Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 05.08.2022 - 5 U 15/22 |
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§ 133 BGB, § 140 BGB, § 157 BGB, § 5a VVG vom 02.12.2004, § 7 Abs 1 VVG
Rückabwicklung eines Rentenversicherungsvertrages nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen - IWW
§ 8 VVG, § 8 Abs. 2 Nr. 1 VVG, § 152 VVG, § 522 Abs. 2 ZPO, aF § 5a VVG
VVG, ZPO - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 8 ; VVG § 8 Abs. 2 Nr. 1 ; VVG § 152
1. Beharrt der Versicherungsnehmer auch nach zutreffender Erläuterung der seit 1. Januar 2008 geltenden Rechtslage weiterhin auf der Wirksamkeit des von ihm erklärten 'Widerspruchs' nach § 5a VVG a.F. und einer Rückabwicklung nach bereicherungsrechtlichen ... - rechtsportal.de
VVG § 8 ; VVG § 8 Abs. 2 Nr. 1 ; VVG § 152
Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen Nachweis der Aushändigung von Unterlagen Übereinstimmung einer Widerrufsbelehrung mit dem gesetzlichen Muster
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Auslegung eines "Widerspruchs" nach altem Recht in einen "Widerruf" nach neuem Recht
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 30.12.2021 - 14 O 312/20
- OLG Saarbrücken, 05.08.2022 - 5 U 15/22
Papierfundstellen
- NJW-RR 2023, 106
- VersR 2022, 1348
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (9)
- BGH, 14.05.2014 - IV ZA 5/14
Gleichzeitiger Abschluss von Verträgen über eine fondsgebundene …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.08.2022 - 5 U 15/22
Nach Sinn und Zweck des Belehrungserfordernisses verlangt dies, dass die Belehrung in den Vertragsunterlagen nicht untergehen darf, sondern so deutlich hervorzuheben ist, dass sie dem Versicherungsnehmer nicht entgehen kann, selbst wenn er nicht danach sucht (OLG Hamm, VersR 2022, 226;… Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 8 Rn. 17; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14.05.2015 - IV ZA 5/14, VersR 2014, 824).Dies folgt hier schon daraus, dass der Beklagte für die Widerrufsbelehrung das - den einzelnen Gestaltungshinweisen entsprechend vervollständigte - gesetzliche Muster nach § 8 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. der Anlage zum VVG (in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblichen Fassung vom 27. Juli 2011) verwendet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2014 - IV ZA 5/14, VersR 2014, 824;… Schneider, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 152 Rn. 5); dessen unbeschadet bestünden an der inhaltlichen Richtigkeit und Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen auch sonst keine Zweifel.
- OLG Hamm, 11.08.2021 - 20 U 148/21
Rückabwicklung eines Vertrages über eine kapitalbildende Lebensversicherung nach …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.08.2022 - 5 U 15/22
Steht nämlich - wie hier gemäß nachstehenden Ausführungen - fest, dass dem Hauptanspruch die materiell-rechtliche Grundlage fehlt, ist die Stufenklage insgesamt abzuweisen unabhängig davon, dass sie sich gegenwärtig noch in der ersten Stufe befindet (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 28. November 2001 - VIII ZR 37/01, NJW 2002, 1042, 1043; Senat, Urteil vom 12. Januar 2022 - 5 U 15/21; OLG Hamm, VersR 2022, 226).Nach Sinn und Zweck des Belehrungserfordernisses verlangt dies, dass die Belehrung in den Vertragsunterlagen nicht untergehen darf, sondern so deutlich hervorzuheben ist, dass sie dem Versicherungsnehmer nicht entgehen kann, selbst wenn er nicht danach sucht (OLG Hamm, VersR 2022, 226;… Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 8 Rn. 17; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14.05.2015 - IV ZA 5/14, VersR 2014, 824).
- BGH, 28.11.2001 - VIII ZR 37/01
Aufklärungspflichten bei Unternehmenskauf
Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.08.2022 - 5 U 15/22
Steht nämlich - wie hier gemäß nachstehenden Ausführungen - fest, dass dem Hauptanspruch die materiell-rechtliche Grundlage fehlt, ist die Stufenklage insgesamt abzuweisen unabhängig davon, dass sie sich gegenwärtig noch in der ersten Stufe befindet (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 28. November 2001 - VIII ZR 37/01, NJW 2002, 1042, 1043; Senat, Urteil vom 12. Januar 2022 - 5 U 15/21; OLG Hamm, VersR 2022, 226).
- BGH, 16.12.2015 - IV ZR 71/14
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer privaten Rentenversicherung nach …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.08.2022 - 5 U 15/22
Wenn - wie hier - eine von mehreren Widerspruchsbelehrungen insgesamt ordnungsgemäß ist, kommt es darauf an, ob der Versicherungsnehmer durch eine weitere - formal oder inhaltlich nicht ordnungsgemäße - Belehrung irregeführt oder von einem rechtzeitigen Widerspruch abgehalten wird (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2015 - IV ZR 71/14, juris; Senat, Urteil vom 5. November 2021 - 5 U 32/21, VersR 2022, 228). - BGH, 29.06.2016 - IV ZR 24/14
Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung nach dem sog. …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.08.2022 - 5 U 15/22
Soweit für das alte Recht anerkannt ist, dass eine auf Vertragslösung gerichtete Erklärung ungeachtet ihrer Bezeichnung als Widerspruch "nach § 5a VVG" auch als Rücktrittserklärung nach § 8 Abs. 5 Satz 1 VVG a.F. ausgelegt werden kann, wenn darin der unbedingte Wille zum Ausdruck kommt, sich rückwirkend vom Vertrag lösen und die Rückzahlung sämtlicher Prämien geltend machen zu wollen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2016 - IV ZR 24/14, RuS 2016, 556), liegt ein solcher Fall hier nicht vor; vielmehr hat der - anwaltlich beratene - Kläger selbst, nachdem ihn der Beklagte mit Schreiben vom 2. Juli 2020 unter zutreffender Erläuterung der Rechtslage auf die Unanwendbarkeit des § 5a VVG a.F. und vorsorglich auch auf die Verfristung eines etwaigen Widerrufsrechts aus §§ 8, 152 VVG hingewiesen hatte, weiterhin - nur - an dem "Widerspruch" festgehalten, dabei auch ausdrücklich klargestellt, dass keine Kündigung des Vertrages, sondern eine Rückzahlung sämtlicher Beiträge nebst gezogener Nutzungen erfolgen solle, und auch im Rechtsstreit bis zuletzt auf Feststellung der Wirksamkeit des "Widerspruchs" und auf Rückabwicklung nach den für das Widerspruchsrecht geltenden bereicherungsrechtlich Grundsätzen angetragen, die sich von den Rechtsfolgen eines Widerrufs nach neuem Recht (§§ 9, 152 VVG) erheblich unterscheiden. - BGH, 09.12.2003 - VI ZR 404/02
Luftaufnahmen von Prominentenvillen
Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.08.2022 - 5 U 15/22
Das Fehlen des Feststellungsinteresses hindert nämlich nicht die Abweisung der Klage als unbegründet, wenn sich dies aus Feststellungen zu einem anderen Streitgegenstand - wie hier gemäß nachstehenden Ausführungen - ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2003 - VI ZR 404/02, NJW 2004, 766 unter II.2.a). - OLG Saarbrücken, 05.11.2021 - 5 U 32/21
1. Eine bei der Antragstellung erteilte Rücktrittsbelehrung, die auf die zu …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.08.2022 - 5 U 15/22
Wenn - wie hier - eine von mehreren Widerspruchsbelehrungen insgesamt ordnungsgemäß ist, kommt es darauf an, ob der Versicherungsnehmer durch eine weitere - formal oder inhaltlich nicht ordnungsgemäße - Belehrung irregeführt oder von einem rechtzeitigen Widerspruch abgehalten wird (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2015 - IV ZR 71/14, juris; Senat, Urteil vom 5. November 2021 - 5 U 32/21, VersR 2022, 228). - OLG Hamm, 17.10.2022 - 5 U 15/21
Anspruch der Kläger auf Rückübertragung eines Erbbaurechts an ihrem Grundstück …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.08.2022 - 5 U 15/22
Steht nämlich - wie hier gemäß nachstehenden Ausführungen - fest, dass dem Hauptanspruch die materiell-rechtliche Grundlage fehlt, ist die Stufenklage insgesamt abzuweisen unabhängig davon, dass sie sich gegenwärtig noch in der ersten Stufe befindet (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 28. November 2001 - VIII ZR 37/01, NJW 2002, 1042, 1043; Senat, Urteil vom 12. Januar 2022 - 5 U 15/21; OLG Hamm, VersR 2022, 226). - OLG Karlsruhe, 19.01.2022 - 9 U 130/19
Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages nach Widerspruch; Beginn einer …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.08.2022 - 5 U 15/22
Bei genauer Betrachtung hat der Kläger, der als Anlage zur Klageschrift einen ungeordneten "Wust" an einzelnen Vertragsunterlagen vorgelegt hat, die ihm in dieser ungeordneten Form gewiss nicht übersandt wurden, die von dem Beklagten unter Verweis auf die Schlusserklärung im Antragsformular dezidiert behauptete Übergabe der im Einzelnen dort aufgezählten Unterlagen schon nicht ausreichend bestritten (§ 138 Abs. 3 ZPO; vgl. zuletzt OLG Karlsruhe, VersR 2022, 872).
- OLG Saarbrücken, 12.08.2026 - 5 U 62/25 Steht jedoch fest, dass dem Hauptanspruch die materiell-rechtliche Grundlage fehlt, ist die Stufenklage insgesamt abzuweisen unabhängig davon, dass sie sich gegenwärtig noch in der ersten Stufe befindet (BGH, Versäumnisurteil vom 28. November 2001 - VIII ZR 37/01, NJW 2002, 1042, 1044; Senat, Beschluss vom 5. August 2022 - 5 U 15/22, VersR 2022, 1348; OLG Hamm, VersR 2022, 226;… Greger, in: Zöller, a.a.O., § 254 Rn. 9).
- OLG Saarbrücken, 24.05.2023 - 5 U 61/22
Widerrufsbelehrung ohne Äußerung zu Prämienerstattungspflicht
Sein Fehlen hindert deshalb nicht die Abweisung der Klage als unbegründet, wenn sich dies aus Feststellungen zu einem anderen Streitgegenstand - wie hier gemäß nachstehenden Ausführungen - ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2003 - VI ZR 404/02, NJW 2004, 766 unter II.2.a; Senat, Beschluss vom 5. August 2022 - 5 U 15/22, VersR 2022, 1348;… allgemein: Greger, in: Zöller, a.a.O., Vor § 253 Rn. 18).Ohnehin hat der Kläger, nachdem die Beklagte unter Darstellung der Abläufe und Verweis auf eine entsprechende Bestätigung im Versicherungsschein zur Übergabe der dort aufgezählten Unterlagen im Einzelnen vorgetragen hatte, diese dezidierte Darstellung schon nicht ausreichend bestritten (§ 138 Abs. 3 ZPO; vgl. Senat, Beschluss vom 5. August 2022 - 5 U 15/22, VersR 2022, 1348; OLG Karlsruhe, VersR 2022, 872).
Nach Sinn und Zweck des Belehrungserfordernisses verlangt dies, dass die Belehrung in den Vertragsunterlagen nicht untergehen darf, sondern so deutlich hervorzuheben ist, dass sie dem Versicherungsnehmer nicht entgehen kann, selbst wenn er nicht danach sucht (Senat, Beschluss vom 5. August 2022 - 5 U 15/22, VersR 2022, 1348; OLG Hamm, VersR 2022, 226;… Armbrüster, in: Prölss/Martin, VVG 31. Aufl., § 8 Rn. 17; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14.05.2015 - IV ZA 5/14, VersR 2014, 824).
- OLG Düsseldorf, 23.01.2024 - 4 U 154/23 Rn. 66 Der Senat lässt dahinstehen, ob nicht bereits die ersichtliche Falschbezeichnung des Vertragslösungsrechts im von der Klägerin am 29. Januar 2021 unterzeichneten Schreiben ebenso wie im anwaltlich verfassten Schreiben der Klägerin vom 14. Mai 2021 (Bl. 101 ff. Anlagen KV) - Widerspruch - der Wirksamkeit des Widerrufs nach § 8 Abs. 1 VVG a.F. entgegen steht (vgl. hierzu OLG Saarbrücken, Urteil vom 5. August 2022, Az. 5 U 15/22, zitiert nach juris, Rdnr. 35); immerhin macht die Klägerin noch mit der Berufungsbegründung geltend, nicht ordnungsgemäß über das Widerspruchsrecht belehrt worden zu sein (vgl. Bl. 54 f. OLGA).
Rn. 74 Nach Sinn und Zweck des Belehrungserfordernisses verlangt dies, dass die Belehrung in den Vertragsunterlagen nicht untergeht, sondern so deutlich hervorgehoben ist, dass sie dem Versicherungsnehmer nicht entgehen kann, selbst wenn er nicht danach sucht (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. August 2022, Az. 5 U 15/22, zitiert nach juris, Rdnr. 40; OLG Hamm…, Beschluss vom 11. August 2021, Az. 20 U 148/21, zitiert nach juris, Rdnr. 9; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 14. Mai 2015, Az. IV ZA 5/14, zitiert nach juris, Rdnr. 17).
- OLG Saarbrücken, 30.08.2024 - 5 U 115/23
Zulässige Geltendmachung eines Widerrufs durch Versicherungsnehmer einer …
Steht aber - wie hier gemäß den nachstehenden Ausführungen - fest, dass dem Hauptanspruch die materiell-rechtliche Grundlage fehlt, ist die Stufenklage insgesamt abzuweisen unabhängig davon, dass sie sich gegenwärtig noch in der ersten Stufe befindet (BGH, Versäumnisurteil vom 28. November 2001 - VIII ZR 37/01, NJW 2002, 1042, 1044; Senat, Beschluss vom 5. August 2022 - 5 U 15/22, VersR 2022, 1348; OLG Hamm, VersR 2022, 226;… Greger, in: Zöller, a.a.O., § 254 Rn. 9). - OLG Dresden, 10.08.2023 - 4 U 810/23
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Erhalts der Verbraucherinformationen …
Diese dezidierte Darstellung der Beklagten hat der Kläger seinerseits in der Folge und auch mit der Berufungsbegründung nicht ausreichend substantiiert bestritten, so dass im Verfahren letztlich das Vorbringen der Beklagten zur Übergabe der Unterlagen maßgeblich ist (§ 138 Abs. 3 ZPO; vgl. dazu auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 05. August 2022, Az.: 5 U 15/22 - juris). - OLG Saarbrücken, 17.05.2024 - 5 U 37/23
Klage auf Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages nach Rücktritt
Rn. 21 Dass der Klägerin bei Stellung ihres Antrages alle nach § 8 Abs. 5 VVG erforderlichen Unterlagen vorlagen, hat das Landgericht hier vollkommen zu Recht schon aus der detaillierten, durch entsprechende, dies belegende Urkunden nachvollziehbar gemachten Sachdarstellung der Beklagten abgeleitet, der die Klägerin nicht ausreichend entgegengetreten ist (§ 138 Abs. 3 ZPO; vgl. Senat, Beschluss vom 5. August 2022 - 5 U 15/22, VersR 2022, 1348; OLG Karlsruhe, VersR 2022, 872). - OLG Frankfurt, 04.02.2025 - 18 U 17/24
Rechtsfolgen des Widerrufs eines Rentenversicherungsvertrags
Anders als in dem Fall, welcher der vom Landgericht angeführten Entscheidung des OLG Saarbrücken zugrunde lag (OLG Saarbrücken, Beschluss v. 5.8.2022 - 5 U 15/22 -, Rn. 35, juris), hat die Klägerin nicht auch in der Berufungsinstanz daran festgehalten, ausschließlich einen "Widerspruch" erklärt zu haben.
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