Weitere Entscheidungen unten: OLG Frankfurt, 20.06.2002 | OLG Bamberg, 19.07.2002

Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.11.2001 - 6 U 62/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3187
OLG Köln, 09.11.2001 - 6 U 62/01 (https://dejure.org/2001,3187)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.11.2001 - 6 U 62/01 (https://dejure.org/2001,3187)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. November 2001 - 6 U 62/01 (https://dejure.org/2001,3187)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3187) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung; Zulässigkeit; Begründetheit; Unlauterer Wettbewerb; Markenrecht

  • Judicialis

    UWG § 1; ; MarkenG § ... 14 Abs. 5; ; MarkenG § 15 Abs. 2; ; MarkenG § 15 Abs. 3; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 12; ; HGB § 37 Abs. 2; ; ZPO § 711; ; ZPO § 269 Abs. 3; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG -Recht und Verbraucherrecht: mögliche Verletzung der Wortmarke "Focus"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 130
  • GRUR-RR 2003, 32 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 236/97

    Davidoff; Schutz bekannter Marken

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2001 - 6 U 62/01
    Ein Elementenschutz einzelner Bestandteile kommt grundsätzlich nicht in Betracht, eine zergliedernde, semantische Betrachtungsweise ist grundsätzlich unzulässig (vgl. BGH GRUR 2000, 875/876 -"Davidoff"-; ders. WRP 2000, 529/531 -"ARD-1"-; ders. GRUR 1999, 735/736 -"Monoflam/Polyflam"- m.w.N.).

    Es kann offen bleiben, ob § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG auch für die Fälle gilt, in denen es um die Benutzung von Marken für identische oder ähnliche Waren geht (vgl. BGH GRUR 2000, 875/878 f - "Davidoff"-).

  • BGH, 19.02.1998 - I ZR 138/95

    "Makalu"; Sittenwidrigkeit des Erwerbs einer Marke

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2001 - 6 U 62/01
    Dies gilt unverändert auch im Markenrecht (vgl. BGH GRUR 2001, 242/244 -"Classe E"-; ders. GRUR 1998, 1034/1036 -"Makalu"-; ders. GRUR 1998, 412/414 -"Analgin"-; ders. WRP 1995, 96/101 -"NEUTREX"-; ders. GRUR 1980, 110/111 -"TORCH" -).

    Auch ohne das Bestehen eines derartigen Besitzstandes auf Seiten des Zeichenbenutzers kann das wettbewerblich Verwerfliche der Ausnutzung einer formalen zeichenrechtlichen Position auch darin liegen, dass der Zeicheninhaber die mit der Eintragung einer Marke entstehende, an sich unbedenkliche und wettbewerbsneutrale Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (vgl. BGH GRUR 1998, 1034/1036 f -"Makalu"-; ders. GRUR 1998, 412/414 -"Analgin"- jeweils m.w.N.).

  • BGH, 09.10.1997 - I ZR 95/95

    "Analgin"; Schutz der Vorbenutzung eines Zeichens; Beantragung markenrechtlichen

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2001 - 6 U 62/01
    Dies gilt unverändert auch im Markenrecht (vgl. BGH GRUR 2001, 242/244 -"Classe E"-; ders. GRUR 1998, 1034/1036 -"Makalu"-; ders. GRUR 1998, 412/414 -"Analgin"-; ders. WRP 1995, 96/101 -"NEUTREX"-; ders. GRUR 1980, 110/111 -"TORCH" -).

    Auch ohne das Bestehen eines derartigen Besitzstandes auf Seiten des Zeichenbenutzers kann das wettbewerblich Verwerfliche der Ausnutzung einer formalen zeichenrechtlichen Position auch darin liegen, dass der Zeicheninhaber die mit der Eintragung einer Marke entstehende, an sich unbedenkliche und wettbewerbsneutrale Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (vgl. BGH GRUR 1998, 1034/1036 f -"Makalu"-; ders. GRUR 1998, 412/414 -"Analgin"- jeweils m.w.N.).

  • BGH, 28.09.1979 - I ZR 125/75

    Torch

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2001 - 6 U 62/01
    Dies gilt unverändert auch im Markenrecht (vgl. BGH GRUR 2001, 242/244 -"Classe E"-; ders. GRUR 1998, 1034/1036 -"Makalu"-; ders. GRUR 1998, 412/414 -"Analgin"-; ders. WRP 1995, 96/101 -"NEUTREX"-; ders. GRUR 1980, 110/111 -"TORCH" -).

    Eine derartige, als Ausnutzung einer formalen Rechtsstellung anzusehende missbräuchliche Vorgehensweise kann vorliegen, wenn sie ohne sachlich gerechtfertigten Grund zur Erreichung einer dem Kennzeichenrecht fremden und regelmäßig zu missbilligenden Zielsetzung erfolgt, die auf eine unlautere Behinderung eines Zeichenbenutzers und auf eine Übernahme oder jedenfalls eine Störung dessen schutzwürdigen Besitzstandes hinausläuft (vgl. BGH GRUR 1984, 210/211 -"AROSTAR"-; ders. GRUR 1980, 110/111 -"TORCH"- m.w.N.).

  • BGH, 27.10.1983 - I ZR 146/81

    Voraussetzungen und Umfang des wettbewerbsrechtlichen Schutzes -

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2001 - 6 U 62/01
    Eine derartige, als Ausnutzung einer formalen Rechtsstellung anzusehende missbräuchliche Vorgehensweise kann vorliegen, wenn sie ohne sachlich gerechtfertigten Grund zur Erreichung einer dem Kennzeichenrecht fremden und regelmäßig zu missbilligenden Zielsetzung erfolgt, die auf eine unlautere Behinderung eines Zeichenbenutzers und auf eine Übernahme oder jedenfalls eine Störung dessen schutzwürdigen Besitzstandes hinausläuft (vgl. BGH GRUR 1984, 210/211 -"AROSTAR"-; ders. GRUR 1980, 110/111 -"TORCH"- m.w.N.).

    Als Missbrauch verwerflich kann die Ausnutzung eines formalen Rechts nur dann angesehen werden, wenn sie zur Erreichung eines nicht zu billigenden, in anderer rechtlich einwandfreier Weise nicht zu verwirklichenden Zwecks erfolgt (BGH GRUR 1984, 210/211 -"AROSTAR"-).

  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2001 - 6 U 62/01
    Dies gilt unverändert auch im Markenrecht (vgl. BGH GRUR 2001, 242/244 -"Classe E"-; ders. GRUR 1998, 1034/1036 -"Makalu"-; ders. GRUR 1998, 412/414 -"Analgin"-; ders. WRP 1995, 96/101 -"NEUTREX"-; ders. GRUR 1980, 110/111 -"TORCH" -).
  • BGH, 30.04.1998 - I ZR 268/95

    MAC Dog

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2001 - 6 U 62/01
    Für die Anwendbarkeit des § 1 UWG bleibt nur Raum, soweit Unlauterkeitstatbestände betroffen sind, die außerhalb des von § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG erfassten Regelungsbereichs liegen (vgl. BGH GRUR 1999, 161/162 -"MAC Dog" -).
  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 32/96

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2001 - 6 U 62/01
    Ein Elementenschutz einzelner Bestandteile kommt grundsätzlich nicht in Betracht, eine zergliedernde, semantische Betrachtungsweise ist grundsätzlich unzulässig (vgl. BGH GRUR 2000, 875/876 -"Davidoff"-; ders. WRP 2000, 529/531 -"ARD-1"-; ders. GRUR 1999, 735/736 -"Monoflam/Polyflam"- m.w.N.).
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2001 - 6 U 62/01
    Ein Elementenschutz einzelner Bestandteile kommt grundsätzlich nicht in Betracht, eine zergliedernde, semantische Betrachtungsweise ist grundsätzlich unzulässig (vgl. BGH GRUR 2000, 875/876 -"Davidoff"-; ders. WRP 2000, 529/531 -"ARD-1"-; ders. GRUR 1999, 735/736 -"Monoflam/Polyflam"- m.w.N.).
  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 25/96

    Tour de culture

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2001 - 6 U 62/01
    Das schließt es allerdings nicht aus, einem einzelnen Zeichenbestandteil unter Umständen eine besondere, das gesamte Zeichen prägende Kennzeichnungskraft beizumessen, so dass bei Übereinstimmung der Bezeichnungen in dem jeweils prägenden Bestandteil die Gefahr einer Verwechslung der beiden Gesamtbezeichnungen bestehen kann (vgl. BGH WRP 1999, 189/191 - "Tour de culture" -).
  • BGH, 03.11.1994 - I ZR 71/92

    "NEUTREX"; Leerübertragung eines Warenzeichens

  • BGH, 20.02.1992 - I ZR 32/90

    Beschädigte Verpackung - Irreführung/Beschaffenheit

  • OLG München, 12.08.1999 - 6 U 1774/99
  • BPatG, 23.03.2017 - 30 W (pat) 7/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "Internationale Kneipp-Aktionstage/KNEIPP" -

    Auch wenn es sich bei der älteren Marke um eine von Haus aus gänzlich schutzunfähige Angabe handelt, die lediglich im Wege der Verkehrsdurchsetzung durchschnittliche Kennzeichnungskraft erlangt hat, wird eine Prägung der jüngeren Kombinationsmarke durch ein hiermit übereinstimmendes Zeichenelement ausscheiden müssen, wenn das durchgesetzte ältere Zeichen in der jüngeren Kombination auf seinen beschreibenden Kern zurückgeführt ist (vgl. BPatG GRUR 1996, 128, 130 - Plak Guard/GARD; BPatG BlPMZ 1994, 365 (Ls) - HEKU-Car-Camper/Camper; BPatG, Beschl. v. 19.1.2012, 29 W (pat) 7/10 - regio-Post/POST; BPatG, Beschl. v. 12.12.2013, 27 W (pat) 90/12 - sailing-chiemsee/ CHIEMSEE; OLG Köln GRUR-RR 2002, 130, 132 - Focus; OLG Köln MarkenR 2005, 153, 156 - Telekom; ähnlich auch BGH GRUR 1990, 37, 39 - Quelle; vgl. zum Ganzen auch Ströbele/Hacker, a. a. O., § 9 Rn. 390 m. w. N.).
  • LG Düsseldorf, 17.02.2016 - 2a O 170/14
    In einem vergleichbaren Fall hat das Oberlandesgericht Köln die Verwechslungsgefahr unter Zugrundelegung eigener Lebenserfahrung verneint, da der zu treffenden Beurteilung nicht ein bestimmtes ärztliches oder fachärztliches Spezialwissen, sondern das allgemeine Sprachverständnis und die generell aus dem Umgang mit Magazinen, Zeitschriften und Fachzeitschriften gewonnene Lebenserfahrung zugrunde gelegt werden konnte (vgl. OLG Köln, Urteil vom 09.11.2001 - 6 U 62/01, GRUR-RR 2002, 130, Rn. 26).
  • OLG Köln, 12.12.2003 - 6 U 87/03

    Verwechselungsfähigkeit der Kennzeichnung von Dienstleistungen als

    Ein zusammengesetztes Zeichen kann nicht von einem Bestandteil geprägt werden, der ausschließlich beschreibender Natur ist, solange er sich nicht im Sinne des § 8 Abs. 3 MarkenG im Verkehr durchgesetzt hat (BGH WRP 03, 1431, 1434 - "Kinder"; Senat MMR 02, 170 - "Viag Interkom"; GRUR-RR 02, 130,132 - "Im Focus Onkologie").
  • LG Braunschweig, 25.08.2004 - 9 O 409/04

    Abgrenzung; Bedeutungsgehalt; bekannte Marke; Bekleidungsstück; Benutzungsverbot;

    Dies wäre in der hier gegebenen Konstellation aber erforderlich, um von einem aus § 242 BGB resultierenden Ausübungshindernis hinsichtlich der aus der Markeneintragung resultierenden Rechte ausgehen zu können (vgl. dazu BGH GRUR 2001, 242, 244 - Classe E; OLG Köln, GRUR-RR 2002, 130, 132 - Focus).
  • LG München I, 30.09.2008 - 33 O 6300/08

    Markenschutz: Verwechslungsgefahr zwischen den Zeitschriftentiteln "BUNTE",

    Die Antragsgegnerin zu 1) beruft sich insoweit vornehmlich auf die Entscheidung Focus des OLG Köln (GRUR-RR 2002, 130) (Schutzschrift vom 07. April 2008, S. 9).
  • OLG Köln, 21.12.2007 - 6 W 177/07

    Markenrechtliche Zulässigkeit der Verwendung der Begriffe "fairsichern" und/oder

    Diese an sich zur betrieblichen Herkunftskennzeichnung geeigneten Bezeichnungen sind in ihrer angegriffenen konkreten Verwendung auch nicht auf einen beschreibenden Kern zurückgeführt, was im Einzelfall - besonders bei kennzeichnungsschwachen Marken - dazu führen mag, dass ein markenmäßiger Gebrauch nicht festgestellt werden kann (vgl. Senat, GRUR-RR 2002, 130: "Im Focus Onkologie" für eine ärztliche Fachzeitschrift keine Verletzung der Wortmarke "Focus"; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 15: "schön, dass es dich gibt" für eine Grußkarte mit Schokolade keine Verletzung der Marke "merci, dass es dich gibt"; zum Ganzen Ströbele / Hacker , a.a.O., Rn. 71 ff. m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.06.2002 - 6 U 62/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11324
OLG Frankfurt, 20.06.2002 - 6 U 62/01 (https://dejure.org/2002,11324)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.06.2002 - 6 U 62/01 (https://dejure.org/2002,11324)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Juni 2002 - 6 U 62/01 (https://dejure.org/2002,11324)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,11324) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 13 Abs 1 MarkenG, § 14 MarkenG
    Markenschutz: Anspruch des Franziskanerordens auf Löschung der Marke mit dem Wortelement "Franziskaner OFM"

  • Wolters Kluwer

    Marke "Franziskaner"; Löschungsanspruch; Erfordernis der Einräumung; Namensrechte des Franziskanerordens; Prioritätsälteres Recht

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwendung des Wortes Franziskaner im geschäftlichen Verkehr

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 19.07.2002 - 6 U 62/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,17715
OLG Bamberg, 19.07.2002 - 6 U 62/01 (https://dejure.org/2002,17715)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19.07.2002 - 6 U 62/01 (https://dejure.org/2002,17715)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19. Juli 2002 - 6 U 62/01 (https://dejure.org/2002,17715)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,17715) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    SchuldRAnpG § 6 Abs. 2 S. 2; ZGB -DDR § 312 Abs. 2
    Zulässigkeit der Befristung eines zu Zeiten der ehemaligen DDR begründeten Nutzungsrechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.05.1991 - V ZR 92/90

    Rechte des Käufers eines verpachteten Grundstücks

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.07.2002 - 6 U 62/01
    a) In der Berufungsinstanz gehen beide Parteien davon aus, dass die von den Klägern behaupteten Angaben der Beklagten über das am verkauften Grundstück bestehende obligatorische Besitzrecht des ##### keinen Sachmangel, sondern einen Rechtsmangel i.S.d. § 434 a. F. BGB begründen und Ansprüche gemäß §§ 440 Abs. 1, 325 f. a. F. BGB , bei einem wie hier grundsätzlich behebbaren Rechtsmangel also Schadensersatzansprüche gemäß § 326 Abs. 1 a. F. BGB , auslösen könnten, wenn sich diese behaupteten Angaben als unzutreffend herausstellten (vgl. BGH NJW 91, 2700, 2701; BGH NJW-RR 92, 201, 202; Palandt, BGB , 61. Aufl., Rdnr. 3 zu §§ 440, 441 a. F.; s. auch Ziff. II.3. der Entscheidungsgründe des Senatsurteils vom 1.12.2000, Bl. 86 ff. d. A.).
  • BGH, 02.10.1987 - V ZR 42/86

    Notare-Zivilverfahrensrecht-Beurkundungsnotwendigkeit ergänzender Vereinbarungen

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.07.2002 - 6 U 62/01
    Die Widerklage stellt auch der Sache nach eine Anschlussberufung dar, weil die Beklagten über den klageabweisenden Ausspruch des Landgerichts und über die Zurückweisung der gegnerischen Berufung hinaus zu ihren Gunsten mehr erreichen wollen; dies ist im selben Rechtsstreit nur über die (Berufung oder) Anschlussberufung möglich (vgl. Thomas/Putzo, ZPO , 23. Aufl., Rdnr. 1 zu § 521 auf. ZPO , ausdrücklich auch für den Fall der Widerklageerhebung; Zöller, ZPO , 22. Aufl., Rdnr. 2 zu § 521 auf. und Rdnr. 10 zu § 33 ZPO , sowie 23. Aufl., Rdnr. 39 zu § 524 n. F. ZPO ; vgl. auch BGHZ 4, 229, 234; BGH NJW-RR 88, 185).
  • BGH, 09.04.1986 - VIII ZR 100/85

    Fortsetzung des Pachtverhältnisses

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.07.2002 - 6 U 62/01
    Zwar kann auch ein schon vor Ablauf des Vertrags und vor Beginn der zweiwöchigen Erklärungsfrist ausgesprochener Widerspruch genügen, um die Rechtsfolgen des § 568 a. F. BGB nicht eintreten zu lassen, jedoch nur dann, wenn ein "nicht nur loser zeitlicher Zusammenhang" zwischen Erklärung und Vertragsablauf besteht, der auch nicht durch Hinzutreten entgegenstehender Umstände gestört sein darf (vgl. BGH NJW-RR 86, 1020 = ZMR 86, 274; BayObLG NJW 81, 2759, 2760; OLG Schleswig NJW 82, 449 f.).
  • BGH, 17.12.1951 - GSZ 2/51

    Unselbständige Anschlußrevision. Kosten

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.07.2002 - 6 U 62/01
    Die Widerklage stellt auch der Sache nach eine Anschlussberufung dar, weil die Beklagten über den klageabweisenden Ausspruch des Landgerichts und über die Zurückweisung der gegnerischen Berufung hinaus zu ihren Gunsten mehr erreichen wollen; dies ist im selben Rechtsstreit nur über die (Berufung oder) Anschlussberufung möglich (vgl. Thomas/Putzo, ZPO , 23. Aufl., Rdnr. 1 zu § 521 auf. ZPO , ausdrücklich auch für den Fall der Widerklageerhebung; Zöller, ZPO , 22. Aufl., Rdnr. 2 zu § 521 auf. und Rdnr. 10 zu § 33 ZPO , sowie 23. Aufl., Rdnr. 39 zu § 524 n. F. ZPO ; vgl. auch BGHZ 4, 229, 234; BGH NJW-RR 88, 185).
  • BayObLG, 01.09.1981 - Allg. Reg. 58/81
    Auszug aus OLG Bamberg, 19.07.2002 - 6 U 62/01
    Zwar kann auch ein schon vor Ablauf des Vertrags und vor Beginn der zweiwöchigen Erklärungsfrist ausgesprochener Widerspruch genügen, um die Rechtsfolgen des § 568 a. F. BGB nicht eintreten zu lassen, jedoch nur dann, wenn ein "nicht nur loser zeitlicher Zusammenhang" zwischen Erklärung und Vertragsablauf besteht, der auch nicht durch Hinzutreten entgegenstehender Umstände gestört sein darf (vgl. BGH NJW-RR 86, 1020 = ZMR 86, 274; BayObLG NJW 81, 2759, 2760; OLG Schleswig NJW 82, 449 f.).
  • BGH, 25.10.1991 - V ZR 225/90

    Rechtsmangelhaftung des Grundstücksverkäufers bei bindendem Mietvertrag

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.07.2002 - 6 U 62/01
    a) In der Berufungsinstanz gehen beide Parteien davon aus, dass die von den Klägern behaupteten Angaben der Beklagten über das am verkauften Grundstück bestehende obligatorische Besitzrecht des ##### keinen Sachmangel, sondern einen Rechtsmangel i.S.d. § 434 a. F. BGB begründen und Ansprüche gemäß §§ 440 Abs. 1, 325 f. a. F. BGB , bei einem wie hier grundsätzlich behebbaren Rechtsmangel also Schadensersatzansprüche gemäß § 326 Abs. 1 a. F. BGB , auslösen könnten, wenn sich diese behaupteten Angaben als unzutreffend herausstellten (vgl. BGH NJW 91, 2700, 2701; BGH NJW-RR 92, 201, 202; Palandt, BGB , 61. Aufl., Rdnr. 3 zu §§ 440, 441 a. F.; s. auch Ziff. II.3. der Entscheidungsgründe des Senatsurteils vom 1.12.2000, Bl. 86 ff. d. A.).
  • OLG Schleswig, 23.11.1981 - 6 REMiet 2/81
    Auszug aus OLG Bamberg, 19.07.2002 - 6 U 62/01
    Zwar kann auch ein schon vor Ablauf des Vertrags und vor Beginn der zweiwöchigen Erklärungsfrist ausgesprochener Widerspruch genügen, um die Rechtsfolgen des § 568 a. F. BGB nicht eintreten zu lassen, jedoch nur dann, wenn ein "nicht nur loser zeitlicher Zusammenhang" zwischen Erklärung und Vertragsablauf besteht, der auch nicht durch Hinzutreten entgegenstehender Umstände gestört sein darf (vgl. BGH NJW-RR 86, 1020 = ZMR 86, 274; BayObLG NJW 81, 2759, 2760; OLG Schleswig NJW 82, 449 f.).
  • LG Berlin, 02.02.1999 - 64 S 349/98
    Auszug aus OLG Bamberg, 19.07.2002 - 6 U 62/01
    Sie hat daher gemäß § 6 Abs. 2 S. 2 SchuldRAnpG Vorrang gegenüber den Kündigungsschutzbestimmungen des § 23 SchuldRAnpG (vgl. auch Landgericht Berlin, Urteil vom 7.11.1995, 64 S 247/95, Grundeigentum 97, 51; Amtsgericht Bernau, Urteil vom 23.11.1995, 5 C 431/95, Grundeigentum 96, 479; vgl. ferner Landgericht Berlin, Urteil vom 2.2.1999, 64 S 349/98, ZMR 99, 400, jedoch mit einem im Hinblick auf die in jenem Fall vor Inkrafttreten des Schuldrechtsanpassungsgesetzes bereits abgelaufene Befristung abweichenden Ergebnis).
  • LG Berlin, 07.11.1995 - 64 S 247/95
    Auszug aus OLG Bamberg, 19.07.2002 - 6 U 62/01
    Sie hat daher gemäß § 6 Abs. 2 S. 2 SchuldRAnpG Vorrang gegenüber den Kündigungsschutzbestimmungen des § 23 SchuldRAnpG (vgl. auch Landgericht Berlin, Urteil vom 7.11.1995, 64 S 247/95, Grundeigentum 97, 51; Amtsgericht Bernau, Urteil vom 23.11.1995, 5 C 431/95, Grundeigentum 96, 479; vgl. ferner Landgericht Berlin, Urteil vom 2.2.1999, 64 S 349/98, ZMR 99, 400, jedoch mit einem im Hinblick auf die in jenem Fall vor Inkrafttreten des Schuldrechtsanpassungsgesetzes bereits abgelaufene Befristung abweichenden Ergebnis).
  • AG Bernau, 23.11.1995 - 5 C 431/95
    Auszug aus OLG Bamberg, 19.07.2002 - 6 U 62/01
    Sie hat daher gemäß § 6 Abs. 2 S. 2 SchuldRAnpG Vorrang gegenüber den Kündigungsschutzbestimmungen des § 23 SchuldRAnpG (vgl. auch Landgericht Berlin, Urteil vom 7.11.1995, 64 S 247/95, Grundeigentum 97, 51; Amtsgericht Bernau, Urteil vom 23.11.1995, 5 C 431/95, Grundeigentum 96, 479; vgl. ferner Landgericht Berlin, Urteil vom 2.2.1999, 64 S 349/98, ZMR 99, 400, jedoch mit einem im Hinblick auf die in jenem Fall vor Inkrafttreten des Schuldrechtsanpassungsgesetzes bereits abgelaufene Befristung abweichenden Ergebnis).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht