Rechtsprechung
LG Frankenthal, 22.07.2016 - 6 S 22/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 11 UrhG, § 15 UrhG, §§ 15 ff UrhG, § 85 UrhG, § 94 UrhG
Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer Internet-Filmtauschbörse: Darlegungs- und Beweislast des Rechteinhabers hinsichtlich der Werkqualität öffentlich gemachter Dateifragmente; Darlegungslast zur Bemessung eines Schadensersatzanspruchs - damm-legal.de
In Filesharing-Fällen hat der Anspruchsteller das Vorhandensein von nutzbaren Werkfragmenten nachzuweisen
- kanzlei.biz
In "Filesharing"-Fällen liegt die Beweislast hinsichtlich der Werkqualität beim Rechteinhaber
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Datenmüll / Konferenz der Tiere
- ra.de
- kanzleibeier.eu
Einzelne Dateifragmente im Filesharing begründen keinen Schadensersatz aus Urheberrechtsverletzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
In Filesharing-Fällen hat der Anspruchsteller das Vorhandensein von nutzbaren Werkfragmenten nachzuweisen
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Filesharing: Keine urheberrechtlichen Ansprüche bei nicht lauffähigen Dateifragmenten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Urheberrechtlicher Schadensersatzanspruch bei nicht nachgewiesener Übernahme von Werkfragmenten in Filesharing-Fällen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Darlegungslast in so genanten "Filesharing"-Fällen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Dateifragmente eines Filmes in P2P-Tauschbörse sind keine Urheberrechtsverletzung
- hoesmann.eu (Kurzinformation)
Filesharing: Beweislast des Anspruchstellers vom Vorhandensein nutzbarer Werkfragmente
- gameslaw.online (Kurzinformation)
Filesharing ist gar keine Urheberrechtsverletzung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Filesharing von Dateifragment
- anwalt.de (Kurzinformation)
Filesharing von Dateifragment - Urheberrechtsverletzung verneint
Verfahrensgang
- AG Frankenthal, 22.01.2015 - 3a C 256/14
- LG Frankenthal, 22.07.2016 - 6 S 22/15
- BGH, 06.12.2017 - I ZR 186/16
- LG Frankenthal, 04.12.2018 - 6 S 22/15
- LG Frankenthal, 15.01.2019 - 3a C 256/14
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2016, 445
- MMR 2016, 777
Wird zitiert von ... (7)
- AG Frankenthal, 27.09.2017 - 3c C 169/17
Urheberrechtsverletzung durch sog. Filesharing: Darlegungs- und Beweislast …
In jedem Fall bedarf es entsprechender Darlegungen in den Fällen, in denen der Anspruchsteller einen Schadensersatzanspruch auf Grundlage einer Lizenzanalogie geltend macht, weil u.a. Intensität und Umfang der behaupteten Verletzungshandlung entscheidende Faktoren für die dem Tatrichter nach § 287 ZPO obliegende Schätzung der Höhe eines solchen Anspruchs darstellen (vergleiche LG Frankenthal, Urteil vom 22. Juli 2016, 6 S 22/15, GRUR-RR 2016, 445 - "Konferenz der Tiere").Eine nur teilweise zur Verfügung gestellte Datei ist im Hinblick auf die darin enthaltenen Daten nämlich regelmäßig nicht lauffähig und konsumierbar, weshalb das Zurverfügungstellen einer derartigen Teildatei keine - auch nur teilweise - Nutzung des geschützten Werkes darstellt; es handelt sich in diesem Fall demnach nicht um isoliert nutz- oder wahrnehmbare Werkteile (st.Rspr. vgl. etwa LG Frankenthal, Urteil vom 22.07.2016 - 6 S 22/15 = ZUM-RD 2016, 648 - Konferenz der Tiere; zustimmend Hilgert, MMR 2016, 773, 775; ebenso bereits LG Frankenthal, GRUR-RR 2016, 110; Heckmann/Nordmeyer, CR 2014, 41, 42 f.; insbesondere zum technischen Hintergrund anschaulich Heinemeyer/Kreitlow/Nordmeyer/Sabellek, MMR 2012, 279, 281).
Soweit demgegenüber in der Rechtsprechung vertreten wird, dass das Einstellen von Dateiteilen in ein Peer-to-Peer-Netzwerk nicht in der Absicht geschehe, das Internet mit "Datenmüll" zu belasten (…so wörtlich OLG Köln, Beschluss v. 20.04.2016 - 6 W 37/16 - The Walking Dead, Rn. 18 - zit. n. juris = MMR 2016, 773, 774), greift dies durch das spekulative Abstellen auf bloße Absichten von Internetnutzern jedenfalls in Bezug auf die urheberrechtliche Problematik zu kurz (LG Frankenthal, Urteil vom 22.07.2016 aaO Rn. 27 zit. n. juris).
Gerade im Hinblick auf die etwaige Höhe eines solchen Anspruchs ist es nämlich von wesentlicher Bedeutung, wie intensiv und in welchem Umfang der Beklagte möglicherweise das Recht der Klägerin verletzt hat (vgl. LG Frankenthal, Urteil vom 22.07.2016 aaO Rn. 33).
- AG Frankenthal, 05.07.2018 - 3a C 73/18
Filesharing, Voraussetzungen der Haftung als Störer bzw. Verletzer, sekundäre …
Die Unklarheit bestand insbesondere vor dem Hintergrund, dass von Rechteinhabern in sog. Filesharingfällen regelmäßig Schadensersatz auf Grundlage einer Lizenzanalogie begehrt wird und hierbei vor allem Intensität und Umfang der behaupteten Verletzungshandlung entscheidende Faktoren für die dem Tatrichter nach § 287 ZPO obliegende Schätzung der Höhe eines solchen Anspruchs darstellen (vgl. zum Ganzen etwa LG Frankenthal, ZUM-RD 2016, 648 - Konferenz der Tiere; AG Frankenthal, ZUM-RD 2018, 123; Hilgert, MMR 2016, 773, 775). - AG Frankenthal, 08.11.2017 - 3c C 169/17 Eine nur teilweise zur Verfügung gestellte Datei ist im Hinblick auf die darin enthaltenen Daten nämlich regelmäßig nicht lauffähig und konsumierbar, weshalb das Zurverfügungstellen einer derartigen Teildatei keine - auch nur teilweise - Nutzung des geschützten Werkes darstellt; es handelt sich in diesem Fall demnach nicht um isoliert nutz- oder wahrnehmbare Werkteile (st.Rspr. vgl. etwa LG Frankenthal, Urteil vom 22.07.2016 - 6 S 22/15 = ZUM-RD 2016, 648 - Konferenz der Tiere; zustimmend Hilgert, MMR 2016, 773, 775; ebenso bereits LG Frankenthal, GRUR-RR 2016, 110; Heckmann/Nordmeyer, CR 2014, 41, 42 f.; insbesondere zum technischen Hintergrund anschaulich Heinemeyer/Kreitlow/Nordmeyer/Sabellek, MMR 2012, 279, 281).
Soweit demgegenüber in der Rechtsprechung vertreten wird, dass das Einstellen von Dateiteilen in ein Peer-to-Peer-Netzwerk nicht in der Absicht geschehe, das Internet mit "Datenmüll" zu belasten (…so wörtlich OLG Köln, Beschluss v. 20.04.2016 - 6 W 37/16 - The Walking Dead, Rn. 18 - zit. n. juris = MMR 2016, 773, 774), greift dies durch das spekulative Abstellen auf bloße Absichten von Internetnutzern jedenfalls in Bezug auf die urheberrechtliche Problematik zu kurz (LG Frankenthal, Urteil vom 22.07.2016 aaO Rn. 27 zit. n. juris).
Gerade im Hinblick auf die etwaige Höhe eines solchen Anspruchs ist es nämlich von wesentlicher Bedeutung, wie intensiv und in welchem Umfang der Beklagte möglicherweise das Recht der Klägerin verletzt hat (vgl. LG Frankenthal, Urteil vom 22.07.2016 aaO Rn. 33).
- AG Frankenthal, 25.04.2018 - 3c C 251/17
Urheberrechtsverletzung durch File-Sharing im Internet: Voraussetzungen …
Die Unklarheit bestand insbesondere vor dem Hintergrund, dass von Rechteinhabern in sog. Filesharing-Fällen regelmäßig Schadensersatz auf Grundlage einer Lizenzanalogie begehrt wird und insofern grundsätzlich vor allem Intensität und Umfang der behaupteten Verletzungshandlung entscheidende Faktoren für die dem Tatrichter nach § 287 ZPO obliegende Schätzung der Höhe eines solchen Anspruchs darstellen (vgl. zum Ganzen etwa LG Frankenthal, ZUM-RD 2016, 648 - Konferenz der Tiere; AG Frankenthal, ZUM-RD 2018, 123; Hilgert, MMR 2016, 773, 775; Heckmann/Nordmeyer, CR 2014, 41). - AG Frankenthal, 07.11.2018 - 3c C 196/18
Inanspruchnahme als Mittäter einer Urheberrechtsverletzung; Auslegung des …
Die Unklarheit bestand insbesondere vor dem Hintergrund, dass von Rechteinhabern in sog. Filesharing-Fällen regelmäßig Schadensersatz auf Grundlage einer Lizenzanalogie begehrt wird und insofern grundsätzlich vor allem Intensität und Umfang der behaupteten Verletzungshandlung entscheidende Faktoren für die dem Tatrichter nach § 287 ZPO obliegende Schätzung der Höhe eines solchen Anspruchs darstellen (vgl. zum Ganzen etwa LG Frankenthal, ZUM-RD 2016, 648 - Konferenz der Tiere; AG Frankenthal, ZUM-RD 2018, 123; Hilgert, MMR 2016, 773, 775; Heckmann/Nordmeyer, CR 2014, 41). - AG Frankenthal, 26.09.2018 - 3c C 275/17
Filesharing: Rechteinhaber muss konkret zu den Dateifragmenten vortragen
Die Unklarheit bestand insbesondere vor dem Hintergrund, dass von Rechteinhabern in sog. Filesharing-Fällen regelmäßig Schadensersatz auf Grundlage einer Lizenzanalogie begehrt wird und insofern grundsätzlich vor allem Intensität und Umfang der behaupteten Verletzungshandlung entscheidende Faktoren für die dem Tatrichter nach § 287 ZPO obliegende Schätzung der Höhe eines solchen Anspruchs darstellen (vgl. zum Ganzen etwa LG Frankenthal, ZUM-RD 2016, 648 - Konferenz der Tiere; AG Frankenthal, ZUM-RD 2018, 123; Hilgert, MMR 2016, 773, 775; Heckmann/Nordmeyer, CR 2014, 41). - AG Frankenthal, 18.04.2018 - 3c C 27/18
Urheberrechtsverletzung durch sog. Filesharing: Gesamtschuldnerische Haftung …
Die Unklarheit bestand insbesondere vor dem Hintergrund, dass von Rechteinhabern in sog. Filesharing-Fällen regelmäßig Schadensersatz auf Grundlage einer Lizenzanalogie begehrt wird und insofern grundsätzlich vor allem Intensität und Umfang der behaupteten Verletzungshandlung entscheidende Faktoren für die dem Tatrichter nach § 287 ZPO obliegende Schätzung der Höhe eines solchen Anspruchs darstellen (vgl. zum Ganzen etwa LG Frankenthal, ZUM-RD 2016, 648 - Konferenz der Tiere; AG Frankenthal, ZUM-RD 2018, 123; Hilgert, MMR 2016, 773, 775).
Rechtsprechung
LG Frankenthal, 04.12.2018 - 6 S 22/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 287 ZPO
- Wolters Kluwer
Lizenzanaloger Schaden im Bereich des Filesharings
- debier datenbank
§§ 2 Abs. 1 Nr. 6, 19a, 85 Abs. 1 S . 2, 94, 97 Abs. 2 S. 1, 97a UrhG
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Höhe des Schadensersatzes bei Filesharing von Filmen: DVD Kaufpreis zzgl. 100 %
Verfahrensgang
- AG Frankenthal, 22.01.2015 - 3a C 256/14
- LG Frankenthal, 22.07.2016 - 6 S 22/15
- BGH, 06.12.2017 - I ZR 186/16
- LG Frankenthal, 04.12.2018 - 6 S 22/15
- LG Frankenthal, 15.01.2019 - 3a C 256/14
Rechtsprechung
LG Potsdam, 12.08.2015 - 6 S 22/15 |
Verfahrensgang
- AG Potsdam, 22.04.2015 - 38 C 234/15
- LG Potsdam, 12.08.2015 - 6 S 22/15
- BGH, 05.10.2016 - VII ZB 51/15