Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 12.12.2006 - 6 U 134/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
StBerG § 5; ; StBerG § 6; ; StBerG § 6 Nr. 3; ; StBerG § 6 Nr. 4; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 1004; ; StGB § 185
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Zulässigkeit von so genannten Ehrschutzklagen in anhängigen Rechtsstreitigkeiten; Unterlassungsklagen Dritter im kontradiktorischen Verfahren; Verfassungsrechtliche Spannungslage beim Streit um ehrkränkende Äußerungen; Äußerung eines ehrverletzenden Werturteils im ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 10.11.2005 - 2 O 417/04
- OLG Brandenburg, 12.12.2006 - 6 U 134/05
- BGH, 11.12.2007 - VI ZR 14/07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2006 - 6 U 134/05
Schließlich ist bei der Sinnermittlung der situative Kontext zu berücksichtigen (BGH NJW 1996, 1131).Sofern eine Äußerung, in der sich Tatsachen und Meinungen vermengen, in entscheidender Weise durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist, wird sie als Werturteil und Meinungsäußerung in vollem Umfang von Art. 5 Abs. 1 GG erfasst (BGH NJW 1996, 1131).
- OLG Brandenburg, 12.07.2005 - 6 U 108/04
Unlauterer Wettbewerb: Werbung eines Gewerbetreibenden mit den Bezeichnungen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2006 - 6 U 134/05
Vorliegend sei das Verfahren nicht abgeschlossen, da das Urteil des Landgerichts Cottbus in dem zitierten Rechtsstreit und auch das Berufungsurteil (6 U 108/04) wegen des noch laufenden Revisionsverfahrens nicht rechtskräftig seien.Derartiges sei auch nicht vor dem Oberlandesgericht Brandenburg im Berufungsrechtsstreit 6 U 108/04 durch den hiesigen Prozessbevollmächtigten der Klägerin zugestanden worden.
- BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03
Bauernfängerei
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2006 - 6 U 134/05
Von einer solchen kann nur dann die Rede sein, wie oben dargestellt, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Betroffenen im Vordergrund steht, der jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll (BGH, NJW 2005, 279).
- BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch …
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2006 - 6 U 134/05
Auch im außerwettbewerblichen Bereich besteht auf Grund einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eine tatsächlich Vermutung für eine Wiederholungsgefahr (BGH, NJW 1994, 1281). - BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82
Zahntechniker-Innungen
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2006 - 6 U 134/05
Die juristische Person des öffentlichen Rechts ist im Normalfall nicht grundrechtsfähig, abgesehen von Ausnahmen wie Kirchen, Hochschulen und Rundfunkanstalten (BVerfG, DVBl 1985, 342). - BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98
Meinungsfreiheit des Strafverteidigers bei Kritik an der Justiz
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2006 - 6 U 134/05
Deshalb stehen Werturteile, anders als Tatsachenbehauptungen, einer Richtigkeitskontrolle und dem Beweis dafür nicht offen (BVerfG, NJW 2000, 199). - BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 134/56
Staat als Beschwerdeführer
- BGH, 11.11.2003 - VI ZR 371/02
Voraussetzungen der Haftung für Schäden durch die Verteidigung in einem …
- BGH, 09.04.1987 - I ZR 44/85
"Gegenangriff"; Behandlung einer auf Unterlassung von Vortrag im Prozeß …
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2006 - 6 U 134/05
Teilweise gilt dies auch, soweit Dritte (z. B. Zeugen oder Sachverständige) Adressaten dieser Äußerungen sind (BGH NJW 1987, 3138). - OLG Düsseldorf, 01.07.1987 - 15 U 49/87
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2006 - 6 U 134/05
Nach bestimmter in der Rechtsprechung vertretener Ansicht (OLG Düsseldorf NJW 1987, 2522) sind auch Klagen dritter Personen unzulässig, wenn diese zwar an dem Prozess nicht unmittelbar beteiligt sind, aber sachlich in Beziehung zu dem Streitgegenstand des Rechtsstreits stehen.
- OLG Frankfurt, 07.01.2016 - 16 W 63/15
Berichte über gesellschaftliche Phänomene rechtfertigen keine Individualisierung …
Auch auf das Grundrecht der Kommunikations- und Kunstfreiheit können sie sich zur Rechtfertigung von Äußerungen, die in geschützte Rechte Privater eingreifen, nicht berufen [Soehring/Hoene, aaO., § 13 Rn. 16; BVerfG NJW 2011, 511 - Rn. 23; OLG Brandenburg Urt. v. 12.12.2006 - 6 U 134/05 - Rn. 49; OLG Hamburg Urt. v. 27.2.2007-7 U 121/06 - Rn. 20; OLG Köln Urt. v. 31.7.2012 -15 U 13/12 - Rn. 66]. - LG Frankfurt/Main, 16.01.2020 - 3 O 513/18 Auch auf das Grundrecht der Kommunikations- und Kunstfreiheit können sie sich zur Rechtfertigung von Äußerungen, die in geschützte Rechte Privater eingreifen, nicht berufen (…Soehring/Hoene, PresseR, § 13 Rn. 16; BVerfG, NJW 2011, 511; OLG Brandenburg, Urt. v. 12.12.2006 - 6 U 134/05, BeckRS 2008, 08066;… OLG Hamburg, Urt. v. 27.2.2007 - 7 U 121/06, BeckRS 2007, 05383;… OLG Köln, Urt. v. 31.7.2012 - 15 U 13/12, BeckRS 2012, 23546).
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Rechtsprechung
| LSG Sachsen-Anhalt, 24.09.2009 - L 6 U 134/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Halle, 14.09.2005 - S 11 U 260/03
- LSG Sachsen-Anhalt, 24.09.2009 - L 6 U 134/05
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BSG, 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wirbelsäule - Ursachenzusammenhang - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.09.2009 - L 6 U 134/05
Unter Heranziehung der herrschenden medizinischen Auffassung, die die BK 2108 nach den Konsensempfehlungen (vgl. BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 13/05 R - zitiert nach juris) einer interdisziplinären Arbeitsgruppe aus dem Jahre 2005 (…hier zitiert nach Trauma und BK 2005, S. 211 ff.) beurteilt, ist der Senat davon überzeugt, dass der Kläger an einer bandscheibenbedingten Erkrankung der Lendenwirbelsäule im Sinne eines lumbalen Wurzelsyndroms leidet.Sie ist daher für eine Beurteilung eines ursächlichen Zusammenhangs nicht - auch nicht zusätzlich zu den Konsensempfehlungen - geeignet (vgl. BSG, Urteil vom 27. Juni 2006, a.a.O.).
Seit der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 27. Juni 2006 (a.a.O.) hätte der Beklagten bekannt sein müssen, dass der Beurteilung des Zusammenhangs zwischen beruflicher Exposition und bandscheibenbedingter Erkrankung die Konsensempfehlungen zugrunde zu legen sind und die Hamburger Formel als wissenschaftlich nicht begründet hierfür ungeeignet ist.
- BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.09.2009 - L 6 U 134/05
Maßgeblich ist für den Zusammenhang zwischen den beruflichen Belastungen und dem Gesundheitsschaden eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, bei der mehr für als gegen den Zusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).Welche Ursache wesentlich ist und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besonderen Beziehungen der Ursache zum Eintritt des Gesundheitsschadens abgeleitet werden (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - a.a.O.).
- BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm: …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.09.2009 - L 6 U 134/05
Danach müssen für die Anerkennung als BK 2108 folgende Kriterien erfüllt sein: Der Versicherte muss aufgrund seiner versicherten Tätigkeit langjährig schwere Lasten gehoben oder getragen bzw. Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung verrichtet habe, bei ihm muss eine bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule vorliegen, die durch die berufliche Einwirkung entstanden ist, diese Erkrankung muss zum Unterlassen aller gefährdenden Tätigkeiten gezwungen haben und der Versicherte darf eine solche Tätigkeit tatsächlich auch nicht mehr ausüben (BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 7). - BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.09.2009 - L 6 U 134/05
Die Feststellungsklage nach § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG ist dabei über den auf die Feststellung einer (Unfall- oder Berufskrankheiten-) "Folge" gerichteten Wortlaut hinaus auch für die Feststellung des jeweiligen Versicherungsfalles selbst (hier der BK) statthaft (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 7. September 2004 - B 2 U 46/03 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 3). - BSG, 31.05.2005 - B 2 U 12/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.09.2009 - L 6 U 134/05
Als bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule im Sinne der BK 2108 kommen Bandscheibendegenerationen, Instabilitäten im Bewegungssegment, Bandscheibenvorfälle (Prolapse), degenerative Veränderungen der Wirbelkörperabschlussplatten (Osteochondrose), knöcherne Ausziehungen an den Randleisten der Wirbelkörper (Spondylose) oder degenerative Veränderungen der Wirbelgelenke (Spondylarthrose) in Betracht, wobei das Krankheitsbild neben einem durch Veränderungen an der Bandscheibe verursachten objektivierten Schaden zu chronischen oder chronisch wiederkehrenden Beschwerden mit Funktionseinschränkungen der Lendenwirbelsäule führen muss (vgl. BSG, Urteil vom 31. Mai 2005 - B 2 U 12/04 R - SozR 4-5671 Anlage 1 Nr. 2108 Nr. 2).
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