Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 12.09.2024 - 6 B 48/24 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Sachsen
VwGO § 80 Abs. 5, WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa, WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c, WaffG § 45 Abs. 2 Satz 1, WaffG § 45 Abs. 5
Widerruf einer Waffenerlaubnis wegen passiver Teilnahme an Versammlungen einer Vereinigung, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt; Interessenabwägung bei offenen Erfolgsaussichten
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 07.03.2024 - 7 L 339/23
- OVG Sachsen, 12.09.2024 - 6 B 48/24
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (25)
- BVerwG, 19.06.2019 - 6 C 9.18
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Funktions- bzw. Mandatsträgers der NPD
Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2024 - 6 B 48/24
Dazu genügt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass sie die verfassungsmäßige Ordnung fortlaufend untergraben will, wie dies für eine mit dem Nationalsozialismus wesensverwandte Vereinigung kennzeichnend ist (BVerwG, Urt. v. 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 -, juris Rn. 23).Sie muss ihre Ziele hingegen nicht durch Gewaltanwendung oder sonstige Rechtsverletzungen zu verwirklichen suchen (…BVerfG, Urt. v. 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 -, juris Rn. 281; BVerwG, Urt. v. 19. Juni 2019 a. a. O. m. w. N.).
Im Anschluss daran ist auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht auf der Grundlage des Sächsischen Verfassungsschutzberichts 2015 zu der Überzeugung gelangt, dass die Bestrebungen der NPD (einschließlich ihrer Jugendorganisation JN) auf die Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung gerichtet sind, weil das Ziel verfolgt wird, aufgrund einer völkischen und rassistischen Ideologie die Geltung des Grundsatzes der Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG für Teile der Bevölkerung außer Kraft zu setzen und elementare Bestandteile des Demokratieprinzips zu beseitigen, und weil zur Erreichung dieses Ziels nach außen eine kämpferischaggressive Haltung gegenüber den elementaren Grundsätzen der Verfassung eingenommen wird, indem auf unterschiedlichen Ebenen Aktivitäten entfaltet werden, die neben der Teilnahme am regulären politischen Meinungskampf auch Diffamierungen und Agitation umfassen (…vgl. SächsOVG, Urt. v. 16. März 2018 - 3 A 556/17 -, juris Rn. 46 f., v. 23. März 2020 - 6 A 556/17 -, juris Rn. 21; vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 -, juris Rn. 21 ff.).
Dies wurde aber mit der Vermeidung von Wertungswidersprüchen begründet, die sich daraus ergaben, dass seinerzeit die - über die bloß passive Teilnahme hinausgehende - Mitgliedschaft in einer nicht unanfechtbar verbotenen Vereinigung (vgl. § 5 Abs. 2 Nr. 2 WaffG a. F.) keinen gesetzlichen Unzuverlässigkeitstatbestand erfüllte (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 -, juris Rn. 23).
Es müssen diejenigen Fallgestaltungen ausgesondert werden, in denen die vom Gesetzgeber typisierend vorausgesetzte Verbindung zwischen der Verfolgung bzw. Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen und dem Schutzgut des Waffenrechts ausnahmsweise fehlt (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 -, juris Rn. 35 zu § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a WaffG a. F.;… OVG NRW, Beschl. v. 22. März 2024 - 20 B 969/23 - , juris Rn. 47).
In den Fällen der Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen einer Partei durch Mitgliedschaft, Wahrnehmung von Parteiämtern oder Mandaten in Parlamenten und Kommunalvertretungen setzt dies - neben einem in waffenrechtlicher Hinsicht beanstandungsfreien Verhalten - grundsätzlich die Feststellung voraus, dass die betreffende Person sich von hetzenden Äußerungen sowie gewaltgeneigten, bedrohenden oder einschüchternden Verhaltensweisen anderer Mitglieder oder Anhänger der Partei unmissverständlich und beharrlich distanziert hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 -, juris Rn. 36 zu § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a WaffG a. F.;… OVG NRW, Beschl. v. 22. März 2024 - 20 B 969/23 -, juris Rn. 49).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2024 - 20 B 969/23
Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit aufgrunf …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2024 - 6 B 48/24
Eine abschließende Beurteilung und Entscheidung, welches Normverständnis der Regelung des § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG zugrunde liegt, muss in Anbetracht der für beide Auffassungen streitenden Argumente mit Rücksicht auf den nur vorläufigen und summarischen Charakter des vorliegenden Verfahrens dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben (vgl. ebenso: OVG NRW, Beschl. v. 22. März 2024 - 20 B 969/23 -, juris Rn. 31).Rn. 17 Ausgehend von der jedenfalls vertretbaren Auffassung, dass die Verwirklichung des Regeltatbestands des § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe a oder c WaffG durch das Verfolgen verfassungsfeindlicher Bestrebungen oder durch Unterstützung einer Vereinigung bereits in Betracht kommt, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die betreffende Vereinigung in den letzten fünf Jahren Bestrebungen verfolgt hat, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind, erscheint es nicht von vorneherein ausgeschlossen, dem vom Antragsgegner im Beschwerdeverfahren vorgelegten Nachbericht des Landesamtes für Verfassungsschutz vom 26. März 2024 einen derartigen tatsachengestützten Verdacht bezüglich der Kleinstpartei "Freie Sachsen" zu entnehmen (vgl. zur Möglichkeit der Behörden und Gerichte, sich für die Beurteilung der Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG auf Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden zu stützen: OVG NRW, Beschl. v. 22. März 2024 - 20 B 969/23 -, juris Rn. 35;… BayVGH, Beschl. v. 16. November 2023 - 24 CS 23.1695 -, juris Rn. 22 a. E.;… vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23. Oktober 2023 - 6 S 44.23 -, juris Rn. 7, wonach die Feststellungen des Landesamtes für Verfassungsschutz Brandenburg zur AfD-Jugendorganisation JA Brandenburg als "gesichert rechtsextremistisch" jedenfalls im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes als Tatsachen im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG anzusehen sein sollen).
Es müssen diejenigen Fallgestaltungen ausgesondert werden, in denen die vom Gesetzgeber typisierend vorausgesetzte Verbindung zwischen der Verfolgung bzw. Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen und dem Schutzgut des Waffenrechts ausnahmsweise fehlt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 -, juris Rn. 35 zu § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a WaffG a. F.; OVG NRW, Beschl. v. 22. März 2024 - 20 B 969/23 - , juris Rn. 47).
In den Fällen der Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen einer Partei durch Mitgliedschaft, Wahrnehmung von Parteiämtern oder Mandaten in Parlamenten und Kommunalvertretungen setzt dies - neben einem in waffenrechtlicher Hinsicht beanstandungsfreien Verhalten - grundsätzlich die Feststellung voraus, dass die betreffende Person sich von hetzenden Äußerungen sowie gewaltgeneigten, bedrohenden oder einschüchternden Verhaltensweisen anderer Mitglieder oder Anhänger der Partei unmissverständlich und beharrlich distanziert hat (…vgl. BVerwG, Urt. v. 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 -, juris Rn. 36 zu § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a WaffG a. F.; OVG NRW, Beschl. v. 22. März 2024 - 20 B 969/23 -, juris Rn. 49).
Aufgrund der gesetzlichen Wertung des § 45 Abs. 5 WaffG, wonach der Widerspruch gegen den Erlaubniswiderruf keine aufschiebende Wirkung hat, sofern die Erlaubnis wegen Entfallens der Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 5 WaffG widerrufen wird, ist dem öffentlichen Interesse an einem Sofortvollzug regelmäßig der Vorrang einzuräumen (…SächsOVG, Beschl. v. 4. Juli 2022 - 6 B 61/22 -, juris Rn. 12;… v. 3. Dezember 2018 - 3 B 379/18 -, juris Rn. 23; OVG NRW, Beschl. v. 22. März 2024 - 20 B 969/23 -, juris Rn. 54).
- BVerfG, 13.07.2018 - 1 BvR 1474/12
Verfassungsbeschwerden gegen Vereinsverbote erfolglos
Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2024 - 6 B 48/24
Danach umfasst das Schutzgut der verfassungsmäßigen Ordnung wie die freiheitliche demokratische Grundordnung in Art. 21 Abs. 2 GG die elementaren Grundsätze der Verfassung, namentlich die Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG, das Demokratieprinzip und den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit (BVerfG, Beschl. v. 13. Juli 2018 - 1 BvR 1474/12 u. a. -, Rn. 107, v. 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, juris Rn. 529 ff.).Entscheidend ist, ob die Vereinigung als solche nach außen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber den elementaren Grundsätzen der Verfassung einnimmt (BVerfG, Beschl. v. 13. Juli 2018 a. a. O. Rn. 108 f., Urt. v. 17. Januar 2017 a. a. O. Rn. 529 ff., 594 f.).
Zu bedenken ist, dass das Grundgesetz die Meinungsfreiheit im Vertrauen auf die Kraft der freien öffentlichen Auseinandersetzung grundsätzlich auch den Feinden der Freiheit garantiert und mit der Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG) grundsätzlich auch auf die Kraft des bürgerschaftlichen Engagements im freien und offenen politischen Diskurs vertraut (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13. Juli 2018 - 1 BvR 1474/12 -, juris Rn. 108).
Vielmehr genügen auch Aktivitäten der Vereinigung, die sich gegen elementare Bestandteile der verfassungsmäßigen Ordnung auf gemeindlicher oder lokaler Ebene in "abgegrenzten Sozialräumen" richten (vgl. BVerfG, Urt. v. 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 -, juris Rn. 19, 290, Beschl. v. 13. Juli 2018 - 1 BvR 1474/12 -, juris Rn. 144).
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13
Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2024 - 6 B 48/24
Danach umfasst das Schutzgut der verfassungsmäßigen Ordnung wie die freiheitliche demokratische Grundordnung in Art. 21 Abs. 2 GG die elementaren Grundsätze der Verfassung, namentlich die Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG, das Demokratieprinzip und den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit (BVerfG, Beschl. v. 13. Juli 2018 - 1 BvR 1474/12 u. a. -, Rn. 107, v. 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, juris Rn. 529 ff.).Entscheidend ist, ob die Vereinigung als solche nach außen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber den elementaren Grundsätzen der Verfassung einnimmt (BVerfG, Beschl. v. 13. Juli 2018 a. a. O. Rn. 108 f., Urt. v. 17. Januar 2017 a. a. O. Rn. 529 ff., 594 f.).
Dieses politische Konzept missachtet die Menschenwürde aller, die der ethnischen Volksgemeinschaft nicht angehören, und ist mit dem grundgesetzlichen Demokratieprinzip unvereinbar (BVerfG, Urt. v. 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, juris Rn. 633 ff.).
Ebenso kann festgestellt werden, dass der für die Partei "Die Heimat" bei Kommunalwahlen angetretene Kreisrat bei der Organisation der Versammlungen unter dem Motto "Asylflut stoppen" (vgl. dazu BVerfG, Urt. v. 17. Januar 2017 a. a. O. Rn. 869; Sächsischer Verfassungsschutzbericht 2023 S. 33) einzeln verfolgt und seine Partei dadurch unterstützt.
- BVerfG, 23.01.2024 - 2 BvB 1/19
Die Partei Die Heimat (vormals NPD) ist für die Dauer von sechs Jahren von der …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2024 - 6 B 48/24
Sie muss ihre Ziele hingegen nicht durch Gewaltanwendung oder sonstige Rechtsverletzungen zu verwirklichen suchen (BVerfG, Urt. v. 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 -, juris Rn. 281;… BVerwG, Urt. v. 19. Juni 2019 a. a. O. m. w. N.).Die Partei muss jedoch über das Bekennen ihrer eigenen (verfassungsfeindlichen) Ziele hinaus die Grenze zum Bekämpfen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes des Staates überschreiten (BVerfG, Urt. v. 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 -, juris Rn. 278).
Vielmehr genügen auch Aktivitäten der Vereinigung, die sich gegen elementare Bestandteile der verfassungsmäßigen Ordnung auf gemeindlicher oder lokaler Ebene in "abgegrenzten Sozialräumen" richten (vgl. BVerfG, Urt. v. 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 -, juris Rn. 19, 290, Beschl. v. 13. Juli 2018 - 1 BvR 1474/12 -, juris Rn. 144).
- VGH Bayern, 16.11.2023 - 24 CS 23.1695
Rücknahme eines Kleinen Waffenscheins wegen Mitgliedschaft in der "Jungen …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2024 - 6 B 48/24
In der Rechtsprechung werden dazu jeweils unter Rückgriff auf die herkömmlichen Auslegungsmethoden beide sich ausschließenden Auffassungen vertreten (…vgl. einerseits für einen bloß tatsachengestützten Verdacht: VG Köln, Urt. v. 8. September 2022 - 20 K 3080/21 -, juris, Rn. 69, 84 ff., v. 11. August 2022 - 20 K 2177/21 -, juris, Rn. 47 ff.;… VG Düsseldorf, Urt. v. 7. März 2023 - 22 K 7087/20 -, juris, Rn. 41, 70 ff.; andererseits für den vollen Nachweis: BayVGH, Beschl. v. 16. November 2023 - 24 CS 23.1695 -, juris Rn. 18 ff.;… OVG LSA, Beschl. v. 24. April 2023 - 3 M 13/23 - juris, Rn. 10 ff., 26 ff.).Rn. 17 Ausgehend von der jedenfalls vertretbaren Auffassung, dass die Verwirklichung des Regeltatbestands des § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe a oder c WaffG durch das Verfolgen verfassungsfeindlicher Bestrebungen oder durch Unterstützung einer Vereinigung bereits in Betracht kommt, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die betreffende Vereinigung in den letzten fünf Jahren Bestrebungen verfolgt hat, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind, erscheint es nicht von vorneherein ausgeschlossen, dem vom Antragsgegner im Beschwerdeverfahren vorgelegten Nachbericht des Landesamtes für Verfassungsschutz vom 26. März 2024 einen derartigen tatsachengestützten Verdacht bezüglich der Kleinstpartei "Freie Sachsen" zu entnehmen (…vgl. zur Möglichkeit der Behörden und Gerichte, sich für die Beurteilung der Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG auf Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden zu stützen: OVG NRW, Beschl. v. 22. März 2024 - 20 B 969/23 -, juris Rn. 35; BayVGH, Beschl. v. 16. November 2023 - 24 CS 23.1695 -, juris Rn. 22 a. E.;… vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23. Oktober 2023 - 6 S 44.23 -, juris Rn. 7, wonach die Feststellungen des Landesamtes für Verfassungsschutz Brandenburg zur AfD-Jugendorganisation JA Brandenburg als "gesichert rechtsextremistisch" jedenfalls im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes als Tatsachen im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG anzusehen sein sollen).
- BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03
Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2024 - 6 B 48/24
Unter Rückgriff auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Ausweisung von Ausländern wegen Unterstützung einer Vereinigung, die den Terrorismus unterstützt, nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG wird zudem vertreten, dass jede Tätigkeit als Unterstützungsleistung anzusehen sei, die sich - für den Betroffenen erkennbar - in irgendeiner Weise positiv auf die Aktionsmöglichkeiten einer solchen Vereinigung auswirkt, ihren Fortbestand oder die Verwirklichung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele fördert und damit ihre potentielle Gefährlichkeit festigt und ihr Gefährdungspotential stärkt (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. Juli 2013 - 1 C 9.12 -, juris Rn 15 ff. zu § 54 Nr. 5 AufenthG, v. 15. März 2005 - 1 C 26.03 -, juris Rn. 25 m. w. N., v. 15. März 2005 - 1 C 26.03 -, juris Rn. 27 zu § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG;… VG Schleswig-Holstein, Urt. v. 19. Februar 2024 - 7 A 279/23 -, juris Rn. 40 zu § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c WaffG unter Berufung auf SächsOVG, Beschl. v. 4. Juli 2022 - 6 B 61/22 -, juris Rn. 11).Ob eine entsprechende ausdrückliche Distanzierung bei bloß passiven Versammlungsteilnehmern - wie dem Antragsteller - ebenfalls zu verlangen ist, dürfte unter Beachtung des Grundrechts aus Art. 8 Abs. 1 GG nur dann zu bejahen sein, wenn man annimmt, dass zur Auslegung des Unterstützungsbegriffs in § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c WaffG dieselben Maßstäbe heranzuziehen sind wie zu § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG (…vgl. oben Rn. 14; BVerwG, Urt. v. 30. Juli 2013 - 1 C 9.12 -, juris Rn. 17, v. 15. März 2005 - 1 C 26.03 -, juris Rn. 27;… VG Schleswig-Holstein, Urt. v. 19. Februar 2024 - 7 A 279/23 -, juris Rn. 66 zu § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c WaffG).
- OVG Sachsen, 16.03.2018 - 3 A 556/17
Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Bestimmtheit; Unzuverlässigkeit; …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2024 - 6 B 48/24
Im Anschluss daran ist auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht auf der Grundlage des Sächsischen Verfassungsschutzberichts 2015 zu der Überzeugung gelangt, dass die Bestrebungen der NPD (einschließlich ihrer Jugendorganisation JN) auf die Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung gerichtet sind, weil das Ziel verfolgt wird, aufgrund einer völkischen und rassistischen Ideologie die Geltung des Grundsatzes der Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG für Teile der Bevölkerung außer Kraft zu setzen und elementare Bestandteile des Demokratieprinzips zu beseitigen, und weil zur Erreichung dieses Ziels nach außen eine kämpferischaggressive Haltung gegenüber den elementaren Grundsätzen der Verfassung eingenommen wird, indem auf unterschiedlichen Ebenen Aktivitäten entfaltet werden, die neben der Teilnahme am regulären politischen Meinungskampf auch Diffamierungen und Agitation umfassen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 16. März 2018 - 3 A 556/17 -, juris Rn. 46 f., v. 23. März 2020 - 6 A 556/17 -, juris Rn. 21;… vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 -, juris Rn. 21 ff.).Es wird insbesondere zu untersuchen sein, inwiefern die Versammlungen der "Freien Sachsen" unter dem Motto "Asylflut stoppen" noch als legitime Kritik an der Migrationspolitik und illegaler Einwanderung aufgefasst werden können (…vgl. auch VG München, Beschl. v. 24. Mai 2019 - M 7 E 19.2503 -, juris Rn. 25, wonach ein entsprechendes Wahlplakat ein vom Schutzbereich des Art. 21 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG erfasstes Werturteil darstellt) oder ob durch sie in Wahrheit die Partei "Die Heimat" darin unterstützt werden soll, den Staat in diffamierender Art und Weise anzuprangern und dabei die in der Bevölkerung vorhandenen Ängste im Zusammenhang mit dem Anstieg der Asylbewerberzahlen zu schüren, um mit dem Willen zur Überwindung des Systems die aus diesen Ängsten heraus entstandene Protesthaltung der Bevölkerung zu verschärfen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 16. März 2018 - 3 A 556/17 -, juris Rn. 46).
- BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 9.12
Ausweisung; Terrorismus; Unterstützung; Vorfeld; Kind; Unionsbürgerschaft; …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2024 - 6 B 48/24
Unter Rückgriff auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Ausweisung von Ausländern wegen Unterstützung einer Vereinigung, die den Terrorismus unterstützt, nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG wird zudem vertreten, dass jede Tätigkeit als Unterstützungsleistung anzusehen sei, die sich - für den Betroffenen erkennbar - in irgendeiner Weise positiv auf die Aktionsmöglichkeiten einer solchen Vereinigung auswirkt, ihren Fortbestand oder die Verwirklichung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele fördert und damit ihre potentielle Gefährlichkeit festigt und ihr Gefährdungspotential stärkt (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. Juli 2013 - 1 C 9.12 -, juris Rn 15 ff. zu § 54 Nr. 5 AufenthG, v. 15. März 2005 - 1 C 26.03 -, juris Rn. 25 m. w. N., v. 15. März 2005 - 1 C 26.03 -, juris Rn. 27 zu § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG;… VG Schleswig-Holstein, Urt. v. 19. Februar 2024 - 7 A 279/23 -, juris Rn. 40 zu § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c WaffG unter Berufung auf SächsOVG, Beschl. v. 4. Juli 2022 - 6 B 61/22 -, juris Rn. 11).Ob eine entsprechende ausdrückliche Distanzierung bei bloß passiven Versammlungsteilnehmern - wie dem Antragsteller - ebenfalls zu verlangen ist, dürfte unter Beachtung des Grundrechts aus Art. 8 Abs. 1 GG nur dann zu bejahen sein, wenn man annimmt, dass zur Auslegung des Unterstützungsbegriffs in § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c WaffG dieselben Maßstäbe heranzuziehen sind wie zu § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG (…vgl. oben Rn. 14; BVerwG, Urt. v. 30. Juli 2013 - 1 C 9.12 -, juris Rn. 17, v. 15. März 2005 - 1 C 26.03 -, juris Rn. 27;… VG Schleswig-Holstein, Urt. v. 19. Februar 2024 - 7 A 279/23 -, juris Rn. 66 zu § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c WaffG).
- VG Schleswig, 19.02.2024 - 7 A 279/23
Die Entziehung des Waffenscheins wegen zweimaliger Teilnahme an rechtsextremen …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2024 - 6 B 48/24
Unter Rückgriff auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Ausweisung von Ausländern wegen Unterstützung einer Vereinigung, die den Terrorismus unterstützt, nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG wird zudem vertreten, dass jede Tätigkeit als Unterstützungsleistung anzusehen sei, die sich - für den Betroffenen erkennbar - in irgendeiner Weise positiv auf die Aktionsmöglichkeiten einer solchen Vereinigung auswirkt, ihren Fortbestand oder die Verwirklichung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele fördert und damit ihre potentielle Gefährlichkeit festigt und ihr Gefährdungspotential stärkt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 30. Juli 2013 - 1 C 9.12 -, juris Rn 15 ff. zu § 54 Nr. 5 AufenthG, v. 15. März 2005 - 1 C 26.03 -, juris Rn. 25 m. w. N., v. 15. März 2005 - 1 C 26.03 -, juris Rn. 27 zu § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG; VG Schleswig-Holstein, Urt. v. 19. Februar 2024 - 7 A 279/23 -, juris Rn. 40 zu § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c WaffG unter Berufung auf SächsOVG, Beschl. v. 4. Juli 2022 - 6 B 61/22 -, juris Rn. 11).Ob eine entsprechende ausdrückliche Distanzierung bei bloß passiven Versammlungsteilnehmern - wie dem Antragsteller - ebenfalls zu verlangen ist, dürfte unter Beachtung des Grundrechts aus Art. 8 Abs. 1 GG nur dann zu bejahen sein, wenn man annimmt, dass zur Auslegung des Unterstützungsbegriffs in § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c WaffG dieselben Maßstäbe heranzuziehen sind wie zu § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG (…vgl. oben Rn. 14;… BVerwG, Urt. v. 30. Juli 2013 - 1 C 9.12 -, juris Rn. 17, v. 15. März 2005 - 1 C 26.03 -, juris Rn. 27; VG Schleswig-Holstein, Urt. v. 19. Februar 2024 - 7 A 279/23 -, juris Rn. 66 zu § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c WaffG).
- OVG Sachsen, 04.07.2022 - 6 B 61/22
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2023 - 3 M 13/23
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Mitglieds einer Partei, die vom …
- VG Köln, 08.09.2022 - 20 K 3080/21
Mitglied des AfD-"Flügels" ist waffenrechtlich unzuverlässig
- VG München, 24.05.2019 - M 7 E 19.2503
Wahlplakat mit beschimpfendem Unfug an öffentlicher Totengedenkstätte
- VG Düsseldorf, 07.03.2023 - 22 K 7087/20
Widerruf Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit, Mitgliedschaft und …
- OVG Sachsen, 03.12.2018 - 3 B 379/18
Widerruf; Reichsbürger; Zuverlässigkeit; Anhörung; Besetzung; Waffenbesitzkarte
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.10.2023 - 6 S 44.23
Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis - Anordnung der Unbrauchbarmachung der …
- VG Köln, 11.08.2022 - 20 K 2177/21
- BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06
Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.
- BVerwG, 14.06.2002 - 7 AV 1.02
Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts; Vorlageverfahren; Berufungszulassung; …
- OVG Sachsen, 23.03.2020 - 6 A 556/17
Zurückverweisung; Bindung an die rechtliche Beurteilung; Widerruf einer …
- VGH Bayern, 30.01.2017 - 4 CE 16.2575
Vorrang der Selbsthilfe bei Obdachlosenunterbringung
- VG Berlin, 16.03.2020 - 1 L 14.20
Widerruf einer Waffenbesitzkarte mit Munitionserwerbsberechtigung
- OVG Sachsen, 17.01.2024 - 6 B 287/22
Widerruf eines Kleinen Waffenscheins; Fördermitgliedschaft in einer Partei; …
- OVG Sachsen, 29.01.2015 - 3 B 100/14
Beschwerdeverfahren, neue Tatsachen, Begründungsfrist, Berücksichtigungsfähigkeit
- VG Würzburg, 19.05.2025 - W 9 K 24.620
Mitgliedschaft in verfassungsfeindlicher Vereinigung "Der III. Weg" begründet …
Wer das Ziel verfolgt, die Geltung des Grundsatzes der Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG für Teile der Bevölkerung außer Kraft zu setzen sowie elementare Bestandteile des Demokratieprinzips zu beseitigen, und zur Erreichung dieses Ziels auf unterschiedlichen Ebenen Aktivitäten entfaltet, nimmt nach außen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber den elementaren Grundsätzen der Verfassung ein (…vgl. BVerfG, U.v. 23.1.2024 - 2 BvB 1/19 - juris Rn. 281 f.;… BVerwG, U.v. 19.6.2019 - 6 C 9.18 - juris Rn. 26 m.w.N.; SächsOVG, B.v. 12.9.2024 - 6 B 48/24 - juris Rn. 11).Wer sich zur Widerlegung der Regelvermutung auf derartige in seiner Sphäre liegende Umstände beruft, dem obliegt im Verfahren vor der Waffenbehörde oder dem Verwaltungsgericht zudem eine besondere Darlegungspflicht (…vgl. BVerwG, U.v. 19.6.2019 - 6 C 9.18 - juris Rn. 36;… OVG NRW, B.v. 22.3.2024 - 20 B 969/23 - juris Rn. 49 ff.; SächsOVG, B.v. 12.9.2024 - 6 B 48/24 - juris Rn. 21).
- VGH Bayern, 25.07.2025 - 24 BV 24.320
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - "Junge Alternative" als Vereinigung iSd § 5 …
Die § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG einleitende Wendung "Tatsachen die Annahme rechtfertigen" bezieht sich allein auf die Unterstützungshandlung, nicht aber auf die Vereinigung und ihre Bestrebungen (…vgl. OVG LSA, B.v. 24.4.2023 - 3 M 13/23 - juris Rn. 26 ff.;… BayVGH, B.v. 16.11.2023 - Az. 24 CS 23.1709 - juris Rn. 15 ff. m. zust. Anm. Nitschke NVwZ 2024, 79 ff.;… OVG NW, B.v. 30.4.2025 - 20 A 1506/24 - juris Rn. 38 ff.;… VGH BW, B.v. 10.6.2025 - 6 S 433/24 - juris Rn. 15 ff.; ausdrücklich zur Zustimmung neigend, aber offenlassend SächsOVG, B.v. 12.9.2024 - 6 B 48/24 - Rn. 16;… offenlassend OVG NW, B. v. 22.3.2024 - 20 B 969/23 - juris Rn. 25 ff.;… ThürOVG, B.v. 19.2.2024 - 3 EO 453/23 - juris Rn. 26;… anders OVG Berlin-Bbg, B.v. 23.10.2023 - OVG 6 S 44/23 - BeckRS 2023, 30243 Rn. 3 ff.). - VG Magdeburg, 25.03.2025 - 1 A 191/23
Waffenrechtliche Unzulässigkeit wegen AfD-Mitgliedschaft
Rn. 47 Mit welchem Grad der Überzeugung Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung vorliegen müssen, ist allein anhand des Waffengesetzes zu bestimmen, wobei § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. b) WaffG voraussetzt, dass das Verfolgen von Bestrebungen im Sinne der Vorschrift feststehen muss (hierzu ausführlich und m. w. N.: OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 24. April 2023 - 3 M 13/23 -, juris Rn. 10 f.; vorausgehend: VG Magdeburg…, Beschluss vom 28. Februar 2023 - 1 B 212/22 MD -, juris Rn. 19 f.; so auch: VGH Bayern…, Beschluss vom 16. November 2023 - 24 CS 23.1695 -, juris Rn. 18; VG Regensburg…, Beschluss vom 7. März 2022 - RO 4 S 22.28 -, juris Rn. 37; VG Gera…, Beschluss vom 10. August 2023 - 1 E 564/23 Ge -, juris Rn. 24; VG Cottbus…, Beschluss vom 4. August 2023 - 3 L 98/23 -, juris Rn. 15; dahin tendierend: OVG Sachsen, Beschluss vom 12. September 2024 - 6 B 48/24 -, juris Rn. 16 ff.; offen lassend: OVG Thüringen…, Beschluss vom 19. Februar 2024 - 3 EO 453/23 -, juris Rn. 26; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 23. Oktober 2023 - OVG 6 S 44/23 -, juris Rn. 5 ff.; a. A. VG Düsseldorf…, Urteil vom 7. März 2023 - 22 K 7087/20 -, juris Rn. 65;… VG Köln, Urteile vom 8. September 2022 - 20 K 3080/21 -, juris Rn. 88 …und vom 11. August 2022 - 20 K 2177/21 -, juris Rn. 47; VG Ansbach…, Urteil vom 25. April 2019 - AN 16 K 17.01038 -, juris Rn. 30).Es müssen diejenigen Fallgestaltungen ausgesondert werden, in denen die vom Gesetzgeber typisierend vorausgesetzte Verbindung zwischen der Verfolgung bzw. Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen und dem Schutzgut des Waffenrechts ausnahmsweise fehlt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 -, juris Rn. 35 zu § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a WaffG a. F.; OVG Sachsen, Beschluss vom 12. September 2024 - 6 B 48/24 -, juris Rn. 21).
- VG Cottbus, 18.12.2025 - 3 L 641/25
Bescheid nicht offensichtlich rechtswidrig, Eilverfahren, Folgenabwägung, …
Die Person muss ihre Ziele hierfür nicht zwingend durch Gewaltanwendung oder sonstige Rechtsverletzungen zu verwirklichen suchen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 -, juris Rn. 23;… Sächsisches OVG, Beschlüsse vom 4. Juli 2022 - 6 B 61/22 -, juris Rn. 8, und vom 12. September 2024 6 B 48/24 , juris Rn. 11; VG Schwerin…, Urteil vom 15. November 2023 3 A 1603/21.A , juris Rn. 50).Ebenso wenig genügt das Innehaben einer rechtsextremen Gesinnung, wenn sie nicht mit der Ankündigung von oder der Aufforderung zu konkreten Aktivitäten zur Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung verbunden ist (vgl. Bayerischer VGH…, Urteil vom 25. Juli 2025 - 24 BV 24.320 -, juris Rn. 64, unter Verweis auf BVerwG…, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 6 B 22.24 -, juris Rn. 55; vgl. auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 12. September 2024 - 6 B 48/24 -, juris Rn. 15, juris; VG Potsdam…, Beschluss vom 17. Oktober 2022 - VG 3 L 627/22 -, juris Rn. 19; VG München…, Beschluss vom 9. Januar 2017 - M 7 S 16.3223 -, juris Rn. 19).
Dementsprechend ist dem öffentlichen Interesse an einem Sofortvollzug auch beim Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse regelmäßig der Vorrang einzuräumen, wenn die Erfolgsaussichten der Hauptsache offen sind (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 22. März 2024 - 20 B 969/23 -, juris Rn. 54; Sächsisches OVG, Beschluss vom 12. September 2024 - 6 B 48/24 -, juris Rn. 22).
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.2025 - 7 A 10038/25
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Mitglied im Verein "Rote Hilfe e.V."
Zwar ergeben sich insoweit ähnliche Auslegungsfragen (vgl. hierzu aus der obergerichtlichen Rechtsprechung: BayVGH…, Beschluss vom 16. November 2023 - 24 CS 23/1695 -, juris Rn. 18 ff.; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 24. April 2023 - 3 M 13/23 -, juris Rn. 7 ff.; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 23. Oktober 2023 - OVG 6 S 44/23 -, juris Rn. 4; SächsOVG, Beschluss vom 12. September 2024 - 6 B 48/24 -, juris Rn. 16; OVG NRW…, Beschluss vom 22. März 2024 - 20 B 969/23 -, juris Rn. 31; ThürOVG…, Beschluss vom 19. Februar 2024 - 3 EO 453/23 -, juris Rn. 26;… aus der der erstinstanzlichen Rechtsprechung vgl. nur VG Düsseldorf - Urteil vom 7. März 2023 - 22 K 7087/20 -, juris Rn. 70 ff.). - OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2026 - 4 MB 29/23
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit nach WaffG 2002 § 5 Abs 2 Nr 3 Buchst a …
Ebenso möglich wäre eine rein passive Teilnahme, welche, wie das Verwaltungsgericht ausführt, die Schwelle für das Verfolgen verfassungsfeindlicher Bestrebungen in dem dargestellten Sinne nicht überschreitet (vgl. OVG Bautzen…, Beschluss vom 4. Juli 2022 - 6 B 61/22 -, juris Rn. 11; Beschluss vom 12. September 2024 - 6 B 48/24 -, juris Rn. 13). - VGH Bayern, 28.02.2025 - 24 CS 24.1769
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse, Anordnung eines Verbots, erlaubnisfreie …
Auch fehlen Hinweise darauf, dass die Laienspielgruppe als solche selbst nach außen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber den elementaren Grundsätzen der Verfassung eingenommen hätte und deshalb eine entsprechende Bestrebung dargestellt hat (vgl. SächsOVG, B.v. 12.2024 - 6 B 48/24 - Rn. 11). - VG Gera, 09.02.2026 - 1 K 1085/24
Anwendung von § 5 Abs. 2 Nr. 3 b und c WaffG 2002 auf Parteien; Verfolgen von …
Denn wenn es zur Darlegung eines "atypischen Falles", der die Regelvermutung des § 5 Abs. 2 Nr. 3 b WaffG widerlegt, ausreicht, dass sich der Waffenbesitzer - allein - von "hetzenden Äußerungen sowie gewaltgeneigten, bedrohenden oder einschüchternden Verhaltensweisen" von Mitgliedern und Anhängern einer Partei distanziert, um die vom Gesetzgeber typisierend vorausgesetzte Verbindung zwischen der Verfolgung bzw. Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen und dem Schutzzweck des Waffengesetzes ausnahmsweise entfallen zu lassen (BVerwG…, Urteil vom 19.6.2019 - 6 C 9/18 -, Juris, Rn. 36, 37; ebenso ThürOVG, Beschluss vom 19.2.2024 - 3 EO 453/23 - SächsOVG, Beschluss vom 12.9.2024 - 6 B 48/24 -, Juris, Rn. 21; weitergehend aber z. B. VG Magdeburg…, Urteil vom 25.3.2025 - 1 A 191/23 MD -, BeckRS 2025, 10052, Rn. 82: Distanzierung nötig "von den Grundpositionen der A. LSA"; ähnlich VG Düsseldorf…, Urteil vom 7.3.2023 - 22 K 7087/20 -, Juris, Rn. 174 ff.), zeigt das, dass auch nur die Feststellung einer dahingehenden qualifizierten Gesamtprägung des Verhaltens der Partei die generalisierende Annahme eines waffenrechtlich relevanten Sicherheitsrisikos tatbestandlich zu tragen vermag. - VGH Bayern, 25.07.2025 - 24 BV 24.412
Waffenrechtliche Zuverlässigkeit, Anforderungen an den Grad der Überzeugung vom …
Die § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG einleitende Wendung "Tatsachen die Annahme rechtfertigen" bezieht sich allein auf die Frage der Mitgliedschaft bzw. Unterstützungshandlung, nicht aber auf die Vereinigung und ihre Bestrebungen i.S.v. § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a WaffG (…vgl. ebenso OVG LSA, B.v. 24.4.2023 - 3 M 13/23 - juris Rn. 26 ff.;… BayVGH, B.v. 16.11.2023 - Az. 24 CS 23.1709 - juris Rn. 15 ff. m. zust. Anm. Nitschke NVwZ 2024, 79 ff.;… OVG NW, B.v. 30.4.2025 - 20 A 1506/24 - juris Rn. 38 ff.;… VGH BW, B.v. 10.6.2025 - 6 S 433/24 - juris Rn. 15 ff.; ausdrücklich zur Zustimmung neigend, aber offenlassend SächsOVG, B.v. 12.9.2024 - 6 B 48/24 - Rn. 16;… offenlassend OVG NW, B. v. 22.3.2024 - 20 B 969/23 - juris Rn. 25 ff.;… ThürOVG, B.v. 19.2.2024 - 3 EO 453/23 - juris Rn. 26;… anders OVG Berlin-Bbg, B.v. 23.10.2023 - OVG 6 S 44/23 - BeckRS 2023, 30243 Rn. 3 ff.). - OVG Sachsen, 14.07.2026 - 3 B 286/25
Waffenschein; Widerruf; Zuverlässigkeit; Vereinigung; verfassungsmäßige Ordnung; …
Rn. 15 Die Kriterien hierfür hat das Gericht unter Heranziehung der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 12. September 2024 - 6 B 48/24 -, juris Rn. 21 m. w. N.) dargestellt. - OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2025 - 3 L 26/25
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Kandidatur für die NPD bei …
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