Rechtsprechung
| OLG Hamm, 17.10.2022 - 5 U 15/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 873 ; ErbbauRG § 1 Abs. 1
Anspruch der Kläger auf Rückübertragung eines Erbbaurechts an ihrem Grundstück nach vermeintlich eingetretenem Heimfall; Verurteilung des Beklagten zur Abgabe der erforderlichen Einigungserklärung und Bewilligung der Grundbuchumschreibung; Genehmigung zum Bau eines ...
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
OLG Hamm zum Scheitern der Individualklage gegen RWE wegen Klimaschäden
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 03.12.2020 - 4 O 350/18
- OLG Hamm, 17.10.2022 - 5 U 15/21
- BGH, 20.10.2023 - V ZR 205/22
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (13)
- BGH, 29.01.1988 - V ZR 271/86
Voraussetzungen der Ausübung des Heimfallrechts
Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2022 - 5 U 15/21
Diese Formulierung ist hinreichend bestimmt im Sinne des § 2 Nr. 4 ErbbauRG (vgl. für den Begriff eines "guten und betriebsfähigen Zustands" BGH, Urt. v. 29.01.1988 - V ZR 271/86, juris, Rn. 30).Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Heimfallanspruch geltend gemacht wird (BGH, Urteil vom 29.01.1988 - V ZR 271/86, juris, Rn. 55).
In seinem Urteil vom 29.01.1988 (V ZR 271/86, juris, Rn. 53) konnte er diese Frage unbeantwortet lassen, da es in dem dort zu entscheidenden Fall darauf im Ergebnis nicht ankam.
Denn ist im Zeitpunkt der Ausübung des Heimfallrechts der dafür erforderliche Grund gegeben, so verstößt die Durchsetzung dieses Rechts grundsätzlich nicht deswegen gegen Treu und Glauben, weil der Erbbauberechtigte die verletzte Pflicht nachgeholt hat (BGH, Urt. v. 29.01.1988 - V ZR 271/86, juris, Rn. 55).
- AG Kempen, 05.08.2014 - 11 C 4/14
Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2022 - 5 U 15/21
Rn. 32 Mit weiterer Klage vom 18.06.2008 (Beiakte AG Solingen 11 C 4/14, BA II) nahm der Beklagte die hiesigen Kläger auf Zahlung rückständiger Miete von Februar 2006 bis 2012 in Anspruch.Rn. 110 Die Akten des Amtsgerichts Solingen (11 C 3/14 und 11 C 4/14) sind vom Senat beigezogen worden und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
Rn. 124 Das Landgericht Wuppertal hat in seiner am 24.04.2018 verkündeten Entscheidung (BA II, Az. 16 S 94/16 = 11 C 4/14 AG Solingen) einen (dort zur Aufrechnung gestellten) Anspruch der hiesigen Kläger gegen den hiesigen Beklagten auf Schadensersatz wegen des nicht vorhandenen zweiten Eingangs verneint.
- BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15
Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines …
Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2022 - 5 U 15/21
Zu dem Zeitablauf müssen besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde sein Recht nicht mehr geltend machen (BGH, Urt. v. 12.07.2016 - XI ZR 564/15 m. w. N.;… BGH, Urt. v. 11.10.2016 - XI ZR 482/15).
- BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15
Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts
Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2022 - 5 U 15/21
Danach kann eine Rechtsausübung insbesondere dann unzulässig sein, wenn sich objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens ergibt, weil das frühere Verhalten mit dem späteren sachlich unvereinbar ist und die Interessen der Gegenpartei im Hinblick hierauf vorrangig schutzwürdig scheinen (BGH, Urt. v. 12.07.2016 - XI ZR 501/15, Rn. 20;… OLG Hamm, Urt. v. 02.05.2018 - 31 U 76/17 m. w. N.). - BGH, 11.10.2016 - XI ZR 482/15
Verbraucherdarlehensvertrag: Einzelbefugnis zur Ausübung des Widerrufsrechts bei …
Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2022 - 5 U 15/21
Zu dem Zeitablauf müssen besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde sein Recht nicht mehr geltend machen (…BGH, Urt. v. 12.07.2016 - XI ZR 564/15 m. w. N.; BGH, Urt. v. 11.10.2016 - XI ZR 482/15). - BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 104/09
Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung während der Mietzeit unverjährbar
Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2022 - 5 U 15/21
Eine solche vertragliche Dauerverpflichtung könne während des Bestehens des Vertragsverhältnisses schon begrifflich nicht verjähren, denn sie entstehe während dieses Zeitraums gleichsam ständig neu, auch soweit sie darauf gerichtet ist, bereits aufgetretene Mängel zu beseitigen (BGH, Urt. v. 17.02.2010 - VIII ZR 104/09, juris, Rn. 17). - BGH, 27.04.2012 - V ZR 177/11
Wohnungseigentum: Verjährung des Anspruchs auf ordnungsmäßige Verwaltung
Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2022 - 5 U 15/21
Hierzu hat der BGH entschieden (Urt. v. 27.04.2011 - V ZR 177/11, juris, Rn. 10), dass der Anspruch des Wohnungseigentümers auf ordnungsmäßige Verwaltung grundsätzlich unverjährbar sei. - BGH, 08.06.2004 - X ZR 173/01
Rechte des Herausgabeschuldners bei durch die Herausgabeverweigerung entstandenen …
Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2022 - 5 U 15/21
Sie stehen dergestalt in einem "natürlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang", dass es gegen Treu und Glauben verstieße, wenn der eine Anspruch ohne Rücksicht auf den anderen geltend gemacht und verwirklicht werden könnte (vgl. BGH, Urt. v. 08.06.2004 - X ZR 173/01, NJW 2004, 3484 [3485] m. w. N.). - BGH, 26.06.2015 - V ZR 144/14
Erbbaurechtsvertrag über ein Wohngrundstück zwischen einer öffentlichen …
Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2022 - 5 U 15/21
Dabei kommt es nach Auffassung des BGH (Urt. v. 26.06.2015 - V ZR 144/14, juris, Rn. 34) für den Verjährungsbeginn darauf an, ob es sich um einen abgeschlossenen Vorgang oder um eine fortdauernde Vertragswidrigkeit handelt, die der Erbbauberechtigte zu beseitigen hat. - BGH, 28.09.1984 - V ZR 135/83
Zur Auslegung einer Heimfallklausel
Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2022 - 5 U 15/21
In einem weiteren Fall hat er klargestellt, dass die Verjährungseinrede hinsichtlich der Behauptung, der Beklagte habe das Haus "baulich stark vernachlässigt", nur insoweit durchgreifen könne, als eine abgeschlossene und nicht eine in unverjährter Zeit noch fortdauernde Handlung vorgelegen habe (BGH, Urt. v. 28.09.1984 - V ZR 135/83, NJW 1985, 1464 [1465]). - RG, 10.02.1923 - V 277/22
Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung; Verjährung
- LG Arnsberg, 03.12.2020 - 4 O 350/18
- BGH, 12.05.1978 - V ZR 36/76
Heimfallanspruch auf Vernachlässigung des Anwesens - Voraussetzungen für eine …
- OLG Saarbrücken, 24.05.2023 - 5 U 61/22
Widerrufsbelehrung ohne Äußerung zu Prämienerstattungspflicht
Da das Gesetz bei Abschluss des Vertrages noch keine Musterbelehrung enthielt, an der die Beklagte sich hätte orientieren können (anders jetzt § 8 Abs. 5 VVG n.F. und die Anlage zum VVG), ist die vorliegende Belehrung ausschließlich an § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VVG zu messen (Senat, Urteil vom 12. Januar 2022 - 5 U 15/21;… Schneider, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 152 Rn. 15).Ein zusätzlicher Hinweis auch auf einzelne Vorgaben der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV), auf die § 7 Abs. 2 VVG als Ermächtigungsgrundlage verweist, war entgegen der Annahme des Klägers nicht notwendig, wie das Landgericht unter Bezugnahme auf einschlägige Senatsrechtsprechung zutreffend ausführt; insoweit kann von der Beklagten nämlich nicht erwartet werden, dass sie die Erforderlichkeit weiterer Angaben in den - klar abschließenden - Gesetzeswortlaut hineininterpretiert (Senat, Urteil vom 12. Januar 2022 - 5 U 15/21; vgl. auch BGH, Urteil vom 17. Oktober 2018 - IV ZR 106/17, VersR 2018, 1435).
Die unter diesen Umständen - dem Hauptanspruch fehlt die materiell-rechtliche Grundlage - an sich gebotene Gesamtabweisung der Stufenklage (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 28. November 2001 - VIII ZR 37/01, NJW 2002, 1042, 1043; Senat, Urteil vom 12. Januar 2022 - 5 U 15/21; OLG Hamm, VersR 2022, 226) kann der Senat jedoch selbst nicht vornehmen.
- OLG Saarbrücken, 05.08.2022 - 5 U 15/22
Rückabwicklung eines Rentenversicherungsvertrages nach bereicherungsrechtlichen …
Steht nämlich - wie hier gemäß nachstehenden Ausführungen - fest, dass dem Hauptanspruch die materiell-rechtliche Grundlage fehlt, ist die Stufenklage insgesamt abzuweisen unabhängig davon, dass sie sich gegenwärtig noch in der ersten Stufe befindet (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 28. November 2001 - VIII ZR 37/01, NJW 2002, 1042, 1043; Senat, Urteil vom 12. Januar 2022 - 5 U 15/21; OLG Hamm, VersR 2022, 226). - OLG Köln, 21.10.2025 - 5 W 24/25 Rn. 13 Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 47.500 EUR festgesetzt (die Hälfte des mit Urteil des Senats vom 10.11.2021, Az. 5 U 15/21, festgesetzten Hauptsachestreitwerts).
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Rechtsprechung
| LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2021 - L 5 U 15/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 140 Abs 1 SGG, § 26 Abs 2 SGB 4, § 27 Abs 1 SGB 4, § 44 Abs 1 SGB 1
Sozialgerichtliches Verfahren - Ergänzungsurteil gem § 140 Abs 1 SGG - übergangener Nebenanspruch eines Beteiligten - Zinsanspruch wegen Beitragsrückerstattung gem § 27 Abs 1 S 1 SGB 4 - keine Anwendung des § 44 Abs 1 SGB 1 - rechtsportal.de
Zahlung von Zinsen wegen erstrebter Beitragsrückerstattung Antrag auf Erlass eines Ergänzungsurteils
- rechtsportal.de
Zahlung von Zinsen wegen erstrebter Beitragsrückerstattung; Antrag auf Erlass eines Ergänzungsurteils
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Neubrandenburg, 03.06.2015 - S 13 U 60/14
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2021 - L 5 U 15/21
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 1/15 R
Sozialgerichtliches Verfahren - prozessuales Anerkenntnis ist reine …
Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2021 - L 5 U 15/21
Dementsprechend hat auch im sozialgerichtlichen Verfahren auf ein nicht angenommenes Anerkenntnis ein Anerkenntnisurteil (§ 202 Satz 1 SGG in Verbindung mit § 307 ZPO) zu ergehen (vergleiche Urteil des BSG vom 8. September 2015 - B 1 KR 1/15 R, juris Rn. 12). - BSG, 26.11.2019 - B 2 U 29/17 R
Gesetzliche Unfallversicherung - landwirtschaftliches Unternehmen - …
Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2021 - L 5 U 15/21
Aufgrund eines vor dem Termin stattgefundenen Telefonats des Berichterstatters mit dem späteren Sitzungsvertreter der Beklagten, wobei auf das Urteil des BSG vom 26. November 2019 - B 2 U 29/17 R - hingewiesen wurde, hat der Sitzungsvertreter im Termin zwei auf den 4. August 2020 datierte Teilanerkenntnisse überreicht, wonach für das Umlagejahr 2013 der Beitrag für das landwirtschaftliche Unternehmen des Klägers um 26, 25 EUR verringert und ebenfalls für das Umlagejahr 2013 der Beitrag für das Jagdunternehmen um 5, 90 EUR reduziert wurde. - BSG, 06.06.2017 - B 12 KR 120/16 B
Verzinsung erstatteter Sozialversicherungsbeiträge
Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2021 - L 5 U 15/21
Dass der Sozialversicherungsträger die Beitragsforderung nicht von vornherein kennt, darf nicht zu Lasten des Erstattungsberechtigten gehen und steht der Vollständigkeit des Erstattungsantrags nicht entgegen (Beschluss des BSG vom 6. Juni 2017 - B 12 KR 120/16 B, juris Rn. 7;… Waßer in Schlegel/Voelzke, a.a.O., § 27 SGB IV, Rn. 30.1 mit weiteren Nachweisen auf die Rechtsprechung). - BSG, 22.09.1977 - 5 RKn 18/76
Sozialgerichtliches Verfahren - Anwendbarkeit von ZPO-Vorschriften - …
- BSG, 23.04.2026 - B 6a KR 28/25 BH Etwas Anderes folgt im Übrigen auch nicht aus dem vom Kläger in Bezug genommenen Urteil des LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 21.4.2021 (L 5 U 15/21 - juris), in dem ausgeführt wird, dass "im Einzelfall durch Auslegung zu ermitteln" ist, ob in einer bestimmten Erklärung ein Erstattungsanspruch enthalten ist (…aaO juris RdNr 21).
- SG Dortmund, 03.11.2021 - S 87 AS 1233/21 Rn. 46 Auch das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern geht wie selbstverständlich davon aus, dass im Falle von Zinsansprüchen die vierjährige Verjährungsfrist gilt (vgl. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.04.2021 - L 5 U 15/21, Rn. 27, juris).
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