Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 24.10.2007 - 5 U 238/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
VVG § 1 Abs. 1 Satz 1; ; VVG § ... 49; ; VVG § 61; ; ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; AKB § 2b Nr. 4 Buchst. e); ; AKB § 12 Nr. 1; ; AKB § 12 Nr. 1 I. Buchst. e); ; AKB § 12 Abs. 1; ; AKB § 13 Abs. 5; ; AKB § 13 Abs. 8; ; AKB § 15 Abs. 1 Satz 1; ; StVO § 14 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 249 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 2; ; BGB § 286; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzung für die Leistungen aus einer Kfz- Vollkaskoversicherung bei verunfalltem PKW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Dorfgebiet: Kfz-Diebstahl ist gering
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Auto unversperrt vor dem Haus stehen lassen Das ist nicht immer als grob fahrlässig einzustufen
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Kfz-Diebstahlgefahr im Dorf ist gering
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berufen eines Versicherungsnehmers auf den Versicherungsfall "Unfall" bei Misslingen des Beweises für den Versicherungsfall "Entwendung" im Rahmen der Vollkaskoversicherung; Voraussetzungen für die Annahme eines Unfalls im Rahmen der Vollkaskoversicherung; ...
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 15.03.2007 - 14 O 158/05
- OLG Saarbrücken, 24.10.2007 - 5 U 238/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 1126
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (14)
- OLG Jena, 23.08.1995 - 4 U 95/95
Voraussetzungen für das Erlöschen des Versicherungsschutzes; Grob fahrlässiger …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.10.2007 - 5 U 238/07
Bei der bloßen Nichtbetätigung des Lenkradschlosses eines ansonsten ordnungsgemäß verschlossenen Pkws liegt grobe Fahrlässigkeit nur beim Hinzutreten erschwerender Umstände vor (vgl. OLG Jena, NJW-RR 1996, 352).Wird ein Kraftfahrzeug weder durch Verschließen der Türen noch durch Einrasten des Lenkradschlosses gesichert, kann im Einzelfall grobe Fahrlässigkeit zu bejahen sein (vgl. OLG Jena, NJW-RR 1996, 352), etwa beim Parken in einer belebten Einkaufsstraße (vgl. OLG Hamburg, VersR 1974, 325) oder beim kurzfristigen Abstellen zur Nachtzeit (vgl. LG Essen, VersR 1969, 270 f; OLG Jena, NJW-RR 1996, 352).
Auch insoweit kommt es aber stets auf weitere gefahrerhöhende Umstände an (vgl. OLG Jena, NJW-RR 1996, 352; OLG Hamburg, VersR 1974, 325; LG Essen, VersR 1969, 270 f).
- BGH, 15.12.1982 - IVa ZR 55/81
Einstandspflichten einer Vollkaskoversicherung bei nicht geklärtem …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.10.2007 - 5 U 238/07
Beide Tatbestände umschreiben jeweils die versicherte Gefahr und mithin die Voraussetzungen für den Eintritt des Versicherungsfalls (vgl. BGH, Urt. v. 15.12.1982 - IV a ZR 55/81, VersR 1983, 289 f; OLG Hamm, VersR 1987, 605 (606); OLG Karlsruhe, VersR 1992, 733 f).c) Unerheblich ist es des Weiteren, wer das Fahrzeug des Klägers geführt hat bzw. ob es sich ggf. selbsttätig in Bewegung gesetzt hat, denn für die Annahme eines Unfalls reicht unabhängig von der Person des Fahrers der sichere Eintritt des Unfallereignisses aus (vgl. BGH, Urt. v. 15.12.1982 - IV a ZR 55/81 - VersR 1983, 289 f).
- OLG Karlsruhe, 01.08.1991 - 12 U 60/91
Fahrzeug; Diebstahl; Auffinden; Originalschlüssel; Autoschlüssel; Versicherung; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.10.2007 - 5 U 238/07
Beide Tatbestände umschreiben jeweils die versicherte Gefahr und mithin die Voraussetzungen für den Eintritt des Versicherungsfalls (…vgl. BGH, Urt. v. 15.12.1982 - IV a ZR 55/81, VersR 1983, 289 f; OLG Hamm, VersR 1987, 605 (606); OLG Karlsruhe, VersR 1992, 733 f).Der Versicherungsnehmer kann sich demnach selbst dann billigerweise auf einen Unfall berufen, wenn er zunächst eine Entwendung vortragen hat und deren Beweis misslingt (…vgl. BGH, Urt. v. 31.10.1984 - IV a ZR 33/83, VersR 1985, 78 f; OLG Hamm, VersR 1991, 261 (262); OLG Karlsruhe, VersR 1992, 733 f).
- OLG Hamburg, 18.09.1973 - 7 U 27/73
Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.10.2007 - 5 U 238/07
Wird ein Kraftfahrzeug weder durch Verschließen der Türen noch durch Einrasten des Lenkradschlosses gesichert, kann im Einzelfall grobe Fahrlässigkeit zu bejahen sein (vgl. OLG Jena, NJW-RR 1996, 352), etwa beim Parken in einer belebten Einkaufsstraße (vgl. OLG Hamburg, VersR 1974, 325) oder beim kurzfristigen Abstellen zur Nachtzeit (vgl. LG Essen, VersR 1969, 270 f; OLG Jena, NJW-RR 1996, 352).Auch insoweit kommt es aber stets auf weitere gefahrerhöhende Umstände an (vgl. OLG Jena, NJW-RR 1996, 352; OLG Hamburg, VersR 1974, 325; LG Essen, VersR 1969, 270 f).
- LG Köln, 24.07.1991 - 24 O 489/90
Abstellen eines Taxis mit laufendem Motor vor Gaststätte
Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.10.2007 - 5 U 238/07
Zu dem Unterlassen des Absperrens müssen weitere erschwerende Umstände hinzu kommen, etwa das Abstellen zur Nachtzeit oder mit laufendem Motor (vgl. OLG Köln, VersR 1957, 733; LG Köln, VersR 1993, 348) oder in einer Großstadt (vgl. LG Berlin, VersR 1967, 223 f), insbesondere wenn es sich um ein wertvolles Fahrzeug handelt (vgl. OLG Köln, VersR 1965, 1066).Zu berücksichtigen sind im Einzelfall auch die Zeitdauer und die bestehenden Beobachtungsmöglichkeiten gegen grobe Fahrlässigkeit sprechen können (vgl. LG Köln, VersR 1993, 348).
- BGH, 27.11.1974 - IV ZR 117/73
Zur Deckung in der Teilkaskoversicherung - Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.10.2007 - 5 U 238/07
Ob der Versicherungsfall Entwendung und eine von ihm erfasste Beschädigung des Fahrzeugs durch den oder die Täter (BGH, Urt. v. 27.11.1974 - IV ZR 117/73 - VersR 1975, 225) eingetreten ist, kann dahinstehen. - BGH, 31.10.1984 - IVa ZR 33/83
Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers
Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.10.2007 - 5 U 238/07
Der Versicherungsnehmer kann sich demnach selbst dann billigerweise auf einen Unfall berufen, wenn er zunächst eine Entwendung vortragen hat und deren Beweis misslingt (vgl. BGH, Urt. v. 31.10.1984 - IV a ZR 33/83, VersR 1985, 78 f; OLG Hamm, VersR 1991, 261 (262); OLG Karlsruhe, VersR 1992, 733 f). - BGH, 27.02.1991 - XII ZR 39/90
Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung; Anspruch auf Zahlung von mehr …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.10.2007 - 5 U 238/07
Handelt es sich um einen vor dem Verzug aufgenommenen Kredit, muss der Gläubiger für seine Eigenverschuldung, den dafür geleisteten Zinssatz und die Absicht, den Kredit mit der rechtzeitigen Zahlung abzutragen, darlegen und beweisen (vgl. BGH, Urt. v. 27.2.1991 - XII ZR 39/90, NJW-RR 1991, 1406 f). - BGH, 24.09.1957 - VI ZR 266/56
Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.10.2007 - 5 U 238/07
Zu dem Unterlassen des Absperrens müssen weitere erschwerende Umstände hinzu kommen, etwa das Abstellen zur Nachtzeit oder mit laufendem Motor (vgl. OLG Köln, VersR 1957, 733; LG Köln, VersR 1993, 348) oder in einer Großstadt (vgl. LG Berlin, VersR 1967, 223 f), insbesondere wenn es sich um ein wertvolles Fahrzeug handelt (vgl. OLG Köln, VersR 1965, 1066). - OLG Hamm, 29.11.1985 - 20 U 67/85
Fortbestand der Versicherung; Veräußerung von Fahrzeugen; Versicherungsnehmer; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.10.2007 - 5 U 238/07
Beide Tatbestände umschreiben jeweils die versicherte Gefahr und mithin die Voraussetzungen für den Eintritt des Versicherungsfalls (…vgl. BGH, Urt. v. 15.12.1982 - IV a ZR 55/81, VersR 1983, 289 f; OLG Hamm, VersR 1987, 605 (606); OLG Karlsruhe, VersR 1992, 733 f). - OLG Köln, 05.07.1965 - 10 U 24/65
Grobe Fahrlässigkeit; Ursächlichkeit; Diebstahlsgefahr
- LG Koblenz, 07.09.1990 - 14 S 240/89
- OLG Celle, 07.01.1970 - 1 U 11/69
- OLG Karlsruhe, 23.09.1975 - 12 U 105/74
Anscheinsbeweis; Widerlegung; Versicherungsnehmer; Schlüssel; Zündschlüssel
- OLG Frankfurt, 27.09.2023 - 7 U 231/20
Zur Rechtsnatur des Prozesszinsanspruchs sowie zu Darlehenskosten als …
Dabei könne der erste Anschein ausnahmsweise auch bei einem Privatgläubiger für eine Kausalität sprechen, wenn er einen kurzfristig zu tilgenden Neukredit aufgenommen habe oder ein Kontokorrent vorliege (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 24.10.2007 - 5 U 238/07, juris Rn. 61). - LG Lüneburg, 15.09.2016 - 5 O 18/16
Kfz-Kaskoversicherung - Leistungsfreiheit bei grob fahrlässiger …
Grob fahrlässig handelt derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach dem gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und dabei einfachste und naheliegende Maßnahmen nicht ergreift, die im konkreten Fall jedem hätten einleuchten müssen (vgl. nur Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 24.10.2007, 5 U 238/07, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 16.06.2008 - 5 U 238/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
ZPO § 32 § 281 § 531 Abs. 2 Satz 1
Arztrecht - Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bei ärztlichem Behandlungsfehler - keine Zurückweisung des erstmals im Berufungsverfahren gestellten hilfsweisen Verweisungsantrages - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 07.11.2007 - 25 O 122/07
- OLG Köln, 26.05.2008 - 5 U 238/07
- OLG Köln, 16.06.2008 - 5 U 238/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 569
- MDR 2009, 222
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (9)
- BGH, 14.05.1969 - I ZR 24/68
Gerichtsstand bei Urheberrechtsverletzungen
Auszug aus OLG Köln, 16.06.2008 - 5 U 238/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der allerdings keine Fälle ärztlicher Haftung zugrunde liegen, kann Begehungsort der deliktischen Handlung sowohl der Handlungs- als auch der Erfolgsort sein, so dass eine Zuständigkeit dort gegeben ist, wo eine der Verletzungshandlungen begangen wurde, oder dort, wo in ein geschütztes Rechtsgut eingegriffen wurde (BGHZ 52, 108, 111; 124, 237, 245; 132, 105, 110 f.).Davon zu unterscheiden ist der Ort, an dem, nachdem bereits der Tatbestand der unerlaubten Handlung vollendet ist, lediglich die Schadensfolgen in Erscheinung treten (BGHZ 52, 108, 111, BGH NJW 1980, 1124, 1125).
- BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93
Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses
Auszug aus OLG Köln, 16.06.2008 - 5 U 238/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der allerdings keine Fälle ärztlicher Haftung zugrunde liegen, kann Begehungsort der deliktischen Handlung sowohl der Handlungs- als auch der Erfolgsort sein, so dass eine Zuständigkeit dort gegeben ist, wo eine der Verletzungshandlungen begangen wurde, oder dort, wo in ein geschütztes Rechtsgut eingegriffen wurde (BGHZ 52, 108, 111; 124, 237, 245; 132, 105, 110 f.). - BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93
Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils
Auszug aus OLG Köln, 16.06.2008 - 5 U 238/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der allerdings keine Fälle ärztlicher Haftung zugrunde liegen, kann Begehungsort der deliktischen Handlung sowohl der Handlungs- als auch der Erfolgsort sein, so dass eine Zuständigkeit dort gegeben ist, wo eine der Verletzungshandlungen begangen wurde, oder dort, wo in ein geschütztes Rechtsgut eingegriffen wurde (BGHZ 52, 108, 111; 124, 237, 245; 132, 105, 110 f.).
- BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79
Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren
Auszug aus OLG Köln, 16.06.2008 - 5 U 238/07
Davon zu unterscheiden ist der Ort, an dem, nachdem bereits der Tatbestand der unerlaubten Handlung vollendet ist, lediglich die Schadensfolgen in Erscheinung treten (BGHZ 52, 108, 111, BGH NJW 1980, 1124, 1125). - BGH, 14.12.1989 - I ARZ 700/89
Antrag auf Bestimmung eines zuständigen Gerichts wegen allgemeinen Gerichtsstands …
Auszug aus OLG Köln, 16.06.2008 - 5 U 238/07
Aus dem von den Parteien angeführten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14.12.1989 - I ARZ 700/89 (NJW 1990, 1533), der die Klage eines Versicherers aus übergegangenem Recht ihres mit HIV-verseuchten Präparaten behandelten Versicherten gegen mehrere Arzneimittelhersteller betrifft, ergeben sich keine anderen Maßstäbe. - KG, 01.06.2006 - 28 AR 28/06
Arzthaftungsklage: Örtliche Zuständigkeit des Wohnsitzgerichts des Verletzten; …
Auszug aus OLG Köln, 16.06.2008 - 5 U 238/07
Entsprechende oder ähnliche Gestaltungen liegen dem Urteil des OLG Karlsruhe vom 18.6.2003 (OLG-Report 2003, 438 f.) und dem Beschluss des Kammergerichts vom 1.6.2006 (NJW 2006, 2336 f.) zugrunde. - BGH, 20.12.1963 - Ib ZR 104/62
Stahlexport
Auszug aus OLG Köln, 16.06.2008 - 5 U 238/07
Nur dann, wenn der Schadenseintritt selbst zum Tatbestand der Rechtsverletzung gehört (wie im Falle eines Betrugs oder im Rahmen von § 826 BGB ), ist der Ort des Schadenseintritts ausnahmsweise Verletzungs- und damit Begehungsort (BGHZ 40, 391, 395). - OLG Karlsruhe, 18.06.2003 - 7 U 180/02
Arzthaftung: Örtlich zuständiges Gericht bei Behandlungsfehler durch falsche …
Auszug aus OLG Köln, 16.06.2008 - 5 U 238/07
Entsprechende oder ähnliche Gestaltungen liegen dem Urteil des OLG Karlsruhe vom 18.6.2003 (OLG-Report 2003, 438 f.) und dem Beschluss des Kammergerichts vom 1.6.2006 (NJW 2006, 2336 f.) zugrunde. - OLG Köln, 18.03.1988 - 20 U 165/87
Auszug aus OLG Köln, 16.06.2008 - 5 U 238/07
Eine Verweisung kommt insbesondere auch dann in Betracht, wenn das Erstgericht auf Zuständigkeitsrüge des Beklagten hin zutreffend die Klage wegen Unzuständigkeit abgewiesen hat und der Kläger den Verweisungsantrag erstmals - auch hilfsweise - vor dem Berufungsgericht stellt (vgl. OLG Köln OLGZ 1989, 83, 86 f.).
- OLG Saarbrücken, 05.12.2018 - 5 U 58/18
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Gerichtliches Ermessen zur Streitwertbemessung; …
In der Rechtsmittelinstanz hat sie grundsätzlich durch Urteil unter Aufhebung der angefochtenen Entscheidung zu erfolgen (BGH, Beschl. v. 15.6.1988 - I ARZ 331/88 - MDR 1989, 41; OLG München, NJW-RR 2013, 1359; OLG Stuttgart, BeckRS 2012, 23634; OLG Köln, NJW-RR 2009, 569;… Foerste in: Musielak/Voit, ZPO, 15. Aufl. 2018, § 281 Rdn. 10a;… Prütting in MünchKommZPO, 5. Aufl. 2016, § 281 Rdn. 31, 39; siehe auch BVerwG, NJW 1979, 1899).Eine Verweisung kommt insbesondere auch dann in Betracht, wenn, wie hier, das Erstgericht auf Zuständigkeitsrüge des Beklagten hin zutreffend die Klage wegen Unzuständigkeit abgewiesen hat und der Kläger den Verweisungsantrag erst - auch hilfsweise - vor dem Berufungsgericht stellt (OLG Köln, NJW-RR 2009, 569).
- OLG Saarbrücken, 19.10.2022 - 5 U 17/22
Unterlassung vermeintlich ehrverletzender Behauptungen: Präklusion von Rügen; …
Eine Verweisung kommt insbesondere auch dann in Betracht, wenn - wie hier - das Erstgericht die Klage zu Recht wegen seiner Unzuständigkeit abgewiesen hat und der Kläger den Verweisungsantrag erst - auch hilfsweise - vor dem Berufungsgericht stellt (…Senat, a.a.O.; OLG Köln, NJW-RR 2009, 569). - OLG Hamm, 26.04.2023 - 31 U 87/21
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Zahlungsklage des Darlehensnehmers nach …
Rn. 50 Hat das Gericht erster Instanz seine örtliche Zuständigkeit zu Recht verneint, kann die klagende Partei noch im Berufungsverfahren hilfsweise die Verweisung an das zuständige Gericht erster Instanz beantragen (BGH…, Urteil vom 09.07.2014 - VIII ZR 376/13, juris Rn. 52; OLG Stuttgart…, Urteil vom 14.12.2021 - 6 U 350/20, juris Rn. 26), ohne dass die Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO zu prüfen sind (OLG Braunschweig…, Urteil vom 03.05.2022 - 4 U 582/21, juris Rn. 34; OLG Köln, Urteil vom 16.06.2008 - 5 U 238/07, juris Rn. 27; OLG München…, Urteil vom 09.07.2013 - 9 U 5159/12, juris Rn. 18).Rn. 51 III. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin entsprechend §§ 97 Abs. 1 und 2, 281 Abs. 3 S. 2 ZPO (vgl. OLG Köln, Urteil vom 16.06.2008 - 5 U 238/07, juris Rn. 28).
- BGH, 21.06.2017 - XII ZB 231/17
Verfahrenskostenhilfe: Erfolgsaussicht als Voraussetzung der Bewilligung
Demgegenüber geht die weit überwiegende Meinung dahin, das Berufungsgericht könne den Rechtsstreit auch bei einem erstmals in der zweiten Instanz gestellten Verweisungsantrag an das zuständige Gericht erster Instanz verweisen, wenn ein auf die örtliche oder sachliche Unzuständigkeit gestütztes Prozessurteil mit der Berufung angegriffen ist (vgl. etwa OLG München NJW-RR 2013, 1359, 1360; OLG Stuttgart FamRZ 2013, 559, 560;… KG Urteil vom 1. März 2011 - 14 U 122/08 - juris Rn. 14; OLG Koblenz BeckRS 2012, 07804; OLG Köln NJW-RR 2009, 569, 570;… OLG Hamburg Urteil vom 9. November 2006 - 3 U 58/06 - juris Rn. 36;… Hk-ZPO/Saenger 7. Aufl. § 281 Rn. 14;… Prütting/Gehrlein/Geisler ZPO 7. Aufl. § 281 Rn. 26;… Thomas/Putzo/Reichold ZPO 38. Aufl. § 281 Rn. 7;… Wieczorek/Schütze/Assmann ZPO 4. Aufl. § 281 Rn. 60;… Zöller/Greger ZPO 31. Aufl. § 281 Rn. 11). - OLG Stuttgart, 25.03.2025 - 6 U 89/24
Widerruf eines Fernabsatzvertrags: Gerichtsstand für die Rückzahlung des …
- OLG Düsseldorf, 02.12.2013 - 14 U 136/13
Verweisung des Rechtsstreits an ein anderes Landgericht im Berufungsrechtszug
Der nunmehr in zweiter Instanz angekündigte Verweisungsantrag ist zuzulassen, weil sich § 531 Abs. 2 ZPO lediglich auf Angriffs- und Verteidigungsmittel bezieht, welche der Begründung eines Sachantrages oder der Verteidigung hiergegen dienen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 26.05.2008, 5 U 238/07, NJW-RR 2009, 569, 570).Es steht jedoch schon jetzt fest, dass der Kläger die abgrenzbaren Kosten des hiesigen Berufungsverfahrens ungeachtet des Ausgangs des erstinstanzlichen Verfahrens beim Landgericht zu tragen hat, weil diese Kosten durch Anrufung eines unzuständigen Landgerichts angefallen sind (vgl. KG…, Urteil vom 01.03.2011, 14 U 122/08, a.a.O.; OLG Köln, Urteil vom 26.05.2008, 5 U 238/07, juris, insoweit nicht in NJW-RR 2009, 569 ff. abgedruckt).
- OLG München, 04.07.2013 - 9 U 5159/12
Berufungsgericht darf örtliche Zuständigkeit prüfen!
Den Verweisungsantrag durfte die Klägerin erstmals in zweiter Instanz stellen; dieser war nicht nach § 531 Abs. 2 ZPO als verspätet zurückzuweisen (OLG Köln NJW-RR 2009, 569). - OLG Hamm, 19.06.2015 - 32 Sa 25/15
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte im Arzthaftungsprozess
Bloße Auswirkungen einer bereits an einem anderem Ort vollendeten Körperverletzung am Wohnort des Verletzten genügen damit auch im Bereich des Arzthaftungsrechts für die Begründung eines Gerichtsstands der unerlaubten Handlung nicht (OLG Köln, 5 U 238/07, NJW-RR 2009, 569; anders wohl OLG Saarbrücken, 5 W 256/07, BeckRS 2008, 01343). - BayObLG, 19.08.2022 - 102 AR 77/22
Antragsgegner, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Allgemeiner Gerichtsstand, …
Allerdings erfasst er nicht jeden Ort, an dem die nachteiligen Folgen eines Umstands spürbar werden, der bereits einen - tatsächlich an einem anderen Ort entstandenen - Schaden verursacht hat (…BGH, Urt. v. 27. Mai 2008, VI ZR 69/07, BGHZ 176, 342 Rn. 16 ff; OLG Hamm…, Beschluss vom 16. Juni 2015, 32 SA 17/15, juris Rn. 15 …und Beschluss vom 19. Juni 2015, 32 SA 25/15, juris Rn. 11; OLG Köln, Urt. v. 16. Juni 2008, 5 U 238/07, NJW-RR 2009, 569, juris Rn. 24;… Schultzky in Zöller, ZPO, § 32 Rn. 19 m. w. N.). - OLG Stuttgart, 17.06.2025 - 6 U 20/25
Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts nach Widerruf eines …
- OLG Köln, 31.07.2017 - 5 W 9/17
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Geltendmachung von …
- OLG Hamburg, 30.09.2021 - 6 U 85/20
Örtlich zuständiges Gericht bei Streitigkeit im Rahmen eines Transport- und …
- OLG Stuttgart, 14.12.2021 - 6 U 350/20
Verweisung des Rechtsstreits im Berufungsverfahren an das örtlich zuständige …
- BayObLG, 09.04.2025 - 101 AR 27/25
Antragsgegner, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Gerichtsstandsbestimmung, …
- OLG Köln, 18.06.2025 - 16 U 107/24
Erfolglose Berufung des Klägers wegen rechtmäßiger Abweisung der Klage des LG …
- OLG Düsseldorf, 15.07.2010 - 5 Sa 46/10
- OLG Nürnberg, 28.09.2009 - 3 AR 1588/09
Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit: Äußerung erheblicher …
- OLG München, 31.01.2011 - 1 W 57/11
Arzthaftungsprozess: Örtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten über …
- LG Mönchengladbach, 04.01.2024 - 3 O 391/22
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ZPO § 32; ; ZPO § 281; ; ZPO § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Örtliche Gerichtszuständigkeit bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung im Rahmen von Arzthaftungsfällen; Abgrenzung zwischen Handlungsort und Erfolgsort und dem Ort des bloßen Eintritts der Schadensfolgen
Verfahrensgang
- LG Köln, 07.11.2007 - 25 O 122/07
- OLG Köln, 26.05.2008 - 5 U 238/07
- OLG Köln, 16.06.2008 - 5 U 238/07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BGH, 14.05.1969 - I ZR 24/68
Gerichtsstand bei Urheberrechtsverletzungen
Auszug aus OLG Köln, 26.05.2008 - 5 U 238/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der allerdings keine Fälle ärztlicher Haftung zugrunde liegen, kann Begehungsort der deliktischen Handlung sowohl der Handlungs- als auch der Erfolgsort sein, so dass eine Zuständigkeit dort gegeben ist, wo eine der Verletzungshandlungen begangen wurde, oder dort, wo in ein geschütztes Rechtsgut eingegriffen wurde (BGHZ 52, 108, 111; 124, 237, 245; 132, 105, 110 f.).Davon zu unterscheiden ist der Ort, an dem, nachdem bereits der Tatbestand der unerlaubten Handlung vollendet ist, lediglich die Schadensfolgen in Erscheinung treten (BGHZ 52, 108, 111, BGH NJW 1980, 1124, 1125).
- BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93
Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses
Auszug aus OLG Köln, 26.05.2008 - 5 U 238/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der allerdings keine Fälle ärztlicher Haftung zugrunde liegen, kann Begehungsort der deliktischen Handlung sowohl der Handlungs- als auch der Erfolgsort sein, so dass eine Zuständigkeit dort gegeben ist, wo eine der Verletzungshandlungen begangen wurde, oder dort, wo in ein geschütztes Rechtsgut eingegriffen wurde (BGHZ 52, 108, 111; 124, 237, 245; 132, 105, 110 f.). - BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93
Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils
Auszug aus OLG Köln, 26.05.2008 - 5 U 238/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der allerdings keine Fälle ärztlicher Haftung zugrunde liegen, kann Begehungsort der deliktischen Handlung sowohl der Handlungs- als auch der Erfolgsort sein, so dass eine Zuständigkeit dort gegeben ist, wo eine der Verletzungshandlungen begangen wurde, oder dort, wo in ein geschütztes Rechtsgut eingegriffen wurde (BGHZ 52, 108, 111; 124, 237, 245; 132, 105, 110 f.).
- BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79
Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren
Auszug aus OLG Köln, 26.05.2008 - 5 U 238/07
Davon zu unterscheiden ist der Ort, an dem, nachdem bereits der Tatbestand der unerlaubten Handlung vollendet ist, lediglich die Schadensfolgen in Erscheinung treten (BGHZ 52, 108, 111, BGH NJW 1980, 1124, 1125). - BGH, 14.12.1989 - I ARZ 700/89
Antrag auf Bestimmung eines zuständigen Gerichts wegen allgemeinen Gerichtsstands …
Auszug aus OLG Köln, 26.05.2008 - 5 U 238/07
Aus dem von den Parteien angeführten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14.12.1989 - I ARZ 700/89 (NJW 1990, 1533), der die Klage eines Versicherers aus übergegangenem Recht ihres mit HIV-verseuchten Präparaten behandelten Versicherten gegen mehrere Arzneimittelhersteller betrifft, ergeben sich keine anderen Maßstäbe. - KG, 01.06.2006 - 28 AR 28/06
Arzthaftungsklage: Örtliche Zuständigkeit des Wohnsitzgerichts des Verletzten; …
Auszug aus OLG Köln, 26.05.2008 - 5 U 238/07
Entsprechende oder ähnliche Gestaltungen liegen dem Urteil des OLG Karlsruhe vom 18.6.2003 (OLG-Report 2003, 438 f.) und dem Beschluss des Kammergerichts vom 1.6.2006 (NJW 2006, 2336 f.) zugrunde. - BGH, 20.12.1963 - Ib ZR 104/62
Stahlexport
Auszug aus OLG Köln, 26.05.2008 - 5 U 238/07
Nur dann, wenn der Schadenseintritt selbst zum Tatbestand der Rechtsverletzung gehört (wie im Falle eines Betrugs oder im Rahmen von § 826 BGB), ist der Ort des Schadenseintritts ausnahmsweise Verletzungs- und damit Begehungsort (BGHZ 40, 391, 395). - OLG Karlsruhe, 18.06.2003 - 7 U 180/02
Arzthaftung: Örtlich zuständiges Gericht bei Behandlungsfehler durch falsche …
Auszug aus OLG Köln, 26.05.2008 - 5 U 238/07
Entsprechende oder ähnliche Gestaltungen liegen dem Urteil des OLG Karlsruhe vom 18.6.2003 (OLG-Report 2003, 438 f.) und dem Beschluss des Kammergerichts vom 1.6.2006 (NJW 2006, 2336 f.) zugrunde. - OLG Köln, 18.03.1988 - 20 U 165/87
Auszug aus OLG Köln, 26.05.2008 - 5 U 238/07
Eine Verweisung kommt insbesondere auch dann in Betracht, wenn das Erstgericht auf Zuständigkeitsrüge des Beklagten hin zutreffend die Klage wegen Unzuständigkeit abgewiesen hat und der Kläger den Verweisungsantrag erstmals - auch hilfsweise - vor dem Berufungsgericht stellt (vgl. OLG Köln OLGZ 1989, 83, 86 f.).
- LG Düsseldorf, 04.02.2016 - 9 S 14/15
Mietwagenvermittlung und Übernahme der Selbstbeteiligung
Eine Verweisung nach § 281 ZPO kann auch in der Berufungsinstanz erfolgen, insbesondere dann, wenn das Erstgericht die Klage wegen Unzuständigkeit abgewiesen und der Kläger den Verweisungsantrag erstmals - auch hilfsweise - in der Berufungsinstanz gestellt hat (OLG Köln, Urteil vom 26.05.2008, 5 U 238/07). - OLG Düsseldorf, 02.12.2013 - 14 U 136/13
Verweisung des Rechtsstreits an ein anderes Landgericht im Berufungsrechtszug
Der nunmehr in zweiter Instanz angekündigte Verweisungsantrag ist zuzulassen, weil sich § 531 Abs. 2 ZPO lediglich auf Angriffs- und Verteidigungsmittel bezieht, welche der Begründung eines Sachantrages oder der Verteidigung hiergegen dienen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 26.05.2008, 5 U 238/07, NJW-RR 2009, 569, 570).Es steht jedoch schon jetzt fest, dass der Kläger die abgrenzbaren Kosten des hiesigen Berufungsverfahrens ungeachtet des Ausgangs des erstinstanzlichen Verfahrens beim Landgericht zu tragen hat, weil diese Kosten durch Anrufung eines unzuständigen Landgerichts angefallen sind (vgl. KG…, Urteil vom 01.03.2011, 14 U 122/08, a.a.O.; OLG Köln, Urteil vom 26.05.2008, 5 U 238/07, juris, insoweit nicht in NJW-RR 2009, 569 ff. abgedruckt).
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