Rechtsprechung
| OLG Hamm, 27.10.2008 - I-5 U 116/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch des Klägers als früherem Eigentümer auf Herausgabe eines Pkw Golf bei gutgläubigem Eigentumserwerb durch den Beklagten; Voraussetzungen für den unfreiwilligen Besitzverlust eines Besitzherrn bei Besitzdienerschaft nach Weggabe der Sache durch einen Besitzdiener ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- juraforum.de (Kurzinformation)
Streit um Laubfall aus Nachbars Garten
Verfahrensgang
- LG Paderborn, 24.04.2008 - 3 O 214/07
- OLG Hamm, 27.10.2008 - I-5 U 116/08
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.06.1992 - VI ZR 215/91
Vorrang beantragter Zeugenvernehmung gegenüber Protokollurkunde aus anderem …
Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2008 - 5 U 116/08
Nach Sinn und Zweck des § 355 Abs. 1 ZPO soll die Beweiswürdigung nämlich grundsätzlich vom persönlichen Eindruck des Richters getragen werden (vgl. BGH NJW-RR 92, 1214 ff.).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 5 U 116/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Betriebs-Berater
Auf unrechtmäßige AG-Satzungsänderung gestützte Einladung zur Hauptversammlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AktG § 319 Abs. 6 S. 8; AktG § 327e Abs. 2
Anfechtung von Beschlüssen der Hauptversammlung wegen Einladungsmängeln - Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Anfechtung von Beschlüssen der Hauptversammlung wegen Einladungsmängeln
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 26.08.2008 - 5 O 358/07
- OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 5 U 116/08
- BGH - II ZR 291/09 (anhängig)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- OLG Frankfurt, 05.11.2007 - 5 W 22/07
Aktiengesellschaft: Neues Freigabeverfahren für ein Squeeze-out nach …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 5 U 116/08
Jedoch hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, dass im Zeitpunkt der Einladung die geänderte Satzungsbestimmung wirksame Grundlage für die Einladung ist und selbst eine auf Klage ausgesprochene Nichtigerklärung mit ex-tunc-Wirkung oder Nichtigkeitsfeststellung an der Ordnungsmäßigkeit der vor Rechtskraft erfolgten Einladung in Anlehnung an die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft nachträglich nichts mehr zu ändern vermag (vgl. Senat, Beschluss vom 5. November 2007 - 5 W 22/07, ZIP 2008, 138 - zit. nach juris Rn. 81, und vom 13.08.2008 - 5 W 4/08 - veröff.Er ist damit auch nicht Gegenstand des Freigabeverfahrens gemäß §§ 327 e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG (vgl. Senat, Beschluss vom 5.11.2007 - 5 W 22/07 - zit. nach juris, Rn. 61)..
- OLG Saarbrücken, 19.02.2008 - 5 W 21/08
Streitwertberechnung bei Zuschlagsbeschwerde des Meistbietenden wegen Versagung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 5 U 116/08
Rn. 22 Mit Beschluss vom 12.9.2008 (5 W 21/08) hat der Senat die Eintragung des Übertragungsbeschlusses (TOP 10.) freigegeben.Rn. 43 b) Auch die Beschlussfassung zu TOP 10 (Ausschluss der Minderheitsaktionäre) ist im Gegensatz zur Meinung der Kläger zu 2), 5) und 6) inhaltlich nicht zu beanstanden, wie dies der Senat bereits in seinem Beschluss vom 12.9.2008 (5 W 21/08, S. 9 ff.) festgestellt hat:.
- BGH, 18.06.2007 - II ZB 23/06
Niederlage für sog. "Berufsaktionäre": Grundsatz der Kostenparallelität gilt …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 5 U 116/08
Da es sich bei dem Streithelfer zu 7) gem. § 69 ZPO um einen streitgenössischen Nebenintervenienten handelt, ist er gem. §§ 101 Abs. 2, 100 Abs. 1 ZPO ebenfalls zur anteiligen Tragung der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten der Beklagten verpflichtet (BGH, Beschluss vom 18.6.2007, II ZB 23/06, Leitsatz).
- OLG Frankfurt, 20.04.2010 - 5 U 65/07
Aktienrechtliche Anfechtungs-/Nichtigkeitsklage: Rechtsschutzbedürfnis nach dem …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 5 U 116/08
Rn. 57 Eine Verbindung mit dem bei dem Senat anhängigen Verfahren 5 U 65/07 kommt nicht in Betracht, da das vorliegende Verfahren entscheidungsreif ist (…vgl. Zöller/Greger, ZPO, 27. Aufl., § 147 Rn. 5). - BGH, 28.01.1993 - IX ZR 259/91
Formwidrigkeit der Telefax-Bürgschaftserklärung
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 5 U 116/08
Da es sich bei der Vollmachtserteilung um eine empfangsbedürftige Willenserklärung handelte, fehlte es bereits an einem Wirksamkeitserfordernis der Vollmacht (vgl. z.B. BGHZ 121, S. 224: Palandt/Heinrichs/Ellenberger , BGB, 67 Aufl., § 126 Rdn. 11).. - BGH, 09.10.2006 - II ZR 46/05
Zur Befugnis des Klägers zur Fortsetzung einer aktienrechtlichen Anfechtungsklage …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 5 U 116/08
Rn. 34 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 9.10.2006, II ZR 46/05, zitiert nach juris, Rdn. 17 ff.) besteht die Klagebefugnis eines Aktionärs analog § 265 Abs. 2 ZPO grundsätzlich auch nach einem Zwangsausschluss gemäß §§ 327 a ff. AktG weiter. - BGH, 25.02.1965 - II ZR 287/63
Einsetzung eines Schiedsgerichts mit Befugnissen der Gesellschafterversammlung
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 5 U 116/08
Etwas anderes gilt (nur) dann, wenn die Anfechtung gegen Beschlüsse gerichtet ist, an deren Vernichtung der ausgeschiedene Aktionär kein berechtigtes Interesse mehr hat (BGH a.a.O. Rdn. 17 unter Hinweis auf RGZ 66, 134, 138 und BGHZ 43, 261, 267 - zur GmbH). - OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 5 W 4/08
Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung angefochtener …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 5 U 116/08
Jedoch hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, dass im Zeitpunkt der Einladung die geänderte Satzungsbestimmung wirksame Grundlage für die Einladung ist und selbst eine auf Klage ausgesprochene Nichtigerklärung mit ex-tunc-Wirkung oder Nichtigkeitsfeststellung an der Ordnungsmäßigkeit der vor Rechtskraft erfolgten Einladung in Anlehnung an die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft nachträglich nichts mehr zu ändern vermag (vgl. Senat, Beschluss vom 5. November 2007 - 5 W 22/07, ZIP 2008, 138 - zit. nach juris Rn. 81, und vom 13.08.2008 - 5 W 4/08 - veröff. - RG, 13.05.1907 - I 35/06
Genossenschaftliche Anfechtungsklage
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 5 U 116/08
Etwas anderes gilt (nur) dann, wenn die Anfechtung gegen Beschlüsse gerichtet ist, an deren Vernichtung der ausgeschiedene Aktionär kein berechtigtes Interesse mehr hat (BGH a.a.O. Rdn. 17 unter Hinweis auf RGZ 66, 134, 138 und BGHZ 43, 261, 267 - zur GmbH).
- OLG Frankfurt, 20.04.2010 - 5 U 65/07
Aktienrechtliche Anfechtungs-/Nichtigkeitsklage: Rechtsschutzbedürfnis nach dem …
Rn. 21 Mit Urteil vom 17.11.2009 (5 U 116/08) hat der Senat sämtliche Berufungen - u. a. des hiesigen Klägers - gegen das am 26.8.2008 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main im Verfahren 3/5 O 358/07 zurückgewiesen, gegen das zu Az. II ZR 291/09 u. a. vom hiesigen Kläger Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt worden ist, nachdem der Senat nach Schluss der mündlichen Verhandlung im Verfahren 5 U 116/08 mit Beschluss vom 13.11.2009 (Bl. 367 d. A.) den Antrag des Klägers, den Beschluss vom 14.10.2008 aufzuheben, die beiden Verfahren zu verbinden sowie neuen Termin zur mündlichen Berufungsverhandlung anzuberaumen, die Verbindung abgelehnt, die Aussetzung vorliegenden Verfahrens aufgehoben und Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 23. März 2010 anberaumt hat.Der neue Tatsachenvortrag, den der Kläger dem Schriftsatz der Gegenseite vom 12.03.2010 entnehmen will, ist auch dem Kläger aus dem Berufungsverfahren 5 U 116/08 und dem Beschwerdeverfahren 5 W 21/08 seit langem bekannt, die Tatsachen des Squeeze-Out und dessen Eintragung sind bei dem Senat offenkundig (§ 291 ZPO) und könnten vom Kläger zulässigerweise nicht bestritten werden.
Rn. 46 Selbst wenn der Squeeze-Out in einem etwaigen Revisionsverfahren im Anschluss an das Berufungsverfahren 5 U 116/08 Verfahren - bei Erfolg der eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde - sich als nichtig erwiese oder für nichtig erklärt würde, wäre das rechtliche Interesse sowohl für die aktienrechtliche Nichtigkeits-/Anfechtungsklage wie auch die allgemeine Feststellungsklage (§ 256 Abs. 1 ZPO) gleichwohl zu verneinen.
- OLG Frankfurt, 09.02.2010 - 5 U 89/09
Zur Frage der Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen einer AG
Rn. 68 Nachdem der Kläger zu 6) jedenfalls mit der Eintragung des hier streitgegenständlichen Übertragungsbeschlusses seine Aktionärsstellung bei der Beklagten verloren hat und ihm nach Ausscheiden aus der Gesellschaft ein rechtliches Interesse zur Vernichtung einer beschlossenen Satzungsänderung nicht mehr zur Seite stünde (BGH NJW 2007, 300 - Juris Rn 27; Senat Urt. v. 17.11.2009 - 5 U 116/08 - dort: S. 8), weil die Unwirksamkeit einer Satzungsänderung keine Auswirkung auf die dem Kläger zu 6) zustehende Barabfindung oder sonstige Vermögensinteressen des Klägers hätte, ist erst recht ein solches rechtliches Interesse (nach Ausscheiden des Klägers zu 6)) im Rahmen einer - wie hier - allenfalls in Betracht kommenden allgemeinen Feststellungsklage im Sinne von § 256 ZPO (…vgl. Hüffer, AktG, 8. Aufl., § 249 Rdnr. 6 m. N.) zu verneinen, jedenfalls nicht hinreichend dargetan.
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Rechtsprechung
| KG, 15.09.2009 - 5 U 116/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Vorführwagen und Neuwageneigenschaft
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de
Neuwagen-Eigenschaft im Sinne der Pkw-EnVKV bei zwischenzeitlicher Nutzung eines Neuwagens als Vorführwagen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- vogel.de (Kurzinformation)
Verbrauch des Vorführwagens kennzeichnen - Entscheidend sind die Neuwageneigenschaften des Pkw
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Vorführwagen und die Energieverbrauchskennzeichnung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Entfallen der Neuwagen-Eigenschaft aufgrund einer zwischenzeitlichen Nutzung als Vorführwagen bis zu einem Verkauf an den Verbraucher; Maßgeblichkeit der Motivlage im Zeitpunkt des Erwerbs des Fahrzeugs vom Hersteller für die die Neuwagen-Eigenschaft; Voraussetzung für ...
Verfahrensgang
- LG Berlin, 02.06.2008 - 52 O 34/08
- KG, 15.09.2009 - 5 U 116/08
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2010, 257 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.07.1997 - I ZR 62/95
Der M.-Markt packt aus - Regelmäßiger Geschäftsbetrieb; Wiederholungsgefahr
Auszug aus KG, 15.09.2009 - 5 U 116/08
Wegen diesen Umständen ist das ausgesprochene Verbot auch nicht zu unbestimmt, zumal der "sofern-Satz" die konkrete Verletzungshandlung in Bezug nimmt und damit die vorhergehende abstrakte Umschreibung verdeutlicht (…BGH, GRUR 2001, 529 , juris Rn. 26 ff. - Herz-Kreislauf-Studie; GRUR 1998, 483 , juris Rn. 17 - Der M.-Markt packt aus).". - OLG Hamm, 25.04.2007 - 20 U 239/04
Beweis durch eigene Angaben des Versicherungsnehmers im Fall eines …
Auszug aus KG, 15.09.2009 - 5 U 116/08
Ein als unstreitig zu behandelnder Vortrag unterliegt nicht den Verspätungsvorschriften (BGH, NJW 2008, 448;… Zöller/Heßler, ZPO , 27. Auflage, § 531 Rn. 21 m.w.N.). - BGH, 13.01.2000 - I ZR 253/97
Tageszulassung II - Irreführung/Beschaffenheit
Auszug aus KG, 15.09.2009 - 5 U 116/08
Im Autohandel ist es nämlich schon seit langem weit verbreitete Praxis, dass Händler die Zulassung faktisch neuer Fahrzeuge nur für einen Tag oder ähnlich kurze Zeit veranlassen, nicht um sie zu nutzen, sondern um gegenüber dem Hersteller in einer bestimmten Periode höhere Verkaufszahlen nachweisen und solche Fahrzeuge mit deutlichen Preisnachlässen anbieten zu können (…OLG Köln, aaO., juris Rn. 9, unter Hinweis auf BGH, GRUR 1994, 827 - Tageszulassungen; GRUR 2000, 914 - Tageszulassung II).
- BGH, 09.11.2000 - I ZR 167/98
Zur Prüfungspflicht von Werbeanzeigen eines Presseunternehmens
Auszug aus KG, 15.09.2009 - 5 U 116/08
Wegen diesen Umständen ist das ausgesprochene Verbot auch nicht zu unbestimmt, zumal der "sofern-Satz" die konkrete Verletzungshandlung in Bezug nimmt und damit die vorhergehende abstrakte Umschreibung verdeutlicht (BGH, GRUR 2001, 529 , juris Rn. 26 ff. - Herz-Kreislauf-Studie;… GRUR 1998, 483 , juris Rn. 17 - Der M.-Markt packt aus).". - OLG Köln, 14.02.2007 - 6 U 217/06
Kraftfahrzeug mit Tageszulassung als Neuwagen - Wettbewerbsverstoß bei fehlenden …
Auszug aus KG, 15.09.2009 - 5 U 116/08
a) Selbst wenn von einem Verkauf auszugehen wäre, stünde der Annahme einer Neuwagen-Eigenschaft nicht entgegen, wenn das streitgegenständliche Fahrzeug eine Tageszulassung erhalten hätte (OLG Köln, WRP 2007, 680, juris Rn. 6 ff.;… Senat, Magazin Dienst 2007, 654, juris Rn. 7 ff.;… OLG Koblenz, Magazin Dienst 2008, 506, juris Rn. 6;… OLG Stuttgart, Magazin Dienst 2009, 175, juris Rn. 41). - BGH, 30.06.1994 - I ZR 56/92
Tageszulassungen - Täuschung
Auszug aus KG, 15.09.2009 - 5 U 116/08
Im Autohandel ist es nämlich schon seit langem weit verbreitete Praxis, dass Händler die Zulassung faktisch neuer Fahrzeuge nur für einen Tag oder ähnlich kurze Zeit veranlassen, nicht um sie zu nutzen, sondern um gegenüber dem Hersteller in einer bestimmten Periode höhere Verkaufszahlen nachweisen und solche Fahrzeuge mit deutlichen Preisnachlässen anbieten zu können (OLG Köln, aaO., juris Rn. 9, unter Hinweis auf BGH, GRUR 1994, 827 - Tageszulassungen; GRUR 2000, 914 - Tageszulassung II).
- OLG Koblenz, 13.10.2010 - 9 U 518/10
Vorführwagen ist kein Neuwagen - - Händler darf Vorführwagen ohne Angaben zu …
Rn. 38 Die Nichtbeachtung der Pkw-EnVKV ist daher zugleich ein Gesetzesverstoß i.S. des § 4 Nr. 11 UWG (so auch KG Berlin, Urteil vom 20.11.2009, Az. 5 U 115/07; OLG Oldenburg WRP 20007, 96, 99; KG Berlin, Urteil vom 15.09.2009, Az. 5 U 116/08; LG Essen, Urteil vom 8.3.206, Az. 41 O 168/05).Solche Tageszulassungen werden von der Rechtsprechung inzwischen als besondere Form des Neuwagengeschäfts bezeichnet (BGH GRUR 1994, 827 - Tageszulassungen; BGH GRUR 2000, 914 - Tageszulassung II; KG Berlin, Beschluss vom 15. September 2009, Az. 5 U 116/08; OLG Köln, Urteil vom 14. Februar 2007, Az. 6 U 217/06 WRP 2007, 680; OLG Koblenz, Beschluss vom 8. Februar 2008, Az. 4 U 1383/07; OLG Stuttgart, Magazin Dienst 2009, 175).
Rn. 47 Die Rechtsprechung hat in verschiedenen Entscheidungen auch die Frage bejaht, ob ein zunächst als Vorführwagen genutztes Fahrzeug ein "neuer Personenkraftwagen" i.S.v. § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV ist (KG Berlin, Urteil vom 20. November 2009, Az. 5 U 115/07; KG Berlin, Beschluss vom 15. September 2009, Az. 5 U 116/08; KG Berlin, Beschluss vom 11. Mai 2007, Az. 5 U 190/06; LG Berlin, Urteil vom 26. September 2006, Az. 15 O 521/06; OLG Koblenz, Beschluss vom 8. Februar 2008, Az. 4 U 1383/07; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. November 2008, Az. 2 W 61/08).
Rn. 49 In seinem Urteil vom 15. September 2009, Az. 5 U 116/08 vertritt das KG Berlin ebenfalls die Auffassung, maßgeblich bleibe die Motivlage im Zeitpunkt des Erwerbs des Fahrzeugs vom Hersteller.
- LG Flensburg, 17.10.2018 - 6 HKO 2/16
Unterlassung von Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zum CO
Als "neuer Personenkraftwagen" ist auch ein zunächst als Vorführwagen genutztes Fahrzeug angesehen worden (KG Berlin, Urteil vom 20.11.2009, Az. 5 U 115/07; KG Berlin, Beschluss vom 15.09.2009, Az. 5 U 116/08; a.A.: OLG Koblenz…, Urteil vom 13.10.2010, 9 U 518/10, Rn. 52, juris).
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