Rechtsprechung
| OLG Köln, 20.05.2016 - I-6 U 155/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HWG §§ 1 Abs. 1 Nr. 2, 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines kostenlosen Lasik-Quick-Checks durch einen Augenarzt - rechtsportal.de
ALs recherchiert
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines kostenlosen Lasik-Quick-Checks durch einen Augenarzt - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenloser Lasik Quick-Check
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines kostenlosen Lasik-Quick-Checks durch einen Augenarzt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Heilmittelwerberecht: Unzulässigkeit von Zuwendungen und sonstiger Werbegaben durch Ärzte
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Angebot eines kostenlosen "Lasik Quick-Checks" durch Augenarzt verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Kostenloser Lasik Quick-Check durch Augenarzt verstößt gegen Zuwendungsverbot nach § 7 Abs. 1 Heilmittelwerbegesetz
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Kostenloser Lasik Quick-Check verstößt gegen Zuwendungsverbot
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Kostenloser Lasik Quick-Check ist keine handelsübliche Nebenleistung im Sinne des Heilmittelwerberechts
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 87 (Kurzinformation)
Ärztliches Berufsrecht | Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht | Werbung für unentgeltlichen Lasik Quick-Check
Verfahrensgang
- LG Köln, 03.09.2015 - 31 O 129/15
- OLG Köln, 20.05.2016 - I-6 U 155/15
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2016, 465
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.02.2015 - I ZR 213/13
Zur Zulässigkeit eines kostenlosen Fahrdiensts einer Augenklinik
Auszug aus OLG Köln, 20.05.2016 - 6 U 155/15
Rn. 15 Der Anspruch des Kläger auf Unterlassung der streitgegenständlichen Werbung folgt aus § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG i.V.m. § 3 UWG (a.F. und n.F.), § 4 Nr. 11 UWG a.F. bzw. § 3a UWG n.F. sowie § 7 Abs. 1 HWG als unionsrechtskonforme nationale Marktverhaltensregelung (s. BGH GRUR 2015, 813 - Fahrdienst zu Augenklinik, Tz. 10 ff.).5,00 EUR liegt (s. BGH GRUR 2015, 813 - Fahrdienst zu Augenklinik, Tz. 21;… Bülow/Ring/Arzt/Brixius, HWG, 4. Aufl., § 7 Rn. 56 ff.).
- OLG Köln, 29.04.2016 - 6 U 91/13
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines kostenlosen Fahrdienstes durch den …
Auszug aus OLG Köln, 20.05.2016 - 6 U 155/15
Eine Leistung, die von dem Werbenden gerade als eine Besonderheit seines Angebots herausgestellt wird, kann daher nicht als handelsüblich angesehen werden (s. BGH, GRUR 1991, 329 - Family-Karte, Juris-Tz. 12; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 130 - Kostenloser Shuttleservice, Juris-Tz. 36; Senat, Urteil vom 29.04.2016, 6 U 91/13). - OLG Düsseldorf, 04.12.2012 - 20 U 46/12
Wettbewerbswidrigkeit des Angebots eines kostenlosen Shuttle-Service von der …
Auszug aus OLG Köln, 20.05.2016 - 6 U 155/15
Eine Leistung, die von dem Werbenden gerade als eine Besonderheit seines Angebots herausgestellt wird, kann daher nicht als handelsüblich angesehen werden (s. BGH, GRUR 1991, 329 - Family-Karte, Juris-Tz. 12; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 130 - Kostenloser Shuttleservice, Juris-Tz. 36; Senat, Urteil vom 29.04.2016, 6 U 91/13). - BGH, 23.05.1991 - I ZR 294/89
Rückfahrkarte - Verbotene Nebenleistung
Auszug aus OLG Köln, 20.05.2016 - 6 U 155/15
Handelsüblich sind Nebenleistungen, wenn sie sich nach allgemeiner Auffassung der beteiligten Verkehrskreise im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Gepflogenheiten halten (s. BGH NJW-RR 1991, 1191 - Rückfahrkarte, Juris-Tz. 16). - BGH, 22.11.1990 - I ZR 50/89
Family-Karte - Verbotene Nebenleistung
Auszug aus OLG Köln, 20.05.2016 - 6 U 155/15
Eine Leistung, die von dem Werbenden gerade als eine Besonderheit seines Angebots herausgestellt wird, kann daher nicht als handelsüblich angesehen werden (s. BGH, GRUR 1991, 329 - Family-Karte, Juris-Tz. 12; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 130 - Kostenloser Shuttleservice, Juris-Tz. 36; Senat, Urteil vom 29.04.2016, 6 U 91/13).
- KG, 14.08.2024 - 5 U 139/21
Erforderlichkeit eines deutlichen Abfasssens des Unterlassungsanspruchs im Rahmen …
Rn. 48 (a) Vom Anwendungsbereich des § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG sind grundsätzlich auch kostenlose Dienstleistungen von Ärzten (und von nichtärztlichem Personal) erfasst, da solche Leistungen - auch als Teil und/oder Ergänzung einer ärztlichen Hauptleistung - normalerweise nur gegen Geld erhältlich sind (…vgl. MüKoUWG/Köber, 3. Aufl. 2022, Band 2, Abschnitt E. Heilmittelwerberecht § 7 HWG Rn. 41; vgl. ferner für eine Implantatsprechstunde LG Braunschweig…, Urteil vom 25. März 2021 - 22 O 582/20, Rn. 27, juris; für eine kostenlose Beratung vor einer chirurgisch-ästhetischen Operation: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg…, Beschluss vom 9. November 2017 - 3 U 183/15, Rn. 12, juris - Brustvergrößerung; LG Nürnberg-Fürth…, Urteil vom 19. Juli 2013 - 4 HK O 1549/13, Rn. 41, juris; für eine vorbereitende Augenuntersuchung: OLG München…, Urteil vom 9. November 2017 - 29 U 4850/16, Rn. 38, juris - Eignungscheck; OLG Köln, Urteil vom 20. Mai 2016 - I-6 U 155/15, Rn. 15, juris - Kostenloser Lasik Quick-Check; für einen kostenlosen Venencheck: OLG Celle…, Beschluss vom 3. November 2011 - 13 U 167/11, Rn. 12, juris - kostenlose Sprechstunde).Rn. 63 Dies ist hier nicht der Fall, da es immerhin denkbar ist, dass sich ein potentieller Patient, der bereits das Angebot des von der Beklagten ausgelobten "Bonus" im Wert von "150 - 300 EUR" in Anspruch genommen und auf diese Weise erfahren hat, dass "sein Fall geeignet" ist, bei seiner Entscheidung für oder gegen die Fortsetzung der Behandlung bei der Beklagten auch davon leiten lassen wird, dass die Beklagte bzw. deren Kooperationszahnärzte ihm bereits eine Vergünstigung gewährt haben, die er bei Aufsuchen eines anderen Arztes möglicherweise nicht erwarten kann (vgl. OLG Köln, Urteil vom 20. Mai 2016 - I-6 U 155/15 Rn. 16, juris - Kostenloser Lasik Quick-Check).
Denn in einem solchen Fall stellt sich die Nebenleistung aus der maßgeblichen Sicht der angesprochenen Verbraucher und potentiellen Patienten gerade nicht als handelsüblich dar (vgl. OLG Köln, Urteil vom 20. Mai 2016 - I-6 U 155/15, Rn. 18, juris - Kostenloser Lasik Quick-Check).
Rn. 73 (b) Zum anderen geht die Erhebung von Befunden ("Diagnose)" nebst Auswertung derselben wie dies in der in Anlage K11 eingeblendeten Werbung hervorgehoben wird ("beraten Sie umfassend", "zeigen Ihnen anschaulich"), über eine bloße Auskunft oder einen Ratschlag im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 Nr. 4 HWG hinaus (OLG Köln, Urteil vom 20. Mai 2016 - I-6 U 155/15, Rn. 17, juris - Kostenloser Lasik Quick-Check; LG Braunschweig…, Urteil vom 25. März 2021 - 22 O 582/20, Rn. 34, juris - Implantatsprechstunde; vgl. ferner OLG Celle…, Beschluss vom 3. November 2011 - 13 U 167/11, Rn. 13, juris - kostenlose Sprechstunde sowie Sosnitza in Meisterernst/Sosnitza, 188. EL November 2023, HWG § 7 Rn. 39;… BeckOK HWG/Doepner/Reese, 12. Ed. 1.4.2024, HWG § 7 Rn. 694).
- OLG München, 09.11.2017 - 29 U 4850/16
Zulässigkeit eines kostenlosen Eignungschecks für Augenlaser-Operation durch …
Im Gegensatz zum vom OLG Köln zu entscheidenden Fall (GRUR-RR 2016, 465) hat die Beklagte die Kostenlosigkeit des Eignungschecks auch nicht besonders herausgestellt, so dass der Verkehr auch nicht aufgrund einer besonderen Hervorhebung davon ausgeht, dass es sich nicht um eine handelsübliche, sondern eine besondere Leistung der Beklagten handelt (…vgl. OLG Köln a.a.O. Tz. 17). - LG Hamburg, 07.10.2021 - 312 O 354/19
Heilmittelwerbung: Angebot eines Heiminfusionsservices für Ärzte als unzulässige …
Rn. 101 Handelsüblich sind Nebenleistungen, wenn sie sich nach allgemeiner Auffassung der beteiligten Verkehrskreise im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Gepflogenheiten halten (vgl. BGH…, Urteil vom 23.5.1991, I ZR 294/89 - Rückfahrkarte, Rz. 16; OLG Köln, Urteil vom 20.5.2016, 6 U 155/15, Rz 18, Kostenloser Lasik Quick-Check; OLG Düsseldorf, Urteil vom 4.12.2012, 20 U 46/12, Rz 36, Shuttle-Service, kostenloser Shuttleservice).Die Angesprochenen dürfen die Leistung aber nicht als eine Besonderheit ansehen, sondern sie muss ihren Erwartungen entsprechen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 20.5.2016, 6 U 155/15, Rz 18, Kostenloser Lasik Quick-Check; OLG Düsseldorf, Urteil vom 4.12.2012, 20 U 46/12, Rz 36, Shuttle-Service, kostenloser Shuttleservice).
- LG Bochum, 11.06.2024 - 18 O 21/23
Wettbewerbsrecht: Kostenlose Erstberatung
Ob sich etwas Anderes vor dem Hintergrund ergibt, dass die Beklagte den 12monatigen kostenlosen Zugang zu der App in herausgestellter Weise als etwas Besonderes bewirbt, so dass sich dieser aus der maßgeblichen Sicht der angesprochenen Verbraucher und potenziellen Kunden nicht als handelsüblich darstellt (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2016, 465 Rn. 17, beck-online), kann hier dahinstehen. - LG Münster, 24.09.2019 - 23 O 13/19
Wettbewerbsrecht: Blutzuckermessgerät
Die Angesprochenen dürfen die Leistung aber nicht als eine Besonderheit ansehen, sondern sie muss ihren Erwartungen entsprechen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 20.05.2016, 6 U 155/15, zitiert nach juris Rn. 18). - LG Bochum, 07.05.2024 - 18 O 21/23 Ob sich etwas Anderes vor dem Hintergrund ergibt, dass die Beklagte den 12monatigen kostenlosen Zugang zu der App in herausgestellter Weise als etwas Besonderes bewirbt, so dass sich dieser aus der maßgeblichen Sicht der angesprochenen Verbraucher und potenziellen Kunden nicht als handelsüblich darstellt (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2016, 465 Rn. 17, beck-online), kann hier dahinstehen.
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 12.04.2016 - 6 U 115/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 187 Abs 1 BGB, § 187 Abs 2 BGB, § 242 BGB, § 355 Abs 1 S 1 BGB, § 495 BGB
Verbraucherdarlehensvertrag: Deutlichkeit einer Widerrufsbelehrung hinsichtlich des Fristbeginns; Voraussetzungen der Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerrufs bzw. der Verwirkung des Widerrufsrechts - rechtsportal.de
BGB § 488 Abs. 1 ; BGB a.F. § 355 Abs. 1 S. 2
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages - Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- widerruf-darlehen-anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung der LBBW
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 19.06.2015 - 14 O 478/14
- OLG Stuttgart, 12.04.2016 - 6 U 115/15
- BGH, 28.11.2017 - XI ZR 167/16
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (25)
- BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13
Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer …
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2016 - 6 U 115/15
Rn. 31 Hat der Unternehmer ein Belehrungsformular verwendet, das dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV in der maßgeblichen Fassung sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht, kann sich der Unternehmer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf die in § 14 Abs. 1, 3 BGB-InfoV geregelte Gesetzlichkeitsfiktion auch dann berufen, wenn das Muster fehlerhaft ist und den gesetzlichen Anforderungen des § 355 Abs. 2 BGB an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nicht genügt (BGH, Urteil vom 18.3.2014 - II ZR 109/13 -, juris, m.w.N.).Rn. 32 Greift der Unternehmer hingegen in den Mustertext durch eigene inhaltliche Bearbeitung ein oder lässt er Teile der Musterbelehrung weg, tritt die Wirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV nicht ein, und zwar unabhängig vom konkreten Umfang der vorgenommenen Änderungen (BGH…, Urteil vom 28.6.2011 - XI ZR 349/10 -, Rn. 37 ff., juris; vom 9.12.2009 - VIII ZR 219/08; vom 1.3.2012 - III ZR 83/11; vom 18.3.2014 - II ZR 109/13; vom 10.2.2015 - II ZR 163/14), wobei geringfügige Änderungen, die sich auf die Anpassung an das Gesetz beschränken, nicht zum Wegfall der Gesetzlichkeitsfiktion führen (BGH, Urteil vom 18.3.2014 - II ZR 109/13).
Darin liegt jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur eine unschädliche Anpassung an die Regelung des § 187 BGB, die für sich nicht zum Verlust der Schutzwirkung führen würde (BGH, Urteil vom 20.11.2012 - II ZR 264/10; vom 18.3.2014 - II ZR 109/13).
- BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11
Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und …
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2016 - 6 U 115/15
Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (BGH, Urteil vom 23.1.2014 - VII ZR 177/13; Urteil vom 7.5.2014 - IV ZR 76/11).Ein schutzwürdiges Vertrauen kann der Unternehmer regelmäßig schon deshalb nicht in Anspruch nehmen, weil er den mit dem unbefristeten Widerrufsrecht verbundenen Schwebezustand selbst herbeigeführt hat, indem er eine fehlerhafte Belehrung erteilt hat (BGH, Urteil vom 7.5.2014 - IV ZR 76/11 -, juris Rn. 30).
- OLG Stuttgart, 14.04.2015 - 6 U 66/14
Widerruf eines Verbraucherkreditvertrags in einem Altfall: Berufung des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2016 - 6 U 115/15
Auf die Vorrangigkeit der Leistungsklage kann der Kläger nicht verwiesen werden, wenn, wie hier, der Saldo der nach wirksamem Widerruf ggf. entstehenden wechselseitigen Ansprüche negativ ist, und mit der Umwandlung der Darlehensverträge in Rückgewährschuldverhältnisse ist die Klage auch auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses gerichtet (vgl. zu beiden Gesichtspunkten Senat v. 14.4.2015 - 6 U 66/14 ).Damit liegt eine inhaltliche Bearbeitung vor und die Beklagte kann sich deshalb nicht auf die Schutzwirkung gemäß § 14 Abs. 1 BGB-InfoV berufen (so bereits Senat, Urt. v. 14.4.2015 - 6 U 66/14 ).
- BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines …
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2016 - 6 U 115/15
Rn. 50 Unter Zugrundelegung der Grundsätze im Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12.1.2016 - XI ZR 366/15 - liegt der Streitwert der vorliegenden Feststellungsklage in der Streitwertstufe bis 200.000 Euro (bis zum Widerruf gezahlt jeweils rund 63 Raten, beim Vertrag mit der Endnummer -... in Höhe von 1.520 Euro, beim Vertrag mit der Endnummer -... in Höhe von 1523, 54 Euro, insgesamt rund 191.000 Euro). - BGH, 16.03.2016 - VIII ZR 146/15
Widerruf von Fernabsatzverträgen von Gesetzes wegen ohne Rücksicht auf die …
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2016 - 6 U 115/15
Es soll seinem freien Willen überlassen bleiben, ob er seine Vertragserklärung wirksam werden lassen will oder nicht (BGH, Urteil vom 19.2.1986 - VIII ZR 113/85 -, juris; vom 16.3.2016 - VIII ZR 146/15). - BGH, 16.03.2007 - V ZR 190/06
Verwirkung des Herausgabeanspruchs des eingetragenen Grundstückseigentümers
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2016 - 6 U 115/15
Rn. 44 Und zwar ist eine Verwirkung auch ohne Rücksicht auf die subjektive Kenntnis und Willensrichtung des Berechtigten möglich, wenn der Verpflichtete bei objektiver Beurteilung aus dem Verhalten des Berechtigten schließen durfte, dass dieser sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so dass der Verpflichtete mit einer Rechtsausübung durch den Berechtigten nicht mehr zu rechnen brauchte und sich entsprechend darauf einrichten durfte (BGH, Urteil vom 16.3.2007 - V ZR 190/06; Urteil vom 27.6.1957 - II ZR 15/56). - BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08
Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2016 - 6 U 115/15
Entscheidend ist, dass die erteilte Belehrung generell geeignet ist, den Verbraucher von der Ausübung seines gegen den Darlehensvertrag gerichteten Widerrufsrechts abzuhalten (BGH, Urteil vom 23.6.2009 - XI ZR 156/08 -, Rn. 25, juris). - BGH, 23.01.2014 - VII ZR 177/13
Überzahltes Architektenhonorar: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2016 - 6 U 115/15
Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (BGH, Urteil vom 23.1.2014 - VII ZR 177/13; Urteil vom 7.5.2014 - IV ZR 76/11). - BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02
Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2016 - 6 U 115/15
Die mit der unterlassenen oder nicht ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung verbundenen Nachteile hat grundsätzlich der Geschäftspartner des Verbrauchers zu tragen (BGH, Urteil vom 18.10.2004 - II ZR 352/02 -, juris). - BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56
Rechtsnatur der Verwirkung
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2016 - 6 U 115/15
Rn. 44 Und zwar ist eine Verwirkung auch ohne Rücksicht auf die subjektive Kenntnis und Willensrichtung des Berechtigten möglich, wenn der Verpflichtete bei objektiver Beurteilung aus dem Verhalten des Berechtigten schließen durfte, dass dieser sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so dass der Verpflichtete mit einer Rechtsausübung durch den Berechtigten nicht mehr zu rechnen brauchte und sich entsprechend darauf einrichten durfte (BGH, Urteil vom 16.3.2007 - V ZR 190/06; Urteil vom 27.6.1957 - II ZR 15/56). - OLG Düsseldorf, 09.01.2014 - 14 U 55/13
Grundsätze zur Verwirkung des Rechts auf Widerruf eines …
- OLG Köln, 25.01.2012 - 13 U 30/11
Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Begebung einer …
- BGH, 19.02.1986 - VIII ZR 113/85
Anwendung des AbzG auf eine in einem Grundstückskaufvertrag übernommene …
- OLG Stuttgart, 21.04.2015 - 6 U 148/12
Verbraucherdarlehensvertrag: Rückabwicklung nach Widerruf; Voraussetzungen eines …
- KG, 16.08.2012 - 8 U 101/12
Leasingvertrag: Verwirkung eines Widerrufsrechts
- BGH, 13.01.1983 - III ZR 30/82
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Wirksamkeit eines …
- BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08
Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
- BGH, 01.03.2012 - III ZR 83/11
Widerruf des Verbrauchervertrages: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei …
- BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10
Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden …
- OLG Stuttgart, 29.09.2015 - 6 U 21/15
Verbraucherkreditvertrag: Abweichung der Widerrufsbelehrung von der …
- BGH, 10.02.2015 - II ZR 163/14
Haustürgeschäft: Folgen der Verwendung einer inhaltlich bearbeiteten …
- BGH, 20.11.2012 - II ZR 264/10
Widerruf einer treuhandvermittelten Fondsbeteiligung: Wirksamkeit der verwendeten …
- BGH, 27.04.1994 - VIII ZR 223/93
Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Gestaltung der Widerrufsbelehrung
- OLG Stuttgart, 29.12.2011 - 6 U 79/11
Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehens zur Finanzierung einer Fondsbeteiligung …
- LG Stuttgart, 19.06.2015 - 14 O 478/14
- OLG Stuttgart, 22.11.2016 - 6 U 48/16
Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Belehrungsfehler bei Veränderung des …
Auf eine Leistungsklage können die Kläger nicht verwiesen werden, da die Verrechnung der wechselseitigen Ansprüche der Parteien aus dem Rückabwicklungsschuldverhältnis (§§ 357 Abs. 1, 346 Abs. 1 BGB) keinen Saldo zugunsten der Kläger ergeben wird (vgl. OLG Stuttgart…, Urteil vom 21.07.2015 - 6 U 41/15 , juris Rn. 27 f; Urteil vom 23.02.2016, 6 U 115/15 ).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 27.07.2016 - 6 U 115/15 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Karlsruhe, 27.07.2016 - 6 U 115/15
- OLG Karlsruhe, 16.01.2017 - 6 U 115/15
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 16.01.2017 - 6 U 115/15 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Karlsruhe, 27.07.2016 - 6 U 115/15
- OLG Karlsruhe, 16.01.2017 - 6 U 115/15
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 12 U 42/15
Anforderungen an den Nachweis der Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit des …
In einer solchen Situation ist der unterbliebene Ausspruch nach § 101 Abs. 1 ZPO im Wege der Berichtigung gemäß § 319 Abs. 1 ZPO nachzuholen, denn es liegt kein Fall des Rechtsirrtums, sondern ein Fall der offensichtlichen Unrichtigkeit vor (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.01.2017 - 6 U 115/15, juris Rn. 1).
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