Markengesetz
Teil 2 - Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen; Übertragung und Lizenz (§§ 3 - 31) |
Abschnitt 2 - Voraussetzungen für den Schutz von Marken durch Eintragung (§§ 7 - 13) |
(1) Die Eintragung einer Marke kann gelöscht werden, wenn ein anderer vor dem für den Zeitrang der eingetragenen Marke maßgeblichen Tag ein sonstiges, nicht in den §§ 9 bis 12 aufgeführtes Recht erworben hat und dieses ihn berechtigt, die Benutzung der eingetragenen Marke im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu untersagen.
(2) Zu den sonstigen Rechten im Sinne des Absatzes 1 gehören insbesondere:
1. | Namensrechte, | |
2. | das Recht an der eigenen Abbildung, | |
3. | Urheberrechte, | |
4. | Sortenbezeichnungen, | |
5. | geographische Herkunftsangaben, | |
6. | sonstige gewerbliche Schutzrechte. |
Rechtsprechung zu § 13 MarkenG
90 Entscheidungen zu § 13 MarkenG in unserer Datenbank:
- LG Köln, 09.06.2022 - 14 O 283/20
- Urheberrecht, Werk der angewandten Kunst, Gebrauchsgrafik, Abbildung eines ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamburg, 07.07.2016 - 5 U 23/16
La Sepia - Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch: Rechtsmissbräuchliche ...
- OLG München, 06.10.2022 - 6 U 3044/22
Kein hinreichend gesicherter Rechtsbestand nach negativem qualifizierten Hinweis ...
- OLG München, 26.09.2019 - 6 U 1091/19
Nichtigerklärung der für Dienstleistung Werbung beanspruchten Marke einer ...
- BPatG, 27.03.2012 - 27 W (pat) 83/11
Markenbeschwerdeverfahren - "Robert Enke" - bei wenig fassbare Waren aus dem ...
- BPatG, 13.06.2018 - 26 W (pat) 539/17
Markenbeschwerdeverfahren - "Harald Juhnke" - Zurückweisungsbeschluss des DPMA ...
- BGH, 03.04.2014 - I ZR 237/12
Anhörungsrüge gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde: ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 22.09.2011 - I ZR 69/04
Bayerisches Bier II
- OLG München, 27.05.2004 - 29 U 5084/03
Geographische Angaben als sonstige ältere Rechte im Sinn des § 13 Abs. 2 Nr. 5 ...
- BGH, 22.09.2011 - I ZR 69/04
Querverweise
Auf § 13 MarkenG verweisen folgende Vorschriften:
- Markengesetz (MarkenG)
- Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen; Übertragung und Lizenz
- Marken und geschäftliche Bezeichnungen; Vorrang und Zeitrang
- § 6 (Vorrang und Zeitrang)
- Schranken des Schutzes
- § 21 (Verwirkung von Ansprüchen)
- Verfahren in Markenangelegenheiten
- Eintragungsverfahren
- § 42 (Widerspruch)