Rechtsprechung
| BAG, 22.02.2024 - 6 AZR 126/23 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesarbeitsgericht
Stufenlaufzeit - Folgen Elternzeit für Höhergruppierung
- rechtsinformationen.bund.de
Stufenlaufzeit - Folgen Elternzeit für Höhergruppierung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 Abs 4 S 1 TVöD vom 24.11.2016, § 29b Abs 2 S 1 TVÜ-VKA, Art 3 Abs 1 GG, § 15 Abs 2 S 6 BEEG, § 17 Abs 3 S 2 TVöD
Stufenlaufzeit - Folgen Elternzeit für Höhergruppierung - IWW
§ 268 ZPO, § ... 256 Abs. 1 ZPO, Anlage 1a zum BAT, § 17 Abs. 4 TVöD-AT, § 16 Abs. 3 TVöD-AT, § 17 Abs. 4 Satz 1 TVöD-AT, § 17 Abs. 4 Satz 4 TVöD-AT, § 17 Abs. 3 Satz 2 TVöD-AT, Art. 3 Abs. 1 GG, § 17 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 TVöD-AT, § 7 Abs. 1, Abs. 2 AGG, §§ 1, 3 Abs. 2 AGG, § 15 Abs. 2 Satz 6 BEEG, Art. 6 Abs. 1 GG, Richtlinie 2010/18/EU, §§ 16 f. TVöD-AT, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO
- Betriebs-Berater
Auswirkungen der Hemmung der Stufenlaufzeit während der Elternzeit auf eine Höhergruppierung - Stufenrückfall - Verlust "angebrochener" Stufenlaufzeiten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vereinbarkeit der Hemmung der Stufenlaufzeit durch § 17 Abs. 3 Satz 2 TVöD -AT während der Inanspruchnahme von Elternzeit mit höherrangigms Recht; Stufenrückfall und Verlust der in der alten Entgeltgruppe und -stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit in der neuen ...
- datenbank.nwb.de
Stufenlaufzeit - Folgen Elternzeit für Höhergruppierung
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Hemmung der Stufenlaufzeit während der Inanspruchnahme von Elternzeit
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Mütter nicht durch gehemmte Stufenlaufzeit während Elternzeit diskriminiert
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Rechtmäßigkeit der Hemmung der Stufenlaufzeit durch § 17 Abs. 3 S. 2 TVöD-AT während Inanspruchnahme von Elternzeit
Verfahrensgang
- ArbG Bautzen, 25.02.2021 - 5 Ca 5251/19
- LAG Sachsen, 27.03.2023 - 2 Sa 194/21
- BAG, 22.02.2024 - 6 AZR 126/23
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (16)
- BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 526/09
Hemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit
Auszug aus BAG, 22.02.2024 - 6 AZR 126/23
Rn. 38 (a) Eine unmittelbare Diskriminierung der Klägerin wegen ihres Geschlechts liegt nicht vor (ausführlich BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09 - Rn. 17 bis 24, BAGE 137, 80).Das hat der Senat bereits ausgeführt (BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09 - Rn. 31 ff., BAGE 137, 80) und hält daran fest.
Auch das hat der Senat bereits entschieden (BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09 - Rn. 40 ff., BAGE 137, 80) und hält daran fest.
Dazu gehört auch die Frage, ob und inwieweit ein Arbeitnehmer, der Elternurlaub beansprucht, während der Dauer des Elternurlaubs weiterhin Anwartschaften oder sonstige Ansprüche gegen seinen Arbeitgeber erwirbt (BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09 - Rn. 41, BAGE 137, 80).
Damit befinden sich die Beschäftigten im Anschluss an die Elternzeit im Hinblick auf die Stufenlaufzeit in derselben Situation wie vor der Elternzeit (BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09 - Rn. 42, BAGE 137, 80).
- EuGH, 07.09.2017 - C-174/16
H. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2010/18/EU - …
Auszug aus BAG, 22.02.2024 - 6 AZR 126/23
Nach Satz 2 dieser Bestimmung bleiben diese Rechte auch nach dem Ende der Elternzeit erhalten (vgl. dazu EuGH 7. September 2017 - C-174/16 - Rn. 55 ff.).Gleiches gilt für § 5 Nr. 2 Rahmenvereinbarung, der nicht die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis während der Dauer der Elternzeit regelt (EuGH 7. September 2017 - C-174/16 - Rn. 38).
Rn. 43 (b) Zu den durch § 5 Nr. 2 Rahmenvereinbarung geschützten Rechten gehören auch Stufenzuordnungssysteme wie das des §§ 16 f. TVöD-AT (vgl. EuGH 7. September 2017 - C-174/16 - Rn. 37, 52).
Insoweit gewährleistet § 5 Nr. 2 Satz 1 Rahmenvereinbarung, dass eine vor Beginn der Elternzeit zurückgelegte Stufenlaufzeit nach der Wiederaufnahme der Tätigkeit uneingeschränkt erhalten bleibt und im Anschluss an die Elternzeit fortgesetzt wird (vgl. EuGH 7. September 2017 - C-174/16 - Rn. 59; Kocher Anm. NJW 2017, 3363).
- BAG, 05.07.2023 - 4 AZR 289/22
Eingruppierung - Überleitung in die neue Entgeltordnung - Antragserfordernis - …
Auszug aus BAG, 22.02.2024 - 6 AZR 126/23
Der Senat kann die rechtskräftige Feststellung der zutreffenden Entgeltgruppe seiner Entscheidung zugrunde legen, ohne dass es eines Umsetzungsakts in Form einer korrigierenden Höhergruppierung von Seiten des Beklagten bedarf, weil es sich bei einer Eingruppierung nicht um einen konstitutiven rechtsgestaltenden Akt, sondern um einen Akt der Rechtsanwendung verbunden mit der Kundgabe einer Rechtsansicht handelt (vgl. BAG 5. Juli 2023 - 4 AZR 289/22 - Rn. 23;… 17. November 2016 - 6 AZR 487/15 - Rn. 46) und die Eingruppierung nicht in das Ermessen des Arbeitgebers gestellt ist (…BAG 5. Juni 2014 - 6 AZR 1008/12 - Rn. 12, BAGE 148, 217).Rn. 22 bb) Für die Klägerin galt die Tarifautomatik der Eingruppierung bis zum 31. Dezember 2016 und aufgrund ihres Antrags nach § 29b TVÜ-VKA seit dem 1. Januar 2017 wieder (vgl. dazu zuletzt BAG 5. Juli 2023 - 4 AZR 289/22 - Rn. 17).
Rn. 27 (a) Der von der Klägerin - wie erforderlich - schriftlich (…vgl. Breier/Dassau TVöD Teil B 2.1 § 29b TVÜ-VKA Stand Juli 2017 Rn. 7) und fristgerecht (zur Geltung der Frist des § 29b Abs. 1 Satz 2 TVÜ-VKA auch bei fehlerhafter Eingruppierung BAG 5. Juli 2023 - 4 AZR 289/22 - Rn. 26 ff.) gestellte Antrag auf Höhergruppierung wirkt auf den 1. Januar 2017 zurück (§ 29b Abs. 1 Satz 2 TVÜ-VKA).
- BAG, 25.01.2024 - 6 AZR 363/22
Höhergruppierung nach Stellenhöherbewertung im TV-L
Auszug aus BAG, 22.02.2024 - 6 AZR 126/23
Der Beschäftigte wird in diesem Fall nicht in eine höhere Entgeltgruppe eingruppiert (zum Verständnis des Begriffs der Höhergruppierung BAG 25. Januar 2024 - 6 AZR 363/22 - Rn. 36 ff.).Die Tarifvertragsparteien durften auch für die Stufenzuordnung nach Höhergruppierungen, die allein auf Höherbewertungen der unverändert gebliebenen Tätigkeit beruhen, an der betragsbezogenen Stufenfindung gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 TVöD-AT aF festhalten und mussten dafür kein eigenständiges Stufenfindungssystem schaffen (vgl. für § 17 Abs. 4 TV-L BAG 25. Januar 2024 - 6 AZR 363/22 - Rn. 53 ff.).
- BAG, 25.11.2021 - 6 AZR 150/21
Stufenzuordnung nach Höhergruppierungsantrag - Stufenlaufzeiten in einer …
Auszug aus BAG, 22.02.2024 - 6 AZR 126/23
Es handelt sich um eine nach § 256 Abs. 1 ZPO auch im Hinblick auf die Feststellung der Verzinsungspflicht (…vgl. BAG 10. Juni 2020 - 4 AZR 142/19 - Rn. 10 mwN) im öffentlichen Dienst allgemein übliche, zulässige Stufenfeststellungsklage (vgl. nur BAG 25. November 2021 - 6 AZR 150/21 - Rn. 13).Rn. 32 cc) In der Entgeltgruppe 9b TVöD (VKA) wäre die Klägerin nach ihrem Höhergruppierungsantrag aufgrund der Verweisung in § 29b Abs. 2 Satz 1 TVÜ-VKA auf § 17 Abs. 4 TVöD-AT in der bis zum 28. Februar 2017 geltenden Fassung (iF § 17 Abs. 4 TVöD-AT aF) noch betragsbezogen der Stufe zugeordnet worden, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten hätte, mindestens jedoch der Stufe 2. Das Tabellenentgelt in der Entgeltgruppe 9a TVöD (VKA) Stufe 5 betrug am 1. Januar 2017 3.552,82 Euro, das der Stufe 4 der Entgeltgruppe 9b TVöD (VKA) nur 3.464,92 Euro, so dass die Klägerin in der Entgeltgruppe 9b TVöD (VKA) in Anwendung von § 29b Abs. 2 Satz 1 TVÜ-VKA iVm. § 17 Abs. 4 Satz 1 TVöD-AT aF und § 29c Abs. 5 TVÜ-VKA (vgl. BAG 25. November 2021 - 6 AZR 150/21 - Rn. 23) der Stufe 5 mit einem Tabellenentgelt von 3.776,53 Euro zuzuordnen gewesen wäre.
- BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 300/17
Stufenzuordnung gemäß TV-L nach Höhergruppierung bei unveränderter Tätigkeit
Auszug aus BAG, 22.02.2024 - 6 AZR 126/23
Die geänderte Eingruppierung ist dessen unmittelbare und zwingende Rechtsfolge, ohne dass es einer entsprechenden Annahmeerklärung oder Entscheidung des Arbeitgebers bedarf (BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 300/17 - Rn. 35;… vgl. Breier/Dassau TVöD Teil B 2.1 § 29b TVÜ-VKA Stand Juli 2017 Rn. 4). - BAG, 12.04.2016 - 6 AZR 731/13
Bewährungsaufstieg - Unterbrechung durch Elternzeit
Auszug aus BAG, 22.02.2024 - 6 AZR 126/23
Vor solchen Nachteilen schützt Art. 6 Abs. 1 GG die Arbeitnehmer nicht (dazu im Einzelnen BAG 12. April 2016 - 6 AZR 731/13 - Rn. 18 f., 26, BAGE 155, 16). - EuGH, 16.07.2009 - C-537/07
Gómez-Limón Sánchez-Camacho - Richtlinie 96/34/EG - Rahmenvereinbarung …
Auszug aus BAG, 22.02.2024 - 6 AZR 126/23
Eine mittelbare Diskriminierung scheidet bereits deshalb aus, weil die Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis während der Elternzeit unter Suspendierung der wechselseitigen Hauptpflichten ruht, und die aktiven Beschäftigten nicht vergleichbar sind (vgl. EuGH 16. Juli 2009 - C-537/07 - [Gómez-Limón Sánchez-Camacho] Rn. 57). - BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 273/22
Privat genutzter Dienstwagen - Wert des Sachbezugs
Auszug aus BAG, 22.02.2024 - 6 AZR 126/23
Das Landesarbeitsgericht hat über den geänderten Antrag in der Sache entschieden, womit in entsprechender Anwendung von § 268 ZPO in der Revision eine Überprüfung dieser Entscheidung nicht mehr vorzunehmen ist (vgl. BAG 31. Mai 2023 - 5 AZR 273/22 - Rn. 9 mwN). - BAG, 05.06.2014 - 6 AZR 1008/12
Korrigierende Rückstufung bei Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L
Auszug aus BAG, 22.02.2024 - 6 AZR 126/23
Der Senat kann die rechtskräftige Feststellung der zutreffenden Entgeltgruppe seiner Entscheidung zugrunde legen, ohne dass es eines Umsetzungsakts in Form einer korrigierenden Höhergruppierung von Seiten des Beklagten bedarf, weil es sich bei einer Eingruppierung nicht um einen konstitutiven rechtsgestaltenden Akt, sondern um einen Akt der Rechtsanwendung verbunden mit der Kundgabe einer Rechtsansicht handelt (…vgl. BAG 5. Juli 2023 - 4 AZR 289/22 - Rn. 23;… 17. November 2016 - 6 AZR 487/15 - Rn. 46) und die Eingruppierung nicht in das Ermessen des Arbeitgebers gestellt ist (BAG 5. Juni 2014 - 6 AZR 1008/12 - Rn. 12, BAGE 148, 217). - BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07
Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle
- BAG, 08.12.2022 - 6 AZR 459/21
"Korrigierende Höhergruppierung" - Stufenlaufzeit
- BAG, 17.11.2016 - 6 AZR 487/15
Eingruppierung eines an einem Gymnasium als Lehrer beschäftigten …
- BAG, 10.06.2020 - 4 AZR 142/19
Eingruppierung eines Leitstellendisponenten - Stellenbeschreibung und Bestimmung …
- LAG Sachsen, 27.03.2023 - 2 Sa 194/21
Eingruppierung - Stufenzuordnung - Benachteiligungsverbot - Elternzeit
- BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 386/14
Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder
- LAG Düsseldorf, 14.08.2024 - 14 SLa 303/24
Tarifvertrag darf Inflationsausgleich während der Elternzeit ausschließen
Außerdem habe das Ruhen ausweislich der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.02.2024 - 6 AZR 126/23 - Auswirkungen auf die tariflichen Stufenlaufzeiten.Während der Inanspruchnahme Elternzeit sind die wechselseitigen Hauptpflichten der Arbeitsvertragsparteien suspendiert (BAG 22.02.2024 - 6 AZR 126/23 - Rn. 39;… 27.10.2020 - 9 AZR 630/19 - Rn. 16).
- BAG, 28.01.2026 - 10 AZR 261/24
Tariflicher Inflationsausgleich - weiterer Leistungszweck - Elternzeit - …
Vor solchen Nachteilen schützt Art. 6 Abs. 1 und 2 GG die Arbeitnehmer nicht (BAG 22. Februar 2024 - 6 AZR 126/23 - Rn. 42, BAGE 183, 37;… 12. April 2016 - 6 AZR 731/13 - Rn. 18, BAGE 155, 16). - BVerwG, 26.06.2025 - 2 C 15.24
Keine Anrechnung von Elternzeit als Wechselschichtdienst in Nordrhein-Westfalen
Dies entspricht der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung, die eine Gleichsetzung von Elternzeiten mit Berufserfahrungszeiten ebenfalls ablehnt (vgl. BAG, Urteile vom 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09 - BAGE 137, 80 = juris Rn. 36 ff., vom 22. Februar 2024 - 6 AZR 126/23 - juris und vom 6. Mai 2025 - 3 AZR 65/24 - Pressemitteilung).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2024 - 6 A 1816/23
Anrechnung der in Anspruch genommenen Elternzeiten mit der Folge der Herabsetzung …
Rn. 99 BAG, Urteile vom 27.1.2011 - 6 AZR 526/09 -, BAGE 137, 80 = juris Rn. 40 ff., sowie vom 22.2.2024 - 6 AZR 126/23 -, juris Rn. 41 ff. - LAG Hamm, 25.02.2025 - 6 SLa 935/24 Rn. 73 aa) Insoweit ist zunächst festzuhalten, dass die Differenzierung hier nicht allein an die Inanspruchnahme von Elternzeit anknüpft, sondern vielmehr an eine Elternzeit, die eine Suspendierung der wechselseitigen Hauptleistungspflichten und damit ein Ruhen des Arbeitsverhältnisses zur Folge hat (vgl. insoweit zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses: Bundesarbeitsgericht vom 22.02.2024 - 6 AZR 126/23 - Rn. 39).
- ArbG Nordhausen, 28.08.2025 - 3 Ca 299/25
Anwendung des § 4 S. 1 Buchstabe b ETV-DPAG auf nach dem Stichtag des 30.06.2019 …
Rn. 44 b) Beim Antrag zu 2. handelt es sich um eine nach § 256 Abs. 1 ZPO auch im Hinblick auf die Feststellung der Verzinsungspflicht im öffentlichen Dienst allgemein übliche, zulässige Stufenfeststellungsklage (vergleiche BAG, Urteil vom 22.02.2024, Aktenzeichen: 6 AZR 126/23, Rz. 16 m. w. N.).
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