Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 26.06.2003 - 5 U 192/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7900
OLG Koblenz, 26.06.2003 - 5 U 192/03 (https://dejure.org/2003,7900)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.06.2003 - 5 U 192/03 (https://dejure.org/2003,7900)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. Juni 2003 - 5 U 192/03 (https://dejure.org/2003,7900)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,7900) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • mietrechtsiegen.de

    Mietvertragliche Schadensersatzansprüche - Umfang des Abzugs "neu für alt" und Beweislast hierfür

  • prewest.de PDF

    §§ 249, 251, 558 a.F., 581 BGB
    Tankstellenpacht - Umfang eines Abzugs Neu für Alt, Beweislast hierfür - kurze mietvertragliche Verjährung bei erst nach Rückgabe entstandenen Ansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mietvertragliche Schadensersatzansprüche und der Umfang des Abzugs "neu für alt" ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 249 § 251 Abs. 2 § 558 (a.F.)
    Umfang des Abzugs "Neu für Alt"; Beginn und Dauer der Verjährungsfrist für nach Rückgabe der Mietsache entstandene Ansprüche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zweck des Abzugs "neu für alt" als Regulativ der Schadensersatzpflicht; Erstreckung des Abzugs "neu für alt" auf den notwendigen Aufwand zur Herbeiführung der Verwendungsfähigkeit der neuen Sache; Beweislast bei Zweifeln über die Höhe des Abzugs als besondere Art der ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 927
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • OLG Bremen, 15.08.2024 - 1 U 14/24

    Kein Abzug Neu für Alt beim Schadensersatz für die Beschädigung von …

    Rn. 18 Soweit die Beklagte weiter behauptet, dass die Klägerin aufgrund der Neuherrichtung des Anpralldämpfers zukünftig Unterhaltungsmittel einsparen werde, fehlt es an jeglichem substantiierten Vorbringen der Beklagten hierzu - ohne konkreten Vortrag hierzu muss auch bei Annahme einer Beweislast des Geschädigten für die Frage des Abzugs Neu für Alt (so vertreten von OLG Celle…, Urteil vom 08.06.2022 - 16 U 171/21, juris Rn. 102, DAR 2023, 33; OLG Koblenz…, Urteil vom 25.11.1993 - 5 U 1281/92, juris Rn. 17, NJW-RR 1995, 90; Urteil vom 26.06.2003 - 5 U 192/03, juris Rn. 12, WuM 2003, 445;… Urteil vom 08.01.2009 - 5 U 1597/07, juris Rn. 41, NJW-RR 2009, 1318; AG Hamburg…, Urteil vom 26.10.2022 - 49 C 150/22, juris Rn. 33; ablehnend dagegen OLG Köln…, Beschluss vom 01.08.2014 - 11 U 23/14, juris Rn. 5; LG Karlsruhe, Urteil vom 14.01.2022 - 1 O 302/21, n.v.) verneint werden, dass hier ein Abzug von den angefallenen Reparaturkosten im Hinblick auf einen lediglich pauschal behaupteten Vermögensvorteil des Geschädigten zu machen wäre.
  • AG Saarbrücken, 26.11.2014 - 3 C 305/13

    Verschlechterung der Mietsache bei Beendigung des Mietverhältnisses - …

    Entgegen der Ansicht der Klägerin ist bei der Ermittlung eines angemessenen Abzuges neu für alt allerdings zu beachten, dass nicht allein die Materialkosten diesem Abzug unterlegen, sondern ebenso die Einbaukosten (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 26.6. 2003 - 5 U 192/03).

    Deshalb ist anerkannt, dass sich der Abzug "neu für alt" außer auf die Sachkosten einer Schadensbehebung auch auf den Aufwand erstrecken muss, der begleitend notwendig ist, um die Ersatzsache ihrer Funktion zuzuführen (OLG Koblenz a.a.O.NJOZ 2003, 2062, unter Hinweis auf BGH, VersR 1996, 767; BGH, NJW 1997, 2879).

    Da es sich um eine besondere Art der Vorteilsausgleichung handelt, ist der Geschädigte für ihr Fehlen beweispflichtig (OLG Koblenz, Urteil vom 26.6. 2003 - 5 U 192/03).

  • AG Düsseldorf, 08.04.2004 - 23 C 6319/03

    Streit um Schadensersatz wegen unfachmännischer Renovierung bzw. …

    Jedenfalls hat der Kläger den ihm obliegenden Beweis dafür, dass der ausgewechselte Teppich 4 Jahre und nicht - wie die Beklagten behaupten - 10 Jahre alt sei, nicht erbracht (zur Beweislast: OLG Koblenz, WuM 2003, 445 ff, Pkt II 2 a, b).
  • AG Düsseldorf, 13.10.2010 - 28 C 6619/09

    Anspruch eines Mieters gegen einen Vermieter auf Rückzahlung einer Mietkaution …

    Nach allgemeinen schadensrechtlichen Grundsätzen ist der Geschädigte darlegungs- und beweisbelastet für die Frage eines sog. Abzugs neu für alt hinsichtlich etwaiger Reparaturkosten (OLG Koblenz, NJOZ 2003, 2062, 2064).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Koblenz

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.08.2005 - 5 U 192/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9505
OLG Frankfurt, 02.08.2005 - 5 U 192/03 (https://dejure.org/2005,9505)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.08.2005 - 5 U 192/03 (https://dejure.org/2005,9505)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. August 2005 - 5 U 192/03 (https://dejure.org/2005,9505)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,9505) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 31 BGB, § 249 BGB, § 826 BGB
    Sittenwidrige Schädigung: Schadensersatzanspruch gegenüber einer Aktiengesellschaft wegen der Vortäuschung von Umsätzen zum Erreichen des Börsengangs

  • Judicialis

    BGB § 826

  • rechtsportal.de

    BGB § 826
    Zur Kausalität einer unrichtigen Prospektangabe für den Aktienerwerb des Anlegers

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Kausalität einer unrichtigen Prospektangabe für den Aktienerwerb des Anlegers; Identitätszweifel i.R.e. irrtümlichen Falschbezeichnung des anzufechtenden Urteils in der Berufungsschrift unter Beifügung des richtigen Urteils in der Anlage; Unrichtigkeit eines Prospektes ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 402/02

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2005 - 5 U 192/03
    Da die Kläger in diesem Fall mangels Börsengangs der Beklagten die Aktien nicht erworben hätten, können sie nach § 249 Abs. 1 BGB Geldersatz in Höhe des für den Aktienerwerb aufgewendeten Kaufpreises gegen Übertragung der erworbenen Rechtspositionen bzw. unter Anrechnung der erzielten Veräußerungserlöse im Fall der Kläger zu 1 und 3 auf die - an dem Erwerbsgeschäft nicht beteiligten - Schädiger verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 402/02, BGHZ 160, 149 [Infomatec], Juris-Rz. 40), die Beträge sind jeweils rechnerisch unstreitig.

    Die Schadenshöhe ergibt sich aus dem für den Erwerb aufgewendeten Betrag, ohne dass wegen der Investition in ein Papier des hoch spekulativen neuen Marktes eine Einschränkung gerechtfertigt wäre (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 402/02 [Infomatec], a. a. O., Juris-Rz. 42).

    Im übrigen unterliegt der Anspruch aus vorsätzlich unerlaubter Handlung nach der Rechtssprechung des Senats nicht den Beschränkungen der §§ 44, 45 BörsG (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Februar 2003 - 5 W 34/02, OLGReport Frankfurt 2003, 193), so dass unter dem Blickwinkel des Rechtswidrigkeitszusammenhangs/Schutzzwecks der Haftungsnorm für eine unrichtige Prospektangabe, die auch die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung i.S. des § 826 BGB erfüllt, eine Beschränkung der Rechtsfolgen zugunsten des Schädigers nicht veranlasst ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 402/02 [Infomatec], a. a. O, Juris-Rz. 43. für fehlerhafte ad-hoc-Mitteilungen).

    Er handelte mit direktem Vorsatz, wobei es im Rahmen des § 826 BGB genügt, dass der Täter die Richtung, in der sich sein Verhalten zum Schaden irgend welcher anderer auswirken könnte, und die Art des möglicherweise eintretenden Schadens voraussieht und mindestens billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 402/02 [Infomatec] a.a.O. Rdz. 47).

    Diese vorsätzliche Falschangabe ist sittenwidrig im Sinne des § 826 BGB, d.h. als "gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden" verstoßend, anzusehen (vgl. BGH, Urt. v. 19. Juli 2004 - II ZR 402/02 [Infomatec], a. a. O., Juris-Rz. 49).

    Das Verhalten des Beklagten zu 2 ist gleichwohl als objektiv unlauter zu qualifizieren, im Rahmen des § 826 BGB muss die Verfolgung eigener Zwecke weder vorrangiges noch Endziel der ungesetzlichen Handlungsweise sein (vgl. BGH, Urt. v. 19. Juli 2004 - II ZR 402/02 [Infomatec], a. a. O., Juris-Rz. 50).

  • BGH, 09.05.2005 - II ZR 287/02

    Umfang der persönlichen Haftung der Vorstandsmitglieder eine Aktiengesellschaft …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2005 - 5 U 192/03
    Für die vorsätzliche Falschinformation ihres Organs, des Beklagten zu 2, gegenüber dem Anlegerpublikum des Sekundärmarktes hat die Beklagte zu 1, nach § 31 BGB einzustehen, sofern - wie hier - § 826 BGB verletzt ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2005 - II ZR 287/02, Juris-Rz. 15; Senatsbeschluss vom 14. Februar 2003 - 5 W 34/02 OLG-Report Frankfurt 2003, 193).

    Das Integritätsinteresse der durch ein vorsätzlich sittenwidriges, der Gesellschaft zurechenbares Handeln des Vorstands geschädigten Anleger, die wie hier die Aktien durch derivative Umsatzgeschäfte auf dem Sekundärmarkt erworben haben, hat Vorrang vor dem in den Vorschriften der §§ 57, 71 Abs. 2 Satz 2 AktG zum Ausdruck kommenden Gedanken der Kapitalerhaltung und Vermögensbindung, zumal der Umstand, dass es im Rahmen der Schadensabwicklung zu einer Übernahme eigener Aktien kommen kann, lediglich Folge der kapitalmarktrechtlichen Naturalrestitution unter Wahrung des schadensrechtlichen Bereicherungsverbots ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2005 - II ZR 287/02, Juris-Rz 16 ff).

    Die Frage, ob der aktienrechtliche Kapitalerhaltungsgrundsatz und das Verbot des Erwerbs eigener Aktien einen Anspruch gegen die Gesellschaft aus § 826 BGB ausschließen, ist zwischenzeitlich durch das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 9. Mai 2005 - II ZR 287/02 geklärt.

  • OLG Frankfurt, 14.02.2003 - 5 W 34/02

    Ansprüche aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung wegen falscher …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2005 - 5 U 192/03
    Im übrigen unterliegt der Anspruch aus vorsätzlich unerlaubter Handlung nach der Rechtssprechung des Senats nicht den Beschränkungen der §§ 44, 45 BörsG (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Februar 2003 - 5 W 34/02, OLGReport Frankfurt 2003, 193), so dass unter dem Blickwinkel des Rechtswidrigkeitszusammenhangs/Schutzzwecks der Haftungsnorm für eine unrichtige Prospektangabe, die auch die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung i.S. des § 826 BGB erfüllt, eine Beschränkung der Rechtsfolgen zugunsten des Schädigers nicht veranlasst ist (vgl. BGH…, Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 402/02 [Infomatec], a. a. O, Juris-Rz. 43. für fehlerhafte ad-hoc-Mitteilungen).

    Für die vorsätzliche Falschinformation ihres Organs, des Beklagten zu 2, gegenüber dem Anlegerpublikum des Sekundärmarktes hat die Beklagte zu 1, nach § 31 BGB einzustehen, sofern - wie hier - § 826 BGB verletzt ist (vgl. BGH…, Urteil vom 9. Mai 2005 - II ZR 287/02, Juris-Rz. 15; Senatsbeschluss vom 14. Februar 2003 - 5 W 34/02 OLG-Report Frankfurt 2003, 193).

  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97

    Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2005 - 5 U 192/03
    Die von den Klägern zu 2 bis 8 weiter erhobene Klage auf Feststellung des Annahmeverzuges der Beklagten hinsichtlich der klägerseits geschuldeten Übertragung der noch vorhandenen Aktien ist zulässig, insbesondere kann wegen der vollstreckungsrechtlichen Besonderheiten bei Zug-um-Zug Verurteilungen (§§ 756 Abs. 1, 765 Nr. 1 ZPO) aus Gründen der Prozessökonomie das Rechtsschutzinteresse nicht verneint werden (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 2000 - XII ZR 332/97, NJW 2000, 1267, Rz. 10 ff).
  • BGH, 27.01.2000 - IX ZR 354/98

    Verjährung des sekundären Schadensersatzanspruchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2005 - 5 U 192/03
    Die von den Klägern zu 2 bis 8 weiter erhobene Klage auf Feststellung des Annahmeverzuges der Beklagten hinsichtlich der klägerseits geschuldeten Übertragung der noch vorhandenen Aktien ist zulässig, insbesondere kann wegen der vollstreckungsrechtlichen Besonderheiten bei Zug-um-Zug Verurteilungen (§§ 756 Abs. 1, 765 Nr. 1 ZPO) aus Gründen der Prozessökonomie das Rechtsschutzinteresse nicht verneint werden (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 2000 - XII ZR 332/97, NJW 2000, 1267, Rz. 10 ff).
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 218/03

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2005 - 5 U 192/03
    Denn die Anlageentscheidung eines potentiellen Aktienkäufers stellt einen durch vielfältige rationale und irrationale Faktoren, insbesondere teils spekulative Elemente beeinflussten, sinnlich nicht wahrnehmbaren individuellen Willensentschluss dar, bei derartigen individuell geprägten Willensentschlüssen gibt es nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich keinen Anscheinsbeweis für sicher bestimmbare Verhaltensweisen von Menschen in bestimmten Lebenslagen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 218/03, BGHZ 160, 134 [Infomatec], Juris-Rz. 41).
  • OLG Frankfurt, 17.03.2005 - 1 U 149/04

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Deliktische Haftung einer …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2005 - 5 U 192/03
    Es gibt keine Erfahrungssätze zu typischem Anlegerverhalten, die den Schluss auf entsprechende Anlageentscheidungen des Klägers zuließen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 17. März 2005 - 1 U 149/04, AG 2005, 401, Juris-Rz. 16).
  • OLG Frankfurt, 07.11.2003 - 5 W 31/03

    Deliktische Haftung wegen Kapitalanlegerschäden infolge Falschangaben in einem …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2005 - 5 U 192/03
    Dazu gehörte in einem Unternehmensbericht gemäß § 73 Abs. 1 Nr. 2 Börsengesetz a.F. i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 1 Verkaufsprospektverordnung die Mitteilung des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres (vgl. Senat, Beschluss vom 7.11.2003 - 5 W 31/03, AG 2004, 453, Juris-Rz. 9; Urteil vom 15.10.2004 - 5 U 262/03, unveröffentlicht).
  • BGH, 12.07.1982 - II ZR 172/81

    Erwerb von Aktien - Schadensersatz wegen unrichtiger Angaben und Verschweigens …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2005 - 5 U 192/03
    Der Schaden ist nicht mit der Begründung zu verneinen, der Wert der gekauften Aktie entspreche immer dem Börsenkurs, weil der Wert der durch die Aktie verkörperten Mitgliedschaft sich nicht nach dem jeweiligen Börsenkurs, der spekulativ oder von sonstigen, nicht wertbezogenen Faktoren beeinflusst sein kann, bestimmt, sondern nach dem wirklichen Wert des Unternehmens (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1982 - II ZR 172/81, NJW 1982, 2827, Juris-Rz. 16 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 07.03.2006 - 5 U 146/04

    Prospekthaftung: Zuständigkeit des für die Prospekthaftung zuständigen Gerichts …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2005 - 5 U 192/03
    Aus dem bei dem erkennenden Senat anhängigen Verfahren 5 U 146/04 war ein Leitzordner mit dem Verkaufsprospekt/Unternehmensbericht der Beklagten sowie weiteren ad-hoc-Mitteilungen beigezogen und ebenso wie die Beschuldigtenvernehmung des Beklagten zu 2 vom 15. April 2002 Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
  • LG Frankfurt/Main, 28.04.2003 - 7 O 47/02

    Haftung für Aktienkursverlust bei erfundenen und falschen Unternehmenszahlen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Frankfurt

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 27.08.2004 - 5 U 192/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9393
OLG Hamburg, 27.08.2004 - 5 U 192/03 (https://dejure.org/2004,9393)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.08.2004 - 5 U 192/03 (https://dejure.org/2004,9393)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. August 2004 - 5 U 192/03 (https://dejure.org/2004,9393)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,9393) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    UWG n.F. § 4 Nr. 10; ; UWG n.F. § 3; ; UWG a.F. § 1

  • aufrecht.de

    Kein Wettbewerbsverstoß bei Eindringen in fremden Kundenkreis

  • rechtsportal.de

    UWG (n.F.) § 4 Nr. 10 § 3; UWG (a.F.) § 1
    Zu den besonderen Umständen und der Begründung der Wettbewerbswidrigkeit des Eindringens in einen frenden Kundenkreis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wettbewerbswidrigkeit eines Ausspannens von Kunden; Wettbewerbsverstöße im Pfegedienst; Herleitung von Unterlassungsansprüchen gegen einen Mitbewerber wegen der Gefährdung der Gesundheit eines Patienten; Veranlassung eines verspäteten Sachvortrages durch eine Unklarheit ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 53
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.01.1990 - I ZR 19/87

    HBV-Familien- und Wohnungsrechtsschutz - Kopplung …

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2004 - 5 U 192/03
    Wettbewerbswidrig wird das Eindringen in einen fremden Kundenkreis vielmehr erst, wenn besondere die Unlauterkeit begründende Umstände hinzutreten (BGH GRUR 90, 522, 527 - HBV-Familien- und Wohnungsrechtsschutz).
  • BGH, 27.02.1986 - I ZR 210/83

    Handzettelwerbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2004 - 5 U 192/03
    Das Eindringen in den fremden Kundenkreis und das Ausspannen von Kunden, selbst wenn es zielbewusst und systematisch erfolgt, liegt im Wesen des Wettbewerbs (BGH GRUR 63, 197, 200 - Zahnprotese-Pflegemittel; GRUR 86, 547, 548 - Handzettelwerbung).
  • BGH, 30.10.1962 - I ZR 128/61

    - Zahnprothese-Pflegemittel -, Werbung mit Konkurrenzerzeugnissen, Beipacken …

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2004 - 5 U 192/03
    Das Eindringen in den fremden Kundenkreis und das Ausspannen von Kunden, selbst wenn es zielbewusst und systematisch erfolgt, liegt im Wesen des Wettbewerbs (BGH GRUR 63, 197, 200 - Zahnprotese-Pflegemittel; GRUR 86, 547, 548 - Handzettelwerbung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamburg

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 31.10.2003 - 5 U 192/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,39064
OLG Bamberg, 31.10.2003 - 5 U 192/03 (https://dejure.org/2003,39064)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 31.10.2003 - 5 U 192/03 (https://dejure.org/2003,39064)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 31. Oktober 2003 - 5 U 192/03 (https://dejure.org/2003,39064)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,39064) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

  • RA Kotz (Leitsatz und Zusammenfassung)

    Fußgänger haben keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn sie nicht auf den Verkehr achten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Bamberg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht