Rechtsprechung
| BGH, 17.07.2019 - 5 StR 637/18 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 249 StGB; § 250 StGB; § 255 StGB; § 46 StGB
Schwerer Raub/schwere räuberische Erpressung (Vorsatzwechsel; unbeachtliche Abweichung vom Tatplan; Finalzusammenhang zwischen Nötigung und Wegnahme/Hingabe der Beute; Berücksichtigung schwerer psychischer Schäden des Opfers bei der Strafzumessung als verschuldete Folgen ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafzumessung bei schwerer räuberischer Erpressung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 Abs 2 StGB, § 249 StGB, § 250 Abs 1 Nr 1b StGB, § 255 StGB
Strafzumessung bei schwerer räuberischer Erpressung - IWW
§ 223 StGB, § ... 255 StGB, § 242 Abs. 1 StGB, § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, § 249 Abs. 1, §§ 22, 23 StGB, §§ 255, 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB, § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 46 Abs. 2 StGB
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer lediglich unerheblichen Abweichung vom Tatplan; Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung und aus Tätersicht Voraussehbaren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b); StGB § 255
Vorliegen einer lediglich unerheblichen Abweichung vom Tatplan; Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung und aus Tätersicht Voraussehbaren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kiel, 20.06.2018 - 1 KLs 14/18
- BGH, 17.07.2019 - 5 StR 637/18
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2019, 311
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BGH, 24.04.2018 - 5 StR 606/17
Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung (äußeres Erscheinungsbild des …
Auszug aus BGH, 17.07.2019 - 5 StR 637/18
An einer solchen Verknüpfung fehlt es, wenn der Täter den Raub-/Erpressungsvorsatz erst nach Abschluss dieser Handlung fasst (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 24. April 2018 - 5 StR 606/17 Rn. 10 mwN).Danach hat der Angeklagte eine vollendete schwere räuberische Erpressung nach §§ 255, 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB begangen (vgl. zur Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung z.B. BGH, Beschluss vom 24. April 2018 - 5 StR 606/17 Rn. 13;… MüKoStGB/Sander, 3. Aufl., § 253 Rn. 3).
- BGH, 22.06.2016 - 5 StR 98/16
Verknüpfung von qualifizierter Nötigung und Wegnahme beim Raub (subjektiv-finaler …
Auszug aus BGH, 17.07.2019 - 5 StR 637/18
Es stellt daher eine lediglich unerhebliche Abweichung vom Tatplan dar und hält sich innerhalb der Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung und aus Tätersicht Voraussehbaren (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 2016 - 5 StR 98/16, BGHSt 61, 197, 200), dass der Angeklagte T. letztlich nur 50 EUR mitnahm. - BGH, 22.04.1997 - 4 StR 105/97
'Ich schlitz dich auf' - § 249 StGB, finale Verknüpfung zwischen Gewalt und …
Auszug aus BGH, 17.07.2019 - 5 StR 637/18
Richtig ist auch, dass die Tat unter Umständen nicht vollendet wird, wenn der Täter einen bestimmten Gegenstand erbeuten will und es im weiteren Verlauf zur Wegnahme oder Herausgabe einer ganz anderen Sache kommt (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 29. April 1999 - 4 StR 44/99, NStZ 1999, 510 (Fernsehgerät statt Schuldeneintreibung); vom 18. Januar 2000 - 4 StR 633/99 (Mobiltelefon statt Zigaretten), vom 22. April 1997 - 4 StR 105/97, NStZ-RR 1997, 298 (Geld statt Schusswaffe);… zusammenfassend LKStGB/Vogel, 12. Aufl., § 249 Rn. 43, 45).
- BGH, 29.04.1999 - 4 StR 44/99
Raub; Zueignungsabsicht; Gewalteinsatz beim Raub; Lex mitior; Mittäterschaft; …
Auszug aus BGH, 17.07.2019 - 5 StR 637/18
Richtig ist auch, dass die Tat unter Umständen nicht vollendet wird, wenn der Täter einen bestimmten Gegenstand erbeuten will und es im weiteren Verlauf zur Wegnahme oder Herausgabe einer ganz anderen Sache kommt (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 29. April 1999 - 4 StR 44/99, NStZ 1999, 510 (Fernsehgerät statt Schuldeneintreibung); vom 18. Januar 2000 - 4 StR 633/99 (Mobiltelefon statt Zigaretten), vom 22. April 1997 - 4 StR 105/97, NStZ-RR 1997, 298 (Geld statt Schusswaffe);… zusammenfassend LKStGB/Vogel, 12. Aufl., § 249 Rn. 43, 45). - BGH, 04.06.1985 - 2 StR 127/85
Grenze der Strafzumessung in neuer Tatsachenverhandlung nach beiderseits …
Auszug aus BGH, 17.07.2019 - 5 StR 637/18
Der Generalbundesanwalt weist dabei mit Recht darauf hin, dass es dem neu entscheidenden Tatgericht trotz des unveränderten Schuldspruchs nicht verwehrt ist, wegen des Vorliegens einer vollendeten schweren räuberischen Erpressung, zu der der Angeklagte Beihilfe geleistet hat, eine höhere Strafe zu verhängen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juni 1985 - 2 StR 127/85, NJW 1986, 332, 333;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 331 Rn. 9 mwN). - BGH, 18.01.2000 - 4 StR 633/99
Vollendung beim Raub; Versuch; Gewalt als Mittel zur Wegnahme; Hehlerei
Auszug aus BGH, 17.07.2019 - 5 StR 637/18
Richtig ist auch, dass die Tat unter Umständen nicht vollendet wird, wenn der Täter einen bestimmten Gegenstand erbeuten will und es im weiteren Verlauf zur Wegnahme oder Herausgabe einer ganz anderen Sache kommt (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 29. April 1999 - 4 StR 44/99, NStZ 1999, 510 (Fernsehgerät statt Schuldeneintreibung); vom 18. Januar 2000 - 4 StR 633/99 (Mobiltelefon statt Zigaretten), vom 22. April 1997 - 4 StR 105/97, NStZ-RR 1997, 298 (Geld statt Schusswaffe);… zusammenfassend LKStGB/Vogel, 12. Aufl., § 249 Rn. 43, 45). - BGH, 20.02.1990 - 3 StR 500/89
Gewaltanwendung - Zueignungswille - Geringwertige Beute - Raubversuch - …
Auszug aus BGH, 17.07.2019 - 5 StR 637/18
Nicht ersichtlich ist auch, dass der Angeklagte an der vergleichsweise niedrigen Geldsumme kein Interesse gehabt haben könnte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 20. Februar 1990 - 3 StR 500/89, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 5). - BGH, 26.05.1993 - 3 StR 119/93
Annahme eines minder schweren Falles bei Verwendung einer Scheinwaffe - Folgen …
Auszug aus BGH, 17.07.2019 - 5 StR 637/18
Derartige Konsequenzen sind deshalb, sofern sie vorhersehbar sind, als verschuldete Auswirkungen der Tat im Sinne von § 46 Abs. 2 StGB zum Nachteil des Täters zu gewichten (vgl. etwa BGH, Urteil vom 26. Mai 1993 - 3 StR 119/93, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Raub 5).
- BGH, 07.11.2023 - 4 StR 115/23
Raub (Verknüpfung zwischen Nötigungsmittel und Wegnahme: Raubvorsatz erst nach …
An einer solchen Verknüpfung fehlt es, wenn der Täter zwar Gewalt gegen das Tatopfer richtet, aber den Raubvorsatz erst nach Abschluss der Gewaltanwendung fasst (BGH, Urteil vom 17. Juli 2019 - 5 StR 637/18 Rn. 13). - BGH, 09.11.2022 - 4 StR 351/22
Besonders schwerer Raub (Finalität: Entschluss zur Wegnahme nach Abschluss der …
Ein vollendeter Raub liegt daher nicht vor, wenn der Täter einen bestimmten Gegenstand erbeuten will und es im weiteren Verlauf zur Wegnahme einer ganz anderen Sache kommt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2019 - 5 StR 637/18 Rn. 13, NStZ-RR 2019, 311, 312 mwN).Ob der Wegnahmevorsatz derselbe bleibt, wenn er sich im Rahmen einer einheitlichen Tat hinsichtlich des Tatgegenstands verengt, erweitert oder sonst ändert, ist danach zu beurteilen, ob es sich um eine unwesentliche Abweichung vom Tatplan handelt, die sich innerhalb der Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung und aus Tätersicht Voraussehbaren hält (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2019 - 5 StR 637/18 Rn. 14;… Beschluss vom 14. März 1969 - 2 StR 64/69 Rn. 5).
- BGH, 28.01.2020 - 4 StR 632/19
Strafaussetzung zur Bewährung (Gefährlichkeitsprognose, Sozialprognose); …
Eine räuberische Erpressung nach §§ 253, 255 StGB setzt voraus, dass der Täter das qualifizierte Nötigungsmittel (Gewalt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben) einsetzt, um die Vermögensverfügung des Opfers herbeizuführen, sodass zwischen beiden nach seiner Vorstellung von der Tat ein finaler Zusammenhang besteht (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2019 - 5 StR 637/18, NStZ-RR 2019, 311, 312; Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 174/16, NStZ 2017, 92, 93 mwN). - BGH, 05.12.2024 - 5 StR 617/24
Aufhebung des Urteils im Strafausspruch
Voraussetzung ist aber, dass sie für den Angeklagten zumindest vorhersehbar waren (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2019 - 5 StR 637/18; Beschluss vom 29. November 2017 - 5 StR 335/17). - LG Dortmund, 31.03.2022 - 32 KLs 24/21 Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bleibt der Wegnahmevorsatz derselbe, auch wenn er sich - wie hier - im Rahmen einer einheitlichen Tat hinsichtlich des Wegnahmegegenstandes verengt, erweitert oder sonst ändert (vgl. BGH, Beschluss v. 14.03.1969, 2 StR 64/69, BGHSt 22, 350 = BeckRS 9998, 109776; BGH, NStZ 1982, 380 für Raub und BGH, Urteil vom 17.07.2019, 5 StR 637/18, juris Rn. 13).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".