Rechtsprechung
| BVerwG, 30.09.2009 - 6 C 29.08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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GG Art. 21 Abs. 2; WaffG §§ 4, 5 Abs. 2
Waffenschein, Unzuverlässigkeit, verfassungsfeindliche Bestrebungen, Parteienprivileg. - Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 21 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Unzuverlässigkeit i.S.d. Waffengesetzes (WaffG) bei Verfolgung von verfassungsfeindlichen Bestrebungen i.R.d. Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen politischen Partei; Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit im Zusammenhang mit parteioffizieller oder parteiverbundener ...
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WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 3; GG Art. 21 Abs. 2 S. 2
Unzuverlässigkeit i.S.d. Waffengesetzes ( WaffG ) bei Verfolgung von verfassungsfeindlichen Bestrebungen i.R.d. Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen politischen Partei; Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit im Zusammenhang mit parteioffizieller oder parteiverbundener ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Kein Waffenschein für Extremisten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Extremistische Unzuverlässigkeit
- 123recht.net (Pressemeldung)
Kein Waffenschein für Verfassungsfeinde // Bundesgericht stellt Bürgerschutz über Parteienprivileg
Verfahrensgang
- VG München, 24.01.2007 - München - 24.01.2007 - AZ.: VG M 7 K 05.5722
- VGH Bayern, 26.05.2008 - 21 BV 07.586
- BVerwG, 30.09.2009 - 6 C 29.08
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2010, 225
- NJ 2010, 380
- DVBl 2010, 200
- DÖV 2010, 325
Wird zitiert von ... (88) Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
Auszug aus BVerwG, 30.09.2009 - 6 C 29.08
Zwar kann grundsätzlich das, was dem Mitglied oder Anhänger einer Partei an parteioffizieller oder parteiverbundener Tätigkeit von Verfassungs wegen gestattet ist, nicht in anderen Rechtsbereichen mit nachteiligen Folgen verknüpft werden, soll nicht die Rechtsordnung zu sich selbst in Widerspruch treten (s. in diesem Sinne bereits BVerfG, Beschlüsse vom 27. Juni 1961 - 1 BvR 486/59 - BVerfGE 13, 46 und vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ).So ist seit langem anerkannt, dass die gesetzliche Umsetzung der Verfassungsentscheidung in Art. 33 Abs. 5 GG, die vom Beamten das Eintreten für die verfassungsmäßige Ordnung fordert, nicht in Widerspruch zu Art. 21 Abs. 2 GG steht (stRspr seit dem Beschluss des BVerfG vom 22. Mai 1975 a.a.O. S. 358 f.).
- BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01
Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung …
Auszug aus BVerwG, 30.09.2009 - 6 C 29.08
Dabei ist es Sache des Gesetzgebers, im Hinblick auf den konkret betroffenen Lebensbereich im Einzelnen darüber zu entscheiden, ob, mit welchem Schutzniveau und auf welche Weise Situationen entgegengewirkt werden soll, die nach seiner Einschätzung zu Schäden führen können (vgl. BVerfG, Urteil vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 - BVerfGE 110, 141 ). - BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06
Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.
Auszug aus BVerwG, 30.09.2009 - 6 C 29.08
Wie der Senat bereits bei früherer Gelegenheit betont hat, ist es das zentrale Anliegen des Waffengesetzes 2002, den Schutz der Allgemeinheit vor unzuverlässigen Waffenbesitzern zu verstärken, d.h. das mit jedem Waffenbesitz verbundene Risiko zu minimieren und nur bei Personen hinzunehmen, die das Vertrauen verdienen, in jeder Hinsicht ordnungsgemäß und verantwortungsbewusst mit der Waffe umzugehen (Urteil vom 16. Mai 2007 - BVerwG 6 C 24.06 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 93 Rn. 46 f., 65).
- BVerwG, 21.07.1989 - 7 B 184.88
Rechtsweg und Anspruchsinhalt bei Streit um Zugang zu privatrechtlich betriebener …
Auszug aus BVerwG, 30.09.2009 - 6 C 29.08
Daraus folgt z.B., dass die politischen Aktivitäten einer nicht verbotenen Partei sowie ihre Mitglieder und Anhänger weder durch Versammlungsverbote (BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. Mai 2001 - 1 BvQ 22/01 - NJW 2001, 2076) oder Redeverbote (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2002 - 1 BvQ 49/02 - NJW 2003, 1108), die sich auf die von der Partei vertretenen verfassungsfeindlichen Inhalte stützen, behindert werden dürfen noch etwa durch die Ablehnung von strafrechtlich nicht bedenklichen Wahlwerbespots (BVerfG, Beschluss vom 14. Februar 1978 - 2 BvR 523/75 u.a. - BVerfGE 47, 198) oder auch durch eine Ungleichbehandlung beim Zugang zu gemeindlichen Einrichtungen (BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1989 - BVerwG 7 B 184.88 - Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 91). - BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 523/75
Wahlwerbesendungen
Auszug aus BVerwG, 30.09.2009 - 6 C 29.08
Daraus folgt z.B., dass die politischen Aktivitäten einer nicht verbotenen Partei sowie ihre Mitglieder und Anhänger weder durch Versammlungsverbote (BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. Mai 2001 - 1 BvQ 22/01 - NJW 2001, 2076) oder Redeverbote (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2002 - 1 BvQ 49/02 - NJW 2003, 1108), die sich auf die von der Partei vertretenen verfassungsfeindlichen Inhalte stützen, behindert werden dürfen noch etwa durch die Ablehnung von strafrechtlich nicht bedenklichen Wahlwerbespots (BVerfG, Beschluss vom 14. Februar 1978 - 2 BvR 523/75 u.a. - BVerfGE 47, 198) oder auch durch eine Ungleichbehandlung beim Zugang zu gemeindlichen Einrichtungen (BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1989 - BVerwG 7 B 184.88 - Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 91). - BVerfG, 01.05.2001 - 1 BvQ 22/01
Einstweiliger Rechtsschutz gegen ein Versammlungsverbot; "Gegen Sozialdumping und …
Auszug aus BVerwG, 30.09.2009 - 6 C 29.08
Daraus folgt z.B., dass die politischen Aktivitäten einer nicht verbotenen Partei sowie ihre Mitglieder und Anhänger weder durch Versammlungsverbote (BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. Mai 2001 - 1 BvQ 22/01 - NJW 2001, 2076) oder Redeverbote (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2002 - 1 BvQ 49/02 - NJW 2003, 1108), die sich auf die von der Partei vertretenen verfassungsfeindlichen Inhalte stützen, behindert werden dürfen noch etwa durch die Ablehnung von strafrechtlich nicht bedenklichen Wahlwerbespots (BVerfG, Beschluss vom 14. Februar 1978 - 2 BvR 523/75 u.a. - BVerfGE 47, 198) oder auch durch eine Ungleichbehandlung beim Zugang zu gemeindlichen Einrichtungen (BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1989 - BVerwG 7 B 184.88 - Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 91). - BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 17.03
Wehrdienst; militärische Ordnung; Pflicht der Soldaten zur Verfassungstreue; …
Auszug aus BVerwG, 30.09.2009 - 6 C 29.08
Ebenso werden Reserveoffiziere und auch Wehrpflichtige der Bundeswehr durch das Parteienprivileg nur in Bezug auf politische Aktivitäten geschützt, welche sie unabhängig von ihrem militärischen Status für ihre Partei entfalten, während das Parteienprivileg nicht daran hindert, aus der Betätigung Rückschlüsse für den militärischen Pflichtenkreis zu ziehen (Urteile vom 17. September 2003 - BVerwG 6 C 4.03 - Buchholz 448.0 § 48 WPflG Nr. 4 S. 9 und vom 7. Juli 2004 - BVerwG 6 C 17.03 - Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 21 S. 8 f.). - BVerfG, 17.01.1978 - 2 BvR 487/76
KBW-Werbung
Auszug aus BVerwG, 30.09.2009 - 6 C 29.08
Daneben erstreckt sich das Privileg des Art. 21 Abs. 2 Satz 2 GG auch auf die parteioffizielle bzw. parteiverbundene Tätigkeit der Funktionäre und Anhänger einer Partei, soweit sie mit allgemein erlaubten Mitteln arbeiten, insbesondere nicht gegen die allgemeinen, d.h. kein Sonderrecht gegen die Parteien enthaltenden Strafgesetze verstoßen (stRspr; s. nur BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 1978 - 2 BvR 487/76 - BVerfGE 47, 130 m.w.N.). - BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvR 486/59
Verfassungswidrigkeit des allein auf Parteimitgliedschaft gestützten …
Auszug aus BVerwG, 30.09.2009 - 6 C 29.08
Zwar kann grundsätzlich das, was dem Mitglied oder Anhänger einer Partei an parteioffizieller oder parteiverbundener Tätigkeit von Verfassungs wegen gestattet ist, nicht in anderen Rechtsbereichen mit nachteiligen Folgen verknüpft werden, soll nicht die Rechtsordnung zu sich selbst in Widerspruch treten (s. in diesem Sinne bereits BVerfG, Beschlüsse vom 27. Juni 1961 - 1 BvR 486/59 - BVerfGE 13, 46 und vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ). - BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvR 2251/02
Zulassung als Anwaltsnotar vor Ablauf der Regelfrist
Auszug aus BVerwG, 30.09.2009 - 6 C 29.08
Daraus folgt z.B., dass die politischen Aktivitäten einer nicht verbotenen Partei sowie ihre Mitglieder und Anhänger weder durch Versammlungsverbote (BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. Mai 2001 - 1 BvQ 22/01 - NJW 2001, 2076) oder Redeverbote (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2002 - 1 BvQ 49/02 - NJW 2003, 1108), die sich auf die von der Partei vertretenen verfassungsfeindlichen Inhalte stützen, behindert werden dürfen noch etwa durch die Ablehnung von strafrechtlich nicht bedenklichen Wahlwerbespots (BVerfG, Beschluss vom 14. Februar 1978 - 2 BvR 523/75 u.a. - BVerfGE 47, 198) oder auch durch eine Ungleichbehandlung beim Zugang zu gemeindlichen Einrichtungen (BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1989 - BVerwG 7 B 184.88 - Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 91). - BVerwG, 17.09.2003 - 6 C 4.03
Klagebefugnis; Alarmreserve; Ausplanung; Einberufungsbescheid; Begründung; …
- BVerwG, 19.06.2019 - 6 C 9.18
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Funktions- bzw. Mandatsträgers der NPD
Unzuverlässig im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a WaffG a.F. ist in der Regel auch derjenige, der verfassungsfeindliche Bestrebungen im Rahmen der Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen politischen Partei verfolgt (Bestätigung von BVerwG, Urteil vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 100 Rn. 13 ff.).Der Senat hat bereits entschieden, dass unzuverlässig im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG a.F. in der Regel auch derjenige ist, der verfassungsfeindliche Bestrebungen im Rahmen der Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen politischen Partei verfolgt (BVerwG, Urteil vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 100 Rn. 13 ff.).
Die unterschiedliche tatbestandliche Ausgestaltung spricht vielmehr in gesetzessystematischer Hinsicht dafür, dass beide Vorschriften nebeneinander anwendbar sind (BVerwG, Urteil vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 100 Rn. 15).
Die Annahme der Selbständigkeit der beiden Tatbestände wird durch die Entstehungsgeschichte der zuletzt genannten Vorschrift bestätigt (BVerwG, Urteil vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 100 Rn. 16).
Der Senat hat wiederholt hervorgehoben, dass es das zentrale Anliegen des Waffengesetzes ist, den Schutz der Allgemeinheit vor unzuverlässigen Waffenbesitzern zu verstärken, d.h. das mit jedem Waffenbesitz verbundene Risiko zu minimieren und nur bei Personen hinzunehmen, die das Vertrauen verdienen, in jeder Hinsicht ordnungsgemäß und verantwortungsbewusst mit der Waffe umzugehen (…BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2007 - 6 C 24.06 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 93 Rn. 46 f., 65 und vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 100 Rn. 17).
Eine derartige Schutzlücke entstünde jedoch dann, wenn das Verfolgen von Bestrebungen der in § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG a.F. genannten Art im Schatten der Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei zum Nachteil der Allgemeinheit folgenlos bliebe, obwohl es nach der Wertung des Gesetzes regelmäßig die Unzuverlässigkeit begründet (BVerwG, Urteil vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 100 Rn. 17).
Das Parteienprivileg des Art. 21 Abs. 2 Satz 2 GG a.F. bezog sich dabei nicht nur auf die Parteiorganisation, sondern auch auf die parteioffizielle bzw. parteiverbundene Tätigkeit der Funktionäre und Anhänger einer Partei, soweit sie mit allgemein erlaubten Mitteln arbeiten, insbesondere nicht gegen die allgemeinen, d.h. kein Sonderrecht gegen die Parteien enthaltenden Strafgesetze verstoßen (BVerwG, Urteil vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 100 Rn. 20 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 1978 - 2 BvR 487/76 - BVerfGE 47, 130 m.w.N.).
Rn. 18 Die Annahme einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit von Mitgliedern einer Partei bei Vorliegen der in § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG a.F. genannten Voraussetzungen steht mit diesen Grundsätzen im Einklang; denn die von Art. 21 GG geschützte Mitwirkung der Parteien an der politischen Willensbildung wird hierdurch nicht in rechtserheblicher Weise beeinträchtigt (BVerwG, Urteil vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 100 Rn. 21).
In vergleichbarer Weise ist in den Fällen der Regelunzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a WaffG a.F., sofern waffenrechtliche Beanstandungen nicht vorliegen, eine einzelfallbezogene Prüfung vorzunehmen (vgl. in diesem Sinne BVerwG, Urteil vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 100 Rn. 22).
- BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"
§ 5 Abs. 2 WaffG erweitert so den absoluten Unzuverlässigkeitsbegriff des § 5 Abs. 1 WaffG und engt diesen nicht etwa ein, so wie auch die verschiedenen in § 5 Abs. 2 WaffG geregelten Fallgruppen selbständig nebeneinander stehen und wechselseitig keine Ausschlusswirkungen begründen (BVerwG, Urteil vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 100 Rn. 13 ff.).Die Prognose hat sich an dem Zweck des Gesetzes zu orientieren, die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz ohnehin verbunden sind, nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (BVerwG, stRspr; vgl. etwa Urteil vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 100 Rn. 17 m.w.N.).
§ 5 Abs. 2 WaffG erweitert so den absoluten Unzuverlässigkeitsbegriff des § 5 Abs. 1 WaffG und engt diesen nicht etwa ein, so wie auch die verschiedenen in § 5 Abs. 2 WaffG geregelten Fallgruppen selbständig nebeneinander stehen und wechselseitig keine Ausschlusswirkungen begründen (BVerwG, Urteil vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 100 Rn. 13 ff.).
Die Prognose hat sich an dem Zweck des Gesetzes zu orientieren, die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz ohnehin verbunden sind, nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (BVerwG, stRspr; vgl. etwa Urteil vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 100 Rn. 17 m.w.N.).
§ 5 Abs. 2 WaffG erweitert so den absoluten Unzuverlässigkeitsbegriff des § 5 Abs. 1 WaffG und engt diesen nicht etwa ein, so wie auch die verschiedenen in § 5 Abs. 2 WaffG geregelten Fallgruppen selbständig nebeneinander stehen und wechselseitig keine Ausschlusswirkungen begründen (BVerwG, Urteil vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 100 Rn. 13 ff.).
Die Prognose hat sich an dem Zweck des Gesetzes zu orientieren, die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz ohnehin verbunden sind, nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (BVerwG, stRspr; vgl. etwa Urteil vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 100 Rn. 17 m.w.N.).
- VGH Hessen, 12.10.2017 - 4 A 626/17
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Parteizugehörigkeit (NPD)
Weder nach Wortlaut, Systematik, Entstehungsgeschichte noch nach Sinn und Zweck ergibt sich ein Anwendungsvorrang der Unzuverlässigkeitsgründe in § 5 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b WaffG a.F. gegenüber denjenigen in § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG a.F. (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 -, juris; BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris;… vgl. auch Lehmann/v. Grotthaus, Aktuelles Waffenrecht, Stand: Juni 2017, § 5 Rdnr. 144; a. A. ausdrücklich entgegen Bundesverwaltungsgericht: VG Dresden, Urteil vom 23. Juni 2016 - 4 K 286/16 -, juris).Die Vorstellung, dass dieser Ausschlusstatbestand generell nicht zum Tragen kommt, wenn die betreffenden Bestrebungen von dem Mitglied einer nicht verbotenen Partei im Rahmen seiner parteioffiziellen oder Partei verbundenen Tätigkeit verfolgt werden, verträgt sich ersichtlich nicht mit den Motiven des Gesetzgebers (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 -, juris).
§ 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG a.F. stellt sich damit als eine Vorschrift dar, die - vergleichbar mit den allgemeinen, d.h. kein Sonderrecht gegen die Parteien enthaltenden Strafgesetzen - dem Schutz fundamentaler Rechtsgüter der Allgemeinheit dient und die daher - wiederum ähnlich den allgemeinen Strafgesetzen - für die Mitglieder und Anhänger der Parteien auch in Anbetracht des Art. 21 Abs. 2 GG ebenso Geltung beansprucht wie für alle anderen Bürger (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 -, juris).
Denn der Kläger hat durch eine darüber hinausgehende aktive individuelle Betätigung als Mitglied der Vereinigung deren Bestrebungen durch Wahrnehmung verschiedener Aufgaben für die NPD unterstützt (…vgl. dazu Heinrich in Steindorf, Waffenrecht 10. Aufl. § 5 Rdnr. 21;… Lehmann/v. Grotthaus, Aktuelles Waffenrecht, Stand: Juni 2017, § 5 Rdnr. 151; BVerwG, Urteil vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 -, juris Rdnr. 16, 22).
{RN: 51} Dem steht auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. September 2009 (BVerwG, Urteil vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 -, juris Rdnr. 22; dem folgend Bayerischer VGH…, Beschluss vom 6. März 2012 - 21 AS 11.3004 -, juris Rdnr. 21) nicht entgegen.
- OVG Sachsen, 16.03.2018 - 3 A 556/17
Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Bestimmtheit; Unzuverlässigkeit; …
Vielmehr stehen die verschiedenen in § 5 Abs. 2 WaffG a. F. geregelten Fallgruppen selbständig nebeneinander und begründen wechselseitig keine Ausschlusswirkungen (BVerwG, Urt. v. 30. September 2009 - 6 C 29.08 -, juris Rn. 13;… HessVGH, Urt. v. 12. Oktober 2017 - 4 A 626/17 -, juris Rn. 36;… OVG Bremen, Beschl. v. 28. Oktober 2015 - 1 LA 267/14 -, juris Rn. 5).Rn. 32 Weder nach Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte, noch nach Sinn und Zweck ergibt sich ein Anwendungsvorrang der einzelnen Unzuverlässigkeitsgründe des § 5 Abs. 2 Nr. 2 WaffG a. F. gegenüber denjenigen in § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG a. F. (…zur Gruppenzugehörigkeit bei einer nicht verbotenen Vereinigung: BVerwG, Urt. v. 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris Rn. 8; zur Mitgliedschaft in einer nicht vom Bundesverfassungsgericht verbotenen Partei: Urt. v. 30. September 2009 a. a. O. Rn. 13;… HessVGH a. a. O.;… Lehmann/v. Grotthaus, Aktuelles Waffenrecht, Stand: Juni 2017, § 5 Rn. 144).
Die auch für Parteimitglieder oder -anhänger geltende Regelvermutung waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG a. F. beeinträchtigt nämlich die von Art. 21 GG geschützte Mitwirkung der Parteien an der politischen Willensbildung nicht in rechtserheblicher Weise (BVerwG, Urt. v. 30. September 2009 - 6 C 29.08 -, juris Rn. 20 f.;… HessVGH, Urt. v. 12. Oktober 2017 - 4 A 626/17 -, juris Rn. 37;… vgl. Heinrich, a. a. O. § 5 Rn. 20).
Demgegenüber stellt sich § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG a. F. als eine Vorschrift dar, die, vergleichbar mit den allgemeinen, d. h. kein Sonderrecht gegen die Parteien enthaltenden Strafgesetzen, dem Schutz fundamentaler Rechtsgüter der Allgemeinheit dient und die daher, wiederum ähnlich den allgemeinen Strafgesetzen, für die Mitglieder und Anhänger der Parteien auch in Anbetracht des Art. 21 Abs. 2 GG ebenso Geltung beansprucht wie für alle anderen Bürger (zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 30. September 2009 a. a. O. Rn. 20 mit N. z. Rspr. des BVerfG).
Ein solcher Ausnahmefall ist allein wegen waffenrechtskonformem Verhalten in der Vergangenheit nicht gegeben, da dieses ohnehin bei jedem Waffenbesitzer vorausgesetzt werden muss (…HessVGH, Urt. v. 12. Oktober 2017 - 4 A 626/17 -, juris Rn. 49; OVG Bremen, Beschl. v. 28. Oktober 2015 - 1 LA 267/14 -, juris;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30. Juni 2010 - OVG 11 S 5.09 -, juris Rn. 5; offen gelassen: BVerwG, Urt. v. 30. September 2009 - 6 C 29.08 -, juris Rn. 22).
Da nach obigen Ausführungen feststeht, dass der Kläger Bestrebungen der NPD unterstützt hat, die gegen in § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG a. F. genannten Verfassungsgrundsätze verstoßen, kommt der Frage grundsätzliche Bedeutung zu, ob der Inhaber einer Waffenbesitzkarte die Regelvermutung des § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG allein mit dem Verweis darauf widerlegen kann, sich in der Vergangenheit in Bezug auf seinen Waffenbesitz beanstandungsfrei verhalten zu haben (offen gelassen: BVerwG, Urt. v. 30. September 2009 - 6 C 29.08 -, juris Rn. 22).
- VG Düsseldorf, 19.06.2024 - 22 K 4836/23
Keine waffenrechtliche Erlaubnis für Mitglieder einer im Verdacht …
Rn. 44 So zur Vorgängerfassung BVerwG, Urteile vom 30. September 2009 - BVerwG 6 C 29/08 -, juris, Rn. 13 und vom 19. Juni 2019 - BVerwG 6 C 9/18 -, juris, Rn. 14; zur aktuellen Fassung VG Berlin, Urteil vom 22. November 2023 - 31 K 33/22 -, juris, Rn. 33.Rn. 131 Für die alte Rechtslage BVerwG, Urteile vom 30. September 2009 - BVerwG 6 C 29/08 -, juris, Rn. 18 ff. und vom 19. Juni 2019 - BVerwG 6 C 9/18 -, juris, Rn. 17; zur aktuellen Bay, VGH, Beschluss vom 20. September 2023 - 24 CS 23.650 -, juris, Rn. 16; VG Berlin, Urteil vom 22. November 2023 - 31 K 33/22 -, juris, Rn. 35.
Rn. 141 Vgl. BVerwG, Urteil vom 30. September 2009 - 6 C 29/08 -, juris Rn. 21; vgl. Wiegand, NVwZ 2023, 1211 unter Verweis auf BVerfGE 39, 334 (357 f.) = NJW 1975, 1641; vgl. auch Sächs. OVG, Beschluss vom 19. Oktober 2022 - 6 B 171/22 -, juris, Rn. 14.
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2026 - 3 L 44/25
Auch ohne Parteiverbot - AfD-Mitgliedschaft kann den Waffenschein kosten
Das Verwaltungsgericht hat zutreffend auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verwiesen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 - juris Rn. 13;… Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 - juris Rn. 14), wonach zwischen beiden Unzuverlässigkeitstatbeständen bezüglich der Mitgliedschaft in einer Partei ein gleichberechtigtes Nebeneinander besteht, da diese unterschiedliche Tatbestandsvoraussetzungen, Gefährdungstatbestände und Rückblickzeiträume (zehn Jahre bei Parteiverbot nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 lit. b WaffG; fünf Jahre bei unions- bzw. vereinsrechtlich verfassungsfeindlichen Bestrebungen nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. b WaffG) erfassen.Das Parteienprivileg des Art. 21 Abs. 2 Satz 2 GG a.F. bezog sich dabei nicht nur auf die Parteiorganisation, sondern auch auf die parteioffizielle bzw. parteiverbundene Tätigkeit der Funktionäre und Anhänger einer Partei, soweit sie mit allgemein erlaubten Mitteln arbeiten, insbesondere nicht gegen die allgemeinen, d.h. kein Sonderrecht gegen die Parteien enthaltenden Strafgesetze verstoßen (BVerwG, Urteil vom 30. September 2009- 6 C 29.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 100 Rn. 20 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 1978 - 2 BvR 487/76 - BVerfGE 47, 130 m.w.N.).
Rn. 10 Die Annahme einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit von Mitgliedern einer Partei bei Vorliegen der in § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG a.F. genannten Voraussetzungen steht mit diesen Grundsätzen im Einklang; denn die von Art. 21 GG geschützte Mitwirkung der Parteien an der politischen Willensbildung wird hierdurch nicht in rechtserheblicher Weise beeinträchtigt (BVerwG, Urteil vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 100 Rn. 21).
- VG Köln, 08.09.2022 - 20 K 3080/21
Mitglied des AfD-"Flügels" ist waffenrechtlich unzuverlässig
Rn. 70 Vgl. BVerwG, Urteil vom 30.09.2009 - 6 C 29.08 - NVwZ-RR 2010, 225 (226); ähnlich mit Urteil vom 28.01.2015 - 6 C 1.14 -, NJW 2015 3594, (3595).Rn. 73 Vgl. dazu grundlegend BVerwG, Urteil vom 30.09.2009 - 6 C 29.08 -, NVwZ-RR 2010, 225, 227.
- BVerwG, 17.11.2016 - 6 C 36.15
Anlass der Speicherung; Bundeszentralregister; Dispositionsbefugnis; Eintragung; …
Rn. 15 Zweck des Waffengesetzes ist es, die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz ohnehin verbunden sind, auf ein Mindestmaß zu beschränken und nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (BVerwG, stRspr, vgl. etwa Urteile vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 100 Rn. 17 m.w.N., vom 22. Oktober 2014 - 6 C 30.13 [ECLI:DE:BVerwG:2014:221014U6C30.13.0] - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 104 Rn. 19 …und vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:280115U6C1.14.0] - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 105 Rn. 8, 17). - VG Bremen, 08.08.2014 - 2 K 1002/13
Widerruf einer Waffenerlaubnis und Waffenverbot gegen Funktionsträger der NPD …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 30.9.2009, 6 C 29/08, juris) ist der Tatbestand des § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG auch bei der Prüfung von waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit im Zusammenhang mit parteioffizieller oder parteiverbundener Tätigkeit zu prüfen. - BSG, 14.12.2021 - B 14 AS 21/20 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen …
Dies gilt etwa dann, wenn es um eine besondere Pflichtenstellung des Betroffenen geht (grundlegend BVerfG vom 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334, 359 - juris RdNr 61; zu Parallelen bei der politischen Bildung durch Träger der freien Jugendhilfe BVerwG vom 16.2.1978 - V C 33.76 - BVerwGE 55, 232, 238 - juris RdNr 14) oder eine allgemeine staatliche Schutzpflicht mit dem Parteienprivileg in einen Ausgleich zu bringen ist (vgl zB zu Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG BVerwG vom 30.9.2009 - 6 C 29.08 - juris RdNr 21; hierzu zuletzt BVerfG vom 19.6.2019 - 2 BvR 2299/15 - juris RdNr 27). - VG Gießen, 05.07.2018 - 9 L 1982/18
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Kandidatur für die NPD auf kommunaler …
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2026 - 3 L 51/25
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft in der AfD
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.2025 - 7 A 10038/25
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Mitglied im Verein "Rote Hilfe e.V."
- BVerfG, 19.06.2019 - 2 BvR 2299/15
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines NPD-Funktionärs …
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2026 - 3 L 45/25
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Unterstützung in der AfD Sachsen-Anhalt
- BVerwG, 10.07.2018 - 6 B 79.18
Gebot der Verhältnismäßigkeit; Kleiner Waffenschein; Loyalitätsverpflichtung; …
- VG Gießen, 23.12.2019 - 9 L 2757/19
Keine Waffenbesitzkarte für (parteilosen) NPD-Kandidaten
- VG Greifswald, 18.12.2017 - 6 B 2431/17
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines NPD-Funktionärs
- OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2025 - 4 LB 37/23
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit nach Teilnahme an einer Demonstration im …
- VG Düsseldorf, 19.06.2024 - 22 K 4909/23
Keine waffenrechtliche Erlaubnis für Mitglieder einer im Verdacht …
- BSG, 14.12.2021 - B 14 AS 27/20 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen …
- VG Magdeburg, 25.03.2025 - 1 A 191/23
Waffenrechtliche Unzulässigkeit wegen AfD-Mitgliedschaft
- VG Berlin, 22.11.2023 - 31 K 33.22
- BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 2.14
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"
- VG Leipzig, 05.10.2015 - 3 L 183/15
- VG Würzburg, 19.05.2025 - W 9 K 24.620
Mitgliedschaft in verfassungsfeindlicher Vereinigung "Der III. Weg" begründet …
- VG Magdeburg, 28.02.2023 - 1 B 212/22
Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Mitgliedschaft in der AfD
- VGH Hessen, 07.12.2017 - 4 A 814/17
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Mitgliedschaft in einem Motorradclub …
- OVG Bremen, 28.10.2015 - 1 LA 267/14
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines NPD Kreisvorsitzenden; Unzuverlässigkeit …
- BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 3.14
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"
- BVerfG, 19.11.2015 - 2 BvR 2577/14
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse; nachträglicher Eintritt von Tatsachen, …
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2026 - 3 S 5.26
Kein Schülerbetriebspraktikum bei einem Mitglied des Landesvorstandes der AfD …
- VG Ansbach, 25.04.2019 - AN 16 K 17.01038
Bundesleiter der Identitären Bewegung waffenrechtlich unzuverlässig
- VG München, 13.11.2013 - M 7 K 12.2797
Widerruf der Waffenbesitzkarte; Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen …
- BVerwG, 20.01.2022 - 6 B 9.21
Verbot des Erwerbs und des Besitzes erlaubnisfreier Waffen; waffenrechtliche …
- VG Osnabrück, 13.02.2018 - 6 A 262/15
"Rücknahme eines kleinen Waffenscheines bei Mitgliedschaft im Gremium MC"
- VGH Bayern, 06.03.2012 - 21 AS 11.3004
Antrag auf Abänderung; Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund
- VG Freiburg, 12.11.2014 - 1 K 2227/13
Erlaubnis zum Erwerb, Besitz und Führen eines Schalldämpfers für die Langwaffe …
- VG München, 03.07.2026 - M 11 S 26.1799
Eilantrag gegen Nutzungsuntersagung für Räume eines Abgeordnetenbüros als …
- VG Minden, 15.01.2026 - 8 K 464/23
- VGH Bayern, 21.05.2012 - 21 ZB 12.86
Waffenrecht; keine Zulassungsgründe
- OVG Niedersachsen, 23.02.2010 - 11 LB 234/09
Waffenrechtliches Bedürfnis für die Erteilung eines Waffenscheines an einen …
- VG Köln, 24.07.2023 - 20 L 835/23
Mitglieder der "Ülkücü-Bewegung (Graue Wölfe) sind voraussichtlich …
- VG München, 31.05.2017 - M 7 S 16.987
Widerruf einer Waffenbesitzkarte
- VG München, 03.07.2026 - M 11 S 26.3217
Eilantrag gegen Nutzungsuntersagung für Räume eines Abgeordnetenbüros als …
- VGH Baden-Württemberg, 21.10.2019 - 1 S 542/18
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines den Jihad billigenden Unterstützers
- VG München, 26.04.2023 - M 7 S 23.1898
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - auch für erlaubnisfreie Waffen - bei …
- OVG Niedersachsen, 21.12.2012 - 11 LA 309/12
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit i.S.d. § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG aufgrund zwei …
- VG Darmstadt, 02.05.2024 - 5 L 2819/23
Widerruf einer Waffenbesitzkarte infolge der Kandidatur für die und der …
- VG Freiburg, 02.07.2019 - 3 K 5562/18
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft in einer örtlichen …
- VG Karlsruhe, 14.03.2016 - 4 K 5120/15
Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse und die …
- VG Ansbach, 17.01.2013 - AN 5 K 12.00008
Zustimmung zur Überlassung von Schusswaffen und Munition an Bewachungspersonal …
- OVG Sachsen, 19.10.2022 - 6 B 171/22
Rücknahme von Waffenbesitzkarten; Parteimitglied in einer rechtsextremen Partei; …
- VG München, 12.06.2024 - M 7 K 23.1219
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Zugehörigkeit zur "Reichsbürgerbewegung"
- OVG Sachsen, 17.01.2024 - 6 B 287/22
Widerruf eines Kleinen Waffenscheins; Fördermitgliedschaft in einer Partei; …
- VG Münster, 19.02.2024 - 1 L 777/23
Ablehnung, Aggressivität, Anhörung, Anhörungsmangel, Antrag auf Ausstellung einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2010 - 20 B 45/10
Beschränkung des Streitwertes auf das Fünffache des Auffangwertes gem. § 52 Abs. …
- VG Köln, 11.08.2022 - 20 K 2177/21
- VG Karlsruhe, 13.12.2018 - 12 K 5670/16
Untersagung des Erwerbs und Besitzes von Waffen und Munition
- VG Osnabrück, 13.02.2018 - 6 A 264/15
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse bei Mitgliedschaft im Gremium MC
- VG Osnabrück, 08.02.2016 - 6 B 56/15
Gremium MC; Rockerclub (OMCG); Zuverlässigkeit; Waffenrecht
- VG Karlsruhe, 15.08.2025 - 9 K 5923/24
Widerruf; Erlaubnis; Unzuverlässigkeit; Wohlverhaltensfrist; Gesinnung; Indizien; …
- VG Düsseldorf, 12.10.2016 - 22 K 2135/15
Rocker Rockerclub Waffe Waffenbesitzkarte Unzuverlässigkeit Verwertungsverbot
- VG Sigmaringen, 24.04.2015 - 8 K 1781/13
Verfassungsmäßigkeit der Erlaubnispflicht mit Bedürfnisprüfung (§ 8 …
- VG Sigmaringen, 07.02.2017 - 2 K 2923/16
Präsident einer Rockerclubs; sog. 1%-er; Prognose der waffenrechtlichen …
- VGH Bayern, 16.05.2022 - 24 B 22.317
Erfolgreiche Klage auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
- VG Karlsruhe, 18.10.2018 - 12 K 6041/17
Waffenrechtliche Untersagung des Erwerbs und des Besitzes von Waffen und …
- VG Karlsruhe, 22.08.2018 - 4 K 3040/16
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Mitglieds in einer örtlichen …
- VGH Bayern, 17.09.2018 - 21 CS 18.502
Widerruf der Waffenbesitzkarte
- VG Cottbus, 04.08.2023 - 3 L 98/23
- VG Köln, 23.01.2023 - 20 L 1784/22
Mitglieder von "Aufbruch Leverkusen" sind voraussichtlich waffenrechtlich …
- VG Gießen, 05.03.2020 - 9 K 8133/17
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei strafrechtlich relevantem Verhalten, …
- VG Münster, 13.07.2018 - 1 K 859/16
Kleiner Waffenschein Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit Prognose Tatsachen …
- VG Magdeburg, 28.02.2023 - 1 A 194/22
- VG Ansbach, 13.08.2019 - AN 16 K 18.01864
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse eines Prospect der Hells Angels
- VG Aachen, 18.11.2016 - 6 L 815/16
Waffenrecht; Widerruf; Rücknahme; Umdeutung; Zuverlässigkeit; Rocker; Gremium MC
- VG Bayreuth, 27.10.2020 - B 1 K 19.204
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, Teilnahme an zwei Veranstaltungen der Partei …
- VG Arnsberg, 22.11.2010 - 14 K 3810/09
Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung des Widerrufs einer …
- VG Köln, 11.08.2022 - 20 K 4549/21
- VG Stuttgart, 08.02.2024 - 5 K 5913/23
Verfassungsfeindliche Bestrebungen einer Vereinigung
- VG Köln, 03.01.2024 - 20 K 2507/23
- VG Schleswig, 21.05.2019 - 7 A 733/17
- VG Freiburg, 24.07.2018 - 9 K 8114/17
Waffenbesitzverbot; Rockerclub; Präsident eines Charters der Hells Angels
- VG Schleswig, 09.01.2026 - 7 B 129/25
Widerruf der Waffentrageerlaubnis; nicht ordnungsgemäße Ausübung des …
- VG Gelsenkirchen, 18.09.2025 - 17 K 3400/21
Waffenrechtliche Zuverlässigkeit; missbräuchliche Verwendung; aggressive …
- VG Ansbach, 14.10.2020 - AN 16 K 19.02387
Unbegründete Klage gegen Widerruf von waffenrechtlichen Erlaubnissen
- VG Ansbach, 26.01.2016 - AN 14 S 14.01102
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse - Mitgliedschaft im Motorradclub Outlaw …
- BVerwG, 30.09.2008 - 6 B 56.08
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