Rechtsprechung
| BGH, 06.05.2014 - 5 StR 170/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 253 StGB; § 255 StGB; § 224 StGB; § 22 StGB; § 23 StGB; § 24 StGB
Rechtsfehlerhafte Annahme einer "Dreieckserpressung" (fehlendes Näheverhältnis); fehlende Rücktrittsprüfung bei der versuchten gefährlichen Körperverletzung (keine Feststellungen zum Rücktrittshorizont nach der letzten Ausführungshandlung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Voraussetzungen einer Dreieckserpressung bei Nötigung zur Begehung von Ladendiebstählen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 26 StGB, § 249 StGB, § 250 Abs 2 Nr 1 StGB, § 253 StGB
Voraussetzungen einer Dreieckserpressung bei Nötigung zur Begehung von Ladendiebstählen - Wolters Kluwer
Erforderlichkeit des Näheverhältnisses des zu den Diebstählen Genötigten zum Vermögen der geschädigten Firmen als sog. Dreieckserpressung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erforderlichkeit des Näheverhältnisses des zu den Diebstählen Genötigten zum Vermögen der geschädigten Firmen als sog. Dreieckserpressung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 12.12.2013 - 23 KLs 19/13
- BGH, 06.05.2014 - 5 StR 170/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 246
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …
Auszug aus BGH, 06.05.2014 - 5 StR 170/14
Zu diesem sogenannten Rücktrittshorizont (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227 f.) verhält sich das Urteil nicht. - BGH, 20.04.1995 - 4 StR 27/95
Voraussetzungen einer "Dreieckserpressung"; Abgrenzung zwischen Raub und …
Auszug aus BGH, 06.05.2014 - 5 StR 170/14
a) Hinsichtlich der Tat 2 hat der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 2. April 2014 zutreffend dargelegt, dass die Voraussetzungen einer sogenannten Dreieckserpressung durch die bisherigen Feststellungen nicht belegt sind, weil der zu den Diebstählen Genötigte zum Vermögen der geschädigten Firmen nicht in dem erforderlichen Näheverhältnis stand (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 1995 - 4 StR 27/95, BGHSt 41, 123, 125 f.), insofern allerdings eine durch Nötigung verwirklichte Anstiftung zu den Diebstählen in Betracht kommt. - BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11
Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe
Auszug aus BGH, 06.05.2014 - 5 StR 170/14
Der Senat hebt - neben der Gesamtstrafe - auch die übrigen Einzelstrafen auf, da nicht auszuschließen ist, dass diese in ihrer Höhe durch die aufgehobenen Strafen beeinflusst worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, BGHSt 57, 123, 129).
- BGH, 05.08.2020 - 3 StR 608/19
Erpressung (Dreieckserpressung; Näheverhältnis)
In einer solchen Konstellation wäre durch die Tat weder sein eigenes Vermögen betroffen noch eine "Dreieckserpressung' gegeben, da diese ein Näheverhältnis zwischen dem Genötigten und der im Vermögen geschädigten Person voraussetzt (…s. BGH aaO S. 125 f.;… Beschlüsse vom 8. Januar 2020 - 4 StR 548/19, NStZ 2020, 286 Rn. 4; vom 6. Mai 2014 - 5 StR 170/14, NStZ-RR 2014, 246; vom 27. November 2008 - 2 StR 421/08, NStZ-RR 2009, 106, 107). - BGH, 18.03.2024 - 1 StR 1/24
Räuberische Erpressung (Dreieckserpressung: erforderliche Nähebeziehung zwischen …
Dass der Vermögensinhaber mit der ihn schädigenden Verfügung nicht einverstanden ist, beseitigt das Näheverhältnis nicht, das dem Genötigten den Zugriff auf das fremde Vermögen ermöglicht; dies ist vielmehr der Dreieckserpressung immanent (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 20. April 1995 - 4 StR 27/95, BGHSt 41, 123, 125 f.;… Beschlüsse vom 5. August 2020 - 3 StR 608/19 Rn. 6;… vom 8. Januar 2020 - 4 StR 548/19, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 15 Rn. 3 f.; vom 6. Mai 2014 - 5 StR 170/14 Rn. 2, 5 …und vom 13. Mai 1997 - 4 StR 200/97 Rn. 5). - BGH, 05.08.2020 - 3 StR 71/20
Verwerfung der Revisionen der Angeklagten als unbegründet mit Anm. des Senats zur …
Daher bedarf es keiner weiteren Ausführungen dazu, inwieweit es sich bei dem erzwungenen Diebstahl von Waren und dem Abschluss von Mobilfunkverträgen sowie der anschließenden Aushändigung der Gegenstände um die Preisgabe von eigenen oder fremden Vermögenswerten handelt, deren Schutz der Genötigte wahrnehmen kann und will (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 1995 - 4 StR 27/95, BGHSt 41, 123, 125;… Beschlüsse vom 8. Januar 2020 - 4 StR 548/19, NStZ 2020, 286 Rn. 4; vom 6. Mai 2014 - 5 StR 170/14, NStZ-RR 2014, 246).
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