Weitere Entscheidungen unten: OLG Frankfurt, 21.08.2023 | OLG Karlsruhe, 25.01.2021

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 16.12.2020 - 6 W 24/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,47310
OLG Hamburg, 16.12.2020 - 6 W 24/20 (https://dejure.org/2020,47310)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.12.2020 - 6 W 24/20 (https://dejure.org/2020,47310)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. Dezember 2020 - 6 W 24/20 (https://dejure.org/2020,47310)
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Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Titelumschreibung durch Bezugnahme auf elektronisch geführtes Handelsregister möglich

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Offenkundigkeit der im Handelsregisterportal veröffentlichten Informationen

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Handelsregistereintragungen sind offenkundig

 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 24.05.2023 - VII ZB 69/21

    Erteilung vollstreckbarer Ausfertigungen zweier Versäumnisurteile sowie eines

    Teilweise wird - mit im Einzelnen unterschiedlicher Begründung - die Annahme von Offenkundigkeit abgelehnt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 10 W 6/20, NJW-RR 2021, 548, juris Rn. 6; OLG Naumburg, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 10 W 74/11, NJW-RR 2012, 638, juris Rn. 8; LG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Juli 2020 - 20 T 26/20, BeckRS 2020, 16586; BeckOK ZPO/Ulrici, Stand: 1. März 2023, § 726 Rn. 16.1; Zöller/Seibel, ZPO, 34. Aufl., § 727 Rn. 20), teilweise hingegen bejaht (OLG Hamburg, Beschluss vom 16. Dezember 2020 - 6 W 24/20, BeckRS 2020, 44159; LG Bonn, Beschluss vom 7. November 2014 - 6 T 308/14, RNotZ 2015, 368, juris Rn. 13 ff.; LG Görlitz, Beschluss vom 21. September 2022 - 5 T 158/21, n. v.; MünchKommZPO/Wolfsteiner, 6. Aufl. 2020, § 726 Rn. 61; BeckOK ZPO/Bacher, Stand: 1. März 2023, § 291 Rn. 5; BeckOGK HGB/Beurskens, Stand: 15. August 2022, § 9 Rn. 55; Winkler, RNotZ 2019, 117, 127; im Grundsatz auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 31. Januar 2023 - 7 W 12/23, BeckRS 2023, 1810, Gehle in Anders/Gehle, ZPO, 81. Aufl., § 727 Rn. 16 sowie Nober in Anders/Gehle, ZPO, 81. Aufl., § 291 Rn. 10).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.08.2023 - 6 W 24/20   

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https://dejure.org/2023,20955
OLG Frankfurt, 21.08.2023 - 6 W 24/20 (https://dejure.org/2023,20955)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.08.2023 - 6 W 24/20 (https://dejure.org/2023,20955)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. August 2023 - 6 W 24/20 (https://dejure.org/2023,20955)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 91 ZPO, § 140 Abs 4 MarkenG
    Keine Erstattung von Patentanwaltskosten in Markensache

  • Betriebs-Berater

    Keine Erstattung von Patentanwaltskosten in Markensache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 91 ZPO ; § 140 Abs 4 MarkenG
    Keine Erstattung von Patentanwaltskosten in Markensache

  • rechtsportal.de

    § 91 ZPO ; § 140 Abs 4 MarkenG
    Keine Erstattung von Patentanwaltskosten in Markensache

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrecht: Keine Erstattung von Patentanwaltskosten in Markensache

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Patentanwaltskosten in Markensache sind nicht zu erstatten

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Keine Erstattung von Patentanwaltskosten in Markensache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2023, 1484
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 28.04.2022 - C-531/20

    NovaText - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechte des geistigen Eigentums -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.08.2023 - 6 W 24/20
    b) An diesem Verständnis hält der Senat angesichts des Urteils des EuGH (Beschluss vom 28.4.2022 - C-531/20, GRUR-RS 2022, 8633 - Kosten des Patentanwalts VI) und der sich anschließenden Rechtsprechung des BGH (GRUR 2023, 446 - Kosten des Patentanwalts VII; Beschl. v. 13.10.2022 - I ZB 12/20, GRUR-RS 2022, 43962) indes nicht mehr fest.

    Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass die Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfe, die zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, auf die diese Richtlinie abstellt, erforderlich sind, nicht unnötig kostspielig sind (EuGH GRUR 2022, 853 Rn. 45 - NovaText, mwN) (EuGH GRUR 2022, 853 Rn. 46 - NovaText, mwN).

    Zwar bedeutet das Erfordernis der Angemessenheit nicht, dass die unterlegene Partei zwangsläufig sämtliche Kosten der obsiegenden Partei erstatten muss, es verlangt jedoch, dass dieser Anspruch auf die Erstattung wenigstens eines erheblichen und angemessenen Teils der ihr tatsächlich entstandenen zumutbaren Kosten hat (EuGH GRUR 2022, 853 Rn. 47-48 - NovaText, mwN).

    Die Art. 3 und Art. 14 RL 2004/48/EG sind deshalb dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung oder einer Auslegung dieser Regelung entgegenstehen, die es dem mit einem unter diese Richtlinie fallenden Verfahren befassten Gericht nicht erlaubt, bei der Beurteilung, ob die der obsiegenden Partei entstandenen Prozesskosten zumutbar und angemessen sind, in jedem ihm vorgelegten Fall dessen spezifischen Merkmale gebührend zu berücksichtigen (EuGH GRUR 2022, 853 Rn. 55 - NovaText).

  • BGH, 13.10.2022 - I ZB 12/20

    Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität des § 140 Abs. 4

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.08.2023 - 6 W 24/20
    b) An diesem Verständnis hält der Senat angesichts des Urteils des EuGH (Beschluss vom 28.4.2022 - C-531/20, GRUR-RS 2022, 8633 - Kosten des Patentanwalts VI) und der sich anschließenden Rechtsprechung des BGH (GRUR 2023, 446 - Kosten des Patentanwalts VII; Beschl. v. 13.10.2022 - I ZB 12/20, GRUR-RS 2022, 43962) indes nicht mehr fest.

    Deshalb kann offenbleiben, ob es in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem im Inland ansässige Parteien um die Verletzung deutscher Marken streiten, an einem für die Anwendung der RL 2004/48/EG etwaig erforderlichen Bezug zum Binnenmarkt der Europäischen Union fehlt (BGH Beschl. v. 13.10.2022 - I ZB 12/20, GRUR-RS 2022, 43962 Rn. 27).

  • BGH, 28.05.2020 - I ZR 7/16

    Einwilligung in die Speicherung von Cookies

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.08.2023 - 6 W 24/20
    Diese Pflicht zur unionsrechtskonformen Auslegung betrifft das gesamte nationale Recht, unabhängig davon, ob es vor oder nach der Richtlinie, um die es geht, erlassen wurde (vgl. EuGH NZA 2021, 333 Rn. 65 u. 68 - M. V. ua; BGH GRUR 2020, 891 Rn. 53 = WRP 2020, 1009 - Cookie-Einwilligung II).
  • BGH, 24.02.2011 - I ZR 181/09

    Kosten des Patentanwalts II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.08.2023 - 6 W 24/20
    Danach gehören zu Tätigkeiten, die zum typischen Arbeitsgebiet eines Patentanwalts zählen etwa Recherchen zum Registerstand oder zur Benutzungslage (BGH GRUR 2011, 754 - Kosten des Patentanwalts II, GRUR 2012, 756 - Kosten des Patentanwalts III).
  • BGH, 27.02.2018 - II ZB 23/16

    Zur Frage, ob die zusätzlichen Reisekosten des Prozessbevollmächtigten eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.08.2023 - 6 W 24/20
    Maßgeblich ist demnach, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme im damaligen Zeitpunkt (ex ante) als sachdienlich ansehen durfte (zu § 91 ZPO: BGH NJW 2018, 1693; BGH GRUR 2017, 854 - Anwaltskosten im Gestattungsverfahren; BGH GRUR 2005, 271 - Unterbevollmächtigter III; BGH NJW-RR 2005, 725 mwN).
  • BGH, 10.05.2012 - I ZR 70/11

    Kosten des Patentanwalts IV

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.08.2023 - 6 W 24/20
    Allerdings hat der BGH die Erstattungsfähigkeit verneint, wenn die entsprechende Tätigkeit auch von dem bereits beauftragten Rechtsanwalt hätte vorgenommen werden können, was jedenfalls dann der Fall sei, wenn es sich um einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz handelt (BGH GRUR 2012, 759 - Kosten des Patentanwalts IV).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZB 4/04

    "Unterbevollmächtigter III"; Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines ständig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.08.2023 - 6 W 24/20
    Maßgeblich ist demnach, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme im damaligen Zeitpunkt (ex ante) als sachdienlich ansehen durfte (zu § 91 ZPO: BGH NJW 2018, 1693; BGH GRUR 2017, 854 - Anwaltskosten im Gestattungsverfahren; BGH GRUR 2005, 271 - Unterbevollmächtigter III; BGH NJW-RR 2005, 725 mwN).
  • BGH, 26.04.2017 - I ZB 41/16

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Erstattungsfähigkeit der durch die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.08.2023 - 6 W 24/20
    Maßgeblich ist demnach, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme im damaligen Zeitpunkt (ex ante) als sachdienlich ansehen durfte (zu § 91 ZPO: BGH NJW 2018, 1693; BGH GRUR 2017, 854 - Anwaltskosten im Gestattungsverfahren; BGH GRUR 2005, 271 - Unterbevollmächtigter III; BGH NJW-RR 2005, 725 mwN).
  • BGH, 21.12.2011 - I ZR 196/10

    Kosten des Patentanwalts III

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.08.2023 - 6 W 24/20
    Danach gehören zu Tätigkeiten, die zum typischen Arbeitsgebiet eines Patentanwalts zählen etwa Recherchen zum Registerstand oder zur Benutzungslage (BGH GRUR 2011, 754 - Kosten des Patentanwalts II, GRUR 2012, 756 - Kosten des Patentanwalts III).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 23/04

    Baseball-Caps

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.08.2023 - 6 W 24/20
    Maßgeblich ist demnach, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme im damaligen Zeitpunkt (ex ante) als sachdienlich ansehen durfte (zu § 91 ZPO: BGH NJW 2018, 1693; BGH GRUR 2017, 854 - Anwaltskosten im Gestattungsverfahren; BGH GRUR 2005, 271 - Unterbevollmächtigter III; BGH NJW-RR 2005, 725 mwN).
  • EuGH, 11.02.2021 - C-760/18

    M.V. u.a. (Contrats de travail à durée déterminée successifs dans le secteur

  • BGH, 23.03.2006 - V ZB 189/05

    Verjährung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs

  • BGH, 14.05.2014 - XII ZB 539/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Berücksichtigung von materiell-rechtlichen

  • BGH, 22.11.2006 - IV ZB 18/06

    Prüfung materiell-rechtlicher Einwendungen im Kostenfestsetzungsverfahren

  • BGH, 13.10.2022 - I ZB 59/19

    Kosten des Patentanwalts VII

  • BGH, 03.04.2003 - I ZB 37/02

    "Kosten des Patentanwalts"; Erstattungsfähigkeit der Gebühren eines gleichzeitig

  • BGH, 14.04.2020 - X ZB 2/18

    Kostenerstattung für EPA-Vertreter in Patentstreitsache - EPA-Vertreter

  • BAG, 30.06.2015 - 10 AZB 17/15

    Kostenfestsetzungsbeschluss - materiell-rechtliche Einwendungen

  • OLG Stuttgart, 25.09.2023 - 8 W 343/22

    Kosten des Patentanwalts: Notwendigkeit der Beauftragung eines Patentanwalts

    Diese Regelung wird nicht verdrängt durch die Vorschrift in § 140 Abs. 3 MarkenG a.F. bzw. § 140 Abs. 4 MarkenG n.F. Denn diese Vorschrift des Markengesetzes ist EU-richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass nur die Kosten einer für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen patentanwaltlichen Mitwirkung erstattungsfähig sind, was aufgrund des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Auslegung nationalen Rechts für den gesamten Anwendungsbereich der Norm gilt, also auch für Fälle, in denen es an einem Bezug zum Binnenmarkt der Europäischen Union fehlt, so ausdrücklich BGH Beschluss vom 13.10.2022 - I ZB 12/20 (JURIS Tz 18 ff und 27) und OLG Frankfurt Beschluss vom 21.08.2023 - 6 W 24/20 (JURIS).

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 21.12.2011 ("Kosten des Patentanwalts III": I ZR 196/10, JURIS Tz. 26/27, so auch OLG Frankfurt Beschluss vom 21.08.2023 - 6 W 24/20), ausgeführt und begründet, dass die Notwendigkeit der Einschaltung eines Patentanwalts insoweit "nicht im Wege einer typisierenden Betrachtungsweise für komplexe oder bedeutsame Angelegenheiten generell bejaht werden [kann].

  • OLG Frankfurt, 12.01.2024 - 6 W 109/23

    Zur Erstattungsfähigkeit und Anrechnung der Kosten des in einer

    Der für die Klägerin tätig gewordene Fachanwalt hat die Frage der Zeichenähnlichkeit bei gebotener ex ante-Betrachtung eigenständig bewerten können (vgl. insofern u.a. auch OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.08.2023 - 6 W 24/20, juris Rn. 24 ff.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.09.2023 8 W 343/22, juris Rn. 16 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.01.2021 - 6 W 24/20   

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https://dejure.org/2021,1292
OLG Karlsruhe, 25.01.2021 - 6 W 24/20 (https://dejure.org/2021,1292)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.01.2021 - 6 W 24/20 (https://dejure.org/2021,1292)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Januar 2021 - 6 W 24/20 (https://dejure.org/2021,1292)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • erdigital.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    §§ 46 Abs. 4 Satz 4, 47 Abs. 1, 47 Abs. 2 Satz 2, 47 Abs. 5 EnWG, § 66 Abs. 1 ZPO
    Begriff des rechtlichen Interesses bei Konzessionsvergabeverfahren

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 46 Abs 4 S 4 EnWG, § 47 Abs 1 EnWG, § 47 Abs 2 S 2 EnWG, § 47 Abs 5 EnWG, § 66 Abs 1 ZPO
    Zulässigkeit einer Nebenintervention: Einstweiliger Verfügungsantrag eines Unternehmens gegen die Gemeinde im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe der Strom- und Gaskonzession; rechtliches Interesse eines anderen Unternehmens an dem Obsiegen der Gemeinde

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Fortführung eines Konzessionierungsverfahrens?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (29)

  • BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10

    Rettungsdienstleistungen II

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.01.2021 - 6 W 24/20
    (a) Ein solches Schuldverhältnis entsteht insbesondere bei der Durchführung eines Verfahrens zur Vergabe öffentlicher Aufträge durch Aufnahme von Vertragsverhandlungen, die je nach Verfahrensart in mehr oder minder stark formalisierter Form erfolgt (vgl. nur BGHZ 190, 89 Rn. 11 - Rettungsdienstleistungen II).

    Die Bieter und Bewerber haben in diesem Rahmen - in den Grenzen der von den Vergabe- und Vertragsordnungen anerkannten Tatbestände - ein von § 241 Abs. 2 BGB geschütztes Interesse daran, dass der öffentliche Auftraggeber das Verfahren so anlegt und durchführt, dass die zur Verfahrensbeteiligung gemachten Aufwendungen der Bieter dem Wettbewerbszweck entsprechend tatsächlich verwendet werden können (vgl. BGHZ 190, 89 Rn. 12 - Rettungsdienstleistungen II).

    Namentlich an die daraus resultierenden Verhaltenspflichten knüpfen die Rücksichtnahmepflichten aus § 241 Abs. 2 BGB an (vgl. BGHZ 190, 89 Rn. 15 - Rettungsdienstleistungen II).

    Denn nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHZ 190, 89 Rn. 16 mwN - Rettungsdienstleistungen II) kommt zumindest in Fällen der ungerechtfertigten Aufhebung des Vergabeverfahrens eine Ausnahme von dem Grundsatz in Betracht, dass nicht nur der auf das Erfüllungsinteresse, sondern auch der auf das negative Interesse gerichtete Schadensersatzanspruch nur dem Bieter zusteht, der bei regulärem Verlauf des Vergabeverfahrens den Zuschlag hätte erteilt bekommen müssen.

  • BGH, 18.11.2015 - VII ZB 57/12

    Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren: Beschlussentscheidung über

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.01.2021 - 6 W 24/20
    Es ist erforderlich, dass der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder zu dem Gegenstand des Rechtsstreits in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar rechtlich einwirkt (BGH, NJW 2016, 1018 Rn. 13; NJW-RR 2011, 907 Rn. 10; WM 2006, 1252 Rn. 8; vgl. BGH, NJW 2018, 3016 Rn. 10 f; BGHZ 166, 18 Rn. 7 - Carvedilol; Senat, NJW 2018, 1103, 1105).

    Solche bloß tatsächlichen Interessen genügen ebenso wenig wie der denkbare Umstand, dass in künftigen Fällen dieselben Ermittlungen angestellt werden müssten (vgl. BGH, NJW 2016, 1018 Rn. 13; NJW-RR 2011, 907 Rn. 10; WM 2006, 1252 Rn. 12; siehe auch BGH, NJW 2018, 3016 Rn. 10).

    So wird etwa die Nebenintervention des Eigentümers einer Pfandsache im Prozess zwischen Verpfänder und Pfandgläubiger wegen eines möglichen Regressanspruchs gegen die unterlegene Partei des Erstprozesses für zulässig erachtet (Schultes, aaO Rn. 17 unter Hinweis auf RG, JW 1910, 190; siehe auch BGH, NJW 2016, 1018 Rn. 18).

    Soweit der Nebenintervenient sich auf einen Anspruch gegen die unterstützte Partei beruft, hat er allerdings darzulegen, inwiefern er sich bei dieser gegebenenfalls schadlos halten könnte (vgl. BGH, NJW 2016, 1018 Rn. 18).

  • OLG Karlsruhe, 15.09.2017 - 6 W 31/17

    Patentverletzungsverfahren: Zulässigkeit der isolierten Anfechtung der zum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.01.2021 - 6 W 24/20
    Die angefochtene Entscheidung des Landgerichts über den Antrag auf Zurückweisung der Nebenintervention ist ungeachtet ihrer Aufnahme in das Endurteil als Zwischenurteil ergangen (vgl. BGH, NJW 2015, 2425 Rn. 5; Senat, NJW 2018, 1103, 1104 mwN).

    Das gilt insbesondere für die vorliegende Beschwerde eines Streithelfers gegen die Zurückweisung seiner Nebenintervention (OLG Nürnberg, MDR 1994, 834; siehe ferner OLG Karlsruhe, NJW-RR 2017, 91 Rn. 1 f; Senat, NJW 2018, 1103, 1106).

    Es ist erforderlich, dass der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder zu dem Gegenstand des Rechtsstreits in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar rechtlich einwirkt (BGH, NJW 2016, 1018 Rn. 13; NJW-RR 2011, 907 Rn. 10; WM 2006, 1252 Rn. 8; vgl. BGH, NJW 2018, 3016 Rn. 10 f; BGHZ 166, 18 Rn. 7 - Carvedilol; Senat, NJW 2018, 1103, 1105).

    An einem rechtlichen Interesse fehlt es insbesondere bei sicherer Aussichtslosigkeit eines Regressanspruchs (Schultes, aaO Rn. 17; vgl. Senat, NJW 2018, 1103, 1104 mwN).

  • LG Mannheim, 27.05.2020 - 14 O 196/19
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.01.2021 - 6 W 24/20
    Die sofortige Beschwerde der Streithelferin gegen die teilweise Zurückweisung der Nebenintervention in dem Urteil des Landgerichts Mannheim vom 27. Mai 2020, Az. 14 O 196/19 Kart, wird zurückgewiesen, soweit diese sich auf die Anträge zu I.1, 2, 3, 4, 5, 9, 10, 11, 12, 13, 17, 18, 19, 21, 23, 24, 25, 26, 28, 29, 30, 31 und 32 bezieht.

    Der Senat hat zum vorliegenden Beschwerdeverfahren die Akten des einstweiligen Verfügungsverfahrens des Landgerichts Mannheim (14 O 196/19 Kart) samt Berufungsakten des Senats (6 U 95/19 Kart) beigezogen.

    Mit Schreiben vom 18. Dezember 2019 (Anlage ASt 21 zur Akte 14 O 196/19 Kart) informierte die Beklagte alle "Bieter" darüber, dass das Verfahren und auch die Angebotsfrist vor dem Hintergrund des beim Landgericht eingereichten Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung unterbrochen seien; die Bieter würden nach Abschluss des Rechtsstreits erneut zur Angebotsabgabe unter Setzung einer angemessenen Frist aufgefordert.

    das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 27. Mai 2020, Az. 14 O 196/19 Kart, insoweit aufzuheben, als es den Streitbeitritt der Streithelferin zurückweist und die Nebenintervention zu allen Rügen zuzulassen.

  • OLG Karlsruhe, 28.08.2019 - 6 U 109/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren über die Rechtmäßigkeit des Verfahrens zur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.01.2021 - 6 W 24/20
    Selbst ein objektiver Rechtsverstoß im Konzessionierungsverfahren kann danach grundsätzlich lediglich zu einem Anspruch aus § 33 Abs. 1, 3 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1, 2 Nr. 1 GWB und §§ 46, 47 EnWG führen, die weitere Zuwiderhandlung zu unterlassen, also darauf gerichtet sein, "entweder die Fortsetzung des Auswahlverfahrens oder einen bereits drohenden Vertragsschluss [...] zu verhindern, bevor nicht die konkret gerügte [Verfahrensweise] [...] durch eine rechtmäßige [Verfahrensweise] ersetzt worden ist" (vgl. BT-Drucks. 18/8184, S. 7; Senat, Urteil vom 28. August 2019 - 6 U 109/18 Kart, juris Rn. 124, 126).

    Die subjektiven Rechte des Interessenten reichen grundsätzlich lediglich so weit, dass er der Gemeinde gegebenenfalls die Fortsetzung des Auswahlverfahrens oder des drohenden Vertragsschlusses untersagen kann, solange nicht die Gemeinde berechtigten Rügen betreffend die Einhaltung der sich aus § 19 GWB und § 46 EnWG ergebenden Pflichten abgeholfen hat (vgl. Senat, Urteil vom 28. August 2019 - 6 U 109/18 Kart, juris Rn. 123).

    Soweit die Rechtmäßigkeit der Abhilfeentscheidung oder der Gestaltung eines neuen Verfahrens regelmäßig sämtliche Teilnehmer am Bieterwettbewerb betreffen wird, kann es von allen beteiligten Unternehmen - im Einklang mit der Zwecksetzung des eingeführten Präklusionsregimes - innerhalb der Rüge-/Antragsfrist nach § 47 Abs. 5 Satz 1 EnWG im Rahmen eines (weiteren) Erkenntnisverfahrens zur einer Überprüfung gestellt werden (vgl. Senat, Urteil vom 28. August 2019 - 6 U 109/18 Kart, juris Rn. 124).

  • BGH, 03.07.2018 - II ZB 28/16

    Rechtliches Interesse eines Gesellschafters am Beitritt zum Rechtsstreit bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.01.2021 - 6 W 24/20
    a) Der Begriff des rechtlichen Interesses in § 66 Abs. 1 ZPO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGHZ 207, 378 Rn. 11; NJW 2018, 3016 Rn. 10, jeweils mwN) weit auszulegen.

    Es ist erforderlich, dass der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder zu dem Gegenstand des Rechtsstreits in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar rechtlich einwirkt (BGH, NJW 2016, 1018 Rn. 13; NJW-RR 2011, 907 Rn. 10; WM 2006, 1252 Rn. 8; vgl. BGH, NJW 2018, 3016 Rn. 10 f; BGHZ 166, 18 Rn. 7 - Carvedilol; Senat, NJW 2018, 1103, 1105).

    Solche bloß tatsächlichen Interessen genügen ebenso wenig wie der denkbare Umstand, dass in künftigen Fällen dieselben Ermittlungen angestellt werden müssten (vgl. BGH, NJW 2016, 1018 Rn. 13; NJW-RR 2011, 907 Rn. 10; WM 2006, 1252 Rn. 12; siehe auch BGH, NJW 2018, 3016 Rn. 10).

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.01.2021 - 6 W 24/20
    (a) Die Gemeinde ist kartellrechtlich und nach § 46 EnWG lediglich verpflichtet, im Auswahlverfahren die Chancen der Bewerber auf die Konzession nicht unzulässig zu beeinträchtigen (vgl. BGHZ 199, 289 Rn. 55 ff., 58 - Stromnetz Berkenthin; BGH, RdE 2015, 29 Rn. 53 - Stromnetz Homberg; RdE 2020, 422 Rn. 14 - Stromnetz Steinbach).

    Die Auswahl muss in einem transparenten Verfahren erfolgen und ist vorrangig an Kriterien auszurichten, die das Ziel des § 1 EnWG (Gewährleistung einer sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen, leitungsgebundenen örtlichen Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas) konkretisieren (vgl. BGHZ 199, 289 Rn. 16 ff, 34 ff - Stromnetz Berkenthin; BGH, RdE 2020, 358 Rn. 31 f - Gasnetz Leipzig).

  • BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13

    Fahrbahnerneuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.01.2021 - 6 W 24/20
    Solche Fälle mögen zwar mit Rücksicht auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Vergaberecht (BGH, VergabeR 2014, 538 Rn. 21 - Fahrbahnerneuerung) denkbar sein, wonach ein Anspruch auf Weiterführung des Vergabeverfahrens (oder allerdings bloß ein Schadensersatzanspruch auf Erstattung des positiven Interesses) unter besonderen Voraussetzungen, namentlich etwa dann in Betracht kommen kann, wenn der öffentliche Auftraggeber die Möglichkeit, ein Vergabeverfahren aufzuheben, in rechtlich zu missbilligender Weise dazu einsetzt, durch die Aufhebung die formalen Voraussetzungen dafür zu schaffen, den Auftrag außerhalb des eingeleiteten Vergabeverfahrens an einen bestimmten Bieter oder unter anderen Voraussetzungen bzw. in einem anderen Bieterkreis vergeben zu können (siehe KG, WuW 2019, 379, 386; siehe auch OLG Celle, RdE 2020, 141 [juris Rn. 10 ff]).

    Die Beschwerde verweist auf obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Celle, RdE 2020, 141 [juris Rn. 10 ff, 24]), in der unter Hinweis auf die Rechtslage im Vergaberecht angenommen worden ist, eine - der Gemeinde an sich unter Wahrung des Diskriminierungs- und Behinderungsverbots mögliche (siehe auch zum Vergaberecht: BGH, VergabeR 2014, 538 Rn. 20 mwN - Fahrbahnerneuerung; Herrmann in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl., VgV § 63 Rn. 24 f mwN) - Aufhebung oder Zurückversetzung des Konzessionsvergabeverfahrens im Sinn von § 46 EnWG mit dem Ziel, einen bereits präkludierten Fehler zu korrigieren, sei nicht gerechtfertigt, zumal sie Bieter benachteiligen könne.

  • BayObLG, 21.05.1999 - Verg 1/99

    Zur Verlängerung der Zuschlagsfrist im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.01.2021 - 6 W 24/20
    Denn der weit gefassten Beiladungsmöglichkeit nach § 162 GWB steht das Ermessen der Vergabekammer gegenüber, von einer solchen Beiladung abzusehen, soweit sie nicht aufgrund rechtsgestaltender Wirkung der im Nachprüfungsverfahren angestrebten Entscheidung gegenüber dem beizuladenden Bieter notwendig ist (dazu BayObLG, NZBau 2000, 49, 50; Dicks in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl., GWB § 162 Rn. 6 f; MünchKommWettbR/Jaeger, 2. Aufl., GWB § 162 Rn. 6, jeweils mwN).

    In solchen Fällen liegt eine Ermessensausübung der Vergabekammer dahin nahe, von einer Beiladung anderer Interessenten nach § 162 GWB abzusehen (vgl. BeckOK-VergabeR/Fett, Stand Okt. 2020, GWB § 162 Rn. 16; siehe auch BayObLG, NZBau 2000, 49, 50).

  • BGH, 17.01.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.01.2021 - 6 W 24/20
    Es ist erforderlich, dass der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder zu dem Gegenstand des Rechtsstreits in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar rechtlich einwirkt (BGH, NJW 2016, 1018 Rn. 13; NJW-RR 2011, 907 Rn. 10; WM 2006, 1252 Rn. 8; vgl. BGH, NJW 2018, 3016 Rn. 10 f; BGHZ 166, 18 Rn. 7 - Carvedilol; Senat, NJW 2018, 1103, 1105).

    Die Beschwerde verweist auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 166, 18 Rn. 10 - Carvedilol), die für die Zulassung einer Nebenintervention zur Patentnichtigkeitsklage berücksichtigt, dass hierdurch die Frage der Wirksamkeit des Patents schneller einer endgültigen Klärung zugeführt und eine mehrfache, zeitlich versetzte und unökonomische Befassung der Gerichte mit demselben Streitpatent vermieden werden kann.

  • BGH, 10.02.2011 - I ZB 63/09

    Parallelverwendung - Nebenintervention: Rechtliches Interesse wegen

  • BGH, 24.04.2006 - II ZB 16/05

    Zulässigkeit der Nebenintervention außenstehender Aktionäre in einem

  • BGH, 28.04.2015 - II ZB 19/14

    Aktiengesellschaft: Zulässigkeit der Nebenintervention des besonderen Vertreters

  • BGH, 11.11.2014 - X ZR 32/14

    Kalkulationsirrtum bei Abgabe eines Angebots gegenüber öffentlichem Auftraggeber

  • BGH, 05.05.2020 - KZR 36/17

    FRAND-Einwand - FRAND-Bedinungen, besondere Verhaltenspflichten eines

  • BGH, 06.05.2009 - KZR 39/06

    Orange-Book-Standard

  • BGH, 06.10.2015 - KZR 87/13

    Vollständiger Lieferstopp für Ersatzteile verstößt gegen kartellrechtliches

  • BGH, 26.01.2016 - KZR 41/14

    Kündigung von Serviceverträgen mit Vertragswerkstätten - Jaguar-Vertragswerkstatt

  • BGH, 12.12.2017 - KZR 50/15

    Rimowa - Wettbewerbsbeschränkung durch marktbeherrschendes Unternehmen: Vorliegen

  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 19/02

    Schadensersatzansprüche eines zwingend von der Ausschreibung auszuschließenden

  • BGH, 08.11.2005 - KZR 21/04

    Hinweis auf konkurrierende Schilderpräger

  • KG, 27.05.2019 - Verg 4/19

    Originalteile

  • VK Niedersachsen, 10.07.2019 - VgK-22/19

    Ausschreibung der thermischen Verwertung des bei der Stadtentwässerung

  • BGH, 27.02.2015 - V ZR 128/14

    Widerruf der Prozessführungsermächtigung während des Rechtsstreits

  • BGH, 18.11.2015 - VII ZB 2/15

    Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren: Rechtliches Interesse eines

  • BAG, 08.11.2017 - 5 AZR 692/16

    Mindestlohn - Anrechenbarkeit von Prämien

  • OLG Karlsruhe, 18.11.2016 - 12 W 17/16

    Nebenintervention: Rechtsschutzbedürfnis für Entscheidung über die Zulassung der

  • OLG Karlsruhe, 27.01.2021 - 6 U 95/20

    Auswahlkriterien für die Einräumung von Wegenutzungsrechten nach dem EnWG

  • OLG Nürnberg, 02.03.1994 - 1 W 472/94

    Sofortige Beschwerde bei Entscheidung über Zulassung der Nebenintervention

  • OLG Karlsruhe, 22.02.2023 - 6 U 381/22

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Fortsetzung eines

    Er ist darauf gerichtet, die (weitere) Zuwiderhandlung zu unterlassen, also "entweder die Fortsetzung des Auswahlverfahrens oder einen bereits drohenden Vertragsschluss [...] zu verhindern, bevor nicht die konkret gerügte [Verfahrensweise] [...] durch eine rechtmäßige [Verfahrensweise] ersetzt worden ist" (vgl. BT-Drucks. 18/8184, S. 7; Senat, Urteil vom 28. August 2019 - 6 U 109/18 Kart, RdE 2022, 82 [juris Rn. 124, 126]; Beschluss vom 25. Januar 2021 - 6 W 24/20, juris Rn. 38 f).

    Insbesondere die Mitteilung nach § 46 Abs. 4 Satz 4 EnWG hat insoweit aber nur dienenden Charakter und ist Voraussetzung der ordnungsgemäßen Auswahlentscheidung; sie kann auch zumindest rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist noch abgeändert werden (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2021 - 6 W 24/20, juris Rn. 54).

    Zwar mag die Gemeinde zu Änderungen der mitgeteilten Bedingungen nicht unbeschränkt berechtigt sein (Senat, Beschluss vom 25. Januar 2021 - 6 W 24/20, juris Rn. 58).

  • LG Ravensburg, 17.03.2023 - 5 O 276/22

    Abgasskandal: Rückabwicklung eines Neuwagen-Kaufvertrages; Wirksamkeit einer

    Zu den unter dem Stichwort "Präjudizialität" genannten Fällen, die in der Praxis wohl die größte Bedeutung haben, werden die u.a. Regressfälle gezählt, Fälle also, in denen die unterstützte Hauptpartei einen Anspruch gegen den Nebenintervenienten hat, wenn sie den Prozess verliert oder anders formuliert: Fälle des vom Ausgang des Prozesses abhängigen Rückgriffs gegen den Dritten (Nebenintervenienten) (OLG Karlsruhe Beschl. v. 25.1.2021 - 6 W 24/20, BeckRS 2021, 964 Rn. 29, beck-online; Zöller/Althammer, 33. Aufl. 2020, § 66 Rn. 13; MüKoZPO/Schultes, 6. Aufl. 2020, § 66 Rn. 15; Thomas/Putzo/Hüßtege Rn. 5; Musielak/Voit/Weth, 19. Aufl. 2022, § 66 Rn. 7), wenn es sich dabei auch nicht um eine echte, sondern um eine faktische Präjudizialität handelt (vgl. MüKoZPO/Schultes, § 66 Rn. 15).
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