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| OVG Sachsen, 24.11.2025 - 6 A 188/24 |
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GG Art. 140, GG Art. 20 Abs. 1, GG Art. 12, WRV Art. 139, ArbZG § 13 Abs. 5, ArbZG § 10 Abs. 1, ArbZG § 9 Abs. 1
Ausnahmebewilligung von Sonntagsarbeit; Ausnahmebewilligung von Feiertagsarbeit; Unzumutbarkeit der Beeinträchtigung der Konkurrenzfähigkeit bei längeren Betriebszeiten im Ausland - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 43 Abs. 2 S. 1; ArbZG § 13 Abs. 5
Kein Anspruch der Klägerin auf Zulassung von Sonn- und Feiertagsarbeit in einem von der Beigeladenen betriebenen Callcenter durch Bescheid der Beklagten; Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse der Wiederholungsgefahr wegen bereits erfolgtem Eintritt der ...
Verfahrensgang
- VG Dresden, 21.02.2024 - 4 K 2391/20
- OVG Sachsen, 24.11.2025 - 6 A 188/24
- BVerwG, 04.05.2026 - 8 B 12.26
- BVerwG - 8 C 3.26 (anhängig)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (27)
- OVG Sachsen, 16.08.2021 - 6 B 63/21
Sonntagsarbeit; Callcenter; Gewerkschaft; Ausnutzung der Betriebszeiten; …
Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.2025 - 6 A 188/24
Entgegen der Auffassung des Beklagten und der summarischen Prüfung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts im Verfahren 6 B 63/21 gebiete es die Regelung des § 13 Abs. 5 ArbZG auch nicht nach Sinn und Zweck, sich bei der Beurteilung, wann von einer weitgehenden Ausnutzung der wöchentlichen Betriebszeiten auszugehen sei, von den Besonderheiten der Dienstleistungsbranche leiten zu lassen und Dienstleistungserbringer, wie Callcenter, deren Erreichbarkeit an Sonn- und Feiertagen im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens und wachsender Ansprüche von Kunden an die tägliche Erreichbarkeit von Unternehmen von zentraler Bedeutung sei, grundsätzlich nicht auf die Ausnutzung der gesetzlich zulässigen Betriebszeiten zu verweisen.Rn. 13 Der Beklagte hat die vom Verwaltungsgericht wegen Divergenz zur Senatsentscheidung vom 16. August 2021 - 6 B 63/21 - zugelassene Berufung gegen das ihr am 22. April 2022 zugestellte Urteil im Umfang seines Unterliegens mit Schriftsatz vom 30. April 2022 eingelegt und mit Schriftsatz vom 16. Juni 2022 begründet.
Rn. 44 In seinem von der Vorinstanz und weiteren Instanzgerichten (…vgl. VG Osnabrück, Urt. v. 11. Oktober 2023 - 1 A 119/22 -, juris Rn. 59 ff.;… VG Berlin, Urt. v. 27. April 2023 - 4 K 311/22 -, juris Rn. 31 ff.) kritisierten Eilbeschluss vom 16. August 2021 - 6 B 63/21 - (juris; vgl. auch Nissen, DVBl. 2024, 621) hat der Senat bei summarischer Prüfung die Auffassung vertreten, die gesetzlich zulässigen wöchentlichen Betriebszeiten würden von einem Callcenter im Sinn von § 13 Abs. 5 ArbZG weitgehend ausgenutzt, wenn dieses von 144 Betriebsstunden 114 Stunden und somit 79 % nutze und dies unter anderem damit begründet, dass die Regelung in erster Linie das produzierende Gewerbe in den Blick nehme, bei dem werktägliche Produktion und die Produktion an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich austauschbar seien und durch eine Ausschöpfung der werktäglichen Arbeitszeit einer Verschlechterung der Konkurrenzsituation und einem Arbeitsplatzabbau entgegengewirkt werden könne.
Dies erhellt schon die Entstehungsgeschichte, weil die im Gesetzentwurf ursprünglich vorgesehene, eine Kausalität fordernde Formulierung "wegen längerer Betriebszeiten im Ausland" (…vgl. BT-Drs. 12/5888, S. 9) durch die Formulierung und "bei längeren Betriebszeiten im Ausland" ersetzt wurde, und entspricht allgemeiner Auffassung (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 18. August 2021 - 6 B 63/21 -, juris Rn. 28;… Roloff, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 26. Aufl. 2026, § 13 ArbZG Rn. 10;… Tiedemann, in: Greiner, ArbZG, 17. Aufl. 2025, § 13 Rn. 60;… Wichert, in: Boecken/Düwell/Diller/Hanau, Gesamtes Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2022, § 13 ArbZG Rn. 47;… Baeck/Deutsch/Winzer, ArbZG, 4. Aufl. 2020, § 13 Rn. 82 m. w. N.).
Im vorläufigen Rechtsschutzverfahren hat der Senat angenommen, Unzumutbarkeit erfordere nicht, dass die Beeinträchtigung zu einer Existenzgefährdung des Betriebs führe, sondern es reiche aus, wenn prognostisch davon auszugehen sei, dass sich die betriebliche Situation des Antragstellers infolge der Minderung von Absatz- oder Vertragschancen auf absehbare Zeit deutlich verschlechtern werde und er durch die Beeinträchtigung Gefahr laufe, entscheidende Marktanteile und damit auf Dauer auch Arbeitsplätze einzubüßen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 18. August 2021 - 6 B 63/21 -, juris Rn. 29 ff. m. w. N. auch zur Gegenansicht;… ebenso: OVG NRW, Beschl. v. 9. Januar 2023 - 4 B 415/22 -, juris Rn. 15;… vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 5. September 2023 - 22 CS 23.1302 -, juris Rn. 35).
Das ist für die Ausnahmeregelung des § 13 Abs. 5 ArbZG seit langem anerkannt (…vgl. BVerfG a. a. O Rn. 156;… BAG, Urt. v. 15. September 2009 - 9 AZR 757/08 -, juris Rn. 38; SächsOVG, Beschl. v. 16. August 2021 - 6 B 63/21 -, juris Rn. 15 f.).
- OVG Sachsen, 22.01.2020 - 5 A 97/18
Krankenhausplan, Drittanfechtung, Rechtsschutzinteresse; Klagebefugnis, …
Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.2025 - 6 A 188/24
Da, wie in der Folge dargelegt, im Falle eines neuen Bewilligungsbescheids eine Klageerweiterung im Sinne des § 125 Abs. 1, § 91 Abs. 1 VwGO regelmäßig sachdienlich ist, kann die Klärung der Streitfragen im Verfahren hinsichtlich des aktuellen Bescheids erfolgen, wenn die übrigen Zulässigkeitsvoraussetzungen vorliegen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 22. Januar 2020 - 5 A 97/18 -, juris Rn. 25).Die Klägerin hat mit dem erstmals in der Berufungsinstanz gestellten Antrag nicht nur den Klageantrag gemäß dem nach § 173 Satz 1 VwGO entsprechend anwendbaren § 264 Nr. 2 ZPO erweitert, sondern vielmehr neben dem bisherigen Klagebegehren zugrundeliegenden Sachverhalt einen anderen, von dem neuen Bescheid umfassten Sachverhalt zur Grundlage der Klage gemacht (vgl. SächsOVG, Urt. vom 22. Januar 2020 - 5 A 97/18 -, juris Rn. 29).
Es ist anerkannt, dass die Sachdienlichkeit eines Klageantrags nicht allein deshalb verneint werden kann, weil der Prozessgegner dadurch eine zweite Tatsacheninstanz verliert (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Februar 1970 - 4 C 28.67 -, NJW 1970, 1564, 1565 m. w. N.; SächsOVG, Urt. vom 22. Januar 2020 a. a. O. Rn. 32, v. 15. Dezember 2011 - 5 A 195/09 -, juris Rn. 35).
- BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07
Adventssonntage Berlin
Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.2025 - 6 A 188/24
Mit der Gewährleistung rhythmisch wiederkehrender Tage der Arbeitsruhe fördert und schützt die Sonn- und Feiertagsgarantie neben anderen Grundrechten auch die Ausübung der Religionsfreiheit (BVerfG, Urt. v. 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857, 2858/07 -, BVerfGE 125, 39, 82, 84;… BVerwG, Urt. v. 6. Mai 2020 - 8 C 5.19 -, juris Rn. 15, v. 26. November 2014 - 6 CN 1.13 -, juris Rn. 15;… SächsOVG, Urt. v. 11. April 2019 - 3 A 505/17 -, juris Rn. 39 ff.).Rn. 49 Art. 139 WRV enthält einen Schutzauftrag an den Gesetzgeber, der für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen unter anderem ein Regel-Ausnahme-Verhältnis statuiert (vgl. BVerfG, Urt. v. 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857/07 u. a. -, juris Rn. 152 ff. m. w. N.).
- BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12
Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.2025 - 6 A 188/24
Rn. 36 Bei einer - gerechnet vom Datum des Widerspruchsbescheids vom 12. November 2020 an - auf rund drei Jahre befristeten arbeitszeitlichen Ausnahmebewilligung handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, der sich typischerweise so kurzfristig erledigt, dass seine gerichtliche Überprüfung in einem Hauptsacheverfahren bei Unzulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage nicht möglich wäre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31. Januar 2019 - 8 B 10.18 -, juris Rn. 10 zu einer auf zwei Jahre befristeten Erlaubnis, Beschl. v. 16. Januar 2017 - 7 B 1.16 -, juris Rn. 26 zu einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung, Urt. v. 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 -, juris 32 ff. m. w. N.).Eine Hauptsacheentscheidung in jedem Einzelfall oder gar ein vollständiger Instanzenzug wird durch die Rechtsschutzgarantie nicht gewährleistet (BVerwG, Urt. v. 16. Mai 2013 a. a. O. Rn. 35).
- BVerwG, 06.05.2020 - 8 C 5.19
Verfahrensbeteiligung von Kirchen bei der Bewilligung von Sonntagsarbeit
Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.2025 - 6 A 188/24
Mit der Gewährleistung rhythmisch wiederkehrender Tage der Arbeitsruhe fördert und schützt die Sonn- und Feiertagsgarantie neben anderen Grundrechten auch die Ausübung der Religionsfreiheit (…BVerfG, Urt. v. 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857, 2858/07 -, BVerfGE 125, 39, 82, 84; BVerwG, Urt. v. 6. Mai 2020 - 8 C 5.19 -, juris Rn. 15, v. 26. November 2014 - 6 CN 1.13 -, juris Rn. 15;… SächsOVG, Urt. v. 11. April 2019 - 3 A 505/17 -, juris Rn. 39 ff.).Der Erlass von Bewilligungen nach dem Arbeitszeitgesetz, die das Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen im Einzelfall durchbrechen, berührt das Recht der Religionsgemeinschaften aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG und Art. 140 GG i. V. m. Art. 139 WRV, weil dadurch der gesetzlich gewährleistete Schutz von Sonn- und Feiertagen jeweils gemindert wird (BVerwG, Urt. v. 6. Mai 2020 a. a. O. Rn. 16;… SächsOVG, Urt. v. 11. April 2019 a. a. O. Rn. 37 f.).
- OVG Sachsen, 11.04.2019 - 3 A 505/17
Bewilligung von Sonntagsarbeit; Callcenter; notwendige Hinzuziehung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.2025 - 6 A 188/24
Mit der Gewährleistung rhythmisch wiederkehrender Tage der Arbeitsruhe fördert und schützt die Sonn- und Feiertagsgarantie neben anderen Grundrechten auch die Ausübung der Religionsfreiheit (…BVerfG, Urt. v. 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857, 2858/07 -, BVerfGE 125, 39, 82, 84;… BVerwG, Urt. v. 6. Mai 2020 - 8 C 5.19 -, juris Rn. 15, v. 26. November 2014 - 6 CN 1.13 -, juris Rn. 15; SächsOVG, Urt. v. 11. April 2019 - 3 A 505/17 -, juris Rn. 39 ff.).Der Erlass von Bewilligungen nach dem Arbeitszeitgesetz, die das Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen im Einzelfall durchbrechen, berührt das Recht der Religionsgemeinschaften aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG und Art. 140 GG i. V. m. Art. 139 WRV, weil dadurch der gesetzlich gewährleistete Schutz von Sonn- und Feiertagen jeweils gemindert wird (…BVerwG, Urt. v. 6. Mai 2020 a. a. O. Rn. 16; SächsOVG, Urt. v. 11. April 2019 a. a. O. Rn. 37 f.).
- BVerwG, 16.01.2017 - 7 B 1.16
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; immissionsschutzrechtliche …
Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.2025 - 6 A 188/24
Maßgebend ist dabei, ob sich die kurzfristige Erledigung aus der Eigenart des Verwaltungsakts selbst ergibt (BVerwG, Beschl. v. 16. Januar 2017 - 7 B 1.16 -, juris Rn. 25 m. w. N.).Rn. 36 Bei einer - gerechnet vom Datum des Widerspruchsbescheids vom 12. November 2020 an - auf rund drei Jahre befristeten arbeitszeitlichen Ausnahmebewilligung handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, der sich typischerweise so kurzfristig erledigt, dass seine gerichtliche Überprüfung in einem Hauptsacheverfahren bei Unzulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage nicht möglich wäre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31. Januar 2019 - 8 B 10.18 -, juris Rn. 10 zu einer auf zwei Jahre befristeten Erlaubnis, Beschl. v. 16. Januar 2017 - 7 B 1.16 -, juris Rn. 26 zu einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung, Urt. v. 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 -, juris 32 ff. m. w. N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2023 - 4 B 415/22
Weitgehende Ausnutzung der gesetzlich zulässigen wöchentlichen Betriebszeiten …
Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.2025 - 6 A 188/24
Im vorläufigen Rechtsschutzverfahren hat der Senat angenommen, Unzumutbarkeit erfordere nicht, dass die Beeinträchtigung zu einer Existenzgefährdung des Betriebs führe, sondern es reiche aus, wenn prognostisch davon auszugehen sei, dass sich die betriebliche Situation des Antragstellers infolge der Minderung von Absatz- oder Vertragschancen auf absehbare Zeit deutlich verschlechtern werde und er durch die Beeinträchtigung Gefahr laufe, entscheidende Marktanteile und damit auf Dauer auch Arbeitsplätze einzubüßen (…vgl. SächsOVG, Beschl. v. 18. August 2021 - 6 B 63/21 -, juris Rn. 29 ff. m. w. N. auch zur Gegenansicht; ebenso: OVG NRW, Beschl. v. 9. Januar 2023 - 4 B 415/22 -, juris Rn. 15;… vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 5. September 2023 - 22 CS 23.1302 -, juris Rn. 35).Wären die Auftraggeber bereit, die Geschäftsbeziehung beschränkt auf die werktäglichen Dienstleistungen fortzusetzen, so wäre allenfalls ein Verlust von eigens für die Sonn- und Feiertagsarbeit geschaffenen Arbeitsplätze zu besorgen, der aber bei der Beurteilung der Bewilligungsvoraussetzungen des § 13 Abs. 5 ArbZG außer Betracht zu bleiben hat (vgl. ebenso OVG NRW, Beschl. v. 9. Januar - 4 B 415/22 -, juris Rn. 17).
- BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 26.15
Wasserrechtliche Erlaubnisse für Kraftwerk Staudinger: Feststellungen zur …
Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.2025 - 6 A 188/24
Der Feststellung bedarf es auch nicht, weil der Kläger den erlassenen Verwaltungsakt anfechten kann, um seine Rechte wahrzunehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16. Dezember 2021 - 2 B 73.20 -, juris Rn. 12, Beschl. v. 31. Januar 2019 - 8 B 10.18 - juris Rn. 9, Urt. v. 2. November 2017 - 7 C 26.15 -, juris Rn. 18 unter Bezug auf OVG LSA, Urt. v. 24. November 2010 - 3 L 91/10 -, juris Rn. 23).Im Hinblick auf weiter drohende Verwaltungsakte ist es ausreichend, dass die Klägerin diese anfechten kann, sollte die Beklagte der Klägerin erneut Ausnahmebewilligungen erteilen (vgl. BVerwG, Urt. v. 2. November 2017 - 7 C 26.15 -, juris Rn. 18 unter Bezug auf OVG LSA, Urt. v. 24. November 2010 - 3 L 91/10 -, juris Rn. 23).
- BVerwG, 31.01.2019 - 8 B 10.18
Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde zu unzulässig gewordener Klage; Glücksspiel; …
Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.2025 - 6 A 188/24
Der Feststellung bedarf es auch nicht, weil der Kläger den erlassenen Verwaltungsakt anfechten kann, um seine Rechte wahrzunehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16. Dezember 2021 - 2 B 73.20 -, juris Rn. 12, Beschl. v. 31. Januar 2019 - 8 B 10.18 - juris Rn. 9, Urt. v. 2. November 2017 - 7 C 26.15 -, juris Rn. 18 unter Bezug auf OVG LSA, Urt. v. 24. November 2010 - 3 L 91/10 -, juris Rn. 23).Rn. 36 Bei einer - gerechnet vom Datum des Widerspruchsbescheids vom 12. November 2020 an - auf rund drei Jahre befristeten arbeitszeitlichen Ausnahmebewilligung handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, der sich typischerweise so kurzfristig erledigt, dass seine gerichtliche Überprüfung in einem Hauptsacheverfahren bei Unzulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage nicht möglich wäre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31. Januar 2019 - 8 B 10.18 -, juris Rn. 10 zu einer auf zwei Jahre befristeten Erlaubnis, Beschl. v. 16. Januar 2017 - 7 B 1.16 -, juris Rn. 26 zu einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung, Urt. v. 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 -, juris 32 ff. m. w. N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 3 L 91/10
Auswahlverfahren beim Mikrozensus
- BVerwG, 16.12.2021 - 2 B 73.20
Fehlendes Rechtsschutzinteresses für die Fortführung des …
- BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 757/08
Sonn- und Feiertagsarbeit - Weisungsrecht des Arbeitgebers für die …
- BVerwG, 26.11.2014 - 6 CN 1.13
Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Prozessführungsbefugnis; kirchlicher …
- BGH, 15.12.2016 - I ZR 63/15
Zu den Ansprüchen eines bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigten …
- BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00
Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an …
- BVerwG, 13.02.1976 - IV C 44.74
Einlegung eines Widerspruchs durch nur einen Ehegatten gegen einen an die …
- VG Berlin, 27.04.2023 - 4 K 311.22
Online-Möbelhaus: Keine Sonntagsarbeit im Kundenservice
- BVerwG, 17.12.2019 - 9 B 52.18
Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage gegen einen …
- OVG Sachsen, 15.12.2011 - 5 A 195/09
Waldschlößchenbrücke, Planfeststellung
- BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 36.69
Anfechtung von Musterungsbescheid und Einberufungsbescheid - Zurückstellung vom …
- BVerwG, 27.02.1970 - IV C 28.67
Rechtsmittel
- VG Osnabrück, 11.10.2023 - 1 A 119/22
Klage gegen Genehmigung von Sonn- und Feiertagsarbeit stattgegeben
- VGH Bayern, 05.09.2023 - 22 CS 23.1302
Rechtmäßige Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer …
- BVerwG, 02.11.1969 - III B 202.67
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision bei Rechtsänderung nach …
- BVerwG, 05.10.1966 - IV C 164.65
- BVerwG, 29.03.2017 - 6 C 1.16
Zeitlich begrenzte Fortgeltung der Rechtsschutzbeschränkung in § 35 Abs. 5 Satz 2 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2026 - 13 A 2858/24
Kein Public Value-Status für Teleshoppingsender
Rn. 72 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2019 - 9 B 52.18 -, juris, Rn. 16; Sächs. OVG, Urteil vom 24. November 2025 - 6 A 188/24 -, juris, Rn. 32; Hess. VGH, Urteil vom 28. November 2024 - 5 A 864/24 -, juris, Rn. 37 ff.; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 23. November 2022 - 6 B 22.22 -, juris, Rn. 17.
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