Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2012 - 6 Sa 689/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 271 Abs 2 BGB, § 362 Abs 1 BGB, § 394 BGB, § 611 Abs 1 BGB, § 138 Abs 1 ZPO
Lohnvorschuss - Einbehalt von Nettolohnbeträgen wegen Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen auf Einmalzahlungen in einen Pensionsfonds - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verrechnung von Lohnvorschüssen; unzureichendes Bestreiten der von der arbeitgeberseitig dargelegten Vorschussabrede
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Verrechnung von Lohnvorschüssen; Vorliegen eines unzureichenden Bestreitens der von der arbeitgeberseitig dargelegten Vorschussabrede
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 26.10.2011 - 4 Ca 876/11
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2012 - 6 Sa 689/11
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BAG, 13.12.2000 - 5 AZR 334/99
Lohneinbehalt wegen negativen Arbeitskontos
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2012 - 6 Sa 689/11
Rn. 38 aa) Lohnvorschüsse sind vorweggenommene Vergütungstilgungen, die zur Verrechnung keiner Aufrechnung oder Aufrechnungserklärung bedürfen und auch nicht den Pfändungsfreigrenzen nach § 394 BGB i.V.m. § 850c ZPO unterliegen (BAG 13.11.2000 - 5 AZR 334/99 - zu II 2 d der Gründe, NZA 2002, 390). - BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 806/05
Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag bei Betriebsrente
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2012 - 6 Sa 689/11
Rn. 48 d) Da auf den gesetzlichen Abzug finden die Pfändungsfreigrenzen keine Anwendung finden (vgl. R 41c.1 Abs. 4 Satz 3 LStR 2011 bzw. - zu § 28g SGB IV - BAG 12.12.2006 - 3 AZR 806/05 - Rn. 33, NZA 2007, 1105), bedarf die vereinzelt vertretene Auffassung, die Anrechnung von Lohnvorschüssen bedürfe der Berücksichtigung eines gewissen Selbstbehalts, ggf. entsprechend § 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO (…vgl. AnwKommArbR/ Boecken § 614 BGB Rn. 22;… ErfK/ Preis 11. Aufl. § 614 Rn. 21;… dagegen indes MünchKommBGB/ Müller-Glöge § 614 Rn. 18), keiner weiteren Beurteilung. - BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 317/11
Auflösung des ERA-Anpassungsfonds - Gleichbehandlungsgrundsatz
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2012 - 6 Sa 689/11
An diesen Umständen ändert auch der Einwand der Klägerin, anderen Mitarbeitern sei die Übertragung steuer- (und ggf. abgaben-) frei gewährt worden nichts, da der Gleichbehandlungsgrundsatz in Fällen bloßen Normvollzugs nicht greift (BAG 27.6.2012 - 5 AZR 317/11 - Rn. 17, juris).
- BAG, 28.07.2010 - 5 AZR 521/09
Ausschlussfrist und Arbeitszeitkonto
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2012 - 6 Sa 689/11
Rn. 36 a) Die Lohnbeträge der Klägerin waren von der Beklagten als in den geltend gemachten Umfängen entstanden streitlos gestellt, wie sich aus den erteilten Abrechnungen für März und April 2011 unschwer ergab (vgl. BAG 28.7.2010 - 5 AZR 521/09 - Rn. 19, NZA 2010, 1241). - BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 675/10
Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Vertragserfüllung - Maßregelungsverbot - …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2012 - 6 Sa 689/11
Er hat den Streitgegenstand so genau zu bezeichnen, dass der Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO)keinem Zweifel unterliegt und die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Parteien entschieden werden kann (§ 322 Abs. 1 ZPO; BAG 14.12.2011 - 5 AZR 675/10 - Rn. 11, NZA 2012, 618). - BAG, 24.08.2011 - 7 ABR 8/10
Teilnahmerecht von Auszubildenden eines reinen Ausbildungsbetriebes an …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2012 - 6 Sa 689/11
Aufgrund des sog. zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriffs, nach dem der Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens durch den konkret gestellten Antrag und den ihm zugrunde liegenden Lebenssachverhalt bestimmt wird (vgl. BAG 23.8.2011 - 7 ABR 8/10 - Rn. 23, NZA 2012, 223), kann - wie vom Arbeitsgericht zutreffend hervorgehoben - über weitergehende Anspruchsgründe mithin nicht entschieden werden.
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 8 Sa 201/15
Schadensersatz für entgangene Bonuszahlung bei unterlassener Zielvorgabe
Voraussetzung einer Verrechnungsmöglichkeit ist also, dass zwischen den Parteien Einigkeit darüber erzielt wurde, dass eine Zahlung als Vorschuss erbracht wird, welche bei Fälligkeit der Forderung sodann verrechnet wird (vgl. BAG 13.11.2000 - 5 AZR 334/99 - NZA 2002, 390; LAG Rheinland-Pfalz 05.10.2012 - 6 Sa 689/11 - JURIS Rn. 38 ).
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