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Rechtsprechung
   BGH, 01.02.2024 - 5 StR 93/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,2330
BGH, 01.02.2024 - 5 StR 93/23 (https://dejure.org/2024,2330)
BGH, Entscheidung vom 01.02.2024 - 5 StR 93/23 (https://dejure.org/2024,2330)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 2024 - 5 StR 93/23 (https://dejure.org/2024,2330)
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  • HRR Strafrecht

    § 73 StGB; § 257 StGB; § 261 StGB
    Einziehung von Taterträgen (erlangtes Etwas, tatsächliche Verfügungsgewalt); Begünstigung; Geldwäsche

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Vermögensabschöpfung bei Geldwäsche und Begünstigung: Einziehung des Wertes von Geldwäscheobjekten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73 Abs 1 StGB, § 73c Abs 1 StGB, § 74 Abs 2 StGB, § 74 Abs 3 StGB, § 74c Abs 1 StGB
    Vermögensabschöpfung bei Geldwäsche und Begünstigung: Einziehung des Wertes von Geldwäscheobjekten

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen Geldwäsche; Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schuldspruch wegen Geldwäsche; Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • datenbank.nwb.de

    Vermögensabschöpfung bei Geldwäsche und Begünstigung: Einziehung des Wertes von Geldwäscheobjekten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.05.2023 - GSSt 1/23

    Selbständige Einziehung des durch oder für eine verjährte Straftat erlangten …

    Auszug aus BGH, 01.02.2024 - 5 StR 93/23
    Eine weitergehende Einziehung von Taterträgen im Sinne von § 73 Abs. 1 StGB, etwa solchen, die sich aus Begünstigungshandlungen des Angeklagten nach § 257 StGB ergeben könnten, scheidet aus, weil dieser Vorwurf durch die Verfahrensbeschränkung aus dem Verfahren ausgeschieden und die Staatsanwaltschaft keinen Antrag nach § 435 Abs. 1 StPO gestellt hat, im selbständigen Verfahren zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2023 - GSSt 1/23).

    b) Infolge der Beschränkung der Strafverfolgung auf den Vorwurf der Geldwäsche nach § 154a Abs. 2 StPO unterlag eine mögliche Strafbarkeit nach § 257 StGB - und daran anknüpfend eine Einziehung der gegebenenfalls aus der Begünstigung herrührenden Taterträge nach den §§ 73 ff. StGB - nicht (mehr) der Kognitionspflicht der Strafkammer (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2023 - GSSt 1/23 Rn. 60 mwN).

  • BGH, 10.01.2023 - 3 StR 343/22

    Einziehung von Taterträgen (Abgrenzung zwischen faktischer Verfügungsgewalt und …

    Auszug aus BGH, 01.02.2024 - 5 StR 93/23
    Auf zivilrechtliche Besitz- und Eigentumsverhältnisse kommt es insoweit nicht an, es genügt, wenn der jeweilige Gegenstand dem Täter unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestandes in irgendeiner Phase des Tatablaufs - also ab dem unmittelbaren Ansetzen zur Tat (hier spätestens mit der Entgegennahme der Beutestücke) und bis zur Beendigung (hier frühestens mit Abholung der Beute bei ihm zum Transport in die Türkei) derart zugeflossen ist, dass er seiner faktischen Verfügungsgewalt unterliegt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10. Januar 2023 - 3 StR 343/22 Rn. 5, wistra 2023, 206; Urteile vom 7. März 2019 - 5 StR 569/18, NStZ 2019, 272; vom 29. Oktober 2021 - 5 StR 443/19, NZWiSt 2022, 326, 334 jeweils mwN).

    Angesichts der festgestellten Dauer und Intensität des Besitzes läge ein Fall des bloß transitorischen Besitzes fern (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. Januar 2023 - 3 StR 343/22 Rn. 5, wistra 2023, 206).

  • BGH, 03.05.2023 - 3 StR 81/23

    Geldwäsche (Einziehung des Wertes von Geldwäscheobjekten)

    Auszug aus BGH, 01.02.2024 - 5 StR 93/23
    Dabei ist es - weil die Strafen aus dem zur neuen Fassung unveränderten Strafrahmen des besonders schweren Falls der Geldwäsche (vgl. § 261 Abs. 4 StGB aF, § 261 Abs. 5 StGB) zuzumessen waren - zutreffend von der Anwendbarkeit des gegenüber § 261 Abs. 10 StGB nF milderen § 261 Abs. 7 StGB aF ausgegangen (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2021 - 5 StR 62/21, wistra 2021, 360; vom 3. Mai 2023 - 3 StR 81/23 Rn. 4 mwN).

    Bei seiner Entscheidung ist dem Landgericht aber aus dem Blick geraten, dass die Einziehung der Tatobjekte nach § 74 Abs. 2 StGB beim Angeklagten bereits daran gescheitert wäre, dass ihm die Wertgegenstände weder gehörten noch zustanden (vgl. § 74 Abs. 3 StGB); in solchen Fällen scheidet auch die Wertersatzeinziehung aus (st. Rspr.; siehe etwa BGH, Beschluss vom 3. Mai 2023 - 3 StR 81/23 Rn. 5 mwN;… LK/Lohse, StGB, 13. Aufl., § 74c Rn. 5 mwN).

  • BGH, 29.10.2021 - 5 StR 443/19

    Revisionen der Angeklagten im Dresdener "Infinus-Verfahren" weitgehend erfolglos

    Auszug aus BGH, 01.02.2024 - 5 StR 93/23
    Auf zivilrechtliche Besitz- und Eigentumsverhältnisse kommt es insoweit nicht an, es genügt, wenn der jeweilige Gegenstand dem Täter unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestandes in irgendeiner Phase des Tatablaufs - also ab dem unmittelbaren Ansetzen zur Tat (hier spätestens mit der Entgegennahme der Beutestücke) und bis zur Beendigung (hier frühestens mit Abholung der Beute bei ihm zum Transport in die Türkei) derart zugeflossen ist, dass er seiner faktischen Verfügungsgewalt unterliegt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH…, Beschluss vom 10. Januar 2023 - 3 StR 343/22 Rn. 5, wistra 2023, 206; Urteile vom 7. März 2019 - 5 StR 569/18, NStZ 2019, 272; vom 29. Oktober 2021 - 5 StR 443/19, NZWiSt 2022, 326, 334 jeweils mwN).
  • BGH, 08.08.2022 - 5 StR 372/21

    Meistbegünstigungsprinzip (mildestes Gesetz; strikte Alternativität; …

    Auszug aus BGH, 01.02.2024 - 5 StR 93/23
    Nachdem die Strafkammer die Strafverfolgung mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft nach § 154a Abs. 2 StPO auf den (wiedereinbezogenen) Vorwurf der Geldwäsche beschränkt hatte, kam mit Blick auf diese Wertgegenstände auch nur noch die Einziehung der Geldwäscheobjekte oder nach § 74c Abs. 1 StGB ihrer Werte in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 8. August 2022 - 5 StR 372/21, NJW 2023, 460 Rn. 22 mwN).
  • BGH, 27.03.2019 - 2 StR 561/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (keine …

    Auszug aus BGH, 01.02.2024 - 5 StR 93/23
    a) Es kommt in Betracht, dass der Angeklagte die ihm übergebenen Wertgegenstände durch eine - zu den Taten der Geldwäsche jeweils in Tateinheit stehende (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 230/97, NStZ-RR 1997, 359) - Begünstigung erlangte (…vgl. insoweit auch BT-Drucks. 18/9525, S. 66; BGH, Beschluss vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18, NJW 2019, 2182 Rn. 16).
  • BGH, 07.03.2019 - 5 StR 569/18

    Einziehung von Taterträgen (Erlangung durch die Tat; faktische Verfügungsgewalt; …

    Auszug aus BGH, 01.02.2024 - 5 StR 93/23
    Auf zivilrechtliche Besitz- und Eigentumsverhältnisse kommt es insoweit nicht an, es genügt, wenn der jeweilige Gegenstand dem Täter unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestandes in irgendeiner Phase des Tatablaufs - also ab dem unmittelbaren Ansetzen zur Tat (hier spätestens mit der Entgegennahme der Beutestücke) und bis zur Beendigung (hier frühestens mit Abholung der Beute bei ihm zum Transport in die Türkei) derart zugeflossen ist, dass er seiner faktischen Verfügungsgewalt unterliegt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH…, Beschluss vom 10. Januar 2023 - 3 StR 343/22 Rn. 5, wistra 2023, 206; Urteile vom 7. März 2019 - 5 StR 569/18, NStZ 2019, 272; vom 29. Oktober 2021 - 5 StR 443/19, NZWiSt 2022, 326, 334 jeweils mwN).
  • BGH, 27.10.2020 - 1 StR 148/20

    Umsatzsteuerhinterziehung (Tatvollendung bei Abgabe inhaltlich unzutreffender …

    Auszug aus BGH, 01.02.2024 - 5 StR 93/23
    Dabei ist es - weil die Strafen aus dem zur neuen Fassung unveränderten Strafrahmen des besonders schweren Falls der Geldwäsche (vgl. § 261 Abs. 4 StGB aF, § 261 Abs. 5 StGB) zuzumessen waren - zutreffend von der Anwendbarkeit des gegenüber § 261 Abs. 10 StGB nF milderen § 261 Abs. 7 StGB aF ausgegangen (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2021 - 5 StR 62/21, wistra 2021, 360;… vom 3. Mai 2023 - 3 StR 81/23 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 25.05.2021 - 5 StR 62/21

    Einziehung von durch Geldwäschehandlungen erlangten Buchgeldern

    Auszug aus BGH, 01.02.2024 - 5 StR 93/23
    Dabei ist es - weil die Strafen aus dem zur neuen Fassung unveränderten Strafrahmen des besonders schweren Falls der Geldwäsche (vgl. § 261 Abs. 4 StGB aF, § 261 Abs. 5 StGB) zuzumessen waren - zutreffend von der Anwendbarkeit des gegenüber § 261 Abs. 10 StGB nF milderen § 261 Abs. 7 StGB aF ausgegangen (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2021 - 5 StR 62/21, wistra 2021, 360;… vom 3. Mai 2023 - 3 StR 81/23 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 07.04.2020 - 6 StR 34/20

    Begünstigung (Vorteilssicherungsabsicht)

    Auszug aus BGH, 01.02.2024 - 5 StR 93/23
    Allein das Bewusstsein der Beutesicherung als notwendige Konsequenz seines Handelns reicht hierfür regelmäßig nicht aus (BGH, Beschluss vom 7. April 2020 - 6 StR 34/20 Rn. 5, wistra 2020, 287 mwN).
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 230/97

    Möglichkeit der Beteiligung an einem beendeten Austausch von Betäubungsmitteln …

  • BGH, 08.07.2025 - 1 StR 58/24

    Einziehung des für die Tat Erlangten (Voraussetzungen des Erlangens für die Tat: …

    Rn. 18 "Durch die Tat" im Sinne von § 73 Abs. 1 Alternative 1 StGB ist ein Vermögensgegenstand erlangt, wenn er dem Täter unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestandes in irgendeiner Phase des Tatablaufs - also ab dem unmittelbaren Ansetzen zur Tat und bis zu dessen Beendigung (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2024 - 5 StR 93/23 Rn. 15) - derart zugeflossen ist, dass er seiner faktischen Verfügungsgewalt unterliegt (st. Rspr.;… vgl. zuletzt etwa BGH, Beschlüsse vom 16. April 2024 - 3 StR 474/23 Rn. 9; vom 1. Februar 2024 - 5 StR 93/23 Rn. 15;… vom 20. Dezember 2023 - 4 StR 188/23 Rn. 10 …und vom 17. Oktober 2023 - 6 StR 422/23 Rn. 5).
  • BGH, 14.05.2024 - 3 StR 88/24

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (modus operandi falsche Polizeibeamte); gewerbsmäßige …

    a) Das neue Tatgericht wird eine mögliche Strafbarkeit des Angeklagten durch seine Tätigkeit bei der Entlohnung der "Abholer" wegen Geldwäsche gemäß § 261 StGB zu prüfen haben (vgl. zur Geldwäschestrafbarkeit in Fallkonstellationen wie der vorliegenden BGH…, Beschluss vom 7. Dezember 2023 - 5 StR 418/23, juris Rn. 5 ff.;… Urteil vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21, wistra 2021, 441 Rn. 47; zu einer Strafbarkeit wegen Begünstigung nach § 257 StGB s. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2024 - 5 StR 93/23, NZWiSt 2024, 148 Rn. 13 ff.).

    Denn bei dem Geld handelte es sich mit Blick auf den Geldwäschetatbestand um ein Tatobjekt im Sinne des § 74 Abs. 2 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2024 - 5 StR 93/23, NZWiSt 2024, 148 Rn. 5;… vom 3. Mai 2023 - 3 StR 81/23, wistra 2023, 378 Rn. 4 f.).

    Denn das Betrugsopfer händigte dieses dem "Abholer" als vermeintlichem Polizeibeamten nur zur Verwahrung aus, blieb also Eigentümer (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2024 - 5 StR 93/23, NZWiSt 2024, 148 Rn. 6;… vom 3. Mai 2023 - 3 StR 81/23, wistra 2023, 378 Rn. 5;… vom 7. Februar 2023 - 3 StR 459/22, juris Rn. 5 f.).

  • BGH, 18.03.2026 - 1 StR 97/25

    Einziehung von Tatlohn aus sog. Cum-Ex-Geschäften in Höhe von 40 Millionen Euro …

    Rn. 25 aa) Der Übergang vom subjektiven in das objektive Verfahren setzt als von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2022 - 2 StR 359/22 Rn. 2;… vom 22. Juni 2021 - 5 StR 165/21 Rn. 2; …und vom 6. Januar 2021 - 5 StR 454/20 Rn. 2) einen in ihrem Ermessen stehenden Antrag der Staatsanwaltschaft nach § 435 Abs. 1 Satz 1 StPO voraus (st. Rspr.; vgl. BGH…, Urteil vom 18. Dezember 2024 - 2 StR 272/24 Rn. 9;… Beschlüsse vom 13. August 2024 - 5 StR 424/23 Rn. 19 f.; vom 1. Februar 2024 - 5 StR 93/23 Rn. 10 …und vom 20. Dezember 2022 - 4 StR 221/22 Rn. 8).

    Rn. 45 Der Senat kann offenlassen, ob allgemein die Rechtskraft des Urteils, mit dem das subjektive Verfahren wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt worden, die selbständige Einziehung des hieraus erlangten Tatertrages indes unterblieben ist, der späteren Durchführung eines objektiven Verfahrens mit dem Ziel der Anordnung dieser Maßnahme entgegensteht (vgl. BGH…, Beschluss vom 23. Juni 2022 - 2 ARs 405/21 Rn. 6; El-Ghazi, NStZ 2022, 255, 256; offengelassen von BGH…, Beschluss vom 23. Mai 2023 - GSSt 1/23 Rn. 62 f.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 1. Februar 2024 - 5 StR 93/23 Rn. 17 [zum Fehlen entgegenstehender Rechtskraft gemäß § 76a Abs. 1 Satz 3 StGB hinsichtlich einer gemäß § 154a Abs. 2 StPO von der Strafverfolgung ausgenommenen Gesetzesverletzung]).

  • BGH, 30.06.2026 - 5 StR 96/26

    Einziehung des Werts von Erlösen eines Angeklagten aus dem Verkauf von …

    Soweit diesbezüglich eine selbständige Einziehung gemäß § 76a Abs. 1 und 3 StGB in Betracht gekommen wäre, fehlt es an dem erforderlichen Antrag der Staatsanwaltschaft gemäß § 435 Abs. 1 Satz 1 StPO, was ein Verfahrenshindernis begründet (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Januar 2021 - 5 StR 454/20 Rn. 2; vom 1. Februar 2024 - 5 StR 93/23 Rn. 17; Urteil vom 29. Juli 2021 - 1 StR 83/21, NStZ 2022, 95, 96).
  • BGH, 26.03.2025 - 5 StR 436/24

    Einziehung (durch die Tat erlangter Vermögenswert; Betrug; Buchgeld; Faktische …

    Relevant sind also vor allem Dauer und Intensität des Besitzes (BGH, Beschluss vom 1. Februar 2024 - 5 StR 93/23, NZWiSt 2024, 148 Rn. 15) sowie die tatsächliche Möglichkeit der Einflussnahme durch weisungsbefugte Hinterleute aufgrund ihrer Anwesenheit vor Ort (vgl. BGH…, Urteil vom 29. Juni 2023 - 3 StR 343/22, NStZ-RR 2023, 315 Rn. 23).
  • LG Nürnberg-Fürth, 29.11.2024 - 18 Qs 30/24

    Erlangen durch eine rechtswidrige Tag im Sinne des § 73 Abs. 1 1. Alt. StGB; …

    "Aus der Verwirklichung des Tatbestands" meint die Tatbegehung, nicht aber das Vorbereitungsstadium (vgl. auch § 11 Abs. 1 Nr. 5 StGB); jedenfalls das Versuchsstadium muss erreicht sein (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2024 - 5 StR 93/23).

    Das 'Etwas' muss unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestandes in irgendeiner Phase des Tatablaufs - also ab dem unmittelbaren Ansetzen zur Tat bis zur Beendigung zugeflossen sein (vgl. statt vieler BGH, Beschluss vom 1. Februar 2024 - 5 StR 93/23; BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - 4 StR 188/23).

  • BGH, 16.04.2024 - 1 StR 204/23

    Einziehung (Abgrenzung von für und durch die Tat Erlangtem: Kausalität der Tat …

    "Aus der Verwirklichung des Tatbestands" meint die Tatbegehung, nicht aber das Vorbereitungsstadium (vgl. auch § 11 Abs. 1 Nr. 5 StGB); jedenfalls das Versuchsstadium muss erreicht sein (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2024 - 5 StR 93/23 Rn. 15).
  • BGH, 27.08.2024 - 5 StR 240/24

    Feststellung des milderen Gesetzes bei der Verurteilung wegen Handeltreiben mit …

    Das - hier weitgehende - Entfallen der von der Staatsanwaltschaft begehrten Einziehungsanordnung muss sich, wenn die Tragung der gesamten Kosten (vgl. § 465 Abs. 1 StPO) durch den Angeklagten unbillig wäre, bei der Kostenentscheidung zugunsten des Angeklagten auswirken (BayObLG, StraFo 2024, 74, 75; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2020 - 5 StR 229/19; vom 25. Februar 2021 - 1 StR 423/20, NJW 2021, 1829;… vom 13. Oktober 2021 - 4 StR 270/21 Rn. 2; vom 1. Februar 2024 - 5 StR 93/23, wistra 2024, 344, 345).
  • BGH, 30.07.2024 - 5 StR 121/24

    Einziehung im selbständigen Verfahren

    Allerdings hat die Staatsanwaltschaft keinen Antrag nach § 435 Abs. 1 StPO gestellt, im selbständigen Verfahren zu entscheiden (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Februar 2024 - 5 StR 93/23, Rn. 10; BGH…, Beschluss vom 23. Mai 2023 - GSSt 1/23, Rn. 59-61).
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