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Rechtsprechung
   EuGH, 14.01.1988 - 55/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1949
EuGH, 14.01.1988 - 55/86 (https://dejure.org/1988,1949)
EuGH, Entscheidung vom 14.01.1988 - 55/86 (https://dejure.org/1988,1949)
EuGH, Entscheidung vom 14. Januar 1988 - 55/86 (https://dejure.org/1988,1949)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis
  • EU-Kommission PDF

    Arposol / Rat

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 173 ABSATZ 2; VERORDNUNG NR . 3781/85 DES RATES
    NICHTIGKEITSKLAGE - NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSONEN - HANDLUNGEN, DIE SIE UNMITTELBAR UND INDIVIDUELL BETREFFEN - VERORDNUNG ÜBER SANKTIONSREGELUNGEN FÜR VERSTÖSSE GEGEN DIE FISCHEREIBESTIMMUNGEN DER AKTE ÜBER DEN BEITRITT SPANIENS UND PORTUGALS - SANKTIONEN, DIE ...

  • EU-Kommission

    Arposol / Rat

  • Wolters Kluwer

    Beitritt Portugals und Spaniens zu den Europäischen Gemeinschaften; Sanktion eines Verstoßes gegen Fischereirechte; Unmittelbare Betroffenheit des Adressaten einer Sanktion durch eine Verordnung bei zwischengeschaltetem nationalen Umsetzungsakt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NICHTIGKEITSKLAGE - NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSONEN - HANDLUNGEN, DIE SIE UNMITTELBAR UND INDIVIDUELL BETREFFEN - VERORDNUNG ÜBER SANKTIONSREGELUNGEN FÜR VERSTÖSSE GEGEN DIE FISCHEREIBESTIMMUNGEN DER AKTE ÜBER DEN BEITRITT SPANIENS UND PORTUGALS - SANKTIONEN, DIE ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Zulässigkeit - Verordnung, nach der Verstöße gegen Fischereibestimmungen der Akte über den Beitritt Spaniens und Portugal zu den Europäischen Gemeinschaften mit Sanktionen belegt werden.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)

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Rechtsprechung
   EuGH, 22.04.1986 - 55/86 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3131
EuGH, 22.04.1986 - 55/86 R (https://dejure.org/1986,3131)
EuGH, Entscheidung vom 22.04.1986 - 55/86 R (https://dejure.org/1986,3131)
EuGH, Entscheidung vom 22. April 1986 - 55/86 R (https://dejure.org/1986,3131)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 3781/85 vom 31. Dezember 1985; ; EWG-Vertrag Art. 185; ; Verfahrensordnung Art. 83 § 2

  • EU-Kommission PDF

    Arposol / Rat

    VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - AUSSETZUNG DES VOLLZUGS - VORAUSSETZUNGEN - SCHWERER UND NICHT WIEDERGUTZUMACHENDER SCHADEN

  • EU-Kommission

    Arposol / Rat

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EWG) Nr. 3781/85; Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Gericht; Beurteilung der Dringlichkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • rechtsportal.de

    VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - AUSSETZUNG DES VOLLZUGS - VORAUSSETZUNGEN - SCHWERER UND NICHT WIEDERGUTZUMACHENDER SCHADEN; [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 185; VERFAHRENSORDNUNG , ARTIKEL 83 PAR 2]

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 03.03.1986 - 1 Ws 54/86, 1 Ws 55/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2668
OLG Hamburg, 03.03.1986 - 1 Ws 54/86, 1 Ws 55/86 (https://dejure.org/1986,2668)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.03.1986 - 1 Ws 54/86, 1 Ws 55/86 (https://dejure.org/1986,2668)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. März 1986 - 1 Ws 54/86, 1 Ws 55/86 (https://dejure.org/1986,2668)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kosten eines Wahlverteidigers; Gebühren eines Pflichtverteidigers; Erstattungsfähigkeit; Rücknahme der die Bestellung

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 518
  • Rpfleger 1986, 276
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • LG Regensburg, 11.01.1980 - 1 Qs 168/79
    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.1986 - 1 Ws 54/86
    An seiner bisher gegenteiligen Auffassung (MDR 1980, 519) hält der Senat nicht länger fest, da die Kosten des Pflichtverteidiges in den genannten Fällen nicht vom Angekl., sondern vom "Staat« verursacht worden sind, sie mithin auch nicht mehr als Teil derjenigen Kosten anzusehen sind, die zur zweckentsprechenden Verteidigung des Angekl. erforderlich waren (vgl. LG Marburg StV 1984, 345 m. weit. Nachw.).
  • LG Marburg, 16.05.1984 - 1 KLs 2 Js 2030/81
    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.1986 - 1 Ws 54/86
    An seiner bisher gegenteiligen Auffassung (MDR 1980, 519) hält der Senat nicht länger fest, da die Kosten des Pflichtverteidiges in den genannten Fällen nicht vom Angekl., sondern vom "Staat« verursacht worden sind, sie mithin auch nicht mehr als Teil derjenigen Kosten anzusehen sind, die zur zweckentsprechenden Verteidigung des Angekl. erforderlich waren (vgl. LG Marburg StV 1984, 345 m. weit. Nachw.).
  • OLG Rostock, 08.11.2016 - 20 Ws 276/16

    Anspruch des Freigesprochenen auf Ersatz der Wahlverteidigergebühren: Zusätzliche …

    Dies ist namentlich dann der Fall, wenn einem Beschuldigten ohne dessen Veranlassung, also aus verfahrensbezogenen Gründen, neben dem Wahlverteidiger ein Pflichtverteidiger zur Verfahrenssicherung bestellt wird (so OLG Köln, Beschluss vom 24.08.2004, Az. 2 Ws 383/04 bei juris; Hanseatisches OLG Hamburg MDR 1986, 518; KG NStZ-RR 2000, 163; OLG Jena, Beschluss vom 14.12.1999, Az. 1 Ws 355/99) oder wenn eine zuvor erfolgte Pflichtverteidigerbestellung entgegen § 143 StPO nicht zurückgenommen wird (…so Hanseatisches OLG Hamburg a.a.O.;… OLG Köln a.a.O.; KG StV 2003, 175; OLG Oldenburg NStZ-RR 2010, 63; OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 287).
  • OLG Köln, 13.12.2002 - 2 Ws 634/02

    Gebührenrechtliche Rückwirkung einer späteren Pflichtverteidigerbestellung auf …

    Im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 1984 - 2 BvR 275/83 (NJW 1984, 2403 = NStZ 1984, 561) - darf sogar als anerkannt geltend, dass - im Fall des Freispruchs eines Angeklagten - auch die strenge Regelung des § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strafverfahrens der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines zweiten Pflichtverteidigers im Strafprozess nicht entgegensteht (…vgl. dazu: Senat a.a.O., ebenso OLG Düsseldorf, NStZ 1985, 235; OLG Rostock, StV 1997, 33; vgl. ferner für den Fall der Bestellung eines Pflichtverteidigers neben einem Wahlverteidiger: HansOLG Hamburg, MDR 1986, 518, OLG München, NStZ 1981, 194).
  • KG, 23.12.2002 - 3 Ws 447/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Wahlverteidigers bei Freispruch; …

    So sind die gesamten Kosten eines Wahlverteidigers - neben den Gebühren eines Pflichtverteidigers jedenfalls dann erstattungsfähig, wenn das Gericht die Bestellung des Pflichtverteidigers entgegen § 143 StPO nicht oder nicht rechtzeitig zurückgenommen oder aus Fürsorgegründen oder zur Sicherung des Verfahrens die zusätzliche Beiordnung eines Pflichtverteidigers oder die Beibehaltung seiner Beiordnung für notwendig gehalten hat (vgl. BVerfG NStZ 1984, 561, 562; KG bei Kotz NStZ-RR 2000, 163; NStZ 1994, 451; JR 1980, 436; HansOLG Hamburg MDR 1986, 518; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 235; AnwBl .
  • OLG Jena, 16.01.2014 - 1 Ws 467/13

    Erstattung der notwendigen Auslagen durch die Staatskasse: Kosten des …

    Dies ist namentlich dann der Fall, wenn einem Beschuldigten ohne dessen Veranlassung, also aus verfahrensbezogenen Gründen, neben dem Wahlverteidiger ein Pflichtverteidiger zur Verfahrenssicherung bestellt wird (so OLG Köln, Beschluss vom 24.08.2004, Az. 2 Ws 383/04 bei juris; Hanseatisches OLG Hamburg MDR 1986, 518; KG NStZ-RR 2000, 163; Beschluss des Senats vom 14.12.1999, Az. 1 Ws 355/99) oder wenn eine zuvor erfolgte Pflichtverteidigerbestellung entgegen § 143 StPO nicht zurückgenommen wird (…so Hanseatisches OLG Hamburg a.a.O.;… OLG Köln a.a.O.; KG StV 2003, 175; OLG Oldenburg NStZ-RR 2010, 63; OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 287).
  • OLG Köln, 09.08.2002 - 2 Ws 191/02
    Denn es ist - im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 1984 - 2 BvR 275/83 (NJW 1984, 2403 = NStZ 1984, 561) - anerkannt, dass § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strafverfahrens der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines zweiten Pflichtverteidigers im Strafprozess nicht entgegensteht (vgl. dazu: Senatsentscheidung vom 10.02.1998 - 2 Ws 676/97 - = StV 1998, 621, ebenso OLG Düsseldorf, NStZ 1985, 235; OLG Rostock, StV 1997, 33; vgl. ferner für den Fall der Bestellung eines Pflichtverteidigers neben einem Wahlverteidiger: HansOLG Hamburg, MDR 1986, 518, OLG München, NStZ 1981, 194).
  • KG, 12.12.2002 - 3 Ws 447/02
    So sind die gesamten Kosten eines Wahlverteidigers - neben den Gebühren eines Pflichtverteidigers - jedenfalls dann erstattungsfähig, wenn das Gericht die Bestellung des Pflichtverteidigers entgegen § 143 StPO nicht oder nicht rechtzeitig zurückgenommen oder aus Fürsorgegründen oder zur Sicherung des Verfahrens die zusätzliche Beiordnung eines Pflichtverteidigers oder die Beibehaltung seiner Beiordnung für notwendig gehalten hat (vgl. BVerfG, NStZ 1984, 561, 562; KG, bei Kotz, NStZ-RR 2000, 163; NStZ 1994, 451 ; JR 1980, 436; HansOLG Hamburg, MDR 1986, 518 ; OLG Düsseldorf, NStZ 1985, 235 ; AnwBl 1983, 40; OLG Bamberg, JurBüro 1984, 247; OLG Koblenz, MDR 1984, 777; OLG Frankfurt a.M., AnwBl 1983, 41; OLG München, NStZ 1981, 194 ).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1987 - 55/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,15844
Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1987 - 55/86 (https://dejure.org/1987,15844)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.10.1987 - 55/86 (https://dejure.org/1987,15844)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1987 - 55/86 (https://dejure.org/1987,15844)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Asociación provincial de armadores de buques de pesca de Gran Sol de Pontevedra (Arposol) gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften.

    Zulässigkeit - Verordnung, nach der Verstöße gegen Fischereibestimmungen der Akte über den Beitritt Spaniens und Portugal zu den Europäischen Gemeinschaften mit Sanktionen belegt werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 24.02.1987 - 26/86

    Deutz und Geldermann / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1987 - 55/86
    2 - Urteil in der Rechtssache Unicme/Rat, a. a. O., Randnr. 16; siehe auch Urteil des Gerichtshofes vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 26/86, Deutz und Geldermann/Rat, Slg. 1987, 941, Randnr. 17.

    - Siehe insbesondere Urteil des Gerichtshofes vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 26/86, Deutz und Geldermann/Rat, a. a. O., Randnr. 9.21.

  • EuGH, 16.03.1978 - 123/77

    UNICME / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1987 - 55/86
    Da die vorliegende Situation derjenigen sehr nahe kommt, die zu Ihrem Urteil vom 16. März 1978 in der Rechtssache 123/77 (Unicme u. a./Rat, Slg. 1978, 845) geführt hat, möchte ich mich nach dem Aufbau dieses Urteils richten, wie er insbesondere in den Randnummern 8 bis 20 zum Ausdruck kommt.
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