Rechtsprechung
| BGH, 21.10.2002 - 5 StR 433/02 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 338 Nr. 7 StPO; § 275 Abs. 2 StPO; § 31 BtMG
Absolute Revisionsgründe (fehlende Unterschrift; urlaubsbedingte Verhinderung eines beisitzenden Richters; Verhinderungsvermerk; Fristüberschreitung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB § 276; ; StGB § ... 49 Abs. 2; ; StPO § 275 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 338 Nr. 7; ; StPO § 345 Abs. 1; ; StPO § 275 Abs. 2 Satz 2; ; BtMG § 31; ; BtMG § 31 Nr. 1; ; BtMG § 29a Abs. 1
- Wolters Kluwer
Absoluter Revisionsgrund - Unterschrift - Vermerk des Strafkammervorsitzenden - Urlaubsbedingte Hinderung - Verhinderungsvermerk - Verfahrensfehler - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Frühzeitiges Geständnis
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 275 Abs. 2
Frist für die Anbringung des Verhinderungsvermerks - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 15.04.2002 - 508 KLs 17/02
- BGH, 21.10.2002 - 5 StR 433/02
- BGH, 10.12.2002 - 5 StR 433/02
- BVerfG, 10.06.2003 - 2 BvR 790/03
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2003, 85
- StV 2003, 151
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.11.2000 - 4 StR 354/00
Fehlen einer Unterschrift oder eines Verhinderungsvermerks im Urteil; Wirksame …
Auszug aus BGH, 21.10.2002 - 5 StR 433/02
Rn. 3 2. Die Zustellung des so verfahrensfehlerhaft zustandegekommenen Urteils war indes wirksam (BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 8). - BGH, 26.10.1999 - 4 StR 459/99
Entscheidungsgründe; Urteilsunterzeichnung; Urteilsabsetzungsfrist; …
Auszug aus BGH, 21.10.2002 - 5 StR 433/02
An dem hieraus folgenden Durchgreifen des absoluten Revisionsgrundes ändert der Umstand nichts, daß der zweite beisitzende Richter - wie ein nach Eingang der Revisionsbegründung gefertigter Vermerk des Strafkammervorsitzenden ergibt - zu dem Zeitpunkt, als das schriftliche Urteil zu den Akten gelangt war, urlaubsbedingt an der Unterschrift gehindert gewesen wäre; in diesem Fall hätte der Vorsitzende gemäß § 275 Abs. 2 Satz 2 StPO innerhalb der Urteilsabsetzungsfrist einen Verhinderungsvermerk anbringen müssen (BGHR StPO § 338 Nr. 7 Fristüberschreitung 4).
- BGH, 11.11.2020 - 2 StR 241/20
Ausschließung von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes (Vernehmung als …
Fehlt eine Unterschrift (vgl. BGH…, Beschluss vom 1. April 2010 ? 3 StR 30/10, juris Rn. 2;… Urteil vom 9. November 1994 ? 3 StR 436/94, juris Rn. 1; vgl. auch Senat, Beschluss vom 10. Januar 1978 - 2 StR 654/77, BGHSt 27, 334 f. zur Unterschrift, die Korrekturen nicht abdeckt) oder ein Verhinderungsvermerk (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2002 ? 5 StR 433/02, juris Rn. 3) ist das Urteil auf die Verfahrensrüge nach § 338 Nr. 7, § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO ebenso aufzuheben, wie wenn ein Verhinderungsvermerk unzulässig angebracht wurde (vgl. zur fehlerhaft angenommenen Verhinderung aus Rechtsgründen BGH…, Beschluss vom 19. Februar 2019 ? 5 StR 513/18, juris Rn. 2 f.; Senat…, Urteil vom 8. November 2006 ? 2 StR 294/06, juris Rn. 3; BGH…, Beschluss vom 19. August 1992 ? 5 StR 386/92, juris Rn. 1). - OLG Karlsruhe, 08.10.2015 - 2 (7) SsBs 467/15
Bußgeldverfahren: Nachweis der rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht des …
Rn. 17 Ungeachtet des Verstoßes gegen die Fertigstellungsfrist (vgl. auch § 338 Nr. 7 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG) verhindert demgegenüber die fehlende Unterschrift bei einer dem Empfänger zugestellten mit der Urschrift des Urteils übereinstimmenden Ausfertigung, woran zu Zweifeln kein Anlass besteht, nicht, dass die Rechtswirksamkeit der Zustellung berührt wird; es handelt sich nämlich nicht um einen Mangel der Zustellung, sondern des Urteils selbst (BGHSt 46, 204; BGH NStZ-RR 2003, 85;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 345 Rn. 5a;… aA LR-Franke, a.a.O., § 345 Rn. 6). - OVG Saarland, 10.09.2025 - 2 E 121/25
Fehlende Angabe eines Verhinderungsgrundes im Verhinderungsvermerk auf einem …
Insofern sei die seitens des Antragsgegners zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 21.10.2002, Az.: 5 StR 433/02) auf die vorliegende Situation nicht übertragbar.Aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21.10.2002 - 5 StR 433/02 - folge, dass der Beschluss in einem solchen Fall aufzuheben sei.
Rn. 13 Insoweit ist zunächst festzustellen, dass die durch den Antragsteller zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.10.2002 - 5 StR 433/02 - eine nicht vergleichbare Fallkonstellation betraf.
- BVerfG, 10.06.2003 - 2 BvR 790/03
Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über die Revisionsbegründung
gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21. Oktober 2002 - 5 StR 433/02 -, b) das Urteil des Landgerichts Berlin vom 15. April 2002 - (508) 69 Js 152/01 KLs (17/02) - .
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| BGH, 10.12.2002 - 5 StR 433/02 (1) |
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§ 44 StPO; § 45 Abs. 2 Satz 2 StPO
Wiedereinsetzung (fehlende formgerechte Nachholung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Nachholung einer versäumten Verfahrensrüge durch privatschriftliche Anbringung - Form der nachzuholenden Handlung für den Wiedereinsetzungsantrag - Formgerechte Geltendmachung von Verfahrensrügen
- ra.de
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 15.04.2002 - 508 KLs 17/02
- BGH, 21.10.2002 - 5 StR 433/02
- BGH, 10.12.2002 - 5 StR 433/02 (1)
- BVerfG, 10.06.2003 - 2 BvR 790/03
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