Rechtsprechung
| OLG Celle, 02.04.2024 - 5 W 10/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
TTDSG § 21; StGB §§ 185-187
Spezialgesetzliche Anspruchsgrundlage für eine Auskunftspflicht des Betreibers einer (Arbeitgeber-)Bewertungsplattform gegenüber den Betroffenen von Persönlichkeitsrechtsverletzungen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TTDSG § 21; TMG § 10a Abs. 1 ; NetzDG § 1 Abs. 3
Spezialgesetzliche Anspruchsgrundlage für eine Auskunftspflicht des Betreibers einer (Arbeitgeber-)Bewertungsplattform gegenüber den Betroffenen von Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Kurzfassungen/Presse (5)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Auskunftspflicht des Betreibers einer Arbeitgeber-Bewertungsplattform
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Zur Auskunftspflicht des Betreibers einer (Arbeitgeber-)Bewertungsplattform
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Zur Auskunftspflicht des Betreibers einer (Arbeitgeber-)Bewertungsplattform
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
§ 21 Abs. 2 TTDSG als spezialgesetzliche Anspruchsgrundlage für Auskunftspflicht des Betreibers einer Bewertungsplattform für Arbeitgeber
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Arbeitgeber-Bewertungsplattform ist gegenüber betroffenem Unternehmen nach § 21 TTDSG zur Auskunft verpflichtet
Verfahrensgang
- LG Hannover, 09.11.2023 - 13 O 99/23
- OLG Celle, 02.04.2024 - 5 W 10/24
Papierfundstellen
- MDR 2024, 843
- NZA-RR 2024, 264
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (21)
- BGH, 24.09.2019 - VI ZB 39/18
Auskunftsansprüche gegen Portalbetreiber
Auszug aus OLG Celle, 02.04.2024 - 5 W 10/24
aa) In Rn. 57 des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 24. September 2019 (VI ZB 39/18) finden sich Formulierungen, die nach dem Verständnis des Senats darauf hindeuten könnten, dass der Antragsteller im Verfahren nach § 21 Abs. 2 TTDSG im Streitfalle die Tatbestandsvoraussetzungen dieser Vorschrift beweisen muss ("wenn das Beschwerdegericht sich davon überzeugen kann"; "... wird es gegebenenfalls von Amts wegen zu ermitteln ... und sich davon zu überzeugen haben ... "; "für den Erlass einer gerichtlichen Anordnung gemäß § 14 Abs. 4 TMG reicht daher die bloße Behauptung des Antragstellers, ein Nutzer habe eine Nachricht verschickt, nicht aus").Daraus den Schluss zu ziehen, dass dann in dem vorliegenden Verfahren nach § 21 Abs. 2 TTDSG, die Beteiligte als "Gegner" (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2019 - VI ZB 39/18, juris Rn. 21) die Beweislast zu tragen hat, erschiene dem Senat allein schon deshalb als verfehlt, weil dies aus Sicht des Senats mit der prozessualen Stellung der Beteiligten in dem vorliegenden Verfahren nicht vereinbar wäre.
bb) Würde man sich an den Ausführungen des Bundesgerichtshofs in Rn. 57 des Beschlusses vom 24. September 2019 (VI ZB 39/18) orientieren, könnte man ggf. zu dem Ergebnis gelangen, dass vorliegend die Beweislast die Antragstellerin trifft.
Der Senat lässt gemäß § 21 Abs. 3 Satz 6 TTDSG, § 70 Abs. 1 FamFG die Rechtsbeschwerde zu (vgl. zur diesbezüglichen Statthaftigkeit: BGH, Beschluss vom 24. September 2019 - VI ZB 39/18, juris Rn. 12).
- BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15
Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei …
Auszug aus OLG Celle, 02.04.2024 - 5 W 10/24
Wäre nämlich die bewertende Person gar nicht bei der Antragstellerin als Arbeitnehmer/-in tätig gewesen, hätte der streitgegenständliche Beitrag einen rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Antragstellerin dargestellt (vgl. - für die Fallkonstellation eines Hotelbewertungsportals - BGH…, Urteil vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20, juris Rn. 33 f. - sowie - für die Fallkonstellation eines Arztbewertungsportals - BGH, Urteil vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, juris Rn. 29 ff.).aa) Insbesondere unter Bezugnahme auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in dem Urteil vom 1. März 2016 (VI ZR 34/15, juris Rn. 37 ff.), das - in Abgrenzung zum Auskunftsverfahren nach § 21 TTDSG - die eigene Haftung des Portalbetreibers als mittelbarer Störer betrifft - bejaht ein Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung auch im Auskunftsverfahren eine sekundäre Darlegungslast des beteiligten Portalbetreibers, weil dem jeweiligen Antragsteller insoweit eine nähere Darlegung nicht möglich sei und dieser auch keine Möglichkeit zur weiteren Sachaufklärung habe (OLG Nürnberg…, Beschluss vom 17. Juli 2019 - 3 W 1470/19, juris Rn. 41).
Denn in jedem Fall genügen vorliegend die von Seiten der Beteiligten durchgeführten Nachforschungen und -Prüfungen den - strengen - Anforderungen, die der Bundesgerichtshof - im Rahmen einer anderen Fallgestaltung - in Rn. 43 seines Urteils vom 1. März 2016 (VI ZR 34/15) aufgestellt hat: Die Beteiligte hat sich von Seiten der bewertenden Person den damaligen (ungeschwärzten) Arbeitsvertrag mit der Antragstellerin vorlegen lassen.
c) In einem kontradiktorischen zivilrechtlichen Verfahren hätte der Umstand, dass die beklagte Partei "substantiiert bestritten" (vgl. dazu z. B. BGH…, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 275/12, juris Rn. 11, 12) bzw. der ihr zukommenden sekundären Darlegungslast genügt hat, prozessual zur Folge, dass die klagende Partei ihre Behauptung beweisen müsste (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, juris Rn. 46 für ein Klageverfahren, in dem der dortige Hostprovider als Beklagter auf Unterlassung in Anspruch genommen worden ist).
- BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15
Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den …
Auszug aus OLG Celle, 02.04.2024 - 5 W 10/24
Indes sind Herabsetzungen in der Ehre, auch wenn sie besonders krass und drastisch sind, nicht als Schmähung anzusehen, wenn sie ihren Bezug noch in sachlichen Auseinandersetzungen haben (…BVerfG, a. a. O., Rn. 17; BVerfG, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 BvR 2646/15, juris Rn. 18).Das Bundesverfassungsgericht formuliert dies so, dass "Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht nur sachlich-differenzierte Äußerungen schützt, sondern gerade Kritik auch pointiert, polemisch und überspitzt erfolgen darf; insoweit liegt die Grenze zulässiger Meinungsäußerung nicht schon da, wo eine polemische Zuspitzung für die Äußerung sachlicher Kritik nicht erforderlich ist" (z. B. BVerfG, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 BvR 2646/15, juris Rn. 13).
- OLG Karlsruhe, 06.09.2022 - 14 W 61/22
Verpflichtung des Betreibers einer Social-Media-Plattform zur Auskunftserteilung …
Auszug aus OLG Celle, 02.04.2024 - 5 W 10/24
cc) Auch die Formulierung in Rn. 22 des Beschlusses des OLG Karlsruhe vom 6. September 2022 (14 W 61/22, juris) erweckt den Anschein, als gehe das OLG Karlsruhe davon aus, dass es im Anwendungsbereich des § 21 Abs. 2 TTDSG dem Antragsteller obliege, die - streitigen - Tatbestandsvoraussetzungen dieser Vorschrift unter (Voll-) Beweis zu stellen.Die Festsetzung des Beschwerdewertes beruht auf § 36 Abs. 3 GNotKG (vgl. dazu auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6. September 2022 - 14 W 61/22, juris Rn. 34).
- BGH, 09.08.2022 - VI ZR 1244/20
Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber eines Hotelbewertungsportals wegen der …
Auszug aus OLG Celle, 02.04.2024 - 5 W 10/24
Wäre nämlich die bewertende Person gar nicht bei der Antragstellerin als Arbeitnehmer/-in tätig gewesen, hätte der streitgegenständliche Beitrag einen rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Antragstellerin dargestellt (vgl. - für die Fallkonstellation eines Hotelbewertungsportals - BGH, Urteil vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20, juris Rn. 33 f. - sowie - für die Fallkonstellation eines Arztbewertungsportals - BGH…, Urteil vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, juris Rn. 29 ff.).Für genau eine solche Fallkonstellation hat der Bundesgerichtshof im Übrigen in seinem Urteil vom 9. August 2022 (VI ZR 1244/20, juris Rn. 31) ausgeführt, dass dann, wenn eine Stellungnahme des für den Inhalt Verantwortlichen innerhalb einer nach den Umständen angemessenen Frist ausbleibt, von der Berechtigung der Beanstandung auszugehen ist.
- OLG Nürnberg, 17.07.2019 - 3 W 1470/19
Auskunftsrecht über Bestandsdaten nach § 14 Abs. 3-5 TMG - "Ein-Sterne-Bewertung" …
Auszug aus OLG Celle, 02.04.2024 - 5 W 10/24
aa) Insbesondere unter Bezugnahme auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in dem Urteil vom 1. März 2016 (…VI ZR 34/15, juris Rn. 37 ff.), das - in Abgrenzung zum Auskunftsverfahren nach § 21 TTDSG - die eigene Haftung des Portalbetreibers als mittelbarer Störer betrifft - bejaht ein Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung auch im Auskunftsverfahren eine sekundäre Darlegungslast des beteiligten Portalbetreibers, weil dem jeweiligen Antragsteller insoweit eine nähere Darlegung nicht möglich sei und dieser auch keine Möglichkeit zur weiteren Sachaufklärung habe (OLG Nürnberg, Beschluss vom 17. Juli 2019 - 3 W 1470/19, juris Rn. 41).bb) Das OLG Nürnberg hat in seinem Beschluss vom 17. Juli 2019 (3 W 1470/19, juris Rn. 40 ff.) ausdrücklich für genau die Fallkonstellation bzw. rechtliche Problematik, die der Senat hier erörtert, ausgeführt, dass den Antragsteller die Beweislast dafür treffe, dass es - für die Fallkonstellation einer Ärztebewertung - schon gar keinen Behandlungskontakt gegeben hat.
- OLG Celle, 23.09.2021 - 5 W 39/21
Bewertung von Arbeitgebern in einem Internetportal; Unterlassung zumindest eines …
Auszug aus OLG Celle, 02.04.2024 - 5 W 10/24
Insoweit beruft sich das Landgericht auf den Beschluss des Senats vom 23. September 2021 (5 W 39/21, juris).dd) Die Ausführungen des Senats im Beschluss vom 23. September 2021 (5 W 39/21, juris Rn. 32) sind von einem Teil der Literatur (…vgl. Bernzen/Specht-Riemenschneider in: Röhricht/Graf von Westphalen/Haas/Mock/Wöstmann, HGB, 6. Aufl., "Plattform-Nutzungsverträge", IX. Haftung für Rechtsverletzungen, Ziffer 6 d Auskunftsanspruch des Verletzten Rn. 112) so interpretiert worden , dass dann, wenn sich eine Rechtsgutsverletzung für das erkennende Gericht nicht abschließend beurteilen lasse, dies einer Auskunftserteilung nicht entgegenstehe.
- BVerfG, 19.12.2021 - 1 BvR 1073/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Versagung der Auskunft …
Auszug aus OLG Celle, 02.04.2024 - 5 W 10/24
bb) Auch in einem solchen Fall ist dann allerdings einer Abwägung der widerstreitenden Interessen vorzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2021 - 1 BvR 1073/20, juris Rn. 30 ff.), vorliegend also das Persönlichkeitsrecht der Antragstellerin einerseits und das Recht der bewertenden Person auf Meinungsäußerung andererseits. - BGH, 18.06.2019 - VI ZR 80/18
Strafverfahrensbegleitende identifizierende Wort- und Bildberichterstattung: …
Auszug aus OLG Celle, 02.04.2024 - 5 W 10/24
a) Wahre Tatsachenbehauptungen müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind, unwahre dagegen nicht (z. B. BGH, Urteil vom 18. Juni 2019 - VI ZR 80/18, juris Rn. 21). - BVerfG, 19.08.2020 - 1 BvR 2249/19
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen …
Auszug aus OLG Celle, 02.04.2024 - 5 W 10/24
aa) Die streitgegenständlichen Meinungsäußerungen wären in jedem Fall dann rechtswidrig, wenn es sich bei ihnen um eine sog. "Schmähkritik" handeln würde (vgl. z. B. BVerfG, Beschluss vom 19. August 2020 - 1 BvR 2249/19, juris Rn. 14). - BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01
Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines …
- BGH, 27.04.2021 - VI ZR 166/19
Zur Wiederholungsgefahr hinsichtlich der Veröffentlichung einer redaktionellen …
- BGH, 11.03.2008 - VI ZR 189/06
"Namensloser Gutachter" keine Schmähkritik
- BGH, 26.01.2021 - VI ZR 437/19
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Presseberichterstattung über …
- BGH, 20.12.2011 - VI ZR 261/10
Persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung im Internet: Einordnung der …
- BGH, 16.01.2018 - VI ZR 498/16
Eingriff in das Unternehmerpersönlichkeitsrecht: Sinndeutung einer Äußerung; …
- BGH, 14.12.2021 - VI ZR 403/19
Zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch einen das Sexualleben …
- BGH, 14.01.2020 - VI ZR 497/18
Bewertungsdarstellung auf Internetplattform: Beeinträchtigung durch Bezeichnung …
- BGH, 04.04.2014 - V ZR 275/12
Begrenzung der Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei …
- OLG Celle, 07.12.2020 - 13 W 80/20
Verpflichtung des Betreibers eines Internetportals zur Bewertung von Arbeitgebern …
- OLG Köln, 11.03.2021 - 15 W 10/21
Zum Auskunftsanspruch gegen Amazon zur Identität eines Bewertenden, wenn Händler …
- OLG Bamberg, 17.12.2024 - 6 W 12/24
Zu den Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs nach § 21 Abs. 2 Satz 2 TDDDG …
Ist aber die beanstandete Äußerung nach zivilrechtlichen Maßstäben nicht rechtswidrig, kommt die Verwirklichung von strafrechtlichen Tatbeständen der §§ 185 ff. StGB und ein darauf aufbauender Auskunftsanspruch von vornherein nicht in Betracht (OLG Celle, Beschluss vom 2. April 2024 - 5 W 10/24, MDR 2024, 843 Rn. 31).Ist nämlich die bewertende Person gar nicht bei der Antragstellerin als Arbeitnehmer tätig gewesen, stellt der streitgegenständliche Beitrag einen rechtswidrigen Eingriff in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht der Antragstellerin dar (vgl. BGH…, Urteil vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20, NJW 2022, 3072 Rn. 33 f.;… Urteil vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, NJW 2016, 2106 Rn. 29 ff.; OLG Celle, Beschluss vom 2. April 2024 - 5 W 10/24, MDR 2024, 843 Rn. 33).
Rn. 52 Die Festsetzung des Beschwerdewertes beruht auf § 36 Abs. 3 GNotKG (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 2. April 2024 - 5 W 10/24, MDR 2024, 843 Rn. 81; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 6. September 2022 - 14 W 61/22 (Wx), MDR 2022, 1410 Rn. 34).
- OLG Zweibrücken, 31.03.2026 - 4 W 4/26
Plattformbetreiber muss Nutzerdaten herausgeben
2. Die Festsetzung des Beschwerdewertes beruht auf § 36 Abs. 3 GNotKG (OLG Celle Beschl. v. 2.4.2024 - 5 W 10/24, GRUR-RS 2024, 6622 Rn. 65, beck-online). - OLG Köln, 09.04.2026 - 15 W 13/26
Auskunft; Bestandsdaten; Bewertungsportal
Dies gilt insbesondere für den abwägungsrelevanten Wahrheitsgehalt tatsächlicher Bestandteile von Meinungsäußerungen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. November 2025 - 15 W 107/25; vom 12. Dezember 2025 - 15 W 122/25; vom 6. Februar 2026 - 15 W 125/25; vom 2. März 2026 - 15 W 14/26; offen lassend OLG Celle, Beschluss vom 2. April 2024 - 5 W 10/24, MDR 2024, 843, juris Rn. 45, 61).
- OLG Karlsruhe, 09.07.2025 - 10 W 11/25
Gerichtliche Anordnung über die Zulässigkeit einer Auskunft über die Nutzerdaten; …
Rn. 54 Die Festsetzung des Beschwerdewerts beruht auf § 36 Abs. 3 GNotKG (vgl. OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 06.09.2022 - 14 W 61/22 -, juris Rn. 34; OLG Celle, Beschluss vom 02.04.2024 - 5 W 10/24 -, juris Rn. 81). - OLG Karlsruhe, 09.07.2025 - 10 W 9/25
Gerichtliche Anordnung über die Zulässigkeit einer Auskunft über die Nutzerdaten …
Rn. 36 Die Festsetzung des Beschwerdewerts beruht auf § 36 Abs. 3 GNotKG (vgl. OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 06.09.2022 - 14 W 61/22 -, juris Rn. 34; OLG Celle, Beschluss vom 02.04.2024 - 5 W 10/24 -, juris Rn. 81). - LG Koblenz, 31.10.2024 - 1 O 2/23 Legt der Geschädigte keine oder unvollständige Krankenunterlagen vor, ist sein Vortrag unsubstantiiert (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 03.04.2024 - 5 W 10/24 -, bislang nicht veröffentlicht).
- LG Göttingen, 30.08.2024 - 4 O 272/23 Rn. 66 Die Wertfestsetzung beruht auf § 36 Abs. 3 GNotKG (vgl. dazu OLG Celle, Beschluss vom 02.04.2024 - 5 W 10/24 - juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.09.2022 - 14 W 61/22 (Wx) - juris).
- LG Koblenz, 31.10.2024 - 1 O 253/23 Legt der Geschädigte keine oder unvollständige Krankenunterlagen vor, ist sein Vortrag unsubstantiiert (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 03.04.2024 - 5 W 10/24 -, bislang nicht veröffentlicht).
- LG Koblenz, 31.10.2024 - 1 O 386/23 Legt der Geschädigte keine oder unvollständige Krankenunterlagen vor, ist sein Vortrag unsubstantiiert (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 03.04.2024 - 5 W 10/24 -, bislang nicht veröffentlicht).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 03.06.2025 - 5 W 10/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- notar-drkotz.de
Vormerkung Dienstbarkeit: Grundbuchamt muss Eintragung für Windkraft- und Solaranlagen zulassen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wie ist eine Vormerkung rechtlich einzuordnen?
Verfahrensgang
- OLG Brandenburg, 28.05.2025 - 5 W 10/24
- OLG Brandenburg, 03.06.2025 - 5 W 10/24
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (10)
- BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01
Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des …
- BGH, 13.02.2014 - V ZB 88/13
Grundbuchsache: Eintragungsfähigkeit eines Schuldnerwechsels bei einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.06.2025 - 5 W 10/24
Darüber hinaus hat die Vormerkung den Zweck, Dritten gegenüber deutlich zu machen, dass sie damit rechnen müssen, später erworbene, mit dem vorgemerkten Anspruch unvereinbare Rechte wieder zu verlieren, sofern der vorgemerkte Anspruch besteht und geltend gemacht wird (BGH, Beschluss vom 13. Februar 2014, Az. V ZB 88/13, Rn. 23). - OLG Nürnberg, 26.01.2016 - 15 W 1608/15
Persönliche Dienstbarkeit - Abtretung von einem Dritten
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.06.2025 - 5 W 10/24
Dahingestellt bleiben kann deshalb zunächst, ob es zulässig ist, wenn der Grundstückseigentümer einem Dritten als Versprechensempfänger schuldrechtlich den Anspruch einräumt, die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten einer anderen Person zu verlangen (…vgl. dazu BGHZ 28, 99 Rn. 22; BGH, Urteil vom 22. Dezember 1982, Az. V ZR 8/81; OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. Januar 2016, Az. 15 W 1608/15; zur Problematik auch OLG Hamm, Beschluss vom 31. März 2017, Az. 15 W 75/17, FGPrax 2017, 157).
- OLG Karlsruhe, 25.04.2018 - 14 U 217/17
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.06.2025 - 5 W 10/24
Der Dienstbarkeitsberechtigten obliegt insoweit ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht (§ 315 ff BGB; vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. April 2018, Az. 14 U 217/17). - BGH, 10.10.2008 - V ZR 137/07
Sicherung des Anspruchs des Versprechensempfängers auf Leistung an einen Dritten …
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.06.2025 - 5 W 10/24
Allein der Umstand, dass Person und Anzahl der schuldrechtlich begünstigten Dritten noch unbekannt sind, berührt das grundbuchrechtliche Bestimmtheitserfordernis des Bestellungsanspruchs zugunsten des jetzt berechtigten - bekannten - Versprechensempfängers nicht (vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Oktober 2008, Az. V ZR 137/07; OLG München, Beschluss vom 7. Dezember 2016, Az. 34 Wx 423/16). - BGH, 22.12.1982 - V ZR 8/81
Zur Zulässigkeit einer Vormerkung beim Angebot an zu benennenden Dritten
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.06.2025 - 5 W 10/24
Dahingestellt bleiben kann deshalb zunächst, ob es zulässig ist, wenn der Grundstückseigentümer einem Dritten als Versprechensempfänger schuldrechtlich den Anspruch einräumt, die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten einer anderen Person zu verlangen (…vgl. dazu BGHZ 28, 99 Rn. 22; BGH, Urteil vom 22. Dezember 1982, Az. V ZR 8/81; OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. Januar 2016, Az. 15 W 1608/15; zur Problematik auch OLG Hamm, Beschluss vom 31. März 2017, Az. 15 W 75/17, FGPrax 2017, 157). - OLG Hamm, 31.03.2017 - 15 W 75/17
Anforderungen an die Bestimmtheit des Berechtigten einer beschränkt persönlichen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.06.2025 - 5 W 10/24
Dahingestellt bleiben kann deshalb zunächst, ob es zulässig ist, wenn der Grundstückseigentümer einem Dritten als Versprechensempfänger schuldrechtlich den Anspruch einräumt, die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten einer anderen Person zu verlangen (…vgl. dazu BGHZ 28, 99 Rn. 22; BGH, Urteil vom 22. Dezember 1982, Az. V ZR 8/81; OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. Januar 2016, Az. 15 W 1608/15; zur Problematik auch OLG Hamm, Beschluss vom 31. März 2017, Az. 15 W 75/17, FGPrax 2017, 157). - OLG München, 07.12.2016 - 34 Wx 423/16
Vormerkung zur Sicherung eines Dienstbarkeitsbestellungsanspruchs eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.06.2025 - 5 W 10/24
Allein der Umstand, dass Person und Anzahl der schuldrechtlich begünstigten Dritten noch unbekannt sind, berührt das grundbuchrechtliche Bestimmtheitserfordernis des Bestellungsanspruchs zugunsten des jetzt berechtigten - bekannten - Versprechensempfängers nicht (vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Oktober 2008, Az. V ZR 137/07; OLG München, Beschluss vom 7. Dezember 2016, Az. 34 Wx 423/16). - OLG Brandenburg, 04.02.2009 - 5 Wx 9/08
Grundbuchsache: Hinreichende Bestimmtheit des Inhalts einer beschränkten …
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.06.2025 - 5 W 10/24
Sofern die höchstmögliche Belastung für einen Dritten erkennbar ist, genügt es, dass der Umfang eines Rechts durch einen objektiv bestimmbaren Bedeutungsinhalt umrissen wird (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Februar 2009, 5 Wx 9/08, FGPrax 2009, 100). - BGH, 09.07.1958 - V ZR 116/57
Dienstbarkeitsbestellungsanspruch
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.06.2025 - 5 W 10/24
Dahingestellt bleiben kann deshalb zunächst, ob es zulässig ist, wenn der Grundstückseigentümer einem Dritten als Versprechensempfänger schuldrechtlich den Anspruch einräumt, die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten einer anderen Person zu verlangen (vgl. dazu BGHZ 28, 99 Rn. 22; BGH, Urteil vom 22. Dezember 1982, Az. V ZR 8/81; OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. Januar 2016, Az. 15 W 1608/15; zur Problematik auch OLG Hamm, Beschluss vom 31. März 2017, Az. 15 W 75/17, FGPrax 2017, 157).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 28.05.2025 - 5 W 10/24 |
Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de
BGB § 883 Abs. 1 ; GBO § 29
Grundbuchverfahren auf Eintragung von Vormerkungen zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten im Gleichrang
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Grundbuchrechtliches Bestimmtheitserfordernis im Zusammenspiel mit Vormerkungen (IVR 2026, 38)
Verfahrensgang
- OLG Brandenburg, 28.05.2025 - 5 W 10/24
- OLG Brandenburg, 03.06.2025 - 5 W 10/24
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (10)
- BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01
Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des …
- BGH, 13.02.2014 - V ZB 88/13
Grundbuchsache: Eintragungsfähigkeit eines Schuldnerwechsels bei einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.05.2025 - 5 W 10/24
Darüber hinaus hat die Vormerkung den Zweck, Dritten gegenüber deutlich zu machen, dass sie damit rechnen müssen, später erworbene, mit dem vorgemerkten Anspruch unvereinbare Rechte wieder zu verlieren, sofern der vorgemerkte Anspruch besteht und geltend gemacht wird (BGH, Beschluss vom 13. Februar 2014, Az. V ZB 88/13, Rn. 23). - OLG Nürnberg, 26.01.2016 - 15 W 1608/15
Persönliche Dienstbarkeit - Abtretung von einem Dritten
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.05.2025 - 5 W 10/24
Dahingestellt bleiben kann deshalb zunächst, ob es zulässig ist, wenn der Grundstückseigentümer einem Dritten als Versprechensempfänger schuldrechtlich den Anspruch einräumt, die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten einer anderen Person zu verlangen (…vgl. dazu BGHZ 28, 99 Rn. 22; BGH, Urteil vom 22. Dezember 1982, Az. V ZR 8/81; OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. Januar 2016, Az. 15 W 1608/15; zur Problematik auch OLG Hamm, Beschluss vom 31. März 2017, Az. 15 W 75/17, FGPrax 2017, 157 ).
- OLG Karlsruhe, 25.04.2018 - 14 U 217/17
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.05.2025 - 5 W 10/24
Der Dienstbarkeitsberechtigten obliegt insoweit ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht (§ 315 ff BGB ; vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. April 2018, Az. 14 U 217/17). - BGH, 10.10.2008 - V ZR 137/07
Sicherung des Anspruchs des Versprechensempfängers auf Leistung an einen Dritten …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.05.2025 - 5 W 10/24
Allein der Umstand, dass Person und Anzahl der schuldrechtlich begünstigten Dritten noch unbekannt sind, berührt das grundbuchrechtliche Bestimmtheitserfordernis des Bestellungsanspruchs zugunsten des jetzt berechtigten - bekannten - Versprechensempfängers nicht (vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Oktober 2008, Az. V ZR 137/07; OLG München, Beschluss vom 7. Dezember 2016, Az. 34 Wx 423/16). - BGH, 22.12.1982 - V ZR 8/81
Zur Zulässigkeit einer Vormerkung beim Angebot an zu benennenden Dritten
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.05.2025 - 5 W 10/24
Dahingestellt bleiben kann deshalb zunächst, ob es zulässig ist, wenn der Grundstückseigentümer einem Dritten als Versprechensempfänger schuldrechtlich den Anspruch einräumt, die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten einer anderen Person zu verlangen (…vgl. dazu BGHZ 28, 99 Rn. 22; BGH, Urteil vom 22. Dezember 1982, Az. V ZR 8/81; OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. Januar 2016, Az. 15 W 1608/15; zur Problematik auch OLG Hamm, Beschluss vom 31. März 2017, Az. 15 W 75/17, FGPrax 2017, 157 ). - OLG Hamm, 31.03.2017 - 15 W 75/17
Anforderungen an die Bestimmtheit des Berechtigten einer beschränkt persönlichen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.05.2025 - 5 W 10/24
Dahingestellt bleiben kann deshalb zunächst, ob es zulässig ist, wenn der Grundstückseigentümer einem Dritten als Versprechensempfänger schuldrechtlich den Anspruch einräumt, die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten einer anderen Person zu verlangen (…vgl. dazu BGHZ 28, 99 Rn. 22; BGH, Urteil vom 22. Dezember 1982, Az. V ZR 8/81; OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. Januar 2016, Az. 15 W 1608/15; zur Problematik auch OLG Hamm, Beschluss vom 31. März 2017, Az. 15 W 75/17, FGPrax 2017, 157 ). - OLG Brandenburg, 04.02.2009 - 5 Wx 9/08
Grundbuchsache: Hinreichende Bestimmtheit des Inhalts einer beschränkten …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.05.2025 - 5 W 10/24
Sofern die höchstmögliche Belastung für einen Dritten erkennbar ist, genügt es, dass der Umfang eines Rechts durch einen objektiv bestimmbaren Bedeutungsinhalt umrissen wird (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Februar 2009, 5 Wx 9/08, FGPrax 2009, 100 ). - OLG München, 07.12.2016 - 34 Wx 423/16
Vormerkung zur Sicherung eines Dienstbarkeitsbestellungsanspruchs eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.05.2025 - 5 W 10/24
Allein der Umstand, dass Person und Anzahl der schuldrechtlich begünstigten Dritten noch unbekannt sind, berührt das grundbuchrechtliche Bestimmtheitserfordernis des Bestellungsanspruchs zugunsten des jetzt berechtigten - bekannten - Versprechensempfängers nicht (vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Oktober 2008, Az. V ZR 137/07; OLG München, Beschluss vom 7. Dezember 2016, Az. 34 Wx 423/16). - BGH, 09.07.1958 - V ZR 116/57
Dienstbarkeitsbestellungsanspruch
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Dahingestellt bleiben kann deshalb zunächst, ob es zulässig ist, wenn der Grundstückseigentümer einem Dritten als Versprechensempfänger schuldrechtlich den Anspruch einräumt, die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten einer anderen Person zu verlangen (vgl. dazu BGHZ 28, 99 Rn. 22; BGH, Urteil vom 22. Dezember 1982, Az. V ZR 8/81; OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. Januar 2016, Az. 15 W 1608/15; zur Problematik auch OLG Hamm, Beschluss vom 31. März 2017, Az. 15 W 75/17, FGPrax 2017, 157 ).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 03.04.2025 - 5 W 10/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 08.12.2023 - 1 O 126/23
- OLG Koblenz, 03.04.2025 - 5 W 10/24
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
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