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Weitere Entscheidungen unten: KG, 30.06.2017 | OLG Köln, 18.03.2016

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.07.2016 - I-6 U 33/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,71363
OLG Düsseldorf, 21.07.2016 - I-6 U 33/15 (https://dejure.org/2016,71363)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.07.2016 - I-6 U 33/15 (https://dejure.org/2016,71363)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Juli 2016 - I-6 U 33/15 (https://dejure.org/2016,71363)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Ausschließen, Ausschließung, Ausschließung durch Beschluss, Ausschließung durch Gestaltungsurteil, Ausschließung in BGB-Gesellschaft, Ausschließungsklage, Ausschluss, Ausschluss BGB-Gesellschafter, Ausschluss der Ausschließung in der Satzung, Ausschluss des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 737 ; BGB § 723 Abs. 1 S. 2
    Voraussetzungen der Ausschließung eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Ausschließung eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (30)

  • BGH, 22.03.2011 - II ZR 229/09

    BGH bejaht Anfechtungsbefugnis des Minderheitsaktionärs trotz wirksamer …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.2016 - 6 U 33/15
    Wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 22.03.2011 - II ZR 229/09, Rz. 7, für den Aktionär festgestellt hat, geht dessen Klagebefugnis für eine Anfechtungsklage gegen einen Übertragungsbeschluss nicht deshalb verloren, weil dieser bereits vor der Zustellung der Anfechtungsklage in das Handelsregister eingetragen worden ist, da der Aktionär andernfalls rechtlos gestellt werden würde.

    Da die Gründe, auf die die Anfechtung gestützt wird, in ihrem wesentlichen Kern innerhalb der Anfechtungsfrist in den Rechtsstreit eingeführt werden müssen, kommt es einer verspäteten Klage gleich, wenn Anfechtungsgründe nach Ablauf der Anfechtungsfrist nachgeschoben werden (BGH, Urteil vom 22.03.2011 - II ZR 229/09, Rz. 13).

  • BGH, 12.11.2001 - II ZR 225/99

    Sachsenmilch-Urteil des OLG Dresden vom BGH bestätigt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.2016 - 6 U 33/15
    Rn. 82 8. Die Mitzählung von unwirksamen Stimmabgaben bei der Beschlussfeststellung führt dann zur Anfechtbarkeit des Beschlusses, wenn die Berücksichtigung der betreffenden Stimme sich auf das Beschlussergebnis ausgewirkt hat (…Bayer in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 18. Auflage, Anh § 47, Rz. 49 ff, vgl. BGH, Urteil vom 12.11.2001 - II ZR 225/99, NZG 2002, S. 130, 132).
  • BGH, 29.03.1996 - II ZR 124/95

    Schiedsfähigkeit einer Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.2016 - 6 U 33/15
    Die obigen Ausführungen zu den kautelarjuristischen Mindestanforderungen an die Schiedsabrede gelten nur für die kapitalgesellschaftsrechtlichen Beschlussmängelstreitigkeiten, da nur diese gemäß §§ 248 Abs. 1 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 2 AktG mit Wirkung "inter omnes" entschieden werden (vgl. BGH, Urteil vom 29.03.1996 - II ZR 124/95, Rz. 14).
  • BGH, 01.03.2011 - II ZR 83/09

    Kommanditgesellschaft: Klagegegner für die Feststellung der Nichtigkeit von …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.2016 - 6 U 33/15
    Zwar kann in der Satzung einer Personengesellschaft die Übernahme des kapitalgesellschaftsrechtlichen Systems vereinbart werden, für die Annahme einer solchen gemäß §§ 133, 157 BGB gewollten Übernahme spricht jedoch nicht bereits der Umstand, dass die Satzung für die Anfechtung von Beschlüssen eine Frist vorsieht (BGH, Urteil vom 01.03.2011 - II ZR 83/09, Rz. 21).
  • BGH, 09.10.2006 - II ZR 46/05

    Zur Befugnis des Klägers zur Fortsetzung einer aktienrechtlichen Anfechtungsklage …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.2016 - 6 U 33/15
    Rn. 76 c) Der Grundsatz des § 265 Abs. 2 S. 1 ZPO, dass eine nach Rechtshängigkeit eingetretene Übertragung des Rechts auf den Prozess keinen Einfluss hat, findet auch auf Gesellschafterklagen analoge Anwendung, sofern der ausgeschiedene Gesellschafter an der Weiterführung des Prozesses im konkreten Fall noch ein rechtliches Interesse hat (BGH v. 9.10.2006 - II ZR 46/05 , Rz. 15, 17).
  • BGH, 15.06.1998 - II ZR 318/96

    Beginn der Frist für die außerordentliche Kündigung des Geschäftsführers einer …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.2016 - 6 U 33/15
    Wird allerdings die Einberufung der Gesellschafterversammlung einer GmbH von ihren einberufungsberechtigten Mitgliedern nach Kenntniserlangung von dem Kündigungssachverhalt unangemessen verzögert, so muss sich die Gesellschaft so behandeln lassen, als wäre die Gesellschafterversammlung mit der billigerweise zumutbaren Beschleunigung einberufen worden (BGH, Urteil vom 15.06.1998 - II ZR 318/96, Rz. 7).
  • BGH, 10.09.2001 - II ZR 14/00

    Voraussetzungen der Kündigung des Dienstvertrages eines GmbH-Geschäftsführers; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.2016 - 6 U 33/15
    Zwar beginnt die Frist für die außerordentliche Kündigung erst, wenn das zur Entscheidung über die fristlose Kündigung befugte und bereite Gremium den maßgeblichen Sachverhalt kennt (BGH, Urteil vom 10.09.2001 - II ZR 14/00, Rz. 11).
  • BGH, 17.02.1997 - II ZR 41/96

    Nichtigkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung; Rechtsschutzziel der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.2016 - 6 U 33/15
    Da der Streitgegenstand der Anfechtungsklage mit dem der Nichtigkeitsklage analog § 249 AktG identisch ist (BGH, Urteil vom 17.02.1997 - II ZR 41/96, Rz. 12), führt die Unbegründetheit der mit den Hauptanträgen geltend gemachten Nichtigkeitsklage wegen der Begründetheit der mit den Hilfsanträgen geltend gemachten Anfechtungsklage zu keinem teilweisen Unterliegen des Klägers.
  • BGH, 20.01.1983 - II ZR 243/81

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses wegen Verletzung einer schuldrechtlichen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.2016 - 6 U 33/15
    Rn. 83 a) Auch eine außerhalb der Satzung geschlossene Konsortialabrede berechtigt zur Anfechtung, wenn der Beschluss gegen eine Bindung verstößt, die von allen Gesellschaftern der Gesellschaft eingegangen worden ist (BGH, Urteil vom 20.01.1983 - II ZR 243/81, NJW 1983, S. 1910, 1911;… Urteil vom 27.10.1986 - II ZR 240/85, NJW 1987, S. 1890, 1892).
  • BGH, 18.04.2005 - II ZR 151/03

    Pflicht der Gesellschafter zur Einräumung einer Kleinstbeteiligung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.2016 - 6 U 33/15
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung muss der Gesellschafter einer GmbH die Anfechtungsklage mit aller ihm zumutbaren Beschleunigung erheben, wobei die Monatsfrist des § 246 Abs. 1 AktG als Maßstab gilt und deren Überschreitung nur dann unschädlich ist, wenn zwingende Gründe den Gesellschafter an einer früheren Geltendmachung gehindert haben (BGH, Urteil vom 18.04.2005 - II ZR 151/03, Rz. 13).
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 224/02

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Geschäftsführer einer in …

  • BGH, 09.04.2013 - II ZR 3/12

    Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten: Feststellungsinteresse eines …

  • BGH, 27.10.1986 - II ZR 240/85

    Anfechtbarkeit der Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers

  • BGH, 10.11.2009 - II ZR 196/08

    Gegenvorstellung gegen eine Streitwertfestsetzung für eine …

  • BGH, 14.12.1967 - II ZR 30/67

    Gesellschafterversammlung

  • BGH, 20.11.1958 - II ZR 17/57

    Regreß gegen ausgeschiedenen Geschäftsführer

  • OLG Düsseldorf, 18.08.1994 - 6 U 185/93

    Gesellschafterbeschluß: Schadensersatzforderung gegen Geschäftsführer

  • BGH, 18.12.2000 - II ZR 171/99
  • OLG Düsseldorf, 23.04.1999 - 16 U 126/98
  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05

    Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer …

  • BGH, 06.04.2009 - II ZR 255/08

    Schiedsfähigkeit II

  • BGH, 31.03.2003 - II ZR 8/01

    Ausschluß eines Mitgesellschafters

  • BGH, 23.11.2011 - XII ZR 210/09

    Rechtsnatur einer Garagengemeinschaft nach DDR-Recht; Anforderungen an die …

  • BGH, 11.02.2008 - II ZR 187/06

    Zur allgemeinen Feststellungsklage gegen einen verbindlichen Abberufungsbeschluss

  • BGH, 12.06.1989 - II ZR 246/88

    Entlastung von Gesellschaftsorganen; Mitwirkung an der Abstimmung; …

  • BGH, 16.12.1953 - II ZR 167/52

    Einberufung einer GmbH-Versammlung

  • BGH, 13.10.2008 - II ZR 112/07

    Zulässigkeit eines Teilurteils bei Feststellung der Nichtigkeit eines …

  • BGH, 13.07.1981 - II ZR 56/80

    Gesellschaftersausschließung nach freiem Ermessen

  • BGH, 01.06.1987 - II ZR 128/86

    Rechtsmißbräuchlichkeit der Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils

  • BGH, 14.12.1961 - II ZR 97/59

    Auflösungsbeschluß einer GmbH

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Rechtsprechung
   KG, 30.06.2017 - 6 U 33/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,65948
KG, 30.06.2017 - 6 U 33/15 (https://dejure.org/2017,65948)
KG, Entscheidung vom 30.06.2017 - 6 U 33/15 (https://dejure.org/2017,65948)
KG, Entscheidung vom 30. Juni 2017 - 6 U 33/15 (https://dejure.org/2017,65948)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 VVG, § 172 VVG, §§ 172 ff VVG, § 242 BGB
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen hinsichtlich der Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung

  • rechtsportal.de

    VVG § 1 ; VVG § 172 ; BGB § 242
    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung des Versicherers auf eine mit dem Versicherungsnehmer vereinbarte Hinausschiebung des für die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung maßgeblichen Zeitpunkts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (17)

  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 46/06

    Voraussetzungen der Berufung des Versicherers auf eine mit dem …

    Auszug aus KG, 30.06.2017 - 6 U 33/15
    Der Versicherer kann sich nach Treu und Glauben auf eine mit dem Versicherungsnehmer geschlossene Vereinbarung nicht berufen, durch die gegen befristete Leistungen der für die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen maßgebliche Zeitpunkt hinausgeschoben wird, wenn es an klaren, unmissverständlichen und konkreten Hinweisen über die damit für den Versicherungsnehmer verbundenen Nachteile fehlt (std. Rspr. des BGH, vergleiche Urteile vom 28. Februar 2007, IV ZR 46/06 und 7. Februar 2007, IV ZR 244/03).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteile vom 28.2.2007 - IV ZR 46/06 - und 7.2.2007 - IV ZR 244/03 -), der der Senat folgt (vgl. Beschluss vom 4.4.2014 - 6 U 195/13 -) und die der herrschenden Meinung in der Literatur entspricht (…vgl. Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, 3. Aufl., § 46 Rdn. 173, 174), kann sich der Versicherer nach Treu und Glauben nicht auf eine mit dem Versicherungsnehmer geschlossene Vereinbarung berufen, durch die gegen befristete Leistungen der für die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen maßgebliche Zeitpunkt hinausgeschoben wird, wenn es an einer Aufklärung des Versicherungsnehmers über die damit für ihn verbundenen Nachteile fehlt; der Leistungsanspruch ist deshalb nach den Verhältnissen zu beurteilen, die zur Zeit des ersten Antrags auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung vorlagen (so im Übrigen auch das von der Beklagten zitierte Urteil des OLG Koblenz vom 4.3.2011, VersR 2012, 85 f.).

    Im Übrigen lässt sich dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Februar 2007 (a.a.O.) entnehmen, dass es nicht darauf ankommt, ob der Versicherungsnehmer über Kenntnisse und Erfahrungen im Versicherungsrecht verfügt, wenn ihm die mit der außervertraglichen Vereinbarung verbundenen Abweichungen von der Rechtslage und Nachteile nicht mitgeteilt und ausreichend erläutert worden sind.

  • BGH, 19.11.1997 - IV ZR 6/97

    Ablehnung von Leistungen in der BUZ nach Entfallen der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus KG, 30.06.2017 - 6 U 33/15
    Zu diesen Voraussetzungen gehört aber ausweislich der von dem Bundesgerichtshof in der vorgenannten Entscheidung zitierten zuvor ergangenen Urteile (vom 11. Dezember 1996 - IV ZR 238/95 - und vom 19. November 1997 - IV ZR 6/97 -) eine nachvollziehbare Begründung des Versicherers für das Entfallen seiner Leistungspflicht.

    Zwar erfüllt dieser Schriftsatz die an die Begründung der Einstellungsmitteilung zu stellenden Anforderungen für sich allein nicht, da darin zwar eine gesundheitliche Verbesserung ab dem 1. April 2010 dargelegt, nicht aber die gebotene vergleichende Darstellung zweier Gesundheitszustände und ihrer Auswirkungen (vgl. hierzu BGH r+s 1998, 78 f.; OLG Karlsruhe r+s 2015, 81-83) vorgenommen wird.

  • BGH, 22.09.2004 - IV ZR 200/03

    Anorderungen an den Nachweis der Berufungsunfähigkeit

    Auszug aus KG, 30.06.2017 - 6 U 33/15
    Hierzu genügt als Sachvortrag nicht die Angabe des Berufstyps und der Arbeitszeit, sondern der Versicherungsnehmer muss eine konkrete Arbeitsplatzbeschreibung abgeben, mit der die in seinem Beruf regelmäßig anfallenden Tätigkeiten nach Art, Umfang und Häufigkeit, insbesondere aber auch nach ihren Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit für den Außenstehenden nachvollziehbar werden (BGHZ 119, 263, 266; VersR 2005, 676; NJW-RR 1996, 345; VersR 1996, 1090 f.; 1995, 1473 f.).

    Rn. 20 Diesen Anforderungen hat die Klägerin mit ihrem Vorbringen auf Seite 3-6 der Klageschrift unter "1.) ... Berufliche Tätigkeit" genügt, weshalb das Landgericht diesen außermedizinischen Sachverhalt unter 2. b) des Beschlusses vom 20. Dezember 2012 (Bl. 166/Bd.I d.A.) zutreffend dem Sachverständigen vorgegeben hat, damit er auf dieser Grundlage beurteilen kann, ob Berufsunfähigkeit eingetreten ist oder nicht (vgl. hierzu BGH VersR 2008, 479; 2005, 676; 1996, 1090 f.).

  • BGH, 07.02.2007 - IV ZR 244/03

    Rechtsmissbrauch des Berufsunfähigkeits-Versicherers durch Vereinbarungen über …

    Auszug aus KG, 30.06.2017 - 6 U 33/15
    Der Versicherer kann sich nach Treu und Glauben auf eine mit dem Versicherungsnehmer geschlossene Vereinbarung nicht berufen, durch die gegen befristete Leistungen der für die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen maßgebliche Zeitpunkt hinausgeschoben wird, wenn es an klaren, unmissverständlichen und konkreten Hinweisen über die damit für den Versicherungsnehmer verbundenen Nachteile fehlt (std. Rspr. des BGH, vergleiche Urteile vom 28. Februar 2007, IV ZR 46/06 und 7. Februar 2007, IV ZR 244/03).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteile vom 28.2.2007 - IV ZR 46/06 - und 7.2.2007 - IV ZR 244/03 -), der der Senat folgt (vgl. Beschluss vom 4.4.2014 - 6 U 195/13 -) und die der herrschenden Meinung in der Literatur entspricht (…vgl. Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, 3. Aufl., § 46 Rdn. 173, 174), kann sich der Versicherer nach Treu und Glauben nicht auf eine mit dem Versicherungsnehmer geschlossene Vereinbarung berufen, durch die gegen befristete Leistungen der für die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen maßgebliche Zeitpunkt hinausgeschoben wird, wenn es an einer Aufklärung des Versicherungsnehmers über die damit für ihn verbundenen Nachteile fehlt; der Leistungsanspruch ist deshalb nach den Verhältnissen zu beurteilen, die zur Zeit des ersten Antrags auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung vorlagen (so im Übrigen auch das von der Beklagten zitierte Urteil des OLG Koblenz vom 4.3.2011, VersR 2012, 85 f.).

  • BGH, 12.06.1996 - IV ZR 118/95

    Verlagerung der Tätigkeit des mitarbeitenden Betriebsinhabers als Verweisung auf …

    Auszug aus KG, 30.06.2017 - 6 U 33/15
    Hierzu genügt als Sachvortrag nicht die Angabe des Berufstyps und der Arbeitszeit, sondern der Versicherungsnehmer muss eine konkrete Arbeitsplatzbeschreibung abgeben, mit der die in seinem Beruf regelmäßig anfallenden Tätigkeiten nach Art, Umfang und Häufigkeit, insbesondere aber auch nach ihren Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit für den Außenstehenden nachvollziehbar werden (BGHZ 119, 263, 266; VersR 2005, 676; NJW-RR 1996, 345; VersR 1996, 1090 f.; 1995, 1473 f.).

    Rn. 20 Diesen Anforderungen hat die Klägerin mit ihrem Vorbringen auf Seite 3-6 der Klageschrift unter "1.) ... Berufliche Tätigkeit" genügt, weshalb das Landgericht diesen außermedizinischen Sachverhalt unter 2. b) des Beschlusses vom 20. Dezember 2012 (Bl. 166/Bd.I d.A.) zutreffend dem Sachverständigen vorgegeben hat, damit er auf dieser Grundlage beurteilen kann, ob Berufsunfähigkeit eingetreten ist oder nicht (vgl. hierzu BGH VersR 2008, 479; 2005, 676; 1996, 1090 f.).

  • BGH, 11.12.1996 - IV ZR 238/95

    Leistungsfreiheit des Versicherers im Hinblick auf neu erworbene berufliche …

    Auszug aus KG, 30.06.2017 - 6 U 33/15
    Zu diesen Voraussetzungen gehört aber ausweislich der von dem Bundesgerichtshof in der vorgenannten Entscheidung zitierten zuvor ergangenen Urteile (vom 11. Dezember 1996 - IV ZR 238/95 - und vom 19. November 1997 - IV ZR 6/97 -) eine nachvollziehbare Begründung des Versicherers für das Entfallen seiner Leistungspflicht.
  • BGH, 30.09.1992 - IV ZR 227/91

    Konkrete Feststellungen zur Berufsausübung als Grundlage sachverständiger …

    Auszug aus KG, 30.06.2017 - 6 U 33/15
    Hierzu genügt als Sachvortrag nicht die Angabe des Berufstyps und der Arbeitszeit, sondern der Versicherungsnehmer muss eine konkrete Arbeitsplatzbeschreibung abgeben, mit der die in seinem Beruf regelmäßig anfallenden Tätigkeiten nach Art, Umfang und Häufigkeit, insbesondere aber auch nach ihren Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit für den Außenstehenden nachvollziehbar werden (BGHZ 119, 263, 266; VersR 2005, 676; NJW-RR 1996, 345; VersR 1996, 1090 f.; 1995, 1473 f.).
  • BGH, 23.01.2008 - IV ZR 10/07

    Vorgaben für den zur Frage der Ausübung eines Verweisungsberufs beauftragten …

    Auszug aus KG, 30.06.2017 - 6 U 33/15
    Rn. 20 Diesen Anforderungen hat die Klägerin mit ihrem Vorbringen auf Seite 3-6 der Klageschrift unter "1.) ... Berufliche Tätigkeit" genügt, weshalb das Landgericht diesen außermedizinischen Sachverhalt unter 2. b) des Beschlusses vom 20. Dezember 2012 (Bl. 166/Bd.I d.A.) zutreffend dem Sachverständigen vorgegeben hat, damit er auf dieser Grundlage beurteilen kann, ob Berufsunfähigkeit eingetreten ist oder nicht (vgl. hierzu BGH VersR 2008, 479; 2005, 676; 1996, 1090 f.).
  • BGH, 22.09.1993 - IV ZR 203/92

    Maßgebliche Berufsausübung zur Ermittlung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit

    Auszug aus KG, 30.06.2017 - 6 U 33/15
    Dabei ist auf den zuletzt ausgeübten Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung abzustellen (BGH, VersR 1996, 830 f.; 1993, 1470 f.).
  • BGH, 20.01.2010 - IV ZR 111/07

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Feststellung und Nachweis der Voraussetzungen und …

    Auszug aus KG, 30.06.2017 - 6 U 33/15
    Vielmehr kann der Versicherer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 23.11.2016 - IV ZR 502/15 -, r+s 2017, 202 und vom 20.1.2010 - IV ZR 111/07 - r+s 2010, 251) die Leistungseinstellung wegen eines von ihm geltend gemachten Wegfalls der Berufsunfähigkeit in dem Prozess des Versicherungsnehmers auf Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung anbringen, so dass das Gericht über Beginn und Ende der Leistungspflicht zu entscheiden hat.
  • BGH, 29.11.1995 - IV ZR 233/94

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers bei Inanspruchnahme der …

  • BGH, 23.11.2016 - IV ZR 502/15

    Deckungsprozess gegen die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Prüfung der …

  • BGH, 03.04.1996 - IV ZR 344/94

    Zahlungsanspruch bzgl. einer Berufsunfähigkeitsrente eines Tennislehrers - …

  • OLG Karlsruhe, 30.09.2014 - 12 U 204/14

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Voraussetzungen Nachprüfungsverfahren

  • OLG Saarbrücken, 30.11.2011 - 5 U 123/09

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Beweislastumkehr und Anerkenntnis bei …

  • OLG Koblenz, 04.03.2011 - 10 U 469/10

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Eingeschränktes Leistungsanerkenntnis; …

  • KG, 13.06.1995 - 6 U 1067/95
  • OLG Saarbrücken, 20.05.2020 - 5 U 30/19

    Die Einstellungsmitteilung eines Berufsunfähigkeitsversicherers kann schon aus …

    Der Versicherungsnehmer muss umfassend und transparent über die Sach- und Rechtslage aufgeklärt werden einschließlich der mit der Vereinbarung verbundenen Nachteile insbesondere in Folge der Verschiebung des Zeitpunktes der Erstprüfung mit ihren beweisrechtlichen Konsequenzen sowie den damit möglicherweise eintretenden Verlust des dreimonatigen Nachleistungsanspruchs (BGH, Beschluss vom 15.02.2017 - IV ZR 280/15 - VersR 2017, 868; KG, Urteil vom 30.06.2017 - 6 U 33/15 - juris: Aufklärung auch über in Betracht kommende Alternativen).
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OLG Köln, Entscheidung vom 18.03.2016 - 6 U 33/15 (https://dejure.org/2016,61993)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. März 2016 - 6 U 33/15 (https://dejure.org/2016,61993)
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