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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 14.12.2023 - 5 U 18/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,51444
OLG Hamburg, 14.12.2023 - 5 U 18/22 (https://dejure.org/2023,51444)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.12.2023 - 5 U 18/22 (https://dejure.org/2023,51444)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. Dezember 2023 - 5 U 18/22 (https://dejure.org/2023,51444)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hamburg

    § 123 BGB, § 242 BGB, § 315 Abs 1 BGB, § 315 Abs 3 BGB, § 339 S 2 BGB
    Anforderungen an eine Werbekennzeichnung eines Influencers; Zuwiderhandlung gegen eine mit Vertragsstrafeversprechen abgegebene Unterlassungsverpflichtung

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (22)

  • BGH, 13.01.2022 - I ZR 35/21

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Förderung des Absatzes eines fremden Unternehmens …

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.12.2023 - 5 U 18/22
    Die nachfolgende Klärung dieser Fragen lässt den Bestand der vertraglichen Unterlassungspflicht im Handlungszeitpunkt unberührt (BGH GRUR 2022, 490 Rn. 93 - Influencer III).

    Rn. 67 (a) Soweit die Beklagte auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs "Influencer III" (Urteil vom 13.01.2022, I ZR 35/21, GRUR 2022, 490) Bezug nimmt, so macht sie damit eine verbindliche Klärung einer umstrittenen Beurteilung durch eine höchstrichterliche Entscheidung in ihrem Sinne geltend.

    Nach dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine geschäftliche Handlung, die die Voraussetzungen des § 5a Abs. 6 UWG a.F. erfüllt, nicht als unlauter anzusehen, wenn sie den Erfordernissen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 TMG sowie des § 58 Abs. 1 Satz 1 RStV und § 22 Abs. 1 Satz 1 MStV genügt, weil es sich dabei um vorrangige Spezialvorschriften handelt, deren Wertungen durch das Lauterkeitsrecht nicht unterlaufen werden dürfen (BGH GRUR 2022, 490 Rn. 54 - Influencer III).

    Die nachfolgende Klärung dieser Fragen lässt den Bestand der vertraglichen Unterlassungspflicht im Handlungszeitpunkt unberührt (BGH GRUR 2022, 490 Rn. 93 - Influencer III).

    Die nachfolgende Klärung der Rechtsfragen lässt den Bestand der vertraglichen Unterlassungspflicht im Handlungszeitpunkt unberührt (BGH GRUR 2022, 490 Rn. 93 - Influencer III).

    Rn. 80 (2) Im Hinblick auf die höchstrichterliche Klärung der mit Blick auf § 5a Abs. 6 UWG a.F. an Beiträge von Influencern in sozialen Medien zu stellenden Anforderungen lässt - wie ausgeführt - diese den Bestand der vertraglichen Unterlassungspflicht im Handlungszeitpunkt unberührt (BGH GRUR 2022, 490 Rn. 93 - Influencer III).

    Die Klärung ist frühestens mit den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 09.09.2021 eingetreten (…BGH GRUR 2021, 1400 Rn. 16 f. - Influencer I;… BGH GRUR 2021, 1414 Rn. 14 f. - Influencer II; vgl. BGH GRUR 2022, 490 Rn. 93 - Influencer III).

    Die höchstrichterliche Klärung der mit Blick auf § 5a Abs. 6 UWG a.F. an Beiträge von Influencern in sozialen Medien zu stellenden Anforderungen, die frühestens im September 2021 eingetreten ist, lässt den Bestand der vertraglichen Unterlassungspflicht im Handlungszeitpunkt unberührt (BGH GRUR 2022, 490 Rn. 93 - Influencer III).

    Die Rechtsfragen zur Zulässigkeit des Influencer-Marketing wurden mittlerweile durch drei Leitentscheidungen und zwei weitere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs weitgehend geklärt (vgl. BGH GRUR 2021, 1400 - Influencer I; BGH GRUR 2021, 1414 - Influencer II; BGH GRUR 2022, 490 - Influencer III; BGH GRUR-RS 2021, 26632 - Blauer Plüschelefant; BGH GRUR-RS 2022, 2333 - Salon Zauberschön).

  • BGH, 23.03.2023 - I ZR 17/22

    Aminosäurekapseln - Abmahnung wegen fehlender Grundpreisangabe beim Vertrieb von …

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.12.2023 - 5 U 18/22
    Rn. 92 Es kommt für die Frage, ob einem Kläger ein Anspruch auf Zahlung von Abmahnkosten zusteht, auf die Rechtslage zum Zeitpunkt des Zugangs der Abmahnung an (BGH GRUR 2023, 1116 Rn. 37 - Aminosäurekapseln), hier also im Dezember 2019.

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass die sachfremden Ziele überwiegen (stRspr; vgl. BGH GRUR 2023, 1116 Rn. 15 - Aminosäurekapseln).

    Die Annahme eines Rechtsmissbrauchs erfordert eine sorgfältige Prüfung und Abwägung der maßgeblichen Einzelumstände (BGH GRUR 2023, 1116 Rn. 15 - Aminosäurekapseln).

    Zwar kann sich ein Anhaltspunkt für eine missbräuchliche Rechtsverfolgung unter anderem daraus ergeben kann, dass die Abmahntätigkeit in keinem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit des Abmahnenden steht (§ 8c Abs. 2 Nr. 2 UWG nF sowie stRspr; vgl. BGH GRUR 2023, 1116 Rn. 18 - Aminosäurekapseln).

    Selbst wenn von einem klägerischen Jahresumsatz von 250.000,- EUR auszugehen ist, so läge das Prozesskostenrisiko für ein Klageverfahren nach einem Streitwert von 100.000,- EUR im Jahr 2019 für die erste Instanz bei ca. 11.000,- EUR (bei beiderseitiger anwaltlicher Vertretung) und bei drei Abmahnungen bei ca. 33.000,- EUR (vgl. zu einer solchen Gegenüberstellung: BGH GRUR 2023, 1116 Rn. 19 - Aminosäurekapseln).

  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 45/11

    Missbräuchliche Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.12.2023 - 5 U 18/22
    Rn. 49 (2) Zudem ist § 8c Abs. 1 UWG auf gesetzliche Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche aus dem UWG beschränkt und auf vertragliche Ansprüche nicht, auch nicht analog, anwendbar (BGH GRUR 2012, 949 Rn. 20 - Missbräuchliche Vertragsstrafe;… vgl. auch BGH GRUR 2019, 638 Rn. 17 f. - Kündigung der Unterlassungsvereinbarung;… Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 42. Aufl., § 8c Rn. 9).

    Es ist nach dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) zu beurteilen, ob die Geltendmachung vertraglicher Ansprüche rechtsmissbräuchlich ist (BGH GRUR 2012, 949 Rn. 21 - Missbräuchliche Vertragsstrafe;… BGH GRUR 2019, 638 Rn. 17 f., 32 ff. - Kündigung der Unterlassungsvereinbarung).

    Dabei können nur solche Umstände herangezogen werden, die für die Abgabe der Unterwerfungserklärung ursächlich waren oder mit ihr jedenfalls zusammenhängen (BGH GRUR 2012, 949 Rn. 21 - Missbräuchliche Vertragsstrafe;… OLG GRUR-RS 2023, 19593 Köln Rn. 25 - Steuerung der Mitgliedschaft).

  • OLG Hamm, 30.05.2023 - 4 U 78/22

    Abmahnung; Vertragsstrafe; Rechtsmissbrauch; außerordentliche Kündigung; …

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.12.2023 - 5 U 18/22
    Allein hierauf kommt es für den geltend gemachten Zahlungsanspruch an, weil durch den Unterlassungsvertrag ein neuer, vom gesetzlichen Unterlassungsanspruch aus § 8 Abs. 1 UWG zu unterscheidender vertraglicher und durch die (nunmehr geltend gemachte) Vertragsstrafe gesicherter Unterlassungsanspruch begründet worden ist (vgl. OLG Hamm GRUR 2023, 1126 Rn. 40 - Untätiger Abmahner;… Bornkamm/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 42. Aufl., § 13 Rn. 166, Rn. 197).

    Der von der Beklagten erhobene Einwand des Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) führt gegenüber dem hier geltend gemachten Zahlungsanspruch nicht zur Unzulässigkeit der Klage (vgl. OLG Hamm GRUR 2023, 1126 Rn. 41 - Untätiger Abmahner;… Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 42. Aufl., § 8c Rn. 3, 9 mwN).

    Es handelt sich um eine Frage der Begründetheit des Anspruchs (vgl. OLG Hamm GRUR 2023, 1126 Rn. 47 - Untätiger Abmahner).

  • BGH, 05.07.2018 - IX ZR 264/17

    Säumnisverfahren: Verschuldete Säumnis bei Fernbleiben von der mündlichen …

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.12.2023 - 5 U 18/22
    Rn. 47 (1) Die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde berührt jedoch im Ausgangspunkt als außerordentlicher Rechtsbehelf die Rechtskraft der Entscheidung nicht (vgl. BGH NJW 2018, 3252 Rn. 11).

    Die Verfassungsmäßigkeit einer gerichtlichen Entscheidung bildet bereits kein Rechtsverhältnis i.S.v. § 148 ZPO, sondern eine Rechtsfrage (BGH NJW 2018, 3252 Rn. 13).

    Denn wird das entscheidungserhebliche Gesetz für nichtig erklärt, wirkt dies allgemein und beeinflusst damit notwendigerweise das ausgesetzte Verfahren rechtlich (BGH NJW 2018, 3252 Rn. 13).

  • BGH, 26.01.2023 - I ZR 111/22

    Verbandsklagebefugnis in Wettbewerbssachen im Übergangsfall: Anforderungen an die …

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.12.2023 - 5 U 18/22
    Der Verhandlungsgrundsatz ist damit nicht aufgehoben (BGH GRUR 2023, 585 Rn. 46 - Mitgliederstruktur).

    Erst wenn die beklagte Partei in ausreichendem Umfang Indizien vorträgt, die für eine missbräuchliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sprechen, obliegt es dem Kläger, diese Umstände zu widerlegen (BGH GRUR 2023, 585 Rn. 51 - Mitgliederstruktur).

  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 187/17

    Urheberrechtsverletzung: Bemessung der Höhe des Schadensersatzes für die …

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.12.2023 - 5 U 18/22
    Es ist davon auszugehen, dass im Zweifel der Schuldner den gesamten gesetzlichen Unterlassungsanspruch erledigen wollte (vgl. BGH GRUR 2019, 292 Rn. 41 - Foto eines Sportwagens).

    Weiter entspricht es regelmäßig dem Parteiwillen, dass der Schuldner - jedenfalls ohne weitere Anhaltspunkte - vertraglich keine weitergehenden Unterlassungspflichten übernehmen will, als diejenigen, die zum Ausschluss des gesetzlichen Unterlassungsanspruchs erforderlich sind (vgl. BGH GRUR 2019, 292 Rn. 41 - Foto eines Sportwagens).

  • BGH, 09.09.2021 - I ZR 90/20

    Zur Pflicht von Influencerinnen, ihre Instagram-Beiträge als Werbung zu …

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.12.2023 - 5 U 18/22
    Die Klärung ist frühestens mit den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 09.09.2021 eingetreten (BGH GRUR 2021, 1400 Rn. 16 f. - Influencer I;… BGH GRUR 2021, 1414 Rn. 14 f. - Influencer II;… vgl. BGH GRUR 2022, 490 Rn. 93 - Influencer III).

    Die Rechtsfragen zur Zulässigkeit des Influencer-Marketing wurden mittlerweile durch drei Leitentscheidungen und zwei weitere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs weitgehend geklärt (vgl. BGH GRUR 2021, 1400 - Influencer I; BGH GRUR 2021, 1414 - Influencer II; BGH GRUR 2022, 490 - Influencer III; BGH GRUR-RS 2021, 26632 - Blauer Plüschelefant; BGH GRUR-RS 2022, 2333 - Salon Zauberschön).

  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 76/13

    CT-Paradies - Urheberschutz: Übliche Benennung des Urhebers bei …

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.12.2023 - 5 U 18/22
    Maßgebend ist demnach der wirkliche Wille der Vertragsparteien (§§ 133, 157 BGB), bei dessen Ermittlung neben dem Erklärungswortlaut die beiderseits bekannten Umstände wie insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens und der Zweck der Vereinbarung sowie die Interessenlage der Parteien heranzuziehen sind (BGH MMR 2015, 262 Rn. 57 - CT-Paradies).

    Zudem ist nicht am buchstäblichen Sinn eines in der Unterlassungserklärung verwendeten Begriffs zu haften, sondern es ist der wirkliche Wille der Parteien des Unterlassungsvertrags zu berücksichtigen (BGH MMR 2015, 262 Rn. 57 - CT-Paradies).

  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 77/12

    Vertragsstrafenklausel - Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle für …

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.12.2023 - 5 U 18/22
    Rn. 70 (a) Vertragsstrafeversprechen unterliegen - wenn sie allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen - der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB (BGH GRUR 2014, 595 Rn. 12 - Vertragsstrafenklausel).

    Rn. 120 Der Schuldner eines Unterlassungsanspruchs muss nicht nur alles unterlassen, was zu einer Verletzung führen kann, sondern auch alles tun, was im konkreten Fall erforderlich und zumutbar ist, um künftige oder andauernde Verletzungen zu verhindern oder rückgängig zu machen (BGH GRUR 2014, 595 Rn. 26 - Vertragsstrafenklausel).

  • BGH, 09.09.2021 - I ZR 125/20

    Influencer II - Wettbewerbsverstoß durch Schleichwerbung in den sozialen Medien: …

  • BGH, 04.05.2017 - I ZR 208/15

    Luftentfeuchter - Wettbewerbsverstoß: Vorbehaltskäufer als Erfüllungsgehilfe des …

  • BGH, 14.02.2019 - I ZR 6/17

    Kündigung der Unterlassungsvereinbarung - Wettbewerbsrechtliches …

  • BGH, 27.10.2022 - I ZR 141/21

    Vertragsstrafeanspruch nach "Hamburger Brauch": Beginn der regelmäßigen …

  • BGH, 22.03.2023 - I ZR 91/22

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig

  • LG Hamburg, 16.02.2022 - 312 O 80/20
  • BGH, 02.06.2022 - I ZR 140/15

    Zur Haftung der Diensteanbieter "YouTube" und "uploaded" für …

  • BGH, 08.12.2016 - I ZB 118/15

    Zwangsvollstreckung: Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei …

  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09

    Leistungspakete im Preisvergleich

  • BGH, 21.02.2008 - I ZR 142/05

    Buchführungsbüro

  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 174/07

    Peek & Cloppenburg

  • BGH, 14.09.2021 - VI ZB 30/19

    Eine auf die Verletzung des Grundrechts auf Gewährung wirkungsvollen …

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