfahrensgegenständliche Ketamin überhaupt dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) unterfällt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2025 - 5 StR 134/24; zur Frage eines Sachverständigengutachtens in solchen Fällen BGH, Urteil vom 28. November 2024 - 3 StR 219/24).
  • BGH, 03.03.2025 - 5 StR 736/24
    Rn. 2 1. Die Verfahrensbeschränkung nimmt der Senat mit Zustimmung des Generalbundesanwalts aus prozessökonomischen Gründen vor, weil nach den Urteilsgründen unklar bleibt, ob das verfahrensgegenständliche Ketamin überhaupt dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) unterfällt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2025 - 5 StR 134/24; zur Frage eines Sachverständigengutachtens in solchen Fällen BGH, Urteil vom 28. November 2024 - 3 StR 219/24).
  • BGH, 18.09.2025 - 2 StR 139/25

    Verfolgungsbeschränkung

    Rn. 2 1. Auf die Sachrüge hat der Senat mit Zustimmung des Generalbundesanwalts gemäß § 154a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO im Fall II.7 der Urteilsgründe die Beihilfe zum gewerbsmäßigen Handeltreiben mit einem neuen psychoaktiven Stoff (Ketamin) von der Verfolgung ausgenommen (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 20. Februar 2025 - 5 StR 134/24, NStZ-RR 2025, 210 f. Rn. 2 ff.).
  • BGH, 19.05.2025 - 5 StR 745/24

    Beschränkung der Strafverfolgung

    Rn. 2 1. Die Verfahrensbeschränkung nimmt der Senat mit Zustimmung des Generalbundesanwalts aus prozessökonomischen Gründen vor, weil nach den Urteilsgründen unklar bleibt, ob das verfahrensgegenständliche Ketamin dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) oder vielmehr dem Arzneimittelgesetz (AMG) unterfällt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2025 - 5 StR 134/24; zur Frage eines Sachverständigengutachtens in solchen Fällen BGH, Urteil vom 28. November 2024 - 3 StR 219/24).
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