Rechtsprechung
| BVerwG, 04.03.2026 - 6 A 2.24 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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- Bundesverwaltungsgericht
BDSG §§ 8, 10, 16; BNDG §§ 1, 34, 37, 51, 58 Abs. 4, §§ 63, 64; BVerfSchG § 28; VwGO § 42 Abs. 2; BHO §§ 95, 95a; DSGVO Art. 2, 58
Klage der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gegen den Bundesnachrichtendienst
- rechtsinformationen.bund.de
Durchsetzung des Einsichtnahmerechts des Bundesdatenschutzbeauftragten in Anordnungen des Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes; wehrfähige Rechtsposition eines Hoheitsträgers i. S. d. § 42 Abs. 2 VwGO
- rechtsprechung-im-internet.de
Klage der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gegen den Bundesnachrichtendienst
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse (5)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Klage der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit auf Einsicht in Anordnungen des Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes unzulässig
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Klage der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) auf Einsicht in Anordnungen des BND-Präsidenten unzulässig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Bundesnachrichtendienst - und die Datenschutzaufsicht
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Bundesdatenschutzbeauftragte - und der unkooperative BND
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Geheimdienst sticht Datenschutz: BfDI kann Einsicht in BND-Anordnungen nicht einklagen
Verfahrensgang
- BVerwG, 12.09.2024 - 6 A 2.24
- BVerwG, 04.03.2026 - 6 A 2.24
Papierfundstellen
- NVwZ 2026, 1276
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (22)
- BVerwG, 21.06.1974 - IV C 17.72
Unzulässige Klage einer Stadt gegen eigenes Organ
Auszug aus BVerwG, 04.03.2026 - 6 A 2.24
Ein solcher gesetzlicher Dispens eines Hoheitsträgers von den Erfordernissen des § 42 Abs. 2 VwGO (vgl. zu dieser Terminologie: BVerwG, Urteile vom 21. Juni 1974 - 4 C 17.72 - BVerwGE 45, 207 …und vom 25. September 1992 - 8 C 16.90 - juris Rn. 9), wie er - wenn auch nicht für die hier in Rede stehende Leistungskonstellation, sondern für eine Anfechtungsklage - etwa in Gestalt von Art. 78 DSGVO (dazu: BVerwG…, Urteil vom 20. März 2024 - 6 C 8.22 - BVerwGE 182, 11 Rn. 14), § 35 Abs. 2 WPflG a. F. (dazu: BVerwG…, Urteil vom 25. September 1992 - 8 C 16.90 - juris Rn. 9 f.) und § 6 Abs. 2 Satz 3 AsylVfG a. F. (dazu: BVerwG, Urteil vom 6. August 1996 - 9 C 169.95 - BVerwGE 101, 323 ) normiert ist bzw. war, ist in Bezug auf die von der Klägerin geltend gemachte Befugnis aus § 63 BNDG i. V. m. § 28 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BVerfSchG nicht vorhanden.So hat das Bundesverwaltungsgericht entgegen zunächst anderslautenden Aussagen in seiner frühen Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1969 - 4 C 215.65 - BVerwGE 31, 263 ) alsbald entschieden, dass dem Bundesrecht ein allgemeiner Grundsatz des Inhalts, Insichprozesse seien ohne Ausnahme stets unzulässig, nicht entnommen werden kann (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 1974 - 4 C 17.72 - BVerwGE 45, 207 ).
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Rechtsprechung zwar im Blick gehabt, dass sich aus der Weisungsfreiheit einer Verwaltungsstelle, deren Entscheidung angegriffen wird, das Bedürfnis für eine wehrfähige Rechtsposition der angreifenden - regelmäßig übergeordneten - Stelle ergeben kann (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 1974 - 4 C 17.72 - BVerwGE 45, 207 ).
Die hierfür geltenden Maßgaben sind mit denjenigen vergleichbar, die im Zusammenhang mit der Klage eines Bürgers gegen einen Hoheitsträger bei der Prüfung des Schutznormcharakters einer als verletzt gerügten Vorschrift Anwendung finden (…vgl. grundlegend im Verhältnis von Hoheitsträgern mit unterschiedlichen Rechtsträgern: BVerwG, Urteile vom 27. September 2018 - 7 C 23.16 - Buchholz 451.224 § 17 KrWG Nr. 3 Rn. 14 ff. …und vom 28. Februar 2019 - 3 A 5.16 - BVerwGE 165, 14 Rn. 17 f., 27 ff.; der Sache nach bereits zuvor im Verhältnis von Hoheitsträgern mit demselben Rechtsträger: BVerwG, Urteil vom 21. Juni 1974 - 4 C 17.72 - BVerwGE 45, 207 ).
- BVerwG, 27.09.2018 - 7 C 23.16
Kein Klagerecht für den als Anstalt des öffentlichen Rechts organisierten …
Auszug aus BVerwG, 04.03.2026 - 6 A 2.24
Solche wehrfähigen Rechtspositionen unterscheiden sich von subjektiv-öffentlichen Rechten insoweit, als sie nicht Ausdruck von Individualität und Personalität sind, sondern durch ihre Gemeinwohlorientierung gekennzeichnet werden (zum Ganzen: BVerwG, Urteile vom 27. September 2018 - 7 C 23.16 - Buchholz 451.224 § 17 KrWG Nr. 3 Rn. 14 …und vom 28. Februar 2019 - 3 A 5.16 - BVerwGE 165, 14 Rn. 17).Die hierfür geltenden Maßgaben sind mit denjenigen vergleichbar, die im Zusammenhang mit der Klage eines Bürgers gegen einen Hoheitsträger bei der Prüfung des Schutznormcharakters einer als verletzt gerügten Vorschrift Anwendung finden (vgl. grundlegend im Verhältnis von Hoheitsträgern mit unterschiedlichen Rechtsträgern: BVerwG, Urteile vom 27. September 2018 - 7 C 23.16 - Buchholz 451.224 § 17 KrWG Nr. 3 Rn. 14 ff. …und vom 28. Februar 2019 - 3 A 5.16 - BVerwGE 165, 14 Rn. 17 f., 27 ff.; der Sache nach bereits zuvor im Verhältnis von Hoheitsträgern mit demselben Rechtsträger: BVerwG, Urteil vom 21. Juni 1974 - 4 C 17.72 - BVerwGE 45, 207 ).
- BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 16.90
Kosten des Vorverfahrens - Teilabhilfe - Verhätnismäßige Teilung
Auszug aus BVerwG, 04.03.2026 - 6 A 2.24
Ein solcher gesetzlicher Dispens eines Hoheitsträgers von den Erfordernissen des § 42 Abs. 2 VwGO (vgl. zu dieser Terminologie: BVerwG, Urteile vom 21. Juni 1974 - 4 C 17.72 - BVerwGE 45, 207 und vom 25. September 1992 - 8 C 16.90 - juris Rn. 9), wie er - wenn auch nicht für die hier in Rede stehende Leistungskonstellation, sondern für eine Anfechtungsklage - etwa in Gestalt von Art. 78 DSGVO (dazu: BVerwG…, Urteil vom 20. März 2024 - 6 C 8.22 - BVerwGE 182, 11 Rn. 14), § 35 Abs. 2 WPflG a. F. (dazu: BVerwG, Urteil vom 25. September 1992 - 8 C 16.90 - juris Rn. 9 f.) und § 6 Abs. 2 Satz 3 AsylVfG a. F. (dazu: BVerwG, Urteil vom 6. August 1996 - 9 C 169.95 - BVerwGE 101, 323 ) normiert ist bzw. war, ist in Bezug auf die von der Klägerin geltend gemachte Befugnis aus § 63 BNDG i. V. m. § 28 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BVerfSchG nicht vorhanden.Für die Frage der Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO ist dieser Umstand demgegenüber unerheblich (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. September 1992 - 8 C 16.90 - juris Rn. 11 und vom 28. März 1996 - 7 C 35.95 - BVerwGE 101, 47 ; in diesem Sinne auch: BVerwG, Urteil vom 6. November 1991 - 8 C 10.90 - NJW 1992, 927; unzutreffend demgegenüber OVG Bautzen, Beschluss vom 25. September 1998 - 3 S 379/98 - NJW 1999, 2832 ).
- BVerwG, 06.11.1991 - 8 C 10.90
Insichprozess eines Landkreises: Sozialhilfe- gegen Wohngeldverwaltung
Auszug aus BVerwG, 04.03.2026 - 6 A 2.24
Ein solcher Prozess ist vielmehr weder um seiner selbst willen zugelassen noch ausgeschlossen; entscheidend sind die Umstände des jeweiligen Einzelfalls (BVerwG, Urteil vom 6. November 1991 - 8 C 10.90 - NJW 1992, 927).Für die Frage der Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO ist dieser Umstand demgegenüber unerheblich (…vgl. BVerwG, Urteile vom 25. September 1992 - 8 C 16.90 - juris Rn. 11 und vom 28. März 1996 - 7 C 35.95 - BVerwGE 101, 47 ; in diesem Sinne auch: BVerwG, Urteil vom 6. November 1991 - 8 C 10.90 - NJW 1992, 927; unzutreffend demgegenüber OVG Bautzen, Beschluss vom 25. September 1998 - 3 S 379/98 - NJW 1999, 2832 ).
- BVerwG, 28.02.2019 - 3 A 5.16
ICE-Trasse Ebensfeld - Erfurt: Eisenbahn-Bundesamt muss über Rettungsplatz am …
Auszug aus BVerwG, 04.03.2026 - 6 A 2.24
Solche wehrfähigen Rechtspositionen unterscheiden sich von subjektiv-öffentlichen Rechten insoweit, als sie nicht Ausdruck von Individualität und Personalität sind, sondern durch ihre Gemeinwohlorientierung gekennzeichnet werden (…zum Ganzen: BVerwG, Urteile vom 27. September 2018 - 7 C 23.16 - Buchholz 451.224 § 17 KrWG Nr. 3 Rn. 14 und vom 28. Februar 2019 - 3 A 5.16 - BVerwGE 165, 14 Rn. 17).Die hierfür geltenden Maßgaben sind mit denjenigen vergleichbar, die im Zusammenhang mit der Klage eines Bürgers gegen einen Hoheitsträger bei der Prüfung des Schutznormcharakters einer als verletzt gerügten Vorschrift Anwendung finden (…vgl. grundlegend im Verhältnis von Hoheitsträgern mit unterschiedlichen Rechtsträgern: BVerwG, Urteile vom 27. September 2018 - 7 C 23.16 - Buchholz 451.224 § 17 KrWG Nr. 3 Rn. 14 ff. und vom 28. Februar 2019 - 3 A 5.16 - BVerwGE 165, 14 Rn. 17 f., 27 ff.; der Sache nach bereits zuvor im Verhältnis von Hoheitsträgern mit demselben Rechtsträger: BVerwG, Urteil vom 21. Juni 1974 - 4 C 17.72 - BVerwGE 45, 207 ).
- BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2835/17
Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz verstößt in derzeitiger …
Auszug aus BVerwG, 04.03.2026 - 6 A 2.24
Rn. 36 Ebenso ist es Aufgabe des Gesetzgebers, ein nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (…EGMR , Urteile vom 25. Mai 2021 - Nr. 58170/13 u. a., Big Brother Watch/Vereinigtes Königreich - Rn. 357 ff. sowie - Nr. 35252/08, Centrum for Rättvista/Schweden - Rn. 356 ff. und dazu: Steiner, GSZ 2024, 32 ) etwa erforderliches Beschwerderecht der von CNE-Maßnahmen möglicherweise betroffenen Personen gegenüber einem von ihm - dem Gesetzgeber - insoweit als geeignet angesehenen Kontrollorgan einzuräumen (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2835/17 - BVerfGE 154, 152 Rn. 280). - BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07
Antiterrordatei ist in ihren Grundstrukturen mit dem Grundgesetz vereinbar, nicht …
Auszug aus BVerwG, 04.03.2026 - 6 A 2.24
Es hat in diesem Zusammenhang jedoch die Einführung von Streitlösungsmechanismen wie den Ausbau von Klagebefugnissen als Aufgabe des Gesetzgebers und nicht etwa der richterlichen Rechtsfortbildung angesehen (vgl. BVerfG, Urteil vom 24. April 2013 - 1 BvR 1215/07 - BVerfGE 133, 277 Rn. 220). - EGMR, 25.05.2021 - 58170/13
BUREAU OF INVESTIGATIVE JOURNALISM AND ALICE ROSS v. THE UNITED KINGDOM
Auszug aus BVerwG, 04.03.2026 - 6 A 2.24
Rn. 36 Ebenso ist es Aufgabe des Gesetzgebers, ein nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR , Urteile vom 25. Mai 2021 - Nr. 58170/13 u. a., Big Brother Watch/Vereinigtes Königreich - Rn. 357 ff. sowie - Nr. 35252/08, Centrum for Rättvista/Schweden - Rn. 356 ff. und dazu: Steiner, GSZ 2024, 32 ) etwa erforderliches Beschwerderecht der von CNE-Maßnahmen möglicherweise betroffenen Personen gegenüber einem von ihm - dem Gesetzgeber - insoweit als geeignet angesehenen Kontrollorgan einzuräumen (vgl. BVerfG…, Urteil vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2835/17 - BVerfGE 154, 152 Rn. 280). - BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94
Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig
Auszug aus BVerwG, 04.03.2026 - 6 A 2.24
Rn. 37 2. Die von der Klägerin hilfsweise erhobene Feststellungsklage nach § 43 VwGO ist ebenso wie der als Hauptantrag gestellte Leistungsantrag unzulässig, weil es der Klägerin an der Klagebefugnis im Sinne des auch auf Feststellungsklagen entsprechend anwendbaren § 42 Abs. 2 VwGO fehlt (vgl. zur analogen Anwendbarkeit des § 42 Abs. 2 VwGO in diesem Zusammenhang etwa: BVerwG, Urteile vom 26. Januar 1996 - 8 C 19.94 - BVerwGE 100, 262 , vom 16. April 2015 - 4 CN 2.14 - BVerwGE 152, 55 Rn. 12 …und vom 6. Mai 2020 - 8 C 12.19 - BVerwGE 168, 109 Rn. 12). - BVerwG, 06.05.2020 - 8 C 12.19
An Kreistagsmitglieder gerichtete Schreiben können Petitionen sein
Auszug aus BVerwG, 04.03.2026 - 6 A 2.24
Rn. 37 2. Die von der Klägerin hilfsweise erhobene Feststellungsklage nach § 43 VwGO ist ebenso wie der als Hauptantrag gestellte Leistungsantrag unzulässig, weil es der Klägerin an der Klagebefugnis im Sinne des auch auf Feststellungsklagen entsprechend anwendbaren § 42 Abs. 2 VwGO fehlt (…vgl. zur analogen Anwendbarkeit des § 42 Abs. 2 VwGO in diesem Zusammenhang etwa: BVerwG, Urteile vom 26. Januar 1996 - 8 C 19.94 - BVerwGE 100, 262 , vom 16. April 2015 - 4 CN 2.14 - BVerwGE 152, 55 Rn. 12 und vom 6. Mai 2020 - 8 C 12.19 - BVerwGE 168, 109 Rn. 12). - BVerwG, 12.05.2021 - 6 C 12.19
Bundesrechnungshof darf Berufsgenossenschaften prüfen
- BVerwG, 16.04.2015 - 4 CN 2.14
Regionalplan; Gemeindeverwaltungsverband; Unterzentrum; Antragsbegehren; Norm; …
- BVerwG, 25.11.2020 - 6 C 7.19
Deutschland muss US-Drohneneinsätze im Jemen nicht unterbinden
- BVerwG, 20.03.2024 - 6 C 8.22
Verarbeitung der Postanschrift eines Antragstellers nach dem …
- BVerwG, 18.09.2019 - 6 A 7.18
Bundesnachrichtendienst muss der Presse Auskunft über Hintergrundgespräche mit …
- BVerwG, 05.04.2016 - 1 C 3.15
Adressatenerweiterung; allgemeine Leistungsklage; allgemeine Regeln des …
- BVerwG, 15.07.2020 - 6 C 6.19
Klagen von Landesmedienanstalten gegen die Erteilung der Zulassung für ein …
- BVerwG, 06.08.1996 - 9 C 169.95
Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis des Bundesbeauftragten für …
- BVerwG, 14.02.1969 - IV C 215.65
Klagebefugnis der Gemeinden gegen Planfeststellung
- BVerwG, 25.09.2024 - 6 A 3.22
Anspruch eines Betroffenen auf Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten …
- BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 35.95
Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse einer kreisfreien Stadt gegen …
- OVG Sachsen, 25.09.1998 - 3 S 379/98
Streitigkeiten des Sächsischen Datenschutzbeauftragten; Sächsische …
- VG Berlin, 16.06.2026 - 1 K 377.24
Polizeibeauftragter des Landes Berlin ohne Klagebefugnis
Solche wehrfähigen Rechtspositionen unterscheiden sich von subjektiv-öffentlichen Rechten insoweit, als sie nicht Ausdruck von Individualität und Personalität sind, sondern durch ihre Gemeinwohlorientierung gekennzeichnet werden (BVerwG, Urteil vom 4. März 2026 - 6 A 2.24 - juris Rn. 16 m.w.N. zur st.Rspr.).Entscheidend ist insoweit, ob auf Grund einer Auslegung der die Befugnis verleihenden Vorschrift auf eine wehrfähige Rechtsposition der befugten Behörde geschlossen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. März 2026 - 6 A 2.24 - juris Rn. 19).
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Rechtsprechung zwar im Blick gehabt, dass sich aus der Weisungsfreiheit einer Verwaltungsstelle, deren Entscheidung angegriffen wird, das Bedürfnis für eine wehrfähige Rechtsposition der angreifenden - regelmäßig übergeordneten - Stelle ergeben kann (BVerwG, Urteil vom 4. März 2026 - 6 A 2.24 - juris Rn. 22).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann allein aus dem daraus resultierenden Rechtsschutzbedürfnis jedoch noch nicht auf die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO geschlossen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. März 2026 - 6 A 2.24 - juris Rn. 23 m.w.N.).
Die hierfür geltenden Maßgaben sind mit denjenigen vergleichbar, die im Zusammenhang mit der Klage eines Bürgers gegen einen Hoheitsträger bei der Prüfung des Schutznormcharakters einer als verletzt gerügten Vorschrift Anwendung finden (BVerwG, Urteil vom 4. März 2026 - 6 A 2.24 - juris Rn. 24).
- BVerwG, 24.07.2026 - 7 VR 2.26 Zwar kann der Umstand, dass in Bezug auf die an einem Rechtsstreit beteiligten Hoheitsträger eine übergeordnete Stelle mit der Befugnis zur Streitentscheidung vorhanden ist, das Rechtsschutzbedürfnis des den Rechtsstreit führenden Hoheitsträgers ausschließen (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. November 1991 - 8 C 10.90 - NJW 1992, 927, vom 28. März 1996 - 7 C 35.95 - BVerwGE 101, 47 und vom 4. März 2026 - 6 A 2.24 - juris Rn. 23).
- VG Berlin, 16.06.2026 - 1 K 68.25
Polizeibeauftragter des Landes Berlin ohne Klagebefugnis
Solche wehrfähigen Rechtspositionen unterscheiden sich von subjektiv-öffentlichen Rechten insoweit, als sie nicht Ausdruck von Individualität und Personalität sind, sondern durch ihre Gemeinwohlorientierung gekennzeichnet werden (BVerwG, Urteil vom 4. März 2026 - 6 A 2.24 - juris Rn. 16 m.w.N. zur st.Rspr.).Entscheidend ist insoweit, ob auf Grund einer Auslegung der die Befugnis verleihenden Vorschrift auf eine wehrfähige Rechtsposition der befugten Behörde geschlossen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. März 2026 - 6 A 2.24 - juris Rn. 19).
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Rechtsprechung zwar im Blick gehabt, dass sich aus der Weisungsfreiheit einer Verwaltungsstelle, deren Entscheidung angegriffen wird, das Bedürfnis für eine wehrfähige Rechtsposition der angreifenden - regelmäßig übergeordneten - Stelle ergeben kann (BVerwG, Urteil vom 4. März 2026 - 6 A 2.24 - juris Rn. 22).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann allein aus dem daraus resultierenden Rechtsschutzbedürfnis jedoch noch nicht auf die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO geschlossen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. März 2026 - 6 A 2.24 - juris Rn. 23 m.w.N.).
Die hierfür geltenden Maßgaben sind mit denjenigen vergleichbar, die im Zusammenhang mit der Klage eines Bürgers gegen einen Hoheitsträger bei der Prüfung des Schutznormcharakters einer als verletzt gerügten Vorschrift Anwendung finden (BVerwG, Urteil vom 4. März 2026 - 6 A 2.24 - juris Rn. 24).
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2026 - 4 B 9.25
Kein Anspruch auf Neuerstellung einer Anlassbeurteilung bei Erledigung des …
Ferner fehlt der Klägerin auch nicht die - auch im Rahmen einer Leistungsklage erforderliche (stRspr, siehe nur BVerwG, Urteil vom 4. März 2026 - 6 A 2.24 - juris Rn. 15) - Klagebefugnis, § 42 Abs. 2 VwGO in analoger Anwendung. - VG Karlsruhe, 13.08.2026 - 4K1873/24 Die Klagebefugnis für eine solche von einem Bürger gegen einen Hoheitsträger geführte Klage ist gegeben, wenn der Kläger geltend macht, durch ein Verwaltungshandeln oder dessen Unterlassung in seinen subjektiv-öffentlichen Rechten verletzt zu sein und wenn nach seinem Vorbringen die Verletzung dieser Rechte als möglich erscheint (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 04.03.2026 - 6 A 2.24 -, juris, Rn. 15 m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2026 - 5 B 456/26
Zurückweisung der Beschwerde des Antragstellers gegen Ablehnung der …
Rn. 12 Vgl. BVerwG, Urteil vom 4. März 2026 - 6 A 2.24 -, juris, Rn. 15, m. w. N. - VG Köln, 27.08.2026 - 25 L 2107/26 Rn. 8 Vgl. BVerwG, Urteil vom 04.03.2026 - 6 A 2.24 -, juris, Rn. 15 m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 17.07.2026 - 5 B 456/26 - juris Rn. 11.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 12.09.2024 - 6 A 2.24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Verfahrensgang
- BVerwG, 12.09.2024 - 6 A 2.24
- BVerwG, 04.03.2026 - 6 A 2.24
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 17.06.2024 - 9 C 3.23
Abwasserzweckverbände können sich bei eigener Einleitung nicht auf die …
Auszug aus BVerwG, 12.09.2024 - 6 A 2.24
Maßgeblich ist, ob aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters bzw. der Richterin zu zweifeln (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2024 - 9 C 3.23 - juris Rn. 5 m. w. N.).
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Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2025 - 6 A 2.24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
42 Abs. 2; 91 Abs. 1 VwGO
Flughafen BER, Anspruch auf passiven Schallschutz, Eigentumsvormerkungsberechtigung, Klagebefugnis, Klageänderung, Sachdienlichkeit, Antragstellung nach Errichtung eines Neubaus, Anforderungen nach FluLärmG, Schalldämmlüfter
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2021 - 6 A 9.20
Pflicht des Vorhabenträgers zur Einhaltung des Lärmschutzziels des …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2025 - 6 A 2.24
Das ergebe sich auch aus den Sachverhaltsdarstellungen in den Urteilen des erkennenden Senats vom 6. Mai 2021 - OVG 6 A 9/20 - und vom 4. Mai 2022 - OVG 6 A 18/21 -, die sich mit den Auskünften deckten, die die Klägerin im Rahmen der Schallschutztage erhalten habe.Im Tatbestand seines Urteils vom 6. Mai 2021 - OVG 6 A 9/20 - (…juris Rn. 2 bis 5) hat der Senat ausgeführt:.
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.08.2025 - 6 A 1.24
Kein weiterer Schallschutz für Neubau
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2025 - 6 A 2.24
Rn. 24 Nach der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 19. August 2025 - OVG 6 A 1/24 - (…juris Rn. 24 ff.), auf das verwiesen wird, sind lediglich die sog. Differenzkosten zu erstatten, wenn die betroffenen Grundstückseigentümer durch eine erst nach Errichtung des Wohnhauses erfolgte Antragstellung vereitelt haben, dass die Beklagte bereits bei Planung und Errichtung des Wohnhauses darauf hinwirken konnte, das Schutzniveau des PFB BER zu erreichen.Der Senat hat zu einem vergleichbaren Einwand ausgeführt, der Beklagte halte ihm zu Recht entgegen, dass es nach dem Ausschlussgrund in Ziffer 5.1.7 Abs. 6 der Lärmschutzauflagen PFB BER auf den Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes ankomme und nichts anderes gelte, wenn man auf den Zeitpunkt der Schalltechnischen Objektbeurteilung bzw. deren Versendung abstelle, denn auch zu diesen Zeitpunkten hätten die dortigen Kläger von den angeführten Nachrüstungsoptionen keinen Gebrauch gemacht (Senatsurteil vom 19. August 2025 - OVG 6 A 1/24 -, juris Rn. 56 ).
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2022 - 6 A 18.21
Anspruch auf Schallschutz für Haus in dem für den Flughafen Berlin-Brandenburg …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2025 - 6 A 2.24
Das ergebe sich auch aus den Sachverhaltsdarstellungen in den Urteilen des erkennenden Senats vom 6. Mai 2021 - OVG 6 A 9/20 - und vom 4. Mai 2022 - OVG 6 A 18/21 -, die sich mit den Auskünften deckten, die die Klägerin im Rahmen der Schallschutztage erhalten habe.Rn. 48 Im Tatbestand des Senatsurteils vom 4. Mai 2022 - OVG 6 A 18/21 - (…juris Rn. 2 ) heißt es:.
- BVerwG, 21.09.2006 - 4 C 4.05
Fiktive Planfeststellung; nachträgliche Schutzvorkehrungen; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2025 - 6 A 2.24
Rn. 55 Hinzu kommt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine angemessene Wohnqualität auch die Möglichkeit störungsfreien Schlafens umfasst und dass dazu die Möglichkeit des Schlafens bei gekipptem Fenster gehört (BVerwG, Urteil vom 21 September 2006 - 4 C 4.04 -, BVerwGE 126, 340 ff., juris Rn. 26 m.w.N.). - BVerwG, 04.05.2005 - 4 C 4.04
Revisionsverfahren zu den Anflügen auf den Flughafen Zürich ausgesetzt
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2025 - 6 A 2.24
Rn. 55 Hinzu kommt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine angemessene Wohnqualität auch die Möglichkeit störungsfreien Schlafens umfasst und dass dazu die Möglichkeit des Schlafens bei gekipptem Fenster gehört (BVerwG, Urteil vom 21 September 2006 - 4 C 4.04 -, BVerwGE 126, 340 ff., juris Rn. 26 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2022 - 6 A 7.21
Anerkennung von Ansprüchen auf passiven Schallschutz gegen Fluglärm
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2025 - 6 A 2.24
Rn. 59 Auch aus dem von der Klägerin angeführten Urteil des erkennenden Senats vom 12. Januar 2022 - OVG 6 A 7/21 - (…juris Rn. 65 ) ergibt sich nichts Abweichendes.
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