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Rechtsprechung
   LAG München, 11.01.2000 - 5 Ta 446/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8543
LAG München, 11.01.2000 - 5 Ta 446/99 (https://dejure.org/2000,8543)
LAG München, Entscheidung vom 11.01.2000 - 5 Ta 446/99 (https://dejure.org/2000,8543)
LAG München, Entscheidung vom 11. Januar 2000 - 5 Ta 446/99 (https://dejure.org/2000,8543)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten: Zwangsarbeiterklagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtswegzuständigkeit der Arbeitsgerichte für Zwangsarbeiterklagen; Ansprüche wegen Zwangsarbeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2000, 155
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (12)

  • LAG Nürnberg, 18.08.1999 - 1 Ta 185/99

    Zwangsarbeit

    Auszug aus LAG München, 11.01.2000 - 5 Ta 446/99
    Diese Benachteiligung des Ostarbeiters wegen seiner Rasse und Heimat ist mit dem Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG nicht vereinbar und schon deswegen sind die Ostarbeiterverordnungen für die streitige Zwangsarbeit nicht maßgeblich (ebenso LAG Nürnberg 18.8.1999 -- 1 Ta 185/99 --), obwohl diese Verordnungen gemäß § 1 Abs. 1 und § 2 des Gesetzes über die Aufhebung von Kriegsvorschriften vom 14.6.1951 (BGBl. I S. 391) erst mit Wirkung vom 8.5.1945 aufgehoben worden sind.

    Es muss vor allem berücksichtigt werden, dass es sich bei diesen Rechtsverletzungen um Menschenrechtsverletzungen gehandelt hat (vgl. BVerfG 23.4.1991 BVerfGE 84, 90, 121, wo die Rechtsgleichheit und das Willkürverbot ausdrücklich als Menschenrechte qualifiziert werden; vgl. auch LAG Nürnberg 18.8.1999 -- 1 Ta 185/99 --).

    Dementsprechend hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts nicht nur in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 3 b ArbGG , sondern generell für die sog. sic-non-Fälle entschieden, dass die Arbeitsgerichte gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG auch dann zuständig sind, wenn ein Arbeitsverhältnis nicht besteht, und zwar -- entgegen dem Beschluss des LAG Nürnberg vom 18.8.1999 -- 1 Ta 185/99 -- auch im Falle der Unschlüssigkeit der Klage (…vgl. BAG 24.4.1996 aaO, unter B II 4 der Gründe; Reinecke, ZfA, 1998, 359, 377 ff;… auch nach Schilken, aaO, unter a aE, hat der Gesetzgeber die sic-non-Fälle bei der Formulierung des § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG nicht bedacht).

    Soweit demgegenüber die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte unter Berufung auf "die gesetzliche Zuständigkeitsverteilung und die Respektierung der Nachbargerichtsbarkeit" von dem Bestand eines Arbeitsverhältnisses abhängig gemacht wird (…so etwa der Zweite Senat des BAG 30.8.1993 aaO, unter III 3 a bb und 3 b; in der Sache ebenso LAG Nürnberg 18.8.1999 -- 1 Ta 185/99 --), so ist das deswegen nicht überzeugend, weil es doch gerade darum geht, welchen Inhalt "die gesetzliche Zuständigkeitsverteilung" hat (…so schon OLG Köln 8.7.1993 aaO;… ebenso Reinecke, aaO, 374).

    Von einer solchen Offenkundigkeit kann aber aus den dargelegten Gründen jedenfalls keine Rede sein (anders wohl LAG Nürnberg 18.8.1999 -- 1 Ta 185/99 --, das jedenfalls eine gesetzliche Regelung bemängelt).

    Die Rechtsprechung, die die Rechtswegzuständigkeit der Arbeitsgerichte für Zwangsarbeiterklagen generell verneint hat (vgl. etwa Hessisches LAG 16.7.1999 -- 2 Ta 239/99 --, LAG Nürnberg 18.8.1999 -- 1 Ta 185/99 -- und LAG Baden-Württemberg 17.11.1999 -- 11 Ta 16/99 --) ist demgegenüber nicht überzeugend.

  • LAG München, 02.08.1999 - 5 Ta 184/99

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten: Zwangsarbeiterklagen

    Auszug aus LAG München, 11.01.2000 - 5 Ta 446/99
    Demnach handelt es sich bei der vorliegenden Vergütungsklage jedenfalls um eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit im Sinne von § 13 GVG oder § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG , weil der von der Klägerin gegen die Beklagte erhobene Klageanspruch auf die einem Arbeitnehmer für die behauptete Zwangsarbeit geschuldete Vergütung notwendigerweise gegen die Beklagte als Privatrechtssubjekt gerichtet ist und schon deswegen -- ungeachtet einer Zwangsrekrutierung, Deportation sowie Unterbringung bzw. Bewachung der Klägerin durch Organe des Staates -- nur aus dem bürgerlichen Recht hergeleitet werden kann (so schon der Beschluss der Kammer vom 2.8.1999 -- 5 Ta 184/99 --).

    Im Falle der von der Klägerin behaupteten Zwangsarbeit ist die Annahme eines Arbeitsverhältnisses aber unabhängig von dem dafür in Betracht kommenden Rechtsgrund jedenfalls deswegen ausgeschlossen, weil die Rechtsform des Arbeitsverhältnisses mit der weitestgehenden Rechtlosigkeit des Zwangsarbeiters nicht vereinbar wäre, zumal ein solches Arbeitsverhältnis, wie schon gesagt, auch mit der grundgesetzwidrigen Anerkennung einer durch staatlichen Zwang begründeten Arbeitspflicht der Klägerin verbunden wäre (so auch schon der Beschluss der Kammer vom 2.8.1999 -- 5 Ta 184/99 --).

    Die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für die vorliegende Vergütungsklage ergibt sich aber gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG daraus, dass die von der Klägerin behauptete Zwangsarbeit möglicherweise, soweit das mit dem Grundgesetz vereinbar ist, einem Arbeitsverhältnis gleichgestellt und aus diesem Grunde jedenfalls ein Anspruch der Klägerin auf die einem Arbeitnehmer auf Grund eines Arbeitsverhältnisses als Gegenleistung für die Zwangsarbeit geschuldete Vergütung grundsätzlich anerkannt werden muss (so auch schon der Beschluss der Kammer vom 2.8.1999 -- 5 Ta 184/99 --).

    Das gilt für die Anerkennung des streitgegenständlichen arbeitsrechtlichen Vergütungsanspruchs auch deswegen, weil dieser Vergütungsanspruch nur nach dem zur Zeit der streitigen Zwangsarbeit geltenden arbeitsrechtlichen Vergütungsrecht bemessen werden könnte (so schon Beschluss der Kammer vom 2.8.1999 -- 5 Ta 184/99 --).

    Im übrigen muss § 2 Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG auch verfassungskonform oder doch zumindest verfassungsorientiert in dem Sinne ausgelegt werden (zu diesen Auslegungsmethoden vgl. etwa H. Dreier, in: H. Dreier, Grundgesetz -Kommentar, Art. 1 III Rn 61 mwN), dass es sich bei dem Streit der Parteien über die Anerkennung eines arbeitsrechtlichen Vergütungsanspruchs um eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus einem Arbeitsverhältnis im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG handelt, damit vermieden wird, dass den Zwangsarbeitern, die die Vergütung ihrer Zwangsarbeit einklagen, der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen -- mit seinen gerade für Zwangsarbeiter bedeutsamen Vorschriften zur Beschleunigung des Verfahrens (vgl. nur § 9 Abs. 1 ArbGG ) und zur Einschränkung der Kostenerstattungspflicht gemäß § 12 a Abs. 1 Satz 1 ArbGG -- letztlich gerade deswegen versperrt wird, weil ihnen grundgesetz- und menschenrechtswidrig Zwangsarbeit auferlegt und das aufgezwungene Beschäftigungsverhältnis gemäß § 7 Abs. 1 der VO vom 20.1.1942 sowie § 2 der VO vom 30.6.1942 nach dem damals herrschenden "Rechtsempfinden deutschen Blutes" (…vgl. Küppers/Bannier, aaO, S. 27 ff) nicht als Arbeitsverhältnis, sondern als "Beschäftigungsverhältnis eigener Art" behandelt worden ist (so schon Beschluss der Kammer vom 2.8.1999 -- 5 Ta 184/99 --).

    Da die Arbeitsgerichte nach alledem gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG für die Anerkennung bzw. Aberkennung des vom prozessualen Klageanspruch zumindest umfassten arbeitsrechtlichen Anspruchs der Klägerin auf die einem Arbeitnehmer auf Grund eines Arbeitsverhältnisses als Gegenleistung für die Zwangsarbeit geschuldete Vergütung zuständig sind, entscheiden sie gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG auch über zivilrechtliche Ansprüche etwa gemäß §§ 812, 823 und 826 BGB , wenn sich auch aus diesen Ansprüchen in Form einer Anspruchskonkurrenz die Begründetheit des prozessualen Klageanspruchs auf die einem Arbeitnehmer für die Zwangsarbeit geschuldete Vergütung ergeben kann (so schon Beschluss der Kammer vom 2.8.1999 -- 5 Ta 184/99 --).

  • BGH, 15.12.1994 - III ZB 49/94

    Rechtsweg für Klagen auf Entschädigung nach dem BayNatSchG

    Auszug aus LAG München, 11.01.2000 - 5 Ta 446/99
    Dabei haben allerdings nach dem vorgetragenen Sachverhalt offenkundig nicht gegebene Anspruchsgrundlagen außer Betracht zu bleiben (BVerwG Beschluss vom 15. Dezember 1992 -- 5 B 144/91 -- NVwZ 1993, 358; BGHZ 121, 367, 373; 128, 204, 209).

    Dabei bleiben nur die nach dem vorgetragenen Sachverhalt offenkundig nicht gegebenen Anspruchsgrundlagen außer Betracht (…vgl. BAG 21.5.1999 aaO, unter B II 2 a der Gründe), wobei diese Offenkundigkeit aber nicht mit der Unbegründetheit des Anspruchs bzw. der Unschlüssigkeit des Sachvortrags gleichgesetzt werden darf (vgl. dazu etwa GmS-OGB 29.10.1987 AP Nr. 1 zu § 13 GVG , unter III der Gründe; BAG 14.2.1998 EzA § 65 ArbGG 1979 Nr. 4, unter II 2 und 4 der Gründe;… 21.5.1999 aaO, unter B II 2 b der Gründe; LAG Köln 23.3.1995 LAGE § 2 ArbGG 1979 Nr. 17, unter D 3 der Gründe; BGH 15.12.1994 BGHZ 128, 204, 209; BVerwG 15.12.1992 NVwZ 1993, 358 ).

  • BAG, 21.03.1984 - 5 AZR 320/82

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsweg - Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Arbeits- …

    Auszug aus LAG München, 11.01.2000 - 5 Ta 446/99
    Dabei handelt es sich gemäß §§ 17 ff GVG , § 48 ArbGG in der Fassung des 4. VwGOÄndG vom 17.12.1990 (BGBl. I S. 2809) um die Rechtswegzuständigkeit der Arbeitsgerichte (vgl. BAG 24.4.1996 AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung = EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 31, unter B I 3 der Gründe).

    Tatsächlich kann von einer Divergenz im Sinne dieser Vorschrift jedenfalls insofern keine Rede sein, als das Bundesarbeitsgericht die Rechtswegzuständigkeit der Arbeitsgerichte in den sog. sic-non-Fällen bzw. den Fällen der Doppelrelevanz, in denen die Klage nur Erfolg haben kann, wenn der Kläger Arbeitnehmer ist, auch dann anerkennt, wenn der Kläger mangels eines Arbeitsverhältnisses kein Arbeitnehmer ist (so schon Hager, Anm AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung, unter III 2).

  • BVerfG, 14.02.1968 - 2 BvR 557/62

    Ausbürgerung von Juden im nationalsozialistischen Recht

    Auszug aus LAG München, 11.01.2000 - 5 Ta 446/99
    Dementsprechend kann nationalsozialistisches "Recht" jedenfalls dann nicht angewendet werden, wenn das mit fundamentalen Grundsätzen des geltenden Rechts nicht vereinbar ist (vgl. BVerfG 14.2.1968 BVerfGE 23, 98, 106).
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus LAG München, 11.01.2000 - 5 Ta 446/99
    Es muss vor allem berücksichtigt werden, dass es sich bei diesen Rechtsverletzungen um Menschenrechtsverletzungen gehandelt hat (vgl. BVerfG 23.4.1991 BVerfGE 84, 90, 121, wo die Rechtsgleichheit und das Willkürverbot ausdrücklich als Menschenrechte qualifiziert werden; vgl. auch LAG Nürnberg 18.8.1999 -- 1 Ta 185/99 --).
  • BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 311/85

    Ausbildungsverhältnis zwischen einem Strafgefangenen und der …

    Auszug aus LAG München, 11.01.2000 - 5 Ta 446/99
    Denn ein solches Arbeitsverhältnis setzt, wie schon Art. 12 a Abs. 3 GG zeigt, nicht ausnahmslos einen durch -- freie -- Willenserklärungen zustande gekommenen Arbeitsvertrag voraus (vgl. BAG 18.11.1986 AP Nr. 5 zu § 2 ArbGG 1979 = EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 8, unter II 2 a der Gründe;… aus dem älteren Schrifttum Hueck/Nipperdey, aaO, S. 34 f; ferner ErfK/Preis § 611 BGB Rn 431 ff).
  • LAG Hessen, 16.07.1999 - 2 Ta 239/99

    Sofortige Beschwerde gegen ablehnende Entscheidung wegen Unzuständigkeit der …

    Auszug aus LAG München, 11.01.2000 - 5 Ta 446/99
    Die Rechtsprechung, die die Rechtswegzuständigkeit der Arbeitsgerichte für Zwangsarbeiterklagen generell verneint hat (vgl. etwa Hessisches LAG 16.7.1999 -- 2 Ta 239/99 --, LAG Nürnberg 18.8.1999 -- 1 Ta 185/99 -- und LAG Baden-Württemberg 17.11.1999 -- 11 Ta 16/99 --) ist demgegenüber nicht überzeugend.
  • LAG Köln, 17.02.1995 - 13 Ta 17/95

    Arbeitsgericht: Rechtsweg bei bestrittenem Arbeitnehmerstatus

    Auszug aus LAG München, 11.01.2000 - 5 Ta 446/99
    In diesem Rahmen erscheint die generelle Anwendung der allgemeinen Grundsätze der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Abgrenzung der Rechtswegzuständigkeit nach Maßgabe des Beschlusses des Fünften Senats vom 21.5.1999 (…aaO, unter II 2 a der Gründe) aber auch bei der Bestimmung der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte gemäß §§ 2 ff ArbGG geboten, zumal diese Rechtsprechung die Rechtswegbestimmung ihrer Funktion entsprechend von der Beurteilung der materiellen Rechtslage so weit wie möglich unabhängig macht (vgl. hierzu Schliemann, FA 1998, 173, 177), diese Rechtsprechung auch der Regelung des § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG gerecht wird (vgl. hierzu Reinecke, ZfA 1998, 359, 374), weder die §§ 2 ff ArbGG noch sonstige Rechtsvorschriften dieser Rechtsprechung entgegenstehen und auch keine überzeugenden Gründe dafür ersichtlich sind, bei der Bestimmung der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte gemäß §§ 2 ff ArbGG dieser Rechtsprechung nur dann zu folgen, wenn das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses unstreitig ist (vgl. etwa auch LAG Köln 22.4.1994 AP Nr. 16 zu § 17 a GVG , unter II der Gründe; 17.2.1995 NZA-RR 1996, 126 ; 23.3.1995 LAGE § 2 ArbGG 1979 Nr. 17, unter D der Gründe;… OLG Köln 8.7.1993 aaO;… Hager, aaO, unter III 2; Kluth, NJW 1999, 342 ff).
  • ArbG Koblenz, 07.07.1999 - 1 Ca 1336/99

    Zwangsarbeit im Dritten Reich; Lohnanspruch eines polnischen Zwangsarbeiters; …

    Auszug aus LAG München, 11.01.2000 - 5 Ta 446/99
    Ob die Arbeitsgerichte für die vorliegende Zwangsarbeiterklage auch nach der Rechtsprechung des Fünften Senats zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte in den sog. sic-non-Fällen bzw. den Fällen der Doppelrelevanz zuständig sind, etwa weil die Klägerin auf Grund ihrer Dispositionsfreiheit den prozessualen Anspruch auf den arbeitsrechtlichen Vergütungsanspruch beschränkt hat oder die Begründetheit des prozessualen Anspruchs allein von einem arbeitsrechtlichen Vergütungsanspruch aus einem Arbeitsverhältnis oder der Gleichstellung mit einem Arbeitsverhältnis abhängt (so ArbG Koblenz 7.7.1999 NZA-RR 1999, 496), ist allerdings aus den schon dargelegten Gründen nicht entscheidungserheblich.
  • BGH, 25.02.1993 - III ZR 9/92

    Rechtsweg für Beseitigungsklage bei Strömungsschäden an Ufergrundstück - …

  • BVerwG, 15.12.1992 - 5 B 144.91

    Rechtsweg für Erstattungsansprüche im Verhältnis zwischen Sozialleistungsträgern

  • BAG, 10.05.2000 - 5 AZB 3/00

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

    Auf die weitere sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts München vom 11. Januar 2000 - 5 Ta 446/99 - aufgehoben.
  • OLG Koblenz, 30.10.2000 - 10 W 542/00

    Verjährung von Ansprüchen ehemaliger Zwangsarbeiter gegen die Bundesrepublik …

    Voraussetzung für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses ist aber, dass die Begründung der Arbeitsverpflichtung einvernehmlich, d.h. aufgrund eines Vertrages nach beiderseitigen freiwilligen Willenserklärungen vereinbart wird (BAG Beschluss vom 16.2.2000, 5 AZB 71/99, GA 43 ff - LArbG München Beschluss vom 11.1.2000 - 5 Ta 446/99; LArbG Frankfurt Beschluss vom 16. Juli 1999 - 2 Ta 239/99; ArbG Koblenz Entscheidung vom 7.7.1999 -1 Ca 1336/99 - ; BSG Entscheidung 21.4.1999 B 5'RJ 48/98 R,- a.A. SG Düsseldorf Entscheidung vom 23.3.2000 - S 15 RJ 50/98 hinsichtlich der rentenversicherungsrechtlichen Bewertung, danach ist ein Zwangsarbeiterverhältnis einem durch Vertrag begründeten Beschäftigungsverhältnis gleichzustellen).
  • SG Düsseldorf, 23.04.2001 - S 15 (8) RJ 92/97

    Rentensteigernde Berücksichtigung von in der Zeit von Dezember 1941 bis März 1943 …

    Im Ergebnis ist dann das Zwangsarbeitsverhältnis hinsichtlich seiner rentenversicherungsrechtlichen Behandlung und Bewertung einem durch Vertrag begründeten Beschäftigungsverhältnis anzuerkennen und gleichzustellen (vgl zum Ganzen: Urteile des SG Düsseldorf vom 6. Februar 2001 - S 15 RJ 169/98 - und - S 15 RJ 229/97 -, vom 23. März 2000 - S 15 RJ 172/98 - und - S 15 RJ 50/98 - , vom 22. Februar 2000 - S 15 RJ 32/99 - und - S 15 RJ 201/98 -, vom 8. Juli 1999 - S 15 RJ 203/98 -, vom 28. Januar 1999 - S 15 RJ 124/98 -, - S 15 RJ 215/98 -, S 15 RJ 139/98 - und - S 15 RJ 186/98 -, vom 8. Dezember 1998 - S 15 RJ 100/98 -, vom 12. November 1998 - S 3 RJ 73/98 -, vom 21. Oktober 1998 - S 3 RJ 115/95 -, vom 8. Oktober 1998 - S 15 RJ 142/98 - Zentralblatt für Sozialversicherung, Sozialhilfe und Versorgung 1999, S 205 ff. - S 15 (10) RJ 163/96 -, S 15 RJ 209/97 - und - S 3 RJ 39/98 -, vom 20. August 1998 - S 3 RJ 80/93 -, sowie vom 18. August 1998 - S 15 RJ 263/95 - Gerwin Udke, Keine Altersrente für Zwangsarbeit im Ghetto?, Arbeit und Arbeitsrecht 2000, S 42 f; Cornelius Pawlita, Anmerkung zu den Urteilen des BSG vom 21. April 1999 - B 5 RJ 48/98 R - und - B 5 RJ 46/98 -, Die Sozialgerichtsbarkeit 1999, S 717 ff; ders., Verfolgungsbedingte Zwangsarbeit im Nationalsozialismus, Arbeit und Recht, 1999, S 426, 435 f; ders., Neue Wege im rentenrechtlichen Wiedergutmachungsrecht - Zur Rechtsprechung des SG Düsseldorf (Zwangsarbeit in Ostoberschlesien), Zentralblatt für Sozialversicherung, Sozialhilfe und Versorgung 1999, S 71 ff; ders., Rentenversicherungsrechtliche Aspekte verfolgungsbedingter Zwangsarbeit im Nationalsozialismus, Zeitschrift für Sozialreform 1998, S 1 ff; ders., Rentenversicherungsrechtliche Aspekte verfolgungsbedingter Zwangsarbeit im Nationalsozialismus, in: Klaus Barwig / Günter Saathoff / Nicole Weyde, Entschädigung für NS-Zwangsarbeit, 1998, S 193 ff; ders., Beschäftigungszeiten im Ghetto Lodz, Die Urteile des Bundessozialgerichts vom 18. Juni 1997 - 5 RJ 66/95 und 68/95 -, Die Sozialversicherung 1998, S 90 ff; ders., Zur Anerkennung von Beschäftigungszeiten im Ghetto Lodz, Die Sozialgerichtsbarkeit 1997, S 413 f; ders., Die Anrechnung von Zwangsarbeit in der gesetzlichen Rentenversicherung, Zeitschrift für Sozialreform 1990, S 427 ff; ders., in Christine Fuchsloch / Stephan Niewald, NS-Zwangsarbeit im Rentenversicherungsrecht, Expertentagung der Forschungsstelle für Sozialrecht und Sozialpolitik, Universität Hamburg, am 18. April 1997, Die Sozialgerichtsbarkeit 1997, S 444 f; Gerhard Buschmann, Anmerkung zum Urteil des BSG vom 18. Juni 1997 - 5 RJ 66/95 -, Die Sozialgerichtsbarkeit 1998, S 319 f; Herbert Küpper, Die neuere Rechtsprechung in Sachen NS-Zwangsarbeit, Kritische Justiz 1998, S 246, 252 ff; Christine Fuchsloch, Die Entschädigung der Opfer des 2. Weltkriegs und des Nationalsozialismus - warum erst jetzt?, Streit 1998, S 107 ff; Waldemar Frank und Doris Großmann, in: Entschädigung für Zwangsarbeit, Öffentliche Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 14. Dezember 1989, Zur Sache 6/90, S 233 ff; Bernhard Blankenhorn, in: Wiedergutmachung und Entschädigung für nationalsozialistisches Unrecht, Öffentliche Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 24. Juni 1987, Zur Sache 3/87, S 252 ff; Arthur Bergmann, Fremd- und Zwangsarbeiter - Ansprüche nach dem Londoner Schuldenabkommen und in der Sozialversicherung, Rechtsprechung zum Wiedergutmachungsrecht 1979, S 41 ff; ders., Wiedergutmachung in der Sozialversicherung - Praxis und Rechtsprechung, Rechtsprechung zum Wiedergutmachungsrecht 1975, S 97, 100, 101; vgl auch die 1999 aufgekommene Diskussion der Rechtswegzuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen bei Klagen ehemaliger Zwangsarbeiter: Beschlüsse des BAG vom 16. Februar 2000 - 5 AZB 32/99, 58/99, 59/99, 68/99, 71/99 und 72/99 - Der Betrieb 2000, S 432, und vom 10. Mai 2000 - 5 AZB 3/00 - Beschlüsse des OLG Hamm vom 2. Mai 2000 - 27 W 22/99 -, des Landesarbeitsgerichts (LAG) München vom 11. Januar 2000 - 5 Ta 446/99 - NZA-Rechtsprechungs-Report Arbeitsrecht 2000, S 155 ff und vom 2. August 1999 - 5 Ta 184/99 - Arbeit und Recht 1999, S 449 f, des LAG Nürnberg vom 18. August 1999 - 1 Ta 185/99 - Betriebs-Berater 1999, S 2251 f, des Hessischen LAG vom 16. Juli 1999 - 2 Ta 239/99 - Arbeit und Recht 1999, S 450 f, des Arbeitsgerichts (ArbG) Hannover vom 5. August 1999 - 10 CA 272/99, 273/99 und 295/99 - Arbeit und Recht 1999, S 451, des ArbG Nürnberg vom 9. Juni 1999 - 2 Ca 2226/99 - und des LG Bielefeld vom 5. August 1999 - 2 O 284/99 - Claus Weber, Kein Arbeitsverhältnis ohne Arbeitsvertrag - die Rechtsprechung des BAG zu Zwangsarbeit und anderen Formen hoheitlich zugewiesener Beschäftigung, Arbeit und Recht 2001, S 12 ff; Wolf Klimpe-Auerbach, Deutsche Zivil- und Arbeitsgerichtsbarkeit und NS-Zwangsarbeit, in: Ulrike Winkler, Stiften gehen - NS-Zwangsarbeit und Entschädigungsdebatte, 2000, S 205 ff; ders., Keine Aufrechnung von Zwangsarbeit (Anmerkung zum Beschluss des ArbG Koblenz vom 7. Juli 1999 - 1 CA 1336/99 - Arbeit und Recht 1999, S 451 ff), Arbeit und Recht 1999, S 436; Achim Seifert, Anmerkung zum Beschluss des BAG vom 16. Februar 2000 - 5 AZB 71/99 - Arbeit und Recht 2000, S 230 f; Volker Hensel, Arbeitsgerichte zuständig in "Zwangsarbeiterfällen"?, Arbeit und Arbeitsrecht 1999, S 453 f; Hans-Joachim Bauschke, Anmerkung zum Beschluss des BAG vom 16. Februar 2000 - 5 AZB 71/99 - AR-Blattei ES 160.5.2 Nr. 83).
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