Rechtsprechung
| OLG Köln, 21.06.2023 - 6 U 147/22 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- MIR - Medien Internet und Recht
Missbräuchliche Geltendmachung der Vertragsstrafe - Der Einwand des Rechtsmissbrauchs ist nicht nur im Rahmen eines Unterlassungsanspruchs, sondern auch bei Geltendmachung einer Vertragsstrafe von Amts wegen zu beachten
Kostenlosen MIR-Newsletter abonnieren - Anzeige - NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Geltendmachung einer Vertragsstrafenforderung durch IDO ist rechtsmissbräuchlich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Vertragsstrafe aus einer wettbewerbsrechtlich motivierten Unterlassungsvereinbarung Abmahnung wegen Verkaufsangebot für Whiskey im Internet Rechtsmissbräuchlichkeit einer Vertragsstrafe nach Kündigung der Unterlassungsvereinbarung Berücksichtigung des Rechtsmissbrauches ...
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Missbräuchliche Geltendmachung der Vertragsstrafe
Kurzfassungen/Presse (2)
- abbe-institut.de (Leitsatz)
Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung einer Vertragsstrafe durch Wettbewerbsverband
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)
Geltendmachung von Vertragsstrafe durch den IDO rechtsmissbräuchlich
Verfahrensgang
- LG Bonn, 07.10.2022 - 14 O 55/20
- OLG Köln, 21.06.2023 - 6 U 147/22
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2024, 168
- MIR 2023, Dok. 062
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (12)
- BGH, 26.01.2023 - I ZR 111/22
Verbandsklagebefugnis in Wettbewerbssachen im Übergangsfall: Anforderungen an die …
Auszug aus OLG Köln, 21.06.2023 - 6 U 147/22
Zudem ist der Bereich der sachlich verwandten Waren nicht eng, sondern weit zu ziehen (BGH, Urteil vom 26.01.2023 - I ZR 111/22, GRUR 2023, 585 Tz. 23 - Mitgliederstruktur), so dass vorliegend auch weitere im Bereich Lebens- und Genussmittel tätige Mitglieder beachtlich sind.Ausreichend ist, dass die sachfremden Ziele überwiegen (BGH GRUR 2023, 585 Tz. 40 - Mitgliederstruktur mwN).
Rn. 33 bb) Der Einwand des Rechtsmissbrauchs ist nicht nur im Rahmen eines Unterlassungsanspruchs aus § 8 Abs. 1 UWG, sondern auch bei Geltendmachung einer Vertragsstrafe nach § 242 BGB von Amts wegen zu beachten und die Frage des Rechtsmissbrauchs im Wege des Freibeweises zur würdigen (…s. Fritzsche in Gloy/Loschelder/Danckwerts, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 5. Aufl. 2019, § 79 UWG Rn. 259;… Köhler/Bornkamm/Feddersen, aaO, § 8c Rn. 9, 42; OLG Frankfurt, Urteil vom 09.06.2022, 6 U 134/21, juris, Tz. 15; vgl. auch BGH, Urteil vom 26.01.2023, I ZR 111/22, GRUR 2023, 585 - Mitgliederstruktur, Tz. 51;… Grüneberg, BGB, 81. Aufl. 2023, § 242 Rn. 21).
Der Verhandlungsgrundsatz ist damit nicht aufgehoben (s. BGH, Urteil vom 26.01.2023, I ZR 111/22 - Mitgliederstruktur, Tz. 46).
Er muss dann durch substantiierten Tatsachenvortrag den Einwand des Rechtsmissbrauchs entkräften (…Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, aaO, § 8c Rn. 9, 42; BGH, Urteil vom 26.01.2023, I ZR 111/22 - Mitgliederstruktur, Tz. 51).
Rn. 35 (1) Der Umstand, dass der Kläger eine Vielzahl passiver und nur wenige aktive Mitglieder hat, spricht zwar für sich genommen noch nicht dafür, dass bereits die Mitgliederstruktur Indiz für missbräuchliches Vorgehen darstellt (BGH GRUR 2023, 585 Tz.. 32-34).
Damit werden Strukturen geschaffen, die darauf ausgerichtet sind, aktive Mitgliedschaften zu begrenzen oder gar zu verhindern, gleichzeitig durch eine breite passive Mitgliederschaft eine weite Klagebefugnis zu schaffen, die den Verband dadurch erst in die Lage versetzt, in einem sehr weiten Umfang Abmahntätigkeiten zu ermöglichen, die ihrerseits die Voraussetzung für das Abschließen von Vertragsstrafevereinbarungen darstellt (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 26.01.2023, I ZR 111/22, GRUR 2023, 585 Tz. 32 - Mitgliederstruktur).
Das gezielte Verschonen eigener Mitglieder ist geeignet, einen Missbrauch zu begründen, wenn Anhaltspunkte für ein planmäßiges Verhalten vorliegen und damit der Verein unzulässigerweise nur im Mitglieder-, nicht aber auch im öffentlichen Interesse tätig wird (BGH GRUR 2023, 585 Tz. 50).
- BGH, 06.07.2000 - I ZR 243/97
Altunterwerfung IV - Vertragsstrafevereinbarung
Auszug aus OLG Köln, 21.06.2023 - 6 U 147/22
Das Kündigungsrecht ist in einem solchen Fall innerhalb einer angemessenen Frist auszuüben, wobei die Frist zu laufen beginnt, sobald der Schuldner Kenntnis von den Umständen erlangt, welche die Kündigung rechtfertigen (vgl. BGH, Urteil vom 26.09.199 - I ZR 265/95, GRUR 1997, 382 - Altunterwerfung I; Urteil vom 06.07.2000 - I ZR 243/97, GRUR 2001, 85 - Altunterwerfung IV;… Feddersen in Peifer, GK-UWG, 3. Aufl., § 13 Rn. 166;… Brüning in Harte/Henning, UWG, 5. Aufl. 2021, § 13 Rn. 159).Rn. 30 b) Obwohl die Kündigung grundsätzlich ex nunc wirkt, kann sich die Geltendmachung einer vor Erklärung der Kündigung verwirkten Vertragsstrafe als rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 242 BGB darstellen, wenn der Gläubiger offensichtlich nicht mehr klagebefugt war (vgl. BGH, GRUR 1997, 382 - Altunterwerfung I; GRUR 2001, 85 - Altunterwerfung IV;… Feddersen in Peifer, aaO, § 13 Rn. 166;… Brüning in Harte/Henning UWG, aaO, § 13 Rn. 160), denn es wäre unbillig, den Beklagten weiterhin an einer Unterlassungsverpflichtung festzuhalten, die aufgrund eines Verlustes der Klagebefugnis in der Sache nicht mehr besteht.
In einem solchen Fall ist es daher dem Gläubiger verwehrt, eine Vertragsstrafe durchzusetzen, wenn der durch die Unterwerfungserklärung gesicherte Anspruch eindeutig nicht mehr besteht (vgl. BGH, GRUR 2001, 85 - Altunterwerfung IV;… Brüning in Harte/Henning, UWG, aaO, § 13 Rn. 160).
- OLG Köln, 25.08.2021 - 6 U 67/21
Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung von behaupteten Wettbewerbsverstößen; …
Auszug aus OLG Köln, 21.06.2023 - 6 U 147/22
Der Beklagte behauptet weiterhin, dass die eigenen Mitglieder in Bezug auf Abmahnungen weitgehend verschont würden und bezieht sich hierzu auf Angaben aus Verfahren vor dem LG Stuttgart (37 O 41/20), dem OLG Frankfurt und dem LG Köln (81 O 102/20 mit OLG Köln 6 U 67/21), die er in seinen Vortrag einbezieht.Im hiesigen Verfahren führt der Beklagte Einlassungen ein durch die Verfahren LG Stuttgart 37 O 41/20 KfH, Anl. B41 (Abmahnungen von Grundpreisverstößen, die auch von Mitgliedsunternehmen des Klägers nachgewiesen wurden), LG Darmstadt 15 O 14/20 (Wettbewerbsverstoß bei Mitgliedern der Kosmetikbranche), die auch im Berufungsverfahren vor dem OLG Frankfurt noch vorgetragen wurden (An. B42) und LG Köln 81 O 102/20 (Grundpreisverstöße von Baustoffhändlern, Anl. B33; Senat 6 U 67/21, Anl. B 43).
- BGH, 26.09.1996 - I ZR 265/95
Altunterwerfung I - Wegfall des Unterlassungsanspruchs
Auszug aus OLG Köln, 21.06.2023 - 6 U 147/22
Das Kündigungsrecht ist in einem solchen Fall innerhalb einer angemessenen Frist auszuüben, wobei die Frist zu laufen beginnt, sobald der Schuldner Kenntnis von den Umständen erlangt, welche die Kündigung rechtfertigen (vgl. BGH, Urteil vom 26.09.199 - I ZR 265/95, GRUR 1997, 382 - Altunterwerfung I; Urteil vom 06.07.2000 - I ZR 243/97, GRUR 2001, 85 - Altunterwerfung IV;… Feddersen in Peifer, GK-UWG, 3. Aufl., § 13 Rn. 166;… Brüning in Harte/Henning, UWG, 5. Aufl. 2021, § 13 Rn. 159).Rn. 30 b) Obwohl die Kündigung grundsätzlich ex nunc wirkt, kann sich die Geltendmachung einer vor Erklärung der Kündigung verwirkten Vertragsstrafe als rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 242 BGB darstellen, wenn der Gläubiger offensichtlich nicht mehr klagebefugt war (vgl. BGH, GRUR 1997, 382 - Altunterwerfung I; GRUR 2001, 85 - Altunterwerfung IV;… Feddersen in Peifer, aaO, § 13 Rn. 166;… Brüning in Harte/Henning UWG, aaO, § 13 Rn. 160), denn es wäre unbillig, den Beklagten weiterhin an einer Unterlassungsverpflichtung festzuhalten, die aufgrund eines Verlustes der Klagebefugnis in der Sache nicht mehr besteht.
- LG Darmstadt, 21.01.2021 - 15 O 14/20
IDO ist nicht aktivlegitimiert
Auszug aus OLG Köln, 21.06.2023 - 6 U 147/22
Im hiesigen Verfahren führt der Beklagte Einlassungen ein durch die Verfahren LG Stuttgart 37 O 41/20 KfH, Anl. B41 (Abmahnungen von Grundpreisverstößen, die auch von Mitgliedsunternehmen des Klägers nachgewiesen wurden), LG Darmstadt 15 O 14/20 (Wettbewerbsverstoß bei Mitgliedern der Kosmetikbranche), die auch im Berufungsverfahren vor dem OLG Frankfurt noch vorgetragen wurden (An. B42) und LG Köln 81 O 102/20 (Grundpreisverstöße von Baustoffhändlern, Anl. B33; Senat 6 U 67/21, Anl. B 43). - LG Essen, 25.02.2022 - 45 O 23/21
Vertragsstrafe, Unterlassungsvertrag
Auszug aus OLG Köln, 21.06.2023 - 6 U 147/22
Hierzu wurden Einlassungen vorgelegt und einbezogen, die zu weit gefasste Unterlassungserklärungen in anderen Verfahren betrafen, namentlich OLG Frankfurt, 15 U 166/18 (Anl. B 22) und LG Essen, 45 O 23/21 (Anl. B 44). - BGH, 31.05.2012 - I ZR 45/11
Missbräuchliche Vertragsstrafe
Auszug aus OLG Köln, 21.06.2023 - 6 U 147/22
Dabei können Umstände, die im Rahmen des § 8 Abs. 4 UWG a.F. / § 8c Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 UWG n.F. einen Rechtsmissbrauch begründen, berücksichtigt werden, soweit diese Umstände für die Abgabe der Unterwerfungserklärung ursächlich waren oder jedenfalls in Zusammenhang mit der Vereinbarung der Vertragsstrafe stehen (BGH, Urteil vom 31.05.2012, I ZR 45/11, GRUR 2012, 949, Tz. 20 f.;… Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 41. Aufl. 2023, § 8c Rn. 9). - BGH, 08.05.2014 - I ZR 210/12
fishtailparka - Marken- bzw. wettbewerbsrechtliche …
Auszug aus OLG Köln, 21.06.2023 - 6 U 147/22
Dabei müssen Umstände vorliegen, die im Falle eines gerichtlichen Verbots die Vollstreckungsgegenklage im Sinne des § 767 BGB begründen würden (vgl. BGH, Urteil vom 08.05.2014 - I ZR 210/12, GRUR 2014, 797 - fishtailparka;… Feddersen in Peifer aaO, § 13 UWG Rn. 166). - BGH, 23.10.2008 - I ZR 197/06
Sammelmitgliedschaft VI
Auszug aus OLG Köln, 21.06.2023 - 6 U 147/22
Auch eine geringe Anzahl von Konkurrenten kann daher genügen, solange keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass allein aus der Mitgliederzahl auf eine sachfremde Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen geschlossen werden kann (vgl. BGH GRUR 2009, 692 Tz. 12 - Sammelmitgliedschaft VI). - BGH, 16.11.2006 - I ZR 218/03
Sammelmitgliedschaft V
Auszug aus OLG Köln, 21.06.2023 - 6 U 147/22
Für die Frage, ob eine erhebliche Anzahl an Konkurrenten zu den Mitgliedern zählt, wird weder auf eine Mindestzahl noch auf eine bestimmte Mindestmarktbedeutung abgestellt (BGH GRUR 2007, 610 Tz. 18 - Sammelmitgliedschaft V; Senat GRUR-RR 2018, 192). - LG Köln, 26.01.2022 - 81 O 35/21
Abmahnverein IDO handelt rechtsmissbräuchlich
- OLG Frankfurt, 09.06.2022 - 6 U 134/21
Grenze der Berücksichtigung gerichtsbekannter Tatsachen
- BGH, 07.03.2024 - I ZR 83/23
Vielfachabmahner II - Rechtsmissbrauch bei Geltendmachung von auf …
Ohne Hinzutreten weiterer Indizien kann ein rechtsmissbräuchliches Abmahnverhalten regelmäßig nicht allein deshalb angenommen werden, weil der Gläubiger die geltend gemachten Unterlassungsansprüche in einer Vielzahl von Fällen trotz ausgebliebener Unterwerfungserklärungen der Schuldner nicht gerichtlich weiterverfolgt hat (…vgl. OLG Brandenburg, NJW-RR 2022, 1403 [juris Rn. 46];… CR 2023, 757 [juris Rn. 97 f.]; vgl. auch OLG Köln, WRP 2023, 1385 [juris Rn. 36 und 57 f.]). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2026 - 4 A 3451/25
Abmahnverein IDO e.V. zurecht Verbandsklagebefugnis verweigert
Ob diese Struktur darauf ausgerichtet ist, es "allein" zu bezwecken […], dem Verband eine Klagebefugnis zu verschaffen, kann dabei dahingestellt bleiben, denn hierfür sprechen weitere Indizien (vgl. OLG Köln, Urteil vom 21.06.2023 - 6 U 147/22, Rn. 32, juris).Rn. 87 Vgl. OLG Hamm, Urteil vom 27.5.2025 - I-4 U 78/22, 4 U 78/22 -, juris, Rn. 57 ff.; ebenso im Ergebnis OLG Köln, Urteil vom 21.6.2023 - I-6 U 147/22, 6 U 147//22 -, juris, Rn. 31 ff., und OLG Celle, Urteil vom 25.2.2025 - 13 U 4/22 - juris, Rn. 13 ff., jeweils m. w. N.
Zur Frage, ob die Geltendmachung von noch nicht titulierten Vertragsstrafen als rechtsmissbräuchlich angesehen werden könnte, hatte schon das OLG Köln den Kläger in seiner Entscheidung vom 21.6.2023 - I-6 U 147/22 - darauf hingewiesen, dass nach gefestigter Rechtsprechung des BGH von einem rechtsmissbräuchlichen Verhalten auszugehen sei, wenn der vertraglich gesicherte gesetzliche Unterlassungsanspruch dem Gläubiger aufgrund einer Gesetzesänderung eindeutig nicht mehr zustehe.
- OLG Köln, 04.04.2025 - 6 U 116/24
Kündigung des Unterlassungsvertrags - Es stellt einen wichtigen Grund für die …
Ob die Abmahnungen in den Jahren 2015 und 2018 rechtsmissbräuchlich gewesen seien, könne offenbleiben, wobei die Klägerin mit ihrer Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 21.06.2023 im Verfahren 6 U 147/22 hierfür ausreichende Indizien vorgetragen habe.
- OLG Hamm, 27.05.2025 - 4 U 78/22
Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung einer Vertragsstrafe
Ob diese Struktur darauf ausgerichtet ist, es "allein" zu bezwecken (…vgl. hierzu BGH, a.a.O.), dem Verband eine Klagebefugnis zu verschaffen, kann dabei dahingestellt bleiben, denn hierfür sprechen weitere Indizien (vgl. OLG Köln, Urteil vom 21.06.2023 - 6 U 147/22, Rn. 32, juris). - OLG Celle, 25.02.2025 - 13 U 28/22
Unterlassungsklage wegen Wettbewerbsverstößen bei Angeboten von Kosmetik- und …
Gerade dadurch entfernt sich der Verband von seiner selbst auferlegten Zielsetzung (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 21. Juni 2023 - 6 U 147/22, juris Rn. 33).Diese im Vergleich zu Nichtmitgliedern erhebliche, durch sachliche Gründe nicht mehr gerechtfertigte, systematische Ungleichbehandlung verstärkt im Zusammenhang mit Maßnahmen der Mitgliedersteuerung und einer Mittelverwendung, die stärker auf Ausschüttungen als auf den Mitteleinsatz zur effektiven Bekämpfung von Missbräuchen auch in den eigenen Reihen gerichtet ist, den Eindruck einer Strategie, die darauf gerichtet ist, Mitgliederinteressen vor Kollektivinteressen zu stellen, obgleich letztere durchzusetzen das Satzungsziel sein soll (ähnlich OLG Köln, Urteil vom 21. Juni 2023 - 6 U 147/22, juris Rn. 34).
Durch eine gezielte, quantitativ beträchtliche zurückhaltende Verfolgungstaktik gegenüber eigenen Mitgliedern werden Anreize geschaffen, der Organisation beizutreten und dadurch auch der effektiven Bekämpfung von Wettbewerbsverstößen, welche der Verband in seiner Satzung verspricht, zu entgehen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 21. Juni 2023 - 6 U 147/22, juris Rn. 58).
- OLG Celle, 25.02.2025 - 13 U 4/22
Unterlassung und Vertragsstrafe wegen Wettbewerbsverstößen bei Angeboten von …
Gerade dadurch entfernt sich der Verband von seiner selbst auferlegten Zielsetzung (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 21. Juni 2023 - 6 U 147/22, juris Rn. 33).Diese im Vergleich zu Nichtmitgliedern erhebliche, durch sachliche Gründe nicht mehr gerechtfertigte, systematische Ungleichbehandlung verstärkt im Zusammenhang mit Maßnahmen der Mitgliedersteuerung und einer Mittelverwendung, die stärker auf Ausschüttung als auf den Mitteleinsatz zur effektiven Bekämpfung von Missbräuchen auch in den eigenen Reihen gerichtet ist, den Eindruck einer Strategie, die darauf gerichtet ist, Mitgliederinteressen vor Kollektivinteressen zu stellen, obgleich letztere durchzusetzen das Satzungsziel sein soll (ähnlich OLG Köln, Urteil vom 21. Juni 2023 - 6 U 147/22, juris Rn. 34).
Durch eine gezielte, quantitativ beträchtliche zurückhaltende Verfolgungstaktik gegenüber eigenen Mitglieder werden Anreize geschaffen, der Organisation beizutreten und dadurch auch der effektiven Bekämpfung von Wettbewerbsverstößen, welche der Verband in seiner Satzung verspricht, zu entgehen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 21. Juni 2023 - 6 U 147/22, juris Rn. 58).
- OLG Celle, 23.07.2026 - 13 U 52/26
Einstweiliges Verfügungsverfahren; unlauterer Wettbewerb; missbräuchliche …
Etwas anders mag im Einzelfall gelten, wenn die so generierten Einnahmen für hohe Ausschüttungen an einzelne Mitglieder oder Dritte verwendet werden, die mit den satzungsmäßigen Zwecken des Verbands nicht im Einklang stehen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 21. Juni 2023 - 6 U 147/22, juris Rn. 33). - LG Köln, 31.10.2024 - 33 O 127/24 Außerdem wäre es unbillig, die Klägerin weiterhin an einer Unterlassungsverpflichtung festzuhalten, die aufgrund eines Verlustes der Klagebefugnis in der Sache nicht mehr besteht (OLG Köln, Urteil vom 21.06.2023 - 6 U 147/22).
Rn. 40 Die Klägerin hat ausreichende Indizien vorgetragen, die missbräuchliche Abmahnungen durch den Beklagten begründen (OLG Köln, Urteil vom 21.06.2023 - 6 U 147/22).
- LG Trier, 14.03.2025 - 7 HKO 50/23 Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs immer dann der Fall, wenn der Gläubiger - wie vorliegend - offensichtlich nicht mehr klagebefugt ist und keinen Unterlassungstitel mehr erstreiten könnte (vgl. BGH…, Urteil vom 26. September 1996 - I ZR 265/95 -, Rn. 45, juris - Altunterwerfung I; BGH…, Urteil vom 6. Juli 2000 - I ZR 243/97 -, Rn. 19, 20, juris - Altunterwerfung IV; OLG Köln, Urteil vom 21. Juni 2023 - I-6 U 147/22 -, Rn. 27, juris).
Die von der Beklagtenseite erklärte Kündigung wirkt nur für die Zukunft (OLG Köln, Urteil vom 21. Juni 2023 - I-6 U 147/22 -, Rn. 27, juris).
- OLG Düsseldorf, 12.12.2024 - 20 U 23/23
Wirksamkeit der Anfechtung einer Willenserklärung bei Abschluss einer …
Auch im Hinblick auf die Entscheidung des OLG Köln vom 21. Juni 2023 - Az. 6 U 147/22 - ist die Zulassung der Revision nicht gem. § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO veranlasst, weil der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 7. März 2024 - Az. I ZR 83/23 - und somit zeitlich später zu den einzelnen vom Oberlandesgericht Köln in die Bewertung miteinbezogenen Indizien, die für die Annahme der Rechtsmissbräuchlichkeit einer Vertragsstrafe sprechen können, Stellung genommen hat.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 10.08.2023 - 6 U 147/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 08.04.2022 - 312 O 135/21
- OLG Düsseldorf, 10.08.2023 - 6 U 147/22
- BGH, 07.08.2024 - VIa ZR 929/23
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (19)
- BGH, 10.04.2008 - VII ZR 58/07
Hemmung der Verjährung infolge Aufrechnung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2023 - 6 U 147/22
Grund für den Eintritt der Hemmung der Verjährung gemäß § 204 BGB ist, dass der Gläubiger, der die Durchsetzung seines Anspruchs aktiv betreibt, dem Schuldner seinen Rechtsverfolgungswillen so deutlich macht, dass dieser sich darauf einrichten muss, auch noch nach Ablauf der ursprünglichen Verjährungsfrist in Anspruch genommen zu werden (BGH, Versäumnisurteil v. 10.04.2008, VII ZR 58/07, BGHZ 176, 128-134).Außerdem ist zu beachten, dass die Verjährungsfrist ohne Rücksicht auf eine Abtretung weiterläuft und die Beklagte als Schuldnerin durch § 404 BGB geschützt ist (BGH, Versäumnisurteil v. 10.04.2008, VII ZR 58/07, BGHZ 176, 128-134, juris Rn. 23 ff.), der Gläubiger aber auch in einem solchen Fall eine faire Chance haben muss, seinen Anspruch durchzusetzen (…vgl. nur Grüneberg-Ellenberger, BGB, 82. Auflage 2023, Überblick v § 194 Rn. 10).
Rn. 52 Die Schutzvorschriften der §§ 404 ff. BGB dienen dem Zweck, eine Verschlechterung der Verteidigungsmöglichkeiten des Schuldners infolge der Forderungsabtretung zu verhindern (vgl. nur BGH, Versäumnisurteil v. 10.04.2008 - VII ZR 58/07, BGHZ 176, 128-134, juris Rn. 23 mwN).
Rn. 54 (2) Eine Hemmung der Verjährung kann grundsätzlich nur eintreten, wenn die Klageerhebung gegenüber dem richtigen Schuldner erfolgt ist, da es sonst an der oben erwähnten warnenden Wirkung fehlt (BGH, Versäumnisurteil v. 10.04.2008, VII ZR 58/07, juris Rn. 21).
- LG Ingolstadt, 07.08.2020 - 41 O 1745/18
Nichtige Abtretungsvereinbarungen: Myright-Klage gegen Audi abgewiesen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2023 - 6 U 147/22
Rn. 21 Auch stehe der Entscheidung im hiesigen Verfahren nicht die Rechtskraft des Urteils des Landgerichts Ingolstadt vom 07.08.2020 zum Aktenzeichen 41 O 1745/18 entgegen, weil die Rückabtretung der Ansprüche durch die A.- GmbH an ihn vor der Berufungsrücknahme erfolgt sei.Rn. 32 a)Der Zulässigkeit der Klage steht nicht die Rechtskraft der Entscheidung des Landgericht Ingolstadt vom 07.08.2020 (41 O 1745/18) entgegen, im Rahmen derer die A.- GmbH die von dem Kläger an sie abgetretenen Ansprüche eingeklagt und das klageabweisende Urteil rechtskräftig geworden ist, nachdem die A.- GmbH die Berufung gegen dieses Urteil in Bezug auf die vom Kläger abgetretenen Ansprüche zurückgenommen hat.
- BGH, 10.10.2022 - VIa ZR 184/22
VW-Dieselskandal: Hemmung der Verjährung durch Klageerhebung eines nach …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2023 - 6 U 147/22
Rn. 46 (1) Zutreffend hat das Landgericht für die Hemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB die Klage eines materiell Berechtigten für erforderlich gehalten und eine Berechtigung der A.- GmbH aufgrund der Abtretungsvereinbarung vom 16.05.2018 (Anlage K4) in Betracht gezogen (vgl. nur BGH, Urt. v. 10.10.2022, VIa ZR 184/22, juris Rn. 16 m.w.N.).Nimmt man an, dass eine Rechtskrafterstreckung nach § 325 ZPO ausscheidet, was an sich die logische Konsequenz der von der Beklagten, aber auch vom OLG München (…Urt. v. 25.01.2023 - 7 U 5074/21, juris), angenommenen Bindungswirkung des klageabweisenden Urteils des Landgerichts Ingolstadt wäre, wäre der Senat nicht daran gehindert, die Abtretung als wirksam zu behandeln, und kann ohne weiteres auf die Ausführungen des BGH zur wirksamen Hemmung bei der Abtretung an einen Inkassodienstleister (z.B. Urt. v. 10.10.2022 - VIa ZR 184/22, juris Rn. 23) verwiesen werden, denen sich der Senat nach eigener Prüfung anschließt.
- BGH, 09.12.2010 - III ZR 56/10
Verjährungshemmung: Unzulässige Klage des Zessionars nach Abtretung der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2023 - 6 U 147/22
Wird bedacht, dass der BGH eine solche selbst bei einer wegen Nichtvorliegens sämtlicher Voraussetzungen unwirksamen Prozessstandschaft angenommen und diese als ausreichend für eine Berechtigung im Sinne des § 209 BGB a.F. ansah (…vgl. BGH, Urt. v. 03.07.1980, IVa ZR 38/80, BGHZ 78, 1-9, juris Rn. 17; Urt. v. 09.12.2010, III ZR 56/10, NJW 2011, 2193 f. juris Rn. 10) sowie - ebenfalls in einer Abtretungskonstellation - eine Hemmung durch eine unzulässige Klage bejaht (Urt. v. 09.12.2010, III ZR 56/10, NJW 2011, 2193 f. juris Rn. 15), kann auch die Berechtigung der A.- GmbH nicht bezweifelt werden. - BGH, 27.02.2015 - V ZR 128/14
Widerruf der Prozessführungsermächtigung während des Rechtsstreits
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2023 - 6 U 147/22
Im Übrigen hat es die Klage als zulässig, aber unbegründet angesehen, die Prozessführungsbefugnis der A.- GmbH also bejaht (vgl. zu dieser BGH, Urt. v. 27.02.2015, V ZR 128/14, NJW 2015, 2425 ff., juris Rn. 21 ff.). - BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80
Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung in gewillkürter …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2023 - 6 U 147/22
Wird bedacht, dass der BGH eine solche selbst bei einer wegen Nichtvorliegens sämtlicher Voraussetzungen unwirksamen Prozessstandschaft angenommen und diese als ausreichend für eine Berechtigung im Sinne des § 209 BGB a.F. ansah (vgl. BGH, Urt. v. 03.07.1980, IVa ZR 38/80, BGHZ 78, 1-9, juris Rn. 17;… Urt. v. 09.12.2010, III ZR 56/10, NJW 2011, 2193 f. juris Rn. 10) sowie - ebenfalls in einer Abtretungskonstellation - eine Hemmung durch eine unzulässige Klage bejaht (…Urt. v. 09.12.2010, III ZR 56/10, NJW 2011, 2193 f. juris Rn. 15), kann auch die Berechtigung der A.- GmbH nicht bezweifelt werden. - BGH, 12.04.2011 - II ZR 197/09
Geschäftsmäßige Forderungseinziehung: Ermächtigung einer BGB-Gesellschaft zur …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2023 - 6 U 147/22
Zuzugeben ist der Beklagten zwar, dass der Schutzzweck des RDG und die daraus herzuleitenden Folgen eines Verstoßes gegen §§ 3, 4 RDG vordergründig gegen eine Berechtigung sprechen könnten (vgl. etwa BGH, Urt. v. 12.04.2011 - II ZR 197/09, NJW 2011, 2581ff., juris Rn. 11 ff.). - BGH, 22.09.2022 - VII ZR 786/21
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2023 - 6 U 147/22
Rn. 61 Soweit die Beklagte der Auffassung ist, die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG sei nicht entstanden, ist zutreffend, dass diese nicht anfällt, wenn der Mandant den unbedingten Auftrag, im gerichtlichen Verfahren tätig zu werden, erteilt hat, weil dann bereits Vorbereitungshandlungen die Gebühren für das gerichtliche Verfahren auslösen (BGH, Urt. v. 22.09.2022, VII ZR 786/21, juris Rn. 25). - BGH, 01.12.2022 - VII ZR 278/20
Inanspruchnahme einer Fahrzeugherstellerin auf Schadensersatz wegen Verwendung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2023 - 6 U 147/22
Die Rechtsauffassung, nicht zur Leistung verpflichtet zu sein, schließt eine Vergleichsbereitschaft nicht ohne Weiteres aus (vgl. BGH, Beschl. v. 01.12.2022, VII ZR 278/20, juris Rn. 31). - BGH, 13.06.2022 - VIa ZR 418/21
Zur Zulässigkeit eines "Sammelklageninkassos" für Schweizer Erwerber im …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2023 - 6 U 147/22
Wie erst nach Verkündung des angefochtenen, aber auch des Urteils des Landgericht Ingolstadt höchstrichterlich geklärt worden ist, sind Abtretungen an Inkassodienstleister wie die A.- GmbH nicht wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz nach § 134 BGB nichtig (…BGH a.a.O.; sowie Urteile v. 13.06.2022, VIa ZR 418/21 und v. 24.10.2022, VIa 162/22, zitiert jeweils nach juris). - BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 19/04
Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren
- BGH, 14.07.2022 - VII ZR 422/21
Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem sogenannten …
- BGH, 17.06.2005 - V ZR 202/04
Verjährung von Ansprüchen wegen der Inanspruchnahme von Grundstücken für …
- BGH, 19.10.2021 - VI ZR 148/20
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtwagens gegen den Hersteller …
- BGH, 19.12.2022 - VIa ZR 227/21
Inanspruchnahme eines Automobilherstellers wegen der Verwendung einer …
- BGH, 24.03.2022 - VII ZR 266/20
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
- BGH, 10.05.2023 - VII ZR 534/21
Inanspruchnahme einer Motorenherstellerin wegen der Verwendung einer unzulässigen …
- OLG München, 25.01.2023 - 7 U 5074/21
Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Verwendung einer unzulässigen …
- BGH, 16.05.2022 - VIa ZR 56/21
Inanspruchnahme einer Fahrzeugherstellerin auf Schadensersatz wegen der …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".