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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.07.2017 - 5 U 9/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,58585
OLG Köln, 26.07.2017 - 5 U 9/17 (https://dejure.org/2017,58585)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.07.2017 - 5 U 9/17 (https://dejure.org/2017,58585)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Juli 2017 - 5 U 9/17 (https://dejure.org/2017,58585)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2018, 1264
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei …

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2017 - 5 U 9/17
    Es besteht eine Vermutung, dass der Geschädigte sich "beratungsrichtig" verhalten hätte (BGH NJW 2012, 2427 ff.; NJW 1992, 240 f.).
  • BGH, 19.02.1991 - VI ZR 171/90

    Kosten von Besuchen naher Angehöriger bei stationärem Krankenhausaufenthalt des …

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2017 - 5 U 9/17
    Nach der eher restriktiven Rechtsprechung des BGH (grundlegend BGH, Urteil vom 19.2.1991, VersR 1991, 559 ff.) setzt die Erstattungsfähigkeit solcher Aufwendungen voraus, dass es sich um Aufwendungen nächster Angehöriger handelt, die durch eine medizinisch notwendige Betreuung entstanden sind und die nicht vermeidbar gewesen sind, insbesondere sich im Rahmen der wirtschaftlich günstigsten Möglichkeit halten.
  • BGH, 27.01.2000 - IX ZR 45/98

    Zulässigkeit eines Grundurteils

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2017 - 5 U 9/17
    Rn. 10 Für den haftungsausfüllenden Ursachenzusammenhang zwischen anwaltlicher Pflichtverletzung und geltend gemachtem Schaden hat der Tatrichter festzustellen, was geschehen wäre, wenn der Rechtsanwalt sich vertragsgemäß verhalten hätte, und wie sich die Vermögenslage des Mandanten auf Grundlage der Differenzhypothese nach § 249 S.1 BGB entwickelt hätte (BGH NJW 2000, 1572 f.).
  • BGH, 26.09.1991 - IX ZR 242/90

    Kausalitätsnachweis bei Verletzung der Beratungs- und Aufklärungspflichten des …

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2017 - 5 U 9/17
    Es besteht eine Vermutung, dass der Geschädigte sich "beratungsrichtig" verhalten hätte (BGH NJW 2012, 2427 ff.; NJW 1992, 240 f.).
  • OLG Koblenz, 11.05.2020 - 13 UF 128/20

    Kein Stillstand der Rechtspflege durch Corona-Pandemie, Fristen gelten fort

    Ein Rechtsanwalt hat das Recht und die zugrundeliegende Rechtsprechung zu kennen (vgl. OLG Köln VersR 2018, 1264).
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Rechtsprechung
   KG, 07.11.2017 - 5 U 9/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,53849
KG, 07.11.2017 - 5 U 9/17 (https://dejure.org/2017,53849)
KG, Entscheidung vom 07.11.2017 - 5 U 9/17 (https://dejure.org/2017,53849)
KG, Entscheidung vom 07. November 2017 - 5 U 9/17 (https://dejure.org/2017,53849)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Gesundheitsbezogene Lebensmittelwerbung

    § 3 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 2 UWG, Art 2 Abs 2 Nr 5 EGV 1924/2006
    Wettbewerbswidrige Lebensmittelwerbung in einer TV-Verkaufssendung: Gesundheitsbezogene Werbung für ein Ingwer-Extrakt-haltigen Nahrungsergänzungsmittel "N. Ingwerol Kapseln"

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Ingwer enthaltenden Nahrungsergänzungsmittels mit positiven Auswirkungen hinsichtlich Erkältungskrankheiten, Völlegefühl und für die Nieren- und Leberfunktion

  • Wolters Kluwer
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (16)

  • OLG Bamberg, 12.02.2014 - 3 U 192/13

    Unlauterer Wettbewerb: ergänzende bilanzierte Diät - Nahrungsergänzungsmittel

    Auszug aus KG, 07.11.2017 - 5 U 9/17
    Rn. 88 Gesundheitsbezogene Angaben dürfen aber nur für den jeweiligen Nährstoff, die Substanz oder das Lebensmittel gemacht werden, für die sie zugelassen sind, nicht jedoch für das Lebensmittelprodukt, das diese enthält (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 2016, I ZR 81/15 - Repair-Kapseln, Rn 35; OLG Bamberg WRP 2014, 609; Senat GRUR-RR 2016, 37; OLG Celle, Urteil vom 22. Oktober 2015, 13 U 123/14).

    Rn. 93 Der oben wiedergegebenen, grundsätzlich unverbindlichen Rechtsauffassung der EU-Kommission ist zu folgen (vgl. auch OLG Bamberg WRP 2014, 609).

    Rn. 95 Wenn es danach zu der z.B. zugelassenen Angabe "Vitamin C trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei" unter der Überschrift "Bedingungen für die Verwendung der Angabe" heißt: "Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die die Mindestanforderungen an eine Vitamin-C-Quelle … erfüllen.", besteht schon dem Wortlaut des Registers nach kein Anlass, dies so zu verstehen, dass der Name dieses Vitamins durch den Namen eines Produkts ersetzt werden kann, das dieses Vitamin enthält (vgl. OLG Bamberg WRP 2014, 609).

    Rn. 96 Wenn die Kommission im Erwägungsgrund 9 der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 gleichbedeutende Angaben in engem Rahmen zugelassen hat, bezieht sich dies lediglich auf sinngemäße Formulierungen wie z.B. "Vitamin C leistet einen Beitrag zu einem normalen Energiestoffwechsel." (vgl. OLG Bamberg WRP 2014, 609).

    Dieser Hinweis stützt die Auslegung, dass ausschließlich mit den gesundheitsbezogenen Angaben so wie in der Liste angeführt, also mit den einzelnen Nährstoffen oder Substanzen, geworben werden darf und eben nicht mit dem Lebensmittelprodukt, das diese Stoffe enthält (vgl. OLG Bamberg WRP 2014, 609).

    Dies gilt nicht für die beanstandete Produktbezeichnung, da ihr nicht zu entnehmen ist, welche Nährstoffe in dem Produkt enthalten sind und für die Arterien hilfreich sein sollen (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 2016, I ZR 81/15 - Repair-Kapseln, Rn 35; OLG Bamberg WRP 2014, 609).

  • BGH, 10.12.2015 - I ZR 222/13

    Werbung für Kindersaft

    Auszug aus KG, 07.11.2017 - 5 U 9/17
    Rn. 82 Es kann jedenfalls keine Rede davon sein, dass die Werbung aus der maßgeblichen Verbrauchersicht gleichbedeutend wäre mit dem Inhalt einer zugelassenen gesundheitsbezogenen Angabe (vgl. hierzu Erwägungsgrund 9 der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 sowie BGH GRUR 2016, 412 - Lernstark, Rn 51).

    Rn. 83 Bei der Prüfung, ob eine verwendete gesundheitsbezogene Angabe mit einer zugelassenen gesundheitsbezogenen Angabe gleichbedeutend ist, ist grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen, wenn auch das berechtigte Interesse der Lebensmittelunternehmen zu berücksichtigen ist, den Wortlaut einer zugelassenen Angabe der Produktaufmachung und dem Verbraucherverständnis anpassen zu können, ohne für jede sprachlich abweichende Angabe einen eigenen Zulassungsantrag stellen zu müssen (BGH GRUR 2016, 412 - Lernstark, Rn 52).

  • BGH, 07.04.2016 - I ZR 81/15

    Repair-Kapseln - Wettbewerbswidrige Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel: …

    Auszug aus KG, 07.11.2017 - 5 U 9/17
    Rn. 88 Gesundheitsbezogene Angaben dürfen aber nur für den jeweiligen Nährstoff, die Substanz oder das Lebensmittel gemacht werden, für die sie zugelassen sind, nicht jedoch für das Lebensmittelprodukt, das diese enthält (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 2016, I ZR 81/15 - Repair-Kapseln, Rn 35; OLG Bamberg WRP 2014, 609; Senat GRUR-RR 2016, 37; OLG Celle, Urteil vom 22. Oktober 2015, 13 U 123/14).

    Dies gilt nicht für die beanstandete Produktbezeichnung, da ihr nicht zu entnehmen ist, welche Nährstoffe in dem Produkt enthalten sind und für die Arterien hilfreich sein sollen (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 2016, I ZR 81/15 - Repair-Kapseln, Rn 35; OLG Bamberg WRP 2014, 609).

  • BGH, 17.01.2013 - I ZR 5/12

    Vitalpilze

    Auszug aus KG, 07.11.2017 - 5 U 9/17
    Rn. 59 Art. 10 Abs. 3 HCVO erfasst nur Aussagen, die zwar auf eine der in Art. 13 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 HCVO genannten Funktionen Bezug nehmen, aufgrund ihrer allgemeinen und unspezifischen Formulierung aber nicht Gegenstand eines Zulassungsverfahrens sein könnten (vgl. BGH GRUR 2011, 249 - Gurktaler Kräuterlikör, Rn 9; BGH GRUR 2013, 958 - Vitalpilze, Rn 13).

    Rn. 123 Art. 10 Abs. 2 HCVO ist ebenso wie Art. 5 Abs. 1 HCVO eine Marktverhaltensvorschrift im Sinne des § 4 Nr. 11 a.F./§ 3a n.F. UWG (vgl. BGH GRUR 2013, 958 - Vitalpilze, Rn 22).

  • LG Berlin, 28.11.2016 - 101 O 94/16

    Gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel: Nachweis der wissenschaftlichen …

    Auszug aus KG, 07.11.2017 - 5 U 9/17
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 28. November 2016 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen 101 des Landgerichts Berlin - 101 O 94/16 - wird zurückgewiesen.

    Rn. 23 das am 28. November 2016 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen 101 des Landgerichts Berlin - 101 O 94/16 - zu ändern und die Klage hinsichtlich des Antrages zu 1. und insoweit abzuweisen, als die Unterlassungsanträge zu 2. und 3. jeweils die Wendung "für Mittel wie" enthalten.

  • OLG Celle, 22.10.2015 - 13 U 123/14

    Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für ein Lebensmittel zur …

    Auszug aus KG, 07.11.2017 - 5 U 9/17
    Rn. 88 Gesundheitsbezogene Angaben dürfen aber nur für den jeweiligen Nährstoff, die Substanz oder das Lebensmittel gemacht werden, für die sie zugelassen sind, nicht jedoch für das Lebensmittelprodukt, das diese enthält (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 2016, I ZR 81/15 - Repair-Kapseln, Rn 35; OLG Bamberg WRP 2014, 609; Senat GRUR-RR 2016, 37; OLG Celle, Urteil vom 22. Oktober 2015, 13 U 123/14).
  • KG, 10.07.2015 - 5 U 24/15

    Wettbewerbsverstoß: Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit …

    Auszug aus KG, 07.11.2017 - 5 U 9/17
    Rn. 88 Gesundheitsbezogene Angaben dürfen aber nur für den jeweiligen Nährstoff, die Substanz oder das Lebensmittel gemacht werden, für die sie zugelassen sind, nicht jedoch für das Lebensmittelprodukt, das diese enthält (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 2016, I ZR 81/15 - Repair-Kapseln, Rn 35; OLG Bamberg WRP 2014, 609; Senat GRUR-RR 2016, 37; OLG Celle, Urteil vom 22. Oktober 2015, 13 U 123/14).
  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 183/09

    Irische Butter

    Auszug aus KG, 07.11.2017 - 5 U 9/17
    Was die Beschreibung der konkreten Verletzungsform angeht, handelt es sich daher um eine unschädliche Überbestimmung (vgl. BGH GRUR 2011, 340 - Irische Butter, Rn 24).
  • BGH, 26.02.2014 - I ZR 178/12

    Zu gesundheitsbezogenen Angaben auf Babynahrung

    Auszug aus KG, 07.11.2017 - 5 U 9/17
    Nach ihm sind die nationalen Gerichte und Verwaltungsbehörden gehalten, von ihrer eigenen Urteilsfähigkeit unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union auszugehen, Erwägungsgrund 16 Satz 5 und 6 der HCVO (vgl. BGH GRUR 2014, 500 - Praebiotik, Rn 17;… BGH GRUR 2014, 1013 - Original Bach-Blüten, Rn. 24).
  • OLG Frankfurt, 17.12.2010 - 1 Ws 29/09

    Strafbarkeit des Betriebs einer Webseite mit Abofalle

    Auszug aus KG, 07.11.2017 - 5 U 9/17
    Rn. 59 Art. 10 Abs. 3 HCVO erfasst nur Aussagen, die zwar auf eine der in Art. 13 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 HCVO genannten Funktionen Bezug nehmen, aufgrund ihrer allgemeinen und unspezifischen Formulierung aber nicht Gegenstand eines Zulassungsverfahrens sein könnten (vgl. BGH GRUR 2011, 249 - Gurktaler Kräuterlikör, Rn 9; BGH GRUR 2013, 958 - Vitalpilze, Rn 13).
  • BGH, 24.07.2014 - I ZR 221/12

    Wettbewerbsverstoß eines Apothekers: Inverkehrbringen einer als Spirituose …

  • OLG Celle, 10.03.2016 - 13 U 77/15

    Wettbewerbsverstoß durch gesundheitsbezogene Lebensmittelwerbung mit dem …

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2016 - 20 U 75/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Benennung einer Kräuterteemischung mit der Bezeichnung …

  • EuGH, 18.07.2013 - C-299/12

    Green - Swan Pharmaceuticals CR - Verbraucherschutz - Verordnung (EG) Nr. …

  • OLG Bamberg, 29.06.2016 - 3 U 32/16

    Bezeichnung "Detox" als unzulässige gesundheitsbezogene Angabe auf einem …

  • KG, 22.07.2015 - 5 U 46/14

    Gleicht Ihr Darm einer Giftmüll-Kippe? - Unlauterer Wettbewerb: Werbung für ein …

  • KG, 04.10.2022 - 5 U 1023/20

    Prosta Pax - Unterlassung einer gesundheitsbezogenen Werbung für ein …

    Nach ihm sind die nationalen Gerichte und Verwaltungsbehörden gehalten, von ihrer eigenen Urteilsfähigkeit unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union auszugehen, Erwägungsgrund 16 Satz 5 und 6 der HCVO (vgl. etwa Senat, Urteil vom 7. November 2017 - 5 U 9/17 -, Rn. 42 , juris).
  • KG, 04.10.2022 - 5 U 1048/20

    Ansprüche auf Unterlassung von unzulässiger Werbung für "Biform Pflanzliches …

    Nach ihm sind die nationalen Gerichte und Verwaltungsbehörden gehalten, von ihrer eigenen Urteilsfähigkeit unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union auszugehen, Erwägungsgrund 16 Satz 5 und 6 der HCVO (vgl. etwa Senat, Urteil vom 7. November 2017 - 5 U 9/17 -, Rn. 42, juris).
  • KG, 13.10.2025 - 5 U 49/24
    Nach ihm sind die nationalen Gerichte und Verwaltungsbehörden gehalten, von ihrer eigenen Urteilsfähigkeit unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH auszugehen, Erwägungsgrund 16 Satz 5 und 6 der HCVO (vgl. etwa Senat…, Urteil vom 4. Oktober 2022 - 5 U 1048/20 -, Rn. 57, juris; Urteil vom 7. November 2017 - 5 U 9/17 -, Rn. 42 , juris).
  • LG Köln, 03.04.2024 - 84 O 134/23
    Gesundheitsbezogene Angaben dürfen nur für den jeweiligen Nährstoff, die Substanz oder das Lebensmittel gemacht werden, für die sie zugelassen sind, nicht für das Lebensmittelprodukt, das diese enthält (BGH LMuR 2017, 199, 200; KG BeckRS 2017, 140102).
  • LG Berlin, 01.07.2021 - 52 O 401/20

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen die Produktbezeichnungen für …

    Danach ist die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben nur zulässig, wenn anhand allgemein anerkannter wissenschaftlicher Erkenntnisse nachgewiesen ist, dass der Wirkstoff, auf den sich die Angaben beziehen, die beworbene positive physiologische Wirkung hat (…KG, Urt. v. 17.3.2017, 5 U 80/16; KG Urt. v. 7.11.2017, 5 U 9/17 ).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 21.02.2020 - 5 U 9/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,87561
OLG Rostock, 21.02.2020 - 5 U 9/17 (https://dejure.org/2020,87561)
OLG Rostock, Entscheidung vom 21.02.2020 - 5 U 9/17 (https://dejure.org/2020,87561)
OLG Rostock, Entscheidung vom 21. Februar 2020 - 5 U 9/17 (https://dejure.org/2020,87561)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 03.11.1998 - VI ZR 253/97

    Rechtsfolgen unterlassener Befunderhebung im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Rostock, 21.02.2020 - 5 U 9/17
    Steht - wie hier - fest, dass eine medizinisch erforderliche Befunderhebung unterlassen wurde, dann wird zu Gunsten des Patienten vermutet, dass der fragliche Befund ein aus medizinischer Sicht reaktionspflichtiges Ergebnis gehabt hätte, wenn letzteres hinreichend wahrscheinlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 03.11.1998 - VI ZR 253/97, juris Rn. 16).

    Die Beweiserleichterung bezieht sich aber nur auf das Ergebnis der unterlassenen Befunderhebung, nicht auch auf die Kausalität für den später eingetretenen Schaden, es sei denn, die Unterlassung einer aus medizinischer Sicht gebotenen Befunderhebung stellt einen groben ärztlichen Fehler dar (vgl. BGH…, Urteil vom 29.09.2009 - VI ZR 251/08, juris Rn. 8 m.w.N.) oder bei Durchführung der versäumten Untersuchung hätte sich ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben, dass die Verkennung dieses Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen müsste (vgl. BGH, Urteil vom 03.11.1998 - VI ZR 253/97, juris Rn. 16).

    Damit hätte sich bei Durchführung der versäumten Ultraschalluntersuchung ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben, dass sich die Verkennung dieses Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 03.11.1998 - VI ZR 253/97, juris Rn. 16).

  • BGH, 27.09.2017 - XII ZR 48/17

    Zivilprozess: Tatrichterliche Überzeugungsbildung hinsichtlich der Wahrheit einer …

    Auszug aus OLG Rostock, 21.02.2020 - 5 U 9/17
    Zwar ist es dem Tatrichter nach § 286 ZPO grundsätzlich erlaubt, allein aufgrund des Vortrags der Parteien und ohne Beweiserhebung festzustellen, was für wahr und was für nicht wahr zu erachten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27.09.2017 - XII ZR 48/17, juris Rn. 12 m.w.N.).

    Dies dürfte jedoch nur dann gelten, wenn die Partei die Richtigkeit ihrer Behauptung andernfalls nicht beweisen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 27.09.2017 - XII ZR 48/17, juris Rn. 12 m.w.N.;… Zöller/Greger, a.a.O., § 141 Rn. 1a).

  • BGH, 12.05.1992 - VI ZR 118/91

    Klageerweiterung in der Berufungsinstanz durch Übergang von Feststellungs- auf …

    Auszug aus OLG Rostock, 21.02.2020 - 5 U 9/17
    Der Übergang von Feststellungs- auf Leistungsanträge ist keine Klageänderung im Sinne von § 263 ZPO, sondern lediglich eine Erweiterung der Klageanträge im Sinne von § 264 Nr. 2 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 12.05.1992 - VI ZR 118/91, juris Rn. 9;… Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl., § 264 Rn. 3b, § 256 Rn. 15c).

    Den Wechsel von der Feststellungs- auf die Leistungsklage kann ein Kläger auch noch im Berufungsverfahren vollziehen (vgl. BGH, Urteil vom 12.05.1992 - VI ZR 118/91, juris Rn. 13;… Zöller/Greger, a.a.O., § 256 Rn. 15c).

  • BGH, 28.08.2018 - VI ZR 509/17

    Arzt -und Krankenhaushaftung bei Entbindung: Unterlassen der vorgezogenen …

    Auszug aus OLG Rostock, 21.02.2020 - 5 U 9/17
    Zwar ist bei einem Kind, bei dem lediglich ein Schätzgewicht von 3.700 Gramm vorliegt, eine Schnittentbindung nicht indiziert, so dass über diese Entbindungsalternative auch nicht aufzuklären ist (vgl. BGH, Urteil vom 28.02.2018 - VI ZR 509/17, juris Rn. 23).

    Die Kindesmutter hätte daher über die Alternative der Schnittentbindung aufgeklärt werden müssen (vgl. BGH, Urteil vom 28.02.2018 - VI ZR 509/17, juris Rn. 23 m.w.N.; OLG Köln…, Urteil vom 23.01.2019 - 5 U 69/16, juris Rn. 20 ff.: ab einem Schätzgewicht von mehr als 4.000 Gramm).

  • BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05

    Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem …

    Auszug aus OLG Rostock, 21.02.2020 - 5 U 9/17
    Der Klägerin steht gegen die Beklagte ein Anspruch auf Ersatz der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten dem Grunde nach zu.Die Ersatzpflicht des Schädigers aus §§ 611, 280 Abs. 1, 823, 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erstreckt sich auf die Kosten der Rechtsverfolgung, soweit diese aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (vgl. BGH, Urteil vom 10.01.2006 - VI ZR 43/05, juris Rn. 5;… Palandt/Grüneberg, BGB, 79. Aufl., § 249 Rn. 57).
  • BGH, 22.07.2009 - XII ZR 77/06

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei objektiver Klagehäufung von Leistungs- und …

    Auszug aus OLG Rostock, 21.02.2020 - 5 U 9/17
    Da der Rechtsstreit insoweit entscheidungsreif ist, mangels Grundurteilsfähigkeit des Feststellungsantrags jedoch kein umfassendes Grundurteil ergehen kann, hat der Senat zur Vermeidung der Gefahr von widersprüchlichen Entscheidungen über den Feststellungsantrag durch (Teil-)Endurteil entschieden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 22.07.2009 - XII ZR 77/06, BGHZ 182, 116-140, juris Rn. 10 f.; OLG München…, Urteil vom 22.05.2012 - 13 U 4138/11, juris Rn. 37;… Zöller/Feskorn, a.a.O., § 301 Rn. 13 m.w.N.).
  • BGH, 07.11.2007 - VIII ZR 341/06

    Gegenstandswert bei vorgerichtlicher Geltendmachung von Schadensersatz

    Auszug aus OLG Rostock, 21.02.2020 - 5 U 9/17
    Da den Rechtsanwaltskosten der Geschäftswert zugrunde zu legen ist, der der berechtigten Forderung entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 07.11.2007 - VIII ZR 341/06, juris Rn. 13;… Palandt/Grüneberg, a.a.O., die Höhe der berechtigten Schmerzensgeldforderung aber eine weitere Beweiserhebung erfordert, konnte insoweit lediglich ein (Teil-)Grundurteil zugunsten der Klägerin ergehen.
  • BGH, 15.03.2000 - VIII ZR 31/99

    Pflicht zur erneuten Erhebung der Beweise im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Rostock, 21.02.2020 - 5 U 9/17
    Entgegen der Sichtweise der Klägerin folgt aus einer eigenen Entscheidung des Senats auch nicht der Verlust einer Tatsacheninstanz (vgl. dazu BGH, Urteil vom 15.03.2000 - VIII ZR 31/99, juris Rn. 13;… Zöller/Heßler, a.a.O., § 538 Rn. 7).
  • BGH, 05.11.1997 - XII ZR 290/95

    Entscheidung über den Grund im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Rostock, 21.02.2020 - 5 U 9/17
    In diesem Fall kann das Berufungsgericht ein Grundurteil erlassen, muss anschließend aber selbst über den Betrag entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 05.11.1997 - XII ZR 290/95, juris Rn. 11 f.).
  • OLG München, 22.05.2012 - 13 U 4138/11

    Teilurteil in Fällen objektiver Klagehäufung von Leistungs- und …

    Auszug aus OLG Rostock, 21.02.2020 - 5 U 9/17
    Da der Rechtsstreit insoweit entscheidungsreif ist, mangels Grundurteilsfähigkeit des Feststellungsantrags jedoch kein umfassendes Grundurteil ergehen kann, hat der Senat zur Vermeidung der Gefahr von widersprüchlichen Entscheidungen über den Feststellungsantrag durch (Teil-)Endurteil entschieden (vgl. dazu BGH…, Urteil vom 22.07.2009 - XII ZR 77/06, BGHZ 182, 116-140, juris Rn. 10 f.; OLG München, Urteil vom 22.05.2012 - 13 U 4138/11, juris Rn. 37;… Zöller/Feskorn, a.a.O., § 301 Rn. 13 m.w.N.).
  • OLG München, 16.09.1999 - 1 U 3549/98
  • BGH, 21.12.2010 - VI ZR 284/09

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Ärztliche Sorgfaltspflichten bei …

  • BGH, 29.09.2009 - VI ZR 251/08

    Voraussetzung für die Annahme eines groben Behandlungsfehlers mit der Folge der …

  • BGH, 13.01.1998 - VI ZR 242/96

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung

  • BGH, 03.07.2001 - VI ZR 418/99

    Bejahung eines groben Behandlungsfehlers

  • BGH, 08.12.2011 - VII ZR 12/09

    Verfahrensfehlerhaftes Zwischenurteil: Teilgrundurteil über einen …

  • OLG Köln, 23.01.2019 - 5 U 69/16

    Aufklärung über Schnittentbindung bei makrosomem Kind

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 15.06.2017 - 5 U 9/17   

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OLG Celle, 15.06.2017 - 5 U 9/17 (https://dejure.org/2017,57470)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.06.2017 - 5 U 9/17 (https://dejure.org/2017,57470)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Juni 2017 - 5 U 9/17 (https://dejure.org/2017,57470)
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 04.04.2018 - 5 U 9/17   

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OLG Oldenburg, 04.04.2018 - 5 U 9/17 (https://dejure.org/2018,64218)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04.04.2018 - 5 U 9/17 (https://dejure.org/2018,64218)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04. April 2018 - 5 U 9/17 (https://dejure.org/2018,64218)
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  • BGH, 08.11.2016 - VI ZR 594/15

    Arzt- und Krankenhaushaftung wegen Geburtsschäden: Verjährung von Ansprüchen aus …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.04.2018 - 5 U 9/17
    Der Verjährungsbeginn setzt nicht voraus, dass der Geschädigte bereits hinreichend sichere Beweismittel in der Hand hat, um einen Rechtsstreit im Wesentlichen risikolos zu führen (vgl. nur BGH NJW 2017, 949).
  • BGH, 23.04.1991 - VI ZR 161/90

    Beginn der Verjährung im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.04.2018 - 5 U 9/17
    Diese verjährten seinerzeit gemäß § 852 BGB in drei Jahren ab Kenntnis vom Schaden und der Person des Schädigers, wobei schon unter der Geltung des alten Rechts zudem erforderlich war, dass der Geschädigte zudem Kenntnis von jenen Tatsachen haben musste, die ein Abweichen vom ärztlichen Standard begründet haben (BGH Urteil vom 24.04.1991, Az VI ZR 161/90 - Juris Rn.10).
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