Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 23.04.2024 - 6 U 39/19 |
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EEG 2009 § 16 Abs. 1 ; EEG 2009 § 6 Nr. 1
Anspruch eines Betreibers einer Biogasanlage auf Zahlung von EEG -Vergütung für Stromeinspeisungen und Schadensersatz wegen entgangener Einspeisevergütung; Begriff der technischen Einrichtung im Sinne von § 6 Nr. 1 EEG 2009
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 15.02.2019 - 11 O 296/14
- OLG Brandenburg, 23.04.2024 - 6 U 39/19
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (16)
- BGH, 10.10.2012 - VIII ZR 362/11
Anspruch eines Windkraftanlagenbetreibers auf Anschluss an ein Stromnetz: Auswahl …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2024 - 6 U 39/19
Ausreichend ist vielmehr, dass die Abnahme des Stroms durch Optimierung, Verstärkung oder Ausbau des Netzes ermöglicht werden kann (BGH, Urteil vom 10.10.2012 - VIII ZR 362/11, juris Rn. 20).(3) Den in Rechtsprechung und Literatur früher bestehenden Streit, ob diese Grundsätze auch für verschiedene denkbare Verknüpfungspunkte in demselben Netz und nicht nur für Verknüpfungspunkte in unterschiedlichen Netzen in Betracht kommen, hat der Bundesgerichtshof dahin entschieden, dass über den eng gefassten Wortlaut der Vorschrift des § 5 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 hinaus auch bei alternativen Anschlusspunkten innerhalb desselben Netzes eine gesamtwirtschaftliche Betrachtung anzustellen ist (BGH, Urteil vom 10.10.2012 - VIII ZR 362/11, juris Rn. 24).
In Bestätigung dieser Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof in einem weiteren Urteil vom 10.10.2012 (VIII ZR 362/11, juris) die Mehrkosten von dort sogar rund 60 Prozent als so hoch angesehen, dass ein Missbrauch des Wahlrechts seitens des Anlagenbetreibers vorlag (…aaO Rn. 59).
Stattdessen heißt es dazu in den Gesetzesmaterialien (…BT-Drs. 18/1304, S. 119 f.): "Der BGH hat nunmehr im zweiten Leitsatz seines Urteils vom 10. Oktober 2012 (Az. VIII ZR 362/11) festgestellt, dass dem Wahlrecht dann der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegensteht, wenn 'die dem Netzbetreiber hierdurch entstehenden Kosten nicht nur unerheblich über den Kosten eines Anschlusses an dem gesamtwirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt liegen'.
- OLG Brandenburg, 15.10.2019 - 6 U 15/16
Anspruch des Betreibers einer Photovoltaikanlage auf Zahlung einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2024 - 6 U 39/19
Die Nichteinhaltung der nach § 6 Nr. 1 EEG 2009 geforderten technischen Vorgaben zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung hat zur Folge, dass der betreffende Vergütungsanspruch während der Dauer des Verstoßes auf null reduziert ist (vgl. BGH…, Urteil vom 18.11.2015 - VIII ZR 304/14, juris Rn. 19; Senat, Urteil vom 15.10.2019 - 6 U 15/16, juris Rn. 38; KG Berlin…, Beschluss vom 09.07.2012 - 23 U 71/12, juris Rn. 4).(2) Nach der Senatsrechtsprechung ist zu Dokumentationszwecken vielmehr eine ordnungsgemäße Anzeige des Anlagenbetreibers gegenüber dem Netzbetreiber hinsichtlich der behaupteten Montage der erforderlichen technischen Einrichtungen erforderlich, und zwar zum anspruchsrelevanten Zeitpunkt (vgl. Senatsurteil vom 15.10.2019 - 6 U 15/16, juris Rn. 59).
Der Netzbetreiber ist deshalb in Bezug auf die von ihm aufzustellenden technischen Vorgaben gehalten, auf den Stand der Technik und die bei Anlagen dieser Art üblichen Auslegungen zurückzugreifen (Senat, Urteil vom 15.10.2019 - 6 U 15/16, juris Rn. 40;… Salje, aaO Rn. 7;… Schumacher, aaO Rn. 15).
Vor diesem Hintergrund war die Einholung eines zu dieser Frage von der Beklagten zu 1) vorsorglich angebotenen Sachverständigengutachtens - auch mit Rücksicht auf die dem Senat gerichtsbekannten Umstände aus dem zitierten Verfahren zu Az. 6 U 15/16 (…aaO) - nicht erforderlich.
- OLG Celle, 23.02.2017 - 13 U 44/15
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2024 - 6 U 39/19
Gegen die Anwendung der schadensrechtlichen Normen gemäß §§ 280 f. BGB bestehen mit Blick auf das insoweit kraft Gesetzes begründete Schuldverhältnis ebenfalls keine Bedenken (vgl. OLG Celle, Urteil vom 23.02.2017 - 13 U 44/15, juris Rn. 22 f.).Der Gesetzgeber hat die Anschluss- und Abnahmepflicht dem Betreiber des nächstgelegenen geeigneten Netzes nur mit Rücksicht auf die volkswirtschaftlich geringeren Kosten auferlegt und den Gesamtaufwand für die Einspeisung des aus Erneuerbaren Energien erzeugten Stroms minimieren wollen (…BGH, aaO; OLG Celle, Urteil vom 23.02.2017 - 13 U 44/15, juris Rn. 24 ff.).
Demgegenüber hat das Oberlandesgericht Celle bereits Mehrkosten von mehr als 10 % als unzumutbar angesehen (Urteil vom 23. Februar 2017 - 13 U 44/15, juris Rn. 73 f.) und dazu ausgeführt: "Einen Anhaltspunkt dafür, welche Kosten nicht mehr 'nur unerheblich' sind, dürfte die Vorschrift des § 5 Abs. 4 i. V. m. § 9 EEG 2009 liefern, wonach den Netzbetreiber eine Pflicht zur Optimierung, Verstärkung oder Ausbau des Netzes trifft, was - so die Gesetzesbegründung zu der Vorgängernorm § 4 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 (…vgl. BT-Drs. 15/2864, S. 34;… BT-Drs. 15/2327, S. 25) - wirtschaftlich zumutbar sein soll, wenn die Kosten des Ausbaus 25 % der Kosten der Errichtung der Stromerzeugungsanlage nicht überschreiten, was sich mit dem EEG 2009 nicht geändert hat (…vgl. BT-Drs. 16/8148, S. 41 f., 45; BGH…, Urteil vom 18. Juli 2007 - VIII ZR 288/05, ZNER 2007, 318 ff., juris Rn. 26).
- BGH, 18.07.2007 - VIII ZR 288/05
Zum Anspruch der Betreiber von Windenergieanlagen gegen den Netzbetreiber auf …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2024 - 6 U 39/19
Den Netzausbauanspruch nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EEG 2004 habe der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 18.07.2007 (VIII ZR 288/05, juris Rn. 27) dahin zusammengefasst, dass er nur bestehe, wenn der Ausbau des Netzes dessen Betreiber wirtschaftlich zumutbar sei.(1) Als Faustformel kann hierfür seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.07.2007 (VIII ZR 288/05, juris) gelten, dass der Ausbau noch zumutbar ist, wenn die dem Netzbetreiber entstehenden Kosten 25 % der Kosten der Errichtung der Stromerzeugungsanlage nicht übersteigen.
Demgegenüber hat das Oberlandesgericht Celle bereits Mehrkosten von mehr als 10 % als unzumutbar angesehen (…Urteil vom 23. Februar 2017 - 13 U 44/15, juris Rn. 73 f.) und dazu ausgeführt: "Einen Anhaltspunkt dafür, welche Kosten nicht mehr 'nur unerheblich' sind, dürfte die Vorschrift des § 5 Abs. 4 i. V. m. § 9 EEG 2009 liefern, wonach den Netzbetreiber eine Pflicht zur Optimierung, Verstärkung oder Ausbau des Netzes trifft, was - so die Gesetzesbegründung zu der Vorgängernorm § 4 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 (…vgl. BT-Drs. 15/2864, S. 34;… BT-Drs. 15/2327, S. 25) - wirtschaftlich zumutbar sein soll, wenn die Kosten des Ausbaus 25 % der Kosten der Errichtung der Stromerzeugungsanlage nicht überschreiten, was sich mit dem EEG 2009 nicht geändert hat (…vgl. BT-Drs. 16/8148, S. 41 f., 45; BGH, Urteil vom 18. Juli 2007 - VIII ZR 288/05, ZNER 2007, 318 ff., juris Rn. 26).
- OLG Hamm, 13.06.2016 - 5 U 35/16
Pflichten des Betreibers einer Photovoltaikanlage gegenüber dem Netzbetreiber
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2024 - 6 U 39/19
Die Anwendbarkeit der Regelungen zur Vergütungssanktion nach § 16 Abs. 6 EEG 2009, wonach sich die Vergütung bei Verstößen auf null reduziert, folgt aus § 100 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b) cc) EEG 2014 (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13.06.2016 - 5 U 35/16, juris Rn. 17).Die gebotene Ausstattung der Anlage mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduktion der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung sowie zur Abrufbarkeit der Ist-Einspeisung obliegt nach dem eindeutigen Wortlaut der gesetzlichen Regelung nicht dem Netz-, sondern dem Anlagenbetreiber (BGH…, Urteil vom 18. November 2015 - VIII ZR 304/14, juris Rn. 21; OLG Hamm, Beschluss vom 13.06.2016 - 5 U 35/16, juris Rn. 28 f.).
Dem Netzbetreiber, der Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW anschließt, muss daher nicht nur ermöglicht werden, dass er wie nach § 6 Nr. 1 Buchst. a) EEG 2009 verlangt, die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann, sondern es ist zusätzlich sicherzustellen, dass er die jeweilige Ist-Einspeisung tatsächlich online abrufen kann (ebenso OLG Hamm, Beschluss vom 13.06.2016 - 5 U 35/16, juris Rn. 28 f.).
- BGH, 23.10.2013 - VIII ZR 262/12
Vergütung von Strom aus Erneuerbaren Energien: Weiter Anlagenbegriff nach …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2024 - 6 U 39/19
Nach dem weiten Anlagenbegriff der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist Anlage im Sinne des § 3 Nr. 1 Satz 1 EEG 2009 "die Gesamtheit der der Stromerzeugung dienenden Einrichtungen", wobei hierzu "neben der stromerzeugenden Einrichtung auch auf sämtliche technischen und baulichen Einrichtungen abzustellen" ist (BGH, Urteil vom 23.10.2013 - VIII ZR 262/12, juris Rn. 22).In seiner Entscheidung vom 23.10.2013 - VIII ZR 262/12 hat der Bundesgerichtshof zu ebenfalls zwei in Rede stehenden BHKW ausgeführt: "Nach Ansicht der Clearingstelle EEG (Empfehlung vom 1. Juli 2010 - Az. 2009/12, abrufbar unter http://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2009/12) stellen an einen gemeinsamen Fermenter angeschlossene Blockheizkraftwerke jeweils eine eigenständige Anlage im Sinne von § 3 Nr. 1 Satz 1 EEG 2009 dar und sind nur unter den Voraussetzungen des § 19 Abs. 1 EEG 2009 vergütungsrechtlich zu einer Anlage zusammenzufassen.
- BGH, 08.10.2003 - VIII ZR 165/01
Pflicht eines Energieversorgungsunternehmens zur Abnahme von aus erneuerbaren …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2024 - 6 U 39/19
Es ist daher eine Kostenanalyse durchzuführen, bei der losgelöst von der jeweiligen Kostentragungspflicht die Gesamtkosten miteinander zu vergleichen sind, die bei verschiedenen in Betracht kommenden Verknüpfungspunkten für den Anschluss der betreffenden Anlage sowie für einen eventuell erforderlichen Netzausbau anfallen (BGH, Urteile vom 08.10.2003 - VIII ZR 165/01, juris Rn. 22 …und vom 28.11.2007 - VIII ZR 306/04, juris Rn. 12).Im Einzelnen hat der Bundesgerichtshof dort ausgeführt: "Auf die kürzeste Entfernung kommt es nicht an, wenn entweder ein anderes Netz (so der Wortlaut des § 4 Abs. 2 Satz 1 EEG) oder dasselbe Netz (vgl. § 13 Abs. 1 Satz 1 EEG;… so auch ausdrücklich die Gesetzesbegründung in BT-Drs. 15/2864, S. 33) einen technisch und wirtschaftlich günstigeren Verknüpfungspunkt aufweist (so schon Senatsurteil vom 8. Oktober 2003 - VIII ZR 165/01, WM 2004, 742, unter II 2 b, zu § 3 Abs. 1 Satz 2 EEG 2000).
- BGH, 18.11.2015 - VIII ZR 304/14
Stromeinspeisevergütung: Bereicherungsrechtlicher Anspruch des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2024 - 6 U 39/19
Die Nichteinhaltung der nach § 6 Nr. 1 EEG 2009 geforderten technischen Vorgaben zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung hat zur Folge, dass der betreffende Vergütungsanspruch während der Dauer des Verstoßes auf null reduziert ist (vgl. BGH, Urteil vom 18.11.2015 - VIII ZR 304/14, juris Rn. 19; Senat…, Urteil vom 15.10.2019 - 6 U 15/16, juris Rn. 38; KG Berlin…, Beschluss vom 09.07.2012 - 23 U 71/12, juris Rn. 4).Die gebotene Ausstattung der Anlage mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduktion der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung sowie zur Abrufbarkeit der Ist-Einspeisung obliegt nach dem eindeutigen Wortlaut der gesetzlichen Regelung nicht dem Netz-, sondern dem Anlagenbetreiber (BGH, Urteil vom 18. November 2015 - VIII ZR 304/14, juris Rn. 21; OLG Hamm…, Beschluss vom 13.06.2016 - 5 U 35/16, juris Rn. 28 f.).
- BGH, 04.11.2015 - VIII ZR 244/14
Erneuerbare Energie: Anwendbarkeit des Anlagenbegriffs auf einzelnes, zum Einbau …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2024 - 6 U 39/19
Der Gesetzgeber wollte durch den Verzicht auf das von § 3 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 noch geforderte und zu Auslegungsschwierigkeiten führende Merkmal der "technischen Selbständigkeit" die Anlage in § 3 Nr. 1 Satz 1 EEG 2009 nun als größere Einheit ("Gesamtheit") definiert wissen (…BGH, aaO Rn. 36), so dass auf alle zur Zweckerreichung erforderlichen technischen und baulichen Bestandteile und nicht mehr auf die einzelnen Komponenten abzustellen ist (BGH, Urteil vom 04.11.2015 - VIII ZR 244/14, juris Rn. 18). - BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 306/04
Abgrenzung von Netzanschluss- und Netzausbaumaßnahmen
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2024 - 6 U 39/19
Es ist daher eine Kostenanalyse durchzuführen, bei der losgelöst von der jeweiligen Kostentragungspflicht die Gesamtkosten miteinander zu vergleichen sind, die bei verschiedenen in Betracht kommenden Verknüpfungspunkten für den Anschluss der betreffenden Anlage sowie für einen eventuell erforderlichen Netzausbau anfallen (…BGH, Urteile vom 08.10.2003 - VIII ZR 165/01, juris Rn. 22 und vom 28.11.2007 - VIII ZR 306/04, juris Rn. 12). - LG Paderborn, 04.02.2015 - 3 O 439/11
Photovoltaikanlage
- LG Verden, 23.02.2015 - 10 O 57/12
Erneuerbare Energien: Wahlrecht des Anlagenbetreibers hinsichtlich eines …
- OLG Brandenburg, 23.04.2024 - 6 U 54/21
Anspruch der Klägerin auf Schadensersatz gegen die Beklagte als früherer …
- OLG Stuttgart, 23.10.2014 - 2 U 4/14
Anspruch des Photovoltaikanlagenbetreibers auf Einspeisevergütung: Nachweis der …
- KG, 09.07.2012 - 23 U 71/12
Ausschluss des Vergütungsanspruchs des Betreibers von Anlagen zur Erzeugung …
- OLG Naumburg, 21.11.2013 - 2 U 19/13
Erneuerbare Energien: Vergütungsanspruch des Anlagenbetreibers bei Nichterfüllung …
- OLG Brandenburg, 23.04.2024 - 6 U 54/21
Anspruch der Klägerin auf Schadensersatz gegen die Beklagte als früherer …
Außerdem mache die Klägerin einen Schadensersatzanspruch geltend, ohne die Voraussetzungen hierfür schlüssig vorzutragen, insbesondere vermeide sie wie im Parallelverfahren des Senats zu Az. 6 U 39/19 bzw. des Landgerichts Frankfurt (Oder) zu Az. 11 O 296/14 auch im hiesigen Verfahren einen eindeutigen Vortrag dazu, an welchen Verknüpfungspunkt der Netzanschluss nach ihrer Auffassung pflichtgemäß hätte vorgenommen werden müssen, wenn nicht an der von ihr präferierten Stelle.Anders als in dem vom Senat entschiedenen Parallelverfahren der Parteien zu Az. 6 U 39/19 hat die Beklagte im vorliegenden Streitfall die Herstellung eines unverzüglichen Netzanschlusses in pflichtwidriger und schuldhafter Weise unterlassen.
Würde die Klägerin auch in diesem Rechtsstreit - wie anfänglich primär im Parallelverfahren zu Az. 6 U 39/19 - ihren Schadensersatzanspruch so begründen wollen, müsste sie daher - zwangsläufig - darlegen, an welchem von ihr gemäß § 8 Abs. 2 EEG 2014 "gewählten" Verknüpfungspunkt die Beklagte einen Netzausbau pflichtwidrig unterlassen haben soll.
aa) Anders als im Parallelverfahren des Senats zu Az. 6 U 39/19 stellte sich das Verhalten der Klägerin aus Sicht des objektivierten Empfängerhorizonts der Beklagten weder ausdrücklich noch konkludent als Ausübung eines Wahlrechts nach § 8 Abs. 2 EEG 2014 für einen Netzanschluss an eine auf der Niederspannungsebene bereits vorhandene Trafostation dar.
Insoweit unterschied sich hier schon das diesbezüglich vorprozessuale Verhalten der Klägerin von dem im Parallelverfahren zu Az. 6 U 39/19.
Diese knappen Erläuterungen sind vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Parteien - wie aus dem Parallelverfahren zu Az. 6 U 39/19 gerichtsbekannt ist - bereits seit 2011 im Zusammenhang mit dem Anschluss der dort in Rede stehenden zusätzlichen Leistung von 265 kW über den richtigen Verknüpfungspunkt für das BHKW 7 der Biogasanlage III gestritten haben.
- OLG Brandenburg, 16.06.2026 - 6 U 54/26
Wirkungsloserklärung des Urteils des LG auf Berufung der Verfügungsbeklagten …
Die Entscheidung ist für den hier in Rede stehenden Auskunftsanspruch nicht unmittelbar einschlägig, richtig ist gleichwohl, dass die Frage eines zumutbaren Netzausbaus auch vorliegend im Rahmen einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung von Bedeutung ist (…BGH, Urteile vom 08.10.2003 - VIII ZR 165/01, juris Rn. 22, …und vom 28.11.2007 - VIII ZR 306/04, juris Rn. 12); denn der Gesetzgeber hat die Anschluss- und Abnahmepflicht dem Betreiber des nächstgelegenen geeigneten Netzes (nur) mit Rücksicht auf die volkswirtschaftlich geringeren Kosten auferlegt und den Gesamtaufwand für die Einspeisung minimieren wollen (Senat, Urteil vom 23.04.2024 - 6 U 39/19, juris Rn. 92 f. mwN). - OLG Brandenburg, 04.02.2025 - 6 U 99/23
Auskunftserteilung und Zahlung von Schadensersatz im Zusammenhang mit dem …
a) Die rechtliche Beurteilung des von der Klägerin geltend gemachten Schadensersatzanspruches richtet sich nach den Regelungen des EEG in der am 31.12.2011 geltenden Fassung (EEG 2009), weil die durch die Netzanschlussanfrage der Klägerin vom 08.08.2011 begonnene Herstellung des Netzanschlusses unter der Geltung dieser Gesetzesfassung geschuldet war (vgl. Senat, Urteil vom 23.04.2024 - 6 U 39/19, juris Rn. 89).
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Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 04.06.2020 - L 6 U 39/19 |
Verfahrensgang
- SG Lüneburg, 21.03.2019 - S 3 U 46/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.06.2020 - L 6 U 39/19
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BSG, 20.12.2016 - B 2 U 11/15 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Verletztenrente - Herabsetzung der MdE …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.06.2020 - L 6 U 39/19
Die MdE richtet sich nach dem Umfang der sich aus der Beeinträchtigung der Unfallfolgen ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens, § 56 Abs. 2 Satz 1 SGB VII. Entscheidend ist nicht der Gesundheitsschaden als solcher, sondern vielmehr der Funktionsverlust unter medizinischen, juristischen, sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten (BSGE 122, 232 - auch zu dem Folgenden).
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