Rechtsprechung
| BGH, 27.02.2024 - 5 StR 19/24 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 249 StGB; § 255 StGB
Finaler Zusammenhang bei Raub und räuberischer Erpressung (konkludente Drohung; zunächst zu anderen Zwecken angewendete Gewalt; Angst des Opfers vor erneuter Gewaltanwendung; Aktualisierung der Nötigungslage) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 249 StGB, § 253 StGB, § 255 StGB
Strafverurteilung wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung u.a.: Finaler Zusammenhang zwischen Nötigungshandlung und vermögensschädigender Opferhandlung - IWW
§ 357 StPO, §§ 253, 255, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4 StGB, 255 StGB, § 249 StGB
- Wolters Kluwer
Schuldspruch wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schuldspruch wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung
- datenbank.nwb.de
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- LG Dresden, 05.09.2023 - 17 KLs 384 Js 2260/23
- BGH, 27.02.2024 - 5 StR 19/24
Papierfundstellen
- NStZ 2025, 354
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.09.2016 - 3 StR 174/16
Fortwirkende Gewalt und räuberischer Erpressung (Unterlassung; Finalität; …
Auszug aus BGH, 27.02.2024 - 5 StR 19/24
a) Insoweit gilt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 174/16, NStZ 2017, 92 mwN): Die räuberische Erpressung (§§ 253, 255 StGB) erfordert ebenso wie der Raub (§ 249 StGB) einen finalen Zusammenhang zwischen dem Nötigungsmittel und der von dem Opfer vorzunehmenden vermögensschädigenden Handlung.
- BGH, 20.03.2024 - 6 StR 572/23
Raub (finale Verknüpfung zwischen qualifiziertem Nötigungsmittel und Wegnahme; …
Erforderlich ist vielmehr eine Aktualisierung der Nötigungslage durch ein im Urteil gesondert festzustellendes Verhalten des Täters (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2024 - 5 StR 19/24). - BGH, 04.11.2025 - 5 StR 422/25
Schuldspruch wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit …
Mithin sind Feststellungen zur Aktualisierung der Nötigungslage durch ein entsprechendes Verhalten des Täters zu treffen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2024 - 5 StR 19/24, NStZ 2025, 354 f.;… vom 7. November 2023 - 4 StR 115/23 Rn. 6, 12; vom 2. Februar 2021 - 2 StR 432/20; vom 20. September 2016 - 3 StR 174/16, NStZ 2017, 92 f.; vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, NStZ 2014, 269 f.; Urteil vom 27. März 2019 - 2 StR 465/18, NStZ 2019, 674 f., jeweils mwN).Hierdurch unterscheidet sich der vorliegende Fall von Konstellationen, bei denen die Gewalt zunächst zu anderen Zwecken eingesetzt oder angedroht wurde und sich der Täter erst später entschließt, die von ihm geschaffene Lage und die Angst des Opfers zu vermögensschädigenden Handlungen auszunutzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2024 - 5 StR 19/24, NStZ 2025, 354 f.;… vom 7. November 2023 - 4 StR 115/23 Rn. 2 f., 12; vom 20. September 2016 - 3 StR 174/16, NStZ 2017, 92 f.; vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, NStZ 2014, 269 f.).
- BGH, 23.04.2025 - 5 StR 63/25
Finalzusammenhang beim Raub (konkludente Drohung; Ausnutzen der Angst des Opfers; …
Erforderlich ist vielmehr die Aktualisierung der Nötigungslage durch ein im Urteil gesondert festzustellendes Verhalten des Täters (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2024 - 5 StR 19/24).
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