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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.03.2016 - 6 B 11.16   

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https://dejure.org/2016,5942
BVerwG, 07.03.2016 - 6 B 11.16 (https://dejure.org/2016,5942)
BVerwG, Entscheidung vom 07.03.2016 - 6 B 11.16 (https://dejure.org/2016,5942)
BVerwG, Entscheidung vom 07. März 2016 - 6 B 11.16 (https://dejure.org/2016,5942)
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Wird zitiert von ... (19)

  • BVerwG, 05.11.2025 - 6 C 1.24

    Auskunftssperre im Melderegister bei Gefährdung aus beruflicher Tätigkeit

    Nach dem Gesetzeswortlaut kommt es auf die individuellen Verhältnisse der konkreten Person an (BVerwG, Beschlüsse vom 7. März 2016 - 6 B 11.16 - juris Rn. 6 …und vom 14. Februar 2017 - 6 B 49.16 - NJW 2017, 1832 Rn. 6).

    Hierfür hat der Gesetzgeber im Hinblick auf die Rechtsprechung des Senats zu den berufsbedingten Gefahren ein Bedürfnis gesehen (zu den aus beruflicher Tätigkeit abstrakt drohenden Gefahren vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. März 2016 - 6 B 11.16 - juris Rn. 6 …und vom 14. Februar 2017 - 6 B 49.16 - NJW 2017, 1832 Rn. 6 ff.).

    Zu diesen Verhältnissen gehören seit jeher die konkreten beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. März 2016 - 6 B 11.16 - juris Rn. 6 …und vom 14. Februar 2017 - 6 B 49.16 - NJW 2017, 1832 Rn. 6).

    Es ist Aufgabe der Tatsacheninstanz, das Ausmaß der berufsbedingten Risiken festzustellen und zu würdigen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. März 2016 - 6 B 11.16 - juris Rn. 7 …und vom 14. Februar 2017 - 6 B 49.16 - NJW 2017, 1832 Rn. 4).

  • BVerwG, 14.02.2017 - 6 B 49.16

    Melderegister; Auskunftssperre; berufliche Tätigkeit; Angehöriger einer …

    Zu den individuellen Verhältnissen gehört auch die berufliche Tätigkeit der betroffenen Person (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. März 2016 - 6 B 11.16 [ECLI:DE:BVerwG:2016:070316B6B11.16.0] - juris Rn. 6).

    Rn. 8 Der Verweis in den Gesetzesmaterialien auf die Bediensteten der "in § 18 Abs. 3 genannten Behörden" (Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst, Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Zollfahndungsdienst, Generalbundesanwalt sowie die in den Ländern für Sicherheitsaufgaben und die Strafverfolgung zuständigen Behörden) erhellt, dass bereits der Gesetzgeber des Melderechtsrahmengesetzes davon ausgegangen ist, die für eine melderechtliche Auskunftssperre relevanten Gefährdungstatbestände könnten auch für Gruppen von Personen erfüllt sein (im Ergebnis ebenso BVerwG, Beschluss vom 7. März 2016 - 6 B 11.16 - juris Rn. 6).

    Rn. 11 2. Die Zulassung der Revision kommt nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO in Betracht, da das Oberverwaltungsgericht nicht von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in dem genannten Beschluss vom 7. März 2016 - BVerwG 6 B 11.16 - abgewichen ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2023 - 19 A 40/22

    Melderegister; Auskunftssperre; Gefahrenverdacht; berufsgruppentypische …

    Rn. 41 So vor Inkrafttreten des Satzes 3 schon BVerwG, Beschlüsse vom 14. Februar 2017 - 6 B 49.16 -, NJW 2017, 1832, juris, Rn. 6, und vom 7. März 2016 - 6 B 11.16 -, juris, Rn. 6.

    Rn. 43 BVerwG, Beschluss vom 7. März 2016, a. a. O., Rn. 6; Sächs. OVG, Urteil vom 21. Juni 2016 - 3 A 500/15 -, juris, Rn. 16; in diesem Sinn auch VG Köln, Urteil vom 11. September 2013 - 24 K 6780/12 -, juris, Rn. 22.

    Rn. 52 BVerwG, Beschlüsse vom 14. Februar 2017, a. a. O., Rn. 6 ff., und vom 7. März 2016, a. a. O., Rn. 6.

  • BVerwG, 05.11.2025 - 6 C 2.24

    Auskunftssperre im Melderegister bei Gefährdung aus beruflicher Tätigkeit

    Nach dem Gesetzeswortlaut kommt es auf die individuellen Verhältnisse der konkreten Person an (BVerwG, Beschlüsse vom 7. März 2016 - 6 B 11.16 - juris Rn. 6 …und vom 14. Februar 2017 - 6 B 49.16 - NJW 2017, 1832 Rn. 6).

    Hierfür hat der Gesetzgeber im Hinblick auf die Rechtsprechung des Senats zu den berufsbedingten Gefahren ein Bedürfnis gesehen (zu den aus beruflicher Tätigkeit abstrakt drohenden Gefahren vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. März 2016 - 6 B 11.16 - juris Rn. 6 …und vom 14. Februar 2017 - 6 B 49.16 - NJW 2017, 1832 Rn. 6 ff.).

    Zu diesen Verhältnissen gehören seit jeher die konkreten beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. März 2016 - 6 B 11.16 - juris Rn. 6 …und vom 14. Februar 2017 - 6 B 49.16 - NJW 2017, 1832 Rn. 6).

    Es ist Aufgabe der Tatsacheninstanz, das Ausmaß der berufsbedingten Risiken festzustellen und zu würdigen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. März 2016 - 6 B 11.16 - juris Rn. 7 …und vom 14. Februar 2017 - 6 B 49.16 - NJW 2017, 1832 Rn. 4).

  • OVG Sachsen, 21.06.2016 - 3 A 500/15

    Melderegister; Auskunftssperre; Gefahr; Bewährungshelfer; Berufsgruppe

    Regelmäßig wird es vielmehr auf die Tätigkeit ankommen, die konkret ausgeübt wird (BVerwG, Beschl. v. 7. März 2016 - 6 B 11.16 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 17.06.2021 - 3 A 968/19

    Melderegister, ; Gerichtsvollzieher, ; Auskunftssperre

    Rn. 12 Das Bundesverwaltungsgericht hat die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 BMG a. F. für die Fälle, in denen die Gefährdung auf der beruflichen Tätigkeit des Betroffenen beruhen soll, in seinen Beschlüssen vom 7. März 2016 (- 6 B 11/16 -, juris) und vom 14. Februar 2017 (- 6 B 49/16 -, juris) dahingehend konkretisiert, dass das Vorliegen der in § 51 Abs. 1 BMG a. F. geforderten Gefahr von den individuellen Verhältnissen der jeweiligen Person abhänge und sich nur bezogen auf eine konkrete Person durch Darlegung ihrer Verhältnisse belegen lasse.

    Zu diesen individuellen Verhältnissen gehöre auch die berufliche Tätigkeit der betroffenen Person, wobei sich allerdings nur ausnahmsweise abstrakt für eine bestimmte Berufsgruppe und damit zugleich für jeden Angehörigen dieser Berufsgruppe feststellen lasse, ob aus der beruflichen Tätigkeit eine Gefahr im Sinne des § 51 Abs. 1 BMG a. F. erwachsen könne (BVerwG, Beschl. v. 7. März 2016 a. a. O. Rn. 6).

    Derart ausdrücklich zu statuieren, dass sich aus der im Einzelfall beruflich oder ehrenamtlich ausgeübten Tätigkeit eine Gefahr im Sinne des Satzes 1 ergeben kann, erfolge vor dem Hintergrund, dass diesbezüglich durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 7. März 2016 - 6 B 11.16 - und v. 14. Februar 2017 - 6 B 49/16 -) Unsicherheit entstanden war, auch wenn diese sich nur auf ganze Berufsgruppen ohne Bezug zur konkreten Tätigkeit bezogen hatte (BT-Drs. 19/17741 S. 39).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2023 - 19 A 41/22
    Rn. 41 So vor Inkrafttreten des Satzes 3 schon BVerwG, Beschlüsse vom 14. Februar 2017 - 6 B 49.16 -, NJW 2017, 1832, juris, Rn. 6, und vom 7. März 2016 - 6 B 11.16 -, juris, Rn. 6.

    Rn. 43 BVerwG, Beschluss vom 7. März 2016, a. a. O., Rn. 6; Sächs. OVG, Urteil vom 21. Juni 2016 - 3 A 500/15 -, juris, Rn. 16; in diesem Sinn auch VG Köln, Urteil vom 11. September 2013 - 24 K 6780/12 -, juris, Rn. 22.

    Rn. 52 BVerwG, Beschlüsse vom 14. Februar 2017, a. a. O., Rn. 6 ff., und vom 7. März 2016, a. a. O., Rn. 6.

  • VG Köln, 03.12.2021 - 25 K 47/19
    Rn. 24 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. März 2016 - 6 B 11/16 -, juris Rn. 6.

    Derart ausdrücklich zu statuieren, dass sich aus der im Einzelfall beruflich oder ehrenamtlich ausgeübten Tätigkeit eine Gefahr im Sinne des Satzes 1 ergeben könne - so die Gesetzesbegründung -, erfolge vor dem Hintergrund, dass diesbezüglich durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 7. März 2016 - 6 B 11.16 - und vom 14. Februar 2017 - 6 B 49/16 -) Unsicherheit entstanden sei, auch wenn diese sich nur auf ganze Berufsgruppen ohne Bezug zur konkreten Tätigkeit bezogen hätte.

    Rn. 52 Vgl. hierzu etwa: BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 6 B 49/16 -, juris Rn. 10 f. (Bewährungshelfer), Beschluss vom 7. März 2016 - 6 B 11/16 -, juris Rn. 7 (Mitarbeiter des Sozialreferats); BayVGH, Urteil vom 2. Dezember 2015 - 5 B 15.1423 -, juris Rn. 23 (Polizeibeamter, Richter oder Staatsanwalt); OVG Sachsen, Beschluss vom 17. Juni 2021 - 3 A 968/19 -, juris Rn. 19 (Gerichtsvollzieher); VG Gelsenkirchen, Urteil vom 25. Januar 2019 - 17 K 12429/17 -, juris Rn. 22 - 23 (Mitarbeiter eines Jugendamtes).

  • VG Frankfurt/Main, 10.02.2026 - 6 K 2770/22

    Kein Anspruch auf Eintragung einer Auskunftssperre aufgrund einer im …

    Nach dem Gesetzeswortlaut kommt es auf die individuellen Verhältnisse der konkreten Person an (BVerwG, Beschl. v. 07.03.2016 - 6 B 11.16 - juris, Rn. 6 und v. 14.02.2017 - 6 B 49.16 - NJW 2017, 1832, Rn. 6).

    Hierfür hat der Gesetzgeber im Hinblick auf die Rechtsprechung des Senats zu den berufsbedingten Gefahren ein Bedürfnis gesehen (zu den aus beruflicher Tätigkeit abstrakt drohenden Gefahren vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.03.2016 - 6 B 11.16 - juris, Rn. 6 und v. 14.02.2017 - 6 B 49.16 - NJW 2017, 1832, Rn. 6 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2023 - 19 A 987/21

    Auskunftssperre; Beurteilungsspielraum; Gefahr; Gefahrenprognose; Tatsachen; …

    Rn. 25 BVerwG, Beschluss vom 7. März 2016 - 6 B 11.16 -, juris, Rn. 8; OVG NRW, Beschlüsse vom 19. Januar 2022 - 19 A 39/21 -, juris, Rn. 5, und vom 30. September 2021 - 19 A 2026/20 -, juris, Rn. 14.
  • VG Köln, 05.01.2022 - 25 K 6372/18
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2021 - 19 A 2026/20

    Klägerbezeichnung; Ausschlussfrist; ladungsfähige Anschrift

  • VG Würzburg, 09.12.2020 - W 6 K 20.72

    Aufhebung einer Meldesperre wegen Ermessensausfalls rechtswidrig

  • VG Stuttgart, 23.02.2021 - 7 K 5892/19

    Anspruch auf Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2022 - 19 A 39/21

    Zulassung der Berufung

  • VGH Bayern, 23.03.2021 - 5 C 20.348

    Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister

  • VG Bayreuth, 08.09.2020 - B 9 K 19.1260

    Voraussetzungen für die Eintragung einer Auskunftssperre

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2023 - 19 A 1520/21

    Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung wegen Nichtdarlegung von …

  • VG Bayreuth, 15.01.2020 - B 9 E 19.1262

    Antrag auf einstweilige Anordnung einer (vorläufigen) Auskunftssperre, …

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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2017 - 6 B 11.16   

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https://dejure.org/2017,41608
OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2017 - 6 B 11.16 (https://dejure.org/2017,41608)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.09.2017 - 6 B 11.16 (https://dejure.org/2017,41608)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. September 2017 - 6 B 11.16 (https://dejure.org/2017,41608)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 3 S 1 AufenthG 2004, § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 6 Abs 3 AufenthG 2004, § 32 Abs 1 AufenthG 2004, § 32 Abs 3 AufenthG 2004
    Erteilungsvoraussetzungen für den Familiennachzug; Sicherung des Lebensunterhalts

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 113 Abs 5 S 1 VwGO, § 2 Abs 3 S 1 AufenthG, § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 6 Abs 3 AufenthG, § 32 Abs 1 AufenthG, § 32 Abs 3 AufenthG, Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, § 31 SGB 2
    Ausländerrecht; Verpflichtungsklage; Berufungsverfahren; Familiennachzug; Regel Erteilungsvoraussetzungen; Sicherung des Lebensunterhalts; Ausnahmefall; atypische Umstände; verfassungsrechtliche Gründe; Erwerbsbemühungen; kein Nachzug in "Kernfamilie" mit Schwerpunkt in ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 16.12

    Visum; Gambia; Aufenthaltsrecht; Familienzusammenführung; Kindernachzug; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2017 - 6 B 11.16
    Einzelfall zur Frage des Vorliegens eines atypischen Falles im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 13. Juni 2013 - 10 C 16/12 -, NVwZ 2013, S. 1493 ff.).

    Ob ein Ausnahmefall vorliegt, unterliegt keinem Einschätzungsspielraum der Behörde, sondern ist gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar (BVerwG, Urteil vom 13. Juni 2013 - 10 C 16/12 -, NVwZ 2013, S. 1493 ff., Rn. 16 bei juris).

  • VG Stuttgart, 10.07.2018 - 11 K 1672/18

    Sprachkenntnisse des nachziehenden Ehegatten; Zumutbarkeit der Fortführung einer …

    Erforderlich ist eine Abwägung des öffentlichen Interesses mit den gegenläufigen privaten Belangen der Familie; außerdem muss die Entscheidung insbesondere den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbots entsprechen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 19.09.2017 - OVG 6 B 11.16 - juris -).
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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 30.05.2016 - 6 B 11/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,54574
VG Schleswig, 30.05.2016 - 6 B 11/16 (https://dejure.org/2016,54574)
VG Schleswig, Entscheidung vom 30.05.2016 - 6 B 11/16 (https://dejure.org/2016,54574)
VG Schleswig, Entscheidung vom 30. Mai 2016 - 6 B 11/16 (https://dejure.org/2016,54574)
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Volltextveröffentlichungen (5)

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (13)

  • VG Stuttgart, 13.04.2011 - 7 K 602/11

    Rechtmäßigkeit einer amtlichen Äußerung

    Auszug aus VG Schleswig, 30.05.2016 - 6 B 11/16
    Amtliche Äußerungen eines Hoheitsträgers sind dann gerechtfertigt, wenn der Hoheitsträger im Rahmen seiner ihm zugewiesenen staatlichen Aufgaben handelt und die Anforderungen an die Sachlichkeit derartige Äußerungen gewahrt werden (vgl. VG Stuttgart, Beschluss vom 13.04.2011, Az. 7 K 602/11, juris Rn. 34).

    Letzteres ist in Hinblick auf Werturteile dann der Fall, wenn diese auf einem im Wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruhen, weder auf sachfremden Erwägungen fußen noch den sachlich gebotenen Rahmen überschreiten (OVG Bremen…, Urteil vom 01.12.2015, Az.: 1 B 95/15, Rn. 28; VG Stuttgart, Beschluss vom 13.04.2011, Az. 7 K 602/11, juris Rn. 34).

    Ferner müssen die Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gewahrt werden (OVG Münster…, Beschluss vom 12.07.2005, Az.: 15 B 1099/05, juris Rn. 15; VG Stuttgart, Beschluss vom 13.04.2011, Az. 7 K 602/11, juris Rn. 34).

  • BVerwG, 01.07.2010 - 1 B 12.10
    Auszug aus VG Schleswig, 30.05.2016 - 6 B 11/16
    Sofern eine Person als Organ einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft handelt und dieses Handeln Anlass für die aktuelle Streitigkeit gibt, ist gemäß des Allgemeinen Rechtsträgerprinzips grundsätzlich nicht das Organ, sondern die Körperschaft richtiger Antragsgegner (OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.12.2009, Az.: 2 ME 313/09, juris Rn 7; OLG Bremen, Beschluss vom 24.08.2010, Az.: 1 B 12/10, juris Rn. 4;… Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage 2015, § 78 Rn. 3 (mwN)).

    Zwar können sich Hoheitsträger, sofern sie eine hoheitliche Aufgabe wahrnehmen, als Teil der Staatsgewalt nicht selbst auf die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG berufen (OLG Bremen, Beschluss vom 24.08.2010, Az.: 1 B 12/10, juris Rn. 3) und daraus eine Rechtfertigung eigener Meinungsäußerungen herleiten.

    Sie bedürfen insoweit jedoch einer besonderen Rechtfertigung (OLG Bremen, Beschluss vom 24.08.2010, Az.: 1 B 12/10, juris Rn. 3).

  • OVG Bremen, 01.12.2015 - 1 B 95/15

    Unterlassung und Widerruf von Äußerungen eines Senators - Salafismus; …

    Auszug aus VG Schleswig, 30.05.2016 - 6 B 11/16
    Er setzt voraus, dass ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in Grundrechte oder andere subjektive Rechte des Betroffenen erfolgt ist und die konkrete Gefahr der Wiederholung besteht (…Bay. VGH 06.07.2012, Az.: 4 B 12.952, juris Rn. 19; OVG Bremen, Urteil vom 01.12.2015, Az.: 1 B 95/15, Rn. 27; ).

    Letzteres ist in Hinblick auf Werturteile dann der Fall, wenn diese auf einem im Wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruhen, weder auf sachfremden Erwägungen fußen noch den sachlich gebotenen Rahmen überschreiten (OVG Bremen, Urteil vom 01.12.2015, Az.: 1 B 95/15, Rn. 28; VG Stuttgart…, Beschluss vom 13.04.2011, Az. 7 K 602/11, juris Rn. 34).

  • VGH Bayern, 06.07.2012 - 4 B 12.952

    Unterlassungsanspruch; unwahre Tatsachenbehauptung; allgemeines …

    Auszug aus VG Schleswig, 30.05.2016 - 6 B 11/16
    Er setzt voraus, dass ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in Grundrechte oder andere subjektive Rechte des Betroffenen erfolgt ist und die konkrete Gefahr der Wiederholung besteht (Bay. VGH 06.07.2012, Az.: 4 B 12.952, juris Rn. 19; OVG Bremen…, Urteil vom 01.12.2015, Az.: 1 B 95/15, Rn. 27; ).

    Zwar wird der Einzelne durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG in seiner Funktion als Abwehrrecht grundsätzlich auch vor staatlichen Äußerungen geschützt, die sich negativ auf das Bild des Betroffenen in der Öffentlichkeit auswirken (Bay. VGH 06.07.2012, Az.: 4 B 12.952, juris Rn. 19; BverfG, Beschluss vom 17.04.2004, Az.: 1 BvR 363/03, juris).

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf …

    Auszug aus VG Schleswig, 30.05.2016 - 6 B 11/16
    Das sind solche Aufgaben, die einen besonderen Bezug zu den Einwohnern der Gemeinden haben und deren Zusammenleben und Wohnen betreffen (BVerfG, Beschluss vom 23.11.1988, Az.: 2 BvR 1619/83, juris LS 1;… Urteil vom 11.02.1993, Az.: 4 C 18.91, juris Rn. 32).
  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 18.91

    Zulässigkeit und Rechtsnatur von Verträgen nach dem "Weilheimer Modell"

    Auszug aus VG Schleswig, 30.05.2016 - 6 B 11/16
    Das sind solche Aufgaben, die einen besonderen Bezug zu den Einwohnern der Gemeinden haben und deren Zusammenleben und Wohnen betreffen (BVerfG, Beschluss vom 23.11.1988, Az.: 2 BvR 1619/83, juris LS 1; Urteil vom 11.02.1993, Az.: 4 C 18.91, juris Rn. 32).
  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

    Auszug aus VG Schleswig, 30.05.2016 - 6 B 11/16
    Rn. 36 Der allgemein anerkannte öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch, wird aus der Abwehrfunktion der Grundrechte selbst hergeleitet (st. Rechtspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 23.05.1989, Az.: 7 C 2/87, juris Rn. 48;… Urteil vom 20.11.2014, Az.: 3 C 27/13, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82

    Folgenbeseitigungsanspruch

    Auszug aus VG Schleswig, 30.05.2016 - 6 B 11/16
    Der aus dem in Art. 20 Abs. 3 GG enthaltenen Rechtsstaatsprinzips herzuleitenden Folgenbeseitigungsanspruch (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.07.1984, Az.: 3 C 81/82, juris Rn. 30) setzt wie der öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch zunächst voraus, dass durch eine hoheitliche Handlung in ein subjektives öffentliches Recht eingegriffen wird und dies einen noch andauernden rechtswidrigen Zustand schafft.
  • BVerwG, 14.04.1988 - 3 C 65.85

    Fleischbeschauer - Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft (vgl. Nr. 23 RiStBV), …

    Auszug aus VG Schleswig, 30.05.2016 - 6 B 11/16
    Er handelte in diesem Zusammenhang gerade nicht als Privatperson, sondern wurde als Bürgermeister der Antragsgegnerin tätig (vgl. zur Einordnung der Äußerung eines Hoheitsträgers als hoheitlich BVerwG, Urteil vom 14.04.1988, Az.: 3 C 65.85, juris; OVG Münster, Beschluss vom 16.12.2003, Az.: 15 B 2455/03, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2005 - 15 B 1099/05

    Teilhabe des Staates am Prozess öffentlicher Meinungsbildung als …

    Auszug aus VG Schleswig, 30.05.2016 - 6 B 11/16
    Ferner müssen die Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gewahrt werden (OVG Münster, Beschluss vom 12.07.2005, Az.: 15 B 1099/05, juris Rn. 15; VG Stuttgart…, Beschluss vom 13.04.2011, Az. 7 K 602/11, juris Rn. 34).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2003 - 15 B 2455/03

    Einschränkungen der Befugnis von Gemeindeorganen, sich zu einem kassatorischen …

  • OVG Niedersachsen, 17.12.2009 - 2 ME 313/09

    Anspruch auf Unterlassung von im Zusammenhang mit der Erfüllung hoheitlicher …

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.1993 - 4 M 133/93

    Erforderlichkeit eines qualifizierten Rechtsschutzbedürfnis bei vorbeugenden …

  • VG Schleswig, 10.02.2022 - 6 A 166/19
    Jedenfalls liegt kein rechtswidriger Zustand vor (vgl. so auch VG Schleswig, Beschluss vom 30.05.2016 - 6 B 11/16 -, juris Rn. 38), weil die beanstandete Äußerung des ehemaligen Bürgermeisters XX keinen rechtlichen Bedenken begegnet.
  • VG Schleswig, 10.02.2022 - 6 A 170/19

    Anspruch eines Ratsmitglieds auf Widerruf einer von Bürgermeister abgegebenen …

    Letzteres ist in Hinblick auf Werturteile dann der Fall, wenn diese auf einem im Wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruhen, weder auf sachfremden Erwägungen fußen noch den sachlich gebotenen Rahmen überschreiten (OVG Bremen…, Urteil vom 1. Dezember 2015, Az.: 1 B 95/15, Rn. 28; VG Stuttgart…, Beschluss vom 13. April 2011, Az. 7 K 602/11, juris Rn. 34; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 30. Mai 2016 - 6 B 11/16 -, Rn. 39, juris).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2017 - 6 B 11.16   

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OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2017 - 6 B 11.16 (https://dejure.org/2017,51007)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.09.2017 - 6 B 11.16 (https://dejure.org/2017,51007)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. September 2017 - 6 B 11.16 (https://dejure.org/2017,51007)
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Rechtsprechung
   VG Halle, 22.03.2016 - 6 B 11/16   

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VG Halle, 22.03.2016 - 6 B 11/16 (https://dejure.org/2016,39141)
VG Halle, Entscheidung vom 22.03.2016 - 6 B 11/16 (https://dejure.org/2016,39141)
VG Halle, Entscheidung vom 22. März 2016 - 6 B 11/16 (https://dejure.org/2016,39141)
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  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.2005 - 2 M 701/04
    Auszug aus VG Halle, 22.03.2016 - 6 B 11/16
    Es reicht daher aus, wenn sich die Regelung mindestens aus der Begründung sowie weiteren, dem Beteiligten bekannten oder ohne Weiteres erkennbaren Umständen ergibt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. März 2005 - 4/2 M 701/04 -, zit. nach juris Rdn. 4 mwN.).
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