Rechtsprechung
| BGH, 20.05.2025 - 5 StR 178/25 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 4 NpSG
Strafzumessung bei Verurteilung wegen Taten nach dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (keine Erforderlichkeit einer Grenzwertüberschreitung zur nicht geringen Menge) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 4 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a NpSG, § ... 1 Abs. 1 BtMG, § 2 Abs. 3 StGB, § 30a Abs. 3 BtMG, § 52 Abs. 2 StGB, § 4 Abs. 3 NpSG, § 4 Abs. 4 NpSG, § 349 Abs. 2 StPO, § 4 NpSG, Art. 103 Abs. 2 GG, § 1 StGB, § 11 BtMG, § 11 Abs. 4 Satz 3 Nr. 5, 6 Buchst. a BtMG, § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB, Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes, § 1 Abs. 2 BtMG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2 ; NpSG § 4
Schuldspruch wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit gewerbsmäßigem Handeltreiben mit neuen psychoaktiven Stoffen - datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Keine Grenzwertbindung im NpSG
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
BtMG/KCanG: Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, Festlegung genauer Grenzwerte/geringe Menge
Verfahrensgang
- LG Berlin I, 29.11.2024 - 543 KLs 13/23
- LG Berlin, 29.11.2024 - 543 KLs 13/23
- BGH, 20.05.2025 - 5 StR 178/25
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 14.01.2015 - 1 StR 302/13
BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für einige synthetische Cannabinoide …
Auszug aus BGH, 20.05.2025 - 5 StR 178/25
Die Höhe des Grenzwertes eines Stoffes bildet dessen Toxizität und Gefährlichkeit ab (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 14. Januar 2015 - 1 StR 302/13 Rn. 35, BGHSt 60, 134), das Maß seiner Überschreitung drückt die Stoffmenge im konkreten Fall aus.Auf der Grundlage des in den Urteilsgründen umfassend wiedergegebenen und überzeugenden Gutachtens des Sachverständigen A. - Laborleiter Forensische Toxikologie am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums F. und Mitglied des Sachverständigenausschusses nach § 1 Abs. 2 BtMG - teilt der Senat die Einschätzung, dass ADBBUTINACA mindestens doppelt so potent einzuschätzen ist wie JWH-018, bei dem der Grenzwert bei zwei Gramm liegt (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2015 - 1 StR 302/13 Rn. 34, BGHSt 60, 134).
- BGH, 11.01.2022 - 6 StR 461/21
Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (überragende Bedeutung der nicht geringen Menge …
Auszug aus BGH, 20.05.2025 - 5 StR 178/25
Rn. 6 1. Das Landgericht war aus Rechtsgründen nicht verpflichtet, für seine Strafzumessung Grenzwerte zu nicht geringen Mengen der dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz unterfallenden Substanzen zu beziffern und das Maß ihrer Überschreitung zu berücksichtigen (vgl. BGH…, Beschluss vom 18. Februar 2025 - 3 StR 5/25 Rn. 6; anders, indes insoweit nicht tragend BGH, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 6 StR 461/21 Rn. 7, BGHSt 67, 1 mit kritischer Anmerkung Patzak NStZ 2022, 369, 370).Rn. 9 c) Auch sonst sind keine Gründe dafür ersichtlich, warum dem Maß der Überschreitung eines im Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz nicht vorausgesetzten Grenzwerts für die Strafzumessung überragende Bedeutung zukommen sollte (so indes BGH, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 6 StR 461/21 Rn. 7, BGHSt 67, 1).
- BGH, 18.02.2025 - 3 StR 5/25
Gewerbsmäßige Einfuhr eines neuen psychoaktiven Stoffes (Urteilstenor); …
Auszug aus BGH, 20.05.2025 - 5 StR 178/25
Rn. 6 1. Das Landgericht war aus Rechtsgründen nicht verpflichtet, für seine Strafzumessung Grenzwerte zu nicht geringen Mengen der dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz unterfallenden Substanzen zu beziffern und das Maß ihrer Überschreitung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2025 - 3 StR 5/25 Rn. 6; anders, indes insoweit nicht tragend BGH…, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 6 StR 461/21 Rn. 7, BGHSt 67, 1 mit kritischer Anmerkung Patzak NStZ 2022, 369, 370).Die Berücksichtigung der Gefährlichkeit und der Mengen der vom Angeklagten vorgehaltenen Stoffe - hier überobligatorisch ausgedrückt als Maß der Überschreitung eines Grenzwertes zur nicht geringen Menge - liegt im Rahmen einer zulässigen tatgerichtlichen Bestimmung der schuldangemessenen Strafe (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2025 - 3 StR 5/25 Rn. 6).
- BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84
Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten
Auszug aus BGH, 20.05.2025 - 5 StR 178/25
Rn. 8 b) Selbst im Anwendungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes besteht die Notwendigkeit zur Festlegung genauer Grenzwerte deshalb, weil der Begriff der nicht geringen Menge seit dem Gesetz zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts vom 28. Juli 1981 (BGBl. I S. 681) als Tatbestandsmerkmal einzelner Strafvorschriften Verwendung findet, sodass das Bestimmtheitsgebot (Art. 103 Abs. 2 GG, § 1 StGB) eine präzise Grenzziehung gebietet (vgl. grundlegend BGH, Urteil vom 18. Juli 1984 - 3 StR 183/84, BGHSt 33, 8, 9). - BGH, 08.03.2022 - 3 StR 136/21
Festlegung der nicht geringen Menge von Betäubungsmitteln
Auszug aus BGH, 20.05.2025 - 5 StR 178/25
Für einen Grenzwert von einem Gramm spricht aufgrund der vergleichbaren basispharmakologischen Daten zudem, dass dieser auch für das strukturverwandte JWH-210 festgelegt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. März 2022 - 3 StR 136/21 Rn. 48). - BGH, 25.06.2019 - 1 StR 181/19
Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten (strafschärfende Berücksichtigung von …
Auszug aus BGH, 20.05.2025 - 5 StR 178/25
Nur dann kann das Tatgericht aus dem Vergleich beider Strafrahmen und dem Maß der Überschreitung des Grenzwertes zwischen ihnen im konkreten Fall Schlüsse für seine Zumessungsentscheidung ziehen (vgl. auch zu möglichen Wechselwirkungen zwischen Gefährlichkeit und Maß der Grenzwertüberschreitung BGH, Beschluss vom 25. Juni 2019 - 1 StR 181/19 Rn. 5, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 45). - BGH, 27.01.2022 - 3 StR 155/21
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (synthetische Cannabinoide; nicht geringe …
Auszug aus BGH, 20.05.2025 - 5 StR 178/25
Es hat anhand eines Vergleichs mit verwandten Wirkstoffen (vgl. zu diesem Maßstab BGH, Beschluss vom 27. Januar 2022 - 3 StR 155/21 Rn. 9, BGHSt 67, 2 mwN) den Grenzwert der nicht geringen Menge für das durch die 23. Verordnung zur Änderung von Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes vom 1. Juni 2023 (BGBl. I Nr. 143) in die Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes aufgenommene ADBBUTINACA (andere Trivialnamen ADBBINACA oder ADMBBINACA) auf eine Wirkstoffmenge von einem Gramm festgesetzt. - BGH, 15.06.1976 - 1 StR 273/76
Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes einer nicht geringen Menge von …
Auszug aus BGH, 20.05.2025 - 5 StR 178/25
Unter Geltung der vorherigen Strafvorschrift des § 11 BtMG in der Fassung des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln vom 10. Januar 1972 (BGBl. I S. 1), die den Begriff lediglich in § 11 Abs. 4 Satz 3 Nr. 5 und 6 Buchst. a BtMG aF als Regelbeispiel für besonders schwere Fälle verwendete, war hingegen anerkannt, dass es für die Strafzumessung einer zahlenmäßigen Festlegung der nicht geringen Menge nicht bedurfte, sondern das Vorliegen einer solchen Menge der tatrichterlichen Würdigung im Einzelfall überlassen war (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juni 1976, BGHSt 26, 355, 357 f.).
- BGH, 20.08.2025 - 1 StR 326/25
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (nicht …
Rn. 14 Der Senat legt den Grenzwert der nicht geringen Menge im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG für "ADBBINACA" daher mit Blick auf dessen vergleichbare Potenz und Gefährlichkeit mit den synthetischen Cannabinoiden ABCHMINACA und 5FABPINACA, für die der Bundesgerichtshof einen Grenzwert von einem Gramm angenommen hat (BGH…, Urteil vom 20. September 2017 - 1 StR 64/17, BGHSt 63, 11 Rn. 39 ff.), auf ein Gramm Wirkstoffmenge fest (vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 5 StR 178/25 Rn. 10; LG Kleve…, Urteil vom 17. Februar 2025 Rn. 18 ff.). - BGH, 04.03.2026 - 1 StR 423/25
Bewertungseinheit durch Vereinen der aus verschiedenen Erwerbsvorgängen erlangten …
Dies entspricht der Entscheidung des Gesetzgebers, die Strafvorschriften des NpSG gerade nicht dem Betäubungsmittelgesetz nachzubilden, sondern eine eigenständige Regelung zu schaffen, die der Vielzahl von erfassten Einzelsubstanzen mit sehr unterschiedlichem Gefahrenpotential Rechnung tragen soll (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 5 StR 178/25 Rn. 5 ff.; Patzak, NStZ 2022, 370; anders - nicht tragend - BGH…, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 6 StR 461/21, BGHSt 67, 1 Rn. 6 ff.; offengelassen in BGH…, Beschluss vom 18. Februar 2025 - 3 StR 5/25 Rn. 6).
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