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Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.11.2024

Rechtsprechung
   BGH, 19.12.2024 - 5 StR 490/24   

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https://dejure.org/2024,42435
BGH, 19.12.2024 - 5 StR 490/24 (https://dejure.org/2024,42435)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2024 - 5 StR 490/24 (https://dejure.org/2024,42435)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2024 - 5 StR 490/24 (https://dejure.org/2024,42435)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 18 StGB; § 97 Abs. 1 AufenthG
    Erfolgsqualifiziertes Delikt (Einschleusen mit Todesfolge; schwere Folge; Fahrlässigkeit; Vorhersehbarkeit; gefahrspezifischer Zusammenhang; Mittäterschaft beim Grunddelikt; Exzesshandlung)

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit beim tödlichen Einschleusen von Ausländern

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 04.12.2018 - 1 StR 255/18

    Einschleusen von Ausländern mit Todesfolge (Zurechnung der schweren Folge …

    Auszug aus BGH, 19.12.2024 - 5 StR 490/24
    Es hat sich unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 4. Dezember 2018 - 1 StR 255/18, NStZ 2019, 287, 288 unter Hinweis auf Rechtsprechung zu § 227 StGB) vielmehr damit begnügt zu prüfen, ob die konkret zum Tode führende Handlung des Mitangeklagten vom gemeinsamen Tatplan erfasst war.

    Auf die vom Landgericht geprüfte Tatherrschaft kommt es deshalb nicht an (missverständlich auch BGH, Urteil vom 4. Dezember 2018 - 1 StR 255/18, NStZ 2019, 287, 288).

  • BGH, 26.01.2021 - 1 StR 289/20

    Unerlaubte Einreise ins Bundesgebiet (Vorliegen eines Aufenthaltstitels eines …

    Auszug aus BGH, 19.12.2024 - 5 StR 490/24
    Daher wird zwar der Tatbestand des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern gemäß § 96 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG von dem schwereren Delikt des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern gemäß § 97 Abs. 2 AufenthG verdrängt (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 StR 289/20 Rn. 31; Beschluss vom 15. Juli 1997 - 1 StR 303/97 (nicht veröffentlicht)).
  • BGH, 08.10.2024 - 5 StR 382/24

    Sog. K.O.-Tropfen kein gefährliches Werkzeug (schwerer sexueller Übergriff; …

    Auszug aus BGH, 19.12.2024 - 5 StR 490/24
    Denn als besondere Form der Gesetzeskonkurrenz liegt Spezialität nur vor, wenn ein Strafgesetz alle Merkmale einer anderen Strafvorschrift aufweist und sich nur dadurch von dieser unterscheidet, dass es wenigstens noch ein weiteres Merkmal enthält, das den infrage kommenden Sachverhalt unter einem genaueren Gesichtspunkt erfasst, also spezieller ist (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, 22 23 24 Beschluss vom 8. Oktober 2024 - 5 StR 382/24).
  • BGH, 07.08.2024 - 1 StR 430/23

    Körperverletzung mit Todesfolge (Gefährlichkeitszusammenhang, wenn die …

    Auszug aus BGH, 19.12.2024 - 5 StR 490/24
    Ein solcher Gefahrenzusammenhang kann in objektiver Hinsicht angenommen werden, wenn sich aus Art und Weise der Handlung einzelfallbezogen konkrete tatsächliche Umstände ergeben, welche die Möglichkeit einer tödlichen Eskalation nahelegen (vgl. BGH, Urteil vom 7. August 2024 - 1 StR 430/23 Rn. 10 (zu § 227 StGB)).
  • BGH, 12.08.2021 - 3 StR 450/20

    Zurechnung bei mittelbarer Verursachung einer fremden Vorsatztat …

    Auszug aus BGH, 19.12.2024 - 5 StR 490/24
    Die Verantwortlichkeit des Täters entfällt indes für solche Ereignisse, die so sehr außerhalb der gewöhnlichen Erfahrung liegen, dass der Täter auch bei der nach den Umständen des Falles gebotenen und ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen zuzumutenden Sorgfalt nicht mit ihnen rechnen musste (vgl. BGH, Urteil vom 12. August 2021 - 3 StR 450/20, NStZ 2022, 163 mwN).
  • BGH, 07.07.2021 - 4 StR 141/21

    Körperverletzung mit Todesfolge (Mittäter: Exzesshandlung, Gefahrenzusammenhang)

    Auszug aus BGH, 19.12.2024 - 5 StR 490/24
    Wird der Todeserfolg durch eine über das gemeinsame Wollen hinausgehende und deshalb als Exzesshandlung zu qualifizierende Handlung verursacht, kann eine Zurechnung des Todes als qualifizierender Erfolg vielmehr auch in Betracht kommen, wenn den gemeinschaftlich verübten Handlungen, die der todesursächlichen Exzesshandlung vorausgegangen sind, bereits die spezifische Gefahr eines tödlichen Ausgangs anhaftet (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2021 - 4 StR 141/21, NStZ 2021, 735 Rn. 7).
  • BGH, 14.11.2019 - 3 StR 561/18

    Urteil des Landgerichts Osnabrück wegen Beihilfe zum Einschleusen von Ausländern …

    Auszug aus BGH, 19.12.2024 - 5 StR 490/24
    Der Angeklagte S. unterstützte durch das tatplangemäße Fahren in einem engen Verband aus drei Transport- und einem Begleitfahrzeug zugleich sämtliche Insassen der drei Fahrzeuge bei den jeweils von ihnen begangenen Taten nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG, zumal auch ihm die Aufgabe zukam, die weiteren Fahrer vor möglichen Polizeikontrollen über die Chatgruppe zu warnen, ohne dass es insoweit auf eine Kausalität der Hilfeleistung ankäme (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 2019 - 3 StR 561/18, NStZ-RR 2020, 184, 185).
  • BGH, 06.06.2012 - 4 StR 144/12

    Hehlerei (tatbestandsloses Handeln des Mittäters der Vortat); Strafzumessung …

    Auszug aus BGH, 19.12.2024 - 5 StR 490/24
    Auch diese Form der Kettenbeihilfe reicht für die Erfüllung von § 96 Abs. 1 AufenthG hinsichtlich der von den übrigen Fahrern geschleusten Ausländer aus (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1999 - 1 StR 344/98; Beschlüsse vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12, NJW 2012, 2821;… vom 4. Mai 2016 - 3 StR 358/15 Rn. 21;… Urteil vom 15. März 2021 - 5 StR 627/19 Rn. 26).
  • BGH, 15.03.2021 - 5 StR 627/19

    Einschleusen von Ausländern (das Leben gefährdende Behandlung; Tatort am Ort …

    Auszug aus BGH, 19.12.2024 - 5 StR 490/24
    Auch diese Form der Kettenbeihilfe reicht für die Erfüllung von § 96 Abs. 1 AufenthG hinsichtlich der von den übrigen Fahrern geschleusten Ausländer aus (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1999 - 1 StR 344/98; Beschlüsse vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12, NJW 2012, 2821;… vom 4. Mai 2016 - 3 StR 358/15 Rn. 21; Urteil vom 15. März 2021 - 5 StR 627/19 Rn. 26).
  • BGH, 04.05.2016 - 3 StR 358/15

    Gesetzlicher Richter (nachträgliche Änderung der Geschäftsverteilung; anhängige …

    Auszug aus BGH, 19.12.2024 - 5 StR 490/24
    Auch diese Form der Kettenbeihilfe reicht für die Erfüllung von § 96 Abs. 1 AufenthG hinsichtlich der von den übrigen Fahrern geschleusten Ausländer aus (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1999 - 1 StR 344/98; Beschlüsse vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12, NJW 2012, 2821; vom 4. Mai 2016 - 3 StR 358/15 Rn. 21;… Urteil vom 15. März 2021 - 5 StR 627/19 Rn. 26).
  • BGH, 13.08.2002 - 3 StR 204/02

    Räuberische Erpressung mit Todesfolge (deliktsspezifischer Gefahrzusammenhang; …

  • BGH, 04.02.2016 - 1 StR 424/15

    Körperverletzung mit Todesfolge (Vorhersehbarkeit der schweren Folge); …

  • BGH, 25.03.1999 - 1 StR 344/98

    (Teilnahme beim) Einschleusen von Ausländern; Schlepperorganisation; …

  • BGH, 10.04.2024 - 5 StR 444/23

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessungsentscheidung bei Verurteilung wegen …

  • BGH, 15.07.1997 - 1 StR 303/97

    Neufassung des Schuldspruchs nach Revision

  • BGH, 15.07.2026 - 5 StR 667/25

    Bewertung der Tat als gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit besonders …

    Der Senat vermag den Urteilsgründen anders als der Generalbundesanwalt nicht zu entnehmen, dass das Landgericht - was angesichts der nach § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB vorzunehmenden Anrechnung rechtlich bedenklich wäre (…vgl. BGH, Urteile vom 10. April 2024 - 5 StR 444/23 Rn. 7; vom 19. Dezember 2024 - 5 StR 490/24 Rn. 39) - die erlittene Untersuchungshaft als solche strafmildernd berücksichtigt hätte, ohne über die üblichen Beschwernisse einer Untersuchungshaft hinausgehende Belastungen konkret festgestellt zu haben.
  • BGH, 29.01.2025 - 2 StR 314/24

    Körperverletzung mit Todesfolge (objektive Zurechnung: Exzesshandlung eines …

    Dies ist von den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs in objektiver Hinsicht insbesondere in Fällen bejaht worden, in welchen das Opfer durch die mittäterschaftlich begangene Körperverletzung in eine Lage geriet, in der es nachfolgenden Einwirkungen eines gewaltbereiten Tatbeteiligten schutzlos ausgeliefert war (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2020 - 1 StR 109/20, StV 2021, 120, 121 Rn. 5, …und vom 7. Juli 2021 - 4 StR 141/21, NStZ 2021, 735, 736 Rn. 7) oder in denen dem vom gemeinsamen Willen aller Mittäter getragenen Angriff nach den konkreten tatsächlichen Gegebenheiten die naheliegende Möglichkeit einer tödlichen Eskalation innewohnte (vgl. BGH, Urteile vom 10. Juni 2009 - 2 StR 103/09, NStZ-RR 2009, 309, 310; vom 7. August 2024 - 1 StR 430/23, StraFo 2025, 36 f., und vom 19. Dezember 2024 - 5 StR 490/24, Rn. 35).
  • BGH, 10.06.2025 - 6 StR 163/25

    Einschleusen von Ausländern, gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen (sogenannte …

    Nach den Grundsätzen zur sogenannten Kettenbeihilfe genügt es für die Tatbestandserfüllung des § 96 Abs. 1, Abs. 4 AufenthG auch, dass sich die Unterstützungshandlung auf die Förderung der Hilfeleistung eines anderen - hier auf die Unterstützung des gesondert Verfolgten I. - beschränkt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12 Rn. 3;… vom 26. Januar 2021 - 1 StR 289/20 Rn. 69; Urteil vom 19. Dezember 2024 - 5 StR 490/24 Rn. 32).

    Rn. 7 Das Landgericht hat jedoch nicht bedacht, dass nach §§ 96, 97 AufenthG Handlungen, die nach den allgemeinen Regeln als Teilnahmehandlungen anzusehen sind, zur Täterschaft erhoben werden (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2024 - 5 StR 490/24 Rn. 36).

  • BGH, 24.06.2025 - 3 StR 173/25

    Einschleusen mit Todesfolge (Vollendung des Grunddelikts); Beihilfe (Grundsatz …

    Der Täter muss hinsichtlich des Geschleusten selbst eine Tathandlung nach § 96 Abs. 1 AufenthG aF - eine zur Täterschaft erhobene Beihilfe oder Anstiftung zu einem der dort genannten ausländerrechtlichen Vergehen - begehen und hinsichtlich der Todesfolge zumindest fahrlässig handeln (§ 18 StGB; BGH, Urteile vom 19. Dezember 2024 - 5 StR 490/24, juris Rn. 27; vom 14. November 2019 - 3 StR 561/18, NStZ-RR 2020, 184 mwN;… vom 4. Dezember 2018 - 1 StR 255/18, NStZ 2019, 287 Rn. 15 f. mwN).
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   BGH, 06.11.2024 - 5 StR 490/24   

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https://dejure.org/2024,32548
BGH, 06.11.2024 - 5 StR 490/24 (https://dejure.org/2024,32548)
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BGH, Entscheidung vom 06. November 2024 - 5 StR 490/24 (https://dejure.org/2024,32548)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 350 Abs. 2 S. 3 StPO
    Absehen von der Vorführung des Angeklagten in der Revisionshauptverhandlung

  • openjur.de

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.10.2019 - 1 StR 113/19

    Verzicht auf persönliche Vorführung des in Haft befindlichen Angeklagten zur …

    Auszug aus BGH, 06.11.2024 - 5 StR 490/24
    Auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des Falles für den Angeklagten erfordert weder das Gebot der Waffengleichheit noch das Recht auf effektive Verteidigung seine Vorführung, da der Verteidiger des Angeklagten in der Hauptverhandlung anwesend sein wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 2021 - 5 StR 426/20; vom 28. Mai 2020 - 3 StR 77/20; vom 10. Oktober 2019 - 1 StR 113/19).
  • BGH, 28.05.2020 - 3 StR 77/20

    Revision in Strafsachen: Vorführung des in Untersuchungshaft befindlichen …

    Auszug aus BGH, 06.11.2024 - 5 StR 490/24
    Auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des Falles für den Angeklagten erfordert weder das Gebot der Waffengleichheit noch das Recht auf effektive Verteidigung seine Vorführung, da der Verteidiger des Angeklagten in der Hauptverhandlung anwesend sein wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 2021 - 5 StR 426/20; vom 28. Mai 2020 - 3 StR 77/20; vom 10. Oktober 2019 - 1 StR 113/19).
  • BGH, 02.02.2021 - 5 StR 426/20

    Keine Vorführung des Angeklagten zur Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 06.11.2024 - 5 StR 490/24
    Auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des Falles für den Angeklagten erfordert weder das Gebot der Waffengleichheit noch das Recht auf effektive Verteidigung seine Vorführung, da der Verteidiger des Angeklagten in der Hauptverhandlung anwesend sein wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 2021 - 5 StR 426/20; vom 28. Mai 2020 - 3 StR 77/20; vom 10. Oktober 2019 - 1 StR 113/19).
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