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Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.06.2008

Rechtsprechung
   BGH, 10.05.2007 - 5 StR 87/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4353
BGH, 10.05.2007 - 5 StR 87/07 (https://dejure.org/2007,4353)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2007 - 5 StR 87/07 (https://dejure.org/2007,4353)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2007 - 5 StR 87/07 (https://dejure.org/2007,4353)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 374 Abs. 1 AO; § 373 AO; § 263 Abs. 5 StGB; § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB
    Steuerhehlerei (keine bandenmäßige Begehungsweise; Strafzumessung: Erörterungsmängel bezüglich gleicher Rechtsfolgen trotz unterschiedlicher Hinterziehungsbeträge, Sicherstellung); Verfall (entgegenstehende Ansprüche der Verletzten)

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sokolowski.org (Auszüge)

    Bandenmäßige Steuerhehlerei; Zigarettenschmuggel

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Bandenmäßige Steuerhehlerei; Zigarettenschmuggel

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Zoll - Zigarettenschmuggel: Bandenmäßige Steuerhehlerei wird nicht gesondert bestraft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 237
  • StV 2007, 574
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.02.2007 - 5 StR 372/06

    Begriff des "Verbringers" einfuhrabgabenpflichtiger Ware (Schmuggelware; …

    Auszug aus BGH, 10.05.2007 - 5 StR 87/07
    Rn. 7 a) Die Feststellungen tragen die Schuldsprüche wegen Steuerhehlerei (§ 374 AO) in den Fällen III. 1 Buchstaben a bis e, in denen die Angeklagten Absatzhilfe im Auftrag der unbekannt gebliebenen Hinterleute jeweils nach Abschluss der Vortaten leisteten (vgl. dazu BGH NJW 2007, 1294).
  • BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00

    Verfall; Steuerhinterziehungen; Bestehende Steuerforderungen; Aus einer Tat …

    Auszug aus BGH, 10.05.2007 - 5 StR 87/07
    Indes hat das Landgericht nicht bedacht, dass die erheblich höheren zivilrechtlichen Ansprüche der durch die Betrugstaten geschädigten Firmen L. S. GmbH, M. GmbH und U. sowie der Anspruch des Steuerfiskus gemäß § 71 AO i.V.m. § 374 AO (vgl. dazu BGH wistra 2001, 96, 97 f.) den Verfall hier gemäß § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB ausschließen.
  • BGH, 27.11.2002 - 5 StR 127/02

    Gewerbsmäßiger Schmuggel; Steuerhinterziehung (Verkürzungsvorsatz; Urteilsgründe; …

    Auszug aus BGH, 10.05.2007 - 5 StR 87/07
    Zudem wird der neue Tatrichter Art und Höhe der hinterzogenen Einfuhrabgaben - selbst wenn er nur den Mindestschaden annehmen will - in einer Weise darzulegen haben, die den vom Bundesgerichtshof hierzu aufgestellten Grundsätzen (vgl. nur BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 4, 10) genügt.
  • BGH, 03.01.1990 - 3 StR 399/89

    Steuerhinterziehung - Urteilsgründe

    Auszug aus BGH, 10.05.2007 - 5 StR 87/07
    Zudem wird der neue Tatrichter Art und Höhe der hinterzogenen Einfuhrabgaben - selbst wenn er nur den Mindestschaden annehmen will - in einer Weise darzulegen haben, die den vom Bundesgerichtshof hierzu aufgestellten Grundsätzen (vgl. nur BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 4, 10) genügt.
  • BGH, 11.06.2008 - 5 StR 194/08

    Steuerhehlerei (Wertungsfehler bei der Strafzumessung nach Aufhebung einer …

    Nachdem der Senat diese Entscheidung im gesamten Strafausspruch gemäß § 349 Abs. 4 StPO mit den Feststellungen zur Art und Höhe der hinterzogenen Einfuhrabgaben unter Aufrechterhaltung im Übrigen aufgehoben hatte (BGH wistra 2007, 311), hat das Landgericht im zweiten Rechtsgang die Angeklagten D. und K. wiederum jeweils zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren neun Monaten verurteilt.
  • BGH, 12.03.2009 - 2 StR 504/08

    Berichtigungsbeschluss (Schreibversehen)

    In dem Verfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. Februar 2009 wegen eines offensichtlichen Schreibversehens dahingehend berichtigt, dass das Zitat auf S. 6 RdNr. 5 Zeile 5/6 "BGH NStZ-RR 2007, 237, 238"... lauten muss.
  • BGH, 29.06.2010 - 1 StR 294/10

    Milderes Gesetz bei der Steuerhehlerei (bandenmäßig begangene Steuerhehlerei: …

    Rn. 5 Die Kennzeichnung der Steuerhehlerei im Fall "Tat Nr. 1" als bandenmäßig begangen hat deshalb im Schuldspruch zu entfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2007 - 5 StR 87/07, wistra 2007, 311).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.06.2008 - 5 StR 194/08, alt: 5 StR 87/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11036
BGH, 11.06.2008 - 5 StR 194/08, alt: 5 StR 87/07 (https://dejure.org/2008,11036)
BGH, Entscheidung vom 11.06.2008 - 5 StR 194/08, alt: 5 StR 87/07 (https://dejure.org/2008,11036)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 2008 - 5 StR 194/08, alt: 5 StR 87/07 (https://dejure.org/2008,11036)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 374 AO; § 46 StGB
    Steuerhehlerei (Wertungsfehler bei der Strafzumessung nach Aufhebung einer Entscheidung wegen mangelhafter Berechnungsdarstellung: Verhängung einer gleich hohen Gesamtfreiheitsstrafe trotz gesunkener Hinterziehungsbeträge)

  • openjur.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.05.2007 - 5 StR 87/07

    Steuerhehlerei (keine bandenmäßige Begehungsweise; Strafzumessung: …

    Auszug aus BGH, 11.06.2008 - 5 StR 194/08
    Nachdem der Senat diese Entscheidung im gesamten Strafausspruch gemäß § 349 Abs. 4 StPO mit den Feststellungen zur Art und Höhe der hinterzogenen Einfuhrabgaben unter Aufrechterhaltung im Übrigen aufgehoben hatte (BGH wistra 2007, 311), hat das Landgericht im zweiten Rechtsgang die Angeklagten D. und K. wiederum jeweils zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren neun Monaten verurteilt.
  • BGH, 20.08.1982 - 2 StR 296/82

    Aufhebung einer Verurteilung und Neuverurteilung wegen eines geringeren Vergehens …

    Auszug aus BGH, 11.06.2008 - 5 StR 194/08
    Gleichwohl lässt die Strafzumessung im Rahmen der Gesamtstrafenbildung nicht erkennen, mit welcher Begründung das Landgericht aus überwiegend verringerten Einzelfreiheitsstrafen (einschließlich jeweils der Einsatzstrafen) und deutlich reduzierter hinterzogener Einfuhrabgaben Gesamtfreiheitsstrafen von fünf Jahren und sechs Monaten an sich für angemessen hält (vgl. BGH NStZ 1982, 507).
  • BGH, 11.01.2023 - 3 StR 445/22

    Strafzumessung (Begründungserfordernisse bei Verhängung einer gleich hohen Strafe …

    Jedoch hat der Angeklagte einen Anspruch darauf, zu erfahren, warum er für ein wesentlich geringeres Vergehen nun gleich hoch bestraft wird (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2020 - 1 StR 196/20, juris Rn. 6;… vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 416/15, StV 2017, 34 Rn. 4; vom 28. April 2015 - 3 StR 92/15, NStZ-RR 2015, 207; vom 27. November 2012 - 3 StR 439/12, NStZ-RR 2013, 113 mwN; vom 11. Juni 2008 - 5 StR 194/08, wistra 2008, 386, 387;… vom 20. April 1989 - 4 StR 149/89, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 13; vom 20. August 1982 - 2 StR 296/82, NJW 1983, 54).
  • BGH, 26.11.2008 - 5 StR 556/08

    Strafzumessung beim Betrug (erneute Aufhebung des Strafausspruches; gleiche …

    Die Urteilsgründe lassen nicht erkennen, warum das Landgericht hier trotz des reduzierten Schuldgehalts zu denselben Strafen gelangt ist (vgl. BGH wistra 2008, 386, 387; BGH NStZ 1982, 507).
  • BGH, 27.11.2012 - 3 StR 439/12

    Strafzumessung bei der Jugendstrafe (Begründungsanforderungen bei Verhängung …

    Wird ein Urteil auf ein Rechtsmittel zugunsten des Angeklagten aufgehoben und trifft der neue Tatrichter Feststellungen, welche die Tat in einem wesentlich milderen Licht erscheinen lassen, hält er aber dennoch eine gleich hohe Strafe für erforderlich, so hat er nach ständiger Rechtsprechung seine Entscheidung eingehend zu begründen; denn die ursprüngliche Bewertung der Tat und die Strafzumessung in der aufgehobenen Entscheidung sind zwar kein Maßstab für die neue Strafzumessung, jedoch hat der Angeklagte einen Anspruch darauf, zu erfahren, warum er für ein wesentlich geringeres Vergehen nun gleich hoch bestraft wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. November 2008 - 5 StR 556/08, StraFo 2009, 118; vom 11. Juni 2008 - 5 StR 194/08, wistra 2008, 386, 387; vom 10. Oktober 1990 - 2 StR 446/90, StV 1991, 19; vom 20. April 1989 - 4 StR 149/89, StV 1989, 341; vom 20. August 1982 - 2 StR 296/82, NStZ 1982, 507; OLG Bamberg, Beschluss vom 2. November 2011 - 3 Ss 104/11, NStZ-RR 2012, 138, 139; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. Juni 2000 - 2 Ss 289/00, NStZ-RR 2001, 16).
  • BGH, 19.02.2013 - 5 StR 21/13

    Anforderungen an die Begründung der Strafzumessung nach Aufhebung

    Das nach der Zurückverweisung ergangene neue tatgerichtliche Urteil hat die konkrete Strafzumessung ausführlicher begründet, ist indes zu einer nur wenig geringeren Gesamtstrafe und insbesondere bei drei Taten (2 bis 4) zu denselben Einzelstrafen, die auch die Einsatzstrafe (sechs Jahre Freiheitsstrafe) umfassen, und bei zwei Taten nur zu wenig geringeren Einzelstrafen als das aufgehobene Urteil gelangt (…vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 20. April 1989 - 4 StR 149/89, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 13, und vom 11. Juni 2008 - 5 StR 194/08, wistra 2008, 386).
  • OLG Hamm, 17.12.2018 - 1 RVs 78/18

    Herabsetzung der Gesamtstrafe nach erheblicher Verringerung der Einsatzstrafe in …

    Denn ebenso, wie der Angeklagte einen Anspruch darauf hat, zu erfahren, warum ihm trotz eines wesentlich geminderten Strafrahmens oder neuer, sich mildernd auswirkender Feststellungen die gleiche Strafe auferlegt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 20.08.1982 - 2 StR 296/82 - OLG Hamm, Beschluss vom 12.07.2004 - 2 Ss 261/04 -, jew. zit. n. juris;… Meyer-Goßner in: Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 267 Rn. 14 m.w.N.), bedarf es regelmäßig auch einer besonderen Begründung, wenn das Gericht trotz einer nicht unerheblich verringerten Einsatzstrafe eine ebenso hohe Gesamtstrafe wie der vorherige Tatrichter für angemessen hält (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 11.06.2008 - 5 StR 194/08 -, juris).
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