Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 13.07.2010 - 6 U 33/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- damm-legal.de
§§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 3 UWG
"Autorisierter Verkauf” nur bei Nachweis der Autorisierung - openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Irreführung durch die Bezeichnung als "autorisierte Goldverwertungsagentur"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 17.02.2010 - 6 O 62/09
- OLG Brandenburg, 13.07.2010 - 6 U 33/10
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 15.07.2010 - 6 U 33/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
Freistellung von der Gesellschafterhaftung einer OHG; Abtretung von Freistellungsansprüchen erfüllungshalber; Abgrenzung von Abtretungen erfüllungshalber und an Erfüllungs statt; Zurückbehaltungsrecht an Prospekthaftungsansprüchen; Klage auf Freistellung von der ...
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 26.08.2009 - 3 O 196/09
- OLG Düsseldorf, 15.07.2010 - 6 U 33/10
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (18)
- BGH, 11.11.2008 - XI ZR 468/07
Zur Haftung eines Treugebers für Gesellschaftsschulden
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2010 - 6 U 33/10
Rn. 41 § 128 HGB wegen Gesellschaftsschulden in Anspruch genommen wird, gegen seinen Treugeber gemäß §§ 675, 670 BGB einen Aufwendungsersatzanspruch (BGH, Urteil vom 11.11.2008 - XI ZR 468/07, Rz. 24).Der Treuhänder, der gegen Entgelt für den Treugeber eine gesellschaftliche Beteiligung hält, handelt aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrags, der ihm entgegen der Meinung des Beklagten grundsätzlich gemäß §§ 675, 670 BGB einen Aufwendungsersatzanspruch gibt (BGH, Urteil vom 11.11.2008, a.a.O.).
Der Treugeber eines Treuhandgesellschafters haftet hingegen den Gläubigern einer Gesellschaft selbst dann nicht, wenn er das Treuhandverhältnis offen gelegt hat, da er sich dadurch nicht als wirklicher Gesellschafter geriert (BGH, Urteil vom 11.11.2008, a.a.O., Rz. 21 ff).
Allerdings hat der Bundesgerichtshof in späteren Entscheidungen klargestellt, dass weder der Treugeber eines Treuhandkommanditisten (BGH…, Urteil vom 12.02.2009 - III ZR 90/08, Rz. 35 bei juris) noch der Treugeber eines Treuhandgesellschafters einer offenen Handelsgesellschaft (BGH, Urteil vom 11.11.2008, a.a.O., Rz. 21 ff) im Außenverhältnis zu den Gläubigern der Gesellschaft für die Gesellschaftsschulden haften.
Genügt deshalb dem Gesellschaftsgläubiger die Haftungsmasse nicht, liegt es an ihm, durch Schuldmitübernahmen der Treugeber die Haftungsmasse zu verbreitern (BGH, Urteil vom 11.11.2008, a.a.O.).
- BGH, 29.05.2008 - III ZR 59/07
Schadensersatzansprüche eines Anlegers in einen Filmfonds
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2010 - 6 U 33/10
Zwar trifft den Treuhandgesellschafter die vorvertragliche Verpflichtung, den künftigen Treugeber über alle wesentlichen Punkte aufzuklären, die für die zu übernehmende mittelbare Beteiligung von Bedeutung waren, insbesondere über regelwidrige Auffälligkeiten (BGH, Urteil vom 29.05.2008 - III ZR 59/07, Rz. 8), soweit diese ihm bekannt waren oder bei gehöriger Prüfung hätten bekannt sein müssen (BGH, Urteil vom 14.01.2002 - II ZR 40/00, BeckRS 2002 30231709).Enthält bereits der Emissionsprospekt die hierzu notwendigen Informationen für den Treugeber, scheidet indes eine vorvertragliche Pflichtverletzung des Treuhandgesellschafters aus (vgl. BGH, Urteil vom 02.05.2008 , a.a.O, Rz. 9 ff).
Eine solche Gefahr kann insbesondere dann bestehen, wenn ein erheblicher Teil der Provisionen verschwiegen wird (BGH, Urteil vom 02.05.2008 - III ZR 59/07, Rz. 20 ff).
- BGH, 12.03.1993 - V ZR 69/92
Anspruch auf Freistellung von Erschließungskosten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2010 - 6 U 33/10
Daher sind Freistellungsansprüche grundsätzlich nicht abtretbar, weil die Verpflichtung zur Freistellung von der Verbindlichkeit allein gegenüber dem Schuldner der Verbindlichkeit besteht (BGH, Urteil vom 12.03.1993 - V ZR 69/92, NJW 1993, 2232).Als sekundärer Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung der Freistellungsverpflichtung ist er zugleich auf Zahlung gerichtet, ohne dass es noch eines erneuten Vorgehens nach § 250 BGB bedürfte (…Palandt/Grüneberg, 68. Auflage, BGB, § 399 Rz. 4; vgl. zur alten Rechtslage vor dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz BGH, Urteil vom 12.03.1993 - V ZR 69/92, NJW 1993, 2232, 2233).
- BGH, 12.11.2009 - III ZR 113/09
Verjährung des Befreiungsanspruchs eines Treuhänders (Geschäftsbesorgers); …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2010 - 6 U 33/10
Ferner erweitert § 257 BGB das sich aus § 670 BGB ergebende Recht auf Ersatz von Aufwendungen dahin, dass dann, wenn die Aufwendung in der Eingehung einer Verbindlichkeit besteht, der Ersatzberechtigte Befreiung von der lediglich übernommenen, aber noch nicht erfüllten Pflicht verlangen kann (BGH, Urteil vom 12.11.2009 - III ZR 113/09, Rz. 11).Um eine Inanspruchnahme des Freistellungsschuldners nur aus Gründen der Verjährungsunterbrechung zu vermeiden, muss dennoch dem Freistellungsgläubiger die Möglichkeit gegeben werden, seinerseits abzuwarten, ob er überhaupt von seinem Gläubiger in Anspruch genommen wird (BGH, Urteil vom 12.11.2009, a.a.O., Rz. 11 ff).
- BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02
Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2010 - 6 U 33/10
Ferner ist auch anerkannt, dass es einer solchen Fristsetzung nicht bedarf, wenn der Ersatzpflichtige die geforderte Freistellung ernsthaft und endgültig verweigert (BGH, Urteil vom 13.01.2004 - XI ZR 355/02, NJW 2004, S. 1868f). - BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08
Optimistische Erwartung als Basis einer Anlageempfehlung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2010 - 6 U 33/10
Bei einem Beitritt zu einem Immobilienfonds besteht jedoch im Gegensatz zu anderen Kapitalanlagen kein generelles Risiko des Totalverlusts, da selbst bei unzureichenden Mieterträgen den Verbindlichkeiten der Gesellschaft zunächst der Sachwert der Immobilie gegenüber steht (BGH, Urteil vom 27.10.2009 - XI ZR 337/08, Rz. 24 bei juris). - BGH, 03.06.1998 - VIII ZR 162/97
Bezugnahme auf in der ersten Instanz nach der mündlichen Verhandlung zu den Akten …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2010 - 6 U 33/10
Es kann dieser Vorschrift kein allgemeiner Rechtsgedanke entnommen werden, der die Umwandlung auch von anderen Freistellungsansprüchen, die keine Schadensersatz-, sondern Erfüllungsansprüche sind, rechtfertigen würde (BGH, Urteil vom 03.06.1998 - VIII ZR 162/97, NJW-RR 1998, S. 1514, 1515). - BGH, 08.10.1964 - II ZR 132/64
Kenntnis des Kommittenten von der finanziellen Bedrängnis seines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2010 - 6 U 33/10
Der Freistellungsschuldner hat vielmehr die Wahl, ob er stattdessen die Freistellungsverpflichtung dadurch erfüllt, dass er unmittelbar an den Gläubiger der freizustellenden Verbindlichkeit gemäß § 267 Abs. 1 BGB zahlt oder die Schuld des Freistellungsgläubigers gemäß §§ 414 f BGB mit befreiender Wirkung für diesen übernimmt (BGH, Urteil vom 08.10.1964 II ZR 132/64, NJW 1965, S. 249, 251). - BGH, 05.05.2010 - III ZR 209/09
Befreiungsanspruchs des Treuhänder: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2010 - 6 U 33/10
Rn. 35 - III ZR 209/09, sub 11, 2 a)) davon aus, dass § 6 Satz 1 des zwischen den Parteien am 05.09.1995 geschlossenen Treuhandvertrags (Anlagen K1a und K2) kein vertragliches Abtretungsverbot enthält. - BGH, 14.06.2007 - III ZR 300/05
Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2010 - 6 U 33/10
Dabei dürfen die Prospektverantwortlichen allerdings eine sorgfältige und eingehende Lektüre des Prospekts bei den Anlegern voraussetzen (vgl. BGH, Urteil vom 14.06.2007 - III ZR 300/05, NJW-RR 2007, S. 1329, Rz. 8 m.w.N.). - BGH, 14.01.2002 - II ZR 40/00
Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen aus dem Beitritt zu einem geschlossenen …
- BGH, 12.02.2009 - III ZR 90/08
Umfang der über den Emissionsprospekt hinausgehenden Informationspflichten des …
- OLG Karlsruhe, 06.08.2009 - 4 U 9/08
Treuhänderische Kommanditbeteiligung: Anspruch eines Insolvenzverwalters gegen …
- OLG Karlsruhe, 30.06.2009 - 17 U 401/08
Freistellungsanspruch des Treuhänders: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist
- BGH, 20.11.1992 - V ZR 122/91
Voraussetzungen für die Annahme eines versteckten Einigungsmangels
- OLG Köln, 21.08.2008 - 18 U 63/08
Treuhandvertrag; Kommanditist; Freistellungsanspruch, Abtretung
- OLG Düsseldorf, 30.04.2010 - 22 U 2/10
Beteiligung an einer Fondsgesellschaft; Widerruf einer Beitrittserklärung; …
- RG, 22.05.1933 - VIII 70/33
Kann ein württembergischer Staats- oder Gemeindebeamter bei einer …
- OLG Stuttgart, 10.05.2011 - 6 U 44/10
Treuhänder in der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters einer …
Hat sie lediglich einen Befreiungsanspruch erworben (so OLG Düsseldorf v. 15.7.2010 - I-6 U 33/10, OLG Celle v. 19.03.2010 - 9 U 95/09; OLG Düsseldorf v. 30.04.2010 - I-22 U 2/10), hat sich dieser mittlerweile in einen Zahlungsanspruch gewandelt, wie unten noch zu zeigen sein wird.Rn. 69 Dass die Haftung der Klägerin auch nach der Vereinbarung vom 22.5.2006 fortbestand, folgt daraus, dass sich die Berlin Hyp durch die Abtretung nur erfüllungshalber einen Zahlungsanspruch verschafft hat (so auch OLG Düsseldorf v. 15.07.2010 - I-6 U 33/10).
Rn. 83 Der Senat hat in den bislang entschiedenen Parallelfällen (Urteile vom 21.2.2011 - 6 U 77/10 und 6 U 209/09) Schadensersatzansprüche der Anleger gegen die Klägerin verneint, weil der Fondsprospekt die Anleger über alle wesentlichen Punkte der Beteiligung ausreichend informiert hat (so auch OLG Karlsruhe v. 30.06.2009 - 17 U 401/08 und v. 13.1.2011 - 4 U 91/10; OLG Düsseldorf v. 15.07.2010 - I-6 U 33/10; OLG München v. 05.10.2010 - 20 U 1940/10).
In diesem Fall kann der Gläubiger sich entscheiden, ob er den Freistellungsanspruch weiter verfolgt oder den auf Zahlung gerichteten Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung geltend macht (vgl. zu Parallelfällen OLG Düsseldorf v. 15.7.2010 - I-6 U 33/10; OLG München v. 05.10.2010 - 20 U 1940/10; Thüringer OLG v. 29.10.2010 - 5 U 118/10).
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