Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 29.09.2003 - 5 W 175/03 - 45 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Erneute Prüfung der Verfassungskonformität des Ausschlusses eines vor dem 1. Juli 1949 geborenen nichtehelichen Kindes von der Erbfolge
- Judicialis
NEhelG § 10 Abs. 2; ; NEhelG § 10 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § ... 1924 Abs. 1; ; BGB § 1936; ; GG Art. 6 Abs. 5; ; BVerfGG § 31; ; BVerfGG § 31 Abs. 1; ; BVerfGG § 31 Abs. 2 Satz 2; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; FGG § 13a Abs. 1 Satz 2
- Deutsches Notarinstitut
NeheLG Art. 12 Abs. 1 § 10 Abs. 2, BGB § 1589 a. F., BGB § 1924, GG Art. 3, GG Art. 14
Ein vor dem 01.07.1974 geborenes nichteheliches Kind kann kein
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zum Erbrecht eines nichtehelichen Kindes, das vor dem 1. 7. 1949 geboren ist, nach seinem Vater
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gesetzliches Erbrecht vor dem 01.07.1949 geborener nicht ehelicher Kinder; Verfassungsmäßigkeit der Übergangsvorschrift des Nichtehelichengesetzes; Verbindlichkeit von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts; Zulässigkeit einer erneuten Vorlage an das ...
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70
Nichtehelichen-Erbrecht
Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.09.2003 - 5 W 175/03
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 8.12.1976 (BVerfGE 44, 1) Art. 12 I § 10 Abs. 2 Satz 1 NEhelG für mit Art. 6Abs.5 GG und Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar - also für verfassungsgemäß - erklärt.Jedoch kann nicht verkannt werden, dass ein Gesetzgeber, der ein ganzes Rechtsgebiet neu ordnet, unter dem alten Recht entstandene Rechtsverhältnisse dem neuen Recht nicht ohne weiteres unterstellen kann und sich so notwendigerweise Unterschiede zwischen der Rechtsstellung von Betroffenen ergeben können, je nachdem, ob sie dem alten oder dem neuen Recht zu entnehmen ist (BverfGE 44, 1, 21).
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 8.12.1976 (BVerfGE 44, 1) Art. 12 I § 10 Abs. 2 Satz 1 NEhelG für mit Art. 6Abs.5 GG und Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar - also für verfassungsgemäß - erklärt.
Jedoch kann nicht verkannt werden, dass ein Gesetzgeber, der ein ganzes Rechtsgebiet neu ordnet, unter dem alten Recht entstandene Rechtsverhältnisse dem neuen Recht nicht ohne weiteres unterstellen kann und sich so notwendigerweise Unterschiede zwischen der Rechtsstellung von Betroffenen ergeben können, je nachdem, ob sie dem alten oder dem neuen Recht zu entnehmen ist (BverfGE 44, 1, 21).
- BVerfG, 03.07.1996 - 1 BvR 563/96
Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung in Art 12 § 10 Abs. 2 S. 1 NEhelG
Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.09.2003 - 5 W 175/03
1.) Dieser Überzeugungsbildung ist er nicht durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3.7.1996 - 1 BvR 563/96 - enthoben, bei deren Erlass die tatsächlichen und rechtlichen Veränderungen, die sich seit der 20 Jahre zurückliegenden, die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift feststellenden Entscheidung ergeben hatten, bekannt waren.Der Gesetzgeber durfte die besonderen gesellschaftlichen Verhältnisse, unter denen diese nichtehelichen Kinder geborenen worden sind, zum Anlass einer differenzierenden Regelung nehmen (BVerfG B.v. 3.7.1996 - 1 BvR 563/96).
1.) Dieser Überzeugungsbildung ist er nicht durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3.7.1996 - 1 BvR 563/96 - enthoben, bei deren Erlass die tatsächlichen und rechtlichen Veränderungen, die sich seit der 20 Jahre zurückliegenden, die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift feststellenden Entscheidung ergeben hatten, bekannt waren.
Der Gesetzgeber durfte die besonderen gesellschaftlichen Verhältnisse, unter denen diese nichtehelichen Kinder geborenen worden sind, zum Anlass einer differenzierenden Regelung nehmen (BVerfG B.v. 3.7.1996 - 1 BvR 563/96).
- OLG Stuttgart, 24.11.2009 - 8 W 462/09
Völkerrechtskonforme Auslegung des Nichtehelichengesetzes im Hinblick auf die …
Die Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmung wurde vom BVerfG wiederholt bestätigt mit der Grundsatzentscheidung vom 8. Dezember 1976 (NJW 1977, 1677), der Entscheidung vom 3. Juli 1996 (Az. BvR 563/96 [richtig: 1 BvR 563/96 - d. Red.] ) nach der deutschen Wiedervereinigung und im Nichtannahmebeschluss vom 20. November 2003 (FamRZ 2004, 433), dem die Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 29. September 2003 (OLGR 2003, 448) vorausging, die wiederum der Individualbeschwerde Nr. 3545/04 gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 5. Sektion (EGMR) zu Grunde lagen.Im Einzelnen wird verwiesen auf die zuvor zitierten Entscheidungen des BVerfG und des OLG Saarbrücken (OLGR Saarbrücken 2003, 448), deren Begründungen sich der Senat zu eigen macht.
Dabei wird nicht verkannt, dass einem vom EGMR durch Urteil festgestellten Konventionsverstoß durch eine fachgerichtliche Entscheidung eine deren Rechtskraft und Bindung beseitigende Wirkung nicht beigemessen wird (BVerfG NJW 2004, 3407), weswegen auch in dem vom OLG Saarbrücken (OLGR 2003, 448) entschiedenen Fall, in dem vom BVerfG die Verfassungsbeschwerde nicht angenommen wurde (FamRZ 2004, 433), sich der EGMR die noch nicht entscheidungsreife Anwendung von Art. 41 EMRK (Zuerkennung einer gerechten Entschädigung) vorbehalten hat.
- BVerfG, 20.11.2003 - 1 BvR 2257/03
Erbrecht vor dem 1.1.1949 geborener nichtehelicher Kinder
a) den Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 29. September 2003 - 5 W 175/03-45 -, b) den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 10. Juli 2003 - 5 T 546/01 -, 2. mittelbar gegen. - LG Saarbrücken, 14.06.2010 - 5 T 531/09
Erbrechtsausschluss des nichtehelichen Kindes: Bindungswirkung der Feststellung …
Wie die erkennende Beschwerdekammer bereits in ihren Beschlüssen vom 10. Juli 2003 (Az.: 5 T 546/01) und vom 7. Januar 1999 (Az.: 5 T 708/98) ausgeführt hat und wie das Saarländische Oberlandesgericht auf die weitere Beschwerde der Antragstellerin durch seinen Beschluss vom 29. September 2003 (Az.: 5 W 175/03-45) bestätigt hat, ist die Antragstellerin nicht die Erbin des Erblassers geworden.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".