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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.01.2000 - 6 U 202/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5416
OLG Hamm, 10.01.2000 - 6 U 202/99 (https://dejure.org/2000,5416)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.01.2000 - 6 U 202/99 (https://dejure.org/2000,5416)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Januar 2000 - 6 U 202/99 (https://dejure.org/2000,5416)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadenersatz wegen infolge Ausweichen eines Hundes entstandener Schäden an einem PKW bei erheblicher Geschwindigkeitüberschreitung des Fahrers; Schuldhafte Verursachung des Ausweichmanövers durch den Hundehalter infolge grob fehlerhaften Rückrufverhaltens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; BGB § 833
    Haftungsverteilung bei Beschädigung eines Kfz beim Ausweichen vor einem am Fahrbahnrand auftauchen Hund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 36
  • VersR 2001, 914
 
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Wird zitiert von ... (4)

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.08.2000 - 6 U 202/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1037
OLG Köln, 23.08.2000 - 6 U 202/99 (https://dejure.org/2000,1037)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.08.2000 - 6 U 202/99 (https://dejure.org/2000,1037)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. August 2000 - 6 U 202/99 (https://dejure.org/2000,1037)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • archive.org

    Unzulässige Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten

  • RA Kotz

    Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten unwirksam?

  • jurawelt.com

    Verfall von Telefonguthaben

  • rechtsportal.de

    AGBG §§ 8 9 10 11 13; BGB §§ 807 793
    Klauselverbot für gültigkeitsbeschränkende Hinweise auf Telefonkarten bei undeutlichem Hinweis auf Guthabenverfall

  • Wolters Kluwer

    Unangemessene Benachteiligung; Klauselverbote ; Gültigkeit von Telefonkarten; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Gültigkeitsvermerk; Inhaberschuldverschreibungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • heise.de (Pressemeldung, 24.08.2000)

    Telefonkartenguthaben darf nicht verfallen

  • beck.de (Leitsatz)

    Zulässigkeit von Gültigkeitsvermerken auf Telefonkarten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Telefonkarten mit Fristablauf unzulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 1836
  • MMR 2001, 167
  • BB 2001, 228
  • K&R 2001, 58
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2000 - 6 U 202/99
    Der Inhaltskontrolle versperrt sind hingegen Abreden, die ihrer Art nach nicht der Regelung durch Gesetz oder andere Rechtsvorschriften unterliegen, sondern von den Vertragspartnern festgelegt werden müssen (BGH NJW 1994, 318; BGH NJW 1993, 2369; BGH NJW 1992, 688/689).

    Hingegen sind Klauseln, die das Hauptleistungsversprechen einschränken, verändern, ausgestalten oder modifizieren, inhaltlich nach den Maßstäben des §§ 9 - 11 AGB-Gesetz zu kontrollieren (vgl. BGH NJW 1993, 2369).

  • BGH, 30.11.1993 - XI ZR 80/93

    Richterliche Inhaltskontrolle von Gebührenklauseln in AGB der Banken und …

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2000 - 6 U 202/99
    Der Inhaltskontrolle versperrt sind hingegen Abreden, die ihrer Art nach nicht der Regelung durch Gesetz oder andere Rechtsvorschriften unterliegen, sondern von den Vertragspartnern festgelegt werden müssen (BGH NJW 1994, 318; BGH NJW 1993, 2369; BGH NJW 1992, 688/689).
  • BGH, 19.11.1991 - X ZR 63/90

    Inhaltskontrolle von Preisabreden

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2000 - 6 U 202/99
    Der Inhaltskontrolle versperrt sind hingegen Abreden, die ihrer Art nach nicht der Regelung durch Gesetz oder andere Rechtsvorschriften unterliegen, sondern von den Vertragspartnern festgelegt werden müssen (BGH NJW 1994, 318; BGH NJW 1993, 2369; BGH NJW 1992, 688/689).
  • BGH, 24.11.1988 - III ZR 188/87

    Gültigkeit einer formularmäßigen Anrechnungsvereinbarung der Zinsen bei einem …

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2000 - 6 U 202/99
    Allgemeine Geschäftsbedingungen müssen die Rechte und Pflichten des Vertragspartners durch eine entsprechende Ausgestaltung und geeignete Formulierung der Vertragsbedingungen durchschaubar, richtig, bestimmt und möglichst klar darstellen ( vgl. BGHZ 106, 42/49 = NJW 1989, 2222; BGH NJW 1993, 2052;… Brandner in Ulmer/Brandner/Hensen, a.a.O., Rdn. 87, 89 zu § 9 m.w.N.).
  • BGH, 10.03.1993 - VIII ZR 85/92

    Streitgegenstand und Beschwer bei AGBG -Unterlassungsklage - Formularvertragliche …

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2000 - 6 U 202/99
    Allgemeine Geschäftsbedingungen müssen die Rechte und Pflichten des Vertragspartners durch eine entsprechende Ausgestaltung und geeignete Formulierung der Vertragsbedingungen durchschaubar, richtig, bestimmt und möglichst klar darstellen ( vgl. BGHZ 106, 42/49 = NJW 1989, 2222; BGH NJW 1993, 2052;… Brandner in Ulmer/Brandner/Hensen, a.a.O., Rdn. 87, 89 zu § 9 m.w.N.).
  • LG Köln, 27.10.1999 - 26 O 42/99
    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2000 - 6 U 202/99
    6 U 202/99 26 O 42/99 (LG Köln).
  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00

    Zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten

    Weshalb der durchschnittlich verständige und informierte Verbraucher demgegenüber bei der Telefonkarte davon ausgehen sollte, ihm stehe nach Ablauf von maximal 39 Monaten Gültigkeitsdauer ein Anspruch auf Erstattung eines Restbetrages zu, ist nicht erkennbar (ebenso Heinrichs EWiR 2001, 49, 50).
  • BGH, 24.01.2008 - III ZR 79/07

    Wirksamkeit der nachträglichen Beschränkung der Gültigkeitsdauer von …

    Dabei kann offen bleiben, ob Telefonkarten als sogenannte kleine Inhaberpapiere im Sinne von § 807 BGB einzuordnen sind (so OLG Köln, ZIP 2000, 1836, 1837; ausdrücklich offen gelassen in BGHZ 148, 74, 76; vgl. Hofbauer/Hahn, MMR 2002, 589 ff m.w.N.; Westermann, K & R 2001, 489, 491 ff m.w.N.).
  • OLG Köln, 03.06.2009 - 11 U 213/08

    Rechtsfolgen nachträglicher Sperrung von Telefonkarten

    Diese Merkmale sind bei Telefonkarten erfüllt (ebenso OLG Köln - 6. Zivilsenat, ZIP 2000, 1836 = OLGR 2000, 387;… Habersack a.a.O., Rn. 12;… Palandt/Sprau, BGB, 68. Auflage, § 807 Rn. 3;… Staudinger/Marburger, BGB, Bearbeitung 2009, § 807 Rn. 5;… Buck-Heeb in: Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 4. Auflage, § 807 Rn. 4;… Jauernig/Stadler, BGB, 12. Aufl., § 807 Rdn. 1; offenlassend BGHZ 148, 74, 76 = NJW 2001, 2635; NJW-RR 2008, 562 = MMR 2008, 458).
  • OLG Köln, 27.02.2007 - 3 U 113/06

    Nachträgliche Befristung der Gültigkeitsdauer

    Es mag dahin stehen, ob Telefonkarten als sog. kleine Inhaberpapiere im Sinne von § 807 BGB einzustufen sind (so OLG Köln, 6. Zivilsenat, ZIP 2000, 1836;… Palandt/Sprau, § 807 BGB, Rdz. 3; ausdrücklich offengelassen von BGH NJW 2001, 2635, 2636).
  • LG Flensburg, 23.03.2018 - 2 O 354/17

    Schadensersatz des Verkäufers einer Einbauküche wegen Erfüllungsverweigerung …

    Durch die Anfügung des S. 2 ist nunmehr geregelt, dass eine unangemessene Benachteiligung auch dadurch begründet werden kann, dass die beiderseitigen Rechte und Pflichten nicht klar und hinreichend deutlich umschrieben - also transparent - sind (so etwa BGH NJW 2001, 2635; OLG Köln ZIP 2000, 1836).
  • LG Bonn, 30.10.2008 - 18 O 80/08

    Telefonkarten, ergänzende Vertragsauslegung, Umtausch, Verjährung, Verzicht, …

    Bei einer Telefonkarte handelt es sich um ein kleines Inhaberpapier i.S.v. § 807 BGB (OLG Köln ZIP 2000, 1836;… Palandt-Sprau, BGB, 67. Auflage, § 807 Rn. 3).
  • OLG Köln, 07.03.2003 - 6 U 137/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Gültigkeitsbefristung einer Telefonkarte

    Nähere Ausführungen hierzu erscheinen dem Senat entbehrlich, weil der Bundesgerichtshof in seiner vorerwähnten Entscheidung "Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten" vom 12.06.2001 die diesbezüglichen Ausführungen des Senats in seiner damals mit der Revision angefochtenen Entscheidung vom 23.08.2000 (ZIP 2000, 1836) als richtig gebilligt hat und namentlich auch die Beklagte sich im Berufungsverfahren nicht mehr auf den Standpunkt gestellt hat, die streitgegenständliche Gültigkeitsbefristung sei keine Allgemeine Geschäftsbedingung oder aber einer Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB von vornherein nicht zugänglich.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 19.04.2000 - 6 U 202/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,20343
OLG Naumburg, 19.04.2000 - 6 U 202/99 (https://dejure.org/2000,20343)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.04.2000 - 6 U 202/99 (https://dejure.org/2000,20343)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. April 2000 - 6 U 202/99 (https://dejure.org/2000,20343)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung ; Verschlechterungen der Mietsache ; Tod des Mieters; Kündigungsrecht des Erben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 298
  • NZM 2002, 166
  • ZMR 2001, 538
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • RG, 19.06.1917 - III 25/17

    Kündigungsrecht eines Erben bei dem Tod eines von mehreren Mietern

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  • LG Berlin II, 11.02.2026 - 64 S 65/25

    Räumungsklage gegen einen Untermieter: Wann kein Härtefallschutz besteht

    Selbst unterstellt, die Kündigung des Landes Berlin wäre unwirksam, da sie nicht auch von den unbekannten Erben des Herrn xxxx xxxx ausgesprochen wurde, obwohl im Falle einer Mietermehrheit eine Kündigung nach § 564 BGB nicht allein von den Erben des verstorbenen Mieters erklärt werden kann, sondern der Mitwirkung des oder der verbleibenden Mieter bedarf (…so Häublein/Münchener Kommentar, BGB, 2023, § 564, Rn. 20 ff., 17 ff.;… a.A. Streyl/Schmidt-Futterer, Mietrecht, 2024, § 564, Rn. 16 ff.; LG Köln, Urteil vom 19.12.2000, 12 S 203/00; für Einzelfallentscheidung: RG, Urteil vom 19.06.1917, RGZ 90, 328; offengelassen: OLG Naumburg, Urteil vom 19.04.2000, 6 U 202/99), so kann sich der Beklagte auf die Unwirksamkeit nicht berufen, § 242 BGB.
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