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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 15.10.2014 - 5 U 19/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,51462
OLG Saarbrücken, 15.10.2014 - 5 U 19/13 (https://dejure.org/2014,51462)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.10.2014 - 5 U 19/13 (https://dejure.org/2014,51462)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. Oktober 2014 - 5 U 19/13 (https://dejure.org/2014,51462)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • erbrechtsiegen.de

    Vermächtnisanspruch aus Erbvertrag - Unwirksamkeit einer Wiederverheiratungsklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6 Abs. 1; BGB § 2174; BGB § 138
    Auslegung eines Testaments hinsichtlich eines bedingten Vermächtnisses zu Gunsten der Abkömmlinge des Erstversterbenden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Sittenwidrigkeit einer Wiederverheiratungsklausel im Erbvertrag

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Wann ist eine Wiederverheiratungsklausel in einem letzten Willen sittenwidrig und unwirksam?

  • erbrecht-papenmeier.de (Kurzinformation)

    Wiederverheiratungsklausel sittenwidrig?

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Wiederverheiratungsklauseln auf dem Prüfstand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich eines bedingten Vermächtnisses zu Gunsten der Abkömmlinge des Erstversterbenden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2015, 691
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 22.03.2004 - 1 BvR 2248/01

    Ebenbürtigkeitsklausel und Eheschließungsfreiheit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.10.2014 - 5 U 19/13
    Bei ihrer Auslegung und Anwendung können - im Wege der mittelbaren Drittwirkung - insbesondere die verfassungsrechtlich geschützten Werte der Grundrechte auf das Privatrecht Einfluss nehmen (BVerfG, Beschl. v. 22.3.2004 - 1 BvR 2248/01 - FamRZ 2004, 765;… Ellenberger in: Palandt, BGB, 72. Aufl. 2013, § 138 Rdn. 2-4).

    Die Entscheidung über erbrechtliche Zuwendungen ist eine höchstpersönliche und muss weder rational begründbar noch nach mehrheitlicher Einschätzung "gerecht" sein (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.3.2004 - 1 BvR 2248/01 - FamRZ 2004, 765; Horsch, Rpfleger 2005, 286, 289).

    Rn. 55 Der Widerstreit zwischen der verfassungsmäßig durch Art. 14 GG geschützten Testierfreiheit einerseits, den Gewährleistungen des Art. 6 GG andererseits und den Auswirkungen der Letzteren auf die Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts war Gegenstand der sog. Hohenzollern-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 22.3.2004 - 1 BvR 2248/01 - FamRZ 2004, 765).

    Ob ein unzumutbarer, die Eheschließungsfreiheit "nachhaltig" im Sinne der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zu beeinflussen geeigneter Druck anzunehmen ist, bestimmt sich "unter Berücksichtigung der Lebensführung und der sonstigen Vermögensverhältnisse" des Bedachten (BVerfG, Beschl. v. 22.3.2004 - 1 BvR 2248/01 - FamRZ 2004, 765).

  • BGH, 21.03.1990 - IV ZR 169/89

    Sittenwidrigkeit eines Testaments

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.10.2014 - 5 U 19/13
    Wenn aber das Erbrecht der Testierfreiheit mit dem Pflichtteilsrecht eine unüberwindbare Mindesthürde setzt und in schwerwiegenden Ausnahmefällen sogar unterhalb dieser Schwelle § 138 Abs. 1 BGB Tragen kommen kann (dazu BGH, Urt. v. 21.3.1990 - IV ZR 169/89 - BGHZ 111, 36), dann ist ein Zurücktreten der Testierfreiheit ebenso gerechtfertigt, wenn mit einer Regelung - hier durch die gewählte Vermächtnislösung -Pflichtteilsansprüche im Wege einer "Bestrafung" für eine grundrechtlich geschützte Willensentschließung untergraben werden (…zur naheliegenden Sittenwidrigkeit in den Fällen eines kompensationslosen Wegfalls der Erbenstellung bzw. eines faktischen Pflichtteilsentzugs Otte in: Staudinger, BGB, 2013, § 2074 Rdn. 59, 60;… Leipold in: MünchKommBGB, 6. Aufl. 2013, § 2074 Rdn. 25;… Reymann in: jurisPK-BGB, 6. Aufl. 2012, § 2269 Rdn. 106; Langenfeld, ZEV 2007, 453; OLG Zweibrücken, FamRZ 2011, 1902;… siehe auch Weidlich in: Palandt, BGB, 72. Aufl. 2013, § 2269 Rdn. 17; Gaier, ZEV 2006, 2).
  • BGH, 06.11.1985 - IVa ZB 5/85

    Voraussetzungen einer Vorlage; Zulässigkeit einer Wiederverheiratungsklausel in …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.10.2014 - 5 U 19/13
    Auch die im Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6.11.1985 (IVa ZB 5/85, BGHZ 96, 198) in ihrer Wirksamkeit nicht problematisierte Wiederverheiratungsklausel (zitiert von Langenfeld, ZEV 2007, 453) beließ dem wieder heiratenden Ehegatten eine (Vor-)Erbenstellung in Höhe des gesetzlichen Erbteils (ähnlich auch die Klausel im Fall BayObLG, FamRZ 2002, 640).
  • BayObLG, 09.06.1994 - 1Z BR 117/93

    Wirksamkeit der Pflichtteilsklausel eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.10.2014 - 5 U 19/13
    Soweit der Bundesgerichtshof für den Fall eines so genannten Geliebtentestaments eine als unsittlich zu bewertende Benachteiligung nächster Angehöriger nur unter der Prämisse angenommen hat, dass in der letztwilligen Verfügung selbst eine "unredliche (also verwerfliche) Gesinnung des Erblassers" zum Ausdruck komme (…BGH, Urt. v. 10.11.1982 - IV AZR 83/81 - FamRZ 1983, 53; siehe auch BayObLG, FamRZ 1995, 249 [Verneinung der Sittenwidrigkeit einer Pflichtteilsklausel), kann das auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden.
  • BGH, 10.11.1982 - IVa ZR 83/81

    Belohnung für geschlechtliche Hingabe als einziger Zweck eines Vermächtnisses - …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.10.2014 - 5 U 19/13
    Soweit der Bundesgerichtshof für den Fall eines so genannten Geliebtentestaments eine als unsittlich zu bewertende Benachteiligung nächster Angehöriger nur unter der Prämisse angenommen hat, dass in der letztwilligen Verfügung selbst eine "unredliche (also verwerfliche) Gesinnung des Erblassers" zum Ausdruck komme (BGH, Urt. v. 10.11.1982 - IV AZR 83/81 - FamRZ 1983, 53; siehe auch BayObLG, FamRZ 1995, 249 [Verneinung der Sittenwidrigkeit einer Pflichtteilsklausel), kann das auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden.
  • BGH, 22.04.1982 - VII ZR 160/81

    Prozeßförderungspflicht des Anschlußberufungsklägers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.10.2014 - 5 U 19/13
    Einer richterlichen Aufklärung bedarf es bei einem gänzlich substanzlosen Vorbringen, bezüglich dessen sich der Konkretisierungsbedarf geradezu aufdrängt, nicht (BGH, Urt. v. 22.4.1983 - VII ZR 160/81 - BGHZ 82, 371).
  • OLG Frankfurt, 01.04.2003 - 20 W 386/02

    Gemeinschaftliches Testament mit Wiederverheiratungsklausel: Nebeneinander …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.10.2014 - 5 U 19/13
    Entsprechendes gilt für die von den Klägern weiter zum Beleg ihrer Rechtsauffassung erwähnte Entscheidung des OLG Frankfurt vom 1.4.2003 (20 W 386/02), die sich mit einer Klausel befasste, die an eine Wiederverheiratung den Eintritt der gesetzlichen Erbfolge - naturgemäß unter Berücksichtigung des überlebenden Ehegatten - knüpfte.
  • BayObLG, 09.11.2001 - 1Z BR 31/01

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments mit Wiederverheiratungs- und …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.10.2014 - 5 U 19/13
    Auch die im Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6.11.1985 (IVa ZB 5/85, BGHZ 96, 198) in ihrer Wirksamkeit nicht problematisierte Wiederverheiratungsklausel (zitiert von Langenfeld, ZEV 2007, 453) beließ dem wieder heiratenden Ehegatten eine (Vor-)Erbenstellung in Höhe des gesetzlichen Erbteils (ähnlich auch die Klausel im Fall BayObLG, FamRZ 2002, 640).
  • OLG Köln, 02.08.1991 - 19 U 20/89

    Anspruch auf Schätzung eines im Nachlassverzeichnis aufgeführten Schmuckstückes …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.10.2014 - 5 U 19/13
    Auch der ursprüngliche Zahlungsantrag des Klägers zu 1 war von dem ihm zustehenden Vermächtnisanspruch gedeckt, und an dem vom Landgericht zu Recht als erledigt betrachteten, aus § 2314 Abs. 1 BGB folgenden Auskunftsanspruch (S. 23 des Urteils, Bl. 497 d.A.) ändert sich nichts dadurch, dass die grundsätzlich zu den Pflichtteilsberechtigten zählenden Kläger mit Vermächtnissen bedacht sind (…vgl. Rudy in: MünchKommBGB, 6. Aufl. 2013, § 2174 Rdn. 8; OLG Köln, FamRZ 1992, 1104).
  • BGH, 08.07.1965 - II ZR 143/63

    Anrechnung eines Geschäftsvermögens auf Erb- und Pflichtteilsansprüche - …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.10.2014 - 5 U 19/13
    So betraf das von den Klägern zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8.7.1965 (II ZR 143/63, FamRZ 1965, 600) keine letztwillige Verfügung, sondern eine gesellschaftsvertragliche Klausel einer Familiengesellschaft, wonach der Ehegatte eines Familienmitgliedes - nach seinem Eintritt in die Gesellschaft infolge Todes des Familienangehörigen - im Falle seiner Wiederverheiratung aus der Gesellschaft auszuscheiden habe.
  • OLG Saarbrücken, 13.02.2019 - 5 U 57/18

    Zuwendung eines Vermächtnisses in einem gemeinschaftlichen Testament: Auslegung …

    Bei der Auslegung eines Testaments geht es nicht um die Ermittlung eines von der Erklärung losgelösten Willens, sondern um die Klärung der Frage, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte (BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - IV ZR 160/91, NJW 1993, 256; Senat, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 5 U 19/13, ErbR 2015, 567).
  • OLG Saarbrücken, 30.03.2022 - 5 W 15/22

    Alleinerbeneinsetzung bei Bezeichnung als Erbe hinsichtlich einzelner …

    Rn. 9 Bei der - vorliegend in erster Linie gebotenen - Auslegung des Testaments vom 30. März 2019, die der Ermittlung des wirklichen Willens des Erblassers dient (§§ 133, 2084 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - IV ZR 160/91, NJW 1993, 256; Senat, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 5 U 19/13, ErbR 2015, 567), ist zu berücksichtigen, dass der Sprachgebrauch nicht immer so exakt ist oder sein kann, dass der Erklärende mit seinen Worten genau das unmissverständlich wiedergibt, was er zum Ausdruck bringen wollte.
  • OLG Saarbrücken, 09.05.2023 - 5 W 28/23

    Erbfolge bei unvollständigem Testament

    Rn. 22 Bei der in erster Linie gebotenen Auslegung des - angesichts der darin bestimmten "Ungültigkeit" früherer letztwilliger Verfügungen allein maßgeblichen - Testaments vom 28. Oktober 2017, die der Ermittlung des wirklichen Willens des Erblassers dient (§§ 133, 2084 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - IV ZR 160/91, NJW 1993, 256; Senat, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 5 U 19/13, ErbR 2015, 567), ist zu berücksichtigen, dass der Sprachgebrauch nicht immer so exakt ist oder sein kann, dass der Erklärende mit seinen Worten genau das unmissverständlich wiedergibt, was er zum Ausdruck bringen wollte.
  • OLG Saarbrücken, 17.12.2021 - 5 U 22/21

    Wechselbezüglichkeit einer Schlusserbeinsetzung bei jungen Eheleuten und krankem …

    Rn. 32 Bei der - vorliegend gebotenen - vorrangigen Auslegung des Testaments vom 4. Februar 2007, die der Ermittlung des wirklichen Willens des Erblassers dient (§§ 133, 2084 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - IV ZR 160/91, NJW 1993, 256; Senat, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 5 U 19/13, ErbR 2015, 567), ist zu berücksichtigen, dass der Sprachgebrauch nicht immer so exakt ist oder sein kann, dass der Erklärende mit seinen Worten genau das unmissverständlich wiedergibt, was er zum Ausdruck bringen wollte.
  • OLG Saarbrücken, 24.01.2024 - 5 U 8/23

    Nachlasssache mit grenzüberschreitendem Bezug: Stillschweigenden Rechtswahl durch …

    Bei dieser Testamentsauslegung geht es nicht um die Ermittlung eines von der Erklärung losgelösten Willens, sondern um die Klärung der Frage, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte (BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - IV ZR 160/91, NJW 1993, 256; Senat, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 5 U 19/13, ErbR 2015, 567).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.12.2015 - 5 U 19/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,39581
OLG Brandenburg, 17.12.2015 - 5 U 19/13 (https://dejure.org/2015,39581)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.12.2015 - 5 U 19/13 (https://dejure.org/2015,39581)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - 5 U 19/13 (https://dejure.org/2015,39581)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzansprüche des Erwerbers eines Hausgrundstücks wegen arglistigen Verschweigens von Mängeln

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schadensersatzansprüche des Erwerbers eines Hausgrundstücks wegen arglistigen Verschweigens von Mängeln

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn in einem Kaufvertrag wirksam ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.12.2015 - 5 U 19/13
    Der Klägerin steht hier wegen der unberechtigten Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ein Anspruch auf Ersatz der für die Abwehr des Anspruchs entstandenen Kosten aus § 280 Abs. 1 BGB zu (vgl. BGH NJW 2009, 1262).
  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.12.2015 - 5 U 19/13
    Wenn eine Beschaffenheitsvereinbarung vorliegt, bezieht sich der zugleich vereinbarte Haftungsausschluss darauf nicht (BGH NJW 2007, 1346; NJW 2013, 1733; Senat, Urteil vom 20.6.2013, 5 U 50/12).
  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.12.2015 - 5 U 19/13
    Ein arglistiges Verschweigen setzt voraus, dass der Verkäufer den Fehler kennt oder ihn zumindest für möglich hält und zugleich weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragspartner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt abgeschlossen hätte (BGH NJW 1994, 253; BGHZ 117, 363; NJW 2007, 835).
  • BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 117/12

    Zur Haftung für die Unfallfreiheit eines bei einem Autokauf vom Händler in …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.12.2015 - 5 U 19/13
    Wenn eine Beschaffenheitsvereinbarung vorliegt, bezieht sich der zugleich vereinbarte Haftungsausschluss darauf nicht (BGH NJW 2007, 1346; NJW 2013, 1733; Senat, Urteil vom 20.6.2013, 5 U 50/12).
  • BGH, 13.03.2013 - VIII ZR 186/12

    Angaben des Autoverkäufers zur Erteilung der Umweltplakette

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.12.2015 - 5 U 19/13
    Sie kommt nur in Betracht, wenn sie eindeutig ist und nicht zum Ausdruck bringt, dass der Verkäufer etwa nur fremdes Wissen weitergibt, das er selbst nicht überprüft hat (BGH NJW 2008, 1517; NJW 2013, 2107).
  • BGH, 07.11.2008 - V ZR 138/07

    Umfang der Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht; Haftung …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.12.2015 - 5 U 19/13
    Die Beschaffenheitsvereinbarung kann auch stillschweigend geschlossen werden (BGH, Urteil vom 07.11.2008, Az.: V ZR 138/07), wenn die Parteien einvernehmlich von einer bestimmten Beschaffenheit der Kaufsache ausgehen.
  • OLG Brandenburg, 20.06.2013 - 5 U 50/12

    Kaufvertrag: Arglistige Täuschung durch Angaben ins Blaue hinein

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.12.2015 - 5 U 19/13
    Wenn eine Beschaffenheitsvereinbarung vorliegt, bezieht sich der zugleich vereinbarte Haftungsausschluss darauf nicht (BGH NJW 2007, 1346; NJW 2013, 1733; Senat, Urteil vom 20.6.2013, 5 U 50/12).
  • BGH, 19.03.1992 - III ZR 16/90

    Arglist bei Grundstücksverkauf in ehemaligen Deponieglände

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.12.2015 - 5 U 19/13
    Ein arglistiges Verschweigen setzt voraus, dass der Verkäufer den Fehler kennt oder ihn zumindest für möglich hält und zugleich weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragspartner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt abgeschlossen hätte (BGH NJW 1994, 253; BGHZ 117, 363; NJW 2007, 835).
  • BGH, 14.10.1993 - III ZR 156/92

    Arglistiges Verschweigen der möglichen Schadstoffbelastung eines Baugrundstücks

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.12.2015 - 5 U 19/13
    Ein arglistiges Verschweigen setzt voraus, dass der Verkäufer den Fehler kennt oder ihn zumindest für möglich hält und zugleich weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragspartner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt abgeschlossen hätte (BGH NJW 1994, 253; BGHZ 117, 363; NJW 2007, 835).
  • BGH, 07.06.1978 - V ZR 46/75

    Offenbarungspflicht des Grundstücksveräußerers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.12.2015 - 5 U 19/13
    Rn. 44 Bei einem Verkauf eines Gebäudegrundstücks besteht eine Pflicht zur Offenbarung verborgener Mängel oder von Umständen, die nach der Erfahrung auf die Entstehung und Entwicklung bestimmter Mängel schließen lassen, wenn es sich um Umstände handelt, die für den Entschluss des Käufers von Bedeutung sind, insbesondere die beabsichtigte Nutzung erheblich zu mindern geeignet sind (BGH WM 1978, 1073).
  • OLG Koblenz, 19.01.2009 - 14 W 30/09

    Entstehung und Berechnung der Terminsgebühr bei Erledigung der Hauptsache

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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 19.12.2013 - 5 U 19/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,58579
OLG Bremen, 19.12.2013 - 5 U 19/13 (https://dejure.org/2013,58579)
OLG Bremen, Entscheidung vom 19.12.2013 - 5 U 19/13 (https://dejure.org/2013,58579)
OLG Bremen, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - 5 U 19/13 (https://dejure.org/2013,58579)
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Wird zitiert von ...

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.10.2013 - 5 U 19/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,80300
OLG Köln, 16.10.2013 - 5 U 19/13 (https://dejure.org/2013,80300)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.10.2013 - 5 U 19/13 (https://dejure.org/2013,80300)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Oktober 2013 - 5 U 19/13 (https://dejure.org/2013,80300)
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Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Arzthaftung: 250.000,00 EUR Schadensersatz

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