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Rechtsprechung
   BGH, 08.11.2022 - 5 StR 287/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,37390
BGH, 08.11.2022 - 5 StR 287/22 (https://dejure.org/2022,37390)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2022 - 5 StR 287/22 (https://dejure.org/2022,37390)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2022 - 5 StR 287/22 (https://dejure.org/2022,37390)
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  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 354 Abs. 1 StPO
    Änderung des Schuldspruchs

  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 860
  • NStZ-RR 2023, 47
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.10.2020 - 1 StR 234/20

    Verbreiten kinderpornografischer Schriften (Begriff des Verbreitens)

    Auszug aus BGH, 08.11.2022 - 5 StR 287/22
    Aus Gründen der Klarstellung ergänzt der Senat den Schuldspruch um die zusätzlich verwirklichte Qualifikation nach § 176a Abs. 3 StGB a.F. (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - 1 StR 234/20) und ändert - auch in den Fällen II.11 bis 16 - die Tenorierung wegen "Erwerbs" der inkriminierten Schriften in "Besitzverschaffung" (vgl. BGH…, Urteil vom 6. Mai 2021 - 3 StR 350/20 Rn. 15).
  • BGH, 06.05.2021 - 3 StR 350/20

    Abweichendes Sexualverhalten (hier: Pädophilie) schwere andere seelische Störung …

    Auszug aus BGH, 08.11.2022 - 5 StR 287/22
    Aus Gründen der Klarstellung ergänzt der Senat den Schuldspruch um die zusätzlich verwirklichte Qualifikation nach § 176a Abs. 3 StGB a.F. (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - 1 StR 234/20) und ändert - auch in den Fällen II.11 bis 16 - die Tenorierung wegen "Erwerbs" der inkriminierten Schriften in "Besitzverschaffung" (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 2021 - 3 StR 350/20 Rn. 15).
  • BGH, 10.08.2021 - 1 StR 250/21

    Strafzumessung (Verhältnis von minderschwerem Fall und vertyptem …

    Auszug aus BGH, 08.11.2022 - 5 StR 287/22
    Zwar hat die Strafkammer nach Abwägung allgemeiner Strafzumessungsgesichtspunkte und Ablehnung eines minder schweren Falls den nach § 30 Abs. 1, § 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen des § 176a Abs. 2 StGB in der Fassung vom 21. Januar 2015 zugrunde gelegt, ohne erkennbar zuvor geprüft zu haben, ob ein minder schwerer Fall nach § 176a Abs. 4, 2. Alt. StGB a.F. unter ergänzender Berücksichtigung des gesetzlich vertypten Milderungsgrundes des § 30 StGB in Betracht kommt (vgl. zur Prüfungsreihenfolge bei minder schweren Fällen BGH, Beschlüsse vom 15. März 2022 - 4 StR 18/22; vom 10. August 2021 - 1 StR 250/21 jeweils mwN).
  • BGH, 15.03.2022 - 4 StR 18/22

    Strafrahmenwahl (besonderer Strafrahmen für minder schwere Fälle: Gesamtabwägung …

    Auszug aus BGH, 08.11.2022 - 5 StR 287/22
    Zwar hat die Strafkammer nach Abwägung allgemeiner Strafzumessungsgesichtspunkte und Ablehnung eines minder schweren Falls den nach § 30 Abs. 1, § 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen des § 176a Abs. 2 StGB in der Fassung vom 21. Januar 2015 zugrunde gelegt, ohne erkennbar zuvor geprüft zu haben, ob ein minder schwerer Fall nach § 176a Abs. 4, 2. Alt. StGB a.F. unter ergänzender Berücksichtigung des gesetzlich vertypten Milderungsgrundes des § 30 StGB in Betracht kommt (vgl. zur Prüfungsreihenfolge bei minder schweren Fällen BGH, Beschlüsse vom 15. März 2022 - 4 StR 18/22; vom 10. August 2021 - 1 StR 250/21 jeweils mwN).
  • BGH, 27.03.2024 - 2 StR 461/23

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (kinderpornographische Absicht: einer …

    Dabei ist zur Klarstellung zum Ausdruck zu bringen, dass die Qualifikation des § 176a Abs. 3 StGB a.F. verwirklicht ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2022 - 5 StR 287/22, NStZ-RR 2023, 47 mwN) und § 184b StGB in der angewendeten Fassung nach der gesetzlichen Bezeichnung (s. § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO) kinderpornographische Schriften (nunmehr kinderpornographische Inhalte) betrifft (vgl. BGH…, Beschluss vom 4. April 2023 - 3 StR 69/23, juris Rn. 7).
  • BGH, 04.04.2023 - 3 StR 69/23

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit Anstiftung zum …

    Zur Klarstellung ist im Schuldspruch zum Ausdruck zu bringen, dass die Qualifikation des § 176a Abs. 3 StGB aF verwirklicht ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2022 - 5 StR 287/22, NStZ-RR 2023, 47 mwN) und § 184b StGB in der angewendeten Fassung nach der gesetzlichen Bezeichnung (s. § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO) kinderpornographische Schriften (nunmehr kinderpornographische Inhalte) betrifft.
  • BGH, 07.05.2026 - 4 StR 636/25

    Aufhebung des Schuldspruchs mangels Feststellung eines vom Angeklagten bewirkten …

    Vielmehr hat er sie lediglich seinem Chatpartner zur Speicherung überlassen; es liegt daher jeweils eine Drittbesitzverschaffung statt eines Verbreitens vor (vgl. BGH…, Beschluss vom 19. März 2024 - 6 StR 584/23 Rn. 4; Beschluss vom 8. November 2022 - 5 StR 287/22 Rn. 7;… Urteil vom 6. Mai 2021 - 3 StR 350/20 Rn. 14).
  • BGH, 14.01.2026 - 2 StR 592/25

    Schwerer sexueller Missbrauch der Tochter als Kleinkind durch den Vater als Täter …

    Rn. 9 d) In den Fällen II.10, II.11, II.13 bis II.16, II.18 bis II.22, II.24 bis II.30 der Urteilsgründe stellte der Angeklagte kinderpornographische Inhalte nicht nur her, sondern verschaffte Personen, denen er seine Aufnahmen schickte, "Drittbesitz" im Sinne von § 184b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2022 - 5 StR 287/22, NStZ-RR 2023, 47; hier gemäß § 2 Abs. 3 StGB wiederum durchgängig in der Fassung vom 24. Juni 2024), was im Tenor zum Ausdruck zu bringen ist.
  • BGH, 16.01.2024 - 5 StR 506/23

    Einziehung von Taterträgen (erlangtes Etwas; mehrere Beteiligte; …

    Denn das Landgericht hat die Strafe dem nach § 27 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG entnommen, ohne zuvor erkennbar geprüft zu haben, ob ein minder schwerer Fall nach § 29a Abs. 2 BtMG unter ergänzender Berücksichtigung des gesetzlich vertypten Milderungsgrundes des § 27 Abs. 2 StGB in Betracht kommt (vgl. zur Prüfungsreihenfolge bei minder schweren Fällen BGH, Beschlüsse vom 8. November 2022 - 5 StR 287/22, vom 15. März 2022 - 4 StR 18/22 jeweils mwN).
  • BGH, 18.03.2025 - 3 StR 414/24

    Drittbesitzverschaffung kinderpornographischer Schriften (Abgrenzung zwischen …

    Eines Verbreitungserfolgs in dem Sinne, dass ein größerer Personenkreis tatsächlich Kenntnis genommen haben muss oder diese zumindest erlangt hat, bedarf es dabei nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2022 - 5 StR 287/22, NStZ-RR 2023, 47;… Urteil vom 25. September 2024 - 3 StR 32/24, NJW 2025, 380 Rn. 16 zu § 130 Abs. 2 Nr. 1 StGB).
  • BGH, 03.06.2025 - 5 StR 87/25

    Berichtigung des Schuldspruchs

    Er hat sich vielmehr einer Drittbesitzverschaffung im Sinne des § 184b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 StGB schuldig gemacht (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2022 - 5 StR 287/22 Rn. 7).
  • BGH, 09.05.2023 - 5 StR 98/23

    Strafrahmenwahl bei minder schwerem Fall

    Die Strafkammer hat die Einzelstrafen jeweils dem nach § 46b Abs. 1, § 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen des § 263 Abs. 5 Alt. 1 StGB entnommen, ohne zuvor erkennbar geprüft zu haben, ob ein minder schwerer Fall nach § 263 Abs. 5 Alt. 2 StGB unter ergänzender Berücksichtigung des gesetzlich vertypten Milderungsgrundes des § 46b Abs. 1 StGB in Betracht kommt (vgl. zur Prüfungsreihenfolge bei minder schweren Fällen BGH, Beschlüsse vom 8. November 2022 - 5 StR 287/22; vom 15. März 2022 - 4 StR 18/22 jeweils mwN).
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