Rechtsprechung
| BGH, 23.10.2024 - 5 StR 318/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 29 BtMG; § 34 KCanG
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Cannabis; neue Rechtslage; Strafzumessung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 34 Abs. 1 Nr. 4 KCanG, § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und 4 KCanG, § 2 Abs. 3 StGB, § ... 29a Abs. 1 BtMG, § 354a StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 34 Abs. 3 KCanG, § 337 Abs. 1 StPO, §§ 73, 73c StGB, § 64 StGB, § 353 Abs. 2 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schuldspruch wegen Handeltreibens mit Cannabis in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Berlin I, 23.02.2024 - 523 KLs 17/23
- BGH, 23.10.2024 - 5 StR 318/24
- LG Berlin I, 29.08.2025 - 504 KLs 3/25
- BGH, 14.04.2026 - 5 StR 668/25
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 03.12.2015 - 4 StR 430/15
Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (Verhältnis zum unerlaubten …
Auszug aus BGH, 23.10.2024 - 5 StR 318/24
Das Landgericht hat außerdem übersehen, dass sich der Angeklagte im Hinblick auf das von ihm zum Eigenkonsum besessene Kokain in Tateinheit mit dem abgeurteilten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auch des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge strafbar gemacht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 430/15, NStZ-RR 2016, 82, 83).Denn es hat übersehen, dass der Angeklagte sich insoweit in Tateinheit mit dem abgeurteilten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auch des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge strafbar gemacht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 430/15, NStZ-RR 2016, 82, 83); es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass das Landgericht bei einer zusätzlichen Verurteilung wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu höheren Strafen gelangt wäre (§ 337 Abs. 1 StPO).
- BGH, 15.08.2024 - 5 StR 104/24
Beweiswürdigung bei Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern
Auszug aus BGH, 23.10.2024 - 5 StR 318/24
Der Senat weist darauf hin, dass eine durch den Vollzug von Untersuchungshaft bedingte Trennung von der Familie nicht ohne weiteres eine besondere und damit strafmildernde Belastung darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 15. August 2024 - 5 StR 104/24 Rn. 39). - BGH, 10.07.2017 - GSSt 4/17
Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche Handlungseinheit; …
Auszug aus BGH, 23.10.2024 - 5 StR 318/24
Stehen zwei Betätigungsakte - ohne tatbestandliche Überschneidung in zumindest einem Teil der Ausführungshandlung, sondern aufeinander folgend - in einem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang und erscheinen sie vor dem Hintergrund einer zwischen den Beteiligten bestehenden Lieferbeziehung als ein einheitliches, zusammengehöriges Tun, ist nicht lediglich von einem nur gelegentlichen Zusammentreffen zweier Tatbestände auszugehen, sondern von einer Tat im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1, 10, auch zum erforderlichen subjektiven Element).
- BGH, 05.05.2021 - 6 StR 15/21
Beschränkung der Revision auf Strafausspruch bei Tateinheit; Kognitionspflicht …
Auszug aus BGH, 23.10.2024 - 5 StR 318/24
Denn es hat ihm einen Härteausgleich für eine dem Grunde nach einbeziehungsfähige, aber bereits bezahlte Geldstrafe gewährt (BGH, Urteil vom 5. Mai 2021 - 6 StR 15/21 Rn. 11). - BGH, 18.01.2023 - 5 StR 343/22
Fehlende Feststellungen zum Wirkstoffgehalt bei Verurteilung wegen Handeltreibens …
Auszug aus BGH, 23.10.2024 - 5 StR 318/24
Die Strafzumessung beruht auf dem Rechtsfehler (§ 337 Abs. 1 StPO), weil der Wirkstoffgehalt gehandelter Drogen einen wesentlichen Umstand bei der Bestimmung des Schuldumfangs von Taten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und mit Cannabis darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2023 - 5 StR 343/22 Rn. 13). - BGH, 11.09.2024 - 5 StR 304/24
Schuldspruchkorrektur bei Verurteilung wegen Handeltreibens mit Cannabis
Auszug aus BGH, 23.10.2024 - 5 StR 318/24
Das Handeltreiben mit Cannabis unterfällt seit dem 1. April 2024 der Strafvorschrift des § 34 Abs. 1 Nr. 4 KCanG, die sich hier auch unter Annahme eines besonders schweren Falles nach § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und 4 KCanG als das mildere Recht (§ 2 Abs. 3 StGB) darstellt, weil das Landgericht die Strafen dem Strafrahmen des § 29a Abs. 1 BtMG entnommen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 2024 - 5 StR 304/24 Rn. 3).
- BGH, 25.09.2025 - 6 StR 265/25
Keine Tateinheit bei mehrfacher Ausübung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln …
Stehen zwei Betätigungsakte - ohne tatbestandliche Überschneidung in zumindest einem Teil der Ausführungshandlung, sondern aufeinander folgend - in einem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang und erscheinen sie vor dem Hintergrund einer zwischen den Beteiligten bestehenden Lieferbeziehung als ein einheitliches, zusammengehöriges Tun, ist nicht lediglich von einem nur gelegentlichen Zusammentreffen zweier Tatbestände auszugehen, sondern von einer Tat im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1, 10; Urteil vom 23. Oktober 2024 - 5 StR 318/24, Rn. 5). - BayObLG, 03.02.2025 - 204 StRR 24/25
Härteausgleich, Kostenentscheidung, Strafzumessung, Ersatzfreiheitsstrafe, …
Ein Härteausgleich ist nicht veranlasst, wenn - wie hier - der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird und es sich bei der grundsätzlich einbeziehungsfähigen, aber nicht einbezogenen Strafe um eine bezahlte Geldstrafe handelt (BGH, Urteil vom 23.10.2024 - 5 StR 318/24 -, juris Rn. 20; BGH…, Urteil vom 05.05.2021 - 6 StR 15/21 -, juris Rn. 11; BGH…, Urteil vom 14.03.2012 - 2 StR 547/11 -, juris Rn. 22).
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