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Rechtsprechung
   BGH, 27.05.2020 - 5 StR 603/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,16199
BGH, 27.05.2020 - 5 StR 603/19 (https://dejure.org/2020,16199)
BGH, Entscheidung vom 27.05.2020 - 5 StR 603/19 (https://dejure.org/2020,16199)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 2020 - 5 StR 603/19 (https://dejure.org/2020,16199)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 41 StGB; § 46 StGB; § 55 StGB
    Verhängung von Geldstrafe neben Freiheitsstrafe (Ausnahmecharakter; Ermessen; Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters; wechselseitige Gewichtung; schuldangemessenes Strafmaß); nachträgliche Gesamtstrafenbildung (kein Härteausgleich ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Kumulative Verhängung von Freiheits- und Geldstrafen: Anforderungen an die Begründung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 41 StGB, § 46 StGB
    Kumulative Verhängung von Freiheits- und Geldstrafen: Anforderungen an die Begründung

  • IWW

    § 263 Abs. 3 StGB, § 266 Abs. 1 StGB, § 41 StGB, § 301 StPO, § 46 StGB, § 55 StGB, § 55 Abs. 1 StGB, § 56 Abs. 2 StGB, § 337 Abs. 1 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Begründung der kumulativen Verhängung von Freiheitsstrafen und Geldstrafen i.R.d. Bereicherung durch Untreue

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 41 ; StGB § 46
    Begründung der kumulativen Verhängung von Freiheitsstrafen und Geldstrafen i.R.d. Bereicherung durch Untreue

  • datenbank.nwb.de

    Kumulative Verhängung von Freiheits- und Geldstrafen: Anforderungen an die Begründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kein Härteausgleich bei unterlassender Gesamtstrafe die Bewährung ermöglicht

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verhängung gesonderter Geldstrafe neben Freiheitsstrafe

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Kumulation von Freiheits- und Geldstrafe, schrittweises Vorgehen bei der Bemessung

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Verhängung einer Geld- neben einer Freiheitsstrafe - Anforderungen an Verhängung einer Geld- neben einer Freiheitsstrafe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 239
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.02.2009 - 1 StR 731/08

    Schadensbestimmung bei Betrug im Fall von Risikogeschäften (Bewertung zum …

    Auszug aus BGH, 27.05.2020 - 5 StR 603/19
    Angesichts der angeordneten Einziehung des Wertes des Tatertrages von jeweils mehreren hunderttausend Euro hätte es sich aber dazu gedrängt sehen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08;… MüKoStGB/Radtke, aaO Rn. 9;… Schönke/Schröder/Kinzig, aaO Rn. 5;… SSWStGB/Claus, aaO Rn. 6).
  • BGH, 23.01.2019 - 5 StR 479/18

    Betrug (Vermögensschaden; keine Kompensation der Kaufpreiszahlung durch faktische …

    Auszug aus BGH, 27.05.2020 - 5 StR 603/19
    Die Einbeziehung der Geldstrafen hätte mithin für den Angeklagten zu einem schwereren Strafübel führen können, so dass ihre vollständige Bezahlung keine ihn benachteiligende Härte darstellt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 2 BvR 2312/17, StraFo 2018, 106, 108; s. auch BGH, Urteile vom 5. November 2013 - 1 StR 387/13; vom 23. Januar 2019 - 5 StR 479/18).
  • BVerfG, 20.12.2017 - 2 BvR 2312/17

    Unterbliebene nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Recht auf effektiven …

    Auszug aus BGH, 27.05.2020 - 5 StR 603/19
    Die Einbeziehung der Geldstrafen hätte mithin für den Angeklagten zu einem schwereren Strafübel führen können, so dass ihre vollständige Bezahlung keine ihn benachteiligende Härte darstellt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 2 BvR 2312/17, StraFo 2018, 106, 108; s. auch BGH, Urteile vom 5. November 2013 - 1 StR 387/13; vom 23. Januar 2019 - 5 StR 479/18).
  • BGH, 13.03.2019 - 1 StR 367/18

    Geldstrafe neben Freiheitsstrafe (Voraussetzungen; Anforderungen an die …

    Auszug aus BGH, 27.05.2020 - 5 StR 603/19
    Sodann hat in einem zweiten Schritt die wechselseitige Gewichtung der als Freiheitsstrafe und als Geldstrafe zu verhängenden Teile des schuldangemessenen Strafmaßes nach den Grundsätzen des § 46 StGB zu erfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2019 - 1 StR 367/18, NStZ 2019, 601 f. mwN;… MüKoStGB/Radtke, 3. Aufl., § 41 Rn. 6, 32;… Schönke/Schröder/Kinzig, 30. Aufl., StGB, § 41 Rn. 1;… Fischer, StGB, 67. Aufl., § 41 Rn. 2;… krit. zum Ausnahmecharakter LK/Grube, 13. Aufl., § 41 Rn. 5;… SSWStGB/Claus, 4. Aufl., § 41 Rn. 4 f.).
  • BGH, 05.11.2013 - 1 StR 387/13

    Strafzumessung bei Bildung einer Gesamtstrafe (Vergleiche mit Urteilen in anderen …

    Auszug aus BGH, 27.05.2020 - 5 StR 603/19
    Die Einbeziehung der Geldstrafen hätte mithin für den Angeklagten zu einem schwereren Strafübel führen können, so dass ihre vollständige Bezahlung keine ihn benachteiligende Härte darstellt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 2 BvR 2312/17, StraFo 2018, 106, 108; s. auch BGH, Urteile vom 5. November 2013 - 1 StR 387/13; vom 23. Januar 2019 - 5 StR 479/18).
  • BGH, 22.04.2004 - 3 StR 113/04

    Strafzumessung (Anwendung des Doppelverwertungsverbotes auf Regelbeispiele)

    Auszug aus BGH, 27.05.2020 - 5 StR 603/19
    Der Senat weist darauf hin, dass die strafschärfende Erwägung, die Angeklagten hätten sich durch die Taten "nicht nur unerheblich selbst bereichert', rechtsfehlerhaft sein kann, wenn damit lediglich das zur Begründung eines besonders schweren Falles herangezogene Regelbeispiel der Gewerbsmäßigkeit (§ 266 Abs. 2 i.V.m. § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB) umschrieben wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. April 2004 - 3 StR 113/04;… vom 28. Mai 2015 - 2 StR 23/15, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Gewerbsmäßigkeit 1).
  • BGH, 28.05.2015 - 2 StR 23/15

    Doppelverwertungsverbot

    Auszug aus BGH, 27.05.2020 - 5 StR 603/19
    Der Senat weist darauf hin, dass die strafschärfende Erwägung, die Angeklagten hätten sich durch die Taten "nicht nur unerheblich selbst bereichert', rechtsfehlerhaft sein kann, wenn damit lediglich das zur Begründung eines besonders schweren Falles herangezogene Regelbeispiel der Gewerbsmäßigkeit (§ 266 Abs. 2 i.V.m. § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB) umschrieben wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. April 2004 - 3 StR 113/04; vom 28. Mai 2015 - 2 StR 23/15, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Gewerbsmäßigkeit 1).
  • BGH, 08.03.2023 - 1 StR 188/22

    Scheinselbständige Rechtsanwälte, freie Mitarbeiter, Schwarzarbeiter

    Jedenfalls ist in den Fällen, in denen zur Abschöpfung des aus der Tat erlangten Vermögens eine Einziehungsentscheidung getroffen wird, zu erörtern, ob die kumulative Verhängung von Freiheits- und Geldstrafen im Sinne des § 41 StGB angebracht ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. Mai 2020 - 5 StR 603/19 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 27.11.2024 - 1 StR 473/23

    Zusätzliche Geldstrafe neben Freiheitsstrafe (Zweck der Norm: Abschöpfung von …

    Dies steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach in den Fällen, in denen zur Abschöpfung des aus der Tat erlangten Vermögens eine Einziehung angeordnet wird, zu erörtern ist, ob die kumulative Verhängung von Freiheitsund Geldstrafen im Sinne des § 41 StGB angebracht ist (…vgl. BGH, Urteile vom 8. März 2023 - 1 StR 188/22 Rn. 41 (insoweit in BGHSt 67, 273 nicht abgedruckt) und vom 27. Mai 2020 - 5 StR 603/19 Rn. 8).

    (e) In den Fällen, in denen zur Abschöpfung des aus der Tat erlangten Vermögens eine Einziehung gemäß §§ 73 ff. StGB nF angeordnet wird, ist die Möglichkeit einer kumulativen Verhängung von Freiheits- und Geldstrafen im Sinne des § 41 StGB daher grundlegend infrage gestellt (…vgl. auch BGH, Urteile vom 8. März 2023 - 1 StR 188/22 Rn. 41 (insoweit in BGHSt 67, 273 nicht abgedruckt) und vom 27. Mai 2020 - 5 StR 603/19 Rn. 8 (Erörterungspflicht des Tatgerichts, warum neben der Einziehung von Taterträgen noch ein zusätzliches Bedürfnis für eine Geldstrafe gemäß § 41 StGB besteht)).

    Die Anwendung von § 41 StGB ist einerseits ein zusätzliches Strafübel; andererseits hätte das Tatgericht ohne die Anwendung des § 41 StGB möglicherweise höhere Einzelfreiheitsstrafen und damit auch eine höhere Gesamtfreiheitsstrafe verhängt (…vgl. BGH, Urteile vom 10. August 2023 - 1 StR 116/23 Rn. 22 und vom 27. Mai 2020 - 5 StR 603/19 Rn. 9).

  • BGH, 17.04.2025 - 3 StR 405/24

    Einziehung von Taterträgen; Geldstrafe neben Freiheitsstrafe; Beschränkung der …

    Rn. 16 bb) Wird die Bereicherung des Täters nach §§ 73 ff. StGB abgeschöpft, kann dies Anlass sein, auf die Anwendung des § 41 StGB - entweder als nicht tatbestandlich angebracht oder in Ausübung des Ermessens - zu verzichten (vgl. BGH, Urteil vom 27. Mai 2020 - 5 StR 603/19, NStZ-RR 2020, 239;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 7. Aufl., Rn. 319;… SSW-StGB/Claus, 6. Aufl., § 41 Rn. 6).

    Rn. 25 (2) Es ist deshalb Frage des Einzelfalls, ob § 41 StGB neben der Tatertragseinziehung Anwendung findet (vgl. - jeweils keine prinzipielle Beanstandung des Nebeneinanders der beiden Rechtsfolgen - BGH, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, wistra 2009, 232, 234; Urteil vom 27. Mai 2020 - 5 StR 603/19, NStZ-RR 2020, 239;… weitere Nachw. aus der BGH-Rspr. in MüKoStGB/Radtke, 4. Aufl., § 41 Rn. 9 Fn. 24;… ebenso LK/Werner, StGB, 14. Aufl., § 41 Rn. 1).

    Das Tatgericht hat die Prüfung auf der Grundlage der gesetzlichen Voraussetzungen sowie im Rahmen pflichtgemäßer Ermessensausübung nach Maßgabe der allgemeinen Strafzumessungsgrundsätze (s. BT-Drucks. 7/550 S. 212; BGH, Urteil vom 28. April 1976 - 3 StR 8/76, BGHSt 26, 325, 327) vorzunehmen und dabei vermögensabschöpfende Maßnahmen zu berücksichtigen (zur grundsätzlich gebotenen Erörterung der Vermögensverhältnisse s. etwa BGH, Urteil vom 28. April 1976 - 3 StR 8/76, BGHSt 26, 325, 327;… Beschluss vom 24. Juli 2014 - 3 StR 176/14, BGHR StGB § 41 Geldstrafe 4 Rn. 8;… Urteil vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 339/16, juris Rn. 54; der Tatertragseinziehung vgl. BGH, Urteile vom 27. Mai 2020 - 5 StR 603/19, aaO;… vom 8. März 2023 - 1 StR 188/22, NJW 2023, 2357 Rn. 41).

    Einerseits hätte das Landgericht ohne die Anwendung des § 41 StGB möglicherweise auf höhere (Einzel- und Gesamt-)Freiheitsstrafen erkannt; andererseits stellen die gesonderten Geldstrafen ein zusätzliches Strafübel dar (vgl. BGH, Urteile vom 27. Mai 2020 - 5 StR 603/19, NStZ-RR 2020, 239;… vom 10. August 2023 - 1 StR 116/23, wistra 2023, 515 Rn. 22;… vom 27. November 2024 - 1 StR 473/23, juris Rn. 31).

  • BGH, 10.08.2023 - 1 StR 116/23

    Aussetzung des (Steuer-)Strafverfahrens bis zum Abschluss des …

    Die Anwendung von § 41 StGB stellt einerseits ein zusätzliches Strafübel dar, andererseits hätte das Landgericht ohne die Anwendung des § 41 StGB möglicherweise höhere Einzelfreiheitsstrafen und damit auch eine höhere Gesamtfreiheitsstrafe verhängt (vgl. auch BGH, Urteil vom 27. Mai 2020 - 5 StR 603/19 Rn. 9).
  • BGH, 09.03.2021 - 3 StR 37/21

    Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich; keine Einbeziehung einer im Ausland …

    Zwar kann gemäß §§ 41, 43 StGB unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise eine Geldstrafe neben Freiheitsstrafe verhängt und im Folgenden eine Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt werden (vgl. etwa BGH, Urteil vom 27. Mai 2020 - 5 StR 603/19, NStZ-RR 2020, 239 mwN).
  • LG Detmold, 09.02.2023 - 26 KLs 1/21

    Gebrauchtwagenkaufvertrag - Täuschung über Vorschäden

    Zum anderen hätte die Einbeziehung der Strafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren geführt, mit der Folge, dass eine Aussetzung der Vollstreckung der Strafe zur Bewährung nicht in Betracht gekommen wäre und der Angeklagte mit einem schwereren Strafübel belastet worden wäre (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 27. Mai 2020 - 5 StR 603/19 m.w.N.).
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