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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 23.24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,18933
BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 23.24 (https://dejure.org/2025,18933)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.2025 - 6 B 23.24 (https://dejure.org/2025,18933)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 2025 - 6 B 23.24 (https://dejure.org/2025,18933)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Beobachtung der Alternative für Deutschland (AfD) durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und Bekanntgabe der Einstufung als Verdachtsfall

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 21 GG, Art 101 Abs 2 GG, Art 103 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG
    Beobachtung der Alternative für Deutschland (AfD) durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und Bekanntgabe der Einstufung als Verdachtsfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Beobachtung der Alternative für Deutschland (AfD) durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und Bekanntgabe der Einstufung als Verdachtsfall

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Zulassung der Revision gegen die Urteile des OVG Münster zur Einstufung der AfD als "Verdachtsfall", der Beobachtung ihrer internen Sammlungsbewegung "Der Flügel" und ihrer Jugendorganisation "Junge Alternative" durch das BfV

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Zulassung der Revision gegen die Urteile des OVG Münster zur Einstufung der AfD als "Verdachtsfall", der Beobachtung ihrer internen Sammlungsbewegung "Der Flügel" und ihrer Jugendorganisation "Junge Alternative" durch das BfV

  • lto.de (Kurzinformation)

    Revision nicht zugelassen: Urteile zur AfD-Einstufung als Verdachtsfall rechtskräftig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (65)

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 23.24
    So müssen die Inhalte von Meinungsäußerungen Ausdruck eines Bestrebens sein, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 573 und Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - BVerfGE 113, 63 ; BVerwG…, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 61).

    Gleichfalls geklärt ist aber auch, dass Meinungsäußerungen nicht erst dann Relevanz für die Beurteilung der Verfassungsfeindlichkeit einer Bestrebung haben können, wenn sich ihr Inhalt als gesetzeswidrig oder als Verstoß gegen Normen des Strafrechts darstellt (vgl. BVerfG, Urteile vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 578 ff. …und vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - BVerfGE 168, 193 Rn. 281).

    Auch im Verdachtsstadium können nur solche Äußerungen als Beleg herangezogen werden, die nach der Auslegung durch das Tatsachengericht Ausdruck eines Bestrebens sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 573 und Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - BVerfGE 113, 63 ; BVerwG…, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 61).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt ein Parteiverbot aber erst in Betracht, wenn das verfassungsfeindliche Agieren von Parteianhängern sich nicht nur in Einzelfällen zeigt, sondern einer zugrunde liegenden Haltung entspricht, die der Partei in ihrer Gesamtheit zugerechnet werden kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 576).

    Der Verhältnismäßigkeitsprüfung kommt in jedem Stadium der Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden Bedeutung zu (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 409).

    Dass der in einer öffentlichen Berichterstattung über die Beobachtung einer Partei liegende Eingriff nicht bereits als solcher gegen Art. 21 Abs. 1 GG verstößt, erhellt sich auch aus dem Umstand, dass das Bundesverfassungsgericht die Beobachtung einer Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln zwar ausdrücklich als einen schweren Eingriff in das aus der Parteienfreiheit des Art. 21 Abs. 1 GG folgende Selbstbestimmungsrecht anerkennt, dennoch aber dem BfV eine solche Beobachtung ungeachtet des Eingriffscharakters dieses staatlichen Tuns nicht verwehrt (BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 409).

    Ein Verstoß dagegen kann als ultima ratio im Falle einer schwerwiegenden Verletzung der Grundsätze eines fairen, rechtsstaatlichen Anforderungen genügenden Verfahrens zu einem unüberwindlichen Verfahrenshindernis führen (BVerfG, Urteile vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 und vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - BVerfGE 168, 193).

    Dieser Rechtssatz steht im Einklang mit der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. bereits BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 409 und 418) und es bedarf zu einer Klärung nicht der Durchführung eines Revisionsverfahrens.

    Das Bundesverfassungsgericht fordert eine "Abschaltung" von V-Leuten und die Zurückziehung Verdeckter Ermittler aus den Führungsebenen der Partei ausdrücklich erst nach der Bekanntmachung der Absicht, ein Verbotsverfahren einzuleiten (BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 409).

    Verbleiben nach Ausschöpfung der Erkenntnismöglichkeiten im Rahmen der Amtsermittlung Zweifel, ob vorgelegtes Beweismaterial quellenfrei ist, darf dieses nicht zu Beweiszwecken verwendet werden (BVerfG, Urteile vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 413 …und vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - BVerfGE 168, 193 Rn. 150).

    Diese Rechtsauffassung hat das Bundesverfassungsgericht in den Urteilen vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - (BVerfGE 144, 20 Rn. 414) und vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - (…BVerfGE 168, 193 Rn. 140) nochmals entscheidungstragend bestätigt.

    Denn Äußerungen oder Verhaltensweisen von Personen, die nachrichtendienstliche Kontakte zu staatlichen Stellen unterhalten, können aufgrund der mit der V-Mann-Tätigkeit verbundenen unterschiedlichen Loyalitäten nicht eindeutig der Sphäre der betroffenen Partei zugeordnet werden (vgl. BVerfG, Urteile vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 411 …und vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - BVerfGE 168, 193 Rn. 150).

    Vielmehr orientiert sich das angegriffene Berufungsurteil zu Recht an den vom Bundesverfassungsgericht gebildeten Obersätzen zum Vorliegen eines Menschenwürdeverstoßes, wenn eine politische Partei Muslimen in Anknüpfung an ihre Glaubenszugehörigkeit nur einen rechtlich abgewerteten Status zubilligen will und damit gegen ein Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG verstößt (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 541).

  • BVerwG, 21.07.2010 - 6 C 22.09

    Nachrichtendienst; Bundesamt für Verfassungsschutz; Befugnis; Erhebung von Daten; …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 23.24
    Das Berufungsurteil verkenne damit die Anforderungen an die Tatsachengrundlage, die sich aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - für die Bejahung eines Verdachts ergäben.

    So müssen die Inhalte von Meinungsäußerungen Ausdruck eines Bestrebens sein, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen (vgl. BVerfG…, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 573 und Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - BVerfGE 113, 63 ; BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 61).

    Auch im Verdachtsstadium können nur solche Äußerungen als Beleg herangezogen werden, die nach der Auslegung durch das Tatsachengericht Ausdruck eines Bestrebens sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen (vgl. BVerfG…, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 573 und Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - BVerfGE 113, 63 ; BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 61).

    Ob die tatrichterlichen Erwägungen, die das Berufungsgericht zur Ausfüllung der gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen anstellt, in tatsächlicher Hinsicht zu überzeugen vermögen, entzieht sich einer Beurteilung durch das Revisionsgericht (vgl. ausdrücklich zur Würdigung mehrdeutiger Aussagen durch das Berufungsgericht BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 44).

    Die Voraussetzungen, unter denen eine Meinungsäußerung zur Begründung eines Anhaltspunkts für verfassungsfeindliche Bestrebungen einer Partei herangezogen werden könne, könne für politische Parteien zwar spezieller gefasst werden, wie dies das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - beschreibe, sie müssten aber dennoch durch zusätzliche tatsächliche Umstände nachgewiesen werden.

    Denn politische Parteien sind auf politische Aktivität und auf Änderung der politischen Verhältnisse ausgerichtete Organisationen (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. August 1956 - 1 BvB 2/51 - BVerfGE 5, 85 und BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 60 f.).

    Denn die Beobachtung als Verdachtsfall dient ja - anders als der in der Beschwerde thematisierte Ausspruch eines Vereinsverbots, wie er dem Beschluss des Senats vom 14. August 2024 - 6 VR 1.24 - zugrunde lag - gerade erst der Aufklärung, ob Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung tatsächlich gegeben sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 30 f.).

    Rn. 39 Letztlich macht die Sichtung des umfangreichen Materials und die daran anknüpfende Bewertung, welche Aussagen und welches Verhalten nach ihrem Gewicht für die von der Partei verfolgten Ziele tatsächlich von Bedeutung sind, den Kern der freien Beweiswürdigung aus, die dem Tatsachengericht, nicht aber dem Bundesverwaltungsgericht als Revisionsgericht obliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 44).

    Die bloße Kritik an Verfassungsgrundsätzen reicht, wenn sie nicht mit der Ankündigung von oder der Aufforderung zu konkreten Aktivitäten zur Beseitigung dieser Grundsätze verbunden ist, für die Annahme einer verfassungsfeindlichen Bestrebung nicht aus (BVerwG, Urteile vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 59 f. …und vom 14. Dezember 2020 - 6 C 11.18 - BVerwGE 171, 59 Rn. 20).

    Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen dieses Verständnis der beobachtungsbedürftigen Bestrebung erhoben (BVerfG…, Urteil vom 26. April 2022 - 1 BvR 1619/17 - BVerfGE 162, 1 Rn. 185 f.; vgl. hierzu bereits BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 59).

    Nach dieser Vorschrift darf das Bundesamt für Verfassungsschutz die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten erheben, verarbeiten und nutzen (vgl. dazu BVerfG…, Beschluss vom 17. September 2013 - 2 BvR 2436/10, 2 BvE 6/08 - BVerfGE 134, 141 Rn. 133 und BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 18).

  • BVerfG, 23.01.2024 - 2 BvB 1/19

    Die Partei Die Heimat (vormals NPD) ist für die Dauer von sechs Jahren von der …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 23.24
    Gleichfalls geklärt ist aber auch, dass Meinungsäußerungen nicht erst dann Relevanz für die Beurteilung der Verfassungsfeindlichkeit einer Bestrebung haben können, wenn sich ihr Inhalt als gesetzeswidrig oder als Verstoß gegen Normen des Strafrechts darstellt (…vgl. BVerfG, Urteile vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 578 ff. und vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - BVerfGE 168, 193 Rn. 281).

    Wie die Beschwerde selbst darlegt, liegt zu der Frage, ob und ggf. wann eine Partei sich Äußerungen ihrer Mitglieder und Funktionäre zurechnen lassen muss und einzelnen Äußerungen entgegentreten muss, bereits eine gesicherte verfassungsgerichtliche Rechtsprechung vor (vgl. BVerfG, Urteil vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - BVerfGE 168, 193 Rn. 269 ff. m. w. N.), auf die das Berufungsurteil ausdrücklich Bezug nimmt (UA S. 49).

    Das Verhalten der Parteiorgane und der Anhänger kann Schlüsse auf diese Zielsetzung zulassen (vgl. BVerfG, Urteil vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - BVerfGE 168, 193 Rn. 263).

    Wie das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung ausführt, verbietet das Parteienprivileg aus Art. 21 Abs. 1 GG zwar bis zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit durch das Bundesverfassungsgericht schlechthin ein administratives Einschreiten gegen den Bestand der politischen Partei (vgl. zuletzt BVerfG, Urteil vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - BVerfGE 168, 193 Rn. 222).

    Das Bundesverfassungsgericht habe allerdings in Bezug auf das Parteiverbots- und Finanzierungsausschlussverfahren im Urteil vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - unter Rn. 150 bereits abweichend entschieden.

    Ein Verstoß dagegen kann als ultima ratio im Falle einer schwerwiegenden Verletzung der Grundsätze eines fairen, rechtsstaatlichen Anforderungen genügenden Verfahrens zu einem unüberwindlichen Verfahrenshindernis führen (BVerfG, Urteile vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 und vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - BVerfGE 168, 193).

    Der daraus folgende Anspruch einer Prozesspartei, im Rahmen einer von ihr ausgewählten Strategie effektiv Einfluss auf das Verfahren nehmen zu können, steht einem Ausspähen der Prozessstrategie mit nachrichtendienstlichen Mitteln entgegen (vgl. zusammenfassend BVerfG, Urteil vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - BVerfGE 168, 193 Rn. 140).

    Verbleiben nach Ausschöpfung der Erkenntnismöglichkeiten im Rahmen der Amtsermittlung Zweifel, ob vorgelegtes Beweismaterial quellenfrei ist, darf dieses nicht zu Beweiszwecken verwendet werden (…BVerfG, Urteile vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 413 und vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - BVerfGE 168, 193 Rn. 150).

    Diese Rechtsauffassung hat das Bundesverfassungsgericht in den Urteilen vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - (…BVerfGE 144, 20 Rn. 414) und vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - (…BVerfGE 168, 193 Rn. 140) nochmals entscheidungstragend bestätigt.

    Denn Äußerungen oder Verhaltensweisen von Personen, die nachrichtendienstliche Kontakte zu staatlichen Stellen unterhalten, können aufgrund der mit der V-Mann-Tätigkeit verbundenen unterschiedlichen Loyalitäten nicht eindeutig der Sphäre der betroffenen Partei zugeordnet werden (…vgl. BVerfG, Urteile vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 411 und vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - BVerfGE 168, 193 Rn. 150).

  • BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01

    Junge Freiheit

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 23.24
    Lassen sich Bestrebungen zur Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung aus Meinungsäußerungen ableiten, dürfen Maßnahmen zur Verteidigung dieser Grundordnung ergriffen werden (BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - BVerfGE 113, 63 ).

    So müssen die Inhalte von Meinungsäußerungen Ausdruck eines Bestrebens sein, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen (vgl. BVerfG…, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 573 und Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - BVerfGE 113, 63 ; BVerwG…, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 61).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zudem aufgezeigt, dass es für die Frage, welche Bedeutung einer Meinungsäußerung letztlich bei der Beantwortung der Frage zukommt, ob verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen oder nicht, nicht auf die (abstrakte) Interpretierbarkeit und Bewertung der herangezogenen Meinungsäußerungen ankommt, sondern auf ihre konkrete Verwendung und ihren Stellenwert in der Gesamtpolitik der betreffenden Organisation (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1999 - 1 C 30.97 - BVerwGE 110, 126 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - BVerfGE 113, 63 ).

    Auch im Verdachtsstadium können nur solche Äußerungen als Beleg herangezogen werden, die nach der Auslegung durch das Tatsachengericht Ausdruck eines Bestrebens sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen (vgl. BVerfG…, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 573 und Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - BVerfGE 113, 63 ; BVerwG…, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 61).

    Mit diesem implizit gebildeten Rechtssatz weiche das Berufungsurteil von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - (BVerfGE 113, 63 ) ab.

    Während bei einem Presseerzeugnis, wie es Gegenstand des Verfahrens 1 BvR 1072/01 war, die Veröffentlichung einer Meinung nicht ohne weiteres einen politischen Willen zur Umgestaltung der Verhältnisse indiziert und es dafür zusätzlicher Anhaltspunkte bedarf, ist dieser Wille einer parteipolitischen Betätigung immanent.

    Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - (BVerfGE 113, 63 ) einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff und ein grundrechtlich fundiertes subjektives Abwehrrecht einer Zeitung gegen eine Erwähnung im Verfassungsschutzbericht bejaht.

    Es handele sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - (BVerfGE 113, 63) beim Verfassungsschutzbericht gerade nicht um ein Erzeugnis der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit, sondern um eine mittelbar belastende negative Sanktion der betroffenen Organisation.

    Das Gesetz greift dabei die in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung gerade unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzips etablierte Schwelle der "hinreichend gewichtigen tatsächlichen Anhaltspunkte" für das Bestehen verfassungsfeindlicher Bestrebungen auf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - BVerfGE 113, 63 ).

  • BVerwG, 14.08.2024 - 6 VR 1.24

    Bundesverwaltungsgericht setzt Sofortvollzug des COMPACT-Verbots teilweise aus

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 23.24
    Zudem sei die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluss vom 14. August 2024 - 6 VR 1.24 - (DVBl 2024, 1350) zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit eines Vereinsverbots im Wege der Gesamtschau zu berücksichtigen.

    Denn die Beobachtung als Verdachtsfall dient ja - anders als der in der Beschwerde thematisierte Ausspruch eines Vereinsverbots, wie er dem Beschluss des Senats vom 14. August 2024 - 6 VR 1.24 - zugrunde lag - gerade erst der Aufklärung, ob Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung tatsächlich gegeben sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 30 f.).

    Sie verweist insoweit auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Prüfung eines Vereinsverbots und dem Erfordernis einer verfassungsfeindlichen Prägung des Gesamtbilds der Organisation (BVerwG, Beschluss vom 14. August 2024 - 6 VR 1.24 - NVwZ 2024, 1764).

    Auch hier will die Beschwerde eine Abweichung zum Eilbeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. August 2024 - 6 VR 1.24 - (NVwZ 2024, 1764) erkennen, weil dort mit mehrdeutigen Äußerungen abweichend umgegangen werde.

  • BVerwG, 14.12.2020 - 6 C 11.18

    Beobachtung einer Einzelperson durch das Bundesamt für Verfassungsschutz

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 23.24
    Die bloße Kritik an Verfassungsgrundsätzen reicht, wenn sie nicht mit der Ankündigung von oder der Aufforderung zu konkreten Aktivitäten zur Beseitigung dieser Grundsätze verbunden ist, für die Annahme einer verfassungsfeindlichen Bestrebung nicht aus (…BVerwG, Urteile vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 59 f. und vom 14. Dezember 2020 - 6 C 11.18 - BVerwGE 171, 59 Rn. 20).

    Es verstoße damit gegen den im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 2020 - 6 C 11.18 - (BVerwGE 171, 59 Rn. 24) aufgestellten Rechtssatz.

    Eine Überschreitung dieses Wertungsrahmens kann etwa in einer Nichtbeachtung der Denkgesetze (Logik), gesetzlicher Beweisregeln oder allgemeiner Erfahrungssätze oder auch in einer objektiv willkürlichen oder aktenwidrigen Sachverhaltswürdigung bestehen (BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 2020 - 6 C 11.18 - BVerwGE 171, 59 Rn. 40 …und vom 2. März 2022 - 6 C 7.20 - BVerwGE 175, 76 Rn. 40, jeweils m. w. N.).

  • BVerfG, 31.05.2022 - 1 BvR 564/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Nennung in Verfassungsschutzberichten

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 23.24
    Sie erläutert, es klinge im Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai 2022 - 1 BvR 564/19 - zur Rechtmäßigkeit einer Nennung im Verfassungsschutzbericht an, dass eine verfassungsfeindliche Bestrebung nur dann vorliegen könne, wenn eine "aktiv-kämpferische Haltung" gegeben sei.

    Soweit das Bundesverfassungsgericht in dem von der Beschwerde zitierten Kammerbeschluss vom 31. Mai 2022 - 1 BvR 564/19 - (NVwZ 2023, 68) unter Rn. 18 ausführt, ein "bloßes Haben und Äußern" als verfassungsfeindlich bewerteter Meinungen und Gesinnungen genüge für eine Nennung im Verfassungsschutzbericht nicht, sondern es sei an eine aktiv-kämpferische Haltung anzuknüpfen, geht es damit nicht über das in seiner eigenen Rechtsprechung bereits bestätigte Verständnis des Bundesverwaltungsgerichts hinaus.

    Demgegenüber stelle das Bundesverfassungsgericht in zwei Kammerbeschlüssen vom 31. Mai 2022 - 1 BvR 564/19 und 1 BvR 98/21 - den Rechtssatz auf, Bestrebungen im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c BVerfSchG erforderten als "politisch bestimmte, ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen ein aktives, notwendig kämpferisch-aggressives oder illegales Vorgehen zur Realisierung eines bestimmten Ziels." Damit habe das Bundesverfassungsgericht die Vorgaben an die strengeren Vorgaben zum Partei- und Vereinsverbot angepasst.

  • BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvB 1/01

    NPD-Verbotsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 23.24
    Vielmehr besteht hinsichtlich des "infizierten Beweismaterials" lediglich ein Beweisverwertungsverbot, solange die restliche Tatsachengrundlage die Durchführung des Verfahrens zulässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. März 2003 - 2 BvB 1, 2, 3/01 - BVerfGE 107, 339 ).

    Der Einsatz von Quellen kann aber für die von der Beschwerde thematisierte Frage Bedeutung erlangen, ob und in welchem Umfang oder mit welchem Gewicht einzelne vorgelegte Erkenntnismittel herangezogen werden dürfen (BVerfG, Beschluss vom 18. März 2003 - 2 BvB 1/01 - BVerfGE 107, 339 ).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 23.24
    Das Gericht ist aber grundsätzlich nicht verpflichtet, den Beteiligten mitzuteilen, welche tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte es für entscheidungserheblich hält und welche Rechtsauffassungen es seiner Entscheidung zugrunde zu legen gedenkt (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218 und Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).

    Im Anwaltsprozess ist Maßstab der gewissenhafte und kundige Prozessbevollmächtigte, der die vertretbaren Auffassungen in den Blick nimmt (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218 ; Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 23.24
    Das Gericht ist aber grundsätzlich nicht verpflichtet, den Beteiligten mitzuteilen, welche tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte es für entscheidungserheblich hält und welche Rechtsauffassungen es seiner Entscheidung zugrunde zu legen gedenkt (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218 und Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).

    Im Anwaltsprozess ist Maßstab der gewissenhafte und kundige Prozessbevollmächtigte, der die vertretbaren Auffassungen in den Blick nimmt (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218 ; Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).

  • BVerwG, 13.12.2018 - 1 A 14.16

    Klage gegen Verbot des Vereins "Hells Angels Motorradclub Bonn" abgewiesen

  • BVerwG, 08.01.2021 - 6 B 48.20

    Abänderung eines versammlungsrechtlichen Auflagenbescheides zugunsten eines …

  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14

    Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der …

  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10

    Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen …

  • BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2397/19

    Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen …

  • BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89

    Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB

  • BVerfG, 26.04.2022 - 1 BvR 1619/17

    Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung; …

  • BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 857/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde auf Zusendung einer Urteilskopie an einen …

  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …

  • BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 2055/16

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch Verwaltungsakt ist …

  • BVerwG, 02.03.2022 - 6 C 7.20

    Anspruch auf Berichtigung des Geburtsdatums im Melderegister (verneint)

  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf …

  • BGH, 13.01.2016 - VII ZR 36/14

    Ablehnung eines Richters am BGH wegen öffentlicher Äußerungen auf einer …

  • BVerwG, 21.11.2017 - 1 C 39.16

    Pflicht zur Aufklärung der Gewährung internationalen Schutzes in einem anderen …

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 28.10

    Zeitsoldat; Betäubungsmittelkonsum; fristlose Entlassung, Amtsaufklärung; …

  • BSG, 16.05.2013 - B 3 P 5/12 R

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegequalität - Streit über die Ergebnisse der …

  • BVerwG, 29.06.2022 - 6 C 11.20

    Kein Anspruch auf Widerruf und Richtigstellung von Äußerungen in dem Bericht des …

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75

    Verfassungsschutzbericht

  • BVerwG, 28.07.2005 - 10 B 34.05

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Rasselisten von Hunden; …

  • BVerwG, 19.07.2010 - 6 B 20.10

    Verein; Vereinsverbot; Klagebefugnis; Rechtsverletzung; rechtliches Gehör; …

  • BVerfG, 20.02.2013 - 2 BvE 11/12

    Anträge der NPD gegen Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung erfolglos

  • BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2006 - 3 B 3.99

    Die Republikaner

  • BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 43.17

    Bachelor-Studiengang Wirtschaftswissenschaften; Bachelorprüfung; Beginn der …

  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 2600/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

  • BVerwG, 26.06.2013 - 6 C 4.12

    Verfassungsschutzbericht des Bundes; Bürgerbewegung pro Köln; Verdachtsfall; …

  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung …

  • BVerwG, 28.02.2022 - 9 A 12.21

    Herleitung der Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis einer Befangenheit aus …

  • BVerwG, 23.12.2015 - 2 B 40.14

    Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG; keine Befreiung vom …

  • BVerwG, 31.10.2012 - 2 B 33.12

    Disziplinarklageverfahren; dauerhafte Verhandlungsunfähigkeit; …

  • BVerwG, 28.11.2002 - 2 C 25.01

    Urteil, nicht mit Gründen versehenes -; Beteiligungsfähigkeit von Landesbehörden; …

  • BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 40.17

    Anschlussbeschwerde; Aufklärungspflicht; Bindungswirkung; Darlegung; …

  • BVerfG, 31.05.2022 - 1 BvR 98/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Nennung in Verfassungsschutzberichten

  • BVerfG, 07.05.2020 - 2 BvQ 26/20

    Durchsuchung wegen des Verdachts der Geldwäsche (Erfordernis eines doppelten …

  • BVerwG, 18.04.2024 - 6 B 68.23

    Hemmung der Verjährung des Rundfunkbeitrags durch Erlass eines …

  • BVerwG, 08.11.2004 - 7 B 19.04

    Aufnahme einer Glaubensgemeinschaft in eine staatliche Informationsschrift über …

  • BVerfG, 02.03.1966 - 2 BvE 2/65

    Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters im Organstreit

  • BVerwG, 21.11.2024 - 1 WB 47.23

    Erfolgloses Ablehnungsgesuch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2000 - 5 A 2256/94

    Beobachtung der Partei "Die Republikaner" durch Verfassungsschutz ist weiterhin …

  • BVerwG, 01.02.1988 - 7 B 15.88

    Berufung - Zurückverweisung - Ermessensentscheidung - Verfahrensfehler

  • BVerwG, 18.06.1984 - 9 B 2330.82

    Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts im …

  • BVerfG, 25.08.1986 - 2 BvR 823/86

    Beweiswürdigung - Vorwegnahme der Beweiswürdigung - Aufklärungspflicht - …

  • BVerwG, 29.10.1987 - 3 CB 13.84

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines Verfahrensmangels …

  • VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 326/21

    Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD beobachten

  • BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 369/04

    Volksverhetzung ("Aktion Ausländerrückführung - Für ein lebenswertes deutsches …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2024 - 5 A 1218/22

    Bundesamt für Verfassungsschutz darf AfD und JA als Verdachtsfall beobachten

  • BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 30.97

    Beobachtung durch Amt für Verfassungsschutz; freiheitliche demokratische …

  • BVerwG, 10.05.2023 - 6 B 23.22

    Verpflichtung zur Aufnahme einer Höchstfristbestimmung für störungsbedingte …

  • VGH Bayern, 16.06.2026 - 10 ZB 24.2079

    AfD darf vom bayerischen Verfassungsschutz beobachtet werden

    Die vom Kläger formulierten Fragen sind insbesondere nicht klärungsbedürftig, soweit sie im Wesentlichen identisch sind mit den Rügen, die der Bundesverband der AfD im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 13. Mai 2024 (Az. 5 A 1218/22) betreffend seine Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz formuliert hat und über die das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 20. Mai 2025 (Az. 6 B 23.24) entschieden hat.

    Der Senat verweist auf die betreffenden Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 20. Mai 2025 (6 B 23.24 - juris Rn. 60 f.) und schließt sich diesen vollumfänglich an.

    Diese Fragen entsprechen weitestgehend der vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 20. Mai 2025 - 6 B 23.24 - juris Rn. 33 beantworteten Fragen Nr. 8a) und b).

    Das Verwaltungsgericht beruft sich vielmehr nur auf Äußerungen, denen gemäß seiner Überzeugung trotz vordergründiger Mehrdeutigkeit im Ergebnis ein verfassungsfeindlicher Inhalt zukommt (vgl. zur vergleichbaren Frage BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 23.24 - juris Rn. 18).

    Rn. 28 Im Übrigen liegt zur Frage, ob und ggf. wann eine Partei sich Äußerungen ihrer Mitglieder und Funktionäre zurechnen lassen bzw. wann und wie sie einzelnen Äußerungen entgegentreten muss, bereits eine gesicherte verfassungsgerichtliche Rechtsprechung vor (…vgl. BVerfG, U.v. 23.1.2024 - 2 BvB 1/19 - juris Rn. 269 ff. m.w.N.;… B.v. 31.5.2022 - 1 BvR 564/19 - juris Rn. 19; BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 23.24 - juris Rn. 18;… BayVGH, B.v. 14.9.2023 - 10 CE 23.796 - juris Rn. 140 ff.;… U.v. 12.11.2024 - 10 B 23.374 - juris Rn. 57 ff.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 20. Mai 2025 (6 B 23.24 - juris Rn. 37) überzeugend klargestellt, dass stets geprüft werden muss, "ob die tatsächlichen Anhaltspunkte hinreichend gewichtig sind, um den Einsatz nachrichtendienstlicher Befugnisse zu rechtfertigen"; dies bedeutet aber nicht, "dass bereits im Zeitpunkt der Einstufung als Verdachtsfall ein qualitatives oder quantitatives Übergewicht der belastenden gegenüber den entlastenden Anhaltspunkten vorliegen müsste.

    Mit dieser höchstrichterlichen Klärung erübrigen sich auch die vom Kläger vorgetragenen Auffassungsunterschiede zwischen verschiedenen Obergerichten, die aber ohnehin nicht bestanden haben (vgl. insoweit BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 23.24 - juris Rn. 38).

    Rn. 33 Damit werden grundsätzlich bedeutsame Rechtsfragen nicht aufgezeigt (vgl. auch BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 23.24 - juris Rn. 14 ff. m.w.N. zu vergleichbaren Rügen).

    Es kommt insoweit nicht auf eine abstrakte Interpretierbarkeit, sondern auf die konkrete Verwendung und den Stellenwert der herangezogenen Meinungsäußerungen in der Gesamtpolitik der betreffenden Organisation an (vgl. BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 23.24 - juris Rn. 15).

    Sie sind im Wesentlichen wortgleich mit den Fragen Nr. 7, 9 und 10 im Verfahren 6 B 23.24 vor dem Bundesverwaltungsgericht (…B.v. 20.5.2025 - juris Rn. 19 ff.).

    Es ist geklärt, dass eine Äußerung, der "im politischen Kontext eine gegen das Menschenwürdegebot verstoßende politische Zielsetzung" (BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 23.24 - juris Rn. 25) dahingehend entnommen werden kann, bestimmte Menschen pauschal herabzuwürdigen, auszugrenzen, zu beschimpfen oder verächtlich zu machen, eine solche Manifestation bilden kann, obwohl sie sich gerade nicht auf eine konkrete Person bezieht (…vgl. BVerfG, U.v. 23.1.2024 - 2 BvB 1/19 - juris Rn. 326;… BVerwG, B.v. 24.6.2025 - 6 A 4.24 - juris Rn. 133; BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 23.24 - juris Rn. 25).

    Rn. 43 aa) Das Verwaltungsgericht hat im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zu gleicher Grundsatzrüge B.v. 20.5.2025 - 6 B 23.24 - juris Rn. 55) und des Verwaltungsgerichtshofs (…B.v. 14.9.2023 - 10 CE 23.796 - juris Rn. 81) zutreffend festgestellt, dass die Fortsetzung einer Beobachtung der AfD bei Vorliegen hinreichender tatsächlicher Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen auch während des gerichtlichen Verfahrens als Ausfluss des Prinzips der "streitbaren Demokratie" nicht gegen die Grundsätze eines fairen, rechtsstaatlichen Verfahrens verstößt (…UA Rn. 317 f.).

    Das Verwaltungsgericht geht jedenfalls zurecht davon aus, dass die Erkenntnissammlung des Beklagten auch nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts (…vgl. U.v. 17.1.2017 - 2 BvB 1/13 - juris Rn. 414) keinem generellen Beweisverwertungsverbot unterliegt, wenn es zumindest im Wesentlichen aus nicht von staatlichen Quellen beeinflusstem Material besteht (…UA Rn. 319: "keine Anhaltspunkte für eine umfangreiche staatliche Einflussnahme und Steuerung"; vgl. BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 23.24 - juris Rn. 56).

    Es obliegt - nach der Darlegung der Quellenfreiheit durch den Beklagten in den mündlichen Verhandlung (…vgl. BVerfG, B.v. 18.3.2003 - 2 BvB 1/01 - juris Rn. 86;… U.v. 17.1.2017 - 2 BvB 1/13 - juris Rn. 413;… näher dazu noch Rn. 125) - auch dem Kläger, etwaige Anhaltspunkte für eine mögliche Einflussnahme staatlicher Quellen auf bestimmtes Material zu benennen (vgl. BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 23.24 - juris Rn. 58;… Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 17. Aufl. 2026, § 86 Rn. 45;… hierzu auch noch Rn. 127).

    Zudem hat das Verwaltungsgericht ersichtlich unter Beachtung der Maßstäbe des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 20.5.2025 - 6 B 23.24 - juris Rn. 37) geprüft, ob die herangezogenen Äußerungen eine quantitativ und qualitativ hinreichende Tatsachenbasis für die Annahme tatsächlicher Anhaltspunkte bilden (…UA Rn. 322 ff.) und hierbei insbesondere untersucht, ob es sich bei den herangezogenen Äußerungen nur um Entgleisungen handelt (…UA Rn. 325).

    Ein kämpferischaggressives Vorgehen ist dagegen nicht erforderlich (…vgl. BVerfG, B.v. 26.4.2022 - 1 BvR 1619/17 - juris Rn. 185; BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 23.24 - juris Rn. 68 f.;… vgl. bereits Rn. 23 f. zu Grundsatzrüge Nr. 16).

    Aus (vermeintlichen) Rechtssätzen zu unterschiedlichen Vorschriften in verschiedenen rechtlichen Zusammenhängen lässt sich eine Divergenz nicht ableiten (vgl. hierzu auch BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 23.24 - juris Rn. 71 f.).

    Nur Äußerungen, die hiernach Ausdruck eines Bestrebens sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen, zieht es als Anhaltspunkte für die Annahme einer verfassungsfeindlichen Bestrebung heran (vgl. BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 23.24 - juris Rn. 81).

    Hierbei verkennt der Kläger jedoch, dass die herangezogene Entscheidung sich mit dem Vorliegen des Verbotsgrundes des Sichrichtens gegen die verfassungsmäßige Ordnung i.S.v. § 3 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 VereinsG, nicht aber mit dem Begriff der verfassungsfeindlichen Bestrebung befasst hat (vgl. hierzu auch BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 23.24 - juris Rn. 80).

    Der Senat nimmt - wie schon bei der Grundsatzrüge (…vgl. Rn. 23 f.) - auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 2025 - 6 B 23.24 - (…juris Rn. 60 f.) Bezug.

    Der Senat nimmt erneut auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 2025 (6 B 23.24 - juris Rn. 37 f.) Bezug.

    Seither: VGH BW, B.v. 6.11.2024 - 1 S 1798/23 - juris; VG Stuttgart, U.v. 18.3.2025 - 1 K 20/25; HessVGH, B.v. 26.9.2025 - 8 B 1714/23; BVerwG, Beschlüsse v. 20.5.2026 - zur AfD: Az. 6 B 23.24; zur "Jungen Alternative": Az. B 22.24; zum "Flügel": Az. 6 B 21.246).

    Die entscheidungserhebliche Frage, ob hinsichtlich der AfD als Gesamtpartei tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen, ist gerade durch die genannten Entscheidungen des OVG Nordrhein-Westfalen vom 13. Mai 2024 (Az. 5 A 1218/22) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 2025 (Az. 6 B 23.24) - wenn auch für die Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und für einen etwas früheren Zeitpunkt - rechtkräftig geklärt.

    Rn. 99 Mit diesem Einwand dringt der Kläger bereits deshalb nicht durch, weil bei der Prüfung, ob dem Gericht ein Verfahrensfehler unterlaufen ist, von der materiellrechtlichen Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts als Vorinstanz auszugehen ist, auch wenn dessen Standpunkt rechtlich unzutreffend sein sollte (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 23.24 - juris Rn. 83;… BayVGH, B.,v. 22.1.2026 - 10 ZB 25.1202 - juris Rn. 16 m.w.N.).

    In Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 20.5.2025 - 6 B 23.24 - juris Rn. 37) hat es vielmehr das ihm vorliegende Tatsachenmaterial unter Einbeziehung der vom Kläger vorgetragenen entlastenden Umstände wie insbesondere auch eingeleitete Parteiordnungsmaßnahmen gewürdigt (…UA Rn. 329;… vgl. auch oben Rn. 30).

    Das Verwaltungsgericht ermittelt vielmehr im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. B.v. 20.5.2025 - 6 B 23.24 - juris Rn. 15 f.) den konkreten Sinngehalt jeder herangezogener Äußerung (…UA Rn. 139 ff.).

    Unabhängig davon hat das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 20.5.2025 - 6 B 23.24 - juris Rn. 56 f.) geprüft, ob Anhaltspunkte für eine umfangreiche staatliche Einflussnahme und Steuerung vorliegen, und diese Frage verneint (…UA Rn. 319).

    Dies gilt gerade auch im Hinblick darauf, dass sich der Kläger von den meisten Äußerungen nicht distanziert, sondern gerade (nur) deren Eignung bestreitet, als tatsächlicher Anhaltspunkt für eine verfassungsfeindliche Bestrebung dienen zu können, und auch nicht vorträgt, Äußerungen von hochrangigen Parteimitgliedern wie Bundestags- (…vgl. UA Rn. 139 f.) oder Landtagsabgeordneten (…UA Rn. 146 ff., Rn. 199) sowie von Funktionsträgern der Partei (…UA Rn. 186) könnten auf staatlich veranlasste Provokationen zurückgehen (vgl. BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 23.24 - juris Rn. 106).

    Meinungsäußerungen können zudem nicht erst dann Relevanz für die Beurteilung der Verfassungsfeindlichkeit einer Bestrebung haben, wenn sich ihr Inhalt als gesetzeswidrig oder als Verstoß gegen Normen des Strafrechts darstellt (vgl. BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 23.24 - juris Rn. 15).

    Der Senat nimmt auf die diesbezüglichen Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 20. Mai 2025 (6 B 23.24 - juris Rn. 41 f.) Bezug und schließt sich dessen Ausführungen vollumfänglich an (…vgl. zur Frage einer Sperrwirkung des Art. 21 GG auch Rn. 51 ff.).

    Die Frage ist nicht entscheidungserheblich, weil sich selbst bei Annahme eines Verstoßes hieraus kein Anspruch auf Unterlassung einer im Übrigen rechtmäßigen Information ergeben kann (vgl. zur gleichen Frage bzgl. Berichterstattung auf Grundlage des § 16 Abs. 1 BVerfSchG BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 23.24 - juris Rn. 46 ff.).

    Rn. 137 3. In der Grundsatzfrage 13 (S. 103 ff.) nimmt der Kläger eine aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz abgeleitete generelle Anhebung der tatbestandlichen Schwelle ("hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte") für eine Berichterstattung nach Art. 26 BayVSG a.F. bzw. Art. 27 BayVSG an und formuliert dazu eine Frage, die das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 20. Mai 2025 (6 B 23.24 - juris Rn. 43 ff.) in Bezug auf § 16 Abs. 1 BVerfSchG beantwortet hat; auf dessen Ausführungen nimmt der Senat erneut vollumfänglich Bezug.

    Der Senat nimmt auf die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 20. Mai 2025 (6 B 23.24 - juris Rn. 62) zur gleichlautenden Frage betreffend § 16 Abs. 1 BVerfSchG Bezug und schließt sich dessen Ausführungen abermals vollumfänglich an.

    Rn. 143 F. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 63 Abs. 2 Satz 1, § 47 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3, § 39 Abs. 1, § 52 Abs. 2 GKG und beträgt mit Blick auf die vier Anträge in der ersten Instanz, die im Zulassungsverfahren weiterverfolgt werden, 20.000,00 EUR (…vgl. für das Beschwerdeverfahren BayVGH, B.v. 14.9.2023 - 10 CE 23.796 - juris Rn. 162; vgl. auch BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 23.24 - juris Rn. 173).

  • VG Köln, 26.02.2026 - 13 L 1109/25

    BfV darf AfD einstweilen nicht als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" …

    Die gegen die Behandlung als Verdachtsfall gerichtete Klage und ein entsprechendes Eilverfahren der Antragstellerin blieben ohne Erfolg (Az. 13 L 105/21 bzw. 13 K 326/21 VG Köln, 5 A 1218/22 OVG NRW, 6 B 23.24 BVerwG).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2025 - 10 B 11032/25

    Kommunalrecht; Zulassung zur Oberbürgermeisterwahl; Wahlprüfungsverfahren; …

    Außerdem könnte auch zu entscheiden sein, ob im Rahmen der wertenden Betrachtung aller Umstände als Indiz für eine mangelnde Gewähr für ein jederzeitiges Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung auch die von innerer Überzeugung getragene Mitgliedschaft beziehungsweise die Wahrnehmung herausgehobener Funktionen in der AfD, deren Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz von dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 13. Mai 2024 - 5 A 1218/22 -, juris) rechtskräftig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 6 B 23.24 -, juris) für rechtmäßig erklärt wurde, ohne Verstoß gegen Art. 21 Abs. 4 GG Berücksichtigung finden kann (vgl. dazu etwa BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 -, BVerfGE 39, 334 = juris Rn. 61 f.; BVerwG, Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 -, BVerwGE 61, 176 = juris Rn. 32; Urteil vom 29. Oktober 1981 - 1 D.
  • VG Hannover, 01.06.2026 - 10 B 1105/26

    Einordnung des AfD-Landesverbandes Niedersachsen zum Beobachtungsobjekt von …

    Die gegen die Behandlung und Bekanntgabe als Verdachtsfall gerichtete Klage blieb erfolglos (VG B-Stadt, Urteil vom 8. März 2022 - 13 K 326/21 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Mai 2024 - 5 A 1218/22 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 6 B 23.24 -, juris).

    Grundlage dieses Anspruchs kann der grundrechtliche Unterlassungsanspruch sein, der voraussetzt, dass die Maßnahmen, deren Unterlassung der Antragsteller verlangt, rechtswidrig in seine Grundrechte eingreifen (BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 6 B 23.24 -, juris Rn. 48 m.w.N.).

    Entgegen der Ansicht des Antragstellers ist insbesondere ein aktiv kämpferisch-aggressives oder illegales Vorgehen zur Realisierung der verfassungsfeindlichen Ziele nicht erforderlich (vgl. BVerwG…, Urteil vom 14. Dezember 2020 - 6 C 11.18 -, BVerwGE 171, 59, juris Rn. 20; Beschluss vom 20. Mai 2025 - 6 B 23.24 -, juris Rn. 61).

    Gleichzeitig entspricht es der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass bei Meinungsäußerungen von oder innerhalb einer Partei davon ausgegangen werden darf, dass sie mit der Intention einer entsprechenden Änderung der realen Verhältnisse abgegeben werden, weil dies der Zweck der Aktivität politischer Parteien ist (so etwa BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 6 B 23.24 -, juris Rn. 33 m.w.N.).

    Bei Parteien besteht nicht nur die reale Chance, sondern vielmehr sogar die Erwartung ihrer Wähler, nach der Erlangung von Regierungsmacht ihre (verfassungsfeindlichen) Ansichten umzusetzen, während die Gefahr verfassungsfeindlicher Presseerzeugnisse die Verbreitung verfassungsfeindlichen Gedankenguts unter den Lesern ist (siehe hierzu ebenfalls BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 6 B 23.24 -, juris Rn. 33 m.w.N.).

  • BVerwG, 11.05.2026 - 2 WDB 11.25

    Unzureichende Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

    Eine solche Begründung ist nicht schon deswegen entbehrlich, weil mehrere Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder in ihren Verfassungsschutzberichten die AfD als Verdachtsfall für verfassungsfeindliche Bestrebungen (BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 6 B 23.24 - NVwZ 2025, 1932 ff.) oder bestimmte Untergliederungen als gesichert rechtsextremistisch einstufen (Nachweise bei: Wittmann, JZ 2026, 120 ).

    Dies gilt umso mehr, als die Einstufung der AfD als Verdachtsfall erst der Aufklärung dient, ob Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung tatsächlich vorliegen (BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 6 B 23.24 - NVwZ 2025, 1932 Rn. 37).

  • VG Wiesbaden, 03.06.2026 - 6 K 1165/22

    Einstufung des hessischen Landesverbands der AfD als sogenannter "Verdachtsfall"

    Die Berufung blieb vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 13. Mai 2024 - 5 A 1218/22 -, juris) ebenso erfolglos wie die Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 20. Mai 2025 - 6 B 23/24 -, juris).

    Verfassungsschutzbehörden haben die Aufgabe, Aufklärung im Vorfeld von Gefährdungslagen zu betreiben; sie haben mannigfaltige Bestrebungen auf ihr Gefahrenpotenzial hin allgemein zu beobachten und sie gerade auch unabhängig von konkreten Gefahren in den Blick zu nehmen (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 14. September 2023 - 10 CE 23.796 -, juris Rn. 98; OVG NRW…, Urteil vom 24. Mai 2007 - 5 A 4719/05 -, juris Rn. 4;… Beschluss vom 29. Juli 2025 - 16 B 830/23 -, juris Rn. 81; in diese Richtung auch BVerwG…, Urteil vom 7. Dezember 1999 - 1 C 30/97 -, juris Rn. 31; offenlassend: BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 6 B 23/24 -, juris Rn. 25).

    Es besteht insoweit kein Entschließungsermessen; die offene Formulierung in § 4 Abs. 1 Satz 1 HVSG ("Das Landesamt darf …") begründet nur ein Auswahlermessen in Bezug auf die Intensität und die Mittel der Beobachtung (so auch für das Bundesrecht: OVG NRW…, Urteil vom 13. Mai 2024 - 5 A 1218/22 -, juris Rn. 288; für das jeweilige Landesrecht: VG Stuttgart…, Beschluss vom 6. November 2023 - 1 K 167/23 -, juris Rn. 207; VG Magdeburg…, Beschluss vom 7. März 2022 - 9 B 273/21 MD -, juris Rn. 78; ausdrücklich offenlassend: BayVGH…, Beschluss vom 17. September 2023 - 10 CE 23.796 -, juris Rn. 147; ebenfalls offenlassend: BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 6 B 23.24 -, juris Rn. 65 unter Hinweis darauf, dass selbst bei Bejahung eines Aufgreifens nach dem Opportunitätsprinzip die Aufgabenwahrnehmung durch das BfV mangels individualrechtsschützenden Charakters jedenfalls keine weitergehenden Ansprüche der dortigen Klägerin begründen könne).

    Diese Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts sind mit der Annahme der Klägerin, dass Art. 21 GG aufgrund des Eingriffscharakters der Berichterstattung grundsätzlich entgegenstehe, nicht vereinbar (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 6 B 23/24 -, juris Rn. 42).

  • BVerwG, 27.08.2026 - 6 B 12.26
    Rn. 11 b. Auch dass den Entscheidungsgründen unter Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO nicht zu entnehmen wäre, warum das Verwaltungsgericht die Klage für unzulässig erachtet hat (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 6 B 23.24 - NVwZ 2025, 1932 Rn. 165 m. w. N.), erschließt sich aus dem Beschwerdevorbringen nicht.
  • BVerwG, 27.08.2026 - 6 B 13.26
    Rn. 11 b. Auch dass den Entscheidungsgründen unter Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO nicht zu entnehmen wäre, warum das Verwaltungsgericht die Klage für unzulässig erachtet hat (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 6 B 23.24 - NVwZ 2025, 1932 Rn. 165 m. w. N.), erschließt sich aus dem Beschwerdevorbringen nicht.
  • VGH Hessen, 26.09.2025 - 8 B 1714/23

    Beobachtung des Landesverbandes einer politischen Partei (hier: AfD) durch das …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 20. Mai 2025 (- 6 B 23/24 -, juris Rn. 55) diesen Rechtssatz als im Einklang mit der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung stehend angesehen und auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017 (…- 2 BvB 1/13 -, BVerfGE 144, 20 Rn. 409 und 418) verwiesen.

    Rn. 55 (1) Dabei ist nach Überzeugung des erkennenden Senats zunächst gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, wonach der Antragstellerin zur Feststellung tatsächlicher Anhaltspunkte auch Äußerungen von Mitgliedern und Funktionsträgern ihrer Kreisverbände und der Bundespartei (für die nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 2025 - 6 B 23.24 - nunmehr rechtskräftig entschieden ist, dass deren Beobachtung durch das BfV rechtmäßig ist) zurechenbar sind, nichts zu erinnern.

  • BVerwG, 19.12.2025 - 6 A 6.23

    Bundesverwaltungsgericht hebt Verbot der Vereinigung "Hammerskins Deutschland" …

    Verbleiben nach Ausschöpfung der Erkenntnismöglichkeiten im Rahmen der Amtsermittlung Zweifel, ob ein Beleg im Sinne der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung "quellenfrei" ist, darf dieser auch in einem um ein Vereinsverbot geführten Verfahren nicht zu Beweiszwecken verwendet werden (…vgl. zum Parteiverbotsverfahren BVerfG, Urteile vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 413 …und vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - BVerfGE 168, 193 Rn. 150; vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 6 B 23.24 - NVwZ 2025, 1932 Rn. 50 ff. ).
  • VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1720

    Tierhaltung, Verwaltungsgericht, Berufungszulassung, Duldungsanordnung, …

  • VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1726

    Anfechtungsklage, Duldungspflicht, Berufungszulassung, Tierschutzrecht, …

  • BVerwG, 12.09.2025 - 6 B 20.25
  • VG Köln, 20.05.2026 - 13 L 3120/25

    Verfassungsschutz darf Jüdische Stimme vorläufig als gesichert extremistische …

  • VG Wiesbaden, 03.06.2026 - 6 K 1173/22

    Öffentliche Bekanntgabe der Einstufung des hessischen Landesverbandes der AfD als …

  • VGH Bayern, 23.04.2026 - 8 ZB 26.66

    Berufungszulassung (abgelehnt), Fischzuchtanlage, wasserrechtliche …

  • VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1725

    Duldungsanordnung, Tierschutzrecht, Fortsetzungsfeststellungsklage, Veräußerung …

  • VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1716

    Klageabweisung, Berufungszulassung, Tierschutzrecht, Befangenheitsantrag, …

  • VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1719

    Duldungsanordnung, Berufungszulassung, Tierschutzrecht, Befangenheitsgesuch, …

  • VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1723

    Berufungszulassung, Fortsetzungsfeststellungsklage, Duldungspflicht, …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2026 - 9 A 1923/26
  • VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1721

    Berufungszulassung, Schadensersatzanspruch, Feststellungsklage, Unzulässigkeit, …

  • VG Wiesbaden, 03.06.2026 - 6 L 1174/22

    Abänderungsantrag einer einstweiligen Anordnung betreffend die Bekanntgabe der …

  • VG Ansbach, 25.06.2025 - AN 4 K 24.905

    Veröffentlichung einer politischen Resolution durch die ersten Bürgermeister der …

  • VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1718

    Katzenhaltung, Verwaltungsgericht, Schadensersatz, Berufungszulassung, …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2026 - 9 A 663/26
  • VGH Bayern, 03.12.2025 - 3 CE 25.1805

    Verfassungstreue im öffentlichen Dienst, Aufnahme einer Partei in das Verzeichnis …

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