Rechtsprechung
| BAG, 11.12.1998 - 6 AZB 48/97 (2) |
Volltextveröffentlichungen (6)
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ArbGG 1979 § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 45 Abs. 3; ; ArbGG § 77; ; ZPO § 519 b Abs. 2; ; ZPO § 577 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Zulassung der Berufung - Nicht verkündete Entscheidungsgründe - Versehentliches Unterbleiben
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulassung der Berufung in den Entscheidungsgründen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 22.05.1996 - 4 Ca 3413/95
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.11.1997 - 11 Sa 842/96
- BAG, 19.06.1998 - 6 AZB 48/97
- BAG, 11.12.1998 - 6 AZB 48/97 (2)
Papierfundstellen
- BAGE 90, 273
- NJW 1999, 1420
- MDR 1999, 562
- MDR 1999, 563
- NZA 1999, 333
- BB 1999, 324
- DB 1999, 1663
- JR 2000, 44
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (26)
- BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 372/95
Revisionszulassung in den Gründen; Nachteilsausgleich bei unwirksamer Kündigung
Auszug aus BAG, 11.12.1998 - 6 AZB 48/97
Die Zulassung der Berufung in den nicht verkündeten Entscheidungsgründen ist wirksam, ohne daß es darauf ankommt, ob die Verkündung nur versehentlich unterblieben ist (vgl. BAG Urteil vom 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979; Aufgabe von: BAG Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - BAGE 78, 294 = AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979; Urteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - BAGE 80, 37 = AP Nr. 6 zu § 41 SGB VI; Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Urteil vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).Dies widerspreche dem Zweck des § 319 ZPO (Urteil vom 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979).
Das bloße Versehen eines Gerichts, das für die Parteien nicht erkennbar sei, könne kein taugliches Unterscheidungsmerkmal für Verfahrensgrundsätze sein, die der Rechtsmittelklarheit dienen sollen (Urteil vom 31. Oktober 1995, aaO).
Vollkommer/Schwaiger (Anm. zu EzA § 72 ArbGG 1979 Nr. 20) haben in ihrer zustimmenden Stellungnahme zur Entscheidung des Ersten Senats vom 31. Oktober 1995 (aaO) zu Recht bemerkt, daß § 60 Abs. 2 ArbGG mit der im Verhältnis zu § 311 Abs. 2 ZPO erweiterten Verkündung die Notwendigkeit einer ausdrücklichen Verkündung der Rechtsmittelzulassung nicht zu entnehmen und durch die Teillösung des Vierten Senats mehr Sicherheit nicht gewonnen sei, weil die Parteien zunächst bei unterbliebener Verkündung nicht wissen könnten, ob die Revisionszulassung nur versehentlich nicht verkündet wurde; daß das gerichtliche Versehen für die Parteien erkennbar sein müsse, verlangten der Vierte und der Siebte Senat nicht.
- BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 528/92
Zulassung der Revision in den Entscheidungsgründen
Auszug aus BAG, 11.12.1998 - 6 AZB 48/97
Die Zulassung der Berufung in den nicht verkündeten Entscheidungsgründen ist wirksam, ohne daß es darauf ankommt, ob die Verkündung nur versehentlich unterblieben ist (vgl. BAG Urteil vom 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979; Aufgabe von: BAG Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - BAGE 78, 294 = AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979; Urteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - BAGE 80, 37 = AP Nr. 6 zu § 41 SGB VI; Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Urteil vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).Der Vierte Senat meinte, daß ein gerichtsintern gebliebener Vorgang nicht als "offenbare Unrichtigkeit" im Sinne des § 319 ZPO bezeichnet werden könne, da er für Außenstehende nicht erkennbar sei (vgl. Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - BAGE 78, 294 = AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979).
Von diesem Erfordernis sei nur insoweit abzurücken, wie es wegen fehlender Möglichkeit zur Korrektur einer versehentlich unterbliebenen Verkündung der Rechtsmittelzulassung mit dem Grundsatz der fairen Prozeßgestaltung kollidiere (vgl. Urteil vom 23. November 1994, aaO; Urteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - BAGE 80, 37 = AP Nr. 6 zu § 41 SGB VI).
Zu Recht haben Brehm (Anm. zu EzA § 72 ArbGG 1979 Nr. 17) und Dütz/Paur (Anm. zu AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979) bereits in ihren Stellungnahmen zum Urteil des Vierten Senats vom 23. November 1994 (aaO) darauf hingewiesen, daß auch im Zivilprozeß trotz des dort ebenfalls bestehenden Interesses an Rechtsmittelklarheit keine Verkündung der Zulassungsentscheidung gefordert werde, daß es ungewöhnlich sei, wenn ein Versehen des Gerichts den angeblich nötigen Publizitätsakt der Verkündung ersetzen solle, und daß auch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Rechtsmittelklarheit nicht vollständig gewährleiste, weil nach ihr Einschränkungen der Revisionszulassung auch in den Entscheidungsgründen wirksam erfolgen könnten und zudem wegen der Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde die Parteien erst nach Ablauf der Beschwerdefrist gemäß § 72 a Abs. 2 Satz 1 ArbGG wüßten, ob die Entscheidung in Rechtskraft erwächst.
- BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 984/93
Altersgrenze bei Zusage beamtenrechtlicher Versorgung
Auszug aus BAG, 11.12.1998 - 6 AZB 48/97
Die Zulassung der Berufung in den nicht verkündeten Entscheidungsgründen ist wirksam, ohne daß es darauf ankommt, ob die Verkündung nur versehentlich unterblieben ist (vgl. BAG Urteil vom 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979; Aufgabe von: BAG Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - BAGE 78, 294 = AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979; Urteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - BAGE 80, 37 = AP Nr. 6 zu § 41 SGB VI; Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Urteil vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).Von diesem Erfordernis sei nur insoweit abzurücken, wie es wegen fehlender Möglichkeit zur Korrektur einer versehentlich unterbliebenen Verkündung der Rechtsmittelzulassung mit dem Grundsatz der fairen Prozeßgestaltung kollidiere (…vgl. Urteil vom 23. November 1994, aaO; Urteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - BAGE 80, 37 = AP Nr. 6 zu § 41 SGB VI).
- BAG, 21.08.1990 - 3 AZR 429/89
Unverfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft
Auszug aus BAG, 11.12.1998 - 6 AZB 48/97
Der erkennende Senat folgt damit der Auffassung des Dritten Senats im Urteil vom 21. August 1990 (- 3 AZR 429/89 - BAGE 66, 1, 4 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unverfallbarkeit, zu A der Gründe) insoweit, als dieser auf der Grundlage der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Rechtsmittelzulassung in einer verkündeten Rechtsmittelbelehrung einer Rechtsmittelzulassung in verkündeten Entscheidungsgründen gleichgestellt hat. - BAG, 06.03.1980 - 3 AZR 7/80
Rechtsmittelbelehrung - Bestandteil des Urteils - Unterschrift des erkennenden …
Auszug aus BAG, 11.12.1998 - 6 AZB 48/97
Dies ist sie dann, wenn sie von dem erkennenden Gericht unterschrieben ist (BAG Urteil vom 6. März 1980 - 3 AZR 7/80 - BAGE 33, 63 = AP Nr. 1 zu § 9 ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 15. Mai 1984 - 1 AZR 532/80 - NZA 1984, 98). - BAG, 13.09.1972 - 2 AZB 32/71
Berufungsgericht - Berufungsschriftsatz - Zeitpunkt der Entscheidung - …
Auszug aus BAG, 11.12.1998 - 6 AZB 48/97
Über die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat das Landesarbeitsgericht zu entscheiden (BAG Beschluß vom 13. September 1972 - 2 AZB 32/71 - BAGE 24, 432 = AP Nr. 8 zu § 519 b ZPO). - BAG, 15.05.1984 - 1 AZR 532/80
Rechtsmittelbelehrung - Rechtsmittelfrist - Urteilszustellung
Auszug aus BAG, 11.12.1998 - 6 AZB 48/97
Dies ist sie dann, wenn sie von dem erkennenden Gericht unterschrieben ist (BAG Urteil vom 6. März 1980 - 3 AZR 7/80 - BAGE 33, 63 = AP Nr. 1 zu § 9 ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 15. Mai 1984 - 1 AZR 532/80 - NZA 1984, 98). - BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 780/95
Eingruppierung eines Sozialarbeiters in der Heimaufsicht
Auszug aus BAG, 11.12.1998 - 6 AZB 48/97
Die Zulassung der Berufung in den nicht verkündeten Entscheidungsgründen ist wirksam, ohne daß es darauf ankommt, ob die Verkündung nur versehentlich unterblieben ist (vgl. BAG Urteil vom 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979; Aufgabe von: BAG Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - BAGE 78, 294 = AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979; Urteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - BAGE 80, 37 = AP Nr. 6 zu § 41 SGB VI; Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Urteil vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter). - BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 139/95
Eingruppierung: Sozialarbeiter im sozialpsychiatrischen Dienst
Auszug aus BAG, 11.12.1998 - 6 AZB 48/97
Die Zulassung der Berufung in den nicht verkündeten Entscheidungsgründen ist wirksam, ohne daß es darauf ankommt, ob die Verkündung nur versehentlich unterblieben ist (vgl. BAG Urteil vom 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979; Aufgabe von: BAG Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - BAGE 78, 294 = AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979; Urteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - BAGE 80, 37 = AP Nr. 6 zu § 41 SGB VI; Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Urteil vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter). - BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1140/86
Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens bei Ausschluß jeglicher …
Auszug aus BAG, 11.12.1998 - 6 AZB 48/97
Diese Rechtsprechung wurde vom Bundesverfassungsgericht beanstandet (BVerfG Beschlüsse vom 15. Januar 1992 - 1 BvR 1140/86 - BB 1992, 644 und - 1 BvR 1184/86 - AP Nr. 16 zu § 64 ArbGG 1979). - BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 233/87
Revision - Schiedvertrag
- BAG, 25.06.1986 - 4 AZR 206/85
Urteilstenor - Tenor des Urteils - Rechtssicherheit - Zulassung der Revision - …
- BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1184/86
Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens bei Ausschluß jeglicher …
- BAG, 19.12.1969 - 4 AZR 91/69
Vergütungen - Löhne - Krankenbezüge - Urlaubsvergütungen - Urlaubslöhne - …
- BAG, 19.08.1986 - 4 AZB 15/86
Urteilsverkündung - Verkündung eines Urteils - Arbeitsgerichtliches Verfahren - …
- BAG, 02.04.1986 - 2 AZR 288/85
Statthaftigkeit der Revision
- BAG, 04.06.1969 - 4 AZR 418/68
Berichtigungsbeschluß - Zulassung eines Rechtsmittels - Bundungswirkung - …
- BAG, 23.05.1973 - 4 AZR 364/72
Rechtsmittelzulassung - Verkündung - Berichtigungsbeschluß - Bindungswirkung des …
- BAG, 21.03.1974 - 1 ABR 19/74
Rechtsbeschwerde - Divergenz - Beschlußformel des Landesarbeitsgerichts - …
- BAG, 19.11.1985 - 1 AZR 1154/79
Verkündung der Zulassung der Revision - Verkündung von Entscheidungsgründen - …
- BAG, 19.01.1973 - 2 AZR 551/72
Statthaftigkeit der Revision - Zweites Versäumnisurteil des Landesarbeitsgerichts …
- BAG, 05.05.1960 - 2 AZR 511/58
Beschlossene Rechtsmittelzulassung - Nicht verkündete Rechtsmittelzulassung - …
- BAG, 21.03.1986 - 5 AZB 19/85
- BAG, 30.09.1998 - 4 AS 36/98
- BAG, 09.03.1968 - 5 AZR 252/67
Berichtigungsbeschluß - Landesarbeitsgericht - Nachträgliche Zulassung der …
- BAG, 24.03.1982 - 5 AZR 1183/79
- BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 251/04
Tätigkeit für das THW während des Erholungsurlaubs
a) Als Folge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 15. Januar 1992 (- 1 BvR 1184/86 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 16 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 29) hat das Bundesarbeitsgericht in mehreren Entscheidungen entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung es als ausreichend angesehen, wenn eine versehentlich nicht mitverkündete Zulassung eines Rechtsmittels in den Entscheidungsgründen des Urteils nachgeholt wurde (vgl. BAG 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - BAGE 78, 294; 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - BAGE 80, 37; 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 -AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 29 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 20; 11. Dezember 1998 - 6 AZB 48/97 - BAGE 90, 273).Urteilsberichtigungen nach § 319 ZPO lehnte das Bundesarbeitsgericht allerdings ab und verzichtete dafür unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (15. Januar 1992 - 1 BvR 1184/86 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 16 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 29) auf die bisher für eine wirksame Rechtsmittelzulassung geforderte Verkündung der Zulassung (vgl. zuletzt BAG 11. Dezember 1998 - 6 AZB 48/97 -BAGE 90, 273).
- BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 650/09
Betriebsrente - betriebliche Übung - Urteilsergänzung
Durch die Neuregelung in § 64 Abs. 3a ArbGG hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1. Mai 2000 durch das Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens (Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetz) vom 30. März 2000 (BGBl. I S. 333) den bis dahin in Literatur und Rechtsprechung bestehenden Streit, ob die Zulassung auch in den Entscheidungsgründen oder in der Rechtsmittelbelehrung erfolgen kann (vgl. zum früheren Streitstand BAG 11. Dezember 1998 - 6 AZB 48/97 - BAGE 90, 273) geklärt. - LAG Düsseldorf, 25.01.2000 - 8 Sa 2007/99
Arbeitsgerichtsverfahren: Berufung - Wirksamkeit der Zulassung - …
Auch nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 11.12.1998 6 AZB 48/97 EzA § 72 ArbGG 1979 Nr. 24 , wonach die Zulassung der Berufung in den nicht verkündeten Entscheidungsgründen wirksam ist, ohne dass es darauf ankommt, ob die Verkündung nur versehentlich unterblieben ist, liegt eine Zulassung der Berufung gem. § 64 (2) ArbGG nicht allein darin, dass in der Rechtsmittelbelehrung auf die Möglichkeit hingewiesen wird, Berufung einzulegen.scheidungsgründen wirksam (so BAG Beschluss vom 11.12.1998 6 AZB 48/97 EzA § 72 ArbGG 1979 Nr. 24).
Allerdings verkennt die Kammer nicht, dass der 6. Senat in seiner mehrfach zitierten grundlegenden Entscheidung vom 11.12.1998 (a. a. O.), mit der er das Verkündungs-.
- BAG, 19.03.2003 - 5 AZN 751/02
Eingeschränkte Revisionszulassung
Diese Möglichkeit der nachträglichen Beschränkung der Revisionszulassung in den Entscheidungsgründen stand im Einklang mit der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die Zulassung der Revision selbst erst in den Entscheidungsgründen verlautbart werden konnte (vgl. zuletzt BAG 11. Dezember 1998 - 6 AZB 48/97 - BAGE 90, 273 = AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 30 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 24). - BAG, 28.05.2020 - 8 AZR 169/19
Revision gegen ein Zweites Versäumnisurteil - Zulassung der Revision
Rn. 20 (1) Durch die Neuregelung in § 64 Abs. 3a ArbGG hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1. Mai 2000 durch das Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens (Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetz) vom 30. März 2000 (BGBl. I S. 333) den bis dahin in Literatur und Rechtsprechung bestehenden Streit, ob die Zulassung auch in den Entscheidungsgründen oder in der Rechtsmittelbelehrung erfolgen kann (vgl. zum früheren Streitstand BAG 11. Dezember 1998 - 6 AZB 48/97 - BAGE 90, 273 ) dahin geklärt, dass sowohl die positive als auch die negative Entscheidung über die Zulassung der Revision im Tenor des Urteils enthalten sein muss und eine Revisionszulassung weder in den Entscheidungsgründen noch in der Rechtsmittelbelehrung erfolgen kann (…vgl. BAG 23. August 2011 - 3 AZR 650/09 - Rn. 25, BAGE 139, 69). - BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 30/99
Beschlußverfahren zum Kündigungsschutz
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Rechtsmittelzulassung in den unterzeichneten Gründen ausreichend, und zwar auch dann, wenn sie in den lediglich vom Vorsitzenden unterzeichneten Gründen einer erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Entscheidung enthalten ist (BAG 11. Dezember 1998 - 6 AZB 48/97 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 30 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 36). - BAG, 24.08.1999 - 9 AZR 361/97
Dynamisierung des Vorruhestandsgelds
Unerheblich ist nach dieser Rechtsprechung auch, daß - wie hier - zwischen der Unterzeichnung des vollständig abgesetzten Urteils und der Verkündung mehrere Monate verstrichen sind (BAG 11. Dezember 1998 - 6 AZB 48/97 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 30 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 24). - LAG Düsseldorf, 21.06.1999 - 18 TaBV 26/99
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Eingruppierung
Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Kammer folgt, ist eine Verkündung der Rechtsmittelzulassung jedoch nicht notwendig (vgl. BAG, Beschluss vom 11.12.1998, NZA 1999, Seite 333). - BAG, 24.08.1999 - 9 AZR 529/97
Fachlicher Geltungsbereich eines Tarifvertrags für den Außenhandel
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ausreichend, wenn eine nicht verkündete Zulassungsentscheidung in den Gründen des Berufungsurteils wiedergegeben wird (vgl. BAG 11. Dezember 1998 - 6 AZB 48/97 - NZA 1999, 333). - BAG, 27.09.2001 - 6 AZR 404/00
Änderungskündigung
Der erkennende Senat hat durch Beschluß vom 11. Dezember 1998 (- 6 AZB 48/97 - BAGE 90, 273) entschieden, daß die Zulassung der Berufung in den nicht verkündeten Entscheidungsgründen wirksam ist, ohne daß es darauf ankommt, ob die Verkündung nur versehentlich unterblieben ist. - LAG Berlin-Brandenburg, 19.08.2010 - 25 Sa 506/10
Statthaftigkeit der Berufung - Fehlerhaftigkeit der Wertfestsetzung - fehlerhafte …
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - 2 L 378/06
sten der behördlichen Überwachung der Abwassereinleitung
- LAG Hamburg, 11.06.1999 - 3 Sa 14/99
Gleichbehandlung von Teilzeitkräften
- VG Trier, 31.01.2012 - 1 K 1392/11
Pflicht zur Rückstellmusterbildung bei Arzneimitteln
- BAG, 10.05.2000 - 8 AZB 6/00
Unzulässige Berufung
- BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 334/97
Tarifvertrag: Geltungsbereich - hier: Zuordnung eines Betriebs zur …
- BAG, 27.01.1999 - 4 AZR 634/97
- BAG, 24.08.1999 - 99 AZR 361/97
Dynamisierung des Vorruhestandsgelds
- LAG Hamm, 25.11.2009 - 16 Sa 1023/09
Unzulässige Berufung gegen Anerkenntnisurteil bei fehlender Zulassung im Tenor …
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Rechtsprechung
| BAG, 19.06.1998 - 6 AZB 48/97 (A) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
ArbGG 1979 § 64 Abs. 2; ; ArbGG 1979 § 45 Abs. 2 und 3; ; ArbGG 1979 § 77; ; GVG § 132
- Wolters Kluwer
Zulassung der Berufung - Anfrage wegen Divergenz
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- rechtsportal.de
Zulassung der Berufung - Anfrage wegen Divergenz
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 22.05.1996 - 4 Ca 3413/95
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.11.1997 - 11 Sa 842/96
- BAG, 19.06.1998 - 6 AZB 48/97 (A)
- BAG, 11.12.1998 - 6 AZB 48/97
Papierfundstellen
- NZA 1998, 1076
- BB 1998, 1696
- DB 1998, 2176
- JR 1998, 484
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (24)
- BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 372/95
Revisionszulassung in den Gründen; Nachteilsausgleich bei unwirksamer Kündigung
Auszug aus BAG, 19.06.1998 - 6 AZB 48/97
Er folgt damit dem Ersten Senat, der dies für die nach denselben Grundsätzen zu beurteilende Revisionszulassung angenommen hat (vgl. BAG Urteil vom 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979).Er folgt damit der Auffassung des Ersten Senats, wonach eine Rechtsmittelzulassung in den Entscheidungsgründen wirksam ist, ohne daß es darauf ankommt, ob die Verkündung nur versehentlich unterblieben ist (vgl. BAG Urteil vom 31. Oktober 1995 -1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979), weicht aber von der Meinung des Vierten Senats ab, nach der an dem Grundsatz festzuhalten ist, daß die Zulassung eines Rechtsmittels zu ihrer Wirksamkeit der Verkündung im Urteil bedarf und nur ausnahmsweise auch dann wirksam ist, wenn sie vom Gericht beschlossen, aber versehentlich nicht verkündet und dies in den Entscheidungsgründen zum Ausdruck gebracht worden ist (vgl. Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - BAGE 78, 294 = AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979; Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, zu A der Gründe; Urteil vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, zu I der Gründe), einer Auffassung, der sich der Siebte Senat angeschlossen hat (vgl. Urteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - BAGE 80, 37, 40 f. = AP Nr. 6 zu § 41 SGB VI, zu I 3 der Gründe).
Dies widerspreche dem Zweck des § 319 ZPO (Urteil vom 31. Oktober 1995, - 1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979).
Das bloße Versehen eines Gerichts, das für die Parteien nicht erkennbar sei, könne kein taugliches Unterscheidungsmerkmal für Verfahrensgrundsätze sein, die der Rechtsmittelklarheit dienen sollen (Urteil vom 31. Oktober 1995, aaO).
Vollkommer/Schwaiger (Anm. zu EzA § 72 ArbGG 1979 Nr. 20) haben in ihrer zustimmenden Stellungnahme zur Entscheidung des Ersten Senats vom 31. Oktober 1995 (aaO) zu Recht bemerkt, daß § 60 Abs. 2 ArbGG mit der im Verhältnis zu § 311 Abs. 2 ZPO erweiterten Verkündung die Notwendigkeit einer ausdrücklichen Verkündung der Rechtsmittelzulassung nicht zu entnehmen und durch die Teillösung des Vierten Senats mehr Sicherheit nicht gewonnen sei, weil die Parteien zunächst bei unterbliebener Verkündung nicht wissen könnten, ob die Revisionszulassung nur versehentlich nicht verkündet wurde.
- BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 528/92
Zulassung der Revision in den Entscheidungsgründen
Auszug aus BAG, 19.06.1998 - 6 AZB 48/97
Der Sechste Senat weicht dadurch von der Rechtsprechung des Vierten Senats ab, nach der an dem Grundsatz festzuhalten ist, daß die Zulassung einer Revision zu ihrer Wirksamkeit der Verkündung im Urteil bedarf und nur ausnahmsweise auch dann wirksam ist, wenn sie vom Gericht beschlossen, aber versehentlich nicht verkündet und dies in den Entscheidungsgründen zum Ausdruck gebracht worden ist (vgl. Urteil vom 23. November 1994 BAGE 78, 294 ff. = AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979; Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Urteil vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).Er folgt damit der Auffassung des Ersten Senats, wonach eine Rechtsmittelzulassung in den Entscheidungsgründen wirksam ist, ohne daß es darauf ankommt, ob die Verkündung nur versehentlich unterblieben ist (vgl. BAG Urteil vom 31. Oktober 1995 -1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979), weicht aber von der Meinung des Vierten Senats ab, nach der an dem Grundsatz festzuhalten ist, daß die Zulassung eines Rechtsmittels zu ihrer Wirksamkeit der Verkündung im Urteil bedarf und nur ausnahmsweise auch dann wirksam ist, wenn sie vom Gericht beschlossen, aber versehentlich nicht verkündet und dies in den Entscheidungsgründen zum Ausdruck gebracht worden ist (vgl. Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - BAGE 78, 294 = AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979; Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, zu A der Gründe; Urteil vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, zu I der Gründe), einer Auffassung, der sich der Siebte Senat angeschlossen hat (vgl. Urteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - BAGE 80, 37, 40 f. = AP Nr. 6 zu § 41 SGB VI, zu I 3 der Gründe).
Der Vierte Senat meint, daß ein gerichtsintern gebliebener Vorgang nicht als "offenbare Unrichtigkeit" im Sinne des § 319 ZPO bezeichnet werden könne, da er für Außenstehende nicht erkennbar sei (vgl. Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - BAGE 78, 294 = AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979).
Von diesem Erfordernis sei nur insoweit abzurücken, wie es wegen fehlender Möglichkeit zur Korrektur einer versehentlich unterbliebenen Verkündung der Rechtsmittelzulassung mit dem Grundsatz der fairen Prozeßgestaltung kollidiere (Urteil vom 23. November 1994, aaO).
Zu Recht haben Brehm (Anm. zu EzA § 72 ArbGG 1979 Nr. 17) und Dütz/Paur (Anm. zu AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979) bereits in ihren Stellungnahmen zum Urteil des Vierten Senats vom 23. November 1994 (aaO) darauf hingewiesen, daß auch im Zivilprozeß trotz des dort ebenfalls bestehenden Interesses an Rechtsmittelklarheit keine Verkündung der Zulassungsentscheidung gefordert werde, es ungewöhnlich sei, wenn ein Versehen des Gerichts den angeblich nötigen Publizitätsakt der Verkündung ersetzen solle, und daß auch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Rechtsmittelklarheit nicht vollständig gewährleiste, weil nach ihr Einschränkungen der Revisionszulassung auch in den Entscheidungsgründen wirksam erfolgen könnten und zudem wegen der Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde die Parteien erst nach Ablauf der Beschwerdefrist gemäß § 72 a Abs. 2 Satz 1 ArbGG wüßten, ob die Entscheidung in Rechtskraft erwächst.
- BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 984/93
Altersgrenze bei Zusage beamtenrechtlicher Versorgung
Auszug aus BAG, 19.06.1998 - 6 AZB 48/97
Dieser Auffassung hat sich der Siebte Senat angeschlossen (vgl. Urteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - AP Nr. 6 zu § 41 SGB VI).Er folgt damit der Auffassung des Ersten Senats, wonach eine Rechtsmittelzulassung in den Entscheidungsgründen wirksam ist, ohne daß es darauf ankommt, ob die Verkündung nur versehentlich unterblieben ist (vgl. BAG Urteil vom 31. Oktober 1995 -1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979), weicht aber von der Meinung des Vierten Senats ab, nach der an dem Grundsatz festzuhalten ist, daß die Zulassung eines Rechtsmittels zu ihrer Wirksamkeit der Verkündung im Urteil bedarf und nur ausnahmsweise auch dann wirksam ist, wenn sie vom Gericht beschlossen, aber versehentlich nicht verkündet und dies in den Entscheidungsgründen zum Ausdruck gebracht worden ist (vgl. Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - BAGE 78, 294 = AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979; Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, zu A der Gründe; Urteil vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, zu I der Gründe), einer Auffassung, der sich der Siebte Senat angeschlossen hat (vgl. Urteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - BAGE 80, 37, 40 f. = AP Nr. 6 zu § 41 SGB VI, zu I 3 der Gründe).
Dem hat sich der Siebte Senat angeschlossen (vgl. Urteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - AP Nr. 6 zu § 41 SGB VI).
- BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 780/95
Eingruppierung eines Sozialarbeiters in der Heimaufsicht
Auszug aus BAG, 19.06.1998 - 6 AZB 48/97
Der Sechste Senat weicht dadurch von der Rechtsprechung des Vierten Senats ab, nach der an dem Grundsatz festzuhalten ist, daß die Zulassung einer Revision zu ihrer Wirksamkeit der Verkündung im Urteil bedarf und nur ausnahmsweise auch dann wirksam ist, wenn sie vom Gericht beschlossen, aber versehentlich nicht verkündet und dies in den Entscheidungsgründen zum Ausdruck gebracht worden ist (vgl. Urteil vom 23. November 1994 BAGE 78, 294 ff. = AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979; Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Urteil vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).Er folgt damit der Auffassung des Ersten Senats, wonach eine Rechtsmittelzulassung in den Entscheidungsgründen wirksam ist, ohne daß es darauf ankommt, ob die Verkündung nur versehentlich unterblieben ist (vgl. BAG Urteil vom 31. Oktober 1995 -1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979), weicht aber von der Meinung des Vierten Senats ab, nach der an dem Grundsatz festzuhalten ist, daß die Zulassung eines Rechtsmittels zu ihrer Wirksamkeit der Verkündung im Urteil bedarf und nur ausnahmsweise auch dann wirksam ist, wenn sie vom Gericht beschlossen, aber versehentlich nicht verkündet und dies in den Entscheidungsgründen zum Ausdruck gebracht worden ist (vgl. Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - BAGE 78, 294 = AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979; Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, zu A der Gründe; Urteil vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, zu I der Gründe), einer Auffassung, der sich der Siebte Senat angeschlossen hat (vgl. Urteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - BAGE 80, 37, 40 f. = AP Nr. 6 zu § 41 SGB VI, zu I 3 der Gründe).
- BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 139/95
Eingruppierung: Sozialarbeiter im sozialpsychiatrischen Dienst
Auszug aus BAG, 19.06.1998 - 6 AZB 48/97
Der Sechste Senat weicht dadurch von der Rechtsprechung des Vierten Senats ab, nach der an dem Grundsatz festzuhalten ist, daß die Zulassung einer Revision zu ihrer Wirksamkeit der Verkündung im Urteil bedarf und nur ausnahmsweise auch dann wirksam ist, wenn sie vom Gericht beschlossen, aber versehentlich nicht verkündet und dies in den Entscheidungsgründen zum Ausdruck gebracht worden ist (vgl. Urteil vom 23. November 1994 BAGE 78, 294 ff. = AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979; Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Urteil vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).Er folgt damit der Auffassung des Ersten Senats, wonach eine Rechtsmittelzulassung in den Entscheidungsgründen wirksam ist, ohne daß es darauf ankommt, ob die Verkündung nur versehentlich unterblieben ist (vgl. BAG Urteil vom 31. Oktober 1995 -1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979), weicht aber von der Meinung des Vierten Senats ab, nach der an dem Grundsatz festzuhalten ist, daß die Zulassung eines Rechtsmittels zu ihrer Wirksamkeit der Verkündung im Urteil bedarf und nur ausnahmsweise auch dann wirksam ist, wenn sie vom Gericht beschlossen, aber versehentlich nicht verkündet und dies in den Entscheidungsgründen zum Ausdruck gebracht worden ist (vgl. Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - BAGE 78, 294 = AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979; Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, zu A der Gründe; Urteil vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, zu I der Gründe), einer Auffassung, der sich der Siebte Senat angeschlossen hat (vgl. Urteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - BAGE 80, 37, 40 f. = AP Nr. 6 zu § 41 SGB VI, zu I 3 der Gründe).
- BAG, 19.12.1969 - 4 AZR 91/69
Vergütungen - Löhne - Krankenbezüge - Urlaubsvergütungen - Urlaubslöhne - …
Auszug aus BAG, 19.06.1998 - 6 AZB 48/97
Der Sechste Senat weicht dadurch von der Rechtsprechung des Vierten Senats ab, nach der an dem Grundsatz festzuhalten ist, daß die Zulassung einer Revision zu ihrer Wirksamkeit der Verkündung im Urteil bedarf und nur ausnahmsweise auch dann wirksam ist, wenn sie vom Gericht beschlossen, aber versehentlich nicht verkündet und dies in den Entscheidungsgründen zum Ausdruck gebracht worden ist (vgl. Urteil vom 23. November 1994 BAGE 78, 294 ff. = AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979; Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Urteil vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).Er folgt damit der Auffassung des Ersten Senats, wonach eine Rechtsmittelzulassung in den Entscheidungsgründen wirksam ist, ohne daß es darauf ankommt, ob die Verkündung nur versehentlich unterblieben ist (vgl. BAG Urteil vom 31. Oktober 1995 -1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979), weicht aber von der Meinung des Vierten Senats ab, nach der an dem Grundsatz festzuhalten ist, daß die Zulassung eines Rechtsmittels zu ihrer Wirksamkeit der Verkündung im Urteil bedarf und nur ausnahmsweise auch dann wirksam ist, wenn sie vom Gericht beschlossen, aber versehentlich nicht verkündet und dies in den Entscheidungsgründen zum Ausdruck gebracht worden ist (vgl. Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - BAGE 78, 294 = AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979; Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, zu A der Gründe; Urteil vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, zu I der Gründe), einer Auffassung, der sich der Siebte Senat angeschlossen hat (vgl. Urteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - BAGE 80, 37, 40 f. = AP Nr. 6 zu § 41 SGB VI, zu I 3 der Gründe).
- BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1140/86
Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens bei Ausschluß jeglicher …
Auszug aus BAG, 19.06.1998 - 6 AZB 48/97
Diese Rechtsprechung wurde vom Bundesverfassungsgericht beanstandet (BVerfG Beschlüsse vom 15. Januar 1992 - 1 BvR 1140/86 - BB 1992, 644 und - 1 BvR 1184/86 - AP Nr. 16 zu § 64 ArbGG 1979). - BAG, 21.08.1990 - 3 AZR 429/89
Unverfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft
Auszug aus BAG, 19.06.1998 - 6 AZB 48/97
Der anfragende Senat folgt damit dem Dritten Senat insoweit, als dieser auf der Grundlage der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Rechtsmittelzulassung in einer verkündeten Rechtsmittelbelehrung einer Rechtsmittelzulassung in verkündeten Entscheidungsgründen gleichgestellt hat (vgl. BAGE 66, 1, 4 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unverfallbarkeit, zu A der Gründe). - BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 233/87
Revision - Schiedvertrag
Auszug aus BAG, 19.06.1998 - 6 AZB 48/97
Grundsätzlich sei es auch nicht zulässig, die zwar beschlossene, aber versehentlich nicht verkündete Rechtsmittelzulassung durch Berichtigungsbeschluß gemäß § 319 ZPO nachzuholen, es sei denn, daß sich aus dem Urteil selbst oder aus den Umständen bei Verkündung auch für Außenstehende ergebe, daß das Rechtsmittel zugelassen, aber diese Entscheidung versehentlich nicht verkündet wurde (BAG Urteile vom 5. Mai 1960 - 2 AZR 511/58 - AP Nr. 4 zu § 319 ZPO; vom 9. März 1968 - 5 AZR 252/67 - AP Nr. 14 zu § 319 ZPO; vom 4. Juni 1969 - 4 AZR 418/68 - AP Nr. 15 zu § 319 ZPO; vom 19. Januar 1973 - 2 AZR 551/72 - BAGE 25, 9 = AP Nr. 2 zu § 566 ZPO; vom 23. Mai 1973 - 4 AZR 364/72 - AP Nr. 17 zu § 319 ZPO; Beschluß vom 21. März 1974 - 1 ABR 19/74 - AP Nr. 13 zu § 92 ArbGG 1953; Urteile vom 24. März 1982 - 5 AZR 1183/79 - n.v.; vom 19. November 1985 - 1 AZR 1154/79 - n.v.; Beschluß vom 21. März 1986 - 5 AZB 19/85 - n.v.; Urteile vom 2. April 1986 - 2 AZR 288/85 - n.v.; vom 25. Juni 1986 - 4 AZR 206/85 - BAGE 52, 242 = AP Nr. 122 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Beschluß vom 19. August 1986 - 4 AZB 15/86 - BAGE 52, 375 = AP Nr. 20 zu § 319 ZPO; Urteil vom 30. September 1987 - 4 AZR 233/87 - BAGE 56, 179 = AP Nr. 33 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag). - BAG, 25.06.1986 - 4 AZR 206/85
Urteilstenor - Tenor des Urteils - Rechtssicherheit - Zulassung der Revision - …
Auszug aus BAG, 19.06.1998 - 6 AZB 48/97
Grundsätzlich sei es auch nicht zulässig, die zwar beschlossene, aber versehentlich nicht verkündete Rechtsmittelzulassung durch Berichtigungsbeschluß gemäß § 319 ZPO nachzuholen, es sei denn, daß sich aus dem Urteil selbst oder aus den Umständen bei Verkündung auch für Außenstehende ergebe, daß das Rechtsmittel zugelassen, aber diese Entscheidung versehentlich nicht verkündet wurde (BAG Urteile vom 5. Mai 1960 - 2 AZR 511/58 - AP Nr. 4 zu § 319 ZPO; vom 9. März 1968 - 5 AZR 252/67 - AP Nr. 14 zu § 319 ZPO; vom 4. Juni 1969 - 4 AZR 418/68 - AP Nr. 15 zu § 319 ZPO; vom 19. Januar 1973 - 2 AZR 551/72 - BAGE 25, 9 = AP Nr. 2 zu § 566 ZPO; vom 23. Mai 1973 - 4 AZR 364/72 - AP Nr. 17 zu § 319 ZPO; Beschluß vom 21. März 1974 - 1 ABR 19/74 - AP Nr. 13 zu § 92 ArbGG 1953; Urteile vom 24. März 1982 - 5 AZR 1183/79 - n.v.; vom 19. November 1985 - 1 AZR 1154/79 - n.v.; Beschluß vom 21. März 1986 - 5 AZB 19/85 - n.v.; Urteile vom 2. April 1986 - 2 AZR 288/85 - n.v.; vom 25. Juni 1986 - 4 AZR 206/85 - BAGE 52, 242 = AP Nr. 122 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Beschluß vom 19. August 1986 - 4 AZB 15/86 - BAGE 52, 375 = AP Nr. 20 zu § 319 ZPO; Urteil vom 30. September 1987 - 4 AZR 233/87 - BAGE 56, 179 = AP Nr. 33 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag). - BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1184/86
Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens bei Ausschluß jeglicher …
- BAG, 19.08.1986 - 4 AZB 15/86
Urteilsverkündung - Verkündung eines Urteils - Arbeitsgerichtliches Verfahren - …
- BAG, 06.03.1980 - 3 AZR 7/80
Rechtsmittelbelehrung - Bestandteil des Urteils - Unterschrift des erkennenden …
- BAG, 04.06.1969 - 4 AZR 418/68
Berichtigungsbeschluß - Zulassung eines Rechtsmittels - Bundungswirkung - …
- BAG, 02.04.1986 - 2 AZR 288/85
Statthaftigkeit der Revision
- BAG, 23.05.1973 - 4 AZR 364/72
Rechtsmittelzulassung - Verkündung - Berichtigungsbeschluß - Bindungswirkung des …
- BAG, 21.03.1974 - 1 ABR 19/74
Rechtsbeschwerde - Divergenz - Beschlußformel des Landesarbeitsgerichts - …
- BAG, 19.01.1973 - 2 AZR 551/72
Statthaftigkeit der Revision - Zweites Versäumnisurteil des Landesarbeitsgerichts …
- BAG, 19.11.1985 - 1 AZR 1154/79
Verkündung der Zulassung der Revision - Verkündung von Entscheidungsgründen - …
- BAG, 05.05.1960 - 2 AZR 511/58
Beschlossene Rechtsmittelzulassung - Nicht verkündete Rechtsmittelzulassung - …
- BAG, 15.05.1984 - 1 AZR 532/80
Rechtsmittelbelehrung - Rechtsmittelfrist - Urteilszustellung
- BAG, 21.03.1986 - 5 AZB 19/85
- BAG, 09.03.1968 - 5 AZR 252/67
Berichtigungsbeschluß - Landesarbeitsgericht - Nachträgliche Zulassung der …
- BAG, 24.03.1982 - 5 AZR 1183/79
- BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 348/97
Anspruch eines Schwerbehinderten auf Vertragsänderung
Ob dies auch dann gilt, wenn das Landesarbeitsgericht die Revision ohne nähere Erklärung nur in den Entscheidungsgründen zuläßt (so BAG Urteil vom 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 19. Juni 1998 - 6 AZB 48/97 (A) -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen), ist hier nicht zu entscheiden. - BAG, 24.08.1999 - 9 AZR 361/97
Dynamisierung des Vorruhestandsgelds
Diese Rechtsprechung ist jedoch aufgrund der Anfrage des Sechsten Senats (BAG 19. Juni 1998 - 6 AZB 48/97 [A] - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 26 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 36) aufgegeben worden.Unerheblich ist nach dieser Rechtsprechung auch, daß - wie hier - zwischen der Unterzeichnung des vollständig abgesetzten Urteils und der Verkündung mehrere Monate verstrichen sind (BAG 11. Dezember 1998 - 6 AZB 48/97 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 30 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 24).
- BAG, 24.08.1999 - 99 AZR 361/97
Dynamisierung des Vorruhestandsgelds
Diese Rechtsprechung ist jedoch aufgrund der Anfrage des Sechsten Senats (BAG 19. Juni 1998 - 6 AZB 48/97 (A) - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 26 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 36) aufgegeben worden.Unerheblich ist nach dieser Rechtsprechung auch, daß - wie hier - zwischen der Unterzeichnung des vollständig abgesetzten Urteils und der Verkündung mehrere Monate verstrichen sind (BAG 11. Dezember 1998 - 6 AZB 48/97 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 30 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 24).
- BAG, 21.07.1998 - 1 AZR 60/98 Nach Auffassung des Senats bedarf die Zulassung zu ihrer Wirksamkeit nicht der mündlichen Verkündung; eine Zulassung in den Entscheidungsgründen ist zwar unsachgemäß, aber dennoch wirksam (Senatsurteil vom 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979; dem hat sich jetzt der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts angeschlossen - s. Beschluß vom 19. Juni 1998 - 6 AZB 48/97 [A]).
Die Divergenz bedarf daher auch im vorliegenden Fall keiner Auflösung in dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren (s. jetzt aber Beschluß des Sechsten Senats vom 19. Juni 1998, aaO).
- LAG Baden-Württemberg, 08.10.1998 - 11 Sa 21/98
Vertretungsbefugnis von angestellten Rechtsschutzsekretären der DGB-Rechtsschutz …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamm, 15.07.1999 - 17 Sa 877/99
Streitwert: negative Feststellungsklage - Statthaftigkeit der Berufung
b) aa) Ferner hat das Arbeitsgericht Minden in seinem Urteil vom 17.03.1999 - 2 Ca 1455/98 -, weder im Tenor noch in den schriftlichen Entscheidungsgründen seines Urteils (vgl. zu letzterem: BAG, Beschluss vom 19.06.1998 - 6 AZB 48/97 -, AP Nr. 26 zu § 64 ArbGG 1979) die Berufung nach § 64 Abs. 2 ArbGG zugelassen, sondern lediglich in seiner gemäß § 9 Abs. 5 , ArbGG obligatorischen Rechtsmittelbelehrung ausgeführt, dass gegen sein Urteil vom 17.03.1999 - 2 Ca 1455/98 -, zwar für die klagende Partei - also für den Kläger - kein Rechtsmittel gegeben ist, aber von der beklagten Partei - also von der Beklagten - Berufung eingelegt werden kann. - LAG Baden-Württemberg, 03.12.1998 - 11 Sa 31/98
Schadensersatzanspruch eines zunächst nach § 1 AÜG verliehenen Arbeitnehmers …
Die Zulassung im Tenor des Urteils und ihre Verkündung mit diesem ist nicht erforderlich (BAG AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979 und - zu dem gleich gelagerten Fall der Zulassung der Berufung durch das Arbeitsgericht - BAG vom 19.06.1998, 6 AZB 48/97). - BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 233/98 Die insoweit zur Rechtsprechung des Vierten und des Siebten Senats bestehende Divergenz (dazu im einzelnen BAG Beschluß vom 19. Juni 1998 - 6 AZB 48/97 (A) -) spielt vorliegend keine Rolle.
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