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Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.05.2011

Rechtsprechung
   BGH, 09.02.2011 - 5 StR 471/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6614
BGH, 09.02.2011 - 5 StR 471/10 (https://dejure.org/2011,6614)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2011 - 5 StR 471/10 (https://dejure.org/2011,6614)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2011 - 5 StR 471/10 (https://dejure.org/2011,6614)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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  • HRR Strafrecht

    § 66 StGB; § 132 GVG; § 63 StGB; § 67a Abs. 2 StGB; § 2 Abs. 6 StGB
    Maßregelvollstreckung; Sicherungsverwahrung; Überweisung in den Vollzug einer anderen Maßregel (Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bei Altfällen: Prüfung der hochgradigen Gefahr; Sicherungsverwahrung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 6 StGB, § 67a Abs 4 StGB, § 67e Abs 1 S 1 StGB, § 67d Abs 2 StGB, § 67d Abs 3 S 1 StGB
    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bei Altfällen: Prüfung der hochgradigen Gefahr; Sicherungsverwahrung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • Wolters Kluwer

    Einschränkende Auslegung des § 67d Abs. 3 S. 1 Strafgesetzbuch (StGB) durch Erklärung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach zehnjährigem Vollzug für erledigt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einschränkende Auslegung des § 67d Abs. 3 S. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ) durch Erklärung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach zehnjährigem Vollzug für erledigt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 173
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.11.2010 - 5 StR 394/10

    Keine "automatische" Entlassung konventionswidrig untergebrachter …

    Auszug aus BGH, 09.02.2011 - 5 StR 471/10
    Das Verfahren ruht bis zur Erledigung des mit Anfragebeschluss des Senats vom 9. November 2010 - 5 StR 394, 440 und 474/10 - eingeleiteten Verfahrens nach § 132 GVG.

    Mit zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmtem Anfragebeschluss vom 9. November 2010 - 5 StR 394, 440 und 474/10 (NJW 2011, 240) hat der Senat eine rückwirkende Anwendbarkeit des § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB n.F. grundsätzlich als zulässig erachtet.

    Sollte eine weitere Vollstreckung der Maßregel wegen konkreter höchster Gefährlichkeit des Verurteilten unerlässlich sein, gelten die Maßgaben unter Ziffer VII 3 (…Rn. 65) des Anfragebeschlusses vom 9. November 2010 - 5 StR 394, 440, 474/10 (NJW 2011, 240, 245).

  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung; …

    Auszug aus BGH, 09.02.2011 - 5 StR 471/10
    Mit Urteil vom 17. Dezember 2009 (Individualbeschwerde 19359/04) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die rückwirkende Anwendung des § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB i.d.F. des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 ohne Beachtung der im Zeitpunkt der Verurteilung geltenden Höchstfrist von zehn Jahren bei erster Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (§ 67d Abs. 1 Satz 1 StGB a.F.) als Verstoß gegen die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (MRK) gewertet.
  • EGMR, 13.01.2011 - 6587/04

    Verstoß gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit durch die nachträgliche …

    Auszug aus BGH, 09.02.2011 - 5 StR 471/10
    Dem entspricht es, dass der EGMR in seinem Urteil vom 13. Januar 2011 (BeschwerdeNr. 6587/04; Rechtssache Ha. gegen die Bundesrepublik Deutschland) entschieden hat, die Anordnung der nachträglichen Unterbringung nach dem Bayerischen Gesetz zur Unterbringung von besonders rückfallgefährdeten hochgefährlichen Straftätern (BayStrUBG) vom 24. Dezember 2001 (BayGVBl 2001, 978) sei auch bei deren Vollzug in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht - gewissermaßen hilfsweise - nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 lit. e MRK gerechtfertigt.
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2010 - 1 Ws 256/10

    Auswirkungen der Entscheidung des EGMR auf die Sicherungsverwahrung in Altfällen …

    Auszug aus BGH, 09.02.2011 - 5 StR 471/10
    Im Blick auf entgegenstehende Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte, die Art. 7 MRK entweder generell nicht als anderweitige Regelung im Sinne des § 2 Abs. 6 StGB ansehen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Oktober 2010 - 1 Ws 256/10) oder die Fortdauer der Unterbringung jedenfalls bei deren Vollzug im psychiatrischen Krankenhaus nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 lit. e MRK als gerechtfertigt ansehen (OLG Braunschweig, Beschluss vom 27. August 2010 - Ws 220/10, sowie - nur bei Vorliegen eines in §§ 20, 21 StGB bezeichneten Defekts - Beschluss vom 21. Dezember 2010 - Ws 290/10), hat es die Sache gemäß § 121 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 3 GVG dem Bundesgerichtshof vorgelegt.
  • OLG Braunschweig, 21.12.2010 - Ws 290/10
    Auszug aus BGH, 09.02.2011 - 5 StR 471/10
    Im Blick auf entgegenstehende Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte, die Art. 7 MRK entweder generell nicht als anderweitige Regelung im Sinne des § 2 Abs. 6 StGB ansehen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Oktober 2010 - 1 Ws 256/10) oder die Fortdauer der Unterbringung jedenfalls bei deren Vollzug im psychiatrischen Krankenhaus nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 lit. e MRK als gerechtfertigt ansehen (OLG Braunschweig, Beschluss vom 27. August 2010 - Ws 220/10, sowie - nur bei Vorliegen eines in §§ 20, 21 StGB bezeichneten Defekts - Beschluss vom 21. Dezember 2010 - Ws 290/10), hat es die Sache gemäß § 121 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 3 GVG dem Bundesgerichtshof vorgelegt.
  • BGH, 13.04.2011 - 5 StR 92/11

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Anfrageverfahren; Vorlageverfahren

    Dies gilt auch, soweit die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung - wie hier - nach § 67a Abs. 2 Satz 1 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus vollzogen wird (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 5 StR 471/10).
  • OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 3 Ws 33/12

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung in Altfällen über zehn Jahre hinaus

    Der weitere, gegen den Sachverständigen erhobene Vorwurf, er habe sein Fazit nicht medizinisch sondern juristisch aufbereitet, ist nicht nachvollziehbar, zumal sich das Sachverständigengutachten nach § 463 Abs. 3 Satz 4 StPO ohnehin an dem modifizierten engeren Gefahrenbegriff zu orientieren hat (vgl. BGH, Beschl. v. 09.02.2011 - 5 StR 471/10 = NStZ-RR 2011, 173).
  • BGH, 14.03.2011 - 5 StR 593/10

    Unzulässige Divergenzvorlage

    Ergänzend verweist der Senat für das weitere Verfahren auf die Ausführungen im Beschluss vom 9. Februar 2011 (5 StR 471/10), wonach die vom Senat im Anfragebeschluss vom 9. November 2010 - 5 StR 394, 440 und 474/10 (NJW 2011, 240; zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) dargelegten Grundsätze auch dann gelten, wenn die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach § 67a Abs. 2 Satz 1 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus vollzogen wird.
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   BGH, 24.05.2011 - 5 StR 471/10   

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BGH, Entscheidung vom 24.05.2011 - 5 StR 471/10 (https://dejure.org/2011,17864)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2011 - 5 StR 471/10 (https://dejure.org/2011,17864)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 66 StGB; § 67d StGB; § 1 Abs. 1 ThUG
    Sicherungsverwahrung; Altfälle; Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten

  • openjur.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 24.05.2011 - 5 StR 471/10
    In Fällen, in denen die erstmalige Unterbringung eines Verurteilten in der Sicherungsverwahrung wegen Taten angeordnet wurde, die vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen schweren Straftaten vom 26. Januar 1998 (BGBl I 160) begangen worden waren, darf die Fortdauer der Maßregelvollstreckung über zehn Jahre hinaus auf der Grundlage der bis zu einer Neuregelung, längstens bis 31. Mai 2013 weiter anwendbaren Vorschrift des § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB i.V.m. § 2 Abs. 6 StGB nur noch angeordnet werden, wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Untergebrachten abzuleiten ist und dieser an einer psychischen Störung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter (ThUG) leidet; andernfalls ist die Maßregel - spätestens mit Wirkung zum 31. Dezember 2011 - für erledigt zu erklären (BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a.).
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