Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 27.09.2012 - 5 U 7/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 133 BGB, § 157 BGB, § 305 Abs 1 BGB, § 305 Abs 2 BGB, § 306 Abs 3 BGB
Kondizierbarkeit einer Gewährleistungsbürgschaft wegen Unwirksamkeit der Sicherungsabrede - Deutsches Notarinstitut
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 305; BGB § 306; BGB § 307; BGB § 641; BGB § 765; BGB § 768; BGB § 770; BGB § 821
Gewährleistungsbürgschaft kondizierbar bei unwirksamer Sicherungsabrede (unangemessene Benachteiligung durch klauselmäßiges Erfordernis des Verzichts auf die Einrede der Aufrechenbarkeit)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 307 Abs. 1
Formularmäßige Vereinbarung der Verpflichtung zur Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft sowie eines Bareinbehalts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung aus einer Gewährleistungsbürgschaft bei entgegenstehender Einrede der Kondizierbarkeit der Gewährleistungsbürgschaft
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mängelbürgschaft: Ausschluss von § 770 Abs. 2 BGB in AGB zulässig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Zahlung aus einer Gewährleistungsbürgschaft bei entgegenstehender Einrede der Kondizierbarkeit
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mängelbürgschaft und Ausschluss von § 770 Abs. 2 BGB: Sicherungsabrede unwirksam? (IBR 2013, 26)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 07.12.2011 - 11 O 33/11
- OLG Frankfurt, 27.09.2012 - 5 U 7/12
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (7)
- BGH, 16.06.2009 - XI ZR 145/08
Wirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2012 - 5 U 7/12
Denn eine formularmäßige Vereinbarung zur Sicherung von Gewährleistungsansprüchen bildet mit der Ablösungsmöglichkeit durch eine Gewährleistungsbürgschaft eine untrennbare Einheit (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 16.06.2009 - XI ZR 145/08, BGHZ 181, 278, Juris-Rz. 36), während eine Verschränkung des Einbehalts eines Teils des Werklohns mit der Ablösungsmöglichkeit durch eine Bürgschaft bei einer Vertragserfüllungsbürgschaft nicht besteht (…vgl. BGH wie vor, Juris-Rz. 35;… Urteil vom 12.02.2009 - VII ZR 39/08, BGHZ 179, 374, Juris-Rz. 20), weshalb die zur Vertragserfüllungsbürgschaft ergangene Rechtsprechung, dass die Unwirksamkeit betreffend die Bestimmung über den Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit lediglich zur Teilnichtigkeit dieser speziellen Bestimmung gem. § 306 Abs. 1 BGB und nicht zur Gesamtnichtigkeit der Sicherungsabrede führt, nicht übertragen werden kann (…vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O., Rz. 56, 60). - BGH, 16.01.2003 - IX ZR 171/00
Formularmäßiger Ausschluß der Aufrechenbarkeit mit unbestrittenen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2012 - 5 U 7/12
Rn. 17 Ein formularmäßiger Ausschluss der Einrede der Aufrechenbarkeit gemäß § 770 Abs. 2 BGB verstößt seinerseits gegen § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, weil er den Bürgen entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt und mit wesentlichen Grundgedanken der §§ 765 ff BGB nicht zu vereinbaren ist, weil die Einrede der Aufrechenbarkeit eine Ausprägung des Subsidiaritätsgrundsatzes der Bürgschaft ist (vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2003 - IX ZR 171/00, BGHZ 153, 293, Juris-Rz. 17). - BGH, 12.02.2009 - VII ZR 39/08
Wirksamkeit einer Sicherungsvereinbarung im Übrigen bei Unwirksamkeit einer in …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2012 - 5 U 7/12
Denn eine formularmäßige Vereinbarung zur Sicherung von Gewährleistungsansprüchen bildet mit der Ablösungsmöglichkeit durch eine Gewährleistungsbürgschaft eine untrennbare Einheit (…vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 16.06.2009 - XI ZR 145/08, BGHZ 181, 278, Juris-Rz. 36), während eine Verschränkung des Einbehalts eines Teils des Werklohns mit der Ablösungsmöglichkeit durch eine Bürgschaft bei einer Vertragserfüllungsbürgschaft nicht besteht (…vgl. BGH wie vor, Juris-Rz. 35; Urteil vom 12.02.2009 - VII ZR 39/08, BGHZ 179, 374, Juris-Rz. 20), weshalb die zur Vertragserfüllungsbürgschaft ergangene Rechtsprechung, dass die Unwirksamkeit betreffend die Bestimmung über den Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit lediglich zur Teilnichtigkeit dieser speziellen Bestimmung gem. § 306 Abs. 1 BGB und nicht zur Gesamtnichtigkeit der Sicherungsabrede führt, nicht übertragen werden kann (…vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O., Rz. 56, 60).
- BGH, 24.05.2007 - VII ZR 210/06
Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherungseinbehalts durch …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2012 - 5 U 7/12
Rn. 15 Die Vereinbarung eines Gewährleistungseinbehalts von 5% der Auftragssumme in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers benachteiligt den Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, wenn ihm kein angemessener Ausgleich dafür zugestanden wird, dass er den Werklohn nicht sofort ausgezahlt bekommt, das Bonitätsrisiko für die Dauer der Gewährleistungsfrist tragen muss und ihm die Liquidität sowie die Verzinsung des Werklohns vorenthalten werden (std. Rspr. des BGH, vgl. nur BGH…, Urteil vom 2.03.2000 - VII ZR 475/98, NJW 2000, 1863, Juris-Rz. 19; Beschluss vom 24.05.2007 - VII ZR 210/06, NJW-RR 2007, 1319, Juris-Rz. 6), die Vertragsregelung also mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der sie abweicht, nicht zu vereinbaren ist (§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB). - BGH, 02.03.2000 - VII ZR 475/98
Formularmäßige Ablösung des Gewährleistungseinbehalts durch Bürgschaft auf erstes …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2012 - 5 U 7/12
Rn. 15 Die Vereinbarung eines Gewährleistungseinbehalts von 5% der Auftragssumme in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers benachteiligt den Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, wenn ihm kein angemessener Ausgleich dafür zugestanden wird, dass er den Werklohn nicht sofort ausgezahlt bekommt, das Bonitätsrisiko für die Dauer der Gewährleistungsfrist tragen muss und ihm die Liquidität sowie die Verzinsung des Werklohns vorenthalten werden (std. Rspr. des BGH, vgl. nur BGH, Urteil vom 2.03.2000 - VII ZR 475/98, NJW 2000, 1863, Juris-Rz. 19;… Beschluss vom 24.05.2007 - VII ZR 210/06, NJW-RR 2007, 1319, Juris-Rz. 6), die Vertragsregelung also mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der sie abweicht, nicht zu vereinbaren ist (§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB). - OLG Jena, 17.11.2009 - 4 W 485/09
Unwirksame Bürgschaftsklausel und ihre Folgen
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2012 - 5 U 7/12
Rn. 18 Hiernach stellt die Befugnis einer Ersetzung des unangemessenen Bareinbehalts durch eine Bürgschaft, die formularmäßig unangemessene Regelungen enthält, keinen angemessenen Ausgleich für den Auftragnehmer dar (vgl. OLG Jena, MDR 2010, 259, Juris-Rz. 12). - OLG Düsseldorf, 30.05.2008 - 22 U 113/07
Zu den Rechtswirkungen der Unwirksamkeit eines Verzichts auf die Einrede der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2012 - 5 U 7/12
Rn. 19 Denn der Auftraggeber kann von dem Auftragnehmer nicht verlangen, dass dieser ihm eine Bürgschaft mit einem unzulässigen Regelungsinhalt verschafft (OLG Jena, a.a.O.,Juris-Rz. 18, OLG Düsseldorf, NZBau 2008, 767, Juris-Rz. 55 für Vertragserfüllungsbürgschaft).
- OLG Düsseldorf, 13.06.2014 - 22 U 150/13
AGB-widriger Einredeverzicht berührt Wirksamkeit der Bürgschaftsabrede nicht!
Ergänzend werde auf das Urteil des OLG Frankfurt vom 27.09.2012 (5 U 7/12) Bezug genommen.Ergänzend wird zudem Bezug genommen auf die - der vorstehenden Rechtsprechung des BGH entsprechenden - Urteile des erkennenden Senats vom 30.05.2008 (I-22 U 113/07, NZBau 2008, 767, dort Rn 55) und die Rechtsprechung des OLG Frankfurt (Beschlüsse vom 29.04./05.07.2010, 10 U 75/09; Urteil vom 27.09.2012, 5 U 7/12, NJW-Spezial 2012, 686, dort Rn 20).
Auch der Einwand der Beklagten, sie habe bereits in erster Instanz auf die Rechtsprechung verwiesen, wonach der formularmäßig vorgeschriebene Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gemäß § 770 Abs. 2 BGB (bei Gewährleistungsbürgschaften) zur Unwirksamkeit der gesamten Sicherungsabrede führe und ihre ergänzende Bezugnahme auf das Urteil des OLG Frankfurt vom 27.09.2012 (5 U 7/12, NJW-Spezial 2012, 686) Bezug genommen, führen nicht zum Erfolg der Berufung.
- KG, 06.08.2013 - 7 U 210/11
Verzicht auf Einrede der Aufrechenbarkeit: Klausel unwirksam!
Dieser auch vom OLG Frankfurt im Urteil vom 27.9.2012 - 5 U 7/12 - vertretenen Ansicht schließt sich der Senat an. - OLG Celle, 05.03.2014 - 7 U 114/13
Übersicherung durch Sicherungsabrede im Generalunternehmervertrag neben …
In der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung ist aber anerkannt, dass eine durch AGB vorgegebene Vertragsgestaltung, nach der einerseits eine Vertragserfüllungsbürgschaft, andererseits zusätzlich eine Gewährleistungsbürgschaft gefordert wird, eine Übersicherung des Auftraggebers darstellt und einer AGB-Kontrolle nicht standhält, sofern durch die Vertragsgestaltung nicht sichergestellt ist, dass die eine Bürgschaft die andere ablöst, sondern ein vorübergehendes Nebeneinander beider Bürgschaften möglich ist (vgl. OLG Köln, BauR 2012, 1998; OLG Frankfurt IBR 2013, 26; OLG Celle BauR 2013, 480; Urteil des OLG München vom 16. Juli 2013 - 9 U 5194/12 - zit. nach juris).
- OLG Frankfurt, 25.08.2016 - 23 U 158/15
Zurückhaltung der Sicherheit trotz Verjährung der Gewährleistungsansprüche
Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass die Gewährleistungsbürgschaft offenbar nach dem Willen der Vertragsparteien dem vorgelegten Muster entspricht, das im Falle der Verwendung im Rahmen allgemeiner Vertragsverhandlungen nach der Rechtsprechung des BGH (…Urt. v. 16.01.2003 - IX ZR 171/00 Rn. 18; ebenso OLG Frankfurt, Urt. v. 27.09.2012 - 5 U 7/12 Rn. 17 , zit. nach juris) aufgrund des formularmäßigen Ausschlusses der Einrede der Aufrechenbarkeit gemäß § 770 Abs. 2 BGB zur Unwirksamkeit der Sicherungsabrede führt.".Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass die Gewährleistungsbürgschaft offenbar nach dem Willen der Vertragsparteien dem vorgelegten Muster entspricht, das im Falle der Verwendung im Rahmen allgemeiner Vertragsverhandlungen nach der Rechtsprechung des BGH (…Urt. v. 16.01.2003 - IX ZR 171/00 Rn. 18; ebenso OLG Frankfurt, Urt. v. 27.09.2012 - 5 U 7/12 Rn. 17 , zit. nach juris) aufgrund des formularmäßigen Ausschlusses der Einrede der Aufrechenbarkeit gemäß § 770 Abs. 2 BGB zur Unwirksamkeit der Sicherungsabrede führt.
- OLG Köln, 12.10.2016 - 11 U 3/16
Wirksamkeit einer Gewährleistungsbürgschaft
Rn. 35 Die Frage, ob der formularmäßig ausbedungene Verzicht des Bürgen auf die Einrede der Aufrechenbarkeit für eine zu stellende Gewährleistungsbürgschaft die Unwirksamkeit der Sicherungsabrede zur Folge hat, wenn der Einredeausschluss auch unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen umfasst, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung streitig diskutiert (bejahend OLG Jena…, Beschluss vom 17. November 2009 - 4 W 485/09 -, Rn. 16 nach juris, MDR 2010, 259; OLG Frankfurt, Urteil vom 27. September 2012 - 5 U 7/12 -, NJW-Spezial 2012, 686; KG Berlin, Urteil vom 06. August 2013 - 7 U 210/11 -, juris; OLG Dresden…, Urteil vom 23. April 2014 - 12 U 97/14, 12 U 0097/14 -, Rn. 21, juris; verneinend OLG Hamburg…, Beschluss vom 15. Oktober 2010 - 9 W 65/10 -,BauR 2011, 1007 Rn. 5; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Mai 2008 - I-22 U 113/07, 22 U 113/07 -, NZBau 2008, 767, 768; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.09.2012 - 6 U 781/12). - OLG Düsseldorf, 02.05.2017 - 23 U 156/16
Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts durch …
Rn. 36 Denn ein Ausschluss der Einrede der Aufrechenbarkeit könnte allenfalls dann zur Unwirksamkeit der Sicherungsabrede führen, wenn sich der Ausschluss auch auf rechtskräftige und unbestrittene Forderungen erstreckt (…OLG München, Urt. v. 03.06.2014 - 9 U 3404/13, juris;… OLG Dresden, Urt. v. 23.04.2014 - 12 U 97/14, ibr 2014, 417; OLG Frankfurt, Urt. v. 27.09.2012 - 5 U 7/12, ibr 2013, 26;… KG, Urt. v. 06.08.2013 - 7 U 210/11, ibr 2013, 740; OLG Jena, Beschl. v. 17.11.2009 - 4 W 485/09, MDR 2010, 259 = ibr 2010, 82;… LG Köln, Urt. v. 21.10.2010 - 27 O 157/10, BauR 2011, 1008 = ibr 2011, 332;… LG Wiesbaden, Urt. v. 22.02.2012 - 10 O 92/11;… LG Wiesbaden, Urt. v. 07.12.2011 - 11 O 33/11, juris;… LG Hamburg, Urt. v. 09.03.2012 - 321 O 87/11, BauR 2012, 1656). - LG Köln, 08.07.2014 - 27 O 16/14
Verzicht auf § 770 Abs. 1 in AGB wirksam!?
Dies gilt u.a. für die Entscheidungen BGH NJW 2003, 1521 und OLG Frankfurt a.M. IBR 2013, 26. - OLG Frankfurt, 12.07.2016 - 23 U 158/15
Mängelansprüche teilweise verjährt: Bürgschaft muss nicht "stückweise" …
Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass die Gewährleistungsbürgschaft offenbar nach dem Willen der Vertragsparteien dem vorgelegten Muster entspricht, das im Falle der Verwendung im Rahmen allgemeiner Vertragsverhandlungen nach der Rechtsprechung des BGH (…Urt. v. 16.01.2003 - IX ZR 171/00 Rn. 18; ebenso OLG Frankfurt, Urt. v. 27.09.2012 - 5 U 7/12) aufgrund des formularmäßigen Ausschlusses der Einrede der Aufrechenbarkeit gemäß § 770 Abs. 2 BGB zur Unwirksamkeit der Sicherungsabrede führt. - LG München II, 30.04.2015 - 4 HKO 3239/14
Gewährleistungsbürgschaft - Wirksamkeit der Sicherungsabrede
Nach der Rechtsprechung des KG Berlin (Urteil vom 06.08.2013, Az. 7 U 210/11, Tz 39) und des OLG Frankfurt (Urteil vom 27.09.2012, Az. 5 U 7/12, Tz 20) gilt für den Fall des vollständigen Verzichtes auf die Einrede der Aufrechenbarkeit nach § 770 Abs. 2 BGB dieselbe Rechtsfolge, nämlich dass die Sicherungsabrede bei einer Gewährleistungsbürgschaft nicht teilbar ist, insbesondere weil nicht ersichtlich ist, wie die Parteien den Sicherheitseinbehalt geregelt hätten, wenn sie von der Unwirksamkeit der Sicherungsabrede Kenntnis gehabt hätten.
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 14.06.2012 - I-5 U 7/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 531 Abs. 2
Zulassung neuen Vorbringens in der Berufungsinstanz im Arzthaftungsprozess - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zulassung neuen Vorbringens in der Berufungsinstanz im Arzthaftungsprozess
Verfahrensgang
- LG Köln - 3 O 567/09
- OLG Köln, 14.06.2012 - I-5 U 7/12
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