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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 14.08.2019 - 5 U 87/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,39782
OLG Saarbrücken, 14.08.2019 - 5 U 87/18 (https://dejure.org/2019,39782)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.08.2019 - 5 U 87/18 (https://dejure.org/2019,39782)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. August 2019 - 5 U 87/18 (https://dejure.org/2019,39782)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erbvertrag: Auslegung einer Regelung zum Verfügungsverbot als Vertragsstrafenversprechen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 77/12

    Vertragsstrafenklausel - Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle für …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.08.2019 - 5 U 87/18
    Rn. 33 Die Beklagte hat sich vom Vorwurf, ihre Unterlassungspflicht schuldhaft verletzt zu haben, nicht entlastet (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB; zum Verschuldenserfordernis bei der Vertragsstrafe BGH, Urteil vom 15.05.1985 - I ZR 25/83 - NJW 1986, 127; BGH, Urteil vom 29.06.1972 - II ZR 101/70 - NJW 1972, 1893; zur Verschuldensvermutung BGH, Urteil vom 13.11.2013 - I ZR 77/12).
  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw. …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.08.2019 - 5 U 87/18
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn diese für ein Vier-Augen-Gespräch keinen Zeugen hat und zum Ausgleich ihrer Beweisnot nur auf diesem Wege ihre Darstellung in den Prozess persönlich einbringen kann (siehe z.B. BGH, Urteil vom 08.07.2010 - III ZR 249/09 - BGHZ 186, 152;… von Selle in: Vorwerk/Wolf, ZPO, 33. Edition, Stand: 01.07.2019, § 141 Rdn. 2).
  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 124/12

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Bankmitarbeiter im Zusammenhang mit …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.08.2019 - 5 U 87/18
    Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit seines Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zu Tage tretenden Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben kann (BGH, Urteil vom 15.10.2013 - VI ZR 124/12 - NJW 2014, 1380).
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.08.2019 - 5 U 87/18
    Das Berufungsgericht kann eine vom Erstgericht vorgenommene Auslegung, die es sachlich für nicht überzeugend hält, korrigieren, ohne auf die Prüfung von Verstößen gegen Auslegungsregeln oder gegen Denkgesetze und Erfahrungsregeln beschränkt zu sein (vgl. BGH, Urteil vom 14.07.2004 - VIII ZR 164/03 - NJW 2004, 2751;… Wulf in Vorwerk/Wolf, ZPO, 2. Edition, Stand: 01.03.2019, § 529 Rdn. 7;… Ball in: Musielak/Voit, ZPO, 16. Auflage 2019, § 529 Rdn. 8).
  • BGH, 30.09.1959 - V ZR 66/58

    Erbvertragsvermächtnis

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.08.2019 - 5 U 87/18
    Die Regelung in Ziffer 8 Satz1 der Erbvertragsurkunde ist insoweit als Vereinbarung einer Vertragsstrafe im Sinne des § 339 BGB zu werten, die nicht vom tatsächlichen Eintritt eines in bestimmter Höhe realisierten Vermögensschadens abhängen, sondern bereits mit dem Pflichtverstoß fällig werden und den vertragswidrig handelnden Erblasser zu seinen Lebzeiten treffen sollte (zu dieser Gestaltungsmöglichkeit Johannsen, DNotZ, Sonderheft 1977, 69, 79;… zur Absicherung einer Verfügungsunterlassungspflicht durch Vertragsstrafe auch Geiger in: jurisPK-BGB, 8. Auflage 2017, § 2286 Rdn. 20;… Horn in: Kroiß/Ann/Mayer, BGB, 5. Auflage 2018, § 2286 Rdn. 14; siehe auch BGH, Urteil vom 30.09.1959 - V ZR 66/58 - BGHZ 31, 13 = NJW 1959, 2252: die schuldhafte Verletzung einer vertraglich begründeten Pflicht, eine Verfügung unter Lebenden zu unterlassen, könne nach allgemeinen Grundsätzen des Schuldrechts einen Schadensersatzanspruch bereits gegen den Erblasser begründen;… dazu Kanzleiter in: Staudinger, BGB, 2019, § 2286 Rdn. 16).
  • BGH, 29.06.1972 - II ZR 101/70

    Verwirkung einer Vertragsstrafe - Anspruch auf Unterlassen - Gegenstand einer …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.08.2019 - 5 U 87/18
    Rn. 33 Die Beklagte hat sich vom Vorwurf, ihre Unterlassungspflicht schuldhaft verletzt zu haben, nicht entlastet (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB; zum Verschuldenserfordernis bei der Vertragsstrafe BGH, Urteil vom 15.05.1985 - I ZR 25/83 - NJW 1986, 127; BGH, Urteil vom 29.06.1972 - II ZR 101/70 - NJW 1972, 1893; zur Verschuldensvermutung BGH, Urteil vom 13.11.2013 - I ZR 77/12).
  • BGH, 15.05.1985 - I ZR 25/83

    Haftung für Verschulden von Erfüllungsgehilfen bei strafbewehrtem …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.08.2019 - 5 U 87/18
    Rn. 33 Die Beklagte hat sich vom Vorwurf, ihre Unterlassungspflicht schuldhaft verletzt zu haben, nicht entlastet (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB; zum Verschuldenserfordernis bei der Vertragsstrafe BGH, Urteil vom 15.05.1985 - I ZR 25/83 - NJW 1986, 127; BGH, Urteil vom 29.06.1972 - II ZR 101/70 - NJW 1972, 1893; zur Verschuldensvermutung BGH, Urteil vom 13.11.2013 - I ZR 77/12).
  • LG Saarbrücken, 27.09.2018 - 14 O 35/17

    Erbvertrag: Schadensersatzanspruch bei Verstoß des potenziellen Erblassers gegen …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.08.2019 - 5 U 87/18
    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27.09.2018 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - Az. 14 O 35/17 - abgeändert.
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dejure.org Übersicht OLG Saarbrücken

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 13.05.2019 - 5 U 87/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,53990
OLG Zweibrücken, 13.05.2019 - 5 U 87/18 (https://dejure.org/2019,53990)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13.05.2019 - 5 U 87/18 (https://dejure.org/2019,53990)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13. Mai 2019 - 5 U 87/18 (https://dejure.org/2019,53990)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 648a BGB vom 23.10.2008, § 649 BGB vom 23.10.2008, § 650f BGB
    Klage auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung: Anforderungen an die Darlegung des Vergütungsanspruchs und der Nichterzielung eines Füllauftrags bei kurzfristiger Kündigung

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Trotz guter Baukonjunktur: Keine Vermutung für Füllaufträge!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Trotz guter Baukonjunktur: Keine Vermutung für Füllaufträge! (IBR 2020, 396)

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.03.2014 - VII ZR 349/12

    Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des Bauvertrages

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.05.2019 - 5 U 87/18
    Rn. 18 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 06.03.2014, Az.: VII ZR 349/12) stehe dem Unternehmer nach freier Kündigung des Bestellers ein Sicherungsanspruch in Höhe des nach der Kündigung noch bestehenden veränderten Vergütungsanspruchs nach § 649 Satz 2 BGB a.F. zu, deren Höhe der Unternehmer schlüssig darlegen müsse.

    Rn. 46 Angesichts der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 06.03.2014, Az.: VII ZR 349/12, hat die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung, noch erfordern die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts.

    Rn. 47 Der Bundesgerichtshof hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 06.03.2014, Az.: VII ZR 349/12, ausgeführt, dass für einen Unternehmer solange ein Sicherungsinteresse besteht, wie sein Vergütungsanspruch nicht befriedigt worden ist, den er jedoch schlüssig darzulegen hat.

  • OLG Stuttgart, 17.01.2023 - 10 U 91/22

    Anspruch des Unternehmers auf Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des …

    Indem im Rechtsstreit auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung - wie ausgeführt - die schlüssige Darstellung des Vergütungsanspruchs genügt (BGH…, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12, juris Rn. 23), wird die Gefahr einer Übersicherung des Werkunternehmers ausdrücklich in Kauf genommen (OLG München…, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 20 U 94/19, juris Rn. 18: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13. Mai 2019 - 5 U 87/18, juris Rn. 47; im Ergebnis ebenso: KG…, Urteil vom 22. Juni 2018 - 7 U 111/17, juris Rn. 40; einschränkend: KG…, Urteil vom 15. Juni 2018 - 21 U 140/17, juris Rn. 37).
  • OLG München, 26.04.2022 - 28 U 3880/21

    Privates Baurecht: Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung für …

    Rn. 32 Soweit die Klägerin in ihrer Gegenerklärung den Beschluss des OLG Zweibrücken vom 13.5.2019, Az. 5 U 87/18 anführt, ist dies unbehelflich, da es an einer Vergleichbarkeit der Sachverhalte fehlt.
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dejure.org Übersicht OLG Zweibrücken

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 20.02.2019 - 5 U 87/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,53989
OLG Zweibrücken, 20.02.2019 - 5 U 87/18 (https://dejure.org/2019,53989)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20.02.2019 - 5 U 87/18 (https://dejure.org/2019,53989)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20. Februar 2019 - 5 U 87/18 (https://dejure.org/2019,53989)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 648a BGB vom 23.10.2008, § 649 BGB vom 23.10.2008, § 650f BGB
    Klage auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung: Anforderungen an die Darlegung des Vergütungsanspruchs und der Nichterzielung eines Füllauftrags bei kurzfristiger Kündigung

  • rechtsportal.de
  • ibr-online

    Trotz guter Baukonjunktur: Keine Vermutung für Füllaufträge!

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.03.2014 - VII ZR 349/12

    Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des Bauvertrages

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.02.2019 - 5 U 87/18
    Rn. 3 1. Die Klägerin hat ihren Vergütungsanspruch nach Kündigung des Bauvertrages durch die Beklagte durch Vorlage des Bauvertrages, des Leistungsverzeichnisses und der Schlussrechnung nebst Anlagen vom 13.12.2017 schlüssig dargelegt (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.03.2014, Az.: VII ZR 349/12, NJW 2014, 2186) und hat demgemäß einen Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung gemäß § 648 a Abs. 1 BGB a.F. in dem vom Erstgericht zugesprochenen Umfang.
  • BGH, 28.10.1999 - VII ZR 326/98

    Anrechnung ersparter Aufwendungen nach Kündigung des Architekten- bzw. …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.02.2019 - 5 U 87/18
    Rn. 8 Nur wenn es nahe liegt, dass eine anderweitige Verwendung der Arbeitskraft oder des vom Unternehmer eingesetzten Personals in Betracht kommt, ist in einem eilbedürftigen Rechtsstreit um eine Sicherheitsleistung eine detaillierte Darlegung erforderlich (Voit in BeckOK BGB, Bamberger/Roth/Hau/Poseck, 48. Edition, Stand 01.11.2018, § 648 Rn 19; BGH NJW 2000, Seite 653), was vorliegend zu verneinen ist.
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