Rechtsprechung
| BGH, 14.09.2022 - 5 StR 194/22 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 266 StGB
Untreue (Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht des Versicherungsvertreters durch Vereinnahmen von Versicherungsprämien) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafbare Untreue: Treuepflichtverletzung des Versicherungsvertreters durch Buchung von Versicherungsprämien auf das eigene Konto; rechtsfehlerhafte Strafzumessung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 StGB, § 266 Abs 1 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
Strafbare Untreue: Treuepflichtverletzung des Versicherungsvertreters durch Buchung von Versicherungsprämien auf das eigene Konto; rechtsfehlerhafte Strafzumessung - IWW
§ 266 Abs. 2, § 263 Abs. 3 StGB, § 56 Abs. 2 StGB, §§ 73, 73c StGB, § 266 Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Verletzung der Treupflicht gegenüber der Versicherung durch einen Versicherungsvertrter hinsichtlich der von diesem vereinnahmten Versicherungsprämien durch Abbuchungen vom Treuhandkonto
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung der Treupflicht gegenüber der Versicherung durch einen Versicherungsvertrter hinsichtlich der von diesem vereinnahmten Versicherungsprämien durch Abbuchungen vom Treuhandkonto
- rechtsportal.de
Verletzung der Treupflicht gegenüber der Versicherung durch einen Versicherungsvertrter hinsichtlich der von diesem vereinnahmten Versicherungsprämien durch Abbuchungen vom Treuhandkonto
- datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 07.12.2021 - 625 KLs 7/18
- BGH, 14.09.2022 - 5 StR 194/22
Papierfundstellen
- NStZ 2023, 103
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.12.2013 - 1 StR 526/13
Untreue (Pflichtverletzung: Verschleifungsverbot und Entgrenzungsverbot, …
Auszug aus BGH, 14.09.2022 - 5 StR 194/22
Ihm oblag hinsichtlich der dem Versicherungsgeber zustehenden Versicherungsprämien eine Vermögensbetreuungspflicht, die er durch die unbefugte Überweisung auf sein privates Geschäftskonto jeweils verletzt hat (vgl. zum Vereinnahmen von Versicherungsprämien als Untreue auch BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 526/13, NStZ 2014, 158 m. Anm. Krehl). - BGH, 13.01.2022 - 6 StR 469/21
Revision im Strafverfahren: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung durch das …
Auszug aus BGH, 14.09.2022 - 5 StR 194/22
Der Senat holt dies nach und setzt sie entsprechend § 354 Abs. 1 StPO auf den Mindestsatz von einem Euro fest (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2022 - 6 StR 469/21 mwN). - BGH, 20.07.2022 - 5 StR 29/22
Strafzumessung beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Auszug aus BGH, 14.09.2022 - 5 StR 194/22
Die Strafzumessung weist keinen Rechtsfehler zugunsten des Angeklagten auf (vgl. zum Prüfungsmaßstab BGH, Urteil vom 20. Juli 2022 - 5 StR 29/22 mwN). - BGH, 05.02.2020 - 2 StR 517/19
Urteilsgründe (Berücksichtigung der Sicherstellung von Betäubungsmitteln bei der …
Auszug aus BGH, 14.09.2022 - 5 StR 194/22
a) Zwar ist die Formulierung bedenklich, wonach dem Angeklagten angelastet wird, dass er nicht aus einer finanziellen Notlage heraus gehandelt hat; denn das Fehlen von Strafmilderungsgründen darf dem Angeklagten nicht angelastet werden (vgl. zu dieser Formulierung nur BGH, Beschluss vom 5. Februar 2020 - 2 StR 517/19, NStZ-RR 2020, 146 mwN).
- BGH, 02.03.2023 - 4 StR 312/22
Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Weisung: hinreichend …
Dies ist rechtsfehlerhaft, weil das Landgericht damit das Fehlen von Strafmilderungsgründen strafschärfend berücksichtigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 2022 - 5 StR 194/22, wistra 2022, 513 Rn. 20; Beschluss vom 17. August 2022 - 4 StR 472/21). - BGH, 17.12.2024 - 4 StR 427/24
Verwerfung der Revision als unbegründet
Der Senat holt dies nach und setzt die Tagessatzhöhe wie vom Generalbundesanwalt beantragt entsprechend § 354 Abs. 1 StPO jeweils auf den Mindestsatz von einem Euro fest (vgl. BGH, Urteil vom 14. September 2022 - 5 StR 194/22 Rn. 21; Beschluss vom 13. Januar 2022 - 6 StR 469/21 mwN).
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